Feueralarmplan. der Carlo-Mierendorff-Schule
|
|
- Paulina Kaufman
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Feueralarmplan der Carlo-Mierendorff-Schule
2 1. Allgemeine Informationen Die Schulleitung erstellt entsprechend der Brandschutzordnung DIN und in Zusammenarbeit mit der örtlichen Feuerwehr und den Sachkostenträgern für die Schule diesen Alarmplan. 1.1 Teil A In der Schule befindet sich in jedem Treppenhaus der an die Schule angepasste Aushang DIN und richtet sich an alle Personen, die sich in der Carlo- Mierendorff-Schule aufhalten.
3 Des Weiteren sind alle Rettungswege und Notausgänge im Einvernehmen mit der Feuerwehr gekennzeichnet. 1.2 Teil B Dieser Teil informiert alle Personen, die sich regelmäßig in der Schule befinden. Dabei werden die besonderen Gegebenheiten der Carlo-Mierendorff-Schule aufgegriffen Brandschutzordnung Sie hängt in jedem Klassenraum und ist identisch mit Teil A Brandverhütung Im Rahmen der Sicherheitsbegehung werden jährlich auch die Belange des Brandschutzes berücksichtigt. An der Begehung nehmen die Schulleitung Frau Löser, der Hausmeister Herr Senegacnik und die Sicherheitsbeauftragte Frau Herrmann teil. Die Begehung wird dokumentiert und Mängel dem Schulträger gemeldet Brand- und Rauchausbreitung
4 1.2.4 Flucht- und Rettungswege In jedem Raum in der Schule hängt gut sichtbar ein Fluchtwegeplan, auf dem ersichtlich ist, welcher Fluchtweg bei Alarm/Gefahr genommen und wo bzw. wie sich auf dem Schulhof gesammelt werden muss. Die Turnhalle wird aufgrund der Übersichtlichkeit der Rettungswege nicht mit FRP ausgestattet. Die gesamten Flucht- und Rettungswege im Schulhaus sind gut sichtbar mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet. Die Schulgebäude werden 2011 mit neuen Flucht- und Rettungspläne für das Schulgebäude (Gänge) ausgestattet. Die Feuerwehr besitzt eigene Pläne Melde- und Löscheinrichtungen An mehreren Stellen im Schulhaus gibt es Feuerlöscheinrichtungen. Diese sind für alle gut sichtbar, da sie mit den normgerechten Schildern gekennzeichnet sind (DIN 4066 bzw. Kennzeichnung nach VBG 125). Die Feuerlöscheinrichtungen werden funktionsfähig gehalten, vor Beschädigungen geschützt und regelmäßig (mind. einmal jährlich, Feuerlöscher mind. alle zwei Jahre) durch Sachkundige geprüft. Prüfungen der Feuerlöscheinrichtungen werden schriftlich festgehalten. In der Schulstraße wurde Sicherheitstreppenhaus mit einer Rauchschutzdrucksanlage installiert Verhalten im Brandfall In jedem Raum in der Schule hängt gut sichtbar ein Plan zum Verhalten bei Feueralarm. Die dort aufgeführten Verhaltensweisen sind immer wieder Grundlage der in den Klassen durchgeführten Belehrungen. Diese Verhaltenweisen sind mit den Schülerinnen und Schülern regelmäßig zu üben Brand melden Jede Person, die den Ausbruch eines Brandes oder vergleichbare Gefahr entdeckt, hat sofort Feueralarm mit Hilfe des Hausalarmanlage auszulösen. Die Alarmierung der Feuerwehr erfolgt dann über die Schulleitung/ Sekretariat Alarmsignale und Anweisungen Mindestens einmal im Schulhalbjahr wird eine Alarmprobe durchgeführt.
5 Es gibt einen angekündigten und einen unangekündigten Probealarm. Beginn, Ende und Vorkommnisse werden in einem Protokoll festgehalten. Diese Information gehen an den Schulträger. Die örtliche Feuerwehr wird jedes Mal dazu eingeladen. Die Alarmierungseinrichtungen und die Telefone befinden sich in der Herrenstraße im Sekretariat, in der Schulstraße im Lehrerzimmer, sowie in den Ausgängen der Turnhallen. Sie sind zugänglich. Das Alarmsignal unterscheidet sich vom Pausensignal Besondere Verhaltensregeln Innerhalb der ersten zwei Wochen nach Beginn eines Schuljahres sind die Schülerinnen und Schüler zum Brandfall zu belehren (Brandschutzbelehrung). Diese Belehrung ist im Klassenbuch zu dokumentieren. Die Schülerinnen und Schüler sollen insbesondere informiert werden über: das Alarmsignal, die Handlungsweisen beim Hausalarm, den Rettungsweg und die festgelegten Sammelplätze Andere Personen im Schulgebäude Auch unbekannte oder ortsfremde Personen während der Räumung ansprechen und zum Verlassen des Gebäudes auffordern. Diese bleiben gern im Gebäude zurück, da sie sich nicht angesprochen fühlen.
