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1 .iii ft_,,, FREIE UND HANSESTADT HAMBURG INGENIEURVERTRAG Nr.02/2014 zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch das Bezirksamt Wandsbek Dezernat für Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Management des öffentlichen Raumes als Auftraggeber und LOOS-STUDEMUND Ingenieurgesellschaft mbh Lohbrügger Landstraße Hamburg als Auftragnehmer VM-lng - 111/RA von6

2 Inhalt: 1 Gegenstand des Vertrages 2 Bestandteile des Vertrages 3 Leistungen des Auftragnehmers 4 Leistungen des Auftraggebers 5 Leistungen fachlich Beteiligter 6 Termine und Fristen 7 Vergütung 8 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers 9 Ergänzende Vereinbarungen Gegenstand dieses Vertrages ist:. (genaue Bezeichnung der Maßnahme) 1 Gegenstand des Vertrages Das Bezirksamt Wandsbek plant die erstmalige endgültige Herstellung der Straße "Stofferkamp" für den Abschnitt zwischen Rehmbrook und Langenhorner Str.-West im Stadtteil Poppenbüttel. Hierfür ist eine Planung gemäß HOAI, Leistungsphase 1 bis 3, 5 und 6 erforderlich, weiterhin die Leitungstrassenplanung und vermessungstechnische Leistungen. 2 Bestandteile des Vertrages Bestandteile dieses Vertrages, die vom Auftraggeber abgefordert werden können, sind: 1. Allgemeine Vertragsbestimmungen für Ingenieurleistungen Hamburg, Ausgabe Leistungsbild und Bewertung der Verkehrsplanung nach der zu diesem Zeitpunkt gültigen HOAI 2013 in Vefbindung mit der LB-Straße, LB-Vermessung und LB- Leitungstrassenplanung sowie zusätzliche Leistungen entsprechend des Angebotes (Anlage). 3. folgende besondere Technischen Bedingungen und Richtlinien: PLAST Hamburg ZTV/St-Hmb. Und Dienstanweisung-DAT/98 Normierung zur Erstellung digitaler Straßenbauunterlagen VM-lng -111 /RA von6

3 3 Leistungen des Auftragnehmers (1) Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer gemäß Angebot vom folgende Leistungen [8J die in der Anlage beschriebenen Leistungen D folgende Leistungen Besondere Leistungen: Keine (2) Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten Unterlagen als "Verfasser" zu unterzeichnen. (3) Der Auftragnehmer hat die zu liefernden Textbeiträge per Mail oder Datenträger als Microsoft Word-Datei zur Verfügung zu stellen. Digitale Planungen sind per Datenträger für Auto CAD R14 Anwender als - DWG-File gemäß Normierungskatalog und der G 5-Gruppen für die "DSGK". - Datenspeicherung im DOS-Format bzw. als selbstentpackende Datensätze (kein Backup) zu liefern. Ggf. als DXF-File. Bei Lieferung einer Plottdatei muss die jeweilige CTB-Datei enthalten sein. 4 Leistungen des Auftraggebers Folgende Leistungen werden vom Auftraggeber erbracht: Keine. 5 Leistungen fachlich Beteiligter Folgende Leistungen werden von den nachstehend genannten fachlich. Beteiligten erbracht und sind vom Auftragnehmer mit seinen Leistungen abzustimmen und in diese einzuarbeiten: Keine. 6 Termine und Fristen (1) Für die Leistungen nach 3 gelten folgende Termine bzw. Fristen: Fertigstellung der HU/AU~Bau bis Fertigstellung der Ausschreibungsunterlage bis (2) Kann der termingerechte Arbeitsablauf nicht eingehalten werden, hat der Auftragnehmer dies mit Nennung der Gründe dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. VM-lng IRA von 6

4 7 Vergütung (1) Honorar für Leistungen nach 3 Abs. 1; vgl. Anlage Nr. (Vertragsbestandteil!) ~ Das Honorar wird als Berechnungshonorar vereinbart D mit einem Festbetrag von mit einem vorläufigen Betrag von D Das Honorar wird frei vereinbart D als Pauschalhonorar mit einem Festbetrag von psch psch als Zeithonorar mit einem Festbetrag von psch D als Zeithonorar mit einem Höchstbetrag von D als Zeithonorar nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf mit einem vorläufigen Betrag von Stundensätze werden vereinbart mit Euro/h für Auftragnehmer Euro/h für Techniker/ Zeichner Euro Zwischensumme (2) Nebenkosten ( 14 HOAI) Die Nebenkosten werden nicht gesondert erstattet Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit ~ Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mi psch vorläufig Summe. des Honorars Zwischensumme (3) Gesamtvergütung (Summe aus (1) und (2)) Netto Umsatzsteuer 19 v. H. Brutto A , , ,04 8 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung nach 12 der Allgemeinen Vertragsbestimmungen für Ingenieurleistungen in Hamburg müssen mindestens betragen für: a) Personenschäden: b) sonstige Schäden: Euro Euro VM-lng I RA von6

5 7 Vergütung (1) Honorar für Leistungen nach 3 Abs. 1; vgl. Anlage Nr. (Vertragsbestandteil!) t8j Das Honorar wird als Berechnungshonorar vereinbart mit einem Festbetrag von mit einem vorläufigen Betrag von psch Euro als Pauschalhonorar mit einem Festbetrag von psch psch als Zeithonorar nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf mit einem vorläufigen Betrag von Euro/h für Auftragnehmer Euro/h für Techniker/ Zeichner Zwischensumme (2) Nebenkosten( 14 HOAI) 0 Die Nebenkosten werden nicht gesondert erstattet Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit Die Nebenkosten werden pauschal erstattet psch vorläufig Summe. des Honorars Zwischensumme (3) Gesamtvergütung (Summe aus (1) und (2)) Netto Umsatzsteuer 19 v. H. Brutto , , ,04 8 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung nach 12 der Allgemeinen Vertragsbestimmungen für Ingenieurleistungen in Hamburg müssen mindestens betragen für: a) Personenschäden: b) sonstige Schäden: Euro Euro VM-lng RA von6

