DER LIVIT FM SERVICES AG

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1 PIKETT-REGLEMENT DER LIVIT FM SERVICES AG GÜLTIG AB / W015_d Seite 1 von 7

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3 INHALT GRUNDLAGEN SEITE 2 1 Geltungsbereich 2 Gesetzliche Bestimmungen 3 Arbeitsvertragliche Bestimmungen 4 Widerhandlung gegen das Reglement 5 Änderungen ALLGEMEINES SEITE 2 6 Einleitung 7 Geltungsbereich 8 Definition Zweck SEITE 3 Bereitschaft Pikettperiode Absenzen PIKETTEINSATZ SEITE 3 13 Alarmierung Verantwortung SEITE 4 Reaktionszeit bei Alarmierungen Interventionszeit Störfallbehandlung Eskalation Hilfsmittel und Piketthandbuch Rapportierung und Orientierung ENTSCHÄDIGUNG SEITE 5 21 Pikett- und Bereitschaftsdienst SCHLUSSBESTIMMUNGEN SEITE 5 Seite 3 von 7

4 GRUNDLAGEN 1 GELTUNGSBEREICH Nachfolgende Bestimmungen gelten für alle Mitarbeiter* der Livit FM Services AG, welche im Pikettdienst eingesetzt werden. 2 GESETZLICHE BESTIMMUNGEN Das Pikettreglement basiert auf der Rechtsgrundlage des Arbeitsgesetzes. 3 ARBEITSVERTRAGLICHE BESTIMMUNGEN Das Pikettreglement ergänzt das Personalreglement insbesondere Art. 35. Entsprechend gilt es als integrierter Bestandteil des individuellen Arbeitsvertrages und der arbeitsvertraglichen Bestimmungen. 4 WIDERHANDLUNG GEGEN DAS REGLEMENT 5 ÄNDERUNGEN Widerhandlungen gegen dieses Pikettreglement wie z.b. die Nichteinhaltung der Reaktionszeiten oder Ähnliches gelten als Verstoss gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten. Änderungen werden durch Veröffentlichung (z.b. Intranet, Anschlag, Lohnbeilage) im Betrieb für die betroffenen Mitarbeiter verbindlich. ALLGEMEINES 6 EINLEITUNG Die Livit FM Services AG ist bei einem Teil der betreuten Objekte vertraglich verpflichtet einen Pikettdienst zu betreiben und aufrecht zu erhalten. 7 GELTUNGSBEREICH 8 DEFINITION Das Pikettreglement gilt für die Zeit ausserhalb der ordentlichen Arbeitszeit (werktags zwischen 17:00 und 07:00 Uhr) sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen. Der Pikettdienst ist ein Bereitschaftsdienst, der aufgrund eines Aufgebots der berechtigten Stelle die Erstintervention zur Störungsbehebung bei technischen oder infrastrukturellen Notsituationen ausführt resp. Massnahmen trifft, welche zusätzliche Schadensbildung verhindern helfen. * Nachfolgend wird in diesem Dokument nur die männliche Form für männliche und weibliche Personen verwendet. Dies geschieht einzig aus Gründen der besseren Lesbarkeit. Seite 4 von 7

5 9 ZWECK Der Pikettdienst beurteilt die eingegangene Meldung. Er stellt sicher, dass in der vertraglich vorgegebenen Zeit die geeigneten Massnahmen ergriffen werden. 10 BEREITSCHAFT 11 PIKETTPERIODE 12 ABSENZEN Der diensthabende Mitarbeiter muss während der vereinbarten Bereitschaftszeit jederzeit erreichbar und einsatzbereit sein. Innerhalb der Arbeitszeit Zwischen 07:00 17:00 Uhr von Montag bis Freitag werden die Pikettdienstaufgaben im Rahmen der üblichen Arbeitszeit durch die objektverantwortlichen Mitarbeiter im Tagesgeschäft wahrgenommen. Ausserhalb der ordentlichen Arbeitszeit An Werktagen von 17:00 07:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen sowie an Feiertagen werden die Pikettdienstaufgaben durch den Pikettdienst abgedeckt. Pikettdienst Der wöchentliche Pikettdienst beginnt montags 17:00 Uhr und dauert bis zum folgenden Montag 07:00 Uhr. Der Mitarbeiter stellt sicher, dass die mit dem Kunden vereinbarte Reaktionszeit eingehalten wird. Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe leistet der Mitarbeiter üblicherweise eine Einsatzwoche je Monat. Einsatzlisten Der zuständige Objektleiter erstellt im Voraus die Einsatzlisten und einen Eskalationsplan (falls der Pikett-Mitarbeiter nicht einsetzbar ist) und gibt diese mindestens 4 Wochen im Voraus an die Pikett-Mitarbeitenden sowie an die involvierten Stellen ab. Sämtliche planbaren Absenzen sind dem Objektleiter möglichst frühzeitig bekannt zu geben, damit die Stellvertretung organisiert und die zuständigen Stellen informieren werden können. Dies gilt insbesondere auch für Abwesenheiten wie Ferien, Ausbildung, Militärdienst, Krankheit, Unfall. Kurzzeitige Absenzen Bei nicht voraussehbaren Abwesenheiten, sowie Absenzen kürzer als 1 Tag, organisiert der betroffene Pikett-Mitarbeiter einen Stellvertreter, der die übrige Stellvertretungslösung nicht beeinflusst. Die Mutation ist dem Objektleiter und den zuständigen Stellen mitzuteilen. PIKETTEINSATZ 13 ALARMIERUNG Die Alarmierung erfolgt primär über spezielle Pikett-Handys; sekundär über Pager und im Ausnahmefall auch über die Privat-Telefonnummer. Die zuständige Aufgebotsstelle (z.b. Helpdesk) alarmiert bei Ereignissen den Pikett-Mitarbeiter telefonisch auf das Piketthandy. Alarmierungen von MSRL, BMA und sonstigen automatischen Alarmen werden direkt per SMS oder Mail auf das Piketthandy aufgeschaltet. Der Pikett-Mitarbeiter ist verpflichtet, sich unverzüglich bei der Seite 5 von 7

