VERWALTUNGSINTERNES VORBLATT
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- Stefan Arnold
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1 VERWALTUNGSINTERNES VORBLATT Auftraggeber : Bezirksamt Wandsbek Dezernat für Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Management des öffentlichen Raumes Am Alten Posthaus Hamburg Auftragnehmer: Ingenieurbüro Münster Borsteler Chaussee Hamburg 1. Vertrag Nr.: 03/2014 vom Verteiler: 2 Finanzposition: Finanzstelle.: (Straßenplanung) 4. Mittelreservierungs-Nr: Mittelbindungs-Nr.: 73/ Auftragssumme: (einschl. Umsatzsteuer): ,00 7. Auftragssumme: (ohne Umsatzsteuer): ,49 1) Auftragnehmer 2) W/MR z.w.v. 3) W /MR z.k 4) W/MR z.d.a. 5) 6) 7) 8. Kostenträger: 9. Auftrag: 10. Sachkonto: Stichwort: Radverkehrsplanung Steilshooper Straße zwischen Bezirksamtsgrenze und Steilshooper Allee Kennzahl: Hauptvertrag (Nr. 03/2014) IZI; Nachtrag (Nr. ) 0; Projektnummer: VM-lng /2013 / RA Datum 2014
2 f' 1 FREIE UND HANSESTADT HAMBURG INGENIEURVERTRAG Nr.03/2014 zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch das Bezirksamt Wandsbek Dezernat für Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Management des öffentlichen Raumes als Auftraggeber und Ingenieurbüro Münster Borsteler Chaussee Hamburg als Auftragnehmer VM-lng -1 08/2013 /RA 7 Datum von6
3 ... Inhalt: 1 Gegenstand des Vertrages 2 Bestandteile des Vertrages 3 Leistungen des Auftragnehmers 4 Leistungen des Auftraggebers 5 Leistungen fachlich Beteiligter 6 Termine und Fristen 7 Vergütung 8 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers 9 Ergänzende Vereinbarungen Gegenstand dieses Vertrages ist: (genaue Bezeichnung der Maßnahme) 1 Gegenstand des Vertrages In der Steilshooper Straße sollen Radfahrstreifen bzw. Schutzstreifen zwischen der Bezirksamtsgrenze und der Steilshooper Allee geplant werden. Im Zuge des Rückbaus der vorhandenen Radwege sind die Nebenflächen entsprechend umzubauen. 2 Bestandteile des Vertrages Bestandteile dieses Vertrages, die vom Auftraggeber abgefordert werden können, sind: 1. Allgemeine Vertragsbestimmungen für Ingenieurleistungen Hamburg, Ausgabe Leistungsbild und Bewertung der Straßen, Ausgabe 2012 HOAI folgende besondere Technischen Bedingungen und Richtlinien: PLAST Hamburg ZTV/St-Hmb. Und Dienstanweisung-DAT/98 Normierung zur Erstellung digitaler Straßenbauunterlagen VM-lng - 108/2013/ RA 7 Datum von 6
4 3 Leistungen des Auftragnehmers (1) Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer [gj die in der Anlage Nr. 1 beschriebenen Leistungen D folgende Leistungen Grundleistungen: Besondere Leistungen: - entfällt - (2) Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten Unterlagen als Verfasser'' zu unterzeichnen. (3) Der Auftragnehmer hat die zu liefernden Textbeiträge per Mail oder Datenträger als Mikrosoft Word-Datei zur Verfügung zu steifen. Digitale Planungen sind per Datenträger für Auto CAD R 14 Anwender als - DWG-File gemäß Normierungskatalog und der G 5-Gruppen für die DSGK". - Datenspeicherung im DOS-Format bzw. als selbstentpackende Datensätze (kein Backup) zu liefern. Ggf. als DXF-File. Bei Lieferung einer Plottdatei muss die jeweilige CTB-Datei enthalten sein. (4) Mit dem Auftragnehmer hat abweichend von der Anlage 13 zu 47 Absatz 2 für die Leistungsphasen 1-3 kein Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse zu erfolgen. 