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1 Die Folien des Sicherheitsseminars zu Brandschutz Gentechnik und Abfallentsorgung Gefahrstoffen finden Sie unter folgendem Link: schwarzesbrett/bsc/module

2 Sicherheitsunterweisung Gefahrstoffe für Biologie-Studierende im 1. Semester gemäß Gefahrstoffverordnung und Laborrichtlinien Dr. Martin Bollmeier Stabsstelle für Arbeitssicherheit und Gesundheitsvorsorge

3 Schutz vor Diebstählen und Überfällen Lassen Sie keine Wertgegenstände (Schlüssel, Handys, Taschen, Rucksäcke usw.) unbeaufsichtigt auf dem Flur stehen. Schließen Sie Ihre Wertgegenstände ein oder tragen Sie diese an Ihrem Körper (Hosentasche usw.). Sprechen Sie Personen an, die Ihnen verdächtig vorkommen und / oder informieren Sie Ihren Dozenten oder Praktikumsassistenten oder andere Institutsmitarbeiter. Vermeiden Sie die Nutzung dunkler Wege, dunkler Fahrradständer usw. Gehen Sie einsame Wege zu zweit.

4 Gefahrstoffe

5 GHS-Kennzeichnung

6 Methanol GEFAHR H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar H301: Giftig bei Verschlucken H311: Giftig bei Hautkontakt H331: Giftig bei Einatmen H370: Schädigt die Augen Erblindungsgefahr P210: Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen P403: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren P233: Behälter dicht verschlossen halten P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung tragen P302 + P352: Bei Berührung mit der Haut: Mit viel Wasser und Seife waschen P301 + P310: Bei Verschlucken: Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen P405 Unter Verschluss aufbewahren

7 Gefahrstoffe mit feuergefährlichen Eigenschaften: Entzündbare Stoffe

8 Gefahrstoffe mit feuergefährlichen Eigenschaften

9 Gefahrstoffe mit akuter Toxizität Akute Toxizität oral, dermal oder inhalativ Kategorie 1: Lebensgefahr bei... Kategorie 2: Lebensgefahr bei... Kategorie 3: Giftig bei... Bitte beachten: Die Kategorien entsprechen nicht der alten Einstufung in sehr giftig, giftig, gesundheitsschädlich. Alle giftigen Stoffe müssen neu eingestuft werden! Gesundheitsschädliche Stoffe bekommen nur noch die Kennzeichnung Achtung. Gefahr

10 CMR-Stoffe Karzinogenität Keimzellmutagenität Reproduktionstoxizität bei nachweislicher Eigenschaft ist mit dem Signalwort Gefahr, bei Verdacht auf die Eigenschaft mit dem Signalwort Achtung zu kennzeichnen Gefahr oder Achtung

11 ätzende und reizende Gefahrstoffe Ätz- oder Reizwirkung auf die Haut Schwere Augenschädigung / Augenreizung Korrosiv gegenüber Metallen Gefahr oder Achtung

12 Gase unter Druck Verdichtetes Gas Verflüssigtes Gas Tiefkalt verflüssigtes Gas Gelöstes Gas Achtung

13 Umweltgefährdende Gefahrstoffe akut oder chronisch gewässergefährdende Stoffe, die für Wasserorganismen sehr giftig oder giftig sind Achtung

14 Sonstige Gefahrstoffe Es gibt weitere Gefahrstoffeigenschaften, für die es keine Piktogramme gibt: chronisch gewässergefährdende Stoffe, die für Wasserorganismen schädlich oder möglicherweise schädlich sind explosive Stoffe / Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff entzündbare Gase reproduktionstoxische Stoffe, die Säuglinge über die Muttermilch schädigen können Stoffe, die die Ozonschicht schädigen

15 Gefahrstoffe Informationspflicht: Sie müssen sich vor der Benutzung von Gefahrstoffen über die von diesen Stoffen ausgehenden Gefahren informieren. Informationen bekommen sie aus den Sicherheitsdatenblättern (im Internet) und von den Etiketten der Chemikaliengebinde. Hier finden Sie auch die R-Sätze / H-Sätze (Hinweise auf besondere Gefahren) und S-Sätze / P-Sätze (Sicherheitsratschläge) Ersatzstoffprüfung: Wenn ungefährlichere Stoffe zur Verfügung stehen, dann müssen diese benutzt werden.

16 Kennzeichnung von Chemikaliengefäßen Der Inhalt von Chemikaliengefäßen muss immer eindeutig erkennbar sein! Chemikaliengefäße sind eindeutig und dauerhaft zu kennzeichnen! Die Etiketten müssen den Gefahrstoffnahmen, die Gefahrensymbole und die H- und P-Sätze als Text enthalten. Gebinde niemals doppelt etikettieren! Etiketten niemals überschreiben! Beschriftungen mit dem Eddingstift auf der Flasche sind unzulässig!

