Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

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1 Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung Vorbemerkungen (finden Sie auf den folgenden Seiten 1-3): Viele Menschen wollen für den Fall vorsorgen, dass sie vielleicht eines Tages aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, über ihre Angelegenheiten selbst zu entscheiden. Für diesen ja niemals auszuschließenden Moment können bereits zu Zeiten voll erhaltener Gesundheit und Entscheidungsfähigkeit verschiedene Verfügungen und Vollmachten niedergeschrieben werden. Dabei geht es durchaus nicht darum, etwa einseitig festzulegen, wann "Geräte abgestellt" werden sollen. In einer Patientenverfügung kann auch genau das Gegenteil bestimmt werden. Jeder kann also in einer Patientenverfügung genau seinem eigenen Willen Ausdruck geben. Zum ist erstmalig eine gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen in Kraft getreten ( 1901 BGB). Damit herrscht jetzt Rechtssicherheit. Der schriftlich verfasste Patientenwille ist ab sofort für den Arzt absolut bindend. Deshalb ist es jetzt besonders wichtig, die Patientenverfügung unmissverständlich zu formulieren. Dem trägt das hier nachfolgend vorgeschlagene Formular Rechnung. Je klarer Sie Ihren Willen formulieren, umso besser! Der von Ihnen bestellte Betreuer und die behandelnden Ärzte sollten zu der gleichen Auslegung Ihrer Verfügung gelangen. Im Zweifelsfall müsste nämlich sonst das Vormundschaftsgericht (neue Bezeichnung: Betreuungsgericht) entscheiden. Übrigens: Eine vor dem verfasste Patientenverfügung bleibt wirksam! Dennoch können Sie auch jederzeit eine einmal getroffene Patientenverfügung widerrufen! Die nachfolgend beschriebenen Verfügungen und Vollmachten ersetzen aber in keinem Fall das Testament im ursprünglichen Sinn, das Bestimmungen für die Zeit nach dem Tod trifft! Zunächst gilt es, zwischen 3 grundsätzlich verschiedenen Schriftstücken zu unterscheiden: Patientenverfügung: Zielsetzung: Bekundung eigener Wünsche in Bezug auf medizinische Behandlung und Pflege bei schwerster aussichtsloser Erkrankung, insbesondere in der letzten Lebensphase. Auch als mögliche sinnvolle Ergänzung zur Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung verwendbar. Die behandelnden Ärzte müssen die Patientenverfügung beachten. Ein ggf. sicherheitshalber doch noch angerufenes Betreuungsgericht wird bei einer eindeutig verfassten Patientenverfügung diesen dokumentierten Patientenwillen immer als rechtswirksam und damit verbindlich erklären. Die Patientenverfügung wird oft auch missverständlich "Patiententestament" genannt. Diese Bezeichnung sollte man aber vermeiden. Vorsorgevollmacht: Zielsetzung: Bevollmächtigung einer Person des eigenen Vertrauens, die im Falle der eigenen Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit für den Vollmachterteilenden unter Beachtung der 1904 und 1906 BGB rechtswirksam handeln kann. Im Gegensatz zur Betreuungsverfügung entfällt die Bestellung durch das Betreuungsgericht, nicht aber die Genehmigungspflicht bei schwerwiegenden medizinischen Maßnahmen. Diesbezüglich aber kann der Verfasser seine Wünsche in einer Patientenverfügung (siehe oben) niederlegen, worauf das Gericht nach Einsichtnahme immer entsprechend dem dokumentierten Patientenwillen entscheiden wird. Betreuungsverfügung: Zielsetzung: Benennung einer Person des eigenen Vertrauens für den Fall, dass das Betreuungsgericht wegen einer Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit einen Betreuer einsetzt. Zusätzliche Wünsche für den Fall einer Betreuung sind möglich. Leitet sich aus 1901 BGB ab. Das Betreuungsgericht muss die Bestellung der genannten Person aussprechen. Bei schwerwiegenden medizinischen Maßnahmen, wie z.b. einem Behandlungsabbruch ist aber eine betreuungsgerichtliche Genehmigung erforderlich. Wir empfehlen, statt einer Betreuungsverfügung besser eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, das vereinfacht im Bedarfsfall die bürokratischen Maßnahmen. Sinnvolle Kombinationen: Es ist sinnvoll, die Patientenverfügung entweder mit einer Vorsorgevollmacht oder aber alternativ einer Betreuungsverfügung zu kombinieren. Keinen Sinn macht die Kombination von Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung Dres. med. Gertraud Puschmann-Reuter und Helmut Puschmann, Nordkirchener Str. 13, Selm Seite 1