4 Leistungen des Auftraggebers Folgende Leistungen werden vom Auftraggeber erbracht: Bereitstellen von Übersichtsplänen und für das Projekt notwendige Flurkartenausschnitte 5 Leistungen fachlich Beteiligter Folgende Leistungen werden von den nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht und sind vom Auftragnehmer mit seinen Leistungen abzustimmen und in diese einzuarbeiten: entfällt - VM-lng /2013 /RA 7 Datum von 6
5 .. 6 Termine und Fristen (1) Für die Leistungen nach 3 gelten folgende Termine bzw. Fristen: 1. Verschickung bis Juli 2014 Fertigstellung der HU/AU-Bau bis November 2014 Fertigstellung der Ausschreibungsunterlage bis Januar 2015 (2) Kann der termingerechte Arbeitsablauf nicht eingehalten werden, hat der Auftragnehmer dies mit Nennung der Gründe dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 7 Vergütung (1) Honorar für Leistungen nach 3 Abs. 1; vgl. Anlage Nr.1 (Vertragsbestandteil!) ~ Das Honorar wird als Berechnungshonorar vereinbart D mit einem Festbetrag von mit einem vorläufigen Betrag von D Das Honorar wird frei vereinbart als Pauschalhonorar mit einem Festbetrag von psch psch psch als Zeithonorar mit einem Höchstbetrag von als Zeithonorar nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf mit einem vorläufigen Betrag von Stundensätze werden vereinbart mit Zwischensumme Euro/h für den Auftragnehmer Euro/h für techn./wirtschaftl. Mitarbeiter Euro/h für techn. Zeichner u. sonst. Mitarbeiter Euro 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 (2) Nebenkosten ( 14 HOAI) D Die Nebenkosten werden nicht gesondert erstattet D Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit 0,00 ~ Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit v. H. des Honorars Zwischensumme 0,00 (3) Gesamtvergütung (Summe aus (1) und (2)) Netto 0,00 Umsatzsteuer 19,0 v. H. Brutto ,22 VM-lng /2013 / RA 7 Datum von 6
6 ,. 8 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung nach 12 der Allgemeinen Vertragsbestimmungen für Ingenieurleistungen in Hamburg müssen mindestens betragen für: a) Personenschäden: b) sonstige Schäden: Euro Euro 9 Ergänzende Vereinbarungen (1) Mit der Unterschrift unter diesen Vertrag erklärt der Auftragnehmer, dass er von der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg nicht von der Teilnahme am Wettbewerb nach 4 Abs. 9 Buchstaben b) und c) VOF ausgeschlossen ist, und dass keine Ausschlussgründe entsprechend 4 VOF vorliegen. Dem Auftragnehmer ist bewusst, dass eine falsche Erklärung seinen Ausschluss von künftigen Beauftragungen sowie die Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund zur Folge haben kann. (2) Für Leistungen der Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung und Bauoberleitung gilt: Der Auftragnehmer wird im Rahmen dieses Auftrages auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten gesondert verpflichtet, sofern er nicht bereits von einer zuständigen Stelle der Freien und Hansestadt Hamburg nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichtet wurde und diese Verpflichtung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch wirksam ist. Sofern eine Verpflichtung zwar bereits erfolgt und bei Vertragsschluss noch wirksam ist, deren Geltung aber während der voraussichtlichen Dauer des dem Vertrag zugrunde liegenden Auftrages endet, ist die Verpflichtung erneut vorzunehmen. Dazu benennt er dem Auftraggeber den/die Namen der mit der Auftragsbearbeitung betrauten Person(en) wie folgt: n bereits von der Freien und Hansestadt Hamburg verpflichtet wurden und die Verpflichtungen noch für den Zeitraum, den die Durchführung des Auftrages voraussichtlich in Anspruch nehmen wird, gültig sind, sind Kopien der Niederschriften über die erfolgten Verpflichtungen bei der für die Verpflichtung zuständigen Stelle einzureichen. VM-lng /2013 / RA 7 Datum von 6
7 .. (3) Es wird darauf hingewiesen, dass Vervielfältigungen im Rahmen der Verschickungen durch das Fachamt Management des öffentlichen Raumes bzw. ihrer hierfür benannten Vertragspartnern vorgenommen werden. Die hierzu erforderlichen Originalpläne/Mutterpausen bzw. Datenträger sind zur Verfügung zu stellen. (4) Die Stundennachweise für erbrachte Leistungen sind tabellarisch zu erbringen und können nur dann zur Prüfung des Nachweis der erbrachten Leistung bei der Abrechnung herangezogen werden. Stundennachweise, die nicht binnen eines Monats nach erbrachter Leistung eingereicht werden, werden seitens des Auftraggebers nicht anerkannt. Rechtsverbindliche Unterschriften Hamburg, den Auftragnehmer:.) VM-lng /201 3 / RA 7 Datum von 6
8 H onorarerm ittlu ng Anlage-Nr.: 1 Bezeichnung des Objektes: Leistung: Zum Ingenieurvertrag 03/14 vom Radwegeplanung Steilshooper Straße zwischen Bezirksamtsgrenze und Steilshooper Allee 1. Anrechenbare Kosten Für auschaliertes Berechnun shonorar Vor- Entwurfs-und Ausführungsplanung, Vorbereiten der Vergabe, L TP und Absteck lan Das Honorar wird endgültig mit einem Festhonorar ermittelt für die Leistungsphasen ' 1---;;;;;;--f nach Baukostenschätzung 1--;:::: nach Kostenberechnung 1---fmot--f nach Kostenvereinbarung '--='--~ nach Kostenfeststellung Die anrechenbaren Kosten betragen nach HOAI Euro Für vorläuft es Berechnun shonorar J Das Honorar wird vorläufig ermittelt für die Leistungsph 1,2,3,5,6 (sh.angebot Pkt. 1 Verkehrsanlagen) nach Kostenschätzung 0 nach Kostenber. Die anrechenbaren Kosten betragen nach 4 HOAI Das endgoltige Honorar wird abgerechnet für die Leistungsphasen sh.angebot v nach Kostenschätzung Pkt.I Verkehrsanlagen nach Kostenberechnung 2. Honorarsatz Das Objekt wird zugeordnet der Honorarzone Es ill der Mindestsatz der Honorartafel zu zuzüglich 1 l v.h. der Differenz zum Höchstsatz abzüglich v.h. des Mindestsatzes ( 7 Abs.3 HOAI) Der volle Honorarsatz (100 v.h. des Leistungsbildes) beträgt somit 3. Honorar für Grundleistun en Die Grundleistungen nach 3 Abs.1 sind bewertet mit.h. des Leistungsbildes Hiernach ergibt