Brandschutzordnung Teil B

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1 Brandschutzordnung Teil B nach DIN für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben Objekt: Evangelische Kirchengemeinde St. Nikolai Cottbus Oberkirche Oberkirchplatz Cottbus erarbeitet: IBA Ingenieurbüro für Brandschutz und Arbeitssicherheit Dipl.-Ing. U. Piepka Merzdorfer Hauptstraße Cottbus Stand: 21. November 2007 in Kraft gesetzt am: 01. Dezember 2007 durch:... geschäftsführender Pfarrer

2 Inhaltsverzeichnis a) Brandverhütung 3 b) Brand- und Rauchausbreitung 5 c) Flucht- und Rettungswege 5 d) Melde- und Löscheinrichtungen 6 e) Verhalten im Brandfall 7 f) Brand melden 8 g) Alarmsignale und Anweisungen beachten 9 h) In Sicherheit bringen 9 i) Löschversuche unternehmen 12 j) Besondere Verhaltensregeln 13 Dieser Teil der Brandschutzordnung ist verbindlich für alle Mitarbeiter (auch zeitweilig Beschäftigte) und enthält Festlegungen zur Brandverhütung sowie Hinweise für das richtige Verhalten im Brandfall. Die in dieser Brandschutzordnung getroffenen Festlegungen und gegebenen Hinweise sollen dazu beitragen, die Nutzer des Gebäudes sowie die bauliche Anlage vor Schäden zu bewahren. Er umfasst eine Zusammenstellung der wichtigsten Regeln zur Verhütung von Bränden, dem Verhalten während eines Brandes und notwendiger Maßnahmen nach einem Brandereignis. Da in der Realität die verschiedensten Brandszenarien möglich sind, ist diese Brandschutzordnung, insbesondere in den Teilen, die sich mit dem Verhalten während eines Brandes befassen, nicht als starre Handlungsanweisung zu verstehen, sondern erfordert von den betroffenen Personen unter Umständen, andere Entscheidungen zu treffen. Oberste Priorität hat in jedem Fall die Rettung von Menschenleben! Die Brandschutzordnung entbindet nicht von der Pflicht, die geltenden Regeln und Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Gesetze und Regeln der Technik, betriebsinterne Anweisungen sowie Vorschriften, die sich z.b. aus Arbeitsverträgen ergeben, zu beachten und umzusetzen. 2

3 a) Brandverhütung Rauchverbot In der Oberkirche ist das Rauchen grundsätzlich verboten. Umgang mit offenem Licht und Feuer Der Umgang mit offenem Licht und Feuer in den Räumen der Oberkirche St. Nikolai ist grundsätzlich untersagt. Aus gegebenem Anlass ist für besondere Veranstaltungen und bei Gottesdiensten das Anzünden von Kerzen unter Aufsicht der Kirchenmitarbeiter erlaubt. Beim Verlassen der Räume müssen die Kerzen in jedem Fall gelöscht werden. Die Kerzen sind grundsätzlich auf nichtbrennbaren Unterlagen mit einem Durchmesser von mindestens 10 cm sicher zu befestigen. Feuergefährliche Arbeiten Feuergefährliche Arbeiten dürfen nur von berechtigten Personen mit schriftlicher Genehmigung (Schweißerlaubnisschein) des Brandschutzbeauftragten Herrn Troppa ausgeführt werden. Bei der Durchführung von feuergefährlichen Arbeiten (Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren, Trennschleifen, Löten, Auftauen, Heißklebearbeiten) sind die Sicherheitsbestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift BGR 500 zu beachten. Alle auf dem Erlaubnisschein erteilten Auflagen sind einzuhalten. Als Brandposten dürfen nur Personen eingesetzt werden, die mindestens 18 Jahre alt sind, Ortskenntnis besitzen und sowohl geistig als auch körperlich diese Aufgaben erfüllen können. Nach Beendigung der feuergefährlichen Arbeiten sind die Arbeitsstellen durch den Ausführenden gründlich und in zeitlichen Abständen mehrfach zu kontrollieren, der Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten ist beim Brandschutzbeauftragten abzugeben. 3