6 9 Ergänzende Vereinbarungen (1) Mit der Unterschrift unter diesen Vertrag erklärt der Auftragnehmer, dass er von der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg nicht von der Teilnahme am Wettbewerb nach 4 Abs. 9 Buchstaben b) und c) VOF ausgeschlossen ist, und dass keine Ausschlussgründe entsprechend 4 VOF vorliegen. Dem Auftragnehmer ist bewusst, dass eine falsche Erklärung seinen Ausschluss von künftigen Beauftragungen sowie die Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem ~rund zur Folge haben kann. (2) Für Leistungen der Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung und Bauoberleitung gilt: Der Auftragnehmer wird im Rahmen dieses Auftrages auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten gesondert verpflichtet, sofern er nicht bereits von einer zuständigen Stelle der Freien und Hansestadt Hamburg nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichtet wurde und diese Verpflichtung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch wirksam ist. Sofern eine Verpflichtlmg zwar bereits erfolgt und bei Vertragsschluss noch Wirksam ist, deren Geltung aber während der voraussichtlichen Dauer des dem Vertrag zugrunde liegenden Auftrages endet, ist die Verpflichtung erneut vorzunehmen. Dazu benennt er dem Auftraggeber den/die Namen der mit der Auftragsbearbeitung betrauten Person(en) wie folgt: -- Name Geltungsdauer der ggf. vorliegenden Verpflichtung Sofern die benannten Personen bereits von der freien und Hansestadt Hamburg verpflichtet wurden und die Verpflichtungen noch für den Zeitraum, den die Durchführung des Auftrages voraussichtlich in Anspruch nehmen wird, gültig sind, sind Kopien der Niederschriften über die erfolgten Verpflichtungen bei der für die Verpflichtung zuständigen Stelle einzureichen. (3) Es wird darauf hingewiesen, dass Vervielfältigungen im Rahmen der Verschickungen durch das Fachamt Management des öffentlichen Raumes bzw. ihrer hierfür benannten Vertragspartnern vorgenommen werden. Die hierzu erforderlichen Originalpläne/Mutterpausen bzw. Datenträger sind zur Verfügung zu stellen. (4) Die Stundennachweise für erbrachte Leistungen sind wöchentlich und tabellarisch zu erbringen und können nur dann zur Prüfung des Nachweis der erbrachten Leistung bei der Abrechnung herangezogen werden. VM-lng /RA von 6

7 Rechtsverbindliche Unterschriften Hamburg, den Auftraggeber. Auftragnehmer: Fachamtsleiter MRL llb!!ltung VM-lng IRA von6

8 Elgenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mlndestlohnes gemäß 3 Hamburgisches Vergabegesetz Öffentliche Aufträge über Bauleistungen und andere Dienstleistungen sowie Dienstleistungskonzessionen vergibt die Freie und Hansestadt Hamburg gemäß 3 des Hamburgischen Vergabegesetzes (HmbVgG) nur an Auftragnehmer, die sich "bei Angebotsabgabe schriftlich dazu verpflichten, 1. ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung dieser Leistungen ein Entgelt zu zahlen, das in Höhe und Modalitäten mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entspricht, an den das Unternehmen auf Grund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist( 3 Abs. 1 HmbVgG). Entsprechendes gilt für die Beachtung des Tarifvertragsgesetzes, Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer gesetzlicher Bestimmungen über Mindestentgelte. 2. ihren Beschäftigten (ohne Auszubildende) für die Ausführung der Leistung aber mindestens ein Entgelt nach 5 des Hamburgischen Mindestlohngesetzes (HmbMinLohnG) in der jeweils geltenden Fassung zu zahlen ( 3 Abs. 2 HmbVG). 3. im Fall der Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes dafür zu sorgen, dass die Verleiher den Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung das gleiche Arbeitsentgelt gewähren wie vergleichbaren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Entleihers ( 3 Abs. 3 HmbVgG). 4. Sowei~ Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, hat sich der Auftragnehmer zu verpflichten, den Nachuntemehmern die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns aufzuerlegen ( 5 Abs. 1 S.3 HmbVgG). Wird die folgende Eigenerklärung trotz Aufforderung des Auftraggebers nicht vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen ( 3 Abs. 4 HmbVgG). Der Auftragnehmer I Anbieter erklärt hiermit: 1. Die Beschäftigten meines I unseres Unternehmens (ohne Auszubildende) werden für die Ausführung der für diesen öffentlichen Auftrag erforderlichen Leistung mindestens eine Vergütung in Höhe des Entgelts nach 5 Abs. 1 HmbMinlohnG (z. Zt. 8,50,Stand Juni 2013) erhalten. Bei der Ausführung der Leistungen beträgt die niedrigste Vergütung, die meine/unsere Beschäftigten erhalten, _,_ (brutto) pro Stunde, ( ) und zwar nach folgendem Tarifvertrag: ( ) wobei eine tarifliche Bindung nicht besteht (Zutreffendes ankreuzen bzw. ausfüllen). Zudem verpflichte ich mich I verpflichten wir uns zur Einhaltung des Tarifvertragsgesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer gesetzlicher Bestimmungen über Mindestentgelte. 2. Im Falle der Auftragsausführung durch Beschäftigte eines Verleihers veranlasse ich I veranlassen wir, dass der Verleiher seinen Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung das gleiche Arbeitsentgelt gewährt wie vergleichbaren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern meines I unseres Unternehmens. 3. Im Falle der Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer verpflichte ich mich I verpflichten wir uns, dem Nachuntemehmer die Pflicht aufzuerlegen, seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) für die Ausführung der für diesen öffentlichen Auftrag erforderlichen Leistung mindestens eine Vergütung in Höhe des Entgelts nach 5 Abs. 1 HmbMinLohnG (z. Zt. 8,50, Stand Juni 2013) zu zahlen. Die Einhaltung dieser Vorgaben werden von mir/ uns kontrolliert( 5 Abs. 1 Satz 3 HmbVgG). 4. Ich habe I Wtr haben die Bestimmungen des 3 Abs. 2 HmbVgG in Verbindung mit dem HmbMinLohnG sowie die möglichen Sanktionen gemäß 11 HmbVgG bei schuldhafter Nichterfüllung der Verpflichtungen aus 3 Abs. 2 HmbVgG in der jeweils geltenden Fassung zur Kenntnis genommen (Vertragsstrafe, sofern vereinbart; fristlose Kündigung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag) und bestätige/ri dies mit meiner t unserer Unterschrift. Ort, Datum Unterschrift, Firmenstempel FB 113, Stand Juni 2013

