Neuigkeiten aus dem Mess- und Eichwesen
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- Gudrun Lehmann
- vor 7 Jahren
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1 Neuigkeiten aus dem Mess- und Eichwesen Dr. Thomas Weberpals Direktor des Landesamtes 6. Mai 2015 Bad Wiessee - Kommunalwerkstatt 1 Landeseichbehörden und MessEG Was ist neu? Eichung statt Erst- und Nacheichung, Konformitätsbewertungsstelle, Meldepflicht für Messgeräte, Genehmigungstatbestände, Ausnahmetatbestände, Exkurs: Neuigkeiten bei Wasserzählern. 6. Mai 2015 Bad Wiessee - Kommunalwerkstatt 2 1
2 Neuigkeiten aus der Bayerischen Eich- und Beschussverwaltung ( in eigener Sache ) 6. Mai 2015 Bad Wiessee - Kommunalwerkstatt 3 7 bayerische Eichamtsbezirke 6. Mai 2015 Bad Wiessee - Kommunalwerkstatt 4 2
3 2 bayerische Beschussämter 6. Mai 2015 Bad Wiessee - Kommunalwerkstatt 5 Bayerische Eich- und Beschussverwaltung Ist-Zustand bis Ende April 2015 StMWIVT LMG Eichamt München Eichamt Augsburg Eichamt Nürnberg Eichamt Landshut Eichamt Regensburg Eichamt Würzburg Eichamt Bayreuth Beschussamt Mellrichstadt Beschussamt München Dienststelle Traunstein Dienststelle Kempten Dienststelle Passau Dienststelle Ingolstadt Dienststelle Bamberg Dienststelle Hof 6. Mai 2015 Bad Wiessee - Kommunalwerkstatt 6 3
4 Neuorganisation und Behördenverlagerung 6. Mai 2015 Bad Wiessee - Kommunalwerkstatt 7 Soll-Zustand seit 1. Mai Mai 2015 Bad Wiessee - Kommunalwerkstatt 8 4
5 Behördenverlagerung Mai 2015 Bad Wiessee - Kommunalwerkstatt 9 Zukunftsaufgabe und Herausforderung für Landesamt für aber auch für alle Landeseichbehörden Neues Mess- und Eichgesetz, neue Mess- und Eichverordnung, neue Eichgebührenverordnung fordern für alle Länder effizienteren Vollzug: u.a. Einrichtung eines Verfahrens zur Abstimmung Einrichtung einheitlicher Prüfmethoden Einrichtung länderübergreifender Entscheidungen dies alles unter der Maßgabe des GG: Wettbewerbsföderalismus 6. Mai 2015 Bad Wiessee - Kommunalwerkstatt 10 5
6 Die 23 Anlagen zur Eichordnung wurden von Messgrößendefinitionen abgelöst Anlagen zur EO 1 Geräte zur Messung von Längen und ihrer Kombinationen 2 Ausschankmaße 3 Volumenmeßgeräte für nichtflüssige Meßgüter 4 Volumenmeßgeräte für Flüssigkeiten in ruhendem Zustand 5 Messanlagen für die kontinuierliche und dynamische Messung von Mengen von Flüssigkeiten außer Wasser 6 Wasserzähler 7 Messgeräte für Gas 8 Gewichtstücke 9 Nichtselbsttätige Waagen Selbsttätige Waagen 11 Meßgeräte zur Bewertung von Getreide und Ölsaaten 12 Volumenmeßgeräte für Laboratoriumszwecke 13 Dichte- und Gehaltsmeßgeräte 14 Temperaturmeßgeräte 16 Überdruckmessgeräte 17 Meßgeräte für milchwirtschaftliche Untersuchungen 18 Meßgeräte im Straßenverkehr 19 Zeitzähler - Stoppuhren 20 Meßgeräte für Elektrizität 21 Schallpegelmeßgeräte 22 Messgeräte für thermische Energie 23 Strahlenschutzmeßgeräte MessEV 1 Abs. 1 Nr.: Messgeräte zur Bestimmung folgender Messgrößen: 1 Länge oder Kombinationen von Längen zur Längenoder Flächenbestimmung 2 Masse 3 Temperatur 4 Druck 5 Volumen 6 Elektrizität 7 Wärmemenge 8 Dichte von Flüssigkeiten 9 Dichte von anderen Medien als Flüssigkeiten - Feuchtegehalt von Getreide und Ölfrüchten - Schüttdichte von Getreide - Atemalkoholgehalt - Fettgehalt von Milcherzeugnissen - Muskelfleischanteil von Schweineschlachtkörpern 10 Sonstige Messgrößen von strömenden Flüssigkeiten oder strömenden Gasen leitungsgeb. (z.b. Brennwert) 11 Schalldruckpegel 12 Im öffentlichen Verkehr 13 Dosis ionisierender Strahlung 6. Mai 2015 Bad Wiessee - Kommunalwerkstatt 11 Aber was ist in der Sache jetzt neu? Eichung statt Erst- und Nacheichung, Konformitätsbewertungsstelle, Meldepflicht für Messgeräte, Genehmigungstatbestände, Ausnahmetatbestände, Exkurs: Neuigkeiten bei Wasserzählern. 6. Mai 2015 Bad Wiessee - Kommunalwerkstatt 12 6
