Bundesländerregelungen zur Qualifikation von Lehrkräften in der Physiotherapieausbildung

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1 Bundesländerregelungen zur Qualifikation von Lehrkräften in der Physiotherapieausbildung Bezüglich der fachlichen Qualifikation der Lehrenden an Schulen der Physiotherapie gibt es unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern. Aufgrund fehlender bundeseinheitlicher, verbindlicher Anforderungen an die fachliche und pädagogische Qualifikationen der Leitenden und Lehrenden, entstehen regionale Unterschiede in den Ausbildungsanforderungen. Während in den neuen Bundesländern ein Hochschulabschluss für Leitung und Lehre gefordert wird, ist dieser in den alten Bundesländern (noch nicht) überall Voraussetzung. Für den fachpraktischen Unterricht wird ggf. eine pädagogische Zusatzqualifikation gefordert. Anbei finden sie eine Zusammenstellung, soweit uns bekannt. Sollten Sie Ergänzungen haben, senden Sie diese gerne an Bundesland Zuständige Landesbehörde Anforderungen an die Qualifikation von Lehrkräften Baden-Württemberg Ministerium für Arbeit und Soziales Hinsichtlich der Anforderungen an die Qualifikation der Lehrkräfte, die an den Schulen für die Gesundheitsfachberufe (Ergänzungs- und Ersatzschulen) unterrichten, gibt es keine speziellen Erlasse. Gefordert wird der Nachweis über die Befähigung zur Unterrichtserteilung. Der Unterricht soll möglichst von Angehörigen des jeweiligen Gesundheitsfachberufes erteilt werden, welche den Nachweis einer Zusatzqualifikation zur Unterrichtserteilung erbringen können. Vorgaben zur Art und Umfang der Zusatzqualifikation gibt es nicht. Im Einzelfall ist die pädagogische Befähigung in Verbindung mit der fachlichen Kompetenz zu prüfen. Bayern Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst Rechtliche Grundlage für die Einstellung und Verwendung von Lehrern an beruflichen Schulen sind das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen EUGBY2000rahmen&doc.part Berlin Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz Die personellen, räumlichen und sonstigen qualitativen Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung von Ausbildungsstätten für Gesundheitsfachberufe regelt ein Landesgesetz. Nach dem Gesetz über die Anerkennung der Schulen des Gesundheitswesens (GesSchulAnerkG) vom 9. Juni 2011 (GVBl. S. 256) sollen Schulleitung und alle Lehrkräfte für die Ausübung der Lehrtätigkeit fachlich und pädagogisch geeignet sein. 1 Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) e.v.

2 Brandenburg Bremen Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Der Senator für Gesundheit Schulleitung: Diplom-Medizinpädagoge bzw. Diplom-Pflegepädagoge oder einer Lehrkraft mit pädagogischer oder einer entsprechenden Hochschulqualifikation; die Schulleitung sollte über eine abgeschlossene Ausbildung in einem einschlägigen Fachberuf im Gesundheitswesen verfügen Lehrkräfte: Medizinpädagogischer oder pädagogischer Hochschul- bzw. Fachschulabschluss und abgeschlossene Ausbildung in einem entsprechenden Fachberuf im Gesundheitswesen Alle an den Ausbildungsstätten/Schulen hauptamtlich tätigen Lehrkräfte müssen sich nachweislich regelmäßig pädagogisch und fachlich fortbilden. Vgl.: Durchführung der Berufsgesetze für die Fachberufe des Gesundheitswesens im Bereich der Ausbildungsstätten/Schulen. Verordnung über die staatliche Anerkennung von Schulen für Fachberufe des Gesundheitswesens. 29 des Krankenhausgesetzes des Landes Brandenburg Bei der Anerkennung oder bei Anerkennungsänderungen von Schulen im Bereich der Gesundheitsfachberufe wird festgeschrieben, dass Lehrkräfte bei Neueinstellungen neben der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung eine pädagogische Qualifikation von mindestens 800 Gesamtstunden nachzuweisen haben. Die pädagogische Qualifikation soll im Rahmen eines einschlägigen Studiums bzw. einer einschlägigen Weiterbildung an einer Universität, einer Fachhochschule oder einem staatlich anerkannten Weiterbildungsinstitut erworben worden sein. Bei bereits beschäftigten Lehrkräften werden Übergangsfristen ermöglicht. Hamburg Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Auf der Basis der Richtlinie über die staatliche Anerkennung als Berufsfachschule für Physiotherapie gemäß 9 MPhG gilt: Die Schulleitung ist von einem Physiotherapeuten/einer Physiotherapeutin mit mindestens 5jähriger Berufserfahrung und einer pädagogischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 1000 Stunden (Theorie und Praxis) oder einem entsprechenden Hochschulabschluss wahrzunehmen. 2 Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) e.v.

