Inhalt: Stoffbsp. für. GHS: Auswirkungen auf den betrieblichen Arbeitsschutz und das Gefahrstoffmanagement

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1 GHS: Auswirkungen auf den betrieblichen Arbeitsschutz und das Gefahrstoffmanagement Dr. Birgit Stöffler, Sicherheitsfachkraft, Merck KGaA, Darmstadt Inhalt: Stoffbsp. für NICHT harmonisierte Kennzeichnung: Natriumchlorid Rangfolgeregelung bei en: Hydrazin neues Gesundheitsgefahr: Methanol neues Ausrufezeichen: Salzsäure neuen Gefahrenhinweis H290 Metallkorrosion: Salzsäure zusätzliches Flamme: Essigsäure Wegfall des Symbols gesundheitsschädlich Xn : Chloroform Kennzeichnungsverschärfung Xn Giftig: Coffein Kennzeichnungsverschärfung Xi Ätzend: 1-Propanol Änderungen in Betriebsanweisungen: Methanol Seite 2 von 56

2 Große Hoffnungen geplatzte Träume Die Praktiker im Arbeitsschutz hätten sich gewünscht, dass es 1. endlich eine wirklich weltweit vollständige (100 %- ige) Harmonisierung bzgl. Einstufung und Kennzeichnung gibt. Stattdessen: Die globale Harmonisierung ist ein Langfristziel * 2. ein eigenes für krebserzeugende und erbgutverändernde (canzerogene, mutagene: CM)-Stoffe gibt um auf diese beiden besonders gefährlichen Eigenschaften optisch hinweisen zu können. *: Literatur: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS), Auswirkungen auf den Arbeitsschutz, Dr. Heinz-Günter Schäfer, VCI: Seite 3 von 56 weltweit vollständige (100 %-ige) Harmonisierung: z. B. (noch) nicht bei akuter Toxizität: GHS: 5 Kategorien: EU- GHS: nur 4 Lebensgefahr und Achtung : aktuelle Übersetzungsänderungen (vorher: tödlich bzw. Warnung, veraltete Übersetzungen auf BG Postern!) Einstufung oral Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Kat. 5 wird in der EU z. B. Kochsalz in Signalwort Gefahrenpiktogramme keins Gefahr Achtung Achtung Gefahrenhinweis Nr. H300 H301 H302 H303 Text Gefahrenhinweis Lebensgefahr bei Verschlucken. nicht übernommen, aber z. B. in Japan! : H303: Kann bei Verschlucken gesundheitsschädlich sein. Signalwort: Achtung, : keins Seite 4 von 56 Giftig bei Verschlucken. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Kann bei Verschlucken gesundheitsschädlich sein.

3 Merck-Sicherheitsdatenblatt (SDB) Natriumchlorid: keine Kennzeichnung Weitere toxikologische Hinweise: Nach Verschlucken großer Mengen: Übelkeit, Erbrechen. Kochsalz in der EU: Kein gefährliches Produkt im Sinne der Richtlinie 67/548/EWG Seite 5 von 56 Eigenes für CM-Stoffe? nein!, nur andere Nr. bei Kategorien! z. B.: 2 nach EU oder nach GHS gemeint? CMR: nicht als Gefahrstoff gekennzeichnet! CMR- Eigenschaft krebserzeugend (canzerogen), erbgutverändernd (mutagen), fruchtbarkeitsgefährdend (reproduktionstoxisch) Beim Menschen nachgewiesen Im Tierversuch nachgewiesen EU: 2 Symbole Kategorie 1: Kategorie 2: GHS: nur noch 1 aber Unterscheidung durch Signalwort Gefahr / Achtung Kategorie 1A: Gefahr Kategorie 1B: Gefahr Verdachtsstoffe Kategorie 3: Kategorie 2: Achtung EU: Bzgl. Arbeitsschutzmaßnahmen: Kein Unterschied ob Kat. 1 oder 2! Seite 6 von 56