6 1.3 Teil C Aufgabenverteilung im Brandschutzfall: Nach Auslösung der Hausalarmanlage rufen Schulleitung/Hausmeister/ Sicherheitsbeauftragte unabhängig voneinander die 112 an und informieren die Feuerwehr Die Lehrkräfte sind mit der Räumung der Schule beauftragt, melden die Klassenstärke und Vollzähligkeit der Schulleitung und bestätigen die vollständige Räumung ihres Gebäudeabschnittes Die Schulleitung überwacht an zentraler Stelle die Räumung, lässt sich die Vollzähligkeit und vollständige Räumung aller Bereiche melden. Sie ist bis zum Eintreffen und der Übergabe an die Feuerwehr die Einsatzleitung vor Ort und verantwortlich für alle Dinge.
7 Der Hausmeister öffnet die Zufahrt zum Grundstück und weißt die Feuerwehr ein Der Sicherheitsbeauftragte unterstützt die Schulleitung in ihren Aufgaben und übernimmt in deren Abwesenheit die Leitungsaufgaben Meldebogen an die Feuerwehr: Der Feuerwehr wird bei Eintreffen folgende Daten gemeldet: a) Es fehlen noch Schüler aus Raum. b) Es fehlen noch Lehrer aus Raum. c) Es fehlen noch Bedienstete aus Raum. d) Es fehlen noch Handwerker aus Raum.
8 Verhalten bei Feueralarm 1. Bei Alarm ist streng auf Ruhe und Ordnung zu achten. 2. Die Anzahl der Schüler ist im Unterrichtsraum festzustellen. 3. Fenster und Türen sind zu schließen, wenn dadurch das zügige verlassen des Gebäudes nicht beeinträchtigt wird. 4. Garderobe und Schulmappen sind an ihren Aufbewahrungsorten zu belassen. Das Klassenbuch ist mitzunehmen. 5. Die Lehrkraft verlässt als Letzte den Unterrichtsraum. 6. Auch unbekannte und ortsfremde Personen zum verlassen des Gebäudes auffordern. 7. Jede Lehrkraft führt die Schüler geschlossen zur Sammelstelle. 8. Fluchtwege sind zu beachten. Alle Fluchttüren sind zu öffnen. 9. Die Lehrkraft hat sich zu vergewissern, dass kein Kind in Nebenräumen oder auf dem Fluchtweg zurückbleibt. 10. An der Sammelstelle hat die Lehrkraft die Vollzähligkeit ihrer Schüler nochmals zu kontrollieren. 11. Die Anzahl der Kinder ist sofort der Schulleitung zu melden. Verhalten bei unmittelbarer Gefahr 1. Bei offensichtlicher Gefahr ist die nächstgelegene Hausalarmanlage/ Gefahrenmeldeanlage zu betätigen, bei Rauchentwicklung der Rauchabzug. 2. Wenn ein Rettungsflur verqualmt ist, sollte man, wenn möglich den zweiten Treppenraum nehmen (nur Herrenstr.). Ansonsten sich in gebückter Haltung bewegen, erforderlichenfalls kriechen, da über dem Fußboden der Rauch weniger dicht ist! 3. Nicht aus hochgelegenen Fenstern springen ohne Aufforderung durch die Rettungsmannschaft! 4. Brennende Personen nicht fortlaufen lassen, sondern das Feuer mit Hilfe von Decken, Mänteln und dergleichen und durch Herumwälzen auf dem Boden ersticken!
9
Richtlinien für die brandschutztechnische Ausstattung von Schulen und das Verhalten bei Ausbruch eines Brandes und bei sonstigen Gefahren
Richtlinien für die brandschutztechnische Ausstattung von Schulen und das Verhalten bei Ausbruch eines Brandes und bei sonstigen Gefahren Gült. Verz. Nr. 7200 I. Brandschutztechnische Ausstattung Schulen
MehrBrandschutz in der Schule
Brandschutz in der Schule Erstellt nach Feueralarm in der Schule GUV 57.1.44 DIN 14096 "Brandschutzordnung" Die DIN 14096 besteht aus drei Teilen. Diese Dreiteilung sollte auch für den Alarmplan Grundlage
MehrBrandschutzordnung. Teil B (Weisungen für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben) für die Kindertagesstätte
F R E I W I L L I G E F E U E R W E H R Lauf a. d. Pegnitz Brandschutzordnung Teil B (Weisungen für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben) für die Kindertagesstätte.. Lauf, den Feuerwehr Lauf a.
MehrMuster. Brandschutzordnung für. Schulen in Schleswig Holstein
Muster Brandschutzordnung für Schulen in Schleswig Holstein Hilfe für die Erstellung von Alarmplänen/Brandschutzordnungen Erstellt in Zusammenarbeit mit den Provinzial Versicherungen, der Gemeindefeuerwehr
Mehr(Weisungen für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben)
(Weisungen für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben) Amberg, den Heimleiter Feuerwehr Amberg/Brandschutzordnung Teil B nach DIN 14096 Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, so zu arbeiten, dass kein
MehrTeil B Anhang Gebäudekomplex 4116/4136
Gebäudekomplex 4116/4136 Herrenhäuser Straße 2 Brandschutzordnung DIN 14096 Teil B Anhang Gebäudekomplex 4116/4136 Inhalt 1 Einleitung... 3 2 Brandschutzordnung... 4 3 Brandverhütung... 4 4 Brand- und
Mehr9) Die Lehrperson kontrolliert, ob wir vollzählig sind.