6 Aufgebotsstelle zu melden. 14 VERANTWORTUNG Nach der Alarmierung durch die Aufgebotsstelle liegt die Verantwortung in jedem Fall beim Pikett-Mitarbeiter. 15 REAKTIONSZEIT BEI ALARMIERUNGEN Reaktionszeit umschreibt die Zeit von der Alarmierung bis Rückmeldung bei der Aufgebotsstelle. Die Reaktionszeit richtet sich nach der Bedeutung des Störfalles und der vertraglichen Vereinbarung. 16 INTERVENTIONSZEIT Interventionszeit umschreibt die Zeit zwischen Alarmierung und Eintreffen vor Ort. Die Interventionszeit richtet sich nach der Bedeutung des Störfalles und der vertraglichen Vereinbarung. 17 STÖRFALLBEHANDLUNG 18 ESKALATION Störfallbehandlung umschreibt den Einsatz vor Ort. Der Pikett-Mitarbeiter beurteilt die gemeldete Störung und entscheidet über das weitere Vorgehen. In jedem Fall stellt er sicher, dass die geeigneten Massnahmen durchgeführt werden. Eskalation umschreibt ein nicht vom Pikett-Mitarbeiter zu behebender Störfall. Bei Störfällen, deren Auswirkungen massiv beeinträchtigen oder zu grösseren Schäden führen, entscheidet der Pikett-Mitarbeiter, welche zusätzlichen Stellen sofort aufgeboten werden müssen. 19 HILFSMITTEL UND PIKETTHANDBUCH Hilfsmittel Dem Pikett-Mitarbeiter werden die notwendigen Hilfsmittel und Unterlagen wie Piketthandy, Pager, Piketthandbücher, technische Unterlagen, usw. zur Verfügung gestellt. Zum Ende der Bereitschaftsdienstperiode stellt der Pikett-Mitarbeiter die ordnungsgemässe Übergabe der Hilfsmittel an den nachfolgenden Pikett- Mitarbeiter sicher. Die Übergabe ist zu quittieren. Änderungen Pikettvorgaben Stellt der Pikett-Mitarbeiter bei einem Einsatz Abweichungen zwischen den Gegebenheiten vor Ort und den Pikettunterlagen fest, meldet er dies unverzüglich dem Objektleiter. 20 RAPPORTIERUNG und ORIENTIERUNG An- und Abmeldung Der Pikett-Mitarbeiter meldet sich aus Sicherheitsgründen bei der Aufgebotsstelle an und nach Beendigung des Einsatzes wieder ab. Bei länger dauernden Einsätzen von mehr als 1 Stunde hat sich der Pikett- Mitarbeiter bei der Aufgebotsstelle zu melden (Sicherheitsmassnahme). Vor Ort Die Aufgebotsstelle ist durch den Pikett-Mitarbeiter telefonisch über die Erkenntnisse und die eingeleiteten Massnahmen zu informieren. Arbeitsrapport, Information an Objektverantwortlichen Der Pikett-Mitarbeiter orientiert die Objektverantwortlichen täglich über die Ereignisse und Massnahmen der letzten Nacht/Tage. Seite 6 von 7

7 Für jeden Einsatz und die erbrachte Leistung ist ein Arbeitsrapport zu erstellen. Die Rapporte sind spätestens nach Ablauf der Pikettperiode dem Objektleiter zu übergeben. ENTSCHÄDIGUNG 21 PIKETT- UND BEREITSCHAFTSDIENST Die Entschädigung des Pikettdienstes regelt sich gemäss dem Personalreglement Art. 35. Der Bereitschaftsdienst sowie die Einsatzzeiten sind mittels Wochen-Rapport zu dokumentieren. SCHLUSSBESTIMMUNG Dieses Reglement ist durch die Geschäftsleitung genehmigt und am 1. Februar 2012 in Kraft gesetzt. Seite 7 von 7

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