Titel Postulat Rudolf Bautz - Zürich vom 17. Oktober 1977 betreffend eine liberale Praxis beim Schwangerschaftsabbruch Datum

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1 Kanton Zürich Staatsarchiv Kantonsratsprotokolle seit 1803 online Signatur Titel Postulat Rudolf Bautz - Zürich vom 17. Oktober 1977 betreffend eine liberale Praxis beim Schwangerschaftsabbruch Datum P [p. 7680] Das Postulat lautet: Mit deutlichem Mehr hat am 24./25. September 1977 das Zürcher Volk die Fristenlösungsinitiative angenommen. Aufgrund des gesamtschweizerischen Resultates ist nun das Gesetz über die Indikationslösung veröffentlicht worden. Für den Kanton Zürich ist die Situation auch wenn das laufende Referendum zum Erfolg führen sollte klar. In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat: 1. Dem Zürcher Volkswillen Rechnung zu tragen und Massnahmen zu treffen, damit in Ausführung des Bundesrechts eine humane und liberale Praxis des Schwangerschaftsabbruchs im Kanton Zürich gewährleistet werden kann. 2. An öffentlichen Spitälern die Beratungsstellen so einzurichten und auszubauen, damit sie einer liberalen Praxis in qualitativer und quantitativer Hinsicht genügen und auch Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden können. 3. Bekanntzugeben, nach welchen Kriterien und in welcher Zahl allenfalls Personen ausgewählt werden, welche Gutachten und Berichte zu erstellen haben. Massnahmen zu treffen, damit die eventuelle vorgesehene Anzeigepflicht für Schwangerschaftsabbrüche nicht benützt wird, um Druck auf das freie Ermessen der Gutachter auszuüben. 4. Durch Massnahmen zu gewährleisten, dass die beratende, abklärende und begutachtende Tätigkeit nicht in erniedrigender Art vorgenommen wird, dass die Würde und Selbstbestimmung der betroffenen Frau respektiert wird. 5. Darauf hinzuwirken, damit Tarife zu niedrigen Ansätzen zur Anwendung kommen. 6. Zusätzliche Massnahmen vorzubereiten, um die Situation der ledigen und alleinstehenden Mütter sowie der kinderreichen Familien zu verbessern. // [p. 7681] R. Bautz - Zürich führt in seiner Begründung im wesentlichen folgendes aus: Der Volksentscheid vom 25. September 1977 zur Initiative für eine Fristenlösung hat gezeigt, dass die Stimmbürger des Kantons Zürich mehrheitlich die Fristenlösung bevorzugt haben; Nein standen Ja gegenüber. Aufgrund des gesamtschweizerischen Ergebnisses ist jedoch die Fristenlösung verworfen worden, und die sogenannte Indikationenlösung soll nun in Kraft treten. Es ist bekannt, dass gegen die Indikationenlösung das Referendum ergriffen worden ist. Für mein Postulat spielt es jedoch keine Rolle, ob diese Lösung in einer allfälligen Volksabstimmung angenommen oder verworfen wird. Mit der Septemberabstimmung by Staatsarchiv des Kantons Zürich 2011