2 Juristisches; Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung: Bis zum galt: Mit Beschluss vom hat der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes die Möglichkeit bekräftigt, Behandlungswünsche in einer Patientenverfügung festzuhalten (AZ XII ZB 2/03). So müssen lebenserhaltende bzw. lebensverlängernde Maßnahmen unterbleiben, wenn dies dem in der Patientenverfügung geäußerten Willen entspricht. Wird ärztlicherseits eine solche weitere Behandlung angeboten und ist ein Betreuer vorhanden, der den Patientenwillen vertritt, so hat dieser das Betreuungsgericht anzurufen, wenn im Sinne des Erkrankten die Behandlung nicht mehr weitergeführt werden soll. Ist kein Betreuer vorhanden oder ist der Betreuer nicht erreichbar, liegt aber eine Patientenverfügung vor, müssen die behandelnden Ärzte selbst das Betreuungsgericht anrufen. Das Betreuungsgericht prüft vor allem, ob die Betreuer-Entscheidung dem Patientenwillen entspricht bzw. - bei fehlendem oder nicht erreichbarem Betreuer - ob der in der Patientenverfügung niedergeschriebene Patientenwille eindeutig ist. Bei eindeutig erkennbarem Willen des Patienten wird das Betreuungsgericht immer im Sinne des Patienten nach den Festlegungen in der Patientenverfügung entscheiden. Das ist jetzt ab dem nach 1901 BGB gesetzlich bindend so geregelt. Grundsätzliches zu den Verfügungen und Vollmachten: Die Verfügungen und Vollmachten sollten wegen des einfacheren Nachweises des Willens des Verfassers schriftlich niedergelegt werden. Es ist nicht erforderlich, aber möglich, die Verfügungen und Vollmachten handschriftlich zu verfassen. Die Schriftstücke müssen allerdings immer eigenhändig unterschrieben werden. Sinnvoll ist es in jedem Fall, mindestens einen Zeugen unterschreiben zu lassen. Werden mehrere Zeugen gewählt, sollte ein Zeuge idealerweise der Hausarzt sein, der gleichzeitig mit seiner Unterschrift auch bestätigen kann, dass der Verfasser das Schriftstück nach Aufklärung über die Folgen und dem vollen Verständnis derselben im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte niedergeschrieben und unterzeichnet hat. Der zweite Zeuge (falls ein solcher berufen wird) sollte niemals der gewählte Betreuer oder Bevollmächtigte sein. Alle 2 Jahre sollten die Verfügungen und Vollmachten erneut vom Verfasser und mindestens einem Zeugen unterschrieben werden. Es ist grundsätzlich nicht erforderlich, Verfügungen und Vollmachten notariell beglaubigen zu lassen. Als Ausnahme wäre die Vorsorgevollmacht zu nennen, falls darin Vollmacht über Immobilien gegeben wird. Vollmachten über Bankgeschäfte sollten immer noch zusätzlich bei den betroffenen Banken selbst ausgefertigt und hinterlegt werden. Jeweils 1 Exemplar der Verfügung oder Vollmacht sollte dem Hausarzt und der bevollmächtigten Person übergeben werden. Es ist sinnvoll, immer auch einen Hinweis auf den Aufbewahrungsort der Verfügung oder Vollmacht bei sich zu führen. Aus der nachfolgenden Patientenverfügung lässt sich einen solcher Hinweis herauskopieren. In vielen Musterverträgen (auch in der von uns entworfenen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht) wird auf Paragraphen des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) verwiesen. Deshalb haben wir ein auf unserer Website ( ein Exemplar des BGB als PDF-Datei zum Download eingestellt. Die Patientenverfügung: Wenn Sie nun nach all` diesen Vorinformationen für den Fall einer schweren Erkrankung oder ganz allgemein für das Ende Ihres Lebens eine sogenannte Patientenverfügung verfassen wollen, wollen wir Ihnen hier Hilfestellungen bei der Abfassung geben. So können Sie festlegen, in welchem Umfang und durch welche medizinischen Methoden Ihr Leben verlängert werden darf, wenn Sie sich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinden sollten. Sie können andererseits exakt bestimmen, welche Maßnahmen in genau dieser Situation zu unterbleiben haben. Auch können Sie bereits vorsorglich über eine eventuelle Organspende und eine Obduktion entscheiden. Sie können auch zur näheren Erläuterung Ihrer Verfügung eine Beschreibung Ihrer persönlichen Wertvorstellungen beifügen. Gleichzeitig können Sie für Gesundheitsangelegenheiten eine Vertrauensperson bevollmächtigen, die für Sie im Sinne der von Ihnen verfassten Patientenverfügung handeln soll, falls Sie selbst wegen einer Erkrankung nicht mehr mitentscheiden können Dres. med. Gertraud Puschmann-Reuter und Helmut Puschmann, Nordkirchener Str. 13, Selm Seite 2