Feueralarm 1) Sind alle Kinder im Zimmer? 2) Türe und Fenster schliessen! 3) Einstehen in 2er-Kolonne! 4) Kinder zählen! 5) Warten auf Bescheid, den Raum zu verlassen. (Die Lehrperson schaut, ob wir das
MehrVerhalten im Brandfall / Alarmfall
Verhalten im Brandfall / Alarmfall Kommt es in einem Schulgebäude zu einem Brand ist es wichtig, dass die Lehrkräfte ihrer Führungsrolle gerecht werden und die Schüler zum richtigen Verhalten anleiten
MehrDie Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich in den Gebäuden des BSZ Grimma aufhalten.
Brandschutzordnung des Beruflichen Schulzentrums Grimma Allgemeines, Geltungsbereich Die Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich in den Gebäuden des BSZ Grimma aufhalten. Fremdfirmen
MehrTeil B Anhang Gebäude 1507
Gebäude 1507 Königsworther Platz 1 Brandschutzordnung DIN 14096 Teil B Anhang Gebäude 1507 Inhalt 1 Einleitung... 3 2 Brandschutzordnung... 4 3 Brandverhütung... 4 4 Brand- und Rauchausbreitung... 4 5
MehrVerhalten im Brandfall
Verhalten im Brandfall Allgemeine Hinweise: Ruhe bewahren Schnell handeln Panik vermeiden Keine Aufzüge benutzen Gebäude unverzüglich über die Treppenhäuser verlassen Alarmierung: Brandmeldung an die Feuerwehr:
MehrDie örtliche Feuerwehr ist jährlich mindestens einmal zu einer Alarmprobe einzuladen.
Richtlinien für die brandschutztechnische Ausstattung von Schulen und das Verhalten bei Ausbruch eines Brandes und bei sonstigen Gefahren Gült. Verz. Nr. 7200 ( ABl. 10/08 S. 462ff) I. Brandschutztechnische
MehrAlarmplan der GS Jübek 1. Überarbeitung im April 2014
Grundschule Jübek Grundschule Jübek Große Straße 64 24855 Jübek Tel.: 04625/306 Email: grundschule.juebek@schule.landsh.de Alarmplan der GS Jübek 1. Überarbeitung im April 2014 1.Grundsätze: (1) Im Brandfall
MehrBrandschutzordnung (Teil A,B,C) des Beruflichen Schulzentrums Grimma
Brandschutzordnung (Teil A,B,C) des Beruflichen Schulzentrums Grimma Allgemeines, Geltungsbereich Die Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich in den Gebäuden des BSZ Grimma aufhalten.
MehrBrandschutzordnung für das Objekt Musterschule Musterweg 4 12345 Musterstadt
Brandschutzordnung für das Objekt Musterschule GELTUNGSBEREICH Teil B - Teil C - Verhaltensregeln für Mitarbeiter des Hauses, ohne Brandschutzaufgaben Verhaltensregeln für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben
MehrBrandschutzordnung Teil B nach DIN 14096
20 Musterbrandschutzordnung Objekt: Kammfabrik Adolf Schuppe Eigentümer: Karl-Heinz Schuppe Bahnhofstr. 42 43137 Stenkelfeld 1 Musterbrandschutzordnung 21 Inhaltsverzeichnis: a) Einleitung...................................................
MehrBrandschutzordnung. nach DIN 14 096 Teil A und B. für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im
Brandschutzordnung nach DIN 14 096 Teil A und B für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A und B Inhalt Seite Vorwort 3 Brandschutzordnung Teil A 4 Brandschutzordnung
MehrBrandschutz an Schulen
Brandschutz an Schulen Autorin: Veronika Höller: Herausgeberin des Sicherheitshandbuches für Bildungseinrichtungen Lektion 1: Brandschutz an Schulen In dieser Lektion erfahren Sie unter Berücksichtigung
MehrFeueralarm in der Schule. Alarmplan Primarschule Birmensdorf
Feueralarm in der Schule Alarmplan Primarschule Birmensdorf 1 Einleitung Im Schuljahr 2009/2010 hat die Schulleitung folgenden Grundsatz bestimmt: Gemeinsam gesund bleiben! Was demzufolge auch beinhaltet,
MehrLandeshauptstadt Magdeburg. Der Oberbürgermeister Amt für Brand- und Katastrophenschutz. Informationen zur Erstellung einer Brandschutzordnung
Landeshauptstadt Magdeburg Der Oberbürgermeister Amt für Brand- und Katastrophenschutz Informationen zur Erstellung einer Brandschutzordnung Stand: Februar 2015 Herausgeber: Feuerwehr Magdeburg Abteilung
MehrBrandschutzordnung. Hamburger Volkshochschule VHS-Zentrum. 2 Hamburg (Fassung vom ) Teil B Seite 6. Teil C Seite 7.
