Tätigkeitsbericht 2013

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1 Tätigkeitsbericht 2013 des Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Fachbereich 4.3 Gesetzliches Mess- und Eichwesen

2 Tätigkeitsbericht 2013 Seite 2 von 8 Mess- und Eichwesen Neues Mess- und Eichgesetz (MessEG) wurde beschlossen Das gesetzliche Mess- und Eichwesen in Deutschland wird momentan neu geregelt. Dies wurde erforderlich, da einerseits wichtige Rechtsquellen, insbesondere das Eichgesetz und die Eichordnung, durch nachträgliche Anpassungen an europäische Entwicklungen zunehmend unübersichtlich geworden waren und andererseits neue europäische Vorgaben (Richtlinien und Verordnungen) in deutsches Recht umgesetzt werden mussten. Am 31. Juli 2013 wurde das neue Eichgesetz im Bundesgesetzblatt Teil I Nr.43 veröffentlicht und tritt zum 01.Januar 2015 in Kraft. Die dazugehörige Verordnung befindet sich z. Z. im Gesetzgebungsverfahren und wird voraussichtlich zum 01.Januar 2015 in Kraft treten. Wesentliche Neuerungen im Mess- und Eichgesetz sind die Regelungen über das Inverkehrbringen von Messgeräten. Das bislang noch für national geregelte Messgeräte bestehende Verfahren aus Bauartzulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) und Ersteichung durch die Eichbehörde wird ersetzt durch verschiedene Konformitätsbewertungsverfahren, wie sie in der europäischen Messgeräterichtlinie 2004/22/EG (MID) beschrieben sind. Für die Eichbehörden bedeuten die Änderungen im neuen Mess- und Eichgesetz, dass zusätzliche Marktüberwachungsmaßnahmen nun auch bei den bislang national geregelten Messgerätearten durchgeführt werden müssen, wie es bereits bei Messgeräten nach der europäischen Messgeräterichtlinie und der Waagenrichtlinie der Fall ist. Neu ist auch, dass neben den Konformitätsbewertungsstellen der PTB und den Eichbehörden auch private Dienstleistungsunternehmen tätig werden können, wenn sie für die betreffende Aufgabe (Konformitätsbewertung) akkreditiert sind. Geregelt wird außerdem, wie bei verspäteten Eichungen zu verfahren ist. Kann die Eichung aus unterschiedlichen Gründen durch die Behörde nicht rechtzeitig vorgenommen werden, so gilt das Messgerät bis zur nächsten Eichung weiterhin als geeicht, wenn der Verwender die Eichung mindestens 10 Wochen vor Ablauf der Eichfrist beantragt hat.

3 Tätigkeitsbericht 2013 Seite 3 von 8 Der Fachbereich Gesetzliches Mess- und Eichwesen des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz - überprüft in regelmäßigen Intervallen (Nacheichungsfristen) verschiedenste Geräte bezüglich ihrer Eignung und der Messergebnisse. Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen darauf vertrauen können, dass die angezeigten Messwerte tatsächlich der Richtigkeit entsprechen. Messgeräte für Wasser-, Gas-, Elektro-, und Wärmezähler werden im Saarland von Prüfstellen geeicht. Diese sind durch die Eichaufsichtsbehörde des Saarlandes, ansässig im Ministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz, amtlich anerkannt und werden in regelmäßigen Intervallen kontrolliert. Auch Messgeräte im amtlichen Verkehr unterliegen der Eichpflicht. So werden im Saarland Bauarten von mobilen Geschwindigkeitsmessgeräten jährlich geeicht. Die Umweltbelastungen im Straßenverkehr nehmen stetig zu. Zur richtigen Beurteilung des Schadstoffausstoßes an Fahrzeugen werden Abgasmessgeräte verwendet, welche der jährlichen Eichpflicht unterliegen. Bei der Fertigpackungskontrolle werden verschiedenste Produkte, die in Abwesenheit des Käufers abgepackt und verschlossen werden, dahingehend überprüft, ob die angegebene Menge auch dem tatsächlichen Inhalt entspricht. Im Berichtszeitraum wurden durch den Fachbereich 4.3 rund 8700 Messgeräte (2012: 9000 Messgeräte) überprüft. Die Beanstandungsquote lag bei rund 5,3% (2012: 6,2%), überwiegend verursacht durch Nichteinhalten der messtechnischen Anforderungen. Messgeräte im geschäftlichen Verkehr Unter dem Begriff Messgeräte im geschäftlichen Verkehr sind überwiegend folgende eichpflichtigen Messgeräte für den Verbraucher von Bedeutung: - Wasser-, Gas-, Elektro-, und Wärmezähler (Versorgungsmessgeräte) - Längenmessmaschinen (z.b. für Fußbodenbeläge) - Kraftstoffzapfsäulen an Tankstellen (Otto-, Diesel-, Biokraftstoffe, Flüssig,- und Erdgas) - Straßentankwagen - Schmierölanlagen in Kfz Werkstätten - Messgeräte für Gas (z.b. Mengenumwerter) - Gewichte - Waagen im Handel (Handelswaagen in Verkaufsstellen, komplexe Kassensysteme) - Waagen für Bau-, und Verkehrswesen ( Baustoffwaagen, Fahrzeugwaagen) - Fahrzeugmontierte Waagen (Müllfahrzeuge) - Wegstreckenzähler in Mietwagen und - Fahrpreisanzeiger in Taxen