7 Eichung Definition im MessEG: Eichung ist jede behördliche Prüfung, Bewertung und Kennzeichnung eines Messgeräts, die mit der Erlaubnis verbunden ist, das Messgerät für eine weitere Eichfrist zu verwenden 6. Mai 2015 Bad Wiessee - Kommunalwerkstatt Eichung Prüfung Bewertung Kennzeichnung 6. Mai 2015 Bad Wiessee - Kommunalwerkstatt 14 7
8 Inverkehrbringen bis 2014 Konformität der Bauart Inverkehrbringen periodische + Verwendungsüberwachung Nacheichung MID-Messgeräte M Nichtselbsttätige Waagen M Konformitätsprüfung unter Beteiligung Benannter Stellen Marktüberwachung Eichbehörde national geregelte MG Zulassung (PTB) Ersteichung (Eichbehörden/Prüfstellen) oder Staatlich anerkannte E(W)G EWG-Messgeräte EWG-Bauart- Zulassung (PTB) EWG- Ersteichung (Eichbehörden/Prüfstellen) Prüfstelle 6. Mai 2015 Bad Wiessee - Kommunalwerkstatt 15 Inverkehrbringen ab 2015 Konformität der Bauart Inverkehrbringen periodische Eichung + Verwendungsüberwachung EU MID-Messgeräte M Nichtselbsttätige Waagen M Konformitätsprüfung unter Beteiligung Benannter Stellen Marktüberwachung Eichbehörde DE national geregelte MG DE-M DE-M DE 1234 Konformitätsprüfung unter Beteiligung nationaler Konformitätsbewertungsstellen Marktüberwachung oder Staatlich anerkannte E(W)G EG EWG-Messgeräte EWG-Bauart- Zulassung (PTB) EWG- Ersteichung (Eichbehörden/Prüfstellen) Prüfstelle 6. Mai 2015 Bad Wiessee - Kommunalwerkstatt 16 8
9 Eichung Prüfung Bewertung 6. Mai 2015 Bad Wiessee - Kommunalwerkstatt 17 Prüfung 3 Nr. 19 MessEG (Begriffsbestimmungen): Prüfbarkeit ist die Eigenschaft eines Messgeräts, überprüfen zu können, ob die wesentlichen Anforderungen nach 6 Abs. 2 vorliegen [... ] 6. Mai 2015 Bad Wiessee - Kommunalwerkstatt 18 9
10 Eichung 6 Abs. 2 MessEG Inverkehrbringen von Messgeräten Messgeräte müssen die wesentlichen Anforderungen erfüllen; dies schließt die Einhaltung der Fehlergrenzen ein. Wesentliche Anforderungen im Sinne von Satz 1 sind diejenigen Anforderungen, 1. die in der Rechtsverordnung nach 30 Nummer 1 festgelegt sind oder 2. die einzuhalten sind, um dem Stand der Technik zur Gewährleistung richtiger Messergebnisse und Messungen zu entsprechen, sofern in der Rechtsverordnung nach 30 Nummer 1 keine näheren Festlegungen getroffen sind. 6. Mai 2015 Bad Wiessee - Kommunalwerkstatt 19 Eichung / Konformitätsbewertung 6 Abs. 3 MessEG Zum Nachweis, das ein Messgerät die wesentlichen Anforderungen erfüllt, muss eine Konformitätsbewertung erfolgreich durchgeführt worden sein. 6. Mai 2015 Bad Wiessee - Kommunalwerkstatt 20 10
11 MessEG / MessEV Was ist neu? Eichung statt Erst- und Nacheichung, Konformitätsbewertungsstelle, Meldepflicht für Messgeräte, Genehmigungstatbestände, Ausnahmetatbestände, Exkurs: Neuigkeiten bei Wasserzählern. 6. Mai 2015 Bad Wiessee - Kommunalwerkstatt 21 Konformitätsbewertungsstellen bei Behörden nach 14 MessEG 6. Mai 2015 Bad Wiessee - Kommunalwerkstatt