Brandschutzordnung Hamburger Volkshochschule VHS-Zentrum 2 Hamburg (Fassung vom.0.2011) Teil A Seite Teil B Seite 6 Teil C Seite 7 Seite 1 von 7 Teil A Verhalten im Brandfall Brand melden In Sicherheit
MehrBrandschutzordnung. Hamburger Volkshochschule VHS-Zentrum Bergedorf Leuschnerstraße Hamburg (Fassung vom ) Teil A Seite 1
Brandschutzordnung Hamburger Volkshochschule VHS-Zentrum Bergedorf Leuschnerstraße 21 21031 Hamburg (Fassung vom 09.03.2011) Teil A Seite 1 Teil B Seite 2 6 Seite 1 von 6 Teil A Verhalten im Brandfall
MehrDie Brandschutzordnung besteht aus den Teilen A und B.
Die Brandschutzordnung besteht aus den Teilen A und B. Brandschutzordnung Teil A gilt für alle Mitarbeitenden im Johanniswall 4 und für Besucher gilt für alle Mitarbeitenden im Johanniswall 4 Brandschutzordnung
MehrBRANDSCHUTZORDNUNG Teil B nach DIN der Georg-Simon-Ohm Hochschule Nürnberg
BRANDSCHUTZORDNUNG Teil B nach DIN 14096 der Georg-Simon-Ohm Hochschule Nürnberg Für alle Beschäftigten ohne besondere Brandschutzaufgaben Diese Brandschutzordnung bietet Ihnen eine Zusammenfassung der
MehrBaulich-betrieblicher Brandschutz aus der Sicht der Feuerwehr. BOR Reinhardt Sandmann Berufsfeuerwehr Magdeburg
Baulich-betrieblicher Brandschutz aus der Sicht der Feuerwehr BOR Reinhardt Sandmann Berufsfeuerwehr Magdeburg Maßnahmen, die zur Vermeidung und Bekämpfung von Bränden dienen Vorbeugender Brandschutz Abwehrender
MehrBrandschutz. Welche Ziele sollten Sie erreichen? Welche Anforderungen müssen Sie erfüllen? Brandschutzkonzept. Unternehmer
Brandschutz Welche Ziele sollten Sie erreichen? Durch bauliche und organisatorische Maßnahmen wird die Entstehung und Ausbreitung von Bränden verhindert. Alle Personen können sich im Brandfall rechtzeitig
MehrBrandschutzordnungTeil B nach DIN 14096
Dorfgemeinschaftshaus Brencede 56414 Steinefrenz BrandschutzordnungTeil B nach DIN 14096 Für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben Dorfgemeinschaftshaus Foto: Google Maps Für das Dorfgemeinschaftshaus
MehrBrandschutzordnung gemäß DIN 14096 Teil B Seite 1 von 5
Seite 1 von 5 Geltungsbereich Die Brandschutzordnung gilt für das Internationale Begegnungszentrum (IBZ), Emil-Abderhalden-Str. 7a in 06108 Halle (Saale). Verantwortlichkeit Verantwortlich für den vorbeugenden
MehrBrandschutzordnung nach DIN 14096
Brandschutzordnung Medienpaket für den professionellen Brandschutz: Vorlagen und Checklisten - Sicherheitsaushänge - Berechnungstool nach ASR A2.2 Bearbeitet von Klaus Meding 2016 2016. Buch. 104 S. ISBN
MehrAushänge und Kennzeichnungen
Aushänge und Kennzeichnungen 1 Aushänge und Kennzeichnungen Übersicht: Durch Aushang sind bekannt zu machen: Die hausinternen und die externen Notrufnummern! Das Verhalten im Brandfall! Das Verhalten beim
MehrTeil B Anhang Gebäude 1101
Gebäude 1101 Welfengarten 1 Brandschutzordnung DIN 14096 Teil B Anhang Gebäude 1101 1 Einleitung Dieser gebäudespezifische Anhang zur Brandschutzordnung (BSO) Teil B der Leibniz Universität Hannover gilt
MehrBrandschutzordnung. für das. Jade - Gymnasium Jaderberg
Brandschutzordnung für das Jade - Gymnasium Jaderberg Allgemeines Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen Die Feuerverhütung ist die wichtigste Aufgabe des Feuerschutzes. Die nachstehenden Vorsorgeregelungen
MehrBrände verhüten. Offenes Feuer verboten. Verhalten im Brandfall. Ruhe bewahren
Brände verhüten Offenes Feuer verboten Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren 1. Brand melden Feuermelder betätigen und über Telefon 112 weitere Informationen an die Feuerwehr geben WER meldet? WAS brennt?