3 Die Sie behandelnden Ärzte sind an Ihre Patientenverfügung gebunden. Ein ggf. doch noch angerufenes Betreuungsgericht wird eine eindeutig verfasste Patientenverfügung immer bestätigen und für rechtsverbindlich erklären. Eine sehr ausführliche Patientenverfügung, die Ihnen durch Ankreuzen viele verschiedene Entscheidungen überlässt, haben wir nachfolgend in Anlehnung an Musterverfügungen der Bundesund Landes-Justizministerien, der Kirchen, verschiedener Ärztekammern, der Ethikkommission und verschiedener Senioren- und Patientenverbände selbst zusammengestellt. Die von uns verfasste Patientenverfügung einschließlich Vorsorgevollmacht in Gesundheitsdingen können sie auch auf unserer Webseite ( als PDF-Datei herunterladen. Wenn Ihnen das von uns entwickelte Formular zu kompliziert erscheint, können Sie eine von der Ärztekammer Bremen entworfene sehr einfache und auf eine einzige DIN A4-Seite passende Patientenverfügung (und zusätzlich auch eine sehr einfache Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht) von unserer Seite herunterladen. Es gibt zahlreiche vorformulierte Patientenverfügungen verschiedenen Institutionen. Als übergeordnete Darstellung der gesamten Thematik empfehlen sich die auf unserer Webseite als PDF-Dateien eingestellten Übersichten des Bundesjustizministeriums, eines Seniorenrates, der EKD (Evangelische Kirche in Deutschland), des Sozialverbandes Deutschland, des Freistaates Bayern und der Ärztekammer/Hospizverein Westfalen. In diesen Übersichten sind auch Musterformulare bzw. Textbausteine integriert, mit deren Hilfe Sie ganz individuell eine Patientenverfügung zusammenstellen können. Auch werden neben der Patientenverfügung die Betreuungsverfügung und die Vorsorgevollmacht mit abgehandelt. Diese per Klick von unserer Seite herunterladbaren Grundsatzartikel sind sehr umfangreich und eigenen sich nur für Menschen, die tiefer in die Materie einsteigen wollen. Die von uns erstellte Patientenverfügung umfasst alle sinnvollen Elemente dieser verschiedenen Muster, ist dennoch immer noch recht einfach und vor allem eindeutig. Die Vorsorgevollmacht: Vielleicht wollen Sie über die sinnvollerweise in Ihrer Patientenverfügung bereits eingeschlossene Vollmacht in Gesundheitsdingen hinausgehen und eine umfassendere Vorsorgevollmacht erstellen? Diese Vollmacht würde dann auch Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten, Vertretungen bei Behörden und vor Gericht, Vermögensvorsorge, Genehmigungen zu Untervollmachten, Verfügungen zum Post- und Fernmeldeverkehr und ggf. auch noch mehr regeln. Auch schließen diese umfassenden Vorsorgevollmachten oft "sicherheitshalber" noch einmal eine (eigentlich gar nicht mehr erforderliche) Betreuungsverfügung ein. Eine von uns verfasste sehr einfache und trotzdem differenzierende Vorsorgevollmacht in Anlehnung an ein Musterformular des Bundesjustizministeriums finden Sie im Anschluß an die folgende Patientenverfügung. Auch können Sie das Formular einer solchen Vorsorgevollmacht von unserer Webseite herunterladen. Die Betreuungsverfügung: Wie wir oben ausgeführt haben, empfehlen wir statt einer Betreuungsverfügung besser die Ausfertigung einer Vorsorgevollmacht. Das vereinfacht im Ernstfall die bürokratischen Wege. Wer aber dennoch eine Betreuungsverfügung und eben keine Vorsorgevollmacht hinterlegen will, der sei auf das Formular der Ärztekammer Bremen verwiesen. Sie können dieses sehr einfache, nur eine Seite beanspruchende Formular (zusammen mit einer Gegenüberstellung der Bedeutung von Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht) als PDF-Datei von unserer Seite herunterladen. Hinweise: Die nachfolgenden Vollmachten sind Teil des Qualitätsmanagements der Praxis Dres. Puschmann. Sie stehen dort im Kapitel U und werden Ihnen von unseren Mitarbeiterinnen gern ausgedruckt. Sie können die Vollmachten aber auch über unsere Internetseite herunterladen unter: Dres. med. Gertraud Puschmann-Reuter und Helmut Puschmann, Nordkirchener Str. 13, Selm Seite 3