12 Hersteller entscheidet sich für anerkannte Konformitätsbewertungsstelle bei Privatwirtschaft bei einer Behörde 6. Mai 2015 Bad Wiessee - Kommunalwerkstatt 23 MessEV-E, Anlage 4, TEIL B: Einzelheiten der Konformitätsbewertungsverfahren Modul F: Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer Produktprüfung Ziffer 3.1. Der Hersteller hat eine Konformitätsbewertungsstelle im Sinne des 13 [privat] oder 14 [staatlich] des MessEG auszuwählen. Diese hat die Untersuchungen und Prüfungen durchzuführen, die erforderlich sind, um die Übereinstimmung der Messgeräte mit der in der Baumusterprüfbescheinigung beschriebenen anerkannten Bauart und den entsprechenden Anforderungen des Mess- und Eichgesetzes und dieser Verordnung zu prüfen. 6. Mai 2015 Bad Wiessee - Kommunalwerkstatt 24 12
13 Welches Konformitätsbewertungsverfahren ist also auszuwählen? 9 Abs. 1 Satz 4 MessEV-E: Das gewählte Konformitätsbewertungsverfahren muss zur Bewertung der Konformität unter Berücksichtigung der messtechnischen Komplexität des Messgeräts geeignet sein. 9 Abs. 2 MessEV-E: Es wird vermutet, dass ein Konformitätsbewertungsverfahren zur Bewertung der Konformität des Messgeräts geeignet ist, sofern der Hersteller das Konformitätsbewertungsverfahren aus der Kombination der Module B und D oder aus der Kombination der Module B und F aus der Anlage 4 auswählt 6. Mai 2015 Bad Wiessee - Kommunalwerkstatt 25 Eichbehörden als privatrechtliche Konformitätsbewertungsstellen? Welche eichpolitischen Zielsetzungen sollen damit erreicht werden? Bund-Länder-Ausschuss vom 14. November 2013: sicherzustellen, dass eine ausreichende Zahl an Konformitätsbewertungsstellen zur Beurteilung der national geregelten Messgeräte zur Verfügung stehe. Bislang gebe es nur Konformitätsbewertungsstellen [bei Behörden] für Messgeräte nach der Messgeräterichtlinie (MID) und der Richtlinie über nichtselbsttätige Waagen (NAWI) Mai 2015 Bad Wiessee - Kommunalwerkstatt 26 13
14 Konformitätsbewertung nach Modul F Konformitätsbewertungsstelle überprüft entweder jedes Messgerät einzeln oder mittels statistischer Prüfungen und Erprobung Die Überprüfung erfolgt entsprechend Harmonisierte Normen Normative Dokumente Vorgaben des Regelermittlungsausschusses Beinhaltet messtechnisch Prüfung mit Kontrolle auf Einhaltung der entsprechenden Fehlergrenzen Die messtechnisch Prüfung entspricht in etwa der Vorgehensweise bei einer Eichung (siehe oben) 6. Mai 2015 Bad Wiessee - Kommunalwerkstatt 27 Aber es gibt bedeutende Ausnahmen und Übergangsregelungen: Innerstaatliche Messgeräte mit innerstaatlicher Bauartzulassung EichG / EO MessEG / MessEV Mai 2015 Bad Wiessee - Kommunalwerkstatt 28 14
15 Aber es gibt bedeutende Ausnahmen und Übergangsregelungen: Innerstaatliche Messgeräte mit innerstaatlicher Bauartzulassung EichG / EO MessEG / MessEV Mai 2015 Bad Wiessee - Kommunalwerkstatt 29 Aber es gibt bedeutende Ausnahmen und Übergangsregelungen: Innerstaatliche Messgeräte mit innerstaatlicher Bauartzulassung EichG / EO MessEG / MessEV Mai 2015 Bad Wiessee - Kommunalwerkstatt 30 15
16 Aber es gibt bedeutende Ausnahmen und Übergangsregelungen: Innerstaatliche Messgeräte mit innerstaatlicher Bauartzulassung EichG / EO MessEG / MessEV Mai 2015 Bad Wiessee - Kommunalwerkstatt 31 Weitere Sonderregelungen für MID-Messgeräte mit innerstaatlicher Bauartzulassung ( 62 Abs. 2 MessEG) EichG / EO MessEG / MessEV Mai 2015 Bad Wiessee - Kommunalwerkstatt 32 16