MehrBrandschutzordnungen Teil A Teil B Teil C
Beratende Ingenieure + M ediz iner Tel. Fax. 0391 / 59727-0 e-m ail 0391 / 59727-25 info@ s idiblume.de Brandschutzordnung nach D IN 14096-1: 2000-01 Brandschutzordnungen Brandschutzordnungen Teil A Teil
MehrBrände verhüten. Verhalten im Brandfall
2/8 TEIL A BRANDSCHUTZORDNUNG AUSHANG Brände verhüten Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten Ruhe bewahren Verhalten im Brandfall Brand melden Notruf 112 Feuermelder betätigen In Sicherheit bringen
MehrVorbeugender Brandschutz in Schulen
1 16 Vorbeugender Brandschutz in Schulen Feueralarm in der Schule - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Empfehlungen und Tipps zum Verhalten im Alarm- bzw. Brandfall Alarmübung (früher Räumungsübung)
MehrBrandschutzordnung DIN Teil B für EC-Landesjugendverband Hessen-Nassau e.v. Knüll-House Heimbachweg Neukirchen
Brandschutzordnung DIN 14096- Teil B für EC-Landesjugendverband Hessen-Nassau e.v. Knüll-House Heimbachweg 20 34626 Neukirchen Stand 08/2007 Brände Verhüten Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten! Ruhe
MehrBRANDSCHUTZORDNUNG DIN Teil A und B
DIN 14096 Teil A und B Für Personen ohne besonderen Brandschutzaufgaben Unternehmen XYZ-Firma B-straße 54321 Muster-Stadt Aufsteller Dipl.-Ing. Thomas Hankel Hannah-Arendt-Straße 3-7 35037 Marburg INHALTSVERZEICHNIS
MehrTeil B Anhang Gebäude 1208
Gebäude 1208 Kesselhaus Schloßwender Straße 5 Brandschutzordnung DIN 14096 Teil B Anhang Gebäude 1208 Inhalt des Anhangs Brandschutzordnung Teil B 1 Einleitung... 3 2 Brandschutzordnung... 4 3 Brandverhütung...
Mehr(vorläufige) Brandschutzordnung für die Jugend- und Bildungsstätte Klingberg Fahrenkampsweg 7, Scharbeutz
HILFSWERK der Unitarier (Gesamtverband) e. V. (vorläufige) Brandschutzordnung für die Jugend- und Bildungsstätte Klingberg Fahrenkampsweg 7, 23684 Scharbeutz Inhalt der Brandschutzordnung Brandverhütung...
MehrBrandschutzordnung. Hochschule für Technik Stuttgart. Schellingstrasse 24 D-70174 Stuttgart. www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.
Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Brandschutzordnung Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666
MehrDie Brandschutzordnung nach DIN besteht aus den Teilen A, B und C
Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 1-3 besteht aus den Teilen A, B und C Teil A : (meist in Verbindung mit einem Flucht- und Rettungswegplan) Der Teil A richtet sich an alle Personen (Schüler, Beschäftigte,
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrBrandschutzordnung der Grundschule am Wäldchen Stand: Grundschule am Wäldchen. Brandschutzordnung. Otto-Grotewohl-Ring 69
Grundschule am Wäldchen Brandschutzordnung Otto-Grotewohl-Ring 69 15344 Strausberg Genehmigt und in Kraft gesetzt durch die Schulleiterin der Grundschule am Wäldchen, Strausberg, den 20.05.2016 Pukrop
MehrBrandschutz. erstellt nach W. Schreiber KUVB. Stand: Januar 2013
erstellt nach W. Schreiber KUVB Stand: Januar 2013 Einleitender Hinweis Die nachfolgenden Informationen sind grundsätzlich Empfehlungen. Jeder Einzelfall ist für sich mit den Experten vor Ort zu prüfen
MehrNachweis des baulichen Brandschutzes. 1.0 Wände, Pfeiler und Stützen ( 29 BauO NRW) Gebäudetyp. Gebäude geringer Höhe Gebäude mittlerer Höhe
Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Brandschutzkonzept zum Bauantrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen gemäß 3, 4 u. 9 der Bauprüfverordnung NRW für Vorhaben nach 68 Abs.
MehrDienstbesprechung für Verkehrs- und Sicherheitslehrer. am in Miesbach
Dienstbesprechung für Verkehrs- und Sicherheitslehrer am 27.06.2017 in Miesbach Allgemeine Hinweise BITTE DIE AUSGEFÜLLTEN UNFALLSTATISTIKEN IN DER VORLETZTEN SCHULWOCHE PER FAX ZURÜCKSCHICKEN! http://medienzentrummiesbach.de/unfallstatistik/
MehrBrandschutzordnung nach DIN Teil B und C
Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil B und C des Gymnasiums Lutherschule Hannover An der Lutherkirche 18 30167 Hannover Revision 2 vom 16.09.2012 Stand September 2012 Seite 1/14 Brandschutzordnung Teil
MehrTeil B Anhang Gebäude 1138
Gebäude 1138 Otto-Klüsener-Haus Im Moore 11B Brandschutzordnung DIN 14096 Teil B Anhang Gebäude 1138 Inhalt des Anhangs Brandschutzordnung Teil B 1 Einleitung... 3 2 Brandschutzordnung... 4 3 Brandverhütung...