4 Rangfolgeregelung der EU-Symbole bei Gesundheitsgefahren RL 67/548: Artikel 23 Kennzeichnung und Anhang VI, Regeln für Zuordnung der Gefahrensymbole: Wird einem Stoff mehr als ein Symbol zugeordnet, so ist, wenn mit dem Symbol T+ oder T gekennzeichnet werden muss, die Anbringung der Symbole Xn, Xi und C nicht zwingend, (Ausnahmen sind möglich!) wenn mit dem Symbol C gekennzeichnet werden muss, die Anbringung der Symbole Xn und Xi nicht zwingend; wenn mit dem Symbol Xn gekennzeichnet werden muss, die Anbringung des Symbols Xi nicht zwingend; Wenn Dann KEIN Seite 7 von 56 Rangfolgeregelung der GHS-e bei Gesundheitsgefahren Link: b) Muss mit dem Gefahrenpiktogramm GHS06 gekennzeichnet werden, so erscheint das Gefahrenpiktogramm GHS07 nicht. c) Muss mit dem Gefahrenpiktogramm GHS05 gekennzeichnet werden, so erscheint das Gefahrenpiktogramm GHS07 nicht für Haut- oder Augenreizung. wohl aber für Atemwegsreizung: z. B: 37 % Salzsäure! d) Muss mit dem Gefahrenpiktogramm GHS08 für Sensibilisierung der Atemwege gekennzeichnet werden, so erscheint das Gefahrenpiktogramm GHS07 nicht für Sensibilisierung der Haut oder Haut- und Augenreizung. Wenn Dann KEIN Seite 8 von 56

5 Rangfolgeregelung: gelungen? Kennzeichnungsvergleich EU GHS: Bsp. Hydrazin: 2 Symbole 5 e! EU: 2 GHS: 5 Gefahr R45-10-E23/24/ /53 Kann Krebs erzeugen. Entzündlich. Kein Symbol Auch giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. Verursacht Verätzungen. Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. = = 5 H350 H226 H331 H311 H301 H314 H317 H410 Kann Krebs erzeugen. Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Giftig bei Einatmen. Giftig bei Hautkontakt. Giftig bei Verschlucken. Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Seite 9 von 56 Welches alte Symbol wird zu welchem neuen? ohne Symbol vorher: ähnliches Symbol/ anderes / neues Symbol/ anderes / neues Symbol/ mit verschärfter Kennzeichnung Symbol entfällt Seite 10 von 56

6 Erste GHS-konforme Produkte Die Merck KGaA liefert seit Februar Produkte mit GHS-konformer Etikettierung und neuen Sicherheitsdatenblättern an ihre Kunden aus. Damit ist Merck Vorreiter bei der Umsetzung der im Januar in Kraft getretenen GHS-Verordnung der EU.. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, möglichst zeitnah unsere Produkte zu überprüfen und an die Erfordernisse der GHS-Verordnung anzupassen. Damit tragen wir unserer Verantwortung gegenüber Kunden und Mitarbeitern im Sinne von Responsible Care" weltweit Rechnung", sagte Dr. Bernd Reckmann, Mitglied der Geschäftsleitung der Merck KGaA. Merck wird im Laufe des Jahres kontinuierlich auf Produkte mit GHS-Kennzeichnung umstellen. Neu etikettierte Produkte werden ab sofort zusammen mit einem Beipackzettel mit GHS-Informationen ausgeliefert. Diese sind, ebenso wie die neuen Sicherheitsdatenblätter, im Internet verfügbar. Link: Seite 11 von 56 Vergleich der ersten 12 neu gekennzeichneten Stoffe: EU: Symbol GHS: Stoff Symbol Veränderung Aceton Acetonitril Ammoniaklösung 25 % unverändert Chloroform und Diethylether Essigsäure 1 mehr 1 mehr: Seite 12 von 56

7 Vergleich der ersten 12 neu gekennzeichneten Stoffe: EU: Symbol GHS: Stoff Symbol Veränderung Ethanol unverändert Methanol 1 mehr: Propanol, 2- Salpetersäure 65% unverändert Salzsäure 37% 1 mehr: Schwefelsäure unverändert Arbeitsschutzmaßnahmen bleiben aber BEI ALLEN STOFFEN unverändert! Keine Verschärfung! Seite 13 von 56 Etikettenbsp. Nr. 1: Methanol: neues / zusätzliches Gesundheitsgefahr EU: GHS: Neues / zusätzliches Gesundheitsgefahr Seite 14 von 56

