Brandschutz an Schulen

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1 Brandschutz an Schulen Autorin: Veronika Höller: Herausgeberin des Sicherheitshandbuches für Bildungseinrichtungen Lektion 1: Brandschutz an Schulen In dieser Lektion erfahren Sie unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen alles über das Thema Brandschutz an Schulen. Folgende Themenschwerpunkte werden behandelt: Welche Brandschutzmaßnahmen müssen getroffen werden? Wie verhält man sich im Notfall richtig? Wie geht die Planung einer Gebäuderäumung von statten? Wie sieht ein richtiger Alarmplan aus? Welche Vorgaben beinhaltet ein Flucht- und Rettungsplan und wie übt man den Ernstfall richtig? Ich freue mich sehr Sie als Seminarteilnehmer begrüßen zu dürfen! Sollten Sie noch Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne per zur Verfügung (die Kontaktdaten finden Sie auf Seite 14). Mit freundlichen Grüßen (Veronika Höller) Veronika Höller Lektion 1/

2 Gliederung dieser Lektion: Inhaltsverzeichnis Seite Alarmplan bzw. Notfallplan für Schulen...2 Erstellung eines Alarmplans nach DIN Brandschutzverordnung...4 Teil A der DIN Brandschutzverordnung... 4 Teil B der DIN Brandschutzverordnung... 5 Teil C der DIN Brandschutzverordnung... 6 Gebäuderäumung für den Notfall üben...7 Verhalten im Notfall...8 Lehrkräfte und Schulpersonal... 8 Verhaltensregeln... 8 Weitere Brandschutzmaßnahmen Feuerlöscher Türen Fluchtwegkennzeichnung Lagerung, Sitzecken, Einbauten, Dekoration und Pflanzen in notwendigen Fluren Zusätzliches für Brauchtumsfeste Übungsaufgaben zur Lektion Veronika Höller Lektion 1/

3 Einleitung Obwohl Brände in Schulen sehr selten sind, sollte man trotzdem die notwendigen Brandschutzmaßnahmen nicht vernachlässigen. Denn wenn es in einer Schule brennt, ist mit dem Schlimmsten zu rechnen. Neben dem Feuer, stellen der Rauch und die Brandgase die größten Gefahren da. Ein gut ausgearbeiteter Notfallplan und das Training mit den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften können im Brandfall Leben retten. Alarmplan bzw. Notfallplan für Schulen Ein Alarmplan ist eine Zusammenfassung von Ratschlägen und Anweisungen für das Verhalten im Brandfall. Der Plan muss alle einsatztaktischen und organisatorischen Maßnahmen enthalten. Da der Notfallplan die Gegebenheiten vor Ort berücksichtigen muss, ist für jede Schule ein individueller Plan zu erstellen. Ein Alarm- bzw. Notfallplan sollte folgende Aspekte berücksichtigen: Erlasse, Bekanntmachungen und Verfügungen der Landes- bzw. Kreisbehörde, DIN Brandschutzverordnung, Erfahrungen und Erkenntnisse aus bereits durchgeführten Alarmübungen, da ein Notfallplan nie endgültig ist, sondern kontinuierlich angepaßt und optimiert werden muss. Der Alarmplan einer Schule kann nicht von einer einzelnen Person erstellt werden, sondern es sollte immer folgender Personenkreise mit einbezogen werden: Schulleiter/in und Sicherheitsbeauftragte/r örtliche Feuerwehr/Brandschutzdienstelle Sachkostenträger (Gemeinde, Landkreis o. ä.) Vor der Erstellung des 1. Entwurfs sollte dieser Personenkreis eine Begehung des Schulgebäudes und -geländes durchführen. Veronika Höller Lektion 1/

