NEUIGKEITEN IM MESSWESEN. Frank Stefanski, Gelsenwasser AG
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- Irma Birgit Huber
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1 NEUIGKEITEN IM MESSWESEN Frank Stefanski, Gelsenwasser AG
2 Agenda Zählerwesen bei GELSENWASSER Europäische Messgeräterichtlinie MID MessEG MessEV MessEGebV Mikrobielle Belastung von Wasserzählern Zusammenfassung Wasser im Gespräch 1. Technischer Erfahrungsaustausch Wasserversorgung 2
3 Agenda Zählerwesen bei GELSENWASSER Europäische Messgeräterichtlinie MID MessEG MessEV MessEGebV Mikrobielle Belastung von Wasserzählern Zusammenfassung Wasser im Gespräch 1. Technischer Erfahrungsaustausch Wasserversorgung 3
4 Zählerwesen bei GELSENWASSER Seit Anfang 2011 ist das Zählerwesen der Stw. Bochum und GELSENWASSER als gemeinsame, unternehmensübergreifende Abteilung zusammengefasst, Alle Tätigkeiten dienstleistend für die beiden Partnerunternehmen und Dritte, Insgesamt 62 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Wasser im Gespräch 1. Technischer Erfahrungsaustausch Wasserversorgung 4
5 Zählerwesen bei GELSENWASSER Wesentliche Tätigkeiten: Geräteauswahl, Beschaffung und Warenannahmeprüfung von Strom-,Gas-, Wasser- und Wärmezählern Aufarbeitung und Eichung von ca. 10 T Strom-, 15 T Gas- und 65 T Wasserzählern p. a. Stichprobenprüfung zur Verlängerung der Eichfrist an ca. 30 T Strom-, 45 T Wasser- und 20 T Gaszählern p. a. Standrohrzählermanagement in beiden Häusern, inkl. jährl. Prüfung der Systemtrenner gem. DIN EN 1717 Betreuung der Geräteverwaltung unter IS/U in beiden Häusern, inkl. der mobilen Anwendungen zur Zählerwechselung ZFA / MDM von ca ZP (4725 Strom-, Gas-, 702 Wasserund 45 Wärmezählern) Wasser im Gespräch 1. Technischer Erfahrungsaustausch Wasserversorgung 5
6 Agenda Zählerwesen bei GELSENWASSER Europäische Messgeräterichtlinie MID MessEG MessEV MessEGebV Mikrobielle Belastung von Wasserzählern Zusammenfassung Wasser im Gespräch 1. Technischer Erfahrungsaustausch Wasserversorgung 6
7 Europ. Messgeräterichtlinie MID Auswirkungen für die Praxis Wechsel vom Präventivsystem (Bauartzulassung + Ersteichung) zum Repressivsystem (Markt- + Verwenderüberwachung), Hersteller bekommt mehr Verantwortung: Bauartzulassung durch Konformitätserklärung ersetzt, (100%) Ersteichung fällt weg, Verantwortung für Messrichtigkeit beim Hersteller, überwacht durch eine benannte Stelle, QS beim Messgeräteverwender (z. B. Warenannahmeprüfungen gem. techn. Regelwerk) und Verwenderüberwachung durch die Eichbehörden bekommen höhere Bedeutung, Übergangsfrist gem. MID läuft noch bis Ende Oktober 2016, danach dürfen nur noch Zähler gemäß MID erstmalig in Verkehr gebracht werden die Nacheichung ist davon nicht betroffen Wasser im Gespräch 1. Technischer Erfahrungsaustausch Wasserversorgung 7