3 Hauptamtliche Lehrkräfte müssen die Anerkennung als Physiotherapeut/ Physiotherapeutin besitzen, eine pädagogische Weiterbildung im Umfang von mindestens 1000 Stunden (Theorie und Praxis) oder einen entsprechenden Hochschulabschluss nachweisen sowie mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung in der Behandlung von Patienten haben. Die pädagogische Qualifikation ist spätestens fünf Jahre nach Aufnahme der Lehrtätigkeit nachzuweisen. Hessen Hessisches Sozialministerium Hinsichtlich der Anforderungen an die Qualifikation der Lehrkräfte an Lehranstalten für Physiotherapie gibt es in Hessen keine speziellen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften. Allerdings besteht eine verwaltungsinterne Handhabung, deren Umsetzung dem Regierungspräsidium Darmstadt obliegt: Die Schule muss von einer hauptamtlich tätigen Fachkraft in einem Vollzeitbeschäftigungsverhältnis oder von zwei Teilzeitkräften, die jeweils mit mindestens der Hälfte der vorgeschriebenen Arbeitszeit beschäftigt sind, geleitet werden. Die Fachkraft muss eine 5-jährige Berufserfahrung nachweisen können, davon mindesten 3 Jahre Berufspraxis und zwei Jahre Lehrtätigkeit. Ferner muss sie über eine Zusatzqualifikation (Inhalte: Pädagogik/Didaktik, Supervision und Methoden der Qualitätssicherung, Betriebswirtschaft und Management) verfügen, deren Umfang mindestens 1000 Stunden (Präsenzstunden) betragen und mit einer Prüfung erfolgreich abgeschlossen werden muss. Die leitende Fachkraft kann nur anteilmäßig (ein Drittel) zu Unterrichtsverpflichtungen herangezogen werden. Die Lehrkräfte müssen Fachkräfte des jeweiligen Berufs sein mit mindestens 3-jähriger Berufserfahrung und einer pädagogischen Zusatzqualifikation von mind. 400 Stunden. Diese muss wenn nicht schon vorhandeninnerhalb von drei Jahren seit Aufnahme der Lehrtätigkeit abgeschlossen werden. Mecklenburg- Vorpommern Sozialministerium Schulen für Physiotherapie unterstehen dem Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Deshalb ergeben sich die Anforderungen an die Qualifikation der Lehrkräfte an diesen Schulen sowohl aus den schulrechtlichen Regelungen als auch aus den Anforderungen des Physiotherapeutengesetzes. Schulleitung und Fachlehrer müssen neben dem einschlägigen Grundberuf über ein abgeschlossenes fach- und erziehungswissenschaftliches Studium sowie über ein Referendariat verfügen (Anforderung an das Lehramt für berufliche Schulen). Die Fachlehrer können den erforderlichen Lehramtsabschluss auch berufsbegleitend 3 Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) e.v.

4 erwerben. Im Bereich des praktischen Unterrichts sowie der Betreuung der praktischen Ausbildung können auch Lehrkräfte eingesetzt werden, die über den einschlägigen Gesundheitsfachberuf und pädagogische Fortbildungen verfügen. Die Qualifikation der Lehrkräfte an Schulen in privater Trägerschaft muss denen der öffentlichen Schulen gleichwertig sein. Niedersachsen Niedersächsisches Kultusministerium Hinsichtlich der Anforderungen an die Leitung und Lehrkräfte der Schulen für Physiotherapie gilt Mindestanforderungen an Schulen für andere als ärztliche Heilberufe Erl. d. MK v /2/5 Die Leitung des jeweiligen Bildungsgangs setzt voraus: die Erlaubnis zum Führen der jeweiligen Berufsbezeichnung und den erfolgreichen Abschluss eines Hochschulstudiums mit pädagogischem Schwerpunkt, den erfolgreichen Abschluss eines Hochschulstudiums als Medizinpädagogin oder Medizinpädagoge oder die Erlaubnis zum Führen der jeweiligen Berufsbezeichnung und zweijährige Erfahrung als hauptberufliche Lehrkraft an einer Schule oder Lehranstalt und eine pädagogische Fort- oder Weiterbildung im Umfang von mindestens 400 Stunden. Als Lehrkraft kann eingesetzt werden, wer zur Leitung des Bildungsgangs geeignet ist, über die Erlaubnis zum Führen einer ausbildungsrelevanten Berufsbezeichnung in einem anderen als ärztlichen Heilberuf und eine pädagogische Fort- oder Weiterbildung von mindestens 400 Stunden oder über ein Hochschulstudium verfügt, über eine Erlaubnis zum Führen der jeweiligen Berufsbezeichnung und zwei Jahre Berufserfahrung in Vollzeit im jeweiligen Beruf verfügt, soweit der Unterricht auf den fachpraktischen Teil beschränkt bleibt, oder ein Hochschulstudium in einem ausbildungsrelevanten Bildungsgang erfolgreich abgeschlossen hat. Die Voraussetzungen nach den Nummern und gelten als erfüllt, wenn Personen als Leitung oder als 4 Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) e.v.

