LL.M. und «bar exam» Was, Warum, Wo, Wann und Wie

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1 LL.M. und «bar exam» Was, Warum, Wo, Wann und Wie Von Dr. Daniel Biene, LL.M.,* Hamburg Was und warum? Ein ausländischer Studienabschluss, insbesondere ein anglo-amerikanischer LL.M. (Master of Laws), gehört schon seit einiger Zeit zu den Standardanforderungen der großen internationalen Wirtschaftssozietäten an junge Anwälte. Auch große Unternehmen und internationale Organisationen besetzen Stellen bevorzugt mit Kandidaten, die solche Abschlüsse vorweisen können. Während bis vor wenigen Jahren noch kontrovers diskutiert wurde, ob ein Doktortitel oder ein LL.M. dem beruflichen Einstieg und Fortkommen dienlicher sei, geht die Präferenz der Personalentscheider inzwischen mit zunehmender Internationalisierung des Wirtschaftslebens eindeutig zugunsten des Mastertitels. Ein Blick in die Stellenanzeigen oder die Briefköpfe der führenden wirtschaftsberatenden Kanzleien verdeutlicht die nahezu essentielle Bedeutung des LL.M. für junge Juristen, die in diesen Bereichen tätig werden wollen. Doch die mit dem Erwerb eines solchen Abschlusses nachgewiesenen Fähigkeiten, die die Absolventen für Großkanzleien so attraktiv machen, sind in anderen Bereichen ebenso wertvoll. Von den juristischen Fachkenntnissen in einer anderen Rechtsordnung und der ganz persönlichen Weiterentwicklung durch den Aufenthalt in einem anderen Land abgesehen ist der Titel Ausweis verhandlungssicherer und über einen längeren Zeitraum erprobter Fremdsprachenkenntnisse, wie sie durch Sprachkurse und kürzere Auslandsaufenthalte kaum erworben werden können. Die mit der erfolgreichen Vorbereitung eines solchen Studiums regelmäßig verbundenen Hürden, auf die später noch einzugehen sein wird, zeigen, dass der Kandidat sich «durchbeißen» kann und durch organisatorische Widrigkeiten nicht vorschnell aus der Bahn zu werfen ist. Zudem taugt das «Projekt LL.M.» als Indiz für eine gewisse Neugierde und ein Interesse an Fragen, deren Antworten sich nicht unmittelbar links und rechts am Wegesrand finden. Als ausgesprochen wertvoller Nebeneffekt nicht zu unterschätzen ist auch die Tatsache, dass ein LL.M. an vielen insbesondere an amerikanischen Universitäten zu einem weit verzweigten und durch die Alma Mater professionell gepflegten Kontaktnetzwerk auf dem gesamten Globus führt. Diese Alumni- Kontakte erleichtern eine internationale Berufstätigkeit enorm und sind allemal zielführender, als einen Korrespondenzanwalt in Costa Rica nur aus den Gelben Seiten zu wählen oder in Hanoi mangels besseren Wissens zum Kaffee bei Starbucks einzukehren. Neben dem LL.M. gibt es zahlreiche alternative Studienmöglichkeiten und Abschlüsse, mit denen die soeben dargelegten Ziele ebenso gut oder besser erreicht werden können, die aber deutlich seltener und daher weniger bekannt sind. Noch vergleichsweise prominent ist der MBA (Master of Business Administration). Ein MBA-Studium hat vor allem betriebswirtschaftliche Inhalte zum Gegenstand, kann aber ohne Probleme auch von Juristen absolviert werden. Es ist insbesondere dann eine ernstzunehmende Option, wenn der berufliche Weg nicht unbedingt in die klassischen juristischen Berufe, sondern in das Management oder in eine Unternehmensberatung führen soll. Der MPA (Master of Public Administration) bereitet auf eine Tätigkeit in Behörden oder internationalen Organisationen vor und genießt dort vielfach hohe Wertschätzung. Ähnliches gilt für