17 MessEG / MessEV Was ist neu? Eichung statt Erst- und Nacheichung, Konformitätsbewertungsstelle, Meldepflicht für Messgeräte, Genehmigungstatbestände, Ausnahmetatbestände, Exkurs: Neuigkeiten bei Wasserzählern. 6. Mai 2015 Bad Wiessee - Kommunalwerkstatt 33 Anzeigepflicht für neue Messgeräte 32 MessEG Infoblatt der Landeseichbehörden in Kürze im Internet: Was muss ich als Messgeräteverwender ab dem bezüglich der Anzeigepflicht tun? Sie müssen die Verwendung neuer oder erneuerter Messgeräte innerhalb von 6 Wochen nach Inbetriebnahme Ihrer zuständigen Eichbehörde anzeigen. Dazu nutzen Sie am besten die zentrale Meldeplattform ( Sie können entweder einzelne Messgeräte anzeigen oder die vereinfachte Meldung für mehrere Messgeräte einer Messgeräteart nutzen, sofern Sie entsprechende Listen mit den geforderten Daten vorhalten. 6. Mai 2015 Bad Wiessee - Kommunalwerkstatt 34 17
18 MessEG / MessEV Was ist neu? Eichung statt Erst- und Nacheichung, Konformitätsbewertungsstelle, Meldepflicht für Messgeräte, Genehmigungstatbestände, Ausnahmetatbestände, Exkurs: Neuigkeiten bei Wasserzählern. 6. Mai 2015 Bad Wiessee - Kommunalwerkstatt 35 Neue Genehmigungstatbestände im MessEG Software Download 37 Abs. 6 ggf. auch bundesweit beantragt 40 Abs. 2 Grundsatz 37 Abs. 2 Nr. 2 MessEG: Die Eichfrist endet vorzeitig, wenn ein Eingriff vorgenommen wird, der Einfluss auf die messtechnischen Eigenschaften des Messgeräts haben kann oder dessen Verwendungsbereich erweitert oder beschränkt Ausnahme 37 Abs. 6 MessEG In den Fällen des Absatzes 2 Nummer 2 (siehe oben) dürfen Messgeräte, deren Software durch einen technischen Vorgang aktualisiert wurde, wieder verwendet werden, wenn die zuständige Behörde nach 40 Absatz 1 dies auf Antrag genehmigt hat. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn Mai 2015 Bad Wiessee - Kommunalwerkstatt
19 MessEG / MessEV Was ist neu? Eichung statt Erst- und Nacheichung, Konformitätsbewertungsstelle, Meldepflicht für Messgeräte, Genehmigungstatbestände, Ausnahmetatbestände, Exkurs: Neuigkeiten bei Wasserzählern. 6. Mai 2015 Bad Wiessee - Kommunalwerkstatt 37 Neue Ausnahmetatbestände im MessEG Ausnahmen für geschlossene Grundstücksnutzungen 35 Messgeräte zur Versorgung mit leitungsgebundenen Leistungen unter gleichbleibenden gewerblichen Vertragspartnern können von den Regelungen des Gesetzes befreit werden ( Chemieparks ). Ausnahmen für bestimmte Verwendungen 36 Gleichwertige private Partner mit Messkompetenz, Messkompetenz anderer Behörden (Vermessung), sog. Bagatellklausel (Bienenhonig im Straßenverkauf). 6. Mai 2015 Bad Wiessee - Kommunalwerkstatt 38 19
20 MessEG / MessEV Was ist neu? Eichung statt Erst- und Nacheichung, Konformitätsbewertungsstelle, Meldepflicht für Messgeräte, Genehmigungstatbestände, Ausnahmetatbestände, Exkurs: Neuigkeiten bei Wasserzählern. 6. Mai 2015 Bad Wiessee - Kommunalwerkstatt 39 Neuerungen MessEG ab Januar 2015 für neue Wasserzähler grundsätzlich Konformitätserklärung notwendig E(W)G-Wasserzähler können je nach Anwendungsfall bis bzw (erst)geeicht werden 6. Mai 2015 Bad Wiessee - Kommunalwerkstatt 40 20