5 Lehrkraft eingesetzt werden, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Erlasses in einer entsprechenden Funktion tätig sind oder nicht erwerbstätig waren, aber zuvor in der in Nummer genannten Funktion tätig waren. Im Rahmen der Gesamtverantwortung der jeweiligen Lehrkraft können Fachdozentinnen oder Fachdozenten in erforderlichem Maße eingesetzt werden. Nordrhein-Westfalen Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie Schulleitung und Stellvertretung sollen neben dem einschlägigen Berufsabschluss ein Diplom Berufspädagogik (FH) Fachrichtung Gesundheit oder gleichwertigen berufspädagogischen Hochschulabschluss vorlegen. Rheinland-Pfalz Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit Die Qualifikationen der Lehrkräfte werden in Anlehnung an die Musteranerkennungskriterien des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung den jeweiligen Schulen vorgegeben. Saarland Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales Verordnung zur Durchführung der Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen Lehrkräfte für Gesundheitsfachberufe vom 20. November 2003 zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. November 2010 Zugelassen zur Weiterbildung als Staatlich anerkannte Lehrkraft für Gesundheitsfachberufe (Fachrichtung Physiotherapie), zur Durchführung der Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen Lehrkräfte für Gesundheitsfachberufe, werden Personen, die eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung eines gesetzlich geregelten Gesundheits- oder Altenpflegefachberufes besitzen, gemäß 2 Abs. 2 Nr. 1. WuHG. Die Weiterbildung zur Lehrkraft für Gesundheitsfachberufe dauert im Regelfall zwei Jahre und soll in Teilzeitform vier Jahre nicht überschreiten. Die Weiterbildung umfasst theoretische und praktische Unterrichtsstunden sowie Unterrichtsstunden berufspraktische Anteile, vgl. Abschnitt 2 16 Verordnung zur Durchführung der Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen Lehrkräfte für Gesundheitsfachberufe. sl.juris.de/sl/wuhweitbilddv_sl_rahmen.htm 5 Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) e.v.

6 Sachsen Kultusministerium Sachsen hat die Physiotherapieschulen als Berufsfachschulen eingeordnet, die dem Schulgesetz des Freistaates unterstehen. Dieses Gesetz regelt: - die erforderliche Qualifikation für theoretischen Unterricht muss ein Lehrerabschluss mit 1. und 2. Staatsexamen sein. - Die erforderliche Qualifikation für den fachpraktischen Unterricht muss ebenfalls ein pädagogischer Abschluss sein. Sachsen-Anhalt Kultusministerium Ausbildung in Gesundheitsfachberufen wird sowohl an öffentlichen Schulen als auch an Schulen in freier Trägerschaft (Ersatzschulen) nach dem Schulrecht des Landes an Berufsfachschulen durchgeführt. Lehrer, Schulleiter und stellv. Schulleiter an öffentlichen Schulen müssen die Laufbahnbefähigung für ein Lehramt des höheren Dienstes an berufsbildenden Schulen besitzen. Der theoretische Unterricht wird überwiegend von Diplom-Medizinpädagogen, der fachpraktische von Physiotherapeuten mit einer mindestens 2- jährigen einschlägigen Berufstätigkeit erteilt. Schleswig-Holstein Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren Für die Qualifikation der Lehrkräfte an Physiotherapeutenschulen bestehen keine Vorschriften oder Verordnungen. Auftretende Fragen oder Probleme werden anlässlich regelmäßig stattfindener Schulleiterbesprechungen, an denen ein Vertreter des aufsichtführenden Landesamtes für Gesundheit und Arbeitssicherheit teilnimmt, besprochen. Thüringen Kultusministerium und Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit Gemäß Thüringer Fachschulordnung vom 3. Februar 2004; 2. Teil 83ff Theoretischer Unterricht: Akademischer Abschluss erforderlich Fachpraktischer Unterricht: Abgeschlossene Ausbildung zum Medizinpädagogen und Physiotherapeuten erforderlich 6 Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) e.v.

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