den M.A.L.D. (Master of Arts in Law and Diplomacy). Zu bedenken ist bei diesen Programmen jedoch, dass sie mit zumeist zwei bis drei Jahren deutlich mehr Zeit und damit auch Geld als ein * Assessor. Referent des Vorstandsvorsitzenden, Ganske Verlagsgruppe, Hamburg. Vorstandsmitglied der Deutsch-Amerikanischen Juristenvereinigung (DAJV). Der Autor ist Mitverfasser der beiden Bücher «USA Masterstudium für Juristen» und «USA Studienführer für Juristen» sowie Leiter des jährlich stattfindenden Wochenendseminars «USA Masterstudium für Juristen» (Informationen und Bestellmöglichkeit unter 10 Beck scher Referendarführer

2 LL.M. in Anspruch nehmen. In Umfang und Inhalt vergleichbar mit dem LL.M., heute jedoch kaum noch angeboten sind die Abschlüsse M.C.L. (Master of Comparative Law) und M.C.J. (Master of Comparative Jurisprudence). Bei der Planung eines LL.M.-Studiums stellt sich zunächst die Frage, in welchem Land es absolviert werden soll. Mittlerweile werden auch in Deutschland zahlreiche Programme mit diesem Abschluss angeboten, meist spezialisiert in Rechtsgebieten wie dem Versicherungsrecht, Baurecht, Medizinrecht oder M&A. Derartige Programme sind bei entsprechenden beruflichen Plänen zweifellos ausgesprochen wertvoll, haben mit dem LL.M. im oben beschriebenen Sinne jedoch lediglich den Namen gemein. Während bei einem deutschen LL.M. die fachliche Vertiefung und Spezialisierung im deutschen Recht im Vordergrund stehen, sind es bei einem LL.M. im englischsprachigen Ausland die fremde Rechtsordnung, die Sprache, die mit dem langen Auslandsaufenthalt verbundene kulturelle Horizonterweiterung und das internationale Networking. Fällt die Wahl auf einen ausländischen LL.M., sollte die Destination sorgfältig ausgewählt werden. Um tatsächlich mit muttersprachlichem Englisch zu arbeiten und dies auch im Alltag außerhalb der Universität zu leben, kommen insbesondere die USA, Kanada, Großbritannien, Irland, Australien und Neuseeland in Betracht, ferner auch Südafrika, Singapur, Hongkong und Indien. Der Autor hat sich zum einen angesichts der überragenden Bedeutung sowohl der Sprache als auch des Rechtssystems bei nahezu allen internationalen Wirtschaftstransaktionen, zum anderen wegen der weltweit vorbildhaften Qualität von Lehre und Forschung der dortigen «Law Schools» für die USA entschieden, so dass sich die folgenden Ausführungen auf dieses Land beziehen. Nicht zuletzt die dort vergleichsweise hohen Studiengebühren und Lebenshaltungskosten können jedoch berechtigten Anlass für eine anderslautende Entscheidung geben. Kriterien für die Auswahl einer konkreten Law School gibt es viele. In den USA zwar umstritten, im Ergebnis aber von enormer Bedeutung sind die einschlägigen Hochschulrankings. Insbesondere die von dem ansonsten kaum maßgeblichen Blatt «U.S. News and World Report» jährlich veröffentlichten Rankings werden von den Universitäten, potentiellen Studenten und Arbeitgebern mit großer Spannung erwartet. Für amerikanische Absolventen stellen sich die Berufsaussichten fast parallel zur Einordnung der Alma Mater in diesen Rankings dar. Als ausländischer Interessent sollte man jedoch nicht aus den Augen verlieren, dass die Rankings die Qualität des grundständigen amerikanischen Studienabschlusses (J.D.) zu messen versuchen, nicht jedoch die des postgradualen LL.M., die häufig deutlich nach oben oder unten abweicht. Auch können gerade für Ausländer besondere Spezialisierungen eine Rolle spielen. Zudem stehen ausländische LL.M.