4 Tätigkeitsbericht 2013 Seite 4 von 8 Über die Hälfte der Prüfungen (57%) entfallen auf die Bereiche Kraftstoffzapfsäulen an Tankstellen (12%), Waagen im Handel (38%) sowie Mietwagen und Taxen (7%). sonstige Messgeräte 13% [1087] Eichungen von Messgeräten Reifenluftdruckmess geräte 5% [424] Abgasmessgeräte 8% [696] Gewichte 8% [655] Kraftstoffzapfsäulen an Tankstellen 12% [1017] Mietwagen und Taxen 7% [631] Waagen für Bauund Verkehrswesen 10% [899] Waagen im Handel 38% [3264] Bei stetig steigenden Preisen für Kraftstoffe muss sich der Verbraucher darauf verlassen können, dass die angezeigte Menge auch der tatsächlichen Menge entspricht. Zapfsäulen an Tankstellen werden vom Fachbereich 4.3 alle 2 Jahre geeicht, um dem Verbraucher die größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Gewogen wird in fast allen Bereichen des geschäftlichen Verkehrs. Sei es die klassische Handelswaage in der Metzgerei, Kassensysteme in Großmärkten, beim Goldankauf oder Feinwaagen in Apotheken. Hier gilt es die gesetzlich vorgeschriebenen Fehlergrenzen einzuhalten. Bei Mietwagen und Taxen wird durch die ermittelte Wegstrecke und die benötigte Zeit der Fahrpreis ermittelt. Die jährliche Eichung sichert die Richtigkeit dieser Messungen und die Verwendung des richtigen Tarifes. Tabelle: Eichungen von Messgeräten im geschäftlichen Verkehr in 2011, 2012 und 2013 Messgeräte ( Produkte) Anzahl der Prüfungen Rückgaben Berichtsjahr Versorgungsmessgeräte Werden von anerkannten Prüfstellen geeicht Längenmessmaschinen Kraftstoffzapfsäulen an Tankstellen Straßentankwagen Schmierölmessanlagen Messgeräte für Gas Gewichte Waagen im Handel; (bis 50 kg) Waagen für Bau-, und Verkehrswesen Fahrzeugmontierte Waagen Wegstreckenzähler in Mietwagen Fahrpreisanzeiger in Taxen