8 Auswirkungen des s Gesundheitsgefahr auf den Arbeitsschutz? Neu ist NUR: Die irreversible Schädigung des Sehnervs bzw. die Erblindung wird jetzt dargestellt durch EU - R-Satz bzw. GHS - Gefahrenhinweis R39/23/24/25: Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. H370: Schädigt die Organe. EU-Symbol bzw. GHS- Auswirkungen auf Arbeitsschutz? Unterweisung durchführen, was das neue bedeutet ( die gleiche Gefahr wird anders dargestellt ). Schutzmaßnahmen T bleiben unverändert, da sich nur die Darstellungsweise geändert hat, aber keine neuen Gefahren dazugekommen sind. T O P Seite 15 von 56 Wichtig bei Unterweisungen: Gesundheitsgefahr steht für sog. längerfristige Wirkungen repräsentiert 7 (!) der insgesamt 10 Gefahrenklassen bei Gesundheitsgefahren: 1: Sensibilisierung (d. h. allergische Reaktion) Atemwege Kategorie 1 2: Carzinogenität 3: Mutagenität 4: Reproduktionstoxizität 5: einmalige Exposition 6: wiederholte Exposition CMR-Eigenschaften spezifische Zielorgan-Toxizität 7: Aspirationsgefahr (d. h. Eindringen flüssiger oder fester Stoffe in die Atemwege) Gegensatz dazu: akute Wirkungen durch Totenkopf! Seite 16 von 56

9 akute ( direkte ) Wirkungen, z. B. Vergiftung: Totenkopf bleibt EU-R-Satz EU- Symbol GHS- GHS- Gefahrenhinweis R23: Giftig beim Einatmen. H331: Giftig bei Einatmen. R24: Giftig bei Berührung mit der Haut. H311: Giftig bei Hautkontakt. R25: Giftig beim Verschlucken. H301: Giftig bei Verschlucken. Seite 17 von 56 chronische ( längerfristige ) Wirkungen, z. B. Krebsentstehung: CMR: krebserzeugend (canzerogen), erbgutverändernd (mutagen), fruchtbarkeitsgefährdend (reproduktionstoxisch) EU-R-Satz bzgl. CMR-Eigenschaften R45: Kann Krebs erzeugen. R49: Kann Krebs erzeugen beim Einatmen. R46: Kann vererbbare Schäden verursachen. R60: Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. R61: Kann das Kind im Mutterleib schädigen. EU- Symbol GHS- GHS-Gefahrenhinweis CMR-Eigenschaften H350: Kann Krebs erzeugen. H350i: Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. H340: Kann genetische Defekte verursachen. H360F: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. H360D: Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Seite 18 von 56

10 chronische ( längerfristige ) Wirkungen, z. B. Organschädigung: EU-R-Satz R39/ : Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch / bei R68/ : Möglichkeit irreversiblen Schadens durch / bei R48/ : Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch... EU-Symbol GHS- GHS-Gefahrenhinweis H370: Schädigt die Organe. H371: Kann die Organe schädigen. H372: Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. H373: Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Seite 19 von 56 Etikettenbsp. Nr. 2: Salzsäure: neues / zusätzliches Ausrufezeichen EU: GHS: Neues / zusätzliches Ausrufezeichen Seite 20 von 56

11 Auswirkungen des s Ausrufezeichen auf den Arbeitsschutz? Neu ist NUR: Die Reizwirkung auf die Atemwege (= eigene Gefahrenklasse ) wird jetzt getrennt von der Ätzwirkung auf Haut bzw. Augen dargestellt EU - R-Satz bzw. GHS - Gefahrenhinweis R34: Verursacht Verätzungen R37: Reizt die Atmungsorgane Rangfolgeregelung: Wenn C, dann kein Xi! H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H335: Kann die Atemwege reizen. Rangfolgeregelung: keine EU-Symbol bzw. GHS- Auswirkungen auf Arbeitsschutz? Unterweisung durchführen, was das neue bedeutet ( die gleiche Gefahr wird anders dargestellt ). Schutzmaßnahmen T bleiben unverändert, da sich nur die Darstellungsweise geändert hat, aber keine neuen Gefahren dazugekommen sind. Seite 21 von 56 T O P 3 unterschiedliche Gefahrenklassen: Ätz- bzw. Reizwirkung auf Haut / Augen / Atemwege Kategorie Gefahrenklasse Signalwort Gefahrenhinweis 1.) Hautreizende/ - ätzende Wirkung 1A, 1B, 1C 2 Gefahr Achtung H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H315: Verursacht Hautreizungen. 2.) Schwere Augenschädigung / Augenreizung 1 2 Gefahr Achtung H318: Verursacht schwere Augenschäden. H319: Verursacht schwere Augenreizung. 3.) Spezifische Zielorgan- Toxizität bei einmaliger Exposition 3 Achtung H335: Kann die Atemwege reizen. Seite 22 von 56