sich ein Honorar für die Grundleistungen in Höhe von 4. Zuschlä e zum Honorar bei Leistun en im Bestand, Wiederholun en J Zum Honorar für Grundleistungen nach Nr.3 werden bei Umbauten und Modernisierungen Zuschläge vereinbart: v.h. ( 42 (2) HOAI) Ing.; e111i.h. ( 46 (2) HOAI) Str.; v.h. ( 49 (3) HOAI) Trag.; v.h. ( 53 (3) HOAI) techn. Ausr.; Hiernach ergibt sich ein Honorarzuschlag in Höhe von Zum Honorar für Grundleistungen nach Nr.3 werden für Wiederholungen vereinbart: v.h. ( 11 Abs. 2 HOAI); v.h. ( HOAI); v.h. ( HOAI) Hiernach ergibt sich ein Honorarzuschlag in Höhe von Zwischensumme
9 5. Honorar für Vermessungsleistungen I Leitungstrassenplanung Ubertrag Für pauschalisiertes Berechnungshonorar der Vermessung Das Honorar für die Vermessungsleistung wird endgültig mit einem Festhonorar ermittelt [-rr:j nach Kostenschätzung 3 v.h. vorn Honorar ~ nach Kostenberechnung Hiernach ergibt sich ein Honorar in Höhe von 0 FOr vorläufiges Berechnungshonorar der Vermessung Das Honorar wird vorläufig ermittelt für die Leistungsphasen nach Kostenschätzung [OJ nach Kostenberechnung._-=;:;..._, nach Kostenvereinbarung Das endgültige Honorar wird abgerechnet für die Leistungsphasen 0 nach Kostenschätzung ID l nach Kostenberechnung 0 nach Kostenvereinbarung Das Ob"ekt wird zugeordnet der Honorarzone Es gilt der Mindestsatz der Honorartafel nach Anlage 1 Pkt. 1.5.B der HOAI 2009 zuzüglich c==)v.h. der Differenz zum Höchstsatz abzüglich c==jv.h. des Mindestsatzes ( HOAI) Der volle Honorarsatz (10ü v.h. des Leistungsbildes) beträgt somit Die Grundleistungen sind bewertet mit des Leistungsbildes Hiernach ergibt sich ein Honorar für die Grundleistungen in Höhe von 0 FOr pauschalisiertes Berechnungshonorar der Leitungstrassenplanung Das Honorar für die Leitungstrassenplanung wird endgültig mit einem Festhonorar ermittelt siehe Angebot Pkt. II Hiernach ergibt sich ein Honorar in Höhe von J Für vorläufiges Berechnungshonorar der Leitungstrassenplanung Das Honorar wird vorläufig ermittelt Ober die Schätzung der vorhandenen sowie geplanten Leitungen bzw. Leitungslängen Vorläufige Honorar der Planung 1 lvorl. Kosten für Pläne Das endgültige Honorar wird anhand der tatsächlichen Leitungslängen berechnet. 6. Besondere Leistungen und/oder örtliche Bauüberwachung Für die Besonderen Leistungen nach 3 Abs.2 (z.b. Leistungen der Baudurchführung, u. a.) ergibt sich ein Pauschalhonorar In Höhe von Die Besonderen Leistungen nach 3 Abs.2 -soweit kein Pauschalhonorar- vorläufig bewertet mit Stunden Zeitaufwand. Für die Leistung der Bauüberwachung wurden,, der anrechenbaren Kosten incl. Umbauzuschlag vereinbart 0,00 0,00 Hiernach ergibt sich ein Honorar für Besondereleistungen in Höhe von 7. Nebenkosten Die Nebenkosten werden nicht erstattet Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit 8. Gesamthonorar des Honorars Honorar nach Nr.,(ohne Umsatzsteuer) zuzüglich Umsatzsteuer von zur Zeit Gesamthonorar (incl. Umsatzsteuer) 19,00%1