4 Umgang mit elektrischen Geräten Bei Arbeitsende ist dafür zu sorgen, dass das Licht und alle elektrischen Geräte, die nicht dauernd betriebsbereit sein müssen, abgeschaltet werden. Elektrische Geräte dürfen nur gemäß den Betriebsvorschriften aufgestellt und betrieben werden. Während des Gebrauchs sind alle elektrischen Geräte, wie Heizmatte und Kaffeemaschine, zu beaufsichtigen und nach der Nutzung auszuschalten bzw. ggf. vom Netz zu trennen. Die Aufstellung und Benutzung anderer als dienstlich zur Verfügung gestellter elektrischer Geräte ist nur mit Genehmigung des geschäftsführenden Pfarrers zulässig. Sie sind in die regelmäßigen Prüfungen für elektrische Geräte einzubeziehen und mit Prüfplaketten zu versehen. Die Betriebsanweisungen der Hersteller sind zu beachten. Die Benutzung von Tauchsiedern ist nicht gestattet. Beschädigte elektrische Betriebsmittel sind sofort außer Betrieb zu nehmen. Schäden an Elektroinstallationen sowie Anzeichen hierfür, wie Schmorgerüche usw., sind sofort dem Brandschutzbeauftragten zu melden. Reparaturen und Veränderungen an elektrischen Anlagen dürfen nur von zugelassenen Fachkräften vorgenommen werden. Die periodische Überprüfung der elektrischen Anlage sowie der ortsveränderlichen Elektrogeräte ist nachweisbar zu dokumentieren. Umgang mit brennbaren Stoffen Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, mit Zündmitteln, Feuer, brandgefährlichen Geräten, Gegenständen und Stoffen sorgfältig umzugehen, so dass Brände vermieden werden. Die Aufbewahrung von Gefahrstoffen darf nur in dafür bestimmten Räumen unter Beachtung der entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen erfolgen. Ölige, fettige oder mit brennbaren Flüssigkeiten getränkte Putzlappen o.ä. dürfen nur in nichtbrennbaren Behältnissen mit selbstschließenden Deckeln aufbewahrt werden (Selbstentzündungsgefahr). Brennbare Stoffe und Abfälle müssen regelmäßig entfernt werden. Bevor Abfall der weiteren Sammlung oder Entsorgung zugeführt wird, ist zu überprüfen, dass der zu entsorgende Abfall nicht brennt. Bei der Verwendung von Wärmegeräten und Wärmestrahlungsquellen ist auf ausreichende Abstände zu brennbaren Materialien entsprechend Betriebsanleitung achten. 4

5 b) Brand- und Rauchausbreitung Zur Verhinderung einer schnellen Brand- und Rauchausbreitung befinden sich im Gebäude Feuer- und Rauchschutztüren. Sie sind stets in funktionstüchtigem Zustand zu halten. Festgestellte Schäden sind sofort dem Vorgesetzten oder dem Brandschutzbeauftragten zu melden. Alle Feuer- und Rauchschutztüren, mit Ausnahme von Türen, die im Brandfall selbsttätig schließen, sind stets geschlossen zu halten, damit sie ihre Schutzfunktion erfüllen können. Das Offenhalten dieser Türen durch Verkeilen, Festbinden, Verstellen, Aushängen, Verändern oder Beschädigen des Selbstschließmechanismus oder anderer vergleichbarer Maßnahmen ist verboten! Im Brandfall sind zur Verhinderung einer schnellen Brand- und Rauchausbreitung alle Türen und Fenster zu schließen, jedoch nicht zu verschließen. Anhäufungen brennbarer Stoffe begünstigen eine schnelle Brand- und Rauchausbreitung und sind daher zu vermeiden. c) Flucht- und Rettungswege Jeder Mitarbeiter muss sich eigenverantwortlich über die Flucht- und Rettungswege informieren. Notausgangstüren Oberkirche St. Nikolai Die Notausgänge sind durch entsprechende Beschilderung en an den Türen und in den Flucht- und Rettungswegeplänen gekennzeichnet. Diese sind am Haupteingang, dem Wirtschaftseingang und dem Eingang zum Nordflügel befestigt. tägliche Öffnung der Kirche und Gottesdienste Zu Beginn der Öffnungszeit der Kirche und zum Beginn der Gottesdienste sind folgende Notausgänge aufzuschließen: - Die Glastüren (beide Flügel des Mittelfeldes) und das Westportal - Den Notausgang im Turm unten (spätestens wenn Besucher auf den Turm wollen) - Den Behindertenein/-ausgang (Tür am Hochaltar) Diese und alle anderen Eingangstüren sind zur Schließzeit der Kirche wieder zu verschließen, bzw. der sichere Verschluss der Kirche vor Dienstende zu kontrollieren. 5