12 Wichtig bei Unterweisung: 1.) Ausrufezeichen : steht bei sog. schwächeren Wirkungen 2.) Unterscheidung zw. Xn und Xi fällt weg Einstufung Akute Toxizität Akute Toxizität Akute Toxizität Kategorie 4 - oral Kategorie 4 -dermal Kategorie 4 - inhalativ Ätzung/Reizung der Haut Kategorie 2 Schwere Augenschäden/-reizung Kategorie 2 Sensibilisierung Atemwege od. Haut Kategorie 1 Spezifische Zielorgan-Toxizität einmalige Exposition: Atemwegsreizung Kategorie 3 Spezifische Zielorgan-Toxizität einmalige Exposition: Betäubende Wirkung Kategorie 3 Gefahrenhinweis H315: Verursacht Hautreizungen. H319: Verursacht schwere Augenreizung. H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H335: Kann die Atemwege reizen. Keine Unterscheidung mehr zwischen den Symbolen gesundheitsschädlich (Xn) und reizend (Xi): Unterscheidung nur noch über die Gefahrenhinweise möglich! H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H312: Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Seite 23 von 56 Wichtig bei Unterweisung: Ausrufezeichen : steht bei sog. schwächeren Wirkungen: Vergleich schwächere stärkere Wirkungen Gefahrenhinweis schwächere Wirkung Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenreizung. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. GHS- Gefahrenhinweis stärkere Wirkung Giftig oder Lebensgefahr bei Verschlucken. Giftig oder Lebensgefahr bei Hautkontakt. Giftig oder Lebensgefahr bei Einatmen. Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Verursacht schwere Augenschäden. Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. Seite 24 von 56

13 Etikettenbsp. Nr. 3: Essigsäure: zusätzliches Flamme EU: GHS: Zusätzliches Flamme Seite 25 von 56 Auswirkungen des s Flamme auf den Arbeitsschutz? Neu ist NUR: Selbst die nur entzündbaren Flüssigkeiten werden jetzt gekennzeichnet mit EU - R-Satz bzw. GHS - Gefahrenhinweis R10: Entzündlich. H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar. EU-Symbol bzw. GHS- immer OHNE Flammen-Symbol, (da nicht leicht-entzündlich od. hoch-entzündlich) Auswirkungen auf Arbeitsschutz? Unterweisung durchführen, was das zusätzliche bedeutet ( die gleiche Gefahr, die vorher ohne Symbol dargestellt wurde, wird jetzt mit einem dargestellt ). Schutzmaßnahmen T bleiben unverändert, da sich nur die Darstellungsweise geändert hat, aber keine neuen Gefahren dazugekommen sind. T O P Seite 26 von 56

14 Vergleich Flammpunkte entzündbare Flüssigkeiten: EU GHS Flammpunkt [ C] R10: entzündlich ohne Symbol R11 R Essigsäure Flammpunkt: 39 C H226, Kat. 3 entzündbar H224 Kat. 1 extrem entzündbar H225 Kat. 2 leicht entzündbar > > 35 Siedepunkt [ C] Seite 27 von 56 Etikettenbsp. Nr. 4: Chloroform: neue e Gesundheitsgefahr und Ausrufezeichen verbunden mit Wegfall des Symbols Gesundheitsschädlich (Xn) EU: Wegfall: GHS: Stattdessen neue / e: Seite 28 von 56

15 Auswirkungen neue e Gesundheitsgefahr und Ausrufezeichen auf Arbeitsschutz? Neu ist NUR: 3 Gesundheitsgefahren werden jetzt mit 2 en dargestellt EU - R-Satz bzw. GHS - Gefahrenhinweis 1. R22: Gesundheitsschädl. beim Verschlucken. 2. R40: Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. 3. R48/20/22: Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. 1. H302: Gesundheitsschädl. bei Verschlucken. 2. H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen. 3. H373: Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. EU-Symbol bzw. GHS- Auswirkungen auf Arbeitsschutz? Unterweisung durchführen, was die neuen e bedeuten ( gleiche Gefahren werden anders dargestellt ). Schutzmaßnahmen bleiben T T unverändert, da sich nur O die Darstellungsweise geändert hat, aber keine neuen Gefahren P dazugekommen sind. Seite 29 von 56 Etikettenbsp. Nr. 5: Salzsäure: neuer / zusätzlicher Gefahrenhinweis: Metallkorrosion EU: GHS: Neuer Gefahrenhinweis: H290: Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Seite 30 von 56