10 münster Olpl, Ing. Dierlt MOnster 1 Borsteler Hamburg Bezirksamt Wandsbek Fachamt Management des OffentrlChen Raumes WIM Am aus Hamburg Borsteler Olaussee Hamburg Tel. (040) Fax (040) SO lnfoolb-muenstw.da Hamburg, MO/ Ractwegeplanung Stellshooper Straae &Wischen Bezirksamtsgrenze und Stellshooper Allee lngenleurtelstungen zur Verlathrsplanung- Honorar8rmlttlung auf der Grundlage ~er bisherigen Abstimmungen können wir Ihnen die fqr das o.g. Vorhaben erforderlichen lngenleurteistungen wie nachfolgend beschrieben anbieten. Die HonorarermlttlunQ erfolgt auf Grundlage HOAI (2013) sowie der Rahmenverträge der Stadt Hamburg (FHH), BehOrde fqr Stadtentwicklung und Umwelt (LB-Straßen). Erläuterunoen zur Honoracermitttung 1. Es werden zunächst anrechenbare Kosten In HOhe von lnsgesam (entsprechen~rden Verkehrswegebau angesetzt. Dies Ist eine. vor1auflge s~ D~ Schätzung der anrechenbaren Kosten dient ausachjleßlich der Findung einer ersten Abrechnungsgrundlage for den Ingenieurvertrag und gibt noch keinen Hinweis auf die tatsachllch zu erwartenden Baukosten. Diese werden erst Im Verlaufe des Planoogsprozesses errechnet. 2. Bel der vorliegenden HonorarermttUung wird die Honorarzon~ (Stadtstraßenbau). Es wird ein ZUSChlag ffir das Bauen Im Bestand vo~regelsatz gern. LB-Straßen) angesetzt. 3. Der Leistungsumfang umfasst die Leistungsphe--.OAI. 4. Das Honorar ist als vpdljuflaes Honorar auf Basis der o.g. Kostenschätzung zu verstehen. Die endgültige Festlegung des Honorares erfolgt auf der Grundlage der genehmigten Kostenberechnungen in der Haushaltsuntenage. 5. Kosten for ggf. erforder11che Baugrunduntersuchungen und Trummenuntersuchungen sind vom Bauherren bei Bedarf gesondert zu finanzieren. Beratung 1 Planung 1 BauOberwlChung 1 SIGeKo 1 Verkehrs- und Strallenptanung 1 Ertdllleeungen 1 Tlel'b111u 1 Stadt und GrundstOdcsentwllsserung I Waswbau 1 WnserwlrtKhelt 1 Deld\beu. I HOC 1 V8J 1 Vf1S 1 VSVI 1 HTG
11 - münster 6. Die Stundensitze for besondere Leistungen auf Abruf betragen - ProjekUelterllnha~UR/Std. netto - Technischer Mitarbeiter/Ingenieur.. EUR/Std. netto - Sonstiger Mitarbelter.llEUR/Std. netto Wir hoffen, daß Ihnen unser Angebot zusagt Wir sichern eine ZOgige und zuvertaaalge Auftragsabwicklung zu. FOr ROcksprachen bzw. zur Überarbeitung des vorliegend~ eventuellen Veränderungen des Anforderungsprofils stehen wir Ihnen unter Tel. -- jederzeit geme zur VerfOgung. Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Ing. 5ete 2 YOn 2
12 Hononuwrmlttlung Radwegeplanuna St.flshooper Strale zwischen Bezlrbamt.grenze und Stellshoopar Allee Anrechenbare Kosten gem. SchAtzung: Honorarzone: Leistungsbild In %: Leistungsbild gern. HOAI 2013: LP 1 (Grundlagenennitlung}: LP 2 (Vorplanung): LP 3 (Entwurfsplanung): LP 4 (Genehmlgungsplan1.11g}: LP 5 (AusfOhrungsplanung): LP 6 (Vorbereitung der Vergabe): Summe: Umbau:zuechlag 20% Gesamt: l1glpranllz D1Cb HOA1 2Q1S. Iobo!!t 1 4A AbL 1; T~ fllr ,00 T8beti.n-t fllr l!00.000,00 f ~ fdr E = Honorar: Grundhonorar. 8l'1Zlllbeauftragungszus chlag 0% Nebenkosten Honorar gesamt (netto) B. S.ondere Leistungen Planung, nur bei Bedarf und auf Nachwel entfallt Honorar gesamt (netto) - E