6 Veranstaltung im Gemeinderaum/Sakristei Bei Veranstaltungen in diesen Räumen ist der Notausgang auf der Nordseite aufzuschließen. Veranstaltung im Bonhoeffersaal/Marienkapelle Bei Veranstaltungen in diesen Räumen ist der Notausgang am Südanbau (Wirtschaftseingang) aufzuschließen. Großveranstaltungen Zu Großveranstaltungen und Konzerten sind die zusätzlichen Notausgänge entsprechend des Flucht- und Rettungswegeplan s zu kennzeichnen. Spätestens mit Veranstaltungsbeginn sind alle Notausgänge aufzuschließen. Insbesondere am Nordportal und am Südportal muss die Kennzeichnung der beleuchteten Fluchtwegschilder ausgetauscht werden, es ist das grüne Fluchtwegschild zu installieren. Dem Veranstalter obliegt es, für die Sicherheit der Besucher und die Ein- und Auslasskontrolle auch während des Konzertes zu sorgen. Nach Veranstaltungsende müssen die Notausgänge Nord- und Südportal verschlossen werden und die grünen Fluchtwegschilder sind zu entfernen oder zu verdecken. Gekennzeichnete Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge sind ständig in voller Breite freizuhalten. Gegenstände dürfen in diesen Bereichen nicht, auch nicht kurzfristig, abgestellt werden. Rettungswege im Freien sowie Flächen für die Feuerwehr sind ständig freizuhalten. Das Abstellen von Fahrzeugen, Fahrrädern, Müllcontainern und anderen Gegenständen ist in diesen Bereichen verboten. d) Melde- und Löscheinrichtungen Meldeeinrichtungen im Gebäude: Druckknopfmelder Im Gebäude ist eine Brandmeldeanlage mit Druckknopfmeldern und automatischen Meldern installiert. Bei Auslösung der Brandmeldeanlage wird Hausalarm durch akustische Signale ausgelöst und die Feuerwehr alarmiert. 6

7 Telefone Zur mündlichen Alarmierung dienen die Telefone - in der Sakristei, - am Büchertisch und - im Gemeinderaum sowie, falls vorhanden, Handys. Die Feuerwehr ist über die Notruftaste M2 der Telefone oder über Handy 112 zu alarmieren. Löscheinrichtungen im Gebäude: Feuerlöscher Alle Kirchenmitarbeiter haben sich über die an ihrem Platz und in dessen Nähe vorhandenen Melde- und Löscheinrichtungen zu informieren. Die für die Erstbrandbekämpfung vorgesehenen Feuerlöschgeräte müssen ständig einsatzbereit sein und dürfen nicht zweckentfremdet genutzt oder beschädigt werden. Die Zugänge zu den Feuerlöschern und Brandmeldern dürfen nicht verstellt werden. Nach Gebrauch Feuerlöscher nicht wieder in den Halter hängen! Neu befüllen lassen! Die Standorte der Brandmelder und der Feuerlöscher sind in den ausgehängten Fluchtund Rettungsplänen gekennzeichnet. e) Verhalten im Brandfall Bewahren Sie Ruhe und Besonnenheit! Unüberlegtes Handeln kann zu Panik führen! Rettung von Menschen geht vor Brandbekämpfung! Panikartigem Verhalten von Personen ist durch besonnenes und ruhiges Verhalten der Mitarbeiter entgegenzuwirken. Vorrang vor der Brandbekämpfung haben die Erhaltung und der Schutz von Leben und Gesundheit. 7