-Absolventen in den seltensten Fällen mit amerikanischen J.D.-Absolventen in direktem Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt, weshalb die jeweiligen Spielregeln nur begrenzt kompatibel sind. Während bis vor einigen Jahren grundsätzlich ein «General LL.M.», also ein LL.M. ohne besondere Spezialisierung und mit mehr oder weniger weitreichender Wahlfreiheit zwischen den angebotenen Kursen, absolviert wurde, werden Programme mit einer besonderen fachlichen Ausrichtung heutzutage immer wichtiger. Die Vielfalt ist inzwischen fast unübersehbar und eröffnet dem Absolventen viele Chancen, sich auch in abgelegenen Gebieten ein Profil und bei geschickter Planung ein echtes Alleinstellungsmerkmal im Arbeitsmarkt zu verschaffen. Ei - nige amerikanische Law Schools bieten Spezialprogramme an, deren Professoren Wo? Beck scher Referendarführer

3 und Inhalte weltweit unerreicht und «cutting edge» sind. Das gilt insbesondere für die Bereiche Tax Law, Intellectual Property, Dispute Resolution und International Law. Auch ganz persönliche Präferenzen sollten bei der Wahl der Law School nicht außer Acht bleiben. Das beginnt bei der Frage, ob dem typischen Leben einer kleineren Universitätsstadt oder dem Leben in der Großstadt mit allen jeweiligen positiven und negativen Aspekten der Vorzug gegeben wird, und endet mit der Sympathie oder Antipathie für die besondere Atmosphäre und das Publikum einer bestimmten Law School. Wann? Die Frage, ob ein LL.M.-Studium sinnvollerweise nach dem ersten oder dem zweiten juristischen Staatsexamen absolviert werden soll, lässt sich nicht pauschal beantworten. Für das Auslandsstudium nach dem ersten Examen spricht, dass der Lerneifer noch vergleichsweise frisch und das Lebensalter niedrig ist, also ein geringeres Risiko besteht, später durch lerntechnische Ermüdungserscheinungen, konkrete Jobaussichten oder eine Familie an der Realisierung des Vorhabens gehindert zu sein. Andererseits fehlen vor dem zweiten Examen wertvolle Kenntnisse, die den Umgang mit dem deutlich praxis- und prozessrechtsnäheren amerikanischen Recht erleichtern und effektiver gestalten. Auch die Finanzierung kann nach dem zweiten Examen durch die erst mit dem Start in die Berufstätigkeit zu realisierenden steuerlichen Vorteile einfacher sein. Sofern nicht ganz besondere Gründe zu einer anderen Beurteilung führen, muss von einem berufsbegleitenden LL.M.-Studium in Form von Blockveranstaltungen über meist mehrere Jahre abgeraten werden. Nahezu alle oben geschilderten Effekte würden entfallen, da ein ernsthaftes Eintauchen in Sprache und Kultur ebenso wenig möglich ist wie nähere Kontakte zu den Kommilitonen oder Teilhabe am allgemeinen Leben der Law School. Übrig bleibt lediglich die reine Vermittlung von Fachkenntnissen, die allerdings auf dem Arbeitsmarkt im Regelfall nur eine untergeordnete Rolle spielen und bei den Law Schools, die solche berufsbegleitenden Programme anbieten, auch meist keine besondere fachliche Exzellenz aufweisen. Für die Erfolg versprechende Vorbereitung eines LL.M.-Studiums sollten mindestens zwei Jahre vor dem Datum des angestrebten Studienstarts eingeplant werden. Nur dann können die zahlreichen Schritte zur Aufnahme in das LL.M.