9 O> c :::J c Q) ~ 1 c!3 (/) 1 c 0 > '<:j",-- 0 N co 0 co,-- E ro (/) w "'" "' ;!rgeremaärlin'g GD~ r!jer,,rletitl(mfe USEft: -~ A-O~Hl.051 \lc:h.l '86~--.. U.NU-$,Et:ERN. VON P.$. VERG~ öf.fentl.;ictf~r AUF'rnÄG~ W~GEN. ' ~'li>i~~~r;.~; r ~~:ä.\i" ~ -l111\tnr '!( ~... ~ ----._....Wftn'li~,&;;;, s"l"'.m, : ~ ~~~w.w c n.c'l.'\' y.~"'rcn.._u.1_'t'l::jcf'i,..,_.c Jn~1;1: Zthn:::n.~~u~'.f "" ~ec.. n:a-li..~'. tje-r Bieter hat rntt Abgabe ~ines Attgeböte~ zum. N~cliweis ~itrer :Zuv~t1äsS!gkert g~ffi{i~,b~.' ähalog -G' Ati~~!Hifot);i,}!w~-~ th~sah$-:' 611fö'C'): \/bld~ :ii -Ab$; :3;Nr~--2Hit>!fllVOPJ/!A urrd: - ;4. ~'Siv~9 ;fü;.;p}~-til-,, V.0.f..~.i.n~ E!9.~ne.~~J'.4ti,Q.~P~,9.~I1.~n.: F;Jn ~~qpl~n.~ Y:P~. t!~( We~µOfl ~~$.R~! p~$~n. ~~-r.t!~. w~ti:6 dl& Erl<!a'iiJng nicnt' reclltmltlg vötgelägt wir.ff ad@)l " uttttjtr~fte"tüie E;fkl~l'Ütige'fi ä})g~ootr -~t'qert Di.i! Atrgab-ef.1 ~rden ~; von. q~t Ve~bes-~11~ dut~ eire. <J.~m.G.~~~"t~~"tijiJmQ,i~ nach', 15Qß G.ewa~.otdn.ung (GewO) überprqf't:. lc.blwjr' etk(ate~, d.a-.. -". f. it.tl/wh' von dör". fitrari:zbetrfüde der ~rel.811 uli(j Här$8Städt fhilfil>(ifg tifotit- na~}\. $. AJis, 5. ilt. c) bzw; 6 EG A"bs.. 6 lit C) VOLJA,.. 6 Abs. 3 Nr 2 lft. g)- VOS/A und 4. Abs. 9 trt~ J)) ufid.c) VQF \(on dar 1".eUriahm e ~m We~flwerb aus ges:ch1~ n woraltn bfn/sii:'d; r icb.iw.it i" 4en l~fi;teh zwäi Jattr~)t ni~ht: ~~ 21~,,\b$. 1 _$a,tt1.«t~r~ ~-; &~~ö.tti:$. ii)r. i)j~ kä~pfl,.ing d r Sthwamtb~ih(tr~ Ol~g le.n B~aft19J:lng f$ct1.ai'z:atb6l t">lllir gerre. ~ G SJ!~ 1 o~er i Arbltifn~hmeren~ticJaöäi af"t (AentG>. rntt., rn ~ Fiei'-itsstfa{t. v~ ~ht äll 3 Mi$-n:ät :ii oa.- ~Jrutr GetdSträte von metir ais 9ö ta.ge$s_ätz..-n ot:r r einer 011idbo&e v.o.,. 'ttläl:it äl~ 2.sblf. Eo.rq belegt word n bints.i.-.d,.. ~ '.... ~. '(. '... - ~ U11~ \ierf~hlun,ae n v~legeil, dl. rnein~n/un $tren.aua-s~ftjtr$$;vdiö We.$>'9W'etb te'cfifferfijji'ij. konntett., V~if~~iurigen.' di&.. 1~ der Regel :Zl!m: Ap$sc1111.1$S. de'$ ~werb~-rs. ot.t~r al,~tt\~ ~öri~ der i'.'ö.ijrtähtn~ am Ver:: gat>ev.tirtahren führen. sind - imatmahgig. von der Betemgongst0rrt1. ~I U nte~htlf0h a'l:.r!li unä.onarrgig_ v:oo ~er Fuliktlön des t~ters od&t B~eil~n _,... 0 di -'- ' S~.il dl~ irri Ge~h~~e'~ht. ö'~et ii'!'i. :~ ~n.if ~fiq'~l"r Wötaen 'Sind~ o~~ ;- t3~.,.,-g. Un~11e-. Urkund~nfü1Sci1u~ Olä1$fäht trpfä'ssu'ng.. " :.. ' ' : 1 ' j ' t1$ Mb~ten. \/ersprec~11 oder ~-e~nr~h " "' Vöttel~_ än' Amtsktig~t'. tid~t a-n ita.'.(;b: ctem (;es6fl'-: ü.ber die föriijllche \/$tpflicmuflg. ni~ht ~ä.art1tet~r- Pe~on ~n be~ntf~r$. \lef1'.)fii~fif~._ otl.er ~tt Perso;. n~n, dl& fü~ '-den öffentlj~en.. Oi~nst'. besc#ktet$' V.tirpfüciite~n, Mh~.' stehen.(aaste-, cllljn r.<),\tm:"".a'il(ul '"hruh' '\.'....,.. T.!1:J' 1"yt L~ ~~ QJ Vetsfü~ g'-"'one~ das G~se~ w~ en W~rbs&est:hrah&üttrreri. (GW'ä) a,. ~tetii1:o rf'r a~ Af>... ~~..... ~.,..~ tj'. (. a... sl;l. g $Pn:t~hef1. über Preise oder Pre1S.be'$1'.$ndteile, verbuterte; P~1$~n'tpfeh1ü~n ~ B~f~UJ'glJng: a('l E;mpfeh.: 11,Jngen ode.r_ AbSprächen ubet dfe Abgabe o(ier Niehta,bgab~. von ~rigebot$1, $cmi~. diö Lefstorrg "'ibti konkre.t~l''i" Planungs- und A~$sctireibu.ngs!1ilfen; '.. \.. f:alsche Ertdärüng zum E;_in$atz von Nacnii"f.ttemefimertl J i:rn~riaubter Eins~ Völ't N~~nuntätfleli"' m~fh; tar~he E.i'klätu:ng über d(e. El:n.h-altUng, v~tbintfli.ther talifvertragli.qt\~ BEf$.timmuttgen {tärif"'. fre~r:kläiühg 1m s1nne. von 3 des H'ambl!r9i~qhfin Ver'g_a~gesetzes) I Verstöß'ge-gen veritintfilcl'ie tarifvß'rtragliche ae ~rnrtu,.11ig~n ff arlftteveen<jarung im.si.nne von 3 des HambiJYgi$Ch&fl Verga~gesetzes}; ' " aooe:~ ve~~eichbar sehw~t'.wie~~f\d~ Ve.~ße,. _ baruber hin-aus zählen Ve.rstöße _gege n das SchwarzAröG-, das Al:nt~ ühd das Atbetb:i'ehm~fifüert~ 5 sungs geseti: zu den schweren Verfehlunger'. Mlt/u~ s. ist ~kanot,. dass dijf Nichtvt>rlä.U oder die Uörlthtigkeit Vöi'st&~nder E: rftiärttrig zu mei~ nemfi;.ns r:ern A~ schluss von kunftigen Ve~b:ev.-~ht&o di!r Frei~a m1d Hän$8.stad~ flamburs ~w1.zur kurtdigung ~ines etwa emiilten Aliffrags fubie.ö kano. ' ltl:l/wi~ ve.rpt0c.bt~(l1) m.{th~u.ji, au:cti, di~ v~t$t~hend EtldiJ'lirtS:von Nachimfeniehnretri *i.i t~ m -und di se vor Zustimmung des AUffragg"äbe,s zür Weitertieäoftragµng vp_rzülegen;.. '...,) , (Ott I Datum} (Flrme nstempel r Name und Unter$cHnlt des Bieters)_ :.