8 Die Mitarbeiter helfen bedürftigen Personen beim Verlassen des Gebäudes. Durch die Mitarbeiter am Büchertisch ist die Anzahl der Turmbesucher zu prüfen und der Feuerwehr zu melden. Sind Personen auf dem Turm, sollte ein Mitarbeiter, wenn es ohne Gefahr möglich ist, am Büchertisch bleiben, um mit den Personen auf dem Turm über das Notruftelefon Kontakt halten zu können. f) Brand melden Jeder Mitarbeiter, der einen Brand feststellt, ist verpflichtet, unverzüglich einen Druckknopfmelder zu betätigen und zusätzlich die Feuerwehr über die Telefon- Notruftaste M2 zu alarmieren. Bei der Meldung an die Feuerwehr sind nach dem Prinzip 5 x W folgende Angaben zu machen: Wer meldet? Name und Telefonnummer des Meldenden Was ist passiert? Brand / Unfall / Explosion Wieviele sind betroffen/verletzt? Anzahl der Personen Wo ist etwas passiert? Standort, Gebäude, Gebäudeteil Warten auf Rückfragen! Die Anwesenheit von Personen auf dem Turm ist unbedingt der Feuerwehr zu melden, da für die Rettung aus großen Höhen besondere Hilfsmittel erforderlich sind. Als Hilfsmittel zur Ermittlung der Anzahl der Turmbesucher sind die Turmkarten zu benutzen. Weiterhin ist die Feuerwehr ist darüber zu informieren, ob sich im Objekt behinderte Personen aufhalten, die auf die Rettung durch die Feuerwehr angewiesen sind. Wenn möglich, sollten Hinweise zum derzeitigen Aufenthaltsort dieser Personen gegeben werden! Auch Brände, die schon in der Entstehungsphase gelöscht werden konnten, sind unverzüglich dem Brandschutzbeauftragten zu melden, um Sicherheitsmaßnahmen einleiten zu können. 8

9 g) Alarmsignale und Anweisungen beachten Durch das Betätigen eines Druckknopfmelders oder das Ansprechen automatischer Brandmelder wird Alarm durch akustische und optische Signale (Sirenen und Blinkleuchten) ausgelöst. Bedeutung: Alle Personen, mit Ausnahme von Personen mit besonderen Brandschutz- und Evakuierungsaufgaben, haben das Gebäude sofort auf dem kürzesten und sichersten Weg zu verlassen! Bedürftigen Personen ist zu helfen! Bedeutung Blinkleuchte Orgeltisch: Bei Auslösung des Brandalarmes leuchtet am Orgeltisch die Blinkleuchte. Ist die Orgel in Benutzung hat dieses Signal zusätzlich zu der Aufforderung zum Verlassen des Gebäudes folgende Bedeutung: Das Orgelspiel ist sofort zu beenden und der Not-Aus-Taster Orgel zu betätigen! Das Recht zur Erteilung von Weisungen im Brandfall haben: Der geschäftsführende Pfarrer bzw. sein amtierender Vertreter, der Brandschutzbeauftragte und der Einsatzleiter der Feuerwehr Nach Eintreffen der Feuerwehr sind ausschließlich die Anweisungen des Einsatzleiters der Feuerwehr zu befolgen. Das Gebäude darf erst nach Aufhebung des Alarmes durch die Feuerwehr wieder betreten werden. h) In Sicherheit bringen 9

10 Nach Auslösung des Alarmes haben alle Personen das Gebäude auf kurzem Wege ins Freie zur festgelegten Sammelstelle zu verlassen. Folgende Hinweise sind zu beachten: Keiner darf zurückbleiben! Bedürftigen Personen ist zu helfen! Wenn es ohne Gefahr für die eigene Gesundheit möglich ist, ist durch die Mitarbeiter zu überprüfen, ob alle sich in der Oberkirche aufhaltenden Personen über die drohende Gefahr informiert sind. Beschallungen (Musik über Lautsprecher u.ä.) sind sofort außer Betrieb zu nehmen. Panik ist zu vermeiden. Beim Verlassen der Räume sind sofort die Türen zu schließen, damit die Flucht- und Rettungswege nicht verqualmen. Verrauchte Räume schnell gebückt oder kriechend verlassen! Dabei erleichtern nasse Tücher vor Mund und Nase das Atmen. Bei durch Feuer und Rauch versperrten Flucht- und Rettungswegen haben sich die betroffenen Personen an der nächstgelegenen Gebäudeöffnung (Fenster) bemerkbar zu machen und auf Hilfe durch die Feuerwehr zu warten. Mitarbeiter mit besonderen Brandschutzaufgaben handeln gemäß dem Teil C dieser Brandschutzordnung. Nach Verlassen des Gebäudes ist der Sammelplatz aufzusuchen. Personen, die auf fremde Hilfe angewiesen sind, müssen dorthin gebracht werden. Der Sammelplatz für die Oberkirche befindet sich nördlich vom Haupteingang auf dem Oberkirchplatz. Aufgaben auf dem Sammelplatz: Angaben zu vermissten Personen sind unverzüglich dem geschäftsführenden Pfarrer und dem Einsatzleiter der Feuerwehr zu übermitteln. Vermisste Personen werden im Gebäude durch die Feuerwehr gesucht. 10