8 Europ. Messgeräterichtlinie MID Auswirkungen für die Praxis 75/33/EWG 2014/32/EU (2004/22/EG) - Gekennzeichnet durch Nenndurchfluss Q n = 0,6; 1,0; 1,5; 2,5; 3,5 (+ x 10, ) - Kleinster Durchfluss Q min - Übergangsdurchfluss Q t - Größter Durchfluss Q max - Q max / Q n = 2 - Q min / Q n und Q t / Q n über metrolog. Klasse A, B und C - Eichfehlergrenze (EFG) 2 % / 5 % - Verkehrsfehlergrenze = 2 x EFG - Gekennzeichnet durch Dauerdurchfluss Q 3 = 1,0; 1,6; 2,5; 4,0; 6,3 (+ x 10, ) - Mindestdurchfluss Q 1 - Übergangsdurchfluss Q 2 - Überlastdurchfluss Q 4 - Q 4 / Q 3 = 1,25 - Q 2 / Q 1 = 1,6 und R = Q 3 /Q 1 = 40; 50; 63; 80; 100; 125; 160; 200; 250; 315 (+ x 10, ) - Eichfehlergrenze (EFG) 2 % / 5 % - Verkehrsfehlergrenze = 2 x EFG - VBZ nur noch ein Zähler! Wasser im Gespräch 1. Technischer Erfahrungsaustausch Wasserversorgung 8
9 Europ. Messgeräterichtlinie MID --- Achtung!!! --- Bei den Konformitätsbewertungsprüfungen werden nicht (zwingend) die in DE gemäß TrinkwV gültigen Anforderungen an die Werkstoffe berücksichtigt. Es sind insbesondere zu beachten: Elastomerleitlinie z. B. für Dichtungen KTW-Leitlinie (Leitlinie zur hygienischen Beurteilung von organischen Materialien in Kontakt mit Trinkwasser z. B. für Kunststoffe) Beschichtungsleitlinie (Leitlinie zur hygienischen Beurteilung von organischen Beschichtungen im Kontakt mit Trinkwasser) Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser mit Positivliste (seit dem in Kraft, Übergangsfrist gem. Trinkwasserverordnung bis zum ) Die jeweils aktuell gültigen Regelungen des UBA sind abrufbar unter: Wasser im Gespräch 1. Technischer Erfahrungsaustausch Wasserversorgung 9
10 Europ. Messgeräterichtlinie MID Exkurs: Auswirkungen der Positivliste auf die Reparatur von Hauswasserzählern Untersuchungen haben gezeigt, dass die Grenzwerte der TrinkwV auch mit Altgehäusen eingehalten werden können. Problem: Der Nachweis, dass die Gehäuselegierung in der Positivliste steht ist schwierig (Einzelprüfung) Lösungsmöglichkeit 1: Vollflächige (Innen-) Beschichtung der Altgehäuse Lösungsmöglichkeit 2: Einsatz neuer Gehäuse aus einer Legierung gem. Positivliste (mit Chargenkennzeichnung). Die bei GELSENWASSER aufgearbeiteten Zähler können bereits heute diese Anforderungen erfüllen Wasser im Gespräch 1. Technischer Erfahrungsaustausch Wasserversorgung 10
11 Europ. Messgeräterichtlinie MID Exkurs: Bei elektron. Zählern zu beachten Abtastintervall (insbesondere bei intermittierendem Betrieb) Batterielebensdauer (teilweise abhängig vom Abtastintervall) Häufig teurer im Vergleich zum mechan. Zähler (da Kommunikation oft integriert ist) Verhalten außerhalb des zugelassenen Messbereiches (z. B. bei Überlast) nicht genau definiert Fehlerkurven komplett anders als bei mechan. Zählern Ggf. für eine korrekte Messung erforderliche Mindestdurchfluss beachten (z. B. bei magn.-induktiven Messgeräten) Wasser im Gespräch 1. Technischer Erfahrungsaustausch Wasserversorgung 11
12 Agenda Zählerwesen bei GELSENWASSER Europäische Messgeräterichtlinie MID MessEG MessEV MessEGebV Mikrobielle Belastung von Wasserzählern Zusammenfassung Wasser im Gespräch 1. Technischer Erfahrungsaustausch Wasserversorgung 12