2 Seite 2/6 hat die Zürcher Regierung einen deutlichen Hinweis erhalten, welches die Meinung der Zürcher Bevölkerung in dieser Frage ist. In Punkt 1 meines Postulates bitte ich deshalb die Regierung, bei den von ihr zu treffenden Massnahmen diesen Volkswillen, der sich im Kanton Zürich gezeigt hat, zum Massstab zu nehmen. Es ist nämlich zu befürchten, dass bei einer Volksabstimmung zur Frage der Indikationenlösung das Resultat nicht derart eindeutig zu interpretieren sein wird. Diese Lösung ist bekanntlich von einem Teil der Bevölkerung angefochten, welcher eine weitergehende Liberalisierung wünscht und ebenso von einem anderen Teil der Bevölkerung, welche weniger weit zu gehen wünscht. Grundsätzlich klar hat jedoch die Volksabstimmung über die Fristenlösung gezeigt, dass das Zürcher Volk eine liberale Handhabung verlangt. Ich möchte, dass dies die Regierung zur Kenntnis nimmt. In Punkt 2 meines Postulates bitte ich die Regierung, an öffentlichen Spitälern Beratungsstellen einzurichten. Ich kann dazu die Diskussion anführen, welche am letzten Montag anlässlich der Beratung der Vorlage 2173 über die Errichtung zeitgemässer Familienplanungsstellen geführt worden ist. Die Regierung hat ein Konzept vorgestellt welches in der Stadt Zürich bei Bedarf personelle und räumliche Erweiterungen der bestehenden Familienberatungsstellen vorsieht, welches in Winterthur eine Stelle am Kantonsspital plant, welches in Landgebieten die Familienplanungsstellen in den Schwerpunktspitälern integriert, welche über eine gynäkologische Abteilung verfügen. // [p. 7682] Gestützt auf dieses Konzept bin ich der Meinung, dass an diesen Spitälern im Rahmen der Familienberatungsstellen von Frauen gewünschte Schwangerschaftsabbrüche im legalen Rahmen auch dort vorgenommen werden. Wenn nämlich Frauen Beratungsstellen aufsuchen, so zeigt dies, dass sie derart eingerichteten Stellen offenbar ein grosses Vertrauen entgegenbringen. Es ist daher nur sinnvoll, wenn die Abbrüche auch an Ort und Stelle vorgenommen werden und die Frauen nicht an andere Orte weggeschickt werden müssen und damit eine mühsame Odyssee beginnt. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass gerade die gynäkologischen Abteilungen der Spitäler über die besten qualitativen Voraussetzungen verfügen. Es wäre deshalb widersinnig, wenn sie die Schwangerschaftsabbrüche nicht vornehmen würden. Punkt 3 bezieht sich auf die im Gesetz zur Indikationenlösung vorgesehenen Ausführungsmassnahmen der Kantone. Ich bin der Meinung, dass hier ein grosses Ausmass an Transparenz notwendig ist, eine Transparenz, die es gestattet festzustellen, ob der in der erwähnten Abstimmung unmissverständliche Volkswille zum Tragen kommt. Punkt 4 habe ich in mein Postulat hineingenommen, weil das Bundesgesetz für die Indikationenlösung ein sehr umfangreiches administratives Verfahren vorsieht. Es dient der Beratung und Abklärung. Doch muss man sich bewusst sein, dass bereits heute Klagen von Frauen im Umgang mit verschiedenen Psychiatern bekannt sind. Wir haben Berichte vernehmen können von der erniedrigenden Behandlung abbruchwilliger Frauen. Darum finde ich es besonders wichtig, dass der Regierungsrat der beratenden,

3 Seite 3/6 abklärenden und begutachtenden Tätigkeit besondere Aufmerksamkeit im Sinne der von mir erwähnten Probleme schenkt. Punkt 5 ist eine Forderung des Bundesgesetzes zur Indikationenlösung. Im Zusammenhang mit der Einrichtung von Familienberatungsstellen kann dieses Prinzip der günstigen Tarife gewährleistet werden. Ich bin allerdings der Meinung auch wenn die Indikationenlösung verworfen werden sollte, dass der Regierungsrat Massnahmen treffen sollte, um Tarife zu niedrigen Ansätzen zu garantieren. Es darf einfach nicht mehr vorkommen, dass Frauen mit dem Wunsch nach Schwangerschaftsabbruch zum Ausbeutungsobjekt gewisser skrupelloser Ärzte und Psychiater werden. // [p. 7683] Die zusätzlichen Massnahmen in Punkt 6 sind teilweise in der Vorlage 2173 zur Schaffung von Familienplanungsstellen enthalten. Im weiteren kann ich auf die Begründung der Interpellation Gmünder verweisen. Ich erwarte eine positive Antwort der Regierung auf die in diesem Postulat erwähnten Punkte. Ich bitte den Regierungsrat, das Postulat entgegenzunehmen bzw. den Kantonsrat, es zu überweisen. Gesundheitsdirektor Dr. P. Wiederkehr gibt namens des Regierungsrates folgende Stellungnahme bekannt: Das Postulat bezieht sich zum Teil auf Vorschriften, die in dem von den eidgenössischen Räten am 24. Juni 1977 beschlossenen neuen Bundesgesetz über den Schutz der Schwangerschaft und die Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs enthalten sind. Gegen dieses Gesetz ist das Referendum ergriffen worden. Es ist ungewiss, ob es je in Kraft tritt. Zu den einzelnen Forderungen des Postulats ist festzuhalten: 1. Bereits die geltenden Vorschriften des Strafgesetzbuches über den Schwangerschaftsabbruch werden im Kanton Zürich liberal ausgelegt. Dies ist weit über den Kanton hinaus bekannt. Es darf daher ohne weiteres angenommen werden, dass auch ein allfällig neues Gesetz liberal ausgelegt wird. 2. Gemäss der vom Kantonsrat erheblich erklärten Motion Nr sollen nach dem vom Regierungsrat vorgeschlagenen Konzept an öffentlichen Spitälern Familienplanungsstellen eingerichtet werden. In diesen Spitälern können auch Schwangerschaftsunterbrechungen vorgenommen werden. 3. Gemäss Verfügung der Gesundheitsdirektion sind zurzeit zahlreiche Chef- und Oberärzte zürcherischer Spitäler und Kliniken und die ausserordentlichen Bezirksarzt- Adjunkten für Psychiatrie berechtigt, Gutachten zum Schwangerschaftsabbruch zu erstatten. Psychiater, die sich den Justiz-und Vormundschaftsbehörden als amtliche Gutachter zur Verfügung stellen, sind ebenfalls befugt, Gutachten auszustellen. Diese Regelung hat sich bewährt. Gutachter, die den für eine soziale Indikation notwendigen Sozialbericht ausarbeiten, können vorderhand nicht be- // [p. 7684] stimmt werden. Deren Ernennung ist nur möglich, wenn das Bundesgesetz über den Schutz der Schwangerschaft und die Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs rechtskräftig wird.

4 Seite 4/6 4. Nach Sinn und Wortlaut des neuen Bundesgesetzes kann der Begutachter nicht einfach einem gewünschten Schwangerschaftsabbruch zustimmen. Er hat objektiv zu prüfen, ob die vom Gesetz geforderten Voraussetzungen erfüllt sind. Das mag im Einzelfall zu Spannungen führen. Sollte jedoch die Begutachtung tatsächlich in erniedrigender Weise erfolgen, kann die Gesundheitsdirektion einschreiten, ohne dass es hiefür zusätzlicher Massnahmen bedürfte. 5. Nach dem Vertrag zwischen Ärzten und Krankenkassen kostet ein Schwangerschaftsabbruch zwischen Fr. 120 und Fr Dazu kommen die Kosten der Vor- und Nachbehandlung. Der Tarif der begutachtenden Ärzte richtet sich nach dem Zeitaufwand. Der Krankenkassentarif ist verbindlich. Nicht verbindlich ist der Privattarif, der neu überarbeitet werden soll. Die Kantone sind nicht befugt, verbindliche Arzttarife aufzustellen. Erst das neue Bundesgesetz gäbe ihnen eine entsprechende Kompetenz, indem es sie verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Begutachtung und der Eingriff zu Tarifen mit niedrigen Ansätzen erfolgen. 6. Zusätzliche Massnahmen zugunsten der ledigen und alleinstehenden Mütter sowie der kinderreichen Familien sind in Vorbereitung. So liegt beim Kantonsrat eine Revision des Kinderzulagengesetzes. Zu einem neuen Gesetz über die Jugend- und Familienhilfe, das unter anderem die Alimentenbevorschussung regeln will, ist das Vernehmlassungsverfahren bereits abgeschlossen. Zusammenfassend ergibt sich, dass die Forderungen des Postulanten zum Teil erfüllt sind oder verwirklicht werden und zum Teil nicht realisierbar sind, weil deren Rechtsgrundlage in einem künftigen, noch nicht geltenden Bundesgesetz liegt. Der Regierungsrat beantragt daher dem Kantonsrat, das Postulat Rudolf Bautz, Zürich, nicht zur Prüfung zu überweisen, sondern abzulehnen. Mit dieser ablehnenden Stellungnahme des Regierungsrates ist die Diskussion eröffnet. // [p. 7685] R. Bautz - Zürich erklärt, er habe Forderungen gestellt, die noch nicht verwirklicht worden seien. Trotzdem lehnt die Regierung das Postulat ab. Sie muss sich klar werden über die Folgen, wenn die Indikationenlösung abgelehnt werden sollte. Besonders liegt mir am Herzen, dass Punkt 2 des Postulates verwirklicht wird. Der Regierungsrat hätte die Möglichkeit, eine seriöse und weitherzige Lösung auf dem Gebiet des Schwangerschaftsabbruches zu schaffen. Wenn die Beratungsstellen ausgebaut werden, gilt das auch für den Fall der negativen Volksabstimmung der Indikationenlösung. Ich habe betont, dass günstige Tarife ebenfalls wichtig sind. Ich verstehe nicht, warum Regierungsrat Dr. Wiederkehr das Postulat ablehnt, es sei denn das der Grund, den er einmal geäussert hat, wo ich dafür sei, sei er dagegen. Für einen Regierungsrat ist das allerdings kein Argument. Frau S. Gessner - Zürich hat erwartet, dass der Regierungsrat das Postulat ablehnen werde. Aber eines ist sicher: Die Frauen werden keine Ruhe geben, bis eine fortschrittlichere Lösung erreicht ist genau wie beim Stimmrecht! Es sind ja auch schon wieder Initiativen in Vorbereitung.