4 PATIENTENVERFÜGUNG UND VORSORGEVOLLMACHT FÜR DIE MEDIZINISCHE BETREUUNG Wünsche und Forderungen an Bevollmächtigte und Ärzte, an Familie und Freunde für den Fall meiner Entscheidungsunfähigkeit Mein Vorname und Name, Geburtsdatum und Geburtsort (eigenhändig) I. Meine Werte, Wünsche und Hoffnungen Ich (Verfasser/Verfasserin dieser Verfügung und Vollmacht) möchte in Würde und Frieden sterben. Alles Leben hat einen Anfang und ein Ende. Wenn mein Leben sich auf natürliche Art und Weise oder durch Krankheit, Unfall oder sonstige Umstände dem Ende nähert und wenn ich dadurch nicht mehr in der Lage sein sollte, medizinischen Maßnahmen zuzustimmen oder solche abzulehnen, so sollen der/die hier benannte(n) Bevollmächtigte(n), die mich betreuenden Ärzte, Pflegenden und nächste Angehörige meine Wünsche, Werte, Hoffnungen und Verfügungen zur Grundlage ihrer Entscheidungen machen und sich nicht an dem orientieren, was medizinisch und technisch machbar ist. Sie sollen sich auch nicht daran orientieren, was andere Menschen oder was sie selbst für sich in vergleichbaren Situationen wünschen. Vor allem verlange ich, dass der natürliche Sterbeprozess und der Verlauf unheilbarer, zum Tode führender Krankheiten im Endstadium akzeptiert werden. II. Verfügungen für medizinische Versorgung und Beistand 1. Ich bitte um ärztlichen und pflegerischen Beistand unter Ausschöpfung aller angemessenen medizinischen Möglichkeiten, solange eine Aussicht auf Heilung besteht oder eine Behandlung chronischer oder schwerer Krankheiten möglich ist, die mir Lebensfreude und Lebensqualität ermöglichen. Ich möchte aber immer genau wissen, wie es um mich steht; auch sehr schlechte Nachrichten sind mir lieber, als die Ungewissheit. Für diese unter 1. genannten Situationen wünsche ich eine praktikable, meine Menschenwürde achtende und medizinisch sinnvolle Behandlung, ggf. auch mit neuen Methoden und Medikamenten, die sich noch in der klinischen Erprobung befinden: Für diese unter 1. genannten Situationen akzeptiere ich fremdes Gewebe, Fremdblut und fremden Organe: 2. Wenn ich mich aber a. nach der Diagnose und Prognose zweier Fachärzte/Fachärztinnen und Rücksprache mit meinem Hausarzt/meiner Hausärztin unabwendbar im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit oder im Sterbeprozess befinde (auch wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist) und ich dadurch mein Selbstbestimmungsrecht nicht mehr ausüben kann, oder b. wenn ich nach der Diagnose und Prognose zweier Fachärzte/Fachärztinnen und Rücksprache mit meinem Hausarzt/meiner Hausärztin unwiederbringlich geistig so verwirrt bin, dass ich nicht mehr weiß, wer ich bin, wo ich bin, wenn ich Familie und Freunde nicht mehr erkenne, also insgesamt nicht mehr in der Lage bin, meinen Willen verständlich zu äußern, oder c. wenn ich längere Zeit bewusstlos bin und keine oder allenfalls nur eine verschwindend geringe Wahrscheinlichkeit besteht, dass ich das Bewusstsein wiedererlange, wenn also nach der Diagnose und Prognose zweier Fachärzte/Fachärztinnen und Rücksprache mit meinem Hausarzt/meiner Hausärztin meine Gehirnfunktionen durch eine schwere Dauerschädigung irreparabel geschädigt sind und ein eigenständiges, selbstbestimmtes und kommunikationsfähiges Leben ohne so genannte Apparatemedizin (z.b. Beatmungsmaschine, Dialysemaschine etc.) nicht mehr möglich ist, dann verlange ich, dass alle medizinischen Maßnahmen unterbleiben, die mich am Sterben hindern. Sollte eine dieser Situationen eintreten, so bitte ich um menschlichen und pflegerischen Beistand und darum, dass nichts gegen den natürlichen Verlauf des Sterbeprozesses unternommen wird. Ich wünsche dann auch keine weiteren diagnostischen Eingriffe und verzichte auf Maßnahmen der Intensivtherapie, die lediglich eine Sterbe- und Leidensverlängerung bedeuten würden. Ich verlange jedoch ausdrücklich, dass in diesen Situationen alle Möglichkeiten der modernen Schmerztherapie ausgeschöpft werden, so dass ich ohne körperliche Schmerzen und seelische Leiden sein kann. Ich wünsche meine letzten Tage und Stunden in einer mir vertrauten Umgebung zu verbringen, sofern das mit guter pflegerischer und medizinischer Versorgung vereinbar ist. Ich wünsche, dass die mich behandelnden Ärzte bei allen medizinischen Maßnahmen meinen Hausarzt/meine Hausärztin und die unten von mir bevollmächtigten Vertrauenspersonen zur Beratung hinzuziehen Dres. med. Gertraud Puschmann-Reuter und Helmut Puschmann, Nordkirchener Str. 13, Selm Seite 4

5 Ist eine Betreuung während der letzten Tage und Stunden meines Lebens in der mir vertrauten Umgebung nicht möglich, so wünsche ich eine Unterbringung in einem Hospiz: 3. Insbesondere treffe ich für den beschriebenen Endzustand einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit, den beschriebenen Verlust meiner geistigen Fähigkeiten oder eine wie oben beschriebene langanhaltende Bewusstlosigkeit folgende besondere Verfügungen: (A) Pflege und menschliche Begleitung: Ich wünsche menschliche und medizinische Begleitung und Pflege, insbesondere menschenwürdige Unterbringung und Zuwendung, Stillen von Hunger und Durst, Mund- und Körperpflege. (B) Schmerztherapie, Palliativmedizin: Ich fordere eine wirksame Behandlung quälender Zustände wie Atemnot, Schmerzen, Angst, Unruhe, Übelkeit, Erbrechen, Verstopfung, Depression und Schlaflosigkeit, auch wenn ich durch die Behandlung müde und schläfrig werde: auch wenn starke Betäubungsmittel erforderlich sind, durch die ich, vergleichbar einer Narkose, das Bewusstsein verliere: auch wenn durch die Behandlung unbeabsichtigt die mir noch verbleibende Lebensspanne verkürzt wird: Aktive Sterbehilfe lehne ich ab: (C) Wiederbelebung, Künstliche Beatmung, Herzschrittmacher, Dialyse Ich wünsche die Unterlassung von Versuchen zur Wiederbelebung, die Unterlassung einer Künstlichen Beatmung, die Unterlassung einer Herzschrittmachereinpflanzung und die Unterlassung einer Dialyse (= künstliche Niere) im Endzustand einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit: oder wenn ich geistig so verwirrt bin, dass ich nicht mehr weiß, wer ich bin, wo ich bin und Familie und Freunde nicht mehr erkenne: oder bei langanhaltender Bewusstlosigkeit ohne oder mit nur verschwindend geringer Wahrscheinlichkeit der Wiedererlangung des Bewusstsein: (D) Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr: Ich wünsche die Unterlassung künstlicher Ernährung durch eine Sonde, eine Magenfistel oder über eine Vene, bei fehlendem Durstgefühl auch die Unterlassung künstlicher Flüssigkeitszufuhr, außer wenn letztere quälende Symptome lindern kann oder bei der medikamentösen Behandlung von Schmerzen und Beschwerden hilfreich ist, und zwar im Endzustand einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit: oder wenn ich geistig so verwirrt bin, dass ich nicht mehr weiß, wer ich bin, wo ich bin und Familie und Freunde nicht mehr erkenne: oder bei langanhaltender Bewusstlosigkeit ohne oder mit nur verschwindend geringer Wahrscheinlichkeit der Wiedererlangung des Bewusstsein: (E) Begleitung durch Seelsorge und Hospizdienst Ich wünsche eine seelsorgerliche Begleitung: Ich wünsche eine Begleitung durch einen Hospizdienst: (F) Organspende Ich stimme im Falle meines Todes einer Organentnahme zum Zwecke der Organspende zu: (G) Obduktion Falls aus rechtlichen oder versicherungstechnischen Gründen sinnvoll, stimme ich einer Obduktion zur Befundklärung zu: (H) Sonstige Verfügungen und Hinweise: Solange kein von mir oder meinem/n Bevollmächtigten akzeptierter, aktualisierter und vor allem im Sinne dieser Verfügung erfolgversprechender Medizinischer Behandlungsplan vorliegt, sollen die in dieser Verfügung festgelegten Forderungen und Wünsche entsprechend auf Situationen übertragen werden, die hier nicht angesprochen sind Dres. med. Gertraud Puschmann-Reuter und Helmut Puschmann, Nordkirchener Str. 13, Selm Seite 5