13 Mess- und Eichgesetz MessEG Wesentliche Forderungen Messgeräte müssen im Rahmen der vorgesehenen Verwendungsbedingungen eingesetzt werden (auf dem Zähler angegeben oder sonst beim Hersteller zu erfragen) Wer ein Messgerät verwendet, hat sicherzustellen, dass die wesentlichen Anforderungen an das Messgerät während der gesamten Zeit, in der das Messgerät verwendet wird, erfüllt sind Messwertverwender müssen sicherstellen, dass das Messgerät die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und sich dies vom Messgeräteverwender bestätigen lassen. Wichtig für Hersteller und Verwender sind zukünftig die vom Regelermittlungsausschuss festgelegten Regularien (Tabelle auf Homepage des REA rea.html) unter Regeln, Beschlüsse, Dokumente ) Wasser im Gespräch 1. Technischer Erfahrungsaustausch Wasserversorgung 13
14 Mess- und Eichgesetz MessEG Wesentliche Forderungen Eichbehörden haben Pflicht der Marktüberwachung der Wirtschaftsakteure (z. B. Hersteller, Importeure) der Verwendungsüberwachung Anzeigepflicht der Messgeräteverwender unter Verwenderanzeige gem. 32 MessEG spätestens sechs Wochen nach Inbetriebnahme des ersten Messgeräts einer Messgeräteart Übersichten der verwendeten Messgeräte mit den Angaben Geräteart, Hersteller, Typbezeichnung, Jahr der Kennzeichnung, Anschrift des Messgeräteverwenders können auf Anforderung unverzüglich zur Verfügung gestellt werden Wasser im Gespräch 1. Technischer Erfahrungsaustausch Wasserversorgung 14
15 Mess- und Eichgesetz MessEG Wesentliche Forderungen Liste der mögl. Messgerätearten Links zu weiteren Informationen Für vereinfachtes Verfahren hier Haken setzen Blau = für vereinfachtes Verfahren auszufüllen Wasser im Gespräch 1. Technischer Erfahrungsaustausch Wasserversorgung
16 Agenda Zählerwesen bei GELSENWASSER Europäische Messgeräterichtlinie MID MessEG MessEV MessEGebV Mikrobielle Belastung von Wasserzählern Zusammenfassung Wasser im Gespräch 1. Technischer Erfahrungsaustausch Wasserversorgung 16
17 Mess- und Eichverordnung MessEV Wesentliche Forderungen Kennzeichen auf nicht durch MID abgedeckte Messgeräte: DE-M Aufschriften auf Messgeräten Zeichen / Name / Fabrikmarke des Herstellers (ab dem zusätzlich dessen Anschrift; und ggf. einer Internetadresse), Messgenauigkeit, Einsatzbedingungen, Messkapazität, Messbereich, Identitätskennzeichnung, Nummer der Baumuster-/Entwurfsprüfbescheinigung Aus EWG-Bauartzulassung / Ersteichung wird EG- Bauartzulassung / Ersteichung Verkehrsfehlergrenzen sind nicht mehr festgelegt, dürfen nicht mehr als das Doppelte der Fehlergrenze betragen der REA kann Festlegungen auf Basis des Stands der Technik treffen Wasser im Gespräch 1. Technischer Erfahrungsaustausch Wasserversorgung 17
18 Mess- und Eichverordnung MessEV Wesentliche Forderungen Wer ein Messgerät verwendet muss sicherstellen, dass es über die erforderliche Genauigkeit verfügt, für die Umgebungsbedingungen geeignet ist und innerhalb des zulässigen Messbereichs eingesetzt wird. muss es so aufstellen, anschließen, handhaben und warten, dass die Richtigkeit der Messung und die zuverlässige Ablesung der Anzeige gewährleistet sind darf Verkehrsfehlergrenzen nicht zu seinem Vorteil ausnutzen. Vermutungswirkung wenn durch REA veröffentlichte Bedingungen eingehalten werden wenn die Bedingungen der alten EO eingehalte werden (solange keine harmonisierten Normen, normativen Dokumente oder Regeln des REA vorliegen.) Wasser im Gespräch 1. Technischer Erfahrungsaustausch Wasserversorgung 18