5 Tätigkeitsbericht 2013 Seite 5 von 8 Messgeräte im Bereich des Umweltschutzes und des amtlichen Verkehrs Für mobile Kontrollen im Saarland werden von der Verkehrspolizei Video-Nachfahr-Systeme zur Geschwindigkeits- und Abstandsmessung eingesetzt. Diese Messgeräte unterliegen der jährlichen Eichpflicht. Die Anforderungen an die Messanlage sind in diesem Bereich sehr hoch und werden durch das Zulassungsverfahren der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) definiert. Daher weisen die eingesetzten Messgeräte eine hohe Messbeständigkeit und Zuverlässigkeit auf und gehören zu den sensiblen Bereichen des Mess- und Eichwesens. Die Grenzwerte für den Ausstoß von Schadstoffen bei Kraftfahrzeugen werden immer weiter abgesenkt. Um sicherzustellen, dass diese vorgegebenen Werte eingehalten werden, müssen zugelassene Fahrzeuge in der Regel alle 2 Jahre eine Abgasuntersuchung nachweisen. Mit der Eichung von über 700 Abgasmessgeräten jährlich werden die Voraussetzungen einer verlässlichen Beurteilung des Abgasverhaltens von Kraftfahrzeugen geschaffen. Auch schreibt der Gesetzgeber vor, dass Reifenluftdruckmessgeräte im gewerblichen Einsatz geeicht sein müssen, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Tabelle: Eichungen von Messgeräten im Bereich Umweltschutz und des amtlichen Verkehrs in 2011, 2012 und 2013 Messanlagen ( Produkte) Anzahl der Prüfungen Rückgaben Berichtsjahr Messgeräte zur Geschwindigkeitsüberwachung Abgasmessgeräte Reifenluftmessgeräte Verbraucherbeschwerden Im Berichtsjahr 2013 wurden 34 Verbraucherbeschwerden (2012: 21 Verbraucherbeschwerden) statistisch erfasst und ausgewertet. Beschwerden von Verbrauchern werden vorrangig behandelt und umgehend entsprechende Kontrollen oder Prüfungen durchgeführt. Aus den 34 Verbraucherbeschwerden resultierten 2 Verwarnungen mit Verwarnungsgeld und 4 Ordnungswidrigkeitsanzeigen, bei den übrigen wurde kein Verstoß festgestellt.

6 Tätigkeitsbericht 2013 Seite 6 von 8 Schwerpunktaktionen in 2013 Brutto für Netto Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Fachbereich 4.3 Gesetzliches Mess- und Eichwesen, hat in der Erdbeersaison 2013 (April bis Juni) erneut im Rahmen der Nacheichung Verkaufsstände in Supermärkten, auf Feldern und an Straßenrändern schwerpunktmäßig kontrolliert. Ziel der Kontrollen war es, - zu überprüfen, ob die durchgeführten Kontrollen in 2010, 2011 und 2012 zu Verbesserungen geführt haben, - Brutto für Netto - Wiegungen zu unterbinden und - die Nachschau zur Aufstellung, Verwendung und Eichgültigkeit von Waagen durchzuführen. Tabelle: Schwerpunktaktion Brutto für Netto - Kontrollen April bis Juni 2010 bis 2013 Jahr Anzahl der Brutto-für-Netto - Anzahl Beanstandungen Kontrollen (43%) (26%) (40%) (18%) Die Beanstandungsquote im Jahr 2013 ist fast um die Hälfte zum Vorjahr gesunken, jedoch mit 18 % immer noch sehr hoch, sodass in 2014 die Schwerpunktaktion weitergeführt wird. Kontrollen auf Messen Durch die Kontrollen soll sichergestellt werden, dass insbesondere geeichte Waagen zur Messwertermittlung verwendet werden. Kontrollen wurden u.a. auf der Welt der Familie, Saarund Freizeitmesse und auf diversen Wochenmärkten durchgeführt. Dabei mussten nichteichfähige Waagen durch geeichte Waagen ersetzt und Waagen, deren Eichgültigkeit abgelaufen war, vor Ort nachgeeicht werden. Zusätzlich wurden die Händler auf die Eichpflicht hingewiesen. Bei insgesamt 18 überprüften Messgeräten wurden 5 Waagen beanstandet (28%). Aufgrund der hohen Auffälligkeiten werden die Kontrollen in 2014 fortgesetzt.

