Feueralarmplan. der Carlo-Mierendorff-Schule

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1 Feueralarmplan der Carlo-Mierendorff-Schule

2 1. Allgemeine Informationen Die Schulleitung erstellt entsprechend der Brandschutzordnung DIN und in Zusammenarbeit mit der örtlichen Feuerwehr und den Sachkostenträgern für die Schule diesen Alarmplan. 1.1 Teil A In der Schule befindet sich in jedem Treppenhaus der an die Schule angepasste Aushang DIN und richtet sich an alle Personen, die sich in der Carlo- Mierendorff-Schule aufhalten.

3 Des Weiteren sind alle Rettungswege und Notausgänge im Einvernehmen mit der Feuerwehr gekennzeichnet. 1.2 Teil B Dieser Teil informiert alle Personen, die sich regelmäßig in der Schule befinden. Dabei werden die besonderen Gegebenheiten der Carlo-Mierendorff-Schule aufgegriffen Brandschutzordnung Sie hängt in jedem Klassenraum und ist identisch mit Teil A Brandverhütung Im Rahmen der Sicherheitsbegehung werden jährlich auch die Belange des Brandschutzes berücksichtigt. An der Begehung nehmen die Schulleitung Frau Löser, der Hausmeister Herr Senegacnik und die Sicherheitsbeauftragte Frau Herrmann teil. Die Begehung wird dokumentiert und Mängel dem Schulträger gemeldet Brand- und Rauchausbreitung

4 1.2.4 Flucht- und Rettungswege In jedem Raum in der Schule hängt gut sichtbar ein Fluchtwegeplan, auf dem ersichtlich ist, welcher Fluchtweg bei Alarm/Gefahr genommen und wo bzw. wie sich auf dem Schulhof gesammelt werden muss. Die Turnhalle wird aufgrund der Übersichtlichkeit der Rettungswege nicht mit FRP ausgestattet. Die gesamten Flucht- und Rettungswege im Schulhaus sind gut sichtbar mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet. Die Schulgebäude werden 2011 mit neuen Flucht- und Rettungspläne für das Schulgebäude (Gänge) ausgestattet. Die Feuerwehr besitzt eigene Pläne Melde- und Löscheinrichtungen An mehreren Stellen im Schulhaus gibt es Feuerlöscheinrichtungen. Diese sind für alle gut sichtbar, da sie mit den normgerechten Schildern gekennzeichnet sind (DIN 4066 bzw. Kennzeichnung nach VBG 125). Die Feuerlöscheinrichtungen werden funktionsfähig gehalten, vor Beschädigungen geschützt und regelmäßig (mind. einmal jährlich, Feuerlöscher mind. alle zwei Jahre) durch Sachkundige geprüft. Prüfungen der Feuerlöscheinrichtungen werden schriftlich festgehalten. In der Schulstraße wurde Sicherheitstreppenhaus mit einer Rauchschutzdrucksanlage installiert Verhalten im Brandfall In jedem Raum in der Schule hängt gut sichtbar ein Plan zum Verhalten bei Feueralarm. Die dort aufgeführten Verhaltensweisen sind immer wieder Grundlage der in den Klassen durchgeführten Belehrungen. Diese Verhaltenweisen sind mit den Schülerinnen und Schülern regelmäßig zu üben Brand melden Jede Person, die den Ausbruch eines Brandes oder vergleichbare Gefahr entdeckt, hat sofort Feueralarm mit Hilfe des Hausalarmanlage auszulösen. Die Alarmierung der Feuerwehr erfolgt dann über die Schulleitung/ Sekretariat Alarmsignale und Anweisungen Mindestens einmal im Schulhalbjahr wird eine Alarmprobe durchgeführt.