10 LOOSSTUDEMUND Ing. - GmbH* LOhbrügger Landsir Harmurg Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Wandsbek Fachamt Management des öffentlichen Raumes Am Alten Posthaus Hamburg LOOS..STUDEMUND lngenleurgesellschaft mbh Lohbrügger Landstraße Hamburg Telefon (0 40) Fax (0 40) info@loos-studemund'll' Internet Projektmanagement Bauoberleitung BauOberwachung SIGeKo Elsenbah nplanung Straßenplanung Erschließungsplanung Vermessung Telefon Handy Datum 15. Januar 2014 Maßnahme: Stofferkamp, zwischen Rehmbrook und Langenhorner Str. - West Erstmalige endgültige Herstellung von Straßen Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes Sehr geehrte - wir bedanken uns für die Anfrage und bieten Ihnen die Ingenieurleistungen entsprechend dem Leistungsbild Verkehrsanlagen ( 45) auf Grundlage der HOAI 2013 und der LB-Straßen 2012 wie nachstehend aufgeführt an. Angefragt wurden Ihrerseits die Grundleistungen entsprechend 47 für die Leistungsphasen 1-3 und 5-6 sowie die Erstellung eines Leitungstrassenplanes gern. LB. Außerdem bieten wir Ihnen die Entwurfsvermessung und die Anfertigung eines Absteckplanes an. Objektplanung Verkehrsanlagen Die Ermittlung der Honorarzone haben wir entsprechend den Bewertungsmerkmalen ( 48.3) und der Bewertung ( 48.4) vorgenommen und auf der Seite 3 unseres Angebotes dargestellt. Es ermittelte sich eine berechnete Honorarzon~ Satz.. Auf Grund der angrenzenden Bebauung, der Vielzahl von Zwangspunkten durch Zufahrten und Eingänge sowie der Planung im Bestand wurde ein Honorarzuschlag von gewählt. Grundlage zur Ermittlung der anrechenbaren Kosten bildet der beigefügte Lageplan mit der Darstellung der zur überplanenden Fläche der Verkehrsanlage. Das Grundhonorar (Tafelsatz) errechnet sich, wie auf der Seite 2 dargestellt, mit einem Zielwert von r die Honorarzone ~ atz mit - Die Bewertung der Teilleistungen der einzelnen Leistungsphasen entnehmen Sie bitte den Seiten 4 bis 8 sowie der Spalte 6 der Honorarermittlung. Das vorläufige Gesamthonorar für die Grundleistungen Verkehrsanlagen ist in der Spalte 15 der Honorarermittlung errechnet und weist einen Betrag von netto - aus. Honorarangebat_Stofferkamp_ Seite 1von3 Amtsgericht Hamburg HRB86476 St- Nr /00325 Geschäftsführer Andreas Loos Georg Studemund HASPA BLZ Klo