MehrBRANDSCHUTZORDNUNG - Teil B nach DIN 14096-2.
Seite 1 von 10 BRANDSCHUTZORDNUNG - Teil B nach DIN 14096-2. für Personen ohne besonderen Brandschutzaufgaben Für das Unternehmen: Mustermann GmbH & Co. KG Rheinstrasse 40 42781 Musterhausen Stand: 05
MehrInformationen für die Schulleitungen zur Umsetzung der Brandschutzordnung
Informationen für die en zur Umsetzung der Brandschutzordnung Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter! Zur Umsetzung der Brandschutzordnung sind im Folgenden einige Hinweise zusammengestellt, die
MehrMuster-Brandschutzordnung für Schulen. Brandschutzordnung zur Brandsicherheit und den Betrieb
Muster-Brandschutzordnung für Schulen Brandschutzordnung zur Brandsicherheit und den Betrieb (genaue Bezeichnung der Schule) (Ort und Anschrift der Schule) Die Brandschutzordnung ist gültig in Zusammenhang
MehrErstsemesterwoche Oktober Brandschutzordnung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg
Erstsemesterwoche 12.-17.Oktober 2015 Brandschutzordnung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg Pflicht Alle Mitglieder und Angehörige der Pädagogischen Hochschule Heidelberg sind verpflichtet, gemäß
MehrBRANDSCHUTZORDNUNG. Teil C nach DIN 14096: BSZ Wirtschaft und Technik Bautzen Bautzen Schilleranlagen 1
BRANDSCHUTZORDNUNG Teil C nach DIN 14096: 05-2014 BSZ Wirtschaft und Technik Bautzen 02625 Bautzen Schilleranlagen 1 Inhalt 1. Einleitung... 3 2. Brandverhütung... 4 3. Meldung und Alarmierungsablauf...
MehrBrände verhüten. Verhalten im Brandfall
MUSTER: Brandschutzordnung Teil A vom 01. März 2015 Brände verhüten Offenes Feuer verboten Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren Brand melden Feuerwehr 0-112 Wo brennt es (Anschrift u. Ort)? Was brennt?
MehrMerkblatt für Schülerinnen und Schüler
Sicherheitseinweisung der BS02 Merkblatt für Schülerinnen und Schüler Schulische Notfälle Hoh 11.9.2018 Einleitung In unsere Schule wird das sichere und friedliche Miteinander großgeschrieben. Sicherheit
MehrTeil B Anhang Gebäudekomplex 1801/1802
Gebäudekomplex 1801/1802 Am Moritzwinkel 6 Brandschutzordnung DIN 14096 Teil B Anhang Gebäudekomplex 1801/1802 1 Einleitung Dieser gebäudespezifische Anhang zur Brandschutzordnung (BSO) Teil B der Leibniz
MehrBrandschutzerziehung in der Kindertagesstätte
Brandschutzerziehung in der Kindertagesstätte Der Flucht- und Rettungsweg Erarbeitung eines Flucht- und Rettungsplans in Form einer jährlichen Collage mit der Gruppe Inhalt 2. Ein kindgerechter Flucht-
MehrMehrzweckhalle Nendingen. Brandschutzordnung Teil B
Mehrzweckhalle Nendingen Brandschutzordnung Teil B Nach DIN 14096 Teil 2 Für Mitarbeiter/ Veranstaltungsleiter/ Trainingsleiter Stand Oktober 2017 Diese Brandschutzordnung darf nur vollständig vervielfältigt
MehrVerhalten im Brandfall
Verhalten im Brandfall Allgemeine Hinweise: Ruhe bewahren Schnell handeln Panik vermeiden Keine Aufzüge benutzen Gebäude unverzüglich über die Treppenhäuser verlassen Alarmierung: Brandmeldung an die Feuerwehr:
MehrBrandschutzunterweisung Stabsstelle Arbeitsschutz- & Gefahrstoffmanagement
Brandschutzunterweisung 2012 Stabsstelle Arbeitsschutz- & Gefahrstoffmanagement Übersicht Brandentstehung Brandverhütung Brand- und Rauchausbreitung Flucht- und Rettungswege, Feuerwehrzufahrten Meldeeinrichtungen
MehrRauchmelder ST-622-DE
Rauchmelder ST-622-DE Technisch ausgereifte Profilösungen mit intelligenter Performance für ganzheitlichen Brandschutz. 2 Die neue Rauchmelder Generation 3 Rauchmelder retten Leben Brandrauch ist schnell