5 Es gibt einen angekündigten und einen unangekündigten Probealarm. Beginn, Ende und Vorkommnisse werden in einem Protokoll festgehalten. Diese Information gehen an den Schulträger. Die örtliche Feuerwehr wird jedes Mal dazu eingeladen. Die Alarmierungseinrichtungen und die Telefone befinden sich in der Herrenstraße im Sekretariat, in der Schulstraße im Lehrerzimmer, sowie in den Ausgängen der Turnhallen. Sie sind zugänglich. Das Alarmsignal unterscheidet sich vom Pausensignal Besondere Verhaltensregeln Innerhalb der ersten zwei Wochen nach Beginn eines Schuljahres sind die Schülerinnen und Schüler zum Brandfall zu belehren (Brandschutzbelehrung). Diese Belehrung ist im Klassenbuch zu dokumentieren. Die Schülerinnen und Schüler sollen insbesondere informiert werden über: das Alarmsignal, die Handlungsweisen beim Hausalarm, den Rettungsweg und die festgelegten Sammelplätze Andere Personen im Schulgebäude Auch unbekannte oder ortsfremde Personen während der Räumung ansprechen und zum Verlassen des Gebäudes auffordern. Diese bleiben gern im Gebäude zurück, da sie sich nicht angesprochen fühlen.

6 1.3 Teil C Aufgabenverteilung im Brandschutzfall: Nach Auslösung der Hausalarmanlage rufen Schulleitung/Hausmeister/ Sicherheitsbeauftragte unabhängig voneinander die 112 an und informieren die Feuerwehr Die Lehrkräfte sind mit der Räumung der Schule beauftragt, melden die Klassenstärke und Vollzähligkeit der Schulleitung und bestätigen die vollständige Räumung ihres Gebäudeabschnittes Die Schulleitung überwacht an zentraler Stelle die Räumung, lässt sich die Vollzähligkeit und vollständige Räumung aller Bereiche melden. Sie ist bis zum Eintreffen und der Übergabe an die Feuerwehr die Einsatzleitung vor Ort und verantwortlich für alle Dinge.

7 Der Hausmeister öffnet die Zufahrt zum Grundstück und weißt die Feuerwehr ein Der Sicherheitsbeauftragte unterstützt die Schulleitung in ihren Aufgaben und übernimmt in deren Abwesenheit die Leitungsaufgaben Meldebogen an die Feuerwehr: Der Feuerwehr wird bei Eintreffen folgende Daten gemeldet: a) Es fehlen noch Schüler aus Raum. b) Es fehlen noch Lehrer aus Raum. c) Es fehlen noch Bedienstete aus Raum. d) Es fehlen noch Handwerker aus Raum.

8 Verhalten bei Feueralarm 1. Bei Alarm ist streng auf Ruhe und Ordnung zu achten. 2. Die Anzahl der Schüler ist im Unterrichtsraum festzustellen. 3. Fenster und Türen sind zu schließen, wenn dadurch das zügige verlassen des Gebäudes nicht beeinträchtigt wird. 4. Garderobe und Schulmappen sind an ihren Aufbewahrungsorten zu belassen. Das Klassenbuch ist mitzunehmen. 5. Die Lehrkraft verlässt als Letzte den Unterrichtsraum. 6. Auch unbekannte und ortsfremde Personen zum verlassen des Gebäudes auffordern. 7. Jede Lehrkraft führt die Schüler geschlossen zur Sammelstelle. 8. Fluchtwege sind zu beachten. Alle Fluchttüren sind zu öffnen. 9. Die Lehrkraft hat sich zu vergewissern, dass kein Kind in Nebenräumen oder auf dem Fluchtweg zurückbleibt. 10. An der Sammelstelle hat die Lehrkraft die Vollzähligkeit ihrer Schüler nochmals zu kontrollieren. 11. Die Anzahl der Kinder ist sofort der Schulleitung zu melden. Verhalten bei unmittelbarer Gefahr 1. Bei offensichtlicher Gefahr ist die nächstgelegene Hausalarmanlage/ Gefahrenmeldeanlage zu betätigen, bei Rauchentwicklung der Rauchabzug. 2. Wenn ein Rettungsflur verqualmt ist, sollte man, wenn möglich den zweiten Treppenraum nehmen (nur Herrenstr.). Ansonsten sich in gebückter Haltung bewegen, erforderlichenfalls kriechen, da über dem Fußboden der Rauch weniger dicht ist! 3. Nicht aus hochgelegenen Fenstern springen ohne Aufforderung durch die Rettungsmannschaft! 4. Brennende Personen nicht fortlaufen lassen, sondern das Feuer mit Hilfe von Decken, Mänteln und dergleichen und durch Herumwälzen auf dem Boden ersticken!

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