11 LOOS-STUDEMUND Entwurfsvermessung Verkehrsanlagen Entsprechend den Bewertungsmerkmalen für die Vermessung, gern. Anlage 1.5.3, Abs. 2 und 3 der HOAI 09, haben wir die Bewertung vorgenommen und auf der Seite 10 unseres Angebotes dargestellt. Grundlage der Ermittlung ist die errechnete Fläche von ,00 m 2 aus dem beigefügten Lageplan. Die Bewertung der Teilleistungen entnehmen Sie bitte aus der Spalte 6 der Honorarermittlung. Das Honorar der Entwurfsvermessung, ohne Absteckplä~ netto Wir bieten Ihnen diese Leistung zu einem Festbetrag von netto -- zuzüglich ebenkosten an. Die Absteckpläne bieten wir entsprechend der LB-Straßen und die Leitungstrassenplanung gem. der LB-Leitungstrassenplanung 201 O an. Ermittlung der vorläufigen Gesamtvergütung Verkehrsanlage Objektpla. Verkehrsanlagen zuzüglich Nebenkosten Betrag Entwurfsvermessung Entwurfsvermessung Verkehrsanlagen zuzüglich Nebenkosten Betrag Psch. Absteckpläne gemäß LB-Straßen (2112'lllvom Tafelsatz ohne Zuschlag aus Honorarermittlung: Leitungstrassenplanung gemäß beigefügter vorläufiger Honorarermittlung entsprechend LB-Leitun. trassenplanung (2010) zuzüglich Nebenkosten Betrag Erzeugen von Planblättem Honorarzusammenstellung Objektplanung Verkehrsanlagen Entwurfsvermessung Absteckpläne Leitungstrassenplanung Plan blätter Honorar (vorläufig} zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer Gesamtbetrag Psch. netto , brutto Seite 2von3

12 LOOS-STUDEMUND Leistungen die nicht in den Grundleistungen der HOAI und den LB's erfasst sind, bieten wir Ihnen zu folgenden Stundensätzen an: Auftragnehmer: Techniker/Zeichner: Wir bieten Ihnen die angefragten Leistungen bis auf die Entwurfsvermessung als Berechnungshonorar an und hoffen, dass unser Angebot Ihre Zustimmung findet und eine Beauftragung erfolgen kann. Wir bitten um Prüfung der Angebotsunterlagen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß Anlagen Seite 3von3

13 Erstellt am von _Scan-Kennung Auftraggeber J Bauherr: FHH Bezirksamt Wandsbek, MR Ma~!'.!!11!!.!:. -..~11!!811J~ en~~ ~ ~llu.!1g von Straßen S~ffer~mp Honorarermittlung Honorar:zuschlag Lelstlrlg / l.91stungsphase V.rlcBluunS. n Grundi.lstun en brutto Gealmbumme - Vertllhnlanla n netto Geslll!tSumme - VerUhnsanl an brutto lla_w1ndsbell_s!dtl11rum1u Geswrt..Hono r fll'i!. LOO~STUOEMUND lngenletl'gesellschan mbh LohbrQgger Landstr. S Hamb16g Tel. (0 40) Solto 1{'Ion 1:!)

14 LOOS-STUDEMUND Ermittlung des Grundhonorars Objektplanung gern. LB und HOAI Ermittlung der Fläche der Baumaßnahme gem. LB-Straßen (2012) Pkt. 7 for die Objektplanung Fläche gem. Lageplan 1 : ,00 m 2 Ermittlung der anrechenbaren Kosten gem. LB-Straßen 2012 Tab. 1 Objektplanung Verkehrsanlage: Flache der Baumaßnahme niedriger Wert hoher Wert Differenzen Zielwert Erstmalige endgültie Herstellung von Straßen - Stofferkamp anrechenbare Kosten in [E] , , , ,80 gem. Tabelle 1 ergeben sich aus 6.838,00 m 2 anrechenbare Kosten in Höhe von Ermittlung des Honorars Objektplanung gem. HOAI 48 (1) Objektplanung Verkehrsanlage: Erstmalige endgültie Herstellung von Straßen - Stofferkamp anrechenbare Kosten Honorarzone von Grundhonorar bis niedriger Wert hoher Wert Differenzen Zielwert BA_Wandsbek_Stofferkamp_ GH-Verk LOOS-STUDEMUND Ingenieurgesellschaft mbh Lohbrügger Landstr Hamburg Tel. (0 40) SeHa 2 (von 12)