MehrUNTERWEISUNG. Ing. Greibel Gabriel
UNTERWEISUNG 1 VORBEUGENDER BRANDSCHUTZ F E U E R A L A R M I M G E B Ä U D E - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - V E R H A L T E N I M A L A R M - B Z W. B R A
MehrBrandschutzordnung der Burg Giebichenstein Hochschule für Kunst und Design Halle Brandschutzordnung nach DIN 14096
Brandschutzordnung der Burg Giebichenstein Hochschule für Kunst und Design Halle Brandschutzordnung nach DIN 14096 Inhalt: Vorwort 1. Brandschutzordnung Teil A 2. Brandschutzordnung Teil B (für alle Beschäftigten
MehrBrandschutz- erziehung
Brandschutz- erziehung (Bildquelle: M. Nehlig) 1 Brandschutz Baulicher Brandschutz Brandschutz Anlagentechnischer Organisatorischer Brandschutz Feuerwehr z.b. Feuerwiderstand von Bauteilen Brennbarkeit
MehrBrandschutzordnung. Pädagogische Hochschule Karlsruhe
Brandschutzordnung Teil B Pädagogische Hochschule Karlsruhe Bismarckstraße 10 76133 Karlsruhe Erstellt durch: Dipl.-Ing. Robert V. Krissel Institut für Arbeits-und Sozialhygiene Stiftung e.v. Steinhäußerstrasse
Mehrder Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin für die Häuser A, B und C am Campus Schöneberg
Brandschutzordnung (nach DIN 14096) der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin für die Häuser A, B und C am Campus Schöneberg Stand: Dezember 2012 Die Brandschutzordnung legt die Maßnahmen zur Brandverhütung
MehrBrände verhüten. Verhalten im Brandfall
Brandschutzordnung für Studentenwohnheime Diese Brandschutzordnung wurde nach DIN 14096 erarbeitet. Stand: 01.06.2009 Aufgestellt von: Brandschutz Consult Ingenieurgesellschaft mbh Leipzig Eilenburger
MehrBrandschutzordnung für städtische Gebäude
Brandschutzordnung für städtische Gebäude Stadt Kehl Brand- und Zivilschutz Arbeitssicherheit Am Läger 15 77694 Kehl Fassung 02/03 Brandschutzordnung für städtische Gebäude 2 VORBEUGENDER BRANDSCHUTZ Um
MehrMerkblatt für den Alarmfall. Alarmierung bei...
Merkblatt für den Alarmfall Gebäude: Hauptgebäude A Alarmierung bei... *1337 Feuerwehr 1336 1. Verhalten Sie sich ruhig. Keine Panik. 2. Informieren Sie sofort * 1337 3. Hausmeister/ Hausdienst betätigt
MehrBrandschutzordnung. (gemäß DIN 14096) Stand: Juni 2013. der. Teil A: für alle Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten (Aushang)
Brandschutzordnung (gemäß DIN 14096) Stand: Juni 2013 der Marklohe: Am Dobben 5 31608 Marklohe Tel.: 05021-15996 GSMarklohe@t-online.de Fax: 05021-962260 Geltungsbereich: Teil A: für alle Personen, die
MehrBrände verhüten. Verhalten im Brandfall
Brände verhüten Offenes Feuer verboten Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren Brand melden Feuerwehr 112 Wo brennt es (Anschrift u. Ort)? Was brennt? Sind Menschen in Gefahr? Wer meldet den Brand? In Sicherheit
MehrKonzept. zur Sicherheit der Schüler/innen
Dalumer Straße 7 49626 Bippen 05435-12 71 05435-95 48 11 @ gs.bippen@t-online.de Konzept zur Sicherheit der Schüler/innen Gesetzliche Grundlagen Die Notwenigkeit für Schulen ein Sicherheitskonzept zu erarbeiten
MehrBRANDSCHUTZORDNUNG. Teil C nach DIN 14096: Berufliches Schulzentrum Grimma Karl-Marx-Straße Grimma
BRANDSCHUTZORDNUNG Teil C nach DIN 14096: 05-2014 Berufliches Schulzentrum Grimma Karl-Marx-Straße 22 04668 Grimma Brandschutzordnung Teil C Inhalt 1. Einleitung... 3 2. Brandverhütung... 4 3. Meldung
MehrBrandschutzordnung. Genehmigt und in Kraft gesetzt durch den Vorstand.