6 III. Vollmacht in Gesundheitsangelegenheiten 1. Für den Fall, dass ich aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung meine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen kann, erteile ich hiermit gemäß 1896 Absatz II des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dem/der (Vorname, Name, Geburtsdatum) (Anschrift, Telefon, Fax) die Vollmacht, mich gegenüber Ärzten, den Angehörigen medizinischer und pflegerischer Berufe, Krankenhäusern, Seniorenheimen etc. und den dort Tätigen als Gesundheitsbevollmächtigte/r zu vertreten. Die o.g. von mir bevollmächtigte Person darf auch Krankenunterlagen einsehen und in die Herausgabe an Dritte einwilligen. 2. Sollte der/die von mir benannte Gesundheitsbevollmächtigte erklären, dass er/sie nicht in der Lage oder nicht mehr willens ist, meine Vertretung in Gesundheitsangelegenheiten wahrzunehmen, oder sollte der/die von mir benannte Gesundheitsbevollmächtigte objektiv nicht mehr in der Lage sein, meine Vertretung in Gesundheitsangelegenheiten wahrzunehmen, so erteile ich an seiner/ihrer Stelle eine inhaltsgleiche Vollmacht an folgende Personen und bitte ersatzweise um Beauftragung entsprechend der von mir wie folgt unter a) bis c) festgelegten Reihenfolge: a) (ersatzweise): (Vorname, Name, Geburtsdatum) (Anschrift, Telefon, Fax) b) (ersatzweise): (Vorname, Name, Geburtsdatum) (Anschrift, Telefon, Fax) c) (ersatzweise): (Vorname, Name, Geburtsdatum) (Anschrift, Telefon, Fax) 3. Ich entbinde die mich behandelnden Ärzte und deren nichtärztliche Mitarbeiter gegenüber meinem/r Gesundheitsbevollmächtigen von der Schweigepflicht und erwarte, dass sie meine/n Gesundheitsbevollmächtige/n umfassend aufklären und beraten. 4. Ich erwarte, dass meine/mein Bevollmächtigte/r sich bei Inanspruchnahme der Vollmacht insoweit mit mir verständigt, als es den Umständen nach möglich ist und sich an meinen Werten, Wünschen und Verfügungen orientiert, wie ich sie hier niedergelegt habe und wie sie ihm sonst bekannt sind. 5. Die Vollmacht umfasst die Erteilung oder Versagung von Einwilligungen in Untersuchungen, Heilbehandlungen und andere ärztliche Eingriffe und zwar auch dann, wenn (im Sinne von 1904 Absatz 1 BGB) nicht ausgeschlossen werden kann, dass ich aufgrund der Maßnahme oder ihrer Unterlassung einen schweren oder länger dauernden Schaden erleide oder versterbe Dres. med. Gertraud Puschmann-Reuter und Helmut Puschmann, Nordkirchener Str. 13, Selm Seite 6