15 LOOS-STUDEMUND Objekt: Erstmalige endgültie Herstellung von Straßen - Stofferkamp 1. Bewertung der Honorarzonen gemäß 48 Abs. 4 HOAI (2013) Honorarzone Objekte mit sehr geringen 1 Planungsanforderungen Objekte mit geringen II Planungsanforderungen Objekte mit durchschnittlichen III Planungsanforderungen Bewertungspunkte von bis,_ Ergebnis IV V Objekte mit überdurchschnittlichen Planungsanforderungen Objekte mit sehr hohen Planungsanforderungen Bewertungsmerkmale gern. 48 Abs. 3 HOAI (2013) Bewertungskriterium lanerische Anforderungen sehr gering gering durch- Oberdurch- hoch schnittlich schnittlich Geologische und baugrund technische Gegebenheiten Technische Ausrüstung und Ausstattung Einbindung in die Umgebung oder das Objektumfeld Umfang der Funktionsbereiche oder der konstruktiven oder technischen Anforderungen Fachspezifische Bedingungen Einschätzun Summe: ermittelte Honorarzone BA_Wandsbek_Stofferkamp_ HZ-Verk Seite 3 von 12 Selten

16 Auftraggeber: FHH - Bezirksamt Wandsbek, MR Maßnahme: Erstmalige endgültie Herstellung von Straßen - Stofferkamp LOOS-STUDEMUND Leistungsbild Verkehrsanlagen Bewertung der Teillelstungen einzelner Leistungsphasen Leistun sphase Teilleistung Nr. Nr Leistungsbeschreibun HOAI Bewertung Angebot 1 a) b) c) d e) Grundla enennittlun Klären der Aufgabenstellung aufgrund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des 0,5% Auftra ebers Ermittlen der Planungsrandbedingungen sowie 0,4% Beraten zum esamten Leistun sbedarf Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich 0,4% Beteili ter 0,2% Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren 0,5% der Er ebnisse h-summen 2 0% 2 a b Beschaffen und Auswerten amtlicher Karten 0,5% bstimmen der Zielvorstellungen auf die c) öffentlichen-rechtlichen Randbedingungen sowie Planun en Dritter Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten mit ihren d) Einflüssen auf bauliche und konstruktive Gestaltun 3,0% Erarbeiten eines Planungkonzeptes einschl. e) Untersuchung von bis zu 3 Varianten nach leichen Anforderun en mit zeichn. Darst. 7,0% Klären und Erläutern der wesentlichen f) fachspezifischen zusammenhänge, Vorgänge und Bedin un en Vorabstimmen mit Behörden und anderen an der g) Planung fachlich Beteiligter Ober die Genehmi un sfähi keit h) i) j) k) Mitwirken beim Erläutern d. Planungskonzepts e enüber Dritten an bis zu 2 Terminen Überarbeiten des Planungskonzepts nach Bedenken und Anr un en Bereitstellen von Unterlagen als Auszüge aus der Voruntersuchun für ein ROV Kostenschätzung, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedin un en 2,0% 0,5% 1) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren h-summen 20 0% BA_Wandsbek_Stofferkamp_ Teilleistungsbewertung-Verkehr Seite 4 von 12 Selten

17 Auftraggeber: FHH - Bezirksamt Wandsbek, MR Maßnahme: Erstmalige endgültie Herstellung von Straßen - Stofferkamp LOOS-STUDEMUND Leistungsbild Verkehrsanlagen Bewertung der Teilleistungen einzelner Leistungsphasen Leistungsphase Teilleistung Nr Nr. Leistun HOAI Bewertung 3 Entwurfs lanun Erarbeiten des Entwurfs auf Grundlage der Vorplanung durch zeichnerische Darstellung im a) erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad 7,0% unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderun en b) Erläuterungsbericht unter Verwendung der Beiträ e anderer an d. Planun fachl. Beteili ter 2,0% c) Fachspezifische Berechnungen, ausgenommen Berechnungen aus anderen Leistungsbildern 3,0% Ermitteln der zuwendungsfähigen Kosten, d} Mitwirken beim Aufstellen des Finanzierungsplans sowie Vorbereiten der Anträge auf Finanzierung e) Mitwirken beim Erläutern des vorläufigen Entwurfs gegenüber Dritten an bis zu 3 Terminen, Überarbeiten des vorläufigen Entwurfs auf Grund von Bedenken und Anregungen 3,0% Vorabstimmen der Genehmigungsfähigkeit mit f) Behörden und anderen an der Planung fachlich 0,5% Beteili ten Kostenberechnung einschließlich zugehöriger g) Mengenermittlung, Vergleich der 3,0% Kostenberechnun mit der Kostenschätzun h) Überschlägige Festlegung der Abmessungen von In enieurbauwerken 0,5% i) Ermitteln der Schallimmissionen von der Verkehrsanla e nach Tabellenwerten 0,5% Rechnerische Festle un des Ob.ekts 10% Darie en der Auswirkun en auf Zwan s unkte 0,5% Nachweis der Lichtraum rofile 0,5% Ermitteln der wesentlichen Bauphasen unter m) Berücksichtigung der Verkehrslenkung und der Aufrechterhaltung des Betriebes während der 0,5% Bauzeit n Bauzeiten- und Kosten lan 0,5% o) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ef ebnisse 1,5% h-summen 250% BA_Wandsbek_stofferkamp_ Teilleistungsbewertung-Verkehr Seite 5 von 12 Selten