19 Mess- und Eichverordnung MessEV Wesentliche Forderungen Eichfrist (bisher Eichgültigkeitsdauer) bleibt bei 6 Jahren für Wasserzähler Verlängerung der Eichfrist auf Grund von Stichprobenverfahren Die Rahmenbedingungen sind direkt in der MessEV vorgegeben (u. a. Bei der Verlängerung der Eichfrist ist der Einfluss des zu erwartenden Alterungsverhaltens der Messgeräte auf die Messbeständigkeit unter den gegebenen Verwendungsbedingungen zu berücksichtigen. ) Aktuell erarbeiten die PTB und die Eichbehörden auf dieser Basis ein neues Verfahren Das bisherige Verfahren kann noch in 2015 und 2016 angewendet werden Dies ist auch für Wasserzähler wichtig, da das Stichprobenverfahren seit Jahren mit Erfolg angewendet wird Wasser im Gespräch 1. Technischer Erfahrungsaustausch Wasserversorgung 19
20 Mess- und Eichverordnung MessEV Wesentliche Forderungen Nutzung des Stichprobenverfahrens am Beispiel GELSENWASSER: Bei GW wird die Stichprobenprüfung für den eigenen Bestand und als Dienstleistung durchgeführt Erfahrungswert: Bestehenswahrscheinlichkeit (nach erfolgreicher Voruntersuchung) > 85 % (unabhängig vom Messprinzip) Teilweise wurden auch bereits 2 Verlängerungen durchgeführt Jahr Anz. verl. Zähler (ca.) Wasser im Gespräch 1. Technischer Erfahrungsaustausch Wasserversorgung 20
21 Agenda Zählerwesen bei GELSENWASSER Europäische Messgeräterichtlinie MID MessEG MessEV MessEGebV Mikrobielle Belastung von Wasserzählern Zusammenfassung Wasser im Gespräch 1. Technischer Erfahrungsaustausch Wasserversorgung 21
22 Mess- und Eichgebührenverordnung MessEGebV Gem. neuem Eichrecht müssen die Gebühren die mit der individuell zurechenbaren öffentlichen Leistung verbundenen Kosten aller an der Leistung Beteiligten decken. EichKV wurde Mitte 2013 (nach 12 Jahren) angepasst (Erhöhung etwa 10 %). Weitere Erhöhung ab dem um ca. 20 % Bsp. Qn 2,5 (bei größeren Stückzahlen): 6,40 7,00 8,40. Deutliche Erhöhung der Gebühren für Befundprüfungen! Wasser im Gespräch 1. Technischer Erfahrungsaustausch Wasserversorgung 22
23 Agenda Zählerwesen bei GELSENWASSER Europäische Messgeräterichtlinie MID MessEG MessEV MessEGebV Mikrobielle Belastung von Wasserzählern Zusammenfassung Wasser im Gespräch 1. Technischer Erfahrungsaustausch Wasserversorgung 23
24 PA in Wasserzählern Wasser im Gespräch 1. Technischer Erfahrungsaustausch Wasserversorgung 24
25 PA in Wasserzählern Häufig bei Herstellern eingruppiert als Betriebswasser, nicht als trinkwasserführendes System Werkstoff- und betriebsseitig begünstigte Biofilmbildung Teilweise Werkstoffe, die für den Trinkwasserbereich nicht zugelassen sind Anreicherung von Nährstoffen im Kreislaufsystem Erhöhte Wassertemperaturen durch Zirkulation Bereiche mit Stagnation, Toträume Schmutzeintrag bei der Eichung GELSENWASSER-Prüfstand Ggf. Eintrag von Bakterien durch kontaminierte Wasserzähler optimale Wachstumsbedingungen für Bakterien, insbesondere für PA Wasser im Gespräch 1. Technischer Erfahrungsaustausch Wasserversorgung 25