7 Tätigkeitsbericht 2013 Seite 7 von 8 Kontrolle von Präzisionswaagen in Goldankaufstellen Bei Nacheichungen in 2012 wurde festgestellt, dass Waagen in Goldankaufstellen häufig nicht richtig benutzt wurden. Zudem waren mehrere Verbraucherbeschwerden hierzu eingegangen. Stichprobenweise wurden durch den Fachbereich 4.3 Mess- und Eichwesen des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz 66 von aktuell 125 bekannten Goldankaufstellen im gesamten Saarland in dem Zeitraum bis überprüft. Ca. 12 % der überprüften Messgeräte mussten beanstandet werden. Die Mängel betrafen hauptsächlich den Ablauf der Eichgültigkeitsdauer, die Aufstellung und Handhabung der Waagen (z.b. keine Kundeneinsicht sowie wackelige Aufstandsfläche) und die Verwendung nichteichfähiger Waagen (die weitere Verwendung wurde hier untersagt). Aufgrund der Beanstandungsquote ist eine Wiederholung und Ausweitung der Kontrollen bei Goldankäufern in 2014 erforderlich. Dimensionierung von Wasserzählern gemäß eichrechtlicher Vorschriften Die öffentliche Wasserversorgung ist für das Saarland eine kommunale Pflichtaufgabe. Daraus ergibt sich die Pflicht zur Sicherung der Versorgung von Bevölkerung und Gewerbe auch mit Trinkwasser. Die Gebühren / Preise werden u. a. durch die Volumenmessung bei den Verbrauchern mit geeichten Wasserzählern bestimmt. Gemäß Eichgesetz 1) (EichG) und Eichordnung2) (EO) hat der Messgerätebetreiber die geltenden Anforderungen an die Wasserzähler zu gewährleisten. Anlassbezogen wird im Jahr 2013 eine Schwerpunktaktion durchgeführt, die sich auf den Einbau überdimensionierter Wasserzähler konzentriert. Dies bezieht sich vorrangig auf wohnungsbewirtschaftete Abnahmestellen. Gemäß 6 Absatz 1 EO ist ein eichpflichtiges Messgerät so aufzustellen, anzuschließen, zu handhaben und zu warten, dass die Richtigkeit der Messung gewährleistet ist. Zu groß dimensionierte Wasserzähler arbeiten bei kleinen Durchflüssen oft unterhalb des festgelegten Mindestdurchflusses und somit außerhalb des geeichten Messbereiches. Die Einhaltung der Messrichtigkeit ist damit nicht mehr gesichert. Maßgebend für die Planung und Dimensionierung der Hauswasserzähler ist u.a. das aktuelle DVGW Arbeitsblatt W 406, Punkt 4.2 Die Brisanz der Problematik wurde durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 21. April 2010 verdeutlicht (VIII ZR 97/09). Danach sind Wasserversorgungsunternehmen angehalten bei der Dimensionierung des Haushaltszählers, den technischen Standard (siehe DVGW W 406) und die beachtenswerten Interessen des Kunden zu berücksichtigen. Für die Schwerpunktaktion 2013 im Saarland wurde zunächst eine Datenerhebung bei sämtlichen Versorgungsunternehmen durchgeführt.

8 Tätigkeitsbericht 2013 Seite 8 von 8 Zum Zeitpunkt der Abfrage waren Wasserzähler im Wasserversorgungsnetz verbaut. Von diesen im Versorgungsnetz befindlichen Zählern waren aufgrund ihrer Dimensionierung 8403 Stück (3%) größer als der Nenndurchfluss Qn 2,5. Weiter wurde festgestellt, dass von den 8403 Wasserzählern (Qn größer 2,5) nur 2457 Stück in wohnungsbewirtschafteten Abnahmestellen verwendet werden. Bezogen auf die Gesamtmenge aller verbauten Zähler entspricht das etwa 1 Prozent. Diese geringe Stückzahl von größeren Wasserzählern liegt im erwarteten Bereich und zeigt deutlich, dass keine flächendeckende Überdimensionierung von Wasserzählern in Ein- und Mehrfamilienhäuser im Saarland vorliegt Ordnungswidrigkeitsverfahren Die vom Fachbereich 4.3 im Jahr 2013 festgestellten Verstöße wurden mit 31 Verwarnungen mit Verwarnungsgeld in Höhe von insgesamt 1290,- EUR und 50 Bußgeldverfahren in Höhe von insgesamt 14300,- EUR geahndet.

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