21 Neuerungen MessEG Anzeigepflicht für alle neuen Messgeräte gemäß 32 (nicht für Zusatzeinrichtungen) Infoblatt und Anzeige online unter Anerkennungen der Prüfstellen laufen spätestens am aus 6. Mai 2015 Bad Wiessee - Kommunalwerkstatt 41 Anerkennung von Prüfstellen gemäß Übergangsvorschriften Anerkennung PST erfolgte bis Anerkennung bleibt gültig bis und erlischt dann automatisch! Antrag der PST auf Beleihung nach MessEG B Keine PST nach altem Recht mehr! B Anerkennung bleibt gültig bis und erlischt dann automatisch. Fall 1: Prüfstelle nach altem Recht existiert nicht mehr Fall 2: Prüfstelle nach altem Recht bis , ab Prüfstelle nach neuem Recht Fall 3: Zwei Möglichkeiten: - es existieren parallel 2 Prüfstellen (Kosten!) - in neuen Bescheid aufnehmen, dass die alte PST erlischt 62 MessEV Übergangsregelung betrifft nur die Anerkennung der Prüfstelle, nicht das Personal. Bestellungen von Personal ab nach neuem Recht, auch wenn die alte PST noch weiter besteht. Änderung des bestehenden Verwaltungsakts möglich 6. Mai 2015 Bad Wiessee - Kommunalwerkstatt 42 21
22 Neuerungen MessEV Geändertes Stichprobenverfahren nach 35 - Verlängerung der Eichfrist nicht mehr fest vorgegeben (kann von Ländern selbst festgelegt werden) - neuer Stichprobenplan notwendig (Arbeitsgruppe PTB+LEB entwickelt neue einheitliche Stichprobenrichtlinie bis spätestens Ende 2016) 6. Mai 2015 Bad Wiessee - Kommunalwerkstatt 43 Neuerungen MessEV - vorerst Anwendung des bisherigen Verfahren, 3 Jahre Verlängerung der Eichgültigkeit durch Stichprobe ( die Eichfristen von geeichten oder konformitätsbewerteten neuen Kaltwasserzählern betragen weiterhin 6 Jahre, für Warmwasser- und Wärmezähler 5 Jahre) 6. Mai 2015 Bad Wiessee - Kommunalwerkstatt 44 22
23 Neuerungen MessEV Zusätzliche Anforderungen für neue Anerkennung der Prüfstellen - QM-Handbuch - Haftpflichtversicherung über mindestens pro Fall - neue Prüfstellenkennzeichen, dem B folgt ein Y, z.b. WBY10 anstatt WB10 6. Mai 2015 Bad Wiessee - Kommunalwerkstatt 45 Prüfstellenaufsicht ist gemäß 57 MessEG von den nach Landesrecht zuständigen Behörden durchzuführen angemessene Aufsichtsmaßnahmen werden derzeit von Arbeitsgruppe neu erstellt (alte Richtlinien sind aus den 70-er Jahren) in Bayern ist seit Juli 2014 für Wasser und Wärme unser neuer Mitarbeiter Herr Keul zuständig 6. Mai 2015 Bad Wiessee - Kommunalwerkstatt
24 Mikrobielle Belastung von neuen Wasserzählern Ende letzten Jahres Info von Prüfstellen an LMG über mit Pseudomonas aeruginosa verunreinigte Wasserzähler und den Lieferengpässen bei neuen Zählern 6. Mai 2015 Bad Wiessee - Kommunalwerkstatt Mikrobielle Belastung von neuen Wasserzählern Nach Recherche und Absprache mit anderen Bundesländern wurde mit bdew und DVGW vereinbart, dass sich betroffene Wasserversorger bis Ende 2014 beim LMG melden und dann dadurch bedingte Eichfristüberschreitungen nicht geahndet. 6. Mai 2015 Bad Wiessee - Kommunalwerkstatt 48 24
25 Mikrobielle Belastung von neuen Wasserzählern Eichämter und Prüfstellen LMG informiert Es haben sich 9 Wasserversorger gemeldet Untersuchung Landesamt für Gesundheit Unsere Ringversuchszähler sind nicht mit Pseudomonas aeruginosa Keimen belastet 6. Mai 2015 Bad Wiessee - Kommunalwerkstatt 49 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 6. Mai 2015 Bad Wiessee - Kommunalwerkstatt 50 25
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