16 Auswirkungen des Gefahrenhinweises H290: Kann gegenüber Metallen korrosiv sein auf den Arbeitsschutz? Neu ist NUR: Die Korrosionswirkung auf Metalle wird jetzt durch einen EIGENEN / neuen Gefahrenhinweis (H290) dargestellt. EU - R-Satz bzw. GHS - Gefahrenhinweis kein R-Satz für Korrosionswirkung auf Metalle! H290: Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. EU-Symbol bzw. GHS- keins Auswirkungen auf Arbeitsschutz? Unterweisung durchführen, was der neue Gefahrenhinweis bedeutet ( die bereits bekannte Gefahr wird jetzt mit einem neuen Gefahrenhinweis dargestellt ). T T Schutzmaßnahmen bleiben unverändert, da O sich nur die Darstellungsweise geändert hat, aber keine neuen Gefahren dazugekommen sind. P Seite 31 von 56 Metallkorrosion bei Säuren ist überhaupt nichts Neues, weil 1.) EU-Symbol und GHS- zeigen beide Ätzwirkungen: Mensch und Material 2.) bei der Gefährdungsbeurteilung ALLE Gefährdungen beurteilt werden müssen, z. B. mittels des Sicherheitsdatenblattes, d.h. also auch Gefährdungen, für die es keine R-Sätze gab bzw. Gefahrenhinweise gibt, wie z. B. erstickend (kein R-Satz und kein Gefahrenhinweis) metallkorrosiv (kein R-Satz, aber Gefahrenhinweis H290) Siehe: GefStoffV 2004: 7 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung: (1) Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen hat der Arbeitgeber alle Gefährdungen unter folgenden Gesichtspunkten zu beurteilen: 2. Informationen des Herstellers insbesondere im Sicherheitsdatenblatt Seite 32 von 56

17 Sicherheitsdatenblatt: Abschnitt: 7. Handhabung und Lagerung: Angaben bzgl. Metallkorrosion: unverändert! EU Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Keine Metallbehälter = Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Keine Metallbehälter GHS Seite 33 von 56 Bisher: Angaben bzgl. Metallkorrosion in Betriebsanweisung in Abschnitt Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln integrieren Vorgabe aus TRGS 555: Link: Der Abschnitt Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln soll Angaben zur Lagerung enthalten: Betriebsanweisung nach GefStoffV Arbeitsbereiche, Arbeitsplatz, Tätigkeit: Gefahrstoffbezeichnung.säure Gefahren für Mensch und Umwelt Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Lagerung: Keine Metallbehälter Verhalten im Gefahrfall Erste Hilfe Sachgerechte Entsorgung Seite 34 von 56

18 Betriebsanweisungen müssen nicht vollkommen neu erstellt werden: Änderungen NUR im Abschnitt Gefahren für Mensch und Umwelt Betriebsanweisung nach GefStoffV Arbeitsbereiche, Arbeitsplatz, Tätigkeit: Gefahrstoffbezeichnung Gefahren für Mensch und Umwelt! Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Verhalten im Gefahrfall Erste Hilfe Sachgerechte Entsorgung unverändert Änderungen: Symbole e R-Sätze Gefahrenhinweise Änderungen: S-Sätze Sicherheitshinweise aber ohne inhaltliche Änderungen/Ergänzungen P z. B. kein anderer Handschuh Bsp. Methanol, nächste Seite unverändert Seite 35 von 56 T T O Bsp. Methanol: Vergleich S-Sätze Sicherheitshinweise: Orientierung an bisherigen S-Sätzen, nicht mehr als 6 Sicherheitshinweise: ohne inhaltliche Änderungen / Ergänzungen, oft nur andere Wortwahl: EU: S-Satz S7: Behälter dicht geschlossen halten. S16: Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. S36/37: Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. S45: Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen. GHS: Sicherheitshinweis* P233: Behälter dicht verschlossen halten. P210: Von Hitze / Funken / offener Flamme / heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. P280: Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P307 + P310: BEI Exposition: Sofort GIFTINFORMATIONS- ZENTRUM oder Arzt anrufen. *: Die Auswahl der Sicherheitshinweise basiert auf einem Entwurfsvorschlag aus dem RIP 3.6 (Guidance zur Anwendung des GHS). Seite 36 von 56