4 Erstellung eines Alarmplans nach DIN Brandschutzverordnung Die Brandschutzverordnung DIN besteht aus drei Teilen. Diese Dreiteilung sollte Grundlage jedes Alarmplans sein. Teil A (Aushang): Richtet sich an alle Personen, die sich in der Schulanlage befinden (z. B. Besucher/innen, abholende Eltern, ). Teil B: Richtet sich an Personen, die sich regelmäßig in der Schulanlage aufhalten (z. B. Lehrkräfte und Schüler/innen). Teil C: Richtet sich an Personen, denen über ihre allgemeinen Pflichten hinaus besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen wurden (Sicherheitsbeauftragte). Teil A der DIN Brandschutzverordnung Bei Teil A der Brandschutzverordnung handelt es sich um einen Aushang, der universell einsetzbar ist und z. B. auch in Kaufhäusern oder Arztpraxen verwendet wird. In Schulen sollte der Aushang zweckmäßigerweise im Treppenhaus, in der Pausenhalle, in der Nähe des Eingangs oder neben den Feuerlöscheinrichtungen platziert werden. Dieser ist als Kunststoff- oder Blechschild im Fachhandel erhältlich und darf farblich und textlich nicht verändert werden. Bezeichnungen und Symbole können dann weggelassen werden, wenn diese den örtlichen Gegebenheiten nicht entsprechen (z. B. Aufzugsymbole). Grundschulen sollten auf die Formulierungen Löschversuch unternehmen und Feuerlöscher benutzen verzichten, da sowohl in Übungen, als auch im Ernstfall das Hauptinteresse der Lehrkräfte darin bestehen sollte, die Schüler rasch aus dem Gebäude zu führen und direkt mit einer Vollständigkeitskontrolle zu beginnen. Teil A weist zudem auf die richtige Beschilderung hin, mit der Rettungswege und Notausgänge gekennzeichnet werden müssen. Die Anbringung der Schilder sollte nach Rücksprache mit der Feuerwehr erfolgen. Die Sicherheitskennzeichen müssen im einschlägigen Fachhandel von jeder Schule käuflich erworben werden. Muster eines Aushangs Veronika Höller Lektion 1/

5 Teil B der DIN Brandschutzverordnung Teil B ist die Information für Schüler/innen und Lehrkräfte. Der Aushang sollte in dem Klassenzimmer vorhanden sein und ermöglicht, auf besondere Gegebenheiten der Schule einzugehen (z. B. Art der akustischen Warnung, Auslösung des Alarms, Standort des Telefons, Sammelplatz u.s.w.). Der Aushang hat keine verbindliche Form, sollte aber wie folgt gegliedert sein (nicht zutreffende Punkte dürfen entfallen, andere sind jedoch nicht zulässig): Brandverhütung Brand- und Rauchausbreitung Flucht- und Rettungswege Melde- und Löscheinrichtungen Verhalten im Brandfall Brand melden Alarmsignale und Anweisungen beachten In Sicherheit bringen Löschversuche unternehmen Besondere Verhaltenregeln (vom Sicherheitsbeauftragten erstellt) Zudem sollten folgende Grundsätze zum Ausdruck gebracht werden: Zuerst kommt die rasche, sichere Räumung Sicherheit geht vor Schnelligkeit Schülergruppen sollen geschlossen geführt werden Übersichtlichkeit und Ordnung können Panik verhindern Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung Beachten Sie bei der Erstellung auf folgende Punkte: nicht zu viel Text eindeutige Formulierungen Überflüssiges weglassen Flucht- und Rettungsplan für jedes Stockwerk einfügen Veronika Höller Lektion 1/

6 Muster Flucht- Rettungsplan Die notwendigen Ausgänge müssen zugänglich und von innen mit leicht zu öffnenden Schlössern versehen sein. Die Ausgänge müssen in Fluchtrichtung aufschlagen und es genügt nicht, wenn im Ernstfall z. B. nur der Hausmeister einen Schlüssel für die Notausgänge hat. Beachten Sie jedoch, dass Notschlüsselkästchen an Außentüren grundsätzlich verboten sind! Die Lage und die Anzahl der Rettungswege richten sich nach dem Bauordnungsrecht, für dessen Einhaltung der Schulträger verantwortlich ist. Teil C der DIN Brandschutzverordnung Teil C ist eine Anweisung für Personen, die besondere Aufgaben im Brandschutz haben. Da die Lehrkräfte mit der Schwerpunktaufgabe Räumung des Schulhauses betraut sind, ist durch dienstliche Anweisungen zu regeln, was die Schulleitung, der Hausmeister und das restliche schulische Personal im Alarmfall zu tun haben. Zudem muss festgelegt werden: Wer die vollständige Räumung überprüft? Wer die Zufahrt zum Grundstück öffnet? Wer die Feuerwehr einweist und den Einsatzleiter informiert (z. B. über vermisste Schüler/innen und Lehrkräfte)? Die Funktionen und Vorgehensweisen sollten in Alarmplan genau aufgeschrieben werden (das Muster eines Alarmplans befindet sich im Anhang zu dieser Lektion). Veronika Höller Lektion 1/

7 Gebäuderäumung für den Notfall üben In allen Schulen sind regelmäßige Feueralarmproben durchzuführen, mindestens zweimal im Jahr. Ziel dieser Alarmproben ist es, das richtige Verhalten beim Ausbruch eines Brandes oder sonstigen Gefahren zu üben Veronika Höller Lektion 1/

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