18 Auftraggeber: FHH - Bezirksamt Wandsbek, MR Maßnahme: Erstmalige endgültie Herstellung von Straßen - Stofferkamp LOOS-STUDEMUND Leistungsbild Verkehrsanlagen Bewertung der Teilleistungen einzelner Leistungsphasen Lelstu ngsphase Teilleistung Nr Nr. Leistun sbeschreibun HOAI Bewertung 4 Erarbeiten und Zusammenstellen der Unterlagen a) für die erforderlichen öffentlich-rechtlichen 2,0% Verfahren oder Genehmigungsverfahren Erstellen des Grunderwerbsplanes und des b) Grunderwerbsven:eichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteili ter Vervollständigen und Anpassen der c) Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planun fachlich Beteili ter d Abstimmen mit Behörden Mitwirken in Genehmigungsverfahren e) einschließlich der Teilnahme an bis zu 4 2,0% Erläuterun s-, Erörterun sterrninen Mitwirken beim Abfassen von Stellungnahmen zu f) Bedenken und Anregungen in bis zu 10 Kate orien h-summen 5 a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen 8,0% Zeichnerische Darstellung, Erläuterungen und zur b) Objektplanung gehörige Berechnungen mit allen 5,0% für die Ausführung notwendigen Einzelangaben c) d) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten Vervollständigen der Ausführungsplanung während der Ob'ektausführun h-summen BA_ Wandsbek_ Stolferbmp_ Teilleistungsbewertung-Vertcehr Seite 6 von 12 Seiten

19 Auftraggeber: FHH - Bezirksamt Wandsbek, MR Maßnahme: Erstmalige endgültie Herstellung von Straßen - Stofferkamp LOOS-STUDEMUND Leistungsbild Verkehrsanlagen Bewertung der Teilleistungen einzelner Leistungsphasen Leistungsphase Teilleistung Nr. Nr. Lelstun sbeschreibung HOAI Bewertung 6 Vorbereiten der Ver abe Ermitteln von Mengen nach Einzelpositionen unter a) Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteili ter b) c) d e) f) Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere Anfertigen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen sowie der Besonderen Vertragsbedingungen Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planun fachlich Beteili ten Festle en der wesentlichen Ausführun hasen Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistun sverzeichnisse Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung 3,5% 3,5% 0,5% 0,5% 0,5% 05% 100% 7 a b} c) d g) h Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preiss ie el Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken Führen von Biete~ es rächen Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Ve abeverfahrens 0,2% 0,2% 0,4% 0,4% Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten 0,6% Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnun 02% h-summen 4 0% BA_Wandsbel<_stofferkamp_ Teilleistungsbewertung-Verkehr Seite 7 von 12 Selten

20 Auftraggeber: FHH - Bezirksamt Wandsbek, MR Maßnahme: Erstmalige endgültie Herstellung von Straßen -Stofferkamp LOOS-STUDEMUND Leistungsbild Verkehrsanlagen Bewertung der Teilleistungen einzelner Leistungsphasen Leistungsphase Teilleistung Nr. Nr Leistun HOAI Bewertung 8 Bauoberleitun Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, Koordinierung der an der Objektüberwachung a) fachlich Beteiligten, einmaliges Prüfen von Plänen 5,0% auf Übereinstimmung mit dem auszuführenden Objekt und Mitwirken bei deren Freigabe b) c) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Termin lans Balkendia ramm Veranlassen und Mitwirken daran, die ausführenden Unternehmen in Verzug zu setzen 2,0% d) Kostenfeststellung, Vergleich der Kostenfeststellun mit der Auftra ssumme 2,0% Abnahme von Bauleistungen, Leistungen und Lieferungen unter Mitwirkung der örtlichen e) Bauüberwachung und anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, 2,0% Feststellen von Mängeln, Fertigen einer Niederschrift über das Er ebnis der Abnahme f) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran 0,5% Überwachen der Prüfungen der g) Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der 0,5% Gesamtanla e h) Über abe des Ob ekts 0,5% i) Auflisten der Verjährungsfristen der Män elans rüche 0,5% Zusammenstellen und übergeben der j) Dokumentation des Bauablaufs, der Bestandsunterlagen und der Wartungsvorschriften 9 Ob ektbetreuun h-summen 15,0% Fachliche Bewertung der innerhalb der a) Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche 0,4% festgestellten Mängel Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor b) Ablauf der Ve~ährungsfristen für 0,4% Män elans rüche c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheltsleistu en h-summen 0,2% Gesamtbewertun ssumme BA_Wandsbek_Stofferkamp_ Teilleistungsbewertung-Verkehr Seite 8 von 12 Seiten

21 UDEMUND Ermittlung des Grundhonorars Vermessung gem. LBB und HOAI Ennittlung der Fläche der Baumaßnahme gem. LBB-Straßen Pkt. 3.2 für die Vermessung Fläche der Vermessung ,00 m 1 (aus elektronischer Ermittlung - siehe Anlage) Ennittlung der anrechenbaren Kosten gem. LBB-Sttaßen Pkt Vermessung Verkehrsanlage: Ftäche der Baumaßnahme niedriger Wert hoher Wert Differenzen Zielwert gern. Tabelle ergeben sich aus anrechenbare Kosten in H6he von Erstmalige endgültie Herstellung von Straßen - Stofferkamp ,00 m ,40 EUR anrechenbare Kosten In[ ) , , , ,40 Ermittlung des Honorars Entwurfsvermessung gem. Anlage HOAI (2009) Vermessung Verkehrsanlage: niedriger Wert hoher Wert Differenzen anrechenbare Kosten Erstmalige endgoltie Herstellung von Straßen - Stofferkamp Grundhonorar Honorarzone von bis Zielwert BA_Wandsbek_Stofferbmp_ LOOS-STUOEMUND Ingenieurgesellschaft mbh Druckdatum: GH-Verm Lohbrügger Landstr Hamburg Tel. (0 40} Seite 9 (von 12)