17 falsche Etikettierung

18 falsche Etikettierung

19 falsche Gefäße Niemals Chemikalien in Gefäße füllen, in denen üblicherweise Lebensmittel aufbewahrt werden!

20 Ordnung und Sauberkeit Ordnung ist die halbe Sicherheit! Die Arbeitsplätze (Abzüge, Labortische) sind sauber und aufgeräumt zu halten. Stellen Sie wegen der Stolpergefahr keine Gegenstände wie Taschen, Rucksäcke, Kartons, Lösungsmittelkanister oder Kannen mit flüssigem Stickstoff auf dem Fußboden um die Labortische herum ab. Stellen Sie alle Chemikalienflaschen usw., die sie nicht benötigen, auf den Tischregalen ab.

21 Laborabzug

22 Laborabzug Der Abzug ist der sicherste Arbeitsplatz und sollte deshalb, soweit möglich, genutzt werden. Der Abzug bietet Schutz vor austretenden Gasen und Dämpfen, vor verspritzenden Stoffen, bei Explosionen. Der Abzug funktioniert um so besser, je tiefer Sie die Frontscheibe herunterziehen.

23 Laborabzug Arbeiten Sie mit Gefahrstoffen grundsätzlich nur im Abzug. Das gilt insbesondere für leichtflüchtige Gefahrstoffe mit folgenden Eigenschaften: - hochentzündlich / leichtentzündlich - giftig / sehr giftig - krebserzeugend erbgutverändernd fortpflanzungsgefährdend. Die ordnungsgemäße Funktion des Laborabzuges muss immer erkennbar sein! Moderne Abzüge besitzen eine optische und akustische wirkende Warneinrichtung bei Ausfall des Ventilators. Bei älteren Abzügen müssen Papierstreifen, Wollfäden o. ä. vor der Ansaugöffnung im Abzug angebracht sein.

24 Ordnung und Sauberkeit

25 Abzug als Lebensversicherung

26 Aufbewahrung von Gefahrstoffen In den Laboratorien sollten nur die Gefahrstoffe auf den Labortischen aufbewahrt werden, die auch wirklich benötigt werden. Ein bisschen viel!

27 Sicherheitsschrank Wenn möglich sollen Gefahrstoffe grundsätzlich in einem Sicherheitsschrank gelagert werden. Brennbare Flüssigkeiten in Mengen über dem Handgebrauch (also mehr als 1 Liter pro Gefahrstoff) müssen im Sicherheitsschrank gelagert werden. Sicherheitsschränke sind brandsicher. Sicherheitsschränke werden ständig abgesaugt. Chemikaliendämpfe aus undichten Flaschen gelangen deshalb nicht in die Raumluft.

28 Gefahrstofflagerung

29 Labor nach einem Brand

30 Beschäftigungsbeschränkungen Beschäftigungsbeschränkungen existieren für Jugendliche, Frauen im gebärfähigen Alter und Schwangere. Schwangere sollen müssen aber nicht! die Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitteilen, damit besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. Die Gefahr für den Embryo ist in den ersten Schwangerschaftswochen am größten!

31 Arbeiten mit flüssigem Stickstoff Erfrierungsgefahr Erstickungsgefahr Explosionsgefahr Brandgefahr

32 Erfrierungen Flüssiger Stickstoff ist -196 C kalt! Schutzkleidung tragen (Schutzbrille, Kittel, Hose, geschlossenes Schuhwerk, SCHUTZHANDSCHUHE) Fassen Sie niemals in den flüssigen Stickstoff hinein! Auch nicht mit den allerbesten Handschuhen. Bei Erfrierungen diese mit kaltem Wasser auftauen! Arzt aufsuchen!

33 Erstickungsgefahr Aus einem Liter flüssigem Stickstoff entwickelt sich ca. 1 m³ gasförmiger Stickstoff, der den Luftsauerstoff verdrängt! Man merkt den Sauerstoffmangel nicht, man wird nur ein bisschen müde...! Mit flüssigem Stickstoff nur in gut belüfteten Bereichen arbeiten! Personen an die frische Luft bringen, ggf. Herz-Kreislauf- Wiederbelebung

34 Explosionsgefahr Aus einem Liter flüssigem Stickstoff entwickelt sich 1 m³ gasförmiger Stickstoff! Dadurch besteht Explosionsgefahr, wenn man Dewar-Gefäße ganz dicht verschließt. Informieren Sie Ihren Praktikumsassistenten! Gefährdeten Bereich weiträumig absperren, der Rest erledigt sich von allein!

35 Brand- und Explosionsgefahr An tiefkalten Gegenstände, die mit Luftsauerstoff in Verbindung kommen, kondensiert der Luftsauerstoff und bildet flüssigen Sauerstoff! Flüssiger Sauerstoff ist ein sehr starkes Oxidationsmittel! Flüssiger Sauerstoff reagiert mit organischen Materialien sehr heftig!

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