7 6. Die Vollmacht umfasst auch Maßnahmen zur Unterbringung und sonstige Maßnahmen im Sinne von 1906 Absatz 4 BGB, selbst wenn diese zeitweise oder regelmäßig mit einer Einschränkung meiner Freiheit (z.b. Anbringen von Bettgittern und Medikamente zur Ruhigstellung) verbunden wären. 7. Dem/r Gesundheitsbevollmächtigten stehen Aufwendungsersatz (gemäß 670 BGB) und Aufwandsentschädigung (gemäß 1835, 1835 a BGB) zu. 8. Diese Vollmacht gilt auch für die rechtliche Besorgung meiner Vermögensangelegenheiten und umfasst die Befugnis, Post- und Behördensachen zu erledigen, für mich über meine Einkünfte, Konten und Depots zu verfügen, Kranken- und Pflegeheimkosten zu bezahlen und Verträge abzuschließen: 9. Der/Die Bevollmächtigte hat das Recht, im Einzelfall im Sinne der von mir gewünschten Betreuung Untervollmacht zu erteilen: 10. Ich habe ergänzend zu dieser Vollmacht in Gesundheitsdingen, die ich im Rahmen meiner Patientenverfügung verfasst habe, eine eigenständige erweiterte Patientenvollmacht erstellt, die dieser Patientenverfügung anliegt und sie ergänzt: 11. Sollte trotz dieser Vollmacht eine gesetzliche Betreuung erforderlich werden, so verlange ich, dass die hier von mir benannte(n) Person(en) unter 1. und ersatzweise 2. a) 2. c) rechtlich als Betreuer bestellt wird/werden. Ich verlange, dass Richter, Ärzte, Betreuer und alle, die für mich Verantwortung tragen, sich an meinen Wünschen, Werten und Verfügungen orientieren, wie ich sie beispielshaft in meiner vorstehenden Patientenverfügung niedergelegt habe. 12. Ich bitte, folgende Personen nicht zum/r Betreuer/in zu bestellen: 13. Soweit ich wie verfügt bestimmte Behandlungen wünsche oder ablehne, verzichte ich ausdrücklich auf eine weitere ärztliche Aufklärung. IV. Bestätigungen und Unterschriften Ich bestätige die hier geäußerten Wünsche, Werte und Verfügungen und die ausgesprochene(n) Bevollmächtigung(en). Ich bin mir der Tragweite dieser Verfügung, verbunden mit der erteilten Vollmacht bewusst und habe mich über die rechtlichen und medizinischen Folgen informiert. Insbesondere hat mich mein behandelnder Hausarzt mündlich und schriftlich umfassend über alle Gesichtspunkte einer Patientenverfügung ausführlich aufgeklärt. Ich habe die Absicht, diese Festlegungen von Zeit zu Zeit zu überprüfen und, falls sie nicht mehr meinen Wünschen und Werten entsprechen, auch zu ändern. Insofern ist diese Verfügung jederzeit widerruflich. Solange ich jedoch keine Änderungen vorgenommen habe, ist dies der letzte und endgültige Ausdruck meines Willens. Obige Patientenverfügung gilt also vollinhaltlich, solange ich sie nicht abändere oder insgesamt widerrufe. Ort, Datum Unterschrift des Verfassers/der Verfasserin Zustimmung des/der Gesundheitsbevollmächtigten (nicht zwingend erforderlich, aber sinnvoll) Ich kenne den Inhalt dieser Patientenverfügung und bin bereit, im Sinne der Bevollmächtigung tätig zu werden. Ort, Datum Unterschrift des/der Bevollmächtigten Dres. med. Gertraud Puschmann-Reuter und Helmut Puschmann, Nordkirchener Str. 13, Selm Seite 7

8 Bestätigung durch einen Zeugen (nicht zwingend erforderlich, aber möglich) Ich bestätige, dass, Verfasser(in), diese obige Patientenverfügung heute in meiner Gegenwart eigenhändig unterschrieben hat und dass ich an ihrer/seiner freien und selbstbestimmten Entscheidung keinen Zweifel habe. Ort, Datum Unterschrift einer Zeugin/eines Zeugen Bestätigung durch meinen Arzt (nicht zwingend erforderlich, aber sinnvoll) Ich bestätige, dass, Verfasser(in), diese Patientenverfügung heute in meiner Gegenwart eigenhändig unterschrieben hat, dass er/sie von mir über die medizinische Tragweite seiner/ihrer Verfügung umfassend aufgeklärt worden ist, dass er/sie diese Aufklärung voll verstanden hat und dass er/sie die vorstehende Patientenverfügung im Vollbesitz seiner/ihrer geistigen Kräfte unterzeichnet hat. Ich habe keinen Zweifel an seiner/ihrer freien und selbstbestimmten Entscheidung. Ort, Datum, Stempel und Unterschrift des Arztes Kopien dieser Patientenverfügung Kopien dieser Patientenverfügung haben folgende Personen: Hinweiskarte zur Kopie und Aufbewahrung bei den Ausweispapieren Folgende Hinweiskarte trage ich als Duplikat zusammen mit meinen Ausweispapieren bei mir: Ich habe eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in Gesundheits- Angelegenheiten hinterlegt! Name: Adresse: Telefon: Bitte setzen Sie sich im Krankheitsfall oder Notfall mit meiner Vertrauensperson in Verbindung: Name: Adresse: Telefon: Dres. med. Gertraud Puschmann-Reuter und Helmut Puschmann, Nordkirchener Str. 13, Selm Seite 8

9 Überprüfung und Bestätigung der Patientenverfügung 1. Datum Änderungen: oder Keine Änderungen, alle in der obigen Verfügung niedergelegten Bemerkungen gelten weiterhin. (Nichtzutreffendes bitte streichen) Unterschrift der Verfasserin/des Verfassers Unterschrift des Gesundheitsbevollmächtigten Unterschrift des Zeugen Unterschrift des Arztes 2. Datum Änderungen: oder Keine Änderungen, alle in der obigen Verfügung niedergelegten Bemerkungen gelten weiterhin. (Nichtzutreffendes bitte streichen) Unterschrift der Verfasserin/des Verfassers Unterschrift des Gesundheitsbevollmächtigten Unterschrift des Zeugen Unterschrift des Arztes 3. Datum Änderungen: oder Keine Änderungen, alle in der obigen Verfügung niedergelegten Bemerkungen gelten weiterhin. (Nichtzutreffendes bitte streichen) Unterschrift der Verfasserin/des Verfassers Unterschrift des Gesundheitsbevollmächtigten Unterschrift des Zeugen Unterschrift des Arztes Dres. med. Gertraud Puschmann-Reuter und Helmut Puschmann, Nordkirchener Str. 13, Selm Seite 9

10 Vollmacht Ich,... Name, Vorname (Vollmachtgeber/in) Geburtsdatum Adresse, Telefon, Telefax erteile hiermit erstrangige Vollmacht an Name, Vorname (bevollmächtigte Person, Vollmachtnehmer/in) Geburtsdatum Adresse, Telefon, ggf. Telefax, ggf. Sollte die oben durch erstrangige Vollmacht an erster Stelle bevollmächtigte Person dauerhaft nicht erreichbar oder durch andere Umstände an der Ausübung der Bevollmächtigung gehindert sein, erteile ich hiermit zweitrangige Vollmacht an Name, Vorname (bevollmächtigte Person, Vollmachtnehmer/in) Geburtsdatum... Adresse, Telefon, Telefax Die mit erstrangiger Vollmacht bzw. die ersatzweise mit zweitrangiger Vollmacht betrauten Vertrauenspersonen werden hiermit bevollmächtigt, mich in allen Angelegenheiten zu vertreten, die ich im Folgenden angekreuzt oder gesondert angegeben habe. Durch diese Vollmachtserteilung soll eine vom Gericht angeordnete Betreuung vermieden werden. Die Vollmacht bleibt daher in Kraft, wenn ich nach ihrer Errichtung geschäftsunfähig geworden sein sollte. Die Vollmacht ist nur wirksam, solange die von mir bevollmächtigte Person die Vollmachtsurkunde besitzt und bei Vornahme eines Rechtsgeschäfts die Urkunde im Original vorlegen kann. Die mit zweitrangiger Vollmacht ausgestattete Person muß zur Ausübung der erteilten Bevollmächtigungen nachweisen, dass die mit erstrangiger Vollmacht an erster Stelle eingesetzte Person dauerhaft nicht erreichbar oder anderweitig verhindert ist. Ort, Datum Unterschrift der Vollmachtgeberin / des Vollmachtgebers Auf den nächsten Seiten bestimme ich durch Ankreuzung, was die von mir bestimmte o.g. bevollmächtigte Person (im Text mit Sie oder Vollmachtnehmer/in bezeichnet) im Einzelnen darf bzw. nicht darf: Dres. med. Gertraud Puschmann-Reuter und Helmut Puschmann, Nordkirchener Str. 13, Selm Seite 10

11 1. Gesundheitssorge / Pflegebedürftigkeit Sie darf in allen Angelegenheiten der Gesundheitssorge entscheiden, ebenso über alle Einzelheiten einer ambulanten oder (teil-)stationären Pflege. Sie ist befugt, meinen in einer gesonderten Patientenverfügung festgelegten Willen durchzusetzen: Sie darf insbesondere in sämtliche Maßnahmen zur Untersuchung des Gesundheitszustandes und in Heilbehandlungen einwilligen, auch wenn diese mit Lebensgefahr verbunden sein könnten oder ich einen schweren oder länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleiden könnte ( 1904 Abs. 1 BGB). Sie darf die Einwilligung zum Unterlassen oder Beenden lebensverlängernder Maßnahmen erteilen: Sie darf Krankenunterlagen einsehen und deren Herausgabe an Dritte bewilligen. Ich entbinde alle mich behandelnden Ärzte und nichtärztliches Personal gegenüber meiner bevollmächtigten Vertrauensperson von der Schweigepflicht: Sie darf über meine Unterbringung mit freiheitsentziehender Wirkung ( 1906 Abs. 1 BGB) und über freiheitsentziehende Maßnahmen (z. B. Bettgitter, Medikamente u. ä.) in einem Heim oder in einer sonstigen Einrichtung ( 1906 Abs. 4 BGB) entscheiden, solange dergleichen zu meinem Wohle erforderlich ist: Weitere Regelungen: Ort, Datum und Unterschrift der Vollmachtgeberin/des Vollmachtgebers 2. Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten Sie darf meinen Aufenthalt bestimmen, Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag über meine Wohnung einschließlich einer Kündigung wahrnehmen sowie meinen Haushalt auflösen: Sie darf einen neuen Wohnungsmietvertrag abschließen und kündigen: Sie darf einen Heimvertrag abschließen und kündigen: Weitere Regelungen:.... Ort, Datum und Unterschrift der Vollmachtgeberin/des Vollmachtgebers Dres. med. Gertraud Puschmann-Reuter und Helmut Puschmann, Nordkirchener Str. 13, Selm Seite 11