19 Bsp. Methanol: Vergleich R-Sätze Gefahrenhinweise: ohne inhaltliche Änderungen / Ergänzungen, oft nur andere Wortwahl bzw. kürzer und damit besser verständlich: EU: R-Satz und Symbol R11: Leichtentzündlich. GHS: Gefahrenhinweis und H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. R23/24/25: Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. R39/23/24/25: Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. H331 H311 H301: Giftig bei Einatmen. Giftig bei Hautkontakt. Giftig bei Verschlucken. H370: Schädigt die Organe. Seite 37 von 56 Merck-Sicherheitsdatenblatt Methanol, Artikelnr : nach GHS Für den Anwender sind die Angaben aus Abschnitt 2: Gefahrenklasse (z. B. Entzündbare Flüssigkeiten ) bzw. Kategorie (z. B. 2 ) eher unverständlich! Hilfreicher sind hier die Angaben in Abschnitt 15: Seite 38 von 56

20 Merck-Sicherheitsdatenblatt Methanol, Artikelnr : nach GHS H P R S Bis : Im Sicherheitsdatenblatt der Stoffe werden sowohl die neue GHS-Kennzeichnung als auch die alte Kennzeichnung gemäß EG-Richtlinien aufgeführt! Ähnlicher Wortlaut bei R- bzw. H-Sätzen S- bzw. P-Sätzen Seite 39 von 56 Kennzeichnungsverschärfung bzgl. Ätz-/Reizwirkung: reizend ätzend : z. B. 1-Propanol EU (alt) GHS (neu) Symbol: : Kennbuchstabe + Gefahrenbezeichnung: Xi reizend Signalwort: Gefahr R-Satz Nr.: 41 Gefahren- Hinweis Nr.: H318 Text: Gefahr ernster Augenschäden. Text: Verursacht schwere Augenschäden. Seite 40 von 56

21 Auswirkungen Kennzeichnungsverschärfung Xi Ätzwirkung auf Arbeitsschutz? Neu ist z. B.: Die Gefahr schwerer Augenschäden wird jetzt dargestellt durch EU - R-Satz bzw. GHS - Gefahrenhinweis R41: Gefahr ernster Augenschäden. H318: Verursacht schwere Augenschäden. EU-Symbol bzw. GHS- Auswirkungen auf Arbeitsschutz? Unterweisung durchführen ( Stoffeigenschaften bzw. Schutzstufe sind unverändert ). Schutzmaßnahmen T bleiben unverändert, da sich nur die Darstellungsweise geändert hat, aber keine neuen Gefahren dazugekommen sind. Schutzstufe 4 Schutzstufe 3 Schutzstufe 2 Schutzstufe 1 T O P Seite 41 von 56 Kennzeichnungsverschärfung: gesundheitsschädlich giftig: z. B. Coffein EU (alt) Symbol: GHS (neu) : Kennbuchstabe + Gefahrenbezeichnung: Xn, gesundheitsschädlich Signalwort: Gefahr R-Satz Nr.: Text: R22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken Gefahren- Hinweis Nr.: Text: H301 Giftig bei Verschlucken Seite 42 von 56

22 das heißt NICHT, dass Coffein jetzt giftiger geworden ist! Die Tasse Kaffee ist jetzt nicht ganz plötzlich giftiger geworden, nur weil der Inhaltsstoff Coffein von gesundheitsschädlich auf giftig umgekennzeichnet wird. Tatsächliche Gefahrenpotenzial ist unverändert! letale (tödliche) Dosis beim Mensch: ca. 10 g Coffein (5-30 g), ca. 100 Tassen Kaffee ( Tassen/Tag) EU: 200 GHS: 300 (Literatur letale Dosis: Drogen_und_Psychopharmaka-10 ) Die Verschärfung der Kennzeichnung ergibt sich nur aufgrund der Verschiebung der Grenzen (Anhebung der letalen Dosis (LD 50 ) von 200 auf 300 mg/kg) bei GHS im Vergleich zum bisherigen EU-System! Seite 43 von 56 Auswirkungen Kennzeichnungsverschärfung Xn Totenkopf auf Arbeitsschutz? EU - R-Satz bzw. GHS - Gefahrenhinweis R22: Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. H301: Giftig bei Verschlucken. EU-Symbol bzw. GHS- Auswirkungen auf Arbeitsschutz? Unterweisung durchführen. ( Stoffeigenschaften sind unverändert ). Verschärfung der Schutzmaßnahmen bei Erhöhung der Schutzstufe von 2 auf 3 wie z. B. geschlossenes System Schutzstufe 4 Messverpflichtung Schutzstufe 3 Aufbewahrung und Schutzstufe 2 Lagerung nur noch Schutzstufe 1 unter Verschluss oder so, dass nur noch fachkundige Personen Zugang haben. Zusammenlagerungsverbot giftig / brennbar ist z. Zt. noch unklar! Geplant ist: Wahrung des bestehenden Schutzniveaus Seite 44 von 56

