Energieeinsparverordnung EnEV + Energieberatung
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- Benedikt Weiner
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1 Energieeinsparverordnung EnEV + Energieberatung EnergieAgentur Berghamer und Penzkofer Effizienzberatung GmbH Leinbergerstr Moosburg / Blatt 1
2 Inhalte des Vortrages Inhalte des Vortrages Politischer + Rechtlicher Rahmen Geschicht / Grundprinzipien der EnEV Ausblick EnEV 2012 Phasen einer Energieberatung KfW Effizienzhäuser Förderstufen KfW-Förderprogramme für Wohnbauten BAFA Förderprogramme Blatt 2
3 Politischer Rahmen Politischer Rahmen EU-Gesetze EU-Richtlinie 2003: Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) Novellierte EU-Richtlinie (voraussichtlich 2011): Rat der Europäischen Union: Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung), Entwurf, Brüssel, 25. November Februar 2011 EU-Gipfel zur Energiestrategie 2020 Hauptziele: Ab 2020 sollen alle Neubauten in der EU fast keine Energie mehr benötigen für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung. Der nahezu inexistente oder äußerst geringfügige Energiebedarf sollte möglichst durch Energie aus erneuerbaren Energiequellen, auch am Standort oder in der Nähe des Gebäudes erzeugt bzw. gedeckt werden. Blatt 3
4 Rechtlicher Rahmen Geschichte und Zukunft der Energieeinsparverordnung EnEV 2007 = 1:1 Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie Einführung des Energieausweises im Bestand + Energieausweispflicht Referenzgebäude im Nichtwohnbau (DIN 18599) (inkl. Beleuchtung) Prüfung des Einsatzes erneuerbarer Energien in Gebäuden >1.000m² EnEV 2009 Verschärfung um ca. 30% Primärenergiebedarf ca. -30% - Gebäudehülle ca. -20% - Erweiterte Dämmpflichten im Gebäudebestand - Referenzgebäude im Nichtwohnbau und Wohnbau Verbot elektrischer Speicherheizungen bis Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien + EEWärmeG Einsatz erneuerbarer Energien beim Neubau (Mindestanteil) EnEv 2012 EnEv 2018??? EnEV 2020??? Blatt 5
5 Rechtlicher Rahmen Ausblick EnEV 2012 EnEV Ausblick Verschärfung des max. Primärenergieverbrauchs um ca. 30% Erhöhter Einsatz von regenerativen Energien zwingend notwendig Nach EnEV 2009 ist heute die Einhaltung der Anforderungen an den Primärenergiebedarf im Neubau und für die Erreichung der KfW-Effizienzhausstandards nur mit Einsatz regenerativer Energien und mindestens Brennwerttechnik möglich. Ab 2012 ist das Erreichen eines KfW-Effizienzhausstandards im Bestand mit fossilen Energieträgern (Öl und Gas) voraussichtlich nicht mehr möglich Plusenergiehaus WSchVO 2.WSchVO 3.WSchVO EnEV EnEV 2009 EnEV 2012 Ziel 2020 Ziel 2050 Blatt 6
6 Definitonen Begriffsdefinitionen EnEV - Energieberatung Primärenergiebedarf Q P Energiemenge die zur Deckung des Heizenergie- und Warmwasserbedarfs benötigt wird unter Berücksichtigung von Verlusten die von der Gewinnung an einer Quelle über Aufbereitung und Transport bis zum Gebäude und der Verteilung und Speicherung im Gebäude anfallen. Heizenergiebedarf Q H - (=Endenergiebedarf) Energiemenge die dem Heizsystem eines Gebäudes zugeführt wird um den Heizwärme-/Warmwasserbedarf abzudecken unter Berücksichtigung der Verluste bei der Erzeugung, Verteilung und Übergabe der Wärme innerhalb des Gebäudes (Anlagenverluste) Transmissionswärmeverluste H T Wärmeverluste der Gebäudehülle unter Berücksichtigung der Wärmedurchlasswiderstände der Baumaterialien und Bauteile (U-Werte) sowie der Lüftungswärme- und Wärmebrückenverluste Primärenergiebedarf Neubau - Bestandssanierung Der Primärenergiebedarf sanierter Bestandsgebäude darf um 30% höher liegen als ein vergleichbarer Neubau Begründung: Manche Bauteile sind nicht/kaum sanierbar, z.b. ungedämmte Bodenplatten Blatt 7
7 Konsequenzen für die Zukunft Schlußfolgerungen für die zukünftige Planung Maximal zulässiger Primärenergiebedarf wird auch in der energieeffizienten Sanierung nur noch mit Einsatz von regenerativen Energien einzuhalten sein. Das EEWärmeG wird voraussichtlich auf den Gebäudebestand ausgeweitet werden. Die Anforderungen an den Gebäudebestand werden höher. Die Problematik der Anrechnung von Wärmebrücken wird intensiver. Beim Heizungstausch ist es notwendig, die absehbaren zukünftigen Anforderungen zu berücksichtigen: - Lebensdauer Anlagentechnik ca Jahre - Verschärfter Sanierungsfahrplan für Gebäude im Bestand beginnt in 9 Jahren (2020) Blatt 10
8 Energieberatung Phasen der Energieberatung Ortsbesichtigung / Begehung mit Festlegung der notwendigen Beratungsschritte Dauer: meist ca. 1 Stunde Energiebedarfsberechnung als Basis für: Sanierungskonzept Wirtschaftlichkeitsberechnung Förderanträge Heizungsauslegung Angebotseinholung Blatt 11
9 Energieberatung Phasen der Energieberatung Benötigte Unterlagen Planunterlagen erleichtern die Energieberatung sehr. Vereinfachtes Aufmaß und pauschale Annahme der Materialqualitäten sind nach EnEV zulässig. Pläne (z.b. Eingabepläne) Baubeschreibungen Alte Rechnungen Unterlagen über Sanierungen Fotos über historische Zustände Blatt 12
10 Energieberatung Phasen der Energieberatung Sanierungskonzept Gebäudehülle (Dämmung und Dichtheit) Energiekonzept (Heizung/Lüftung) Kostenschätzung Zeitplan/logische Abfolge der Maßnahmen Fördermittelberatung KfW-Programme Bafa-Förderung regenerative Energien Blatt 13
11 KfW-Effizienzhäuser - Förderstufen Begriff KfW-Effizienzhaus Definition eines Energieeffizienz-Standards, der für Sanierungsvorhaben ebenso verwendet werden kann, wie für Neubauten. Die Zahl hinter dem KfW- im Effizienzhauslogo gibt an, wie hoch der Jahresprimärenergiebedarf in kwh/m²a im Verhältnis zu den gesetzlichen Mindestanforderungen der EnEV an einen Neubau ist. (Gebäudehülle Ha t =+15%) Es gilt der Bezug auf die Anforderungen der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV), also zur Zeit EnEV2009. Beispiel: Das KfW-Effizienzhaus 85 benötigt höchstens 85 Prozent des Primärenergiebedarfs eines nach den EnEV-Anforderungen 2009 errichteten Neubaus. Effizienzhaus 70 wird voraussichtlich ab 2012 Standard für Neubau und folglich Sanierung auf Neubaustandard Blatt 14
12 KfW-Effizienzhäuser - Förderstufen Förderung KfW-Einzelmaßnahmen zinsgünstige Darlehen Förderhöchstsumme ,- /Wohneinheit EH 115 Tilgungszuschuss = 2,5% EH 100 Tilgungszuschuss = 5,0% EH 85 Tilgungszuschuss = 7,5% EH 70 Tilgungszuschuss = 10,0% EH 55 Tilgungszuschuss = 12,5% Nur Neubauprojekte Blatt 15
13 KfW-Effizienzhäuser - Förderstufen Förderung KfW-Effizienzhaus Tilgungszuschuss Förderhöchstsumme ,- /Wohneinheit EH 115 Tilgungszuschuss = 7,5% EH 100 Tilgungszuschuss = 10,0% EH 85 Tilgungszuschuss = 12,5% EH 70 Tilgungszuschuss = 15,0% EH 55 Tilgungszuschuss = 17,5% Nur Neubauprojekte Blatt 16
14 KfW-Effizienzhäuser - Förderstufen Förderung KfW-Einzelmaßnahmen ab 1.März 2011! Förderhöchstsumme ,- /Wohneinheit Wärmedämmung von Wänden Wärmedämmung von Dachflächen Wärmedämmung von Geschoßdecken Erneuerung fenster + Außentüren Erneuerung/Einbau Lüftungsanlage Erneuerung Heizung / Umwälzpumpen und hydraulischer Abgleich (keine Doppelförderung mit BAFA) Zuschußvariante: