VERHALTENSKODEX der LEGO Gruppe
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- Manuela Winkler
- vor 7 Jahren
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1 VERHALTENSKODEX der LEGO Gruppe Version 5.0 Einführung Nur das Beste ist gut genug ist das Leitprinzip, das sich durch die Geschichte der LEGO Gruppe zieht und in sämtlichen Geschäftsbereichen angewendet wird. Gemäß diesem Leitsatz und der Erkenntnis des starken Einflusses auf soziale und ökologische Themen besteht die Bestrebung, die Verpflichtung in den Bereichen Verantwortung und Nachhaltigkeit darzulegen. Es ist wichtig für die LEGO Gruppe, dass die direkt oder indirekt in der Produktion von LEGO - Produkten beschäftigten Arbeitnehmer sowohl in unseren eigenen Werken als auch in den Werken unserer Zulieferer unter angemessenen Arbeitsbedingungen und in umweltfreundlichen Herstellungsverfahren mit Respekt und Würde behandelt werden. Durch Einbindung des Verhaltenskodex der LEGO Gruppe in die Lieferkette sollen Zulieferer sowie deren Unterlieferanten im Rahmen der Produktion und im Dienste der LEGO Gruppe in ethisch vertretbarer Weise handeln. Der Verhaltenskodex der LEGO Gruppe basiert auf den Grundsätzen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, dem Pakt über bürgerliche und politische Rechte, dem Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und den acht Leitgrundsätzen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Der Verhaltenskodex stellt eine Mindestvoraussetzung dar und geht von einer Verantwortung zur Umsetzung der Menschenrechte aus; d. h. es ist eine gebührende Sorgfalt auszuüben, die Rechte einzelner Personen nicht zu verletzen. Seite 1/9
2 Wirkungsbereich Die LEGO Gruppe handelt nach den Grundsätzen des Verhaltenskodex und fordert auch alle Zulieferer sowie ggf. Geschäftspartner dazu auf, relevante Unternehmensrichtlinien und die Einrichtung eines entsprechenden Führungssystems für den jeweiligen Bereich sicherzustellen und so zu garantieren, dass die Grundsätze des Verhaltenskodex der LEGO Gruppe eingehalten werden können. Die Zulieferer sind dafür verantwortlich, dass der Verhaltenskodex der LEGO Gruppe oder ein vergleichbarer Kodex in ihrer Produktion und von ihren Unterlieferanten eingehalten wird. Dazu zählen der Dialog und die Überwachung der entsprechenden Zulieferer (z. B. strategische und risikoreiche Zulieferer) hinsichtlich der Einhaltung des geltenden Codes. Unter vergleichbarem Kodex versteht sich ein Kodex, der mindestens auf den Grundsätzen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, dem Pakt über bürgerliche und politische Rechte, dem Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und den acht Leitgrundsätzen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) basiert, einschließlich Kinderarbeit, Zwangsarbeit, keine Diskriminierung und das Recht auf Koalitionsfreiheit und Tarifverhandlungen. Zusätzlich sind nationale Gesetze zu erfüllen. Darüber hinaus sollte der Kodex Korruption, Gesundheit und Sicherheit, Umgebungs- und Arbeitsbedingungen enthalten, die mit denen im Verhaltenskodex der LEGO Gruppe vergleichbar sind. Der vergleichbare Kodex gilt erst nach Überprüfung durch die LEGO Gruppe. Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen Zulieferer müssen alle geltenden nationalen Gesetze, Vorschriften und Industriestandards einhalten. Die Zulieferer haben sich stets nach den höchsten Standards zu richten. Sollte ein nationales Gesetz im Widerspruch zu dem Verhaltenskodex der LEGO Gruppe stehen, hat sich der Zulieferer unverzüglich mit der LEGO Gruppe in Verbindung zu setzen. Unter besonderen Umständen, in denen das nationale Gesetz nicht vom Staat durchgesetzt wird und diese Situation Interessengruppen in weiten Teilen bekannt ist, wird die LEGO Gruppe internationale Standards anwenden und sich gleichzeitig progressiv um die Einhaltung der nationalen gesetzlichen Anforderungen bemühen. Veröffentlichung Die Zulieferer müssen mithilfe geeigneter Maßnahmen dafür sorgen, dass der Inhalt des Verhaltenskodex der LEGO Gruppe oder eines vergleichbaren Kodex an alle Arbeitnehmer durch entsprechende Veröffentlichungen und Schulungen verständlich weitergegeben wird Kinderarbeit und Jugendliche Kinder dürfen nicht als Arbeitskräfte eingesetzt oder ausgebeutet werden. Seite 2/9
3 Das Mindestalter für Vollbeschäftigung darf nicht unter dem Alter bei Abschluss der allgemeinen Schulpflicht liegen, und in jedem Fall nicht unter 15 Jahren (oder 14 Jahren, wenn von der nationalen Gesetzgebung anders bestimmt, in Übereinstimmung mit der Ausnahmeregelung für Entwicklungsländer der Internationalen Arbeitsorganisation). Beschäftigte unter 18 Jahren dürfen ungeachtet der geleisteten Arbeitszeit keine gefährlichen Tätigkeiten und Nachtarbeit ausführen. Das Mindestalter für leichte Arbeiten (Arbeiten, die den Schulbesuch nicht behindern und die Gesundheit, Sicherheit und Entwicklung des Kindes nicht beeinträchtigen) darf nicht unter 13 Jahren liegen (bzw. 12 Jahren, wenn von der nationalen Gesetzgebung anders bestimmt, in Übereinstimmung mit der Ausnahmeregelung für Entwicklungsländer der Internationalen Arbeitsorganisation). Kinder unter dem Mindestalter für Vollbeschäftigung dürfen nicht gekündigt werden. Ihnen muss Unterricht in Kombination mit Teilzeitarbeit angeboten werden. Ist das Kind jünger als das nationale gesetzliche Mindestalter für leichte Arbeit, zahlt der Zulieferer dem Kind oder seiner Familie eine Entschädigung und sorgt für den Unterricht des Kindes. Die LEGO Gruppe unterstützt den Zulieferer bei der Einrichtung sozial verantwortlicher Abhilfemaßnahmen und behält sich das Recht vor, lokale oder internationale Hilfsorganisationen einzubinden, um einen ordnungsgemäßen Wiedergutmachungsprozess zu gewährleisten. Bei allen Arten von Arbeit muss der Zulieferer Arbeitsart, Arbeitszeit und Arbeitsintensität unter Berücksichtigung des Alters der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren festsetzen. Die LEGO Gruppe unterstützt generell die Schaffung von Lehrstellen gemäß der nationalen Gesetzgebung und Bestimmungen. [ILO C33, C79, C90, C138, C182, R146] Zwangsarbeit und Bewegungsfreiheit Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft oder Frondienst einschließlich modernen Formen von Sklaverei wie Menschenhandel sind untersagt. Als Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft oder Frondienst wird Arbeit bezeichnet, zu der ein Mensch unter Androhung einer Strafe oder gegen seinen Willen gezwungen wird. Der Zwang auf Arbeitnehmer zum Ausüben übergebührlicher Überstunden, das Einbehalten von persönlichen Dokumenten, Kautionen oder Abfindungen gehören zu Abwandlungen von Zwangsarbeit und sind untersagt. Weiterhin zählen dazu unangemessene Lohn- und Gehaltsvorschüsse, die den Arbeitnehmer an den Arbeitsplatz binden. Seite 3/9
4 Die Bewegungsfreiheit der Arbeitnehmer muss während ihrer Beschäftigung gewährleistet sein. Sicherheitspersonal darf ausschließlich zur Aufrechterhaltung der alltäglichen Sicherheit und zum Schutz der Arbeitnehmer und des Unternehmenseigentums eingesetzt werden. [ILO C29, C105] Zwangs- und Disziplinarmaßnahmen Körperliche Bestrafung, Gewaltandrohung, Belästigungen, einschließlich sexueller Belästigung, oder andere Arten von geistigem oder körperlichem Zwang sowie Missbrauch sind untersagt. Geldstrafen oder die Einbehaltung einer Entschädigung als Disziplinarmaßnahme sind nur gestattet, wenn sie nach nationalen Gesetzen und geltendem Tarifrecht zulässig sind. Im Falle von Beschädigungen von Unternehmensprodukten oder -ausstattung ist ein Lohn- /Gehaltsabzug nur gestattet, wenn die Schuld des Arbeitnehmers eindeutig nachgewiesen werden kann. Lohn-/Gehaltsabzüge aufgrund der Arbeitsproduktion und Produktionsmenge sind nicht zulässig. Nach einem Lohn-/Gehaltsabzug muss sichergestellt sein, dass der Mindestlohn nach nationalem Gesetz vorliegt und die Grundbedürfnisse des Arbeitnehmers durch das verbleibende Nettoeinkommen gedeckt sind. [Referenzen: ILO C95] Diskriminierung Direkte oder indirekte Diskriminierung im Beruf, u. a. bei der Einstellung, Weiterbildung, Entlassung, Entlohnung und Gewährung von finanziellen Leistungen, aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder anderer Einstellung, Alter, nationaler, sozialer oder ethnischer Abstammung, Besitz, sexueller Orientierung, Herkunft, Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, geistiger oder körperlicher Behinderung oder einem anderen Status ist untersagt und darf nicht unterstützt werden. Arbeitnehmer dürfen nicht dazu aufgefordert werden, sich obligatorischen Gesundheitstests (z. B. HIV- /AIDS- oder Schwangerschaftstest) zu unterziehen, sofern diese für die Tätigkeit unerheblich sind. Angreifbare Gruppen wie Migranten, für die ein geringerer gesetzlicher Schutz vorhanden ist, müssen dieselben finanziellen Leistungen und andere Möglichkeiten erhalten, wie die nationalen Arbeitnehmer. [Referenzen: ILO C100, C111, C143, C158, C159] Seite 4/9
5 Lohn, sonstige Leistungen und Beurlaubung Arbeitnehmern soll für eine Standard-Arbeitswoche der von der nationalen Gesetzgebung geforderte Mindestlohn oder der in der Branche übliche Mindestlohn gezahlt werden, je nachdem, welcher höher liegt. Der Lohn muss ausreichen, um die Lebensmittelkosten und Wohnungskosten sowie sonstigen Grundbedürfnisse des Arbeitnehmers und seiner/ihrer gesamten Familie zu decken. Darüber hinaus soll ein Lohnanteil zur freien Verfügung verbleiben. Löhne müssen in gesetzlichen Zahlungsmitteln direkt an den Arbeitnehmer und nicht weniger als einmal pro Monat ausgezahlt werden. Auf der Lohnabrechnung müssen sämtliche Lohnangaben in einer für den Arbeitnehmer leicht verständlichen Sprache aufgeführt sein. Es müssen alle von der nationalen Gesetzgebung geforderten Leistungen wie Rente, Krankenurlaub und Abfindungen erbracht werden, u. a. Jahresurlaub, Krankenurlaub und Mutterschaftsurlaub. Obgleich es sich nicht um eine Forderung handelt, unterstützt die LEGO Gruppe die Zulieferer, den Arbeitnehmern gemäß den ILO-Standards einen bezahlten Jahresurlaub von mindestens 3 Wochen sowie einen 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub zu gewähren. [ILO C26, C95, C117, C131, C132, C183] Arbeitszeiten Gemäß der internationalen Arbeitsstandards und zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer fordert die LEGO Gruppe, dass die erlaubte Höchstzahl an Arbeitsstunden pro Woche regelmäßig 48 Stunden pro Woche und tatsächlich geleistete 60 Stunden pro Woche (einschließlich geleisteter Überstunden) nicht überschreiten darf. Dabei sind Mittagspausen, Arbeitspausen und, falls es die nationale Gesetzgebung vorschreibt, kurze Arbeitspausen nicht zu berücksichtigen. Überstunden müssen auf freiwilliger Basis beruhen, sofern sie nicht eingeplant wurden oder gemäß geltender, nationaler Gesetze oder Tarifrecht erfolgen. Überstunden dürfen nicht regelmäßig eingefordert werden. Bei ihrer Planung sind sichere Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Dem Arbeitnehmer müssen die Arbeitsstunden mindestens mit dem 1,25-fachen des üblichen Stundenlohns oder mehr, falls das nationale Gesetz dies vorschreibt, vergütet werden. Alternativ kann den Arbeitnehmern angeboten werden, gemäß der nationalen Gesetzgebung die Überstunden mit Freizeit auszugleichen. Die Arbeitnehmer müssen innerhalb von 7 Tagen mindestens 24 Stunden Freizeit erhalten oder mehr, wenn es die nationale Gesetzgebung vorgibt. [ILO C1, C14: C30] Seite 5/9
6 Beschäftigungsbedingungen Den Arbeitnehmern müssen die Beschäftigungsbedingungen in schriftlicher Form und in einer für sie verständlichen Sprache vorliegen. Unter anderem sind die Arbeitszeiten, Entlohnung und Zahlungsbedingungen aufzuführen. Zusätzlich regt die LEGO Gruppe ihre Zulieferer an, sämtliche wichtigen Informationen für die jeweilige Beschäftigung aufzuführen, z. B. Urlaub, Erholungspausen, weitere Leistungen, usw. Es ist nicht zulässig, übermäßig viele Verträge mit festen Bedingungen abzuschließen, Nur-Arbeitskraft- Subunternehmen oder Subunternehmen zu nutzen, um die Arbeits- und Sicherheitsbestimmungen für fest angestellte Arbeitnehmer zu umgehen. Gewerkschaften und das Recht auf Tarifverhandlungen Die Rechte aller Arbeitnehmer, eine Gewerkschaft zu gründen, Mitglied zu werden (oder nicht), eigene Vertreter zu wählen und über Tarife zu verhandeln, darf nicht beeinträchtigt oder eingeschränkt werden. Sofern Gewerkschaften und Tarifverhandlungen durch die geltenden Gesetze nicht erlaubt oder eingeschränkt sind, oder ausschließlich staatseigene Organisationen zugelassen sind, ist der Zulieferer dafür verantwortlich, allen Mitarbeitern gleichwertige Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen, um sich versammeln und arbeitsbezogene Themen besprechen zu können. [ILO C87, C98, C135, C154] Recht auf freie Meinungsäußerung Vergeltungsmaßnahmen, die Arbeitnehmer davon abhalten sollen, ihre Unzufriedenheit mit vorhandenen Arbeitsbedingungen offen und loyal zu äußern, sind untersagt. Den Arbeitnehmern muss die Möglichkeit gegeben sein, eventuelle Verletzungen dieser Regelung während einer Inspektion und ohne Androhung von Strafe äußern zu können. Beschwerdeverfahren Die Zulieferer müssen ein Beschwerdeverfahren einrichten, das der Größe und dem Geschäftsbereich angemessen ist, um den Arbeitnehmern die Möglichkeit zu geben, sich über ihre Arbeitsbedingungen zu beschweren. Das Beschwerdeverfahren muss allen Arbeitnehmern auf einer vertraulichen Basis zugänglich sein. Dazu ist ein Verfahren einzurichten, in dem die Beschwerden bearbeitet werden. Die daraus resultierenden Entscheidungen müssen akzeptiert und eingehalten werden. Seite 6/9
7 Unterkunft Wenn das Unternehmen seinen Arbeitnehmern eine Unterkunft zur Verfügung stellt, muss sichergestellt sein, dass die Einrichtungen sicher, bequem, günstig und mit der gängigen Ausstattung (Wasser, Sanitäranlagen, Ess- und Kochgelegenheiten) ausgestattet sind und über eine den Arbeitnehmern angemessene Größe verfügen. Gesundheit und Sicherheit Es muss ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld gemäß der nationalen Gesetzgebung und Bestimmungen gewährleistet werden. Um die folgenden Anforderungen zu erfüllen, muss der Zulieferer ein Führungssystem einrichten, das der Unternehmensgröße und dem Geschäftsbereich angemessen ist. Es müssen entsprechende Maßnahmen getroffen werden, um den Arbeitnehmern eine sichere und gesunde Arbeitseinrichtung zur Verfügung zu stellen, um sie vor möglichen Gefahren und Schäden am Arbeitsplatz zu schützen. Für sämtliche Arbeitsprozesse muss den Arbeitnehmern eine entsprechende persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stehen. Um die Aufgaben am Arbeitsplatz sicher ausführen zu können, müssen die Arbeitnehmer entsprechend informiert und geschult werden. Die Vertreter der Geschäftsführung müssen Richtlinien und Verfahren für die Bereiche Gesundheit, Sicherheit, Gemeinwohl und allgemeine Betriebseinrichtungen entwickeln und Systeme einführen, die deren Einhaltung sicherstellen. Die Richtlinien und Verfahren müssen eine Verbindlichkeit darstellen, die garantiert, dass die Arbeitsbedingungen jederzeit sicher und gesundheitsunbedenklich sind. Es sollte ein Gesundheits- und Sicherheitsausschuss vorhanden sein, der der Unternehmensgröße angemessen ist und die Arbeitnehmer beteiligt. [ILO C148; C155, R164, C170; R190; C148] Umwelt Nationale Gesetze und Bestimmungen bezüglich des Umweltschutzes müssen eingehalten werden. Die Zulieferer müssen vor Ort über der Unternehmensgröße und dem Geschäftsbereich angemessene Führungssysteme verfügen, die kontinuierliche Verbesserungen gewährleisten, um durch die Tätigkeiten und Produkte verursachte, nachteilige Umweltauswirkungen zu vermeiden, zu minimieren und Abhilfe zu schaffen. Insbesondere müssen die Zulieferer sicherstellen, dass das Führungssystem folgende Punkte abdeckt: Umweltfreundlicher Umgang mit Chemikalien Umgang, Lagerung und Entsorgung von Sonderabfall in einer umweltfreundlichen Weise Programme zur Vermeidung von Umweltverschmutzung. Seite 7/9
8 Zusätzlich sollte der Zulieferer zu folgenden Punkten ständig Verbesserungen erarbeiten und Ziele erstellen: Reduzierung von Müll, Energieverbrauch und Emissionen in Luft, Boden und Gewässer Beitrag zu Recycling und Wiederverwertung von Materialien und Produkten Einsatz von umweltfreundlichen Technologien. Korruption und Bestechung Der Zulieferer muss durch der Unternehmensgröße angemessene Schulungen und Führungssysteme sicherstellen, dass keine Bestechungsgelder angeboten, versprochen, gezahlt, angenommen, geduldet, wissentlich ausgenutzt oder verlangt werden. Überwachung und Bewertung Die LEGO Gruppe wird anhand unabhängiger Prüfer aktiv bestimmte Kategorien von Zulieferern überwachen und kontrollieren, um die Einhaltung des Verhaltenskodex der LEGO Gruppe zu überprüfen. Alle Zulieferer müssen einen uneingeschränkten Zugang (d. h. auch für nicht LEGO Produktionsbereiche) bei einer Inspektion vor Ort gewähren, einschließlich einer nicht angekündigten Inspektion durch die LEGO Gruppe und/oder deren Vertreter; Zugriff auf alle Aufzeichnungen, die Aufschluss über die Einhaltung/Nicht-Einhaltung des Verhaltenskodex der LEGO Gruppe geben könnten; Zugang zu zufällig ausgewählten Arbeitnehmern für die Durchführung einer vertraulichen Befragung im Rahmen der Inspektion. Die Ergebnisse des Besuchs der LEGO Gruppe mit Hinweisen auf die Nicht-Einhaltung des Verhaltenskodex der LEGO Gruppe können außerdem in einem Gespräch über den Verhaltenskodex der LEGO Gruppe mit dem Zulieferer besprochen werden. Die Ergebnisse aller Inspektionen werden in einem Inspektionsprotokoll festgehalten. Wenn eine Inspektion vor Ort die Nicht-Einhaltung dieses Verhaltenskodex beweist, tritt die LEGO Gruppe mit dem Zulieferer in einen konstruktiven Dialog, um den aktuellen Zustand zu verbessern. Die LEGO Gruppe verlangt die Ergreifung angemessener Maßnahmen, um die Nicht-Einhaltung zu berichtigen, und wird in der darauf folgenden Zeit weitere Kontrollinspektionen durchführen. Obgleich die LEGO Gruppe für die Nicht-Einhaltung des Verhaltenskodex der LEGO Gruppe durch den Zulieferer keine Verantwortung übernimmt, verpflichtet sie sich dennoch, die Kapazität aufzubauen und den Zulieferer zu schulen, damit der Zulieferer mit Schwierigkeiten bei der Einhaltung der Standards des Verhaltenskodex umgehen kann. Wenn ein Zulieferer trotz Thematisierung in einem konstruktiven Dialog den Verhaltenskodex der LEGO Gruppe nicht einhält, oder eine Nicht-Einhaltung in erheblichem Ausmaß an den Tag legt, behält sich die LEGO Gruppe das Recht vor, die Geschäftsbeziehung mit sofortiger Wirkung zu beenden. Seite 8/9
9 Die LEGO Gruppe wird regelmäßig Informationen zur Einhaltung des Verhaltenskodex der LEGO Gruppe veröffentlichen. Datum Geschäftspartner Seite 9/9
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