23 Wahrung des bestehenden Schutzniveaus: Anpassung anderer Rechtsvorschriften: Anpassung anderer Rechtsvorschriften Als Folge der EG-GHS-Verordnung sind eine Reihe europäischer (und auch nationaler, deutscher) Regelungen an die neuen Einstufungs- und Kennzeichnungsbestimmungen anzupassen National ist zum Beispiel die ChemikalienverbotsV zu ändern, ebenso die GefahrstoffV. Alle Anpassungen sollen nach Möglichkeit unter Wahrung des bestehenden Schutzniveaus erfolgen. T T O P Literatur: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, : EG-GHS-Verordnung Neue Kennzeichnungen für Chemieprodukte: gefahrstoffe infos zur ghs vo.pdf Seite 45 von 56 Anpassung GefStoffV: Wahrung des bestehenden Schutzniveaus Bekanntmachung des BMAS vom 15. Dezember IIIb zur Anwendung der Gefahrstoffverordnung und der TRGS mit dem Inkrafttreten der GHS-Verordnung GMBl Nr. 1 S. 13 ( ) Die "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006" (Kurzbezeichnung: GHS-Verordnung oder CLP-Verordnung) wird am 20. Januar 2009 in Kraft treten. In der Gefahrstoffverordnung werden übergangsweise die Bezüge zur Einstufung nach den Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EWG, die erst zum 01. Juni 2015 außer Kraft treten, beibehalten. Mit diesem Vorgehen bleibt das bisherige Schutzniveau zunächst unverändert. Dies gilt auch für die bestehenden Technischen Regeln, die unabhängig von kurzfristig erforderlichen formalen Anpassungen zunächst unverändert Anwendung finden. Literatur: nnn=true& nnn=true Seite 46 von 56

24 Niedrigere Konzentrationsgrenzen (5 % 1 %) bzgl. Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Kennzeichnung Zubereitung (nach EU) Auslösender Gehalt in %, Symbol, Gefährlichkeitsmerkmal, Gefahrenhinweis 10 %. R34: Verursacht Verätzungen 5 bis < 10 %, Reizend R38: Reizt die Haut. 0 bis < 5 %: Keine Kennzeichnung Auslösender Gehalt in %, Symbol, Kategorie / % SIGNALWORT, Gefahrenhinweis Kennzeichnung Mischung (nach GHS) 5 %, Ätzend, Kategorie 1 / GEFAHR, H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. 1 bis < 5 %, Kategorie 2 / ACHTUNG, H315: Verursacht Hautreizungen. 0 bis < 1 %. Keine Kennzeichn. Seite 47 von 56 Niedrigere Konzentrationsgrenzen (5 % 1 %) bzgl. Ätz-/Reizwirkung auf die Augen Kennzeichnung Zubereitung (nach EU) Auslösender Gehalt in %, Symbol, Gefährlichkeitsmerkmal, Gefahrenhinweis 10 %, Reizend. R41: Gefahr ernster Augenschäden 5 bis < 10 %, Reizend R36: Reizt die Augen 0 bis < 5 %: Keine Kennzeichnung bis < 1 %. Keine Kennzeichn. Seite 48 von Kennzeichnung Mischung (nach GHS) Auslösender Gehalt in %, Symbol, Kategorie / % SIGNALWORT, Gefahrenhinweis 3 %, Kategorie 1 / GEFAHR, H318: Verursacht schwere Augenschäden. 1 bis < 3 %, Kategorie 2 / ACHTUNG, H319: Verursacht schwere Augenreizung.