26 PA in Wasserzählern Historie Mitte September 2014: 28. Oktober November 2014: 18. November 2014: März 2015: 02. April 2015: Erste Presseberichte in Norddeutschland DVGW / bdew Rundschreiben mit Informationen zur Sachlage DVGW / bdew versenden ein Musterschreiben für die zuständigen Ländereichbehörden an ihre Landesorganisationen. Zweites Rundschreiben von DVGW / bdew mit weiteren Informationen zur aktuellen Lage und Empfehlungen zum Vorgehen der WVU TWIN Nr. 10 Anleitung zur Probennahme aus Wasserzählern zwecks mikrobiologischer Untersuchung auf Pseudomonas aeruginosa DVGW-Information Hygieneanforderungen an Prüfstände und Prüfwasser zur Prüfung von Wasserzählern zur Sicherstellung der mikrobiellen Unbedenklichkeit Wasser im Gespräch 1. Technischer Erfahrungsaustausch Wasserversorgung 26
27 PA in Wasserzählern Historie 3. August 2015: September 2015 Erklärung von bdew, DVGW und VDDW zum Auftreten von PA in Wasserzählern mit Angaben zu Regelungsaspekten für Ausschreibungen/ Leistungsverzeichnisse und die Lieferbedingungen/-verträge TWIN Nr. 11 Wasserzähler hygienischer Transport zum Montageort und hygienischer Einbau. Aktuelle Situation Es treten noch immer in einzelnen Lieferungen verschiedener Hersteller Positivbefunde an PA auf Herstellererklärung zur hygienischen Unbedenklichkeit der gelieferten Zähler unbedingt einfordern Wareneingangskontrolle gem. DVGW-Empfehlung wichtig Wasser im Gespräch 1. Technischer Erfahrungsaustausch Wasserversorgung 27
28 PA in Wasserzählern Situation GELSENWASSER Seit Jahren arbeitet die Prüfstelle bei GELSENWASSER zum Thema Mikrobiologie und Hygiene eng mit der WWU zusammen. Durch die Gremienarbeit im DVGW war GW frühzeitig informiert und zusätzlich sensibilisiert, so dass weitere Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der hygienischen Unbedenklichkeit ergriffen wurden. Vorsorglich wurden die Prüfstände intensiv gereinigt und die Kreislaufsysteme wurden mit einer Chlordosierung versehen. Die begleitenden mikrobiologischen Untersuchungen des Prüfwassers wurden ausgeweitet (mehrmals tägliche Kontrolle) GELSENWASSER hat dadurch sichergestellt, dass alle in der Prüfstelle WH 6 geeichten Wasserzähler bei der Auslieferung als mikrobiologisch unbedenklich eingestuft werden können Wasser im Gespräch 1. Technischer Erfahrungsaustausch Wasserversorgung 28
29 Agenda Zählerwesen bei GELSENWASSER Europäische Messgeräterichtlinie MID MessEG MessEV MessEGebV Mikrobielle Belastung von Wasserzählern Zusammenfassung Wasser im Gespräch 1. Technischer Erfahrungsaustausch Wasserversorgung 29
30 Zusammenfassung MID Ursache für wesentliche Änderungen im Eichrecht, insbesondere auch für neue Kennzeichnung der Zähler (CE M, R, Q 1 Q 4 ) Konformitätsbewertungsprüfungen berücksichtigen nicht zwingend die in DE geltenden Anforderungen an Hygiene und Werkstoffe Mehr Verantwortung für Hersteller und Messgeräteverwender, WE- Prüfungen notwendig Anzeigepflicht unbedingt beachten Stichprobenverfahren bleibt auch zukünftig für Wasserzähler sinnvolle Alternative Hygienische Warenannahmeprüfung gem. DVGW Regelwerk bei unbekannten Herstellungsprozess und Transportweg notwendig Frank Stefanski Zählerwesen GELSENWASSER AG Willy-Brandt-Allee Gelsenkirchen Telefon: frank.stefanski@gelsenwasser.de Wasser im Gespräch 1. Technischer Erfahrungsaustausch Wasserversorgung 30
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