Brandschutzordnung Genehmigt und in Kraft gesetzt durch den Vorstand. Teil A - Brandschutzordnung hängt aus Ist für den Aushang bestimmt und regelt das Notwendigste und gilt für die Beschäftigten und Besucher
MehrBrandschutzordnung DIN DIN
Anhang Abschnitt 06 Übersicht: Brandschutzordnung für die Kinderklinik Schömberg ggmbh Hinweis: Im Rahmen der Notfallplanung wurde die verbindliche Brandschutzordnung (Reha-Südwest ggmbh vom 12.07.2010)
MehrCheckliste "Brandschutz" in Crewhotels zur Selbstüberprüfung
Checkliste "Brandschutz" in Crewhotels zur Selbstüberprüfung Layover Station: Crewhotel: Datum der Überprüfung: Überprüft von (Name, Unterschift): Unterschrift des Generalmanagers: Prüfkriterien: 1.0 Evakuierungswege
Mehrder Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin für die Häuser A, B und C am Campus Schöneberg
Brandschutzordnung (nach DIN 14096) der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin für die Häuser A, B und C am Campus Schöneberg Stand: Dezember 2015 Die Brandschutzordnung legt die Maßnahmen zur Brandverhütung
MehrBerufsbildende Schulen Gutjahr Halle (Saale) Technik Industrie Handwerk. Brandschutzordnung. (nach DIN )
Brandschutzordnung (nach DIN 14 096) Die Brandschutzordnung besteht aus drei Teilen: Teil A: für alle Personen, die sich in den Schulgebäuden aufhalten (Aushang) Teil B: für Personen, die sich regelmäßig
MehrBrandschutzinformationen für Veranstaltungen
Brandschutzinformationen für Veranstaltungen Brandschutzinformationen als Anhang zu den Vertragsunterlagen bei Vermietungen von Räumlichkeiten der TU Darmstadt 1. Grundsätzlich Bitte machen Sie sich vor
MehrMax, Flocke und die Feuerwehr
Max, Flocke und die Feuerwehr Max und sein vierbeiniger Freund Flocke spielen Ball. Beide haben riesigen Spaß Max lacht und tobt, Hund Flocke flitzt wie verrückt im Zimmer umher. Plötzlich fliegt der Ball
MehrFeuerwehrschule des Saarlandes
Gemeinsamer Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport und des Ministeriums für Bildung, Kultur und Wissenschaft betreffend das Verhalten bei Bränden und sonstigen Schadensereignissen in Schulen Seite
MehrBRANDSCHUTZ. Stabsstelle Arbeitssicherheit, Tier- und Umweltschutz
BRANDSCHUTZ Brände kommen an der Universität immer wieder vor. Die Folgen für die betroffene Einrichtung und die Arbeitsplätze sind meist verheerend. Organische Chemie (C1) Januar 2013 Kopfklinik 25.01.08
MehrSicherheitskonzept der
Sicherheitskonzept der Sicherheitskonzept zuletzt evaluiert im August 2016 Seite 1 Bestandsaufnahme Der Bildungsauftrag setzt voraus, dass die Schule allen dort Beteiligten einen Ort der Sicherheit, der
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrBrandschutzordnung nach DIN Teil B und C
1 Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil B und C des Staatlichen Berufsbildungszentrums des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt Sitz Rudolstadt Trommsdorffstraße 1 07407 Rudolstadt 2 Brandschutzordnung Teil
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg. Brandschutzordnung der Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Brandschutzordnung der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Die Brandschutzordnung nennt Verhaltensregeln für den vorbeugenden Brandschutz und den Brandfall. Sie gilt für
MehrAllgemeine Sicherheitsunterweisung
Allgemeine Sicherheitsunterweisung Unterweisungsthemen Allgemeines Verhalten bei Brand- und Gefahrenfall Verhalten im Labor und Umgang mit gefährliche Stoffen Spezielle Anlagen und Geräte, besondere Gefährdungen
MehrVerhalten im Alarmfall an Schulen
Verhalten im Alarmfall an Schulen Thema: Ausgabe: Brandschutzaufklärung - Z 15.01.2009 Michael Seidt Urheberrechte: 2009 Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Bruchsal. Alle Rechte vorbehalten. Baden-Württemberg
MehrBrandschutzordnung der Fachhochschule Augsburg
Brandschutzordnung der Fachhochschule Augsburg Teil B Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, durch größte Vorsicht und Aufmerksamkeit zur Verhütung von Bränden und anderen Schadensfällen beizutragen. Um ein
MehrPC-Dokumentenmappe Brandschutz
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com PC-Dokumentenmappe Brandschutz Liebe Besucherinnen und Besucher unserer
MehrVerhalten im Brandfall
Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren! Brand melden über Notruf 112 Telefon befindet sich im Erste-Hilfe-Raum Wer meldet? Was brennt? Wo brennt es? Sind Menschen in Gefahr? In Sicherheit bringen Gefährdete
MehrMuster. Brandschutzordnung für. Schulen in Schleswig Holstein
Muster Brandschutzordnung für Schulen in Schleswig Holstein In Zusammenarbeit mit dem Landesfeuerwehrverband S-H und der Gemeindefeuerwehr Norderstedt Stand: Dez. 2006 1. Allgemeines 1.1. Die bei Brandausbruch
MehrBrandschutzordnung für Krankenhäuser und Pflegeheime
Brandschutzordnung für Krankenhäuser und Pflegeheime Hinweise zur Gestaltung einer Brandschutzordnung für Krankenhäuser und Pflegeheime 1. Einführung und Vorbemerkung Die Verantwortlichen eines Krankenhauses
MehrNotfallevakuierung 02
Von einem gefahrdrohenden Geschehen kann auch die Thoraxklinik betroffen werden. Es sind interne und externe Geschehen möglich. Unter dem Stichwort Notfallevakuierung sind die Vorkehrungen und Maßnahmen
MehrUnterweisung vom Betriebspersonal
vom Betriebspersonal Grundsätze einer Belehrung Brände in Behörden und Betrieben gehören zu den Schadensereignissen, an denen die Öffentlichkeit besonderen Anteil nimmt. Deshalb kommt es darauf an, im
Mehr