-Programm einer besseren Law School absolviert werden, ohne zu einer dann meist in die heiße Examensphase fallenden Vollzeitbeschäftigung zu werden. Nach der sorgfältigen Sondierung der in Betracht kommenden Law Schools müssen die individuellen Bewerbungsunterlagen zusammengetragen werden; Empfehlungsschreiben mehrerer Professoren die möglicherweise in Seminaren erst noch «erarbeitet» werden müssen sind erforderlich, ein für den Bewerbungserfolg ganz entscheidendes sogenanntes «Personal Statement» muss geschrieben und immer und immer wieder redigiert werden, das Dekanat der Heimatfakultät muss ein ganz bestimmten Vorgaben folgendes «Transcript» ausstellen, Kontakte zu amerikanischen Professoren sollten aufgenommen werden, der Test of Englisch as a Foreign Language (TOEFL) steht ebenso ins Haus wie ein Besuch im amerikanischen Konsulat zur Vorbereitung der Visaerteilung, möglicherweise muss all das mit einem deutschen Dissertationsthema koordiniert werden, Stipendien sind zu beantragen, die Anträge zu begründen und bei Auswahltagungen zu verteidigen und das nicht völlig anspruchslose Tagesgeschäft der deutschen Examensvorbereitung läuft parallel weiter. Schon an diesen frühen organisatorischen Hürden wird deut- 12 Beck scher Referendarführer

4 lich, warum gerade der amerikanische LL.M. als Ausweis besonderer Organisationsstärke und besonderen Durchhaltevermögens gilt. Bei einer langfristigen und strukturierten Herangehensweise sind die Hürden jedoch problemlos zu nehmen und ohne jeden Zweifel lohnend. Das Studium an einer amerikanischen Law School unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht ganz entscheidend vom deutschen Rechtsstudium und auch von dem in anderen englischsprachigen Ländern. In den USA wird traditionell die sogenannte «socratic method» als Unterrichtsstil gepflegt. Dahinter verbirgt sich die Erarbeitung des Stoffes im unmittelbaren Gespräch zwischen Professor und Studenten, sei es im kleinen Kreis eines Seminars oder durch gezieltes Aufrufen von Studenten in größeren Lehrveranstaltungen. Großer Wert wird auf das Verständnis von Hintergründen und Zusammenhängen einschließlich rechtspolitischer und soziologischer Ableitungen gelegt, weniger auf auswendig gelerntes Faktenwissen und schematische Bearbeitungsmethoden. Das ist jedoch nur möglich, weil eine durchaus zeitintensive Vorbereitung der Grundlagen jeder einzelnen Lehrveranstaltung in Eigenarbeit vorausgesetzt wird. Für deutsche Studenten ist diese Didaktik zunächst gewöhnungsbedürftig, allerdings auch um ein vielfaches interessanter und ergiebiger als manche deutsche Vorlesung. In den Lehrveranstaltungen werden die inzwischen auch an den meisten deutschen Universitäten bekannten Credits erarbeitet, wovon für den Abschluss je nach Law School und Programm zwischen 22 und 28 erforderlich sind. Die Wahl der Veranstaltungen in einem Programm zum «General LL.M.» ist meist weitgehend freigestellt. Lediglich zwei Grundlagenfächer speziell für ausländische Studenten sind regelmäßig verpflichtend, nämlich zum einen eine allgemeine Einführung in das US-amerikanische Recht und zum anderen ein Kurs in «Legal Research and Writing», der die Systematik amerikanischer Fachliteratur und die zum Verfassen von Fallanalysen erforderlichen Fertigkeiten vermitteln soll. Außerdem wird häufig verlangt, mindestens einen der sogenannten «First Year Courses», also Contracts, Torts, Criminal Law oder Constitutional Law, zu belegen. In spezialisierten LL.M.