25 Niedrigere Konzentrationsgrenzen bzgl. Ätz- /Reizwirkung trifft insbes. Reinigungsmittel Reinigungsmittel saurer Badreiniger Allzweckreiniger Handgeschirrspülmittel Abflussreiniger EU Symbol kein Symbol GHS Milde Handspülmittel und hochalkalischer Abflussreiniger müssen nach GHS beide mit dem Ätzwirkung gekennzeichnet werden. Begründung: R41: Gefahr ernster Augenschäden H318: Verursacht schwere Augenschäden Kennzeichnung Zubereitung (nach EU) Auslösender Gehalt in %, Symbol, Gefährlichkeitsmerkmal, Gefahrenhinweis 10 %, Reizend. R41: Gefahr ernster Augenschäden 5 bis < 10 %, Reizend, R36: Reizt die Augen % Kennzeichnung Mischung (nach GHS) Auslösender Gehalt in %, Symbol, Kategorie / SIGNALWORT, Gefahrenhinweis 3 %, Kategorie 1 / GEFAHR, H318: Verursacht schwere Augenschäden. Literatur: Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e.v., Ad-Hoc-AG GHS: Was ändert sich für Reinigungsmittel durch das Global Harmonisierte System (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung?, Link: oder: Seite 49 von 56 Sicherheitsdatenblatt: Neutralreiniger VP22028: Kennzeichnungsverschärfung von R41 (reizend) auf H318 (ätzend) R41: Gefahr ernster Augenschäden. H318: Verursacht schwere Augenschäden. Link: oad/sdb/ pdf Seite 50 von 56

26 Cyankali wirkt Wortlaut R-Satz bisher? sehr giftig tödlich! Lebensgefahr! D. h. die Ausdrucksweise nimmt an Dramatik zu: z. B. akute Toxizität: EU: sehr giftig GHS: Lebensgefahr! EU (alt) Symbol: GHS (neu) + Signalwort: Gefahr R-Sätze Nr.: R26/27/28 Gefahren- Hinweise Nr. : H330 H310 H300 Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut! Text: Lebensgefahr bei Einatmen. Lebensgefahr bei Hautkontakt. Lebensgefahr bei Verschlucken. Seite 51 von 56 sehr giftig Lebensgefahr, heißt NICHT, dass der Stoff jetzt gefährlicher geworden ist! Wie auch schon bei Coffein gilt auch für Cyankali: Das heißt aber auch hier nicht, dass Cyankali jetzt ganz plötzlich lebensgefährlicher als bisher schon geworden ist. Die tödliche Dosis für Mensch ist unverändert! Es hat sich also nur die Ausdrucksweise bzgl. akute Giftigkeit geändert! Frage: Änderung der Schutzstufe/-maßnahmen notwendig? Nein, keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen notwendig, da weiterhin akut giftig / lebensgefährlich = Schutzstufe 3! Seite 52 von 56

27 Fazit: Veränderungen durch GHS hauptsächlich in der Gefahrendarstellung Art der Schutzmaßnahme Handlungsbedarf durch GHS? T + P niedrig Wahrung des bestehenden Schutzniveaus hoch, z. B. durch O (Software-)Aktualisierung Betriebsanweisungen Sicherheitsdatenblätter Unterweisungen aller betroffenen Mitarbeiter Seite 53 von 56 Es hätte noch viel schlimmer kommen können: Vorschläge für neues Symbol für chronische Toxizität (2002) Literatur: oder: Seite 54 von 56

28 Ende Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Für Fragen stehe ich jederzeit gern zur Verfügung! Dr. Birgit Stöffler Diplom-Ingenieurin, Chemie Fachkraft für Arbeitssicherheit Abteilung Arbeits- und Anlagensicherheit Merck KGaA, Frankfurter Straße 250, Darmstadt Tel , Fax Seite 55 von 56 Back-Up: Disclaimer und Bilderquellen Merck KGaA übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit der bereitgestellten Information. Schadensersatzforderungen und Gewährleistungsansprüche aufgrund fehlender oder falscher Angaben sind ausgeschlossen. Dieser Vortrag wurde von der Abteilung Arbeits- und Anlagensicherheit der Merck KGaA, Darmstadt, erstellt. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Merck KGaA Abteilung Arbeits- und Anlagensicherheit Frankfurter Straße Darmstadt Phone: +49(0) Fax: +49(0) Bilderquellen: GHS-e: TOP-Bilder: Cliparts-Sammlungen Seite 56 von 56

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