5 Seite 5/6 Die ganzen Diskussionen über den Schwangerschaftsabbruch haben für mich etwas ungeheuer Beschämendes. Mir erscheinen dann immer die Frauen als die schwarzen Sklavinnen, denen von weissen Männern befohlen wird, was sie zu tun haben. Meine Herren der Schöpfung wenn Sie nicht anders können, dann lehnen Sie das Postulat ab; dann verbieten Sie eine humanere Praxis des Schwangerschaftsabbruchs, wie es verlangt wird! Befehlen Sie den Frauen, was sie zu tun haben verordnen Sie so lange es Sie freut aber im Grunde machen Sie sich ja nur lächerlich denn Sie erreichen wenig oder nichts! Die Frauen treiben ab, wenn es ihnen passt. Und sie tun gut daran und sollten noch viel mehr darauf achten, nur Kinder zur Welt zu bringen, die sie wirklich haben wollen und die sie ernähren können. Und wenn Sie die Schwangerschaftsabtreiber wieder härter verfolgen, dann werden Sie von den vielen Hunderten von Abtreiberinnen einige wenige erwischen und diese vor den Richter schleppen und die Prozesse werden Sie viel Geld kosten, aber wie gesagt, erreichen werden Sie // [p. 7686] wenig. Auch treiben Sie damit die Frauen wieder vermehrt zu den Pfuschern und Pfuscherinnen oder ins Ausland. Nur eine freiheitliche Lösung, wie sie im Postulat verlangt wird, hilft allen. Aber wenn Sie viele Kinder haben wollen, dann müssen Sie grosszügig für Mutter und Kind sorgen. Nur so lange Sie die Steuergelder lieber für den Strassenbau und das Militär ausgeben, so lange müssen Sie den Frauen gestatten, selbst darüber zu entscheiden, ob sie ein Kind zur Welt bringen wollen oder nicht, denn sie müssen ja auch für die Kinder sorgen. Mit dem Verbot des Schwangerschaftsabbruchs bekommen Sie nicht mehr Kinder, höchstens einige Insassinnen nach Hindelbank. Ist das ihr Wille? K. Gmünder - Thalwil stellt angesichts der vorgerückten Zeit den Ordnungsantrag, die Diskussion auf eine nächste Sitzung zu verschieben. Ein so wichtiger Vorstoss darf nicht so «billig erledigt» werden. Prof. Dr. W. Hess - Küsnacht stellt den Gegenantrag. Dieses Thema wurde bereits mehrmals reichlich durchbesprochen. Die Stellungnahme des Regierungsrates ist klar; es gibt nicht mehr viel zu sagen dazu. In der Abstimmung wird mit 92 gegen 28 Stimmen beschlossen, das Geschäft zu Ende zu beraten. M. Della Putta - Zürich stellt den Ordnungsantrag, die Rednerliste zu schliessen. K. Gmünder - Thalwil stellt seinerseits den Gegenantrag und verlangt eine Begründung, weshalb die Rednerliste geschlossen werden soll. In der Abstimmung wird der Antrag von M. Della Putta mit 41 gegen 29 Stimmen bei vielen Enthaltungen abgelehnt. Die Diskussion geht weiter.

6 Seite 6/6 L. Fünfschilling - Zürich äussert sich nicht inhaltlich zum regierungsrätlichen Bericht, sondern zu den Schlussfolgerungen. Die Regierung stellt fest, dass sie gewillt sei, die Forderungen des Postulanten zu erfüllen, sofern dies nicht bereits der Fall ist. Zwei Forderungen können wegen des Fehlens des Bundesentscheides nicht verwirklicht werden, wie das der Regierungsrat auch festgestellt hat. Das ist aber kein Grund, das // [p. 7687] Postulat abzulehnen. Man könnte wenigstens die Zusicherung abgeben, man sei bereit, im Sinne des Postulates zu handeln. Ich bitte den Rat, das Postulat zu überweisen. K. Gmünder - Thalwil kommt zu einer anderen Schlussfolgerung. Es ist ausserordentlich wichtig, was der Regierungsrat zu Punkt 1 des Postulates ausführt. Diese Zusicherung nehmen wir mit Befriedigung entgegen und rechnen damit, dass die Regierung ihr Wort einlösen wird. R. Bautz sollte sein Postulat zurückziehen. Ein Grund es zu unterstützen, besteht nicht mehr. In der Abstimmung wird die Überweisung des Postulates mit 86 gegen 18 Stimmen abgelehnt. Das Geschäft ist erledigt. Hier werden die Beratungen abgebrochen. Schluss der Sitzung Uhr. Nächste Sitzungen: Montag, 12. Dezember 1977, 8.15 Uhr und Uhr (Doppelsitzung) Zürich, 5. Dezember 1977 Der Sekretär: Rolf Widmer Vom Büro des Kantonsrates in seiner Sitzung vom 19. Januar 1978 genehmigt. // [Transkript: OCR (Überarbeitung: dmr)/ ]

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