12 3. Behörden, Verträge Sie darf mich bei Behörden, Versicherungen, Renten und Sozialleistungsträgern vertreten: Weitere Regelungen: Ort, Datum und Unterschrift der Vollmachtgeberin/des Vollmachtgebers 4. Vermögenssorge (siehe auch den wichtigen Hinweis zu Bank- u. Immobilienangelegenheiten im Anhang) Sie darf mein Vermögen verwalten und hierbei alle Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte im In- und Ausland vornehmen, Erklärungen aller Art abgeben und entgegennehmen, sowie Anträge stellen, abändern, zurücknehmen: namentlich über Vermögensgegenstände jeder Art verfügen: Zahlungen und Wertgegenstände annehmen: Verbindlichkeiten eingehen: Willenserklärungen bezüglich meiner Konten, Depots und Safes abgeben und sie darf mich im Geschäftsverkehr mit Kreditinstituten vertreten: Schenkungen in dem Rahmen vornehmen, der einem Betreuer rechtlich gestattet ist (Gelegenheitsgeschenke, die dem Wunsch des Vollmachtgebers entsprechen sowie Anstandsgeschenke): Folgende Geschäfte soll sie nicht wahrnehmen können: Sie muß sicherstellen, dass etwaige mich betreffende Unterbringungs-, Pflege- und Behandlungskosten so lange, wie erforderlich aus meinem Vermögen beglichen werden können. Sie darf somit keine Geschäfte wahrnehmen, welche die Bezahlung etwaiger mich betreffender Unterbringungs-, Pflege- und Behandlungskosten gefährden würden.... Ort, Datum und Unterschrift der Vollmachtgeberin/des Vollmachtgebers Dres. med. Gertraud Puschmann-Reuter und Helmut Puschmann, Nordkirchener Str. 13, Selm Seite 12

13 5. Post und Fernmeldeverkehr Sie darf die für mich bestimmte Post entgegennehmen und öffnen sowie über den Fernmeldeverkehr entscheiden. Sie darf alle hiermit zusammenhängenden Willenserklärungen (z. B. Vertragsabschlüsse, Kündigungen) abgeben: 6. Vertretung vor Gericht Sie darf mich gegenüber Gerichten vertreten sowie Prozesshandlungen aller Art vornehmen: 7. Untervollmacht Sie darf in einzelnen Angelegenheiten Untervollmacht erteilen: 8. Betreuungsverfügung Falls trotz dieser Vollmacht eine gesetzliche Vertretung ( rechtliche Betreuung ) erforderlich sein sollte, bitte ich, die oben bezeichnete Vertrauensperson als Betreuer zu bestellen: 9. Weitere Regelungen Ort, Datum Unterschrift des Vollmachtgebers/der Vollmachtgeberin Ort, Datum Unterschrift des erstrangigen Vollmachtnehmers / der erstrangigen Vollmachtnehmerin. Ort, Datum Unterschrift des zweitrangigen Vollmachtnehmers / der zweitrangigen Vollmachtnehmerin Beglaubigungsvermerk, nur falls ausdrücklich gewünscht und erforderlich (siehe Anhang): Dres. med. Gertraud Puschmann-Reuter und Helmut Puschmann, Nordkirchener Str. 13, Selm Seite 13

14 Anhang Hinweise: Ein notarieller Beglaubigungsvermerk ist im Normalfall nicht notwendig, aber unbedingt zu empfehlen für Regelungen im Grundstücksverkehr, im Handelsrecht, im Gesellschaftsrecht und bei Immobiliengeschäften; er ist häufig erforderlich bei Bankgeschäften (z.b. Aufnahme von Darlehen). Aber wie dargelegt: Im Normalfall brauchen Sie keine notarielle Bestätigung Ihrer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Für die Vermögenssorge in Bankangelegenheiten sollten Sie auf die von Ihrer Bank/Sparkasse angebotene Konto-/Depotvollmacht zurückgreifen. Diese Vollmacht berechtigt den Bevollmächtigten zur Vornahme aller Geschäfte, die mit der Konto- und Depotführung in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Es werden ihm keine Befugnisse eingeräumt, die für den normalen Geschäftsverkehr unnötig sind, wie z. B. der Abschluss von Finanztermingeschäften. Die Konto-Depotvollmacht sollten Sie grundsätzlich in Ihrer Bank oder Sparkasse unterzeichnen; etwaige spätere Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmachtserteilung können hierdurch ausgeräumt werden. Können Sie Ihre Bank/Sparkasse nicht aufsuchen, wird sich im Gespräch mit Ihrer Bank/Sparkasse sicher eine Lösung finden Dres. med. Gertraud Puschmann-Reuter und Helmut Puschmann, Nordkirchener Str. 13, Selm Seite 14

Vollmacht. Bodenseekreis. Kreisseniorenrat. Ich, Vorname, Name. geboren am, wohnhaft Adresse. erteile hiermit Vollmacht an:

Vollmacht. Bodenseekreis. Kreisseniorenrat. Ich, Vorname, Name. geboren am, wohnhaft Adresse. erteile hiermit Vollmacht an: Bodenseekreis Kreisseniorenrat Vollmacht Ich, Vorname, Name (Vollmachtgeber/in) geboren am, Geburtsdatum in Geburtsort wohnhaft Adresse Telefon Fax E-Mail erteile hiermit Vollmacht an: Vorname, Name (bevollmächtigte

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