11 Von den Sammelplätzen aus ist der Krankentransport der Verletzten zu organisieren. Verletzten oder hilflosen Personen ist durch geeignete Personen Erste Hilfe zu gewähren. Die Standorte der Erste-Hilfe-Ausrüstungen befinden sich - in der Teeküche, - im Bereich Büchertisch, - im Behinderten-WC im Südanbau - und im Nordsaal. Eine Krankentrage ist im Nordsaal stationiert. Besonderheiten Nordanbau Durch den Einbau des Fahrstuhles im Nordanbau besteht die Möglichkeit der Nutzung der Räume im Obergeschoss auch für Rollstuhlfahrer. Im Brandfall darf der Aufzug nicht benutzt werden. Rollstuhlfahrer sind durch die Mitarbeiter über das Treppenhaus zu evakuieren. Als Hilfsmittel ist im Nordsaal eine Krankentrage stationiert. Da die Rettung von mehr als zwei Rollstuhlfahrern aus dem Obergeschoss schwer realisierbar ist, sind Veranstaltungen mit mehr als zwei Rollstuhlfahrern in ebenerdig zugänglichen Räumen der Oberkirche St. Nikolai, z. B. in der Sakristei durchzuführen. Durch den Brandschutzbeauftragten bzw. bei seiner Abwesenheit durch Herrn Pfarrer Polster oder Herrn Superintendent Blume ist für jede Veranstaltung im Gemeinderaum (Nordsaal) ein verantwortlicher Mitarbeiter der Kirchengemeinde zu benennen, der: 1. bei Anwesenheit von Rollstuhlfahrern oder stark gehbehinderten Personen die Rettung über das Treppenhaus organisiert, 2. bei Überschreitung der Anzahl der auf Rettung mit der Trage angewiesenen Personen einen anderen Veranstaltungsort festlegt. Nach Möglichkeit sind die an Veranstaltungen im Obergeschoss des Nordanbaus teilnehmenden Rollstuhlfahrer über das Erfordernis der Fremdrettung zu belehren. Durch im Aufzug integrierte Batterien besteht bei einem Stromausfall die Möglichkeit, durch anhaltendes Drücken des Nottasters im Bedientableau der Aufzugskabine, eine 11

12 bereits begonnene Aufzugsfahrt fortzusetzen. Für weitere Fahrten ist das System nicht ausgelegt. i) Löschversuche unternehmen Absoluten Vorrang hat die Evakuierung der Kirchenbesucher! Sollte die Möglichkeit zur Durchführung von Löschversuchen bestehen sind folgende Punkte zu beachten: Allgemeine Hinweise Löschversuche dürfen nur im Falle eines Entstehungsbrandes vorgenommen werden und wenn dies ohne Gefährdung der eigenen Person möglich ist! Bleibt der Einsatz von Feuerlöschern bei der Erstbrandbekämpfung erfolglos, ist der gefährdete Bereich umgehend zu verlassen! Vorsicht vor Rauchgasen es besteht Vergiftungs- und Erstickungsgefahr. Auf sichere Rückzugswege ist zu achten! Die Brandbekämpfung ist nach Möglichkeit nicht allein durchzuführen. Brennbare Stoffe nach Möglichkeit aus dem Gefahrenbereich des Brandes entfernen! Löschen brennender Personen Neben dem am besten geeigneten Löschmittel Wasser ist das Benutzen von Feuerlöschern eine wirksame Methode zur Löschung von Personenbränden. Bei der Verwendung von Feuerlöschern sind folgende Hinweise zu beachten: - Mindestabstände von 1,5 3 m einhalten, - die brennende Person auffordern, Mund und Augen zu schließen und - möglichst nicht in die Augen sprühen. Das Löschen brennender Personen mit Löschdecken oder Mänteln und Decken ist u.u. schwierig zu bewerkstelligen. Liegt die Löschdecke nicht direkt am Körper an, wird das Feuer durch einen Kamineffekt weiter entfacht. Weiterhin laufen brennende Personen häufig in Panik weg, fachen durch den Luftzug das Feuer noch an und müssen erst "eingefangen" werden. Synthetische Stoffe sollten nicht zum Ersticken von Flammen und Glut verwendet werden, es besteht die Gefahr des Einbrennens in die Haut. Richtiges Löschen mit Feuerlöschgeräten: 12

13 - Elektrische Verbraucher abschalten, Gefahrenquellen, die eine Verschlimmerung des Brandes herbeiführen können, sollten außer Betrieb gesetzt werden. - Feuerlöscher erst am Brandherd in Betrieb setzen. - Vorsicht beim Öffnen geschlossener Türen. Bei geschlossenen Räumen Tür vorsichtig einen Spalt weit öffnen, dabei Deckung hinter der Tür oder dem Türrahmen suchen (Stichflammengefahr). - Beim Löschversuch gebückt vorgehen (Schutz vor Hitze und Rauch). - Flächenbrände vorn beginnend ablöschen! Nicht mitten in die Flammen sprühen. Das Löschmittel würde die Flammen dadurch auseinander drücken und die Fläche des Brandes vergrößern. - Tropf- und Fließbrände von oben nach unten löschen! Brennende Flüssigkeit tropft von der Leckstelle ab und erzeugt auf dem Boden einen zweiten Brand. Bevor dieser zweite Brand gelöscht wird, muss erst die verursachende Tropfstelle gelöscht werden. - Wandbrände von unten nach oben löschen! Aufsteigende Wärme verbrennt in vertikaler Richtung weiteres Material. Die Ausbreitung des Brandes nach oben wird verhindert, wenn zunächst die Brandquelle unten gelöscht wird. - Ausreichend Feuerlöscher gleichzeitig einsetzen, nicht nacheinander! - Rückzündung beachten! Brennbare Dämpfe können an heißen Teilen wiederentzündet werden. - Verdeckte Brandherde ( z.b. Monitore) Das Löschmittel zeigt nur Wirkung, wenn es den Brandursprung auch tatsächlich erreicht. Das Löschmittel daher z.b. durch die Lüfteröffnungen einbringen. - Brände ruhender Flüssigkeiten Löschwolke gleichmäßig über den Brandherd senken. Keinen vollen Strahl in die brennende Flüssigkeit halten, um diese nicht auseinander zu treiben und das Feuer zu verteilen. - Bei Bränden an elektrischen Anlagen sind auf Löscher aufgedruckte Anwendungshinweise zu achten (z.b. "Nur bis 1000 V" und Mindestabstand 1 m"). - Benutzte Feuerlöscher am Brandort belassen. Sie sollten flach auf den Boden gelegt werden, damit erkennbar ist, dass sie neu befüllt werden müssen! Auf keinen Fall benutzte Feuerlöscher - auch wenn sie nur teilweise entleert sind - wieder in die Feuerlöscherhalterung hängen. j) Besondere Verhaltensregeln 13

14 Im Brandfall muss bis zum Eintreffen der Feuerwehr jede unnötige Luftzufuhr zum Brandherd vermieden werden. Fenster und Türen sind deshalb unbedingt geschlossen zu halten. Alle Türen müssen jedoch aufgeschlossen sein. Die Zugänge zu Absperreinrichtungen sind ständig freizuhalten, um im Notfall die Anlagen der technischen Objektversorgung außer Betrieb nehmen zu können. Nach der Brandbekämpfung sind durch Sichern der Brandstelle, Lüften sowie Beseitigen von Löschwasser die Folgeschäden so gering wie möglich zu halten. Brandstellen werden durch die Feuerwehr oder Kriminalpolizei freigegeben. Benutzte Feuerlöscheinrichtungen müssen unverzüglich wieder einsatzbereit gemacht bzw. durch funktionstüchtige Löschgeräte ersetzt werden. Vom Brand betroffene elektrische Anlagen und Betriebsmittel sowie andere überwachungsbedürftige Anlagen dürfen erst nach erfolgter Prüfung durch einen Sachkundigen wieder in Betrieb genommen werden. Die Freigabe wird den Beschäftigten durch den Brandschutzbeauftragten mitgeteilt. Bei Verdacht auf gesundheitliche Schäden ist sofort ein Arzt aufzusuchen. Ende Teil B 14

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