-Programmen wird die Spezialisierung dadurch erreicht, eine bestimmte Anzahl Credits in Fächern des jeweiligen Fachgebiets zu sammeln. Auf die zwingende Belegung eines der Grundlagenfächer wird dann manchmal verzichtet. In jedem Fall sollte aber bereits im Vorfeld geklärt werden, ob die angestrebten Kurse im betreffenden Studienjahr überhaupt belegt werden können. Manche Fächer werden nur in jedem zweiten Semester gelehrt, andere erfordern «prerequisites», die zeitlich nicht erfüllt werden können, und insbesondere Koryphäen ihres Fachgebiets sind häufig als Gastprofessoren an anderen Universitäten unterwegs. Eine weitere Entscheidung wird bei der Frage verlangt, ob der Abschluss nur durch den Besuch von Lehrveranstaltung und deren Abschlussprüfungen (Coursework) oder auch durch eine größere Abschlussarbeit (Thesis, meist 4 6 Credits) erreicht werden soll. Letzteres kann vor allem dann Sinn machen, wenn Teile dieser Arbeit für eine Dissertation oder Habilitationsschrift verwendet werden sollen. Ansonsten ist davon eher abzuraten, da wertvolle Lehrveranstaltungen ganz erheblicher Zeit im «stillen Kämmerlein» zum Opfer fallen. Als weitere Qualifikation kann in den Bundesstaaten New York und Kalifornien das sogenannte «bar exam» abgelegt, also die Zulassung zur Anwaltschaft erlangt werden. Während diese Zulassung für deutsche Juristen angesichts des gut versorgten amerikanischen Anwaltsmarktes und vielfältiger praktischer Barrieren fast nie konkrete Relevanz hat, wird sie doch von einigen großen Anwaltssozietäten gerne Wie? Beck scher Referendarführer

5 gesehen. Vor allem gegenüber amerikanischen Kollegen und Mandanten gilt die Zulassung als Ausweis, auf Augenhöhe mitdiskutieren zu können. Wird das Bar Exam angestrebt, ist eine frühzeitige Information über die Zulassungsbedingungen empfehlenswert. Unter Umständen kann dies bereits die Kurswahl in der Law School beeinflussen. In jedem Fall muss im Anschluss an die Studienzeit jedoch ein zweimonatiger, ausgesprochen intensiver Vorbereitungskurs besucht werden, um realistische Aussichten auf das Bestehen der zweitägigen, von hohem Zeitdruck geprägten Prüfung zu haben. Naturgemäß ganz entscheidenden Anteil am «Projekt LL.M.» hat dessen Finanzierung. Schon vorweg sei allerdings gesagt, dass trotz der zunächst horrend erscheinenden Summen jeder, der dieses Projekt ernsthaft verfolgt, es auch verwirklichen kann. Voraussetzung ist weder Reichtum noch eine stellare Examensnote, sondern möglichst frühzeitiges konsequentes Engagement. Die Studiengebühren der etablierten Law Schools liegen derzeit bei rund $ , für das akademische Jahr. Hinzu kommen Reise- und Lebenshaltungskosten, die je nach Ort zwischen $ , und $ , liegen können. Kaum jemand muss aber diese Summen vollständig aus eigener Tasche aufbringen. Zahlreiche Stipendienmöglichkeiten stehen zur Verfügung, sowohl bei den Law Schools selbst als auch bei diversen staatlichen und privaten Organisationen und Stiftungen. Auch gibt es Law Schools, deren Studiengebühren aus den verschiedensten Gründen ganz erheblich niedriger liegen. Zur Refinanzierung tragen an den erworbenen Titel geknüpfte Zulagen einiger großer Anwaltsfirmen ( , bis , jährlich) und nicht zuletzt auch die volle steuerliche Absetzbarkeit sämtlicher Kosten bei. Wegen der Einzelheiten dieser und sonstiger Fragen kann auf die Publikationen und Seminare der Deutsch-Amerikanischen Juristenvereinigung (DAJV) verwiesen werden. Dort finden sich nicht nur zahlreiche hilfreiche Hinweise und Kontaktadressen, sondern auch detaillierte Zeitpläne für die Vorbereitung und Erfahrungsberichte über das Studium an allen renommierten Law Schools. 14 Beck scher Referendarführer

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