22 LOOS-STUDEMUND Objekt: Erstmalige endgoltie Herstellung von Straßen - Stofferkamp 1. Bewertung der Honorarzonen gemäß Anlage Abs. 2 HOAI (2009) Honorarzone Objekte mit sehr geringen 1 Planungsanforderungen Objekte mit geringen II Planungsanforderungen Objekte mit durchschnittlichen III Planungsanforderungen Bewertungspunkte von bis Ergebnis IV V Objekte mit überdurchschnittlichen Planungsanforderungen Objekte mit sehr hohen PlanunQsanforderunQen Bewertungsmerkmale für die Vennessung Anlage Abs. 3 HOAI (2009) Bewertungskriterium Planungsanforderungen sehr gering gering durch- Oberdurch- hoch schnittlich schnittlich Qualität vorhandene Karten nforderg an die Genauigk u. Qualität des vorhandene e- u. Höhenfestpktfelde Beeinträchtigung durch die Geländebeschaffenheit und bei der Be ehbarkeit Behinderung d. Bebauung, und Bewuchs Behinderung durch Verkehr Topographiedichte " berechnete Honorarzone Summe: BA_Wandsbek_Stofferkamp_ HZ-Verm Seite 1 O von 12 Seiten

23 Leistungsblld und Bewertung der lngenieurlelatungen bei der "Leitungstraaaenplanung" (LB-Leitungstrassenplanung) - Fassung 2010 Anlage zum Honorarermittlung Ingenieurvertrag Nr.: vom: Bezeichnung des Objektes: Erstmalige endgültie Herstellung von Straßen - Stofferkamp ( x ) vorläufige Honorarermittlung ( ) endgültige Honorarermittlung für Pauschalhonorar end Olti e Honorarermlttlun nach erbrachter Lelstu Die Honorarermittlung für die Leitungstrassenplanung erfolgt gemäß LB-Leitungstrassenplanung, a) Grundvergütungssatz (Kap. 4.1) b) Ermlttlung der Leltungslängen in m (Kap. 4.4) G = 1,24 EUR/m (ohne Umsatzsteuer} - für vorhandene Leitungen für geplante Leitungen - für entfallende Leitungen anrechenbar zu 50 % anrechenbare Leitungslänge für die Leitungspläne sowie deren Fortschreibung (Trassenanweisungspläne) LG = Lp + 50 % Le c) Ennittlung der Anzahl der auszudruckenden Planblätter Lv = 4> = Li: = 4.000,00 m 0,00 m 0,00 m 0,00 0,00 m - Planblätter für vor1äufige Verschickung - Originale zur Unterzeichnung durch AG - Planblätter mit "gezeichner-eintrag für Schlussverschickung - ggf. weitere Planblätter/Sätze Gesamtzahl der auszudruckenden Planblitter Anz. PfanblAttar x Anz. Plansatz.e(max 5) = Gea.-Anz. Npp= d) Ermittlung der Anzahl der als PDF-/PLOT-Dateien zu erzeugenden Planblätter 0 St 0 St 0 St 0 St St - Dateien für vorläufige Verschickung - Dateien mit "gezeichnet"-eintrag für Schlussverschickung - ggf. weitere Dateien Gesamtzahl der als PDF./PLOT -Dateien erzeugten Planblätter NDP= proanla!& 1 St 1 St 0..;;...St 2 St e) Ermittlung der Anzahl der Leitungsanfragen und Leitungsbesprechungen - Anzahl Leitungsanfragen - Anzahl Leitungsbesprechungen NLA= NeE = 1 St 0 St f) Erschwemlszuschlag (Kap. 4.3) Z 1 - für Straßen ohne Leitungsbestand Z II - für Straßen mit geringem Leitungsbestand Z III - für Straßen mit durchschnittlichem Leitungsbestand Z IV - für Straßen mit aufwendigem Leitungsbestand Z V - für Straßen mit sehr aufwendigem Leitungsbestand Z = 1,00 1,20 1,40 1,60-1,80 BA_Wandabek_Stotreri<amp_ LOOS-STUDEMUND Ingenieurgesellschaft mbh Leit1Jngstrassenplanung L.ohbrOgger Landstr Hamburg Tel. (0 40) Seite 11 (von 12)

24 3. Wertigkeiten der Leistungen (C.6.1 bis C.6.6) Leitungsanfrage Leitungsbestand (Ja=1; Nein=O) Leitungsplanung Leitungsbesprechung (Ja=1; Nein= 0) Trassenanweisung 0 Aufwand für das Erzeugen PDF-/PLOT-Dateien je Blatt u. Versch. Pläne farbig plotten, je Stück Vervielfältlgung WLA = WLe= WLP = Wee = WTA = Wop = Wpp = 440,00 Kap ,00 Kap ,00 Kap ,00 Kap ,00 Kap ,00 Kap ,00 Kap Honorarennittlung Leitungsanfrage HLA = G x WLAx NLA Leitungsbestandsplan HLB = (G xzx Lvx Wui): 100 Leitungsplan HLP = (G X Z X LG X WLp) : 100 Leitungsbesprechung H 8 e = G x Wee x N 8 e Trassenanweisungsplan ti-ra = (G X Z X LG X WT,,) : 100 Zwischensumme Erzeugen von Planblättem als PDF-/PLOT-Dateien H 0 p = G x W 0 p x N 0 p Nebenkosten Planblätter farbig plotten Hpp = G X Wpp X Npp Honorar ohne Umsatzsteuer HLA = HLB = Hee = Hzs = H = H = H= H = 545,60 EUR 3.472,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 4.017,60 EUR 29,76 EUR 0,00 EUR ,89 EUR BA_Wandsbek_Stofferlalmp_ LOOS-STUOEMUND Ingenieurgesellschaft mbh Leitungwassenplanung LohbrUgger Landstr Hamburg Tel. (0 40) Seite 12 (von 12)

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