13 . C.Abst8ckplan Anrechenbare Kosten gern. Schätzung Honorarmne: LelstungsbDd In %: , ,00 E Honorar: 3% yom Honorarsatz gern. 48 Honorarsatz: -- Abateckplan: ~ = Nebenkosten ~ Honorar gesamt (netto) D.Leltungstrmenplanung Honorar gesamt (!letto) A. Verkehrsanlagen Radwegeplanung B. Bea. Leistungen Planung C. Absteckplan D. Leitungstrassenplan Honorarsunvne (netto) MwSt 19% Honorarsumme (brutto) s.l'9 2wn2 AtUge: llolioi ~
14 . Lelatungablld und e.w.rtung der lnpnleurlefatungen bei der Le1tunptrmenpl1nung (LB-leltungstrassenplanung)- Fassung 2010 Anlage zum ~rmlttlung lngenleurvertrag Nr.: vom: Bazek:hnung des Objektes: Stellshooper Straße zwischen Bezirksamt&grenza und Stellshooper Allee = auszufqllende ( x) vortauflge Honorarermittlung Felder ( ) endgqltlge HonorsermltUung for Pauschalhonorar Dltl Honorarermitllu nach erbl'8chter Lelstu Die Honorarennlttlung for die Leitungstrassenplanung erfolgt gemlß LBB-Leltungstrassenplanung, 1. GrundvergOtUJ1G89atz(Kap.4.1 G= 1.24 E/Be:z:ugsgrOße (ohne MwSt.) 2. Ermittlung der Bezugagr6ßen und Falttoren 2.1 Erschwemlszuschlag (Kap. 4.3) Z= 2.2 Ermittlung der Leltungsllngen In m (Kap. 4.4) - Linge der vom. Leitungen L(v)= e.ooo,oi; m - Linge dar geplante Leitungen L(p)= 250,00 m - Lange der entfallende Leitungen L(e)= ~.OOm anrechenbar zu 50 " = 125,00 m anrechenbare LeltungslAnge for die Leitungsplane sowie deren Fortsctveibung (TraasenanwalsungsplAne) L(g) = L(p) + 50% L(e) L(g}= 375, EnnltUung der Anzahl der auszudruckenden PlanblAtter (Anzahl Plansitza x Anzahl Planblatter) - Anzahl PtanblAttar for vortauftge Verachlckung - Anzahl Originale zur Unterzeichnung durch den AG - PlanbUltter mit "gezelchnet"-elntrag for Schlussv818chlckung. weitere Planblatter/Plansatza - Gesamtanzahl der 8U8211druckanden Planblltter N(pp)= 2.4 Ermlttlung der Anzahl der als PDF-IPLOT-Datalen zu.-zeugenden Planblatter Dateien for vortluflge Verachlckung Dateien mit geze1cttns--elntrag fdr Schlussverschickung. weitere Dateien Gesamtz. der als PDF-IPl.OT-Dat. erzeugten Planblatter N(DP)= ck. proanl818 prq Anlass pro Anlass 2.5 Ermittlung der Anzahl der Leitungsanfragen und Laltungsbesprechunge Anzahl der Leitungsanfrage Anzahl der Leitungsbesprechungen N(LA)= N(BE)= 1 Stdt. 1 Stck. lng.-80ro O. MOnslllf, Hmntug
15 3. W.rtlgblt.rt der Leistungen (Kap. 4.2) Leitungsanfrage (Ja=1; Neln=O) Leitungsbestandsplan Leitungsplanung Leitungsbesprechung (JF1; Neln=O) Trassenanweisung Erzeugen von PDF-Dateien PIAne farbig plotten 1 W(La)= 440 W(LB)= 50 W(LP)= 33 1 W(BE)= 500 W(TA)- 12 W(OP)= 12 W(PP)= Hononnnnlttlung Lellungsanfrage H=GxW(La)xN(La) Leitungsbestandsplan H=(GXZXL(v)xW(LB)) : 100 Leitungsplan H=(GXZXL(g)xW(LP)) : 100 Leitungsbesprechung H=GxW(BE)xN(BE) Trassenanweisungsplan H= (GXZXL(g) x W(!A)) : 100 zwtschensumme Nebenkosten Er7.eugen von Planblattem als POF-/Pl.OT-Datel H(DP)=GxW(DP)xN(OP) Planbllttiw farbig plotten H=GxW(PP)xn(PP) Honorar (netto) MwSt. 19% Gesamthonorar 545,60 E H= 5.208,00 H= 214,83 E H= 620,00 E H= 78,12 E 6.666,55 E - E H= 44,64 E H= 178,56 E H 7.089, ,05 E H= 8.436,80 E lng.-boio D. MD1'11111r, Hsnburg
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