Der Mindestlohn wirkt? Mindestlohn und Arbeitszeit aus veranstaltungsrechtlicher Sicht. Rechtsanwalt Martin Glöckner

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Der Mindestlohn wirkt? Mindestlohn und Arbeitszeit aus veranstaltungsrechtlicher Sicht. Rechtsanwalt Martin Glöckner"

Transkript

1 Der Mindestlohn wirkt? Mindestlohn und Arbeitszeit aus veranstaltungsrechtlicher Sicht Rechtsanwalt Martin Glöckner

2 Zum trat in Deutschland das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) in Kraft. Damit ist Deutschland das 22. Land der EU, das einen gesetzlichen Mindestlohn einführt. Quelle: der-mindestlohn-wirkt.de; BMAS Das Gesetz soll sowohl der finanziellen Absicherung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen dienen, als auch der Bekämpfung von Schwarzarbeit. Der Mindestlohn liegt bei 8,50 Euro brutto je Stunde wird eine Kommission darüber beraten, wie hoch der Mindestlohn ab dem 1. Januar 2017 sein soll. Die Einhaltung der Vorschriften des MiLoGwird, wie beim Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, von den Zollbehörden überwacht. Alles Bestens? 2

3 Nach dem Willen des Gesetzgebers soll der Gesetzestext des MiLoGan sich, zumindest auf absehbare Zeit, nicht geändert werden. Gerade aus diesem ergeben sich aber wesentliche Problemfelder des Mindestlohngesetzes: o Geltungsbereich o Unternehmerhaftung o Dokumentationspflichten 3

4 Geltungsbereich des Gesetzes 20 MiLoG- Pflichten des Arbeitgebers zur Zahlung des Mindestlohns Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland sind verpflichtet, ihren im Inland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des Mindestlohns nach 1 Absatz 2 spätestens zu dem in 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 genannten Zeitpunkt zu zahlen. Das Gesetz gilt daher territorial für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und ist nicht auf deutsche Unternehmer beschränkt. Nach dem Wortlaut gilt es auch für ausländische Arbeitnehmer, egal wie lange sie Deutschland tätig sind. 4

5 Vierzehn europäische Logistikunternehmen erhoben bereits Anfang 2015 Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht gegen die Regelungen des 20 MiLoG. Mit Beschluss vom (1 BvR 555/15) hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde als unzulässig zurückgewiesen, gleichzeitig indirekt aber rechtliche Bedenken gegen eine Mindestlohnpflicht für nur kurzzeitig in Deutschland beschäftigte ausländische Arbeitnehmer angedeutet. Aus1BvR555/15: Vorliegend ist auslegungsbedürftig, wer unter den Begriff der im Inland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach 20 MiLoG fällt. Dabei stellt sich auch die Frage, ob eine Mindestlohnpflicht bei kurzzeitigen Einsätzen in Deutschland erforderlich ist, um die mit dem Mindestlohngesetz verfolgten Ziele zu erreichen. Die Fachgerichte sind darüber hinaus aufgerufen, von den Beschwerdeführenden aufgeworfene unionsrechtliche Fragen aufzuarbeiten, soweit diese entscheidungserheblich sind, und zu prüfen, ob eine Normenkollision mit Unionsrecht besteht 5

6 Gerade der Aspekt des Europarechts ist hier von besonderer Bedeutung. Am leitete die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland, bezüglich der Anwendung des deutschen Mindestlohngesetzes im Verkehrssektor, ein. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die Kommission unterstützt zwar voll und ganz die Einführung eines Mindestlohnes in Deutschland, vertritt aber die Ansicht, dass die Anwendung des Mindestlohngesetzes auf alle Verkehrsleistungen, die deutsches Gebiet berühren, eine unverhältnismäßige Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit und des freien Warenverkehrs bewirkt. aus der Pressemitteilung der EU Kommission vom

7 Unternehmerhaftung Beispiel: Für eine Konzertveranstaltung in Bayern werden Bühnenbaukomponenten bei einem tschechischen Hersteller bestellt. Die Komponenten werden von einem tschechischen Spediteur geliefert, der seinem Fahrer nicht den deutschen Mindestlohn zahlt. Der Fahrer möchte nun für seinen Einsatz in Deutschland die Differenz seines Gehalts zum deutschen Mindestlohn geltend machen. Veranstalter Hersteller Spediteur Fahrer 7

8 13 MiLoG- Haftung des Auftraggebers 14 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes findet entsprechende Anwendung. 14 AEntG- Haftung des Auftraggebers Ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk-oder Dienstleistungen beauftragt, haftet für die Verpflichtungen dieses Unternehmers, eines Nachunternehmers oder eines von dem Unternehmer oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleihers zur Zahlung des Mindestentgelts an Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen oder zur Zahlung von Beiträgen an eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien nach 8 wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. Das Mindestentgelt im Sinne des Satzes 1 umfasst nur den Betrag, der nach Abzug der Steuern und der Beiträge zur Sozialversicherung und zur Arbeitsförderung oder entsprechender Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen auszuzahlen ist (Nettoentgelt). 8

9 Anspruch auf gesetzlichen Mindestlohn Auftraggeber Auftragnehmer Sub- Unternehmer Arbeitnehmer Auftraggeberhaftung nach 13 MiLoG, 14 AEntG Die Auftraggeberhaftung nach 13 MiLoG, 14 AEntG ist verschuldensunabhängig 9

10 Die Problematik wurde nun auch von der Bundesregierung gesehen, aus politischen Gründen möchte man das MiLoG aber vorläufig nicht ändern. In der Bestandsaufnahme zum Mindestlohn des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom heißt es aber: Das BMAS wird daher gemeinsam mit dem BMF gegenüber den Behörden der Zollverwaltung klarstellen, dass sowohl bei der zivilrechtlichen Haftungsfrage als auch bei der Anwendung der Bußgeldvorschriften ein eingeschränkter Unternehmerbegriff zugrunde gelegt wird, wie ihn das Bundesarbeitsgericht für die zivilrechtliche Haftung im Arbeitnehmerentsendegesetz entwickelt hat. Dabei übernimmt ein Unternehmen nur die Verantwortung für Beauftragte Unternehmen, wenn eigene vertraglich übernommene Pflichten weitergegeben werden. Gegenüber den Gerichten ist dies aber nicht bindend. 10

11 Nach den 16, 17 MiLoGtreffen Arbeitgeber "in den in 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen strenge und umfassende Melde- und Dokumentationspflichten. Hiervon betroffen sind 2a SchwarzArbG (1) Bei der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen sind die in folgenden Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen tätigen Personen verpflichtet, ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen und den Behörden der Zollverwaltung auf Verlangen vorzulegen: 1. im Baugewerbe, 2. im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, 3. im Personenbeförderungsgewerbe, 4. im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe, 5. im Schaustellergewerbe, 6. bei Unternehmen der Forstwirtschaft, 7. im Gebäudereinigungsgewerbe, 8. bei Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen, 9. in der Fleischwirtschaft. 11

12 17 MiLoG - Erstellen und Bereithalten von Dokumenten (1) Ein Arbeitgeber, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach 8 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch oder in den in 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen beschäftigt, ist verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre beginnend ab dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt aufzubewahren. Nach dem Wortlaut gilt die Dokumentationspflicht für alle Arbeitnehmer der betroffenen Branchen, egal ob diese den Mindestlohn erhalten, oder mehr verdienen. Der Umfang der Verpflichtung geht zudem über die Dokumentationspflicht des Arbeitszeitgesetzeshinaus. 12

13 Nach Einführung des Gesetzes wurde auch Seitens der Regierung erkannt, dass diese Verpflichtungen teilweise Härten für Betriebe darstellen können. Es wurden daher 2015 vom BMAS zwei Mindestlohndokumentationspflichten-verordnungen (MiLoDokV), zur Konkretisierung der Dokumentationspflichten erlassen. Die Dokumentationspflicht nach 17 MiLoGmuss nicht beachtet werden, wenn den betroffenen Arbeitnehmern ein verstetigtes regelmäßiges Bruttomonatsentgelt von mehr als 2.958,00 gezahlt wird. ein Arbeitnehmer ein verstetigtes monatliches Einkommen vom mehr als 2.000,00 brutto/monat erhält und dieses jeweils für die letzten tatsächlich abgerechneten 12 Monate nachweislich gezahlt wurde. enge Familienangehörige (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers) als Arbeitnehmer betroffen sind, unabhängig vom monatlichen Einkommen. 13

14 Gerade bezogen auf die Dokumentationspflichten ist zu beachten, dass auch bei Veranstaltungen an sich das Arbeitszeitgesetz gilt. Grundsätzlich: die maximale tägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden ( 3 ArbZG) kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden ( 3 Satz 2 ArbZG) Es ist die generelle Ruhezeit von 11 Stunden zu gewähren ( 5 Abs. 1 ArbZG) Sonn- und Feiertagsarbeit ist im Veranstaltungsbereich möglich, sofern ein Ersatzruhetag zeitnah gewährt wird ( 10 Abs. 1 Nr. 5 und 9, 11 ArbZG) 14

15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Kontakt: Johannisstraße 5, Nürnberg Telefon: 0911/

Informationsblatt zur Einführung eines allgemeinen Mindestlohnes ab dem 01. Januar 2015

Informationsblatt zur Einführung eines allgemeinen Mindestlohnes ab dem 01. Januar 2015 Informationsblatt zur Einführung eines allgemeinen Mindestlohnes ab dem 01. Januar 2015 Allgemein Für welche Arbeitnehmer gilt der Mindestlohn? Welche Branchen sind nicht von der Mindestlohnregelung betroffen?

Mehr

ACHTUNG: MINDESTLOHN AB 01.01.2015!

ACHTUNG: MINDESTLOHN AB 01.01.2015! ACHTUNG: MINDESTLOHN AB 01.01.2015! 1. Höhe des Mindestlohns und abweichende Vereinbarungen Der Mindestlohn beträgt ab dem 1.1.2015 genau 8,50 EUR brutto pro Stunde. Nach 3 Satz 1 MiLoG sind Vereinbarungen,

Mehr

Der Mindestlohn und seine Folgen für Verkehrsunternehmen

Der Mindestlohn und seine Folgen für Verkehrsunternehmen Der Mindestlohn und seine Folgen für Verkehrsunternehmen VDV Rheinland e.v. / SVG Rheinland eg Informations- und Diskussionsveranstaltung Emmelshausen, 04. März 2015 Ransbach-Baumbach, 11. März 2015 Marcus

Mehr

Information zur Dokumentationspflicht nach dem Mindestlohngesetz

Information zur Dokumentationspflicht nach dem Mindestlohngesetz Information zur Dokumentationspflicht nach dem Mindestlohngesetz Seit dem 01.01.2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn. Seit dem 01.01.2019 beträgt der Mindestlohn 9,19 brutto pro Arbeitszeitstunde. Gemäß

Mehr

Herzlich Willkommen zu unserer Informationsveranstaltung. Der Wechsel in die Gleitzone mit Midijobs Sozialabgaben sparen

Herzlich Willkommen zu unserer Informationsveranstaltung. Der Wechsel in die Gleitzone mit Midijobs Sozialabgaben sparen Herzlich Willkommen zu unserer Informationsveranstaltung Der Wechsel in die Gleitzone mit Midijobs Sozialabgaben sparen Folie 1 Ihr heutiger Referent: Carsten Seitz Foto Barho & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Verordnung zu den Dokumentationspflichten nach den 16 und 17 des Mindestlohngesetzes und den 18 und 19 des Arbeitnehmer-

Verordnung zu den Dokumentationspflichten nach den 16 und 17 des Mindestlohngesetzes und den 18 und 19 des Arbeitnehmer- Bearbeitungsstand: 15.07.2015 15:38 Uhr Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Verordnung zu den Dokumentationspflichten nach den 16 und 17 des Mindestlohngesetzes und den 18

Mehr

MERKBLATT DER GESETZLICHE MINDESTLOHN. Auswirkungen für die Baubetriebe

MERKBLATT DER GESETZLICHE MINDESTLOHN. Auswirkungen für die Baubetriebe MERKBLATT DER GESETZLICHE MINDESTLOHN Auswirkungen für die Baubetriebe August 2015 Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn. Jeder Arbeitnehmer hat

Mehr

Mindestlohn. Unternehmerstammtisch des Unternehmerverband Barnim e.v. am 11.03.15 in Bernau

Mindestlohn. Unternehmerstammtisch des Unternehmerverband Barnim e.v. am 11.03.15 in Bernau Mindestlohn Unternehmerstammtisch des Unternehmerverband Barnim e.v. am 11.03.15 in Bernau Dozent: Rechtsanwalt Wendelin Monz Fachanwalt für f r Arbeitsrecht Fachanwalt für f r Bau- und Architektenrecht

Mehr

Personaleinstellungsbogen für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte

Personaleinstellungsbogen für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Personaleinstellungsbogen für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Angaben zur Person Name, Vorname Anschrift Geburtsdatum Familienstand Staatsangehörigkeit Bei nichtdeutscher Staatsangehörigkeit:

Mehr

Mindestlohn Selbstauskunft - e-kurier.net Ausland

Mindestlohn Selbstauskunft - e-kurier.net Ausland Mindestlohn Selbstauskunft - e-kurier.net Ausland Nach 16 Meldepflicht des Mindestlohngesetzes sind Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die Arbeitnehmer(innen) unter anderem im Speditions-, Transport- und/oder

Mehr

Großer Wirbel um das neue Mindestlohngesetz vom 16. August 2014

Großer Wirbel um das neue Mindestlohngesetz vom 16. August 2014 gut beraten GB-BDL 20140605-30237 Ausgabe 2/2015 Neues und Wissenswertes aus der Rechtsprechung Seite 1 Großer Wirbel um das neue Mindestlohngesetz vom 16. August 2014 Anscheinend wirft dieses Gesetz mehr

Mehr

Mindestlohngesetz. Vortrag Alexander Schneider Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht

Mindestlohngesetz. Vortrag Alexander Schneider Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Mindestlohngesetz Vortrag 2015 Alexander Schneider Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht 1 Inhalt des Mindestlohns 1 MiLoG (1) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung

Mehr

MERKBLATT DER GESETZLICHE MINDESTLOHN. Auswirkungen für die Baubetriebe

MERKBLATT DER GESETZLICHE MINDESTLOHN. Auswirkungen für die Baubetriebe MERKBLATT DER GESETZLICHE MINDESTLOHN Auswirkungen für die Baubetriebe Januar 2015 Ab dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn. Jeder Arbeitnehmer hat dann

Mehr

Pflichten zur Dokumentation der Arbeitszeit im Handwerk

Pflichten zur Dokumentation der Arbeitszeit im Handwerk Pflichten zur Dokumentation der Arbeitszeit im Handwerk Quelle: Fotoarchiv HWK Konstanz 2016 Stundenzettel Wirtschaftsförderung und Unternehmensservice Dr. jur. Sonja Zeiger-Heizmann Stand: Feburar 2016

Mehr

Mindestlohn. Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung.

Mindestlohn. Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Am 1. Januar 2015 wurde in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von zunächst 8,50 Euro pro Stunde eingeführt. Die erste Anpassung erfolgte am 1. Januar 2017, dann gilt ein Mindestlohn

Mehr

Der Mindestlohn liegt seit dem 1.Januar 2015 bei 8,50. Anpassungen werden alle zwei Jahre, zum ersten Mal zum 1.Januar 2017 vorgenommen werden.

Der Mindestlohn liegt seit dem 1.Januar 2015 bei 8,50. Anpassungen werden alle zwei Jahre, zum ersten Mal zum 1.Januar 2017 vorgenommen werden. MERKBLATT Standortpolitik DER MINDESTLOHN IM VERKEHRSGEWERBE Der Mindestlohn von 8,50 pro Stunde gilt seit dem 01. Januar 2015. Hierbei haben sich in den ersten Monaten nach In-Kraft-Treten des Gesetzes

Mehr

Personaleinstellungsbogen für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte

Personaleinstellungsbogen für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Personaleinstellungsbogen für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Angaben zur Person Name, Vorname Anschrift Geburtsdatum Familienstand Religion Staatsangehörigkeit Bei nichtdeutscher Staatsangehörigkeit:

Mehr

Mindestlohn Selbstauskunft - e-kurier.net

Mindestlohn Selbstauskunft - e-kurier.net Mindestlohn Selbstauskunft - e-kurier.net Die Einführung des Mindestlohns zum 1.1.2015 rückt nun in greifbare Nähe. Auch die Teilnehmer der e-kurier.net Plattform müssen sich dem Thema stellen. Bei der

Mehr

Herausforderung Mindestlohn -Risiken und Chancen

Herausforderung Mindestlohn -Risiken und Chancen Herausforderung Mindestlohn -Risiken und Chancen Dipl.-Kfm./ Dipl. BW Dirk Ellinger Hauptgeschäftsführer DEHOGA Thüringen e.v. 1 Herausforderung Mindestlohn Risiken und Chancen 2 Vorweg Das Gesetz ist

Mehr

Wichtige Informationen zum Mindestlohn-Update 2019

Wichtige Informationen zum Mindestlohn-Update 2019 Wichtige Informationen zum Mindestlohn-Update 2019 Gerne möchten wir Sie über wichtige aktuelle Information zum Mindestlohn informieren und bitten Sie darum, diese zur Kenntnis zu nehmen und zu berücksichtigen.

Mehr

Mindestlohn und Mindestlohngesetz

Mindestlohn und Mindestlohngesetz Mindestlohn und Mindestlohngesetz matttilda - Fotolia.com Anwendungsbereich Grundsätzlich gilt der Mindestlohn für alle in Deutschland tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen Branchen und Regionen.

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mindestlohngesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mindestlohngesetzes Bundesrat Drucksache xxx/17 xx.xx.17 Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holstein Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mindestlohngesetzes A. Problem und Ziel Das Mindestlohngesetz (MiLoG) schreibt

Mehr

Verordnung zu den Dokumentationspflichten nach den 16 und 17 des Mindestlohngesetzes in Bezug auf bestimmte Arbeitnehmergruppen

Verordnung zu den Dokumentationspflichten nach den 16 und 17 des Mindestlohngesetzes in Bezug auf bestimmte Arbeitnehmergruppen Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Verordnung zu den Dokumentationspflichten nach den 16 und 17 des Mindestlohngesetzes in Bezug auf bestimmte Arbeitnehmergruppen (Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung

Mehr

Die betriebswirtschaftliche Bedeutung des Mindestlohns für das Handwerk

Die betriebswirtschaftliche Bedeutung des Mindestlohns für das Handwerk Die betriebswirtschaftliche Bedeutung des Mindestlohns für das Handwerk Handwerkspolitisches Forum zum Mindestlohn am 9. März 2015, Handwerkskammer Chemnitz Mindestlohngesetz Mindestlohngesetz ist seit

Mehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 80524 München KOPIE Verteilerliste Regierungen mit Kopien für Kreisverwaltungsbehörden

Mehr

Ab 1. Januar 2015: Gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde

Ab 1. Januar 2015: Gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde Ab 1. Januar 2015: Gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde Zum 1. Januar 2015 wurde in Deutschland erstmals ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn eingeführt von 8,50 Euro brutto

Mehr

März 2017 Lohn & Personal

März 2017 Lohn & Personal März 2017 Lohn & Personal Sonderserie - Gesetzlicher Mindestlohn In Deutschland ist ab dem 01.01.2015 ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von brutto EUR 8,50 je Zeitstunde in Kraft getreten.

Mehr

Mindestlohn 2015 - ohne WENN und doch mit viel ABER! RA Dr. Uwe Schlegel

Mindestlohn 2015 - ohne WENN und doch mit viel ABER! RA Dr. Uwe Schlegel Folie 1 Mindestlohn 2015 - ohne WENN und doch mit viel ABER! RA Dr. Uwe Schlegel Folie 2 Dr. Uwe Schlegel Beruf: Rechtsanwalt und Dozent Kanzleisitz: Köln Tätig: Bundesweit Folie 3 Ohne WENN und ABER eine

Mehr

SITZUNG DES AUSSCHUSSES WIRTSCHAFTSPOLITIK 8. September 2015

SITZUNG DES AUSSCHUSSES WIRTSCHAFTSPOLITIK 8. September 2015 SITZUNG DES AUSSCHUSSES WIRTSCHAFTSPOLITIK 8. September 2015 Standortpolitik Ausschuss Wirtschaftspolitik 8. September 2015 TOP 1: Begrüßung Standortpolitik Ausschuss Wirtschaftspolitik 8. September 2015

Mehr

Der neue gesetzliche Mindestlohn

Der neue gesetzliche Mindestlohn Der neue gesetzliche Mindestlohn Stand: Dezember 2014 Allgemeines Ab dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland der neue flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde. Dieser Mindestlohn ist

Mehr

Der gesetzliche Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 122483 Der gesetzliche Mindestlohn Inhalt Der gesetzliche Mindestlohn... 1 Für wen gilt der gesetzliche Mindestlohn?... 2 Welche Vergütungsbestandteile

Mehr

MERKBLATT. Der gesetzliche Mindestlohn

MERKBLATT. Der gesetzliche Mindestlohn MERKBLATT Der gesetzliche Mindestlohn Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wirft viele Fragen auf. Dieses Merkblatt enthält grundsätzliche Informationen hierzu. Rechtsprechung und Kommentierungen

Mehr

Merkblatt. Mindestlohngesetz: Darauf müssen sich Arbeitgeber einstellen. Mindestlohn nach dem MiLoG. Für wen gilt das Mindestlohngesetz?

Merkblatt. Mindestlohngesetz: Darauf müssen sich Arbeitgeber einstellen. Mindestlohn nach dem MiLoG. Für wen gilt das Mindestlohngesetz? Ansprechpartner: Holger Fischer Telefon: 03681 362-114 E-Mail: fischerh@suhl.ihk.de Seite 1 / 6 Mindestlohngesetz: Darauf müssen sich Arbeitgeber einstellen Mit Wirkung zum 01.01.2015 tritt das Gesetz

Mehr

Aktuelles Recht für die Praxis. Mindestlohngesetz. Eine systematische Darstellung. von Dr. Christopher Hilgenstock. 1. Auflage

Aktuelles Recht für die Praxis. Mindestlohngesetz. Eine systematische Darstellung. von Dr. Christopher Hilgenstock. 1. Auflage Aktuelles Recht für die Praxis Mindestlohngesetz Eine systematische Darstellung von Dr. Christopher Hilgenstock 1. Auflage Verlag C.H. Beck München 2014 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978

Mehr

Firma Muster GmbH Musterstraße 12 67890 Musterort. 28. Jan. 2015. Einführung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) ab 01.01.2015

Firma Muster GmbH Musterstraße 12 67890 Musterort. 28. Jan. 2015. Einführung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) ab 01.01.2015 Firma Muster GmbH Musterstraße 12 67890 Musterort Einführung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) ab 01.01.2015 28. Jan. 2015 A. Rechtliche und steuerliche Hinweise B. Ausnahmeregelungen C. Fälligkeit der Lohnzahlung

Mehr

Gesetzlicher Mindestlohn Fallstricke bei der Haftung für Subunternehmer nach dem MiLoG*

Gesetzlicher Mindestlohn Fallstricke bei der Haftung für Subunternehmer nach dem MiLoG* Gesetzlicher Mindestlohn Fallstricke bei der Haftung für Subunternehmer nach dem MiLoG* Rechtsanwalt und Syndikus Dr. iur. Jörn-Christoph Jansen Leiter der Geschäftsstelle Schwerin * nach Bissels/Falter,

Mehr

Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz

Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz Wichtige Tipps für Unternehmer und Existenzgründer Februar 2015 Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Tel.: 0385

Mehr

Eine Haftung für den Inhalt der Muster kann mit Ausnahme von Fällen von grobem Verschulden oder Vorsatz nicht übernommen werden.

Eine Haftung für den Inhalt der Muster kann mit Ausnahme von Fällen von grobem Verschulden oder Vorsatz nicht übernommen werden. Hinweis Die aktuellen Muster sind nur als Orientierungs- und Formulierungshilfe zu verstehen; sie können z. B. betriebliche Begebenheiten oder sonstige besondere Umstände des Einzelfalles nicht berücksichtigen.

Mehr

Kontrolle des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG)

Kontrolle des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) Kontrolle des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) 16.04.2015 WirtschaftsTalk Wallenhorst, Stavermann GmbH Ruller Straße 2 49134 Wallenhorst Dr. Thomas Möller, Dipl.-Kaufmann, Dipl.-Finanzwirt

Mehr

Workshop-Sequenz I Workshop A:

Workshop-Sequenz I Workshop A: Workshop-Sequenz I Workshop A: Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) Mindestlohngesetz vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) Mit dem MiLG werden Vorgaben des Koalitionsvertrages

Mehr

Gesetz zur Stärkung der. Tarifautonomie. Der Mindestlohn

Gesetz zur Stärkung der. Tarifautonomie. Der Mindestlohn Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie Der Mindestlohn 1. Gesetzgebungsverfahren 2. Der Mindestlohn 3. Geltungsbereich und Ausnahmen 4. Übergangsregeln 5. Meldepflichten 6. Aufzeichnungspflichten 7. Kontrolle

Mehr

Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz. Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn

Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz. Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Seite 2 von 8 MERKBLATT Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Seit dem 01.01.2015 gilt

Mehr

Mindestlohn Kompakt: Praxisbrennpunkte und Gestaltungshinweise

Mindestlohn Kompakt: Praxisbrennpunkte und Gestaltungshinweise Mindestlohn Kompakt: Praxisbrennpunkte und Gestaltungshinweise Mit allen Änderungen durch das MiLoG Bearbeitet von Andreas Hartmann 1. Auflage 2017. Buch. 106 S. Softcover ISBN 978 3 95554 282 5 Format

Mehr

Mindestlohn Beachtenswertes für Arbeitgeber. Rechtsanwältin Annette Hochheim

Mindestlohn Beachtenswertes für Arbeitgeber. Rechtsanwältin Annette Hochheim Folie 1 Mindestlohn 2015 - Beachtenswertes für Arbeitgeber Rechtsanwältin Annette Hochheim Folie 2 Name: Annette Hochheim Beruf: Rechtsanwältin Kanzleisitz: Halle (Saale) Arbeitsort: bundesweit Tätigkeitsschwerpunkte:

Mehr

TV Mindestlohn. Änderungen ab Januar 2016 ganz einfach zum Heraustrennen! Ab 1. Januar 2016 gibt es Änderungen im Tarifvertrag Mindestlohn.

TV Mindestlohn. Änderungen ab Januar 2016 ganz einfach zum Heraustrennen! Ab 1. Januar 2016 gibt es Änderungen im Tarifvertrag Mindestlohn. TV Mindestlohn Änderungen ab Januar 2016 ganz einfach zum Heraustrennen! Ab 1. Januar 2016 gibt es Änderungen im Tarifvertrag Mindestlohn. SOKA-DACH Zusatzversorgungskasse des Dachdeckerhandwerks VVaG

Mehr

Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie

Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie Der Refenrentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Gesetz zur Stärkung der

Mehr

Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung bei der IHK zu Bielefeld. Mindestlohngesetz vs. digitales Kontrollgerät?

Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung bei der IHK zu Bielefeld. Mindestlohngesetz vs. digitales Kontrollgerät? Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung bei der IHK zu Bielefeld Mindestlohngesetz vs. digitales Kontrollgerät? Beratungsgesellschaft mbh Beratung Auswertung Schulung Unterstützung Weserstraße

Mehr

Mindestlohn. Michael Dauer

Mindestlohn. Michael Dauer Mindestlohn Die Neuregelungen ab dem 01.01.2015 Michael Dauer Geschäftsführer 29.01.2015 1 Übersicht Geltungsbereich und Ausnahmeregelungen des MiLoG Welche Vergütungsbestandteile zählen nicht zum Mindestlohn?

Mehr

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche über die R+V-ProfiPolice WKV plus

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche über die R+V-ProfiPolice WKV plus Das Mindestlohngesetz (MiLoG) Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche über die R+V-ProfiPolice WKV plus Was regelt das Mindestlohngesetz (MiLoG)? Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50

Mehr

Mindestlohn. Das Mindestlohngesetz gilt grundsätzlich für alle Angestellten einer Zahnarztpraxis, insbesondere auch für:

Mindestlohn. Das Mindestlohngesetz gilt grundsätzlich für alle Angestellten einer Zahnarztpraxis, insbesondere auch für: Mindestlohn In Deutschland gilt seit dem 01.01.2015 ein gesetzlicher und flächendeckender Mindestlohn. Dieser ist im Mindestlohngesetz (MiLoG) geregelt. Nachfolgend sollen die Konsequenzen aus diesem Gesetz

Mehr

Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz

Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz MERKBLATT Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Seit dem 01.01.2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender branchenunabhängiger gesetzlicher Mindestlohn. Einen gesetzlichen

Mehr

Nachfolgend wird erörtert, ob der gesetzliche Mindestlohn für ein bestimmtes Arbeits- (Ausbildungs-/Praktikums)verhältnis

Nachfolgend wird erörtert, ob der gesetzliche Mindestlohn für ein bestimmtes Arbeits- (Ausbildungs-/Praktikums)verhältnis Kurzübersicht: Relevanz des Mindestlohngesetzes (MiLoG) für die Bauwirtschaft Stand: 7. Dezember 2016 Seit dem 1. Januar 2015 gilt grundsätzlich ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Zeitstunde

Mehr

Der gesetzliche Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn ARBEITSRECHT A32 Stand: September 2015 Ihr Ansprechpartner Heike Cloß E-Mail heike.closs @saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-600 Fax (0681) 9520-690 Der gesetzliche Mindestlohn Mindestlohn: Für wen gilt

Mehr

Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab 01.01.2015

Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab 01.01.2015 Dok.-Nr.: 1050259 DATEV-Serviceinformation Checkliste vom 27.11.2014 Relevant für: LODAS classic LODAS comfort LODAS compact Lohn und Gehalt classic Lohn und Gehalt comfort Lohn und Gehalt compact Checkliste

Mehr

Herzlich Willkommen. Agenda. zur FGR-Infoveranstaltung Logistik: Mindestlohn im Logistikgewerbe. am 26. Februar 2015. A. Einführung und Sachstand

Herzlich Willkommen. Agenda. zur FGR-Infoveranstaltung Logistik: Mindestlohn im Logistikgewerbe. am 26. Februar 2015. A. Einführung und Sachstand Herzlich Willkommen zur FGR-Infoveranstaltung Logistik: Mindestlohn im Logistikgewerbe am 26. Februar 2015 Referentin: Frau RAin Nina Caroline Schwarz Agenda A. Einführung und Sachstand B. Das Mindestlohngesetz

Mehr

Das Mindestlohngesetz Neue rechtliche Herausforderungen für das Transport- und Logistikgewerbe

Das Mindestlohngesetz Neue rechtliche Herausforderungen für das Transport- und Logistikgewerbe Neue rechtliche Herausforderungen für das Transport- und Logistikgewerbe Dr. Guido Belger, Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.v., Bremen, 08.Juni 2015 I. Einleitung Das MiLoG

Mehr

FRAGEBOGEN FÜR MINIJOBS

FRAGEBOGEN FÜR MINIJOBS Seite 1 von 5 FRAGEBOGEN FÜR MINIJOBS Erhebung zwingend notwendiger Angaben zur steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung. Bitte beantworten Sie die nachstehend aufgeführten Fragen und kreuzen

Mehr

MINDESTLOHN PRAXISTAUGLICH GESTALTEN

MINDESTLOHN PRAXISTAUGLICH GESTALTEN MINDESTLOHN PRAXISTAUGLICH GESTALTEN WELCHE MIT-FORDERUNGEN SIND MIT DEN NEUSTEN ÄNDERUNGEN UMGESETZT Auftraggeberhaftung MIT-Forderung: Haftungsrisiken bei Aufträgen an Subunternehmer reduzieren! Vorschlag

Mehr

Aktueller Stand Mindestlohngesetz und -verordnungen. Andreas Islinger Reisbach,

Aktueller Stand Mindestlohngesetz und -verordnungen. Andreas Islinger Reisbach, Aktueller Stand Mindestlohngesetz und -verordnungen Andreas Islinger Reisbach, 08.03.2016 Ihr Referent Andreas Islinger Informations- und Steuerfachabteilung der ECOVIS BayLa-Gruppe Tätigkeitsschwerpunkte:!

Mehr

Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab

Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab 01.01.2015 1 Allgemeines 2 Das müssen Sie beachten 3 Das müssen Sie bei den jeweiligen Arbeitnehmertypen prüfen 3.1 Stundenlohnempfänger 3.2 Gehaltsempfänger

Mehr

Neu: Erleichterung bei den Aufzeichnungspflichten, siehe Seite 3

Neu: Erleichterung bei den Aufzeichnungspflichten, siehe Seite 3 Stand September 2015 SteuerNews 6 2015 Gesetzlicher Mindestlohn - aktualisiert Neu: Erleichterung bei den Aufzeichnungspflichten, siehe Seite 3 Grundsatz: Der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von EUR 8,50

Mehr

Der gesetzliche Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 122483 Der gesetzliche Mindestlohn Inhalt Der gesetzliche Mindestlohn... 1 Für wen gilt der gesetzliche Mindestlohn?... 2 Sonderregelungen

Mehr

Mindestlohn für Praktikanten

Mindestlohn für Praktikanten Mindestlohn für Praktikanten Ab 1. Januar 2015 wird es für fast alle Arbeitnehmer einen Mindestlohn in Höhe von 8,50 pro Arbeitsstunde geben. Das haben der Bundestag und Bundesrat mit dem "Gesetz zur Stärkung

Mehr

Mindestlohn Fragen und Antworten für das Hotel- und Gaststättengewerbe. RA Dr. Uwe Schlegel

Mindestlohn Fragen und Antworten für das Hotel- und Gaststättengewerbe. RA Dr. Uwe Schlegel Folie 1 Mindestlohn 2015 Fragen und Antworten für das Hotel- und Gaststättengewerbe RA Dr. Uwe Schlegel Folie 2 Dr. Uwe Schlegel Beruf: Rechtsanwalt und Dozent Kanzleisitz: Köln Tätig: Bundesweit Folie

Mehr

Verpflichtungserklärung LTMG

Verpflichtungserklärung LTMG Verpflichtungserklärung LTMG Verpflichtungserklärung gemäß dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (A.) und Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung

Mehr

Mindestlohngesetz Deutschland (MiLoG) Kurzpräsentation der wesentlichen Inhalte

Mindestlohngesetz Deutschland (MiLoG) Kurzpräsentation der wesentlichen Inhalte Mindestlohngesetz Deutschland (MiLoG) Kurzpräsentation der wesentlichen Inhalte 1. Hauptinhalt Alle Arbeitnehmer/innen (AN) haben Anspruch auf Mindestlohn (ML) gegen Arbeitgeber Höhe des Mindestlohns beträgt

Mehr

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche über die R+V-ProfiPolice WKV 500

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche über die R+V-ProfiPolice WKV 500 Das Mindestlohngesetz (MiLoG) Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche über die R+V-ProfiPolice WKV 500 Was regelt das Mindestlohngesetz (MiLoG)? Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50

Mehr

INFO-Post 5/2015. Doku-Pflichten und Auftraggeberhaftung nach dem Mindestlohngesetz. Rechtsanwalt Manfred Raber

INFO-Post 5/2015. Doku-Pflichten und Auftraggeberhaftung nach dem Mindestlohngesetz. Rechtsanwalt Manfred Raber INFO-Post Gerhart-Hauptmann-Straße 6 99096 Erfurt Telefon: (0361) 43 05 63 7 E-Mail: recht@raberundcoll.de Telefax: (0361) 43 05 63 99 www.raberundcoll.de In Kooperation mit: 5/2015 Doku-Pflichten und

Mehr

So berechnen Sie Arbeitszeit und Mindestlohn richtig

So berechnen Sie Arbeitszeit und Mindestlohn richtig So berechnen Sie Arbeitszeit und Mindestlohn richtig DVZ-Symposium Der Mindestlohn und seine Folgen für Logistikunternehmen Hamburg, 24. März 2015 Marcus Menster Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht

Mehr

Personalfragebogen. (Hinweis: für Aushilfskräfte bitte Checkliste Minijob verwenden!)

Personalfragebogen. (Hinweis: für Aushilfskräfte bitte Checkliste Minijob verwenden!) 1) Personalien des Arbeitnehmers Name: Geburtsname: Vorname: Telefonnummer: Straße: PLZ / Wohnort: Geburtsdatum: Geburtsort: Staatsangehörigkeit: Geschlecht: männlich weiblich Verheiratet: ja nein Schwerbehinderter:

Mehr

Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz)

Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) Bundesrat Drucksache 288/14 BRFuss 04.07.14 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages AS - Wi Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) Der Deutsche Bundestag hat in seiner

Mehr

03/15 Infoblatt. Mindestlohn

03/15 Infoblatt. Mindestlohn 03/15 Infoblatt Mindestlohn Aufzeichnungs und Dokumentationspflichten Einladung zu einer Informationsveranstaltung am 14.04.2015 Mindestlohn Aufzeichnungs und Dokumentationspflichten Das Mindestlohngesetz

Mehr

MINDESTLOHN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ

MINDESTLOHN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ MINDESTLOHN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ Stand: September 2015 ALLGEMEINER GESETZLICHER MINDESTLOHN Am 16.08.2014 ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft getreten, das auch das Mindestlohngesetz (MiLoG)

Mehr

MERKBLATT Aufbewahrungspflichten und -fristen für Unternehmer

MERKBLATT Aufbewahrungspflichten und -fristen für Unternehmer MERKBLATT Aufbewahrungspflichten und -fristen für Unternehmer Stand: Januar 2016 Ansprechpartner: Kathleen Spranger Karla Bauer Dr. Ulf Spanke Tel.: Tel.: Tel.: +49 371 6900-1122 +49 3741 214-3120 +49

Mehr

Das deutsche Mindestlohngesetz (MiLoG) VNL Veranstaltung, 04. März 2015

Das deutsche Mindestlohngesetz (MiLoG) VNL Veranstaltung, 04. März 2015 Das deutsche Mindestlohngesetz (MiLoG) VNL Veranstaltung, 04. März 2015 2 Zahlen und Fakten 1 Gültigkeit 2 Wesentlicher Inhalt 3 Haftung 4 Bußgeldvorschriften 5 Risikovermeidung 6 Ansprüche der Arbeitnehmer

Mehr

MERKBLATT Recht und Steuern

MERKBLATT Recht und Steuern MERKBLATT Recht und Steuern MINDESTLOHN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Am 16.08.2014 ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft getreten, das auch das Mindestlohngesetz

Mehr

17. Wahlperiode 18.09.2015 17/7672

17. Wahlperiode 18.09.2015 17/7672 Bayerischer Landtag 17. Wahlperiode 18.09.2015 17/7672 Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Kerstin Celina BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 12.05.2015 Umsetzung des Mindestlohngesetzes in Bayern Unmittelbar

Mehr

Das Mindestlohngesetz in Deutschland

Das Mindestlohngesetz in Deutschland Das Mindestlohngesetz Am 1. Januar 2015 ist das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) in Kraft getreten. Mit dem MiLoG wurde für das gesamte Bundesgebiet ein flächendeckender

Mehr

Musterregelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG. II. Vergabe von Dienstleistungsaufträgen

Musterregelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG. II. Vergabe von Dienstleistungsaufträgen Musterregelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG Stand: 24.01.2017 Haftungsausschluss: Die Verwendung der nachfolgenden Regelungen erfolgt in eigener Verantwortung der die

Mehr

Aktuelles vom Mindestlohn - Was Sie noch wissen sollten. RAin Annette Hochheim

Aktuelles vom Mindestlohn - Was Sie noch wissen sollten. RAin Annette Hochheim Folie 1 Aktuelles vom Mindestlohn - Was Sie noch wissen sollten RAin Annette Hochheim Folie 2 Name: Annette Hochheim Beruf: Rechtsanwältin Kanzleisitz: Halle (Saale) Arbeitsort: bundesweit Tätigkeitsschwerpunkte:

Mehr

MERKBLATT Aufbewahrungspflichten und -fristen für Unternehmer

MERKBLATT Aufbewahrungspflichten und -fristen für Unternehmer MERKBLATT Aufbewahrungspflichten und -fristen für Unternehmer Stand: August 2018 Ansprechpartner: Dr. Ulf Spanke Christian Dorst Isabel Hauschild Tel.: Tel.: Tel.: +49 371 6900-1122 +49 3741 214-3120 +49

Mehr

M A N D A N T E N I N F O R M A T I O N

M A N D A N T E N I N F O R M A T I O N M A N D A N T E N I N F O R M A T I O N Neuer Mindestlohn ab 01.01.2017 Allgemeines Seit dem 01.01.2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn. Die gesetzliche Regelung findet sich im Mindestlohngesetz

Mehr

Eine Haftung für den Inhalt der Muster kann mit Ausnahme von Fällen von grobem Verschulden oder Vorsatz nicht übernommen werden.

Eine Haftung für den Inhalt der Muster kann mit Ausnahme von Fällen von grobem Verschulden oder Vorsatz nicht übernommen werden. Hinweis Die aktuellen Muster sind nur als Orientierungs- und Formulierungshilfe zu verstehen; sie können z. B. betriebliche Begebenheiten oder sonstige besondere Umstände des Einzelfalles nicht berücksichtigen.

Mehr

Prüfungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durch den Zoll

Prüfungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durch den Zoll Prüfungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durch den Zoll Gliederung I. Organisation der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) II. III. Rechtlicher Rahmen der Prüfungen gesetzlicher Prüfauftrag der

Mehr

Ab 1. Januar 2015: Gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde

Ab 1. Januar 2015: Gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde Ab 1. Januar 2015: Gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde Zum 1. Januar 2015 wurde in Deutschland erstmals ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn eingeführt von 8,50 Euro brutto

Mehr

Gesetzlicher Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2015

Gesetzlicher Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2015 !!!WICHTIG!!! Iserlohn, 8. Dezember 2014 Gesetzlicher Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, zum 1. Januar 2015 tritt für Arbeitnehmerinnen

Mehr

MINDESTLOHN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn

MINDESTLOHN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn MERKBLATT Recht und Steuern MINDESTLOHN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Am 16.08.2014 ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft getreten, das auch das Mindestlohngesetz

Mehr

Mindestlohn. Allgemeines

Mindestlohn. Allgemeines Mindestlohn Allgemeines Zum 1. Januar 2015 wurde in Deutschland ein flächendeckender Mindestlohn von 8,50 brutto je Zeitstunde eingeführt. Dieser Mindestlohn ist im Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie

Mehr

Verpflichtungserklärung LTMG

Verpflichtungserklärung LTMG Verpflichtungserklärung LTMG Verpflichtungserklärung gemäß dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (A.) und Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung

Mehr

Mindestlohn im Sportverein. Dipl.-Kfm.(FH), StB Daniel Fischer 26.03.2015

Mindestlohn im Sportverein. Dipl.-Kfm.(FH), StB Daniel Fischer 26.03.2015 Mindestlohn im Sportverein Dipl.-Kfm.(FH), StB Daniel Fischer 26.03.2015 1 Zur Person Daniel Fischer Berufsleben: 2001 Abitur 2005 Steuerfachangestellter 2009 Diplom-Kaufmann (FH) 2012 Steuerberater, eigene

Mehr

Vom 26. November 2014

Vom 26. November 2014 1824 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 4. Dezember 2014 Verordnung zur Abwandlung der Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung nach dem Mindestlohngesetz und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Mehr

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 4. Dezember 2014

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 4. Dezember 2014 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 4. Dezember 2014 1825 Verordnung über Meldepflichten nach dem Mindestlohngesetz, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Mehr

M A N D A N T E N I N F O R M A T I O N

M A N D A N T E N I N F O R M A T I O N M A N D A N T E N I N F O R M A T I O N Mindestlohn ab 01.01.2015 Allgemeines Seit dem 01.01.2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 brutto pro Zeitstunde. Die gesetzliche Regelung

Mehr

Merkblatt. Mindestlohn

Merkblatt. Mindestlohn Merkblatt Mindestlohn Allgemeines Ab dem 01. Januar 2015 gilt in Deutschland der neue flächendeckende Mindestlohn von 8,50 brutto je Zeitstunde. Dieser Mindestlohn ist im Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie

Mehr

Allgemeines. Alle Dienstleistungen, gleich welcher Art, werden vom LTMG erfasst. Dazu zählen auch freiberufliche Leistungen.

Allgemeines. Alle Dienstleistungen, gleich welcher Art, werden vom LTMG erfasst. Dazu zählen auch freiberufliche Leistungen. Anlage 5 Kurzinformationen über die Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-

Mehr

Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz

Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Postfachadresse: Postfach 10 10 17. 40001 Düsseldorf Hausadresse: Ernst-Schneider-Platz 1. 40212 Düsseldorf Telefon (02 11) 35 57-0 Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz

Mehr

www.dsihk.sk Das Mindestlohngesetz in Deutschland DAS MINDESTLOHNGESETZ IN DEUTSCHLAND GELTUNG FÜR AUSLÄNDISCHE UNTERNEHMEN

www.dsihk.sk Das Mindestlohngesetz in Deutschland DAS MINDESTLOHNGESETZ IN DEUTSCHLAND GELTUNG FÜR AUSLÄNDISCHE UNTERNEHMEN Das Mindestlohngesetz in Deutschland DAS MINDESTLOHNGESETZ IN DEUTSCHLAND Am 1. Januar 2015 ist in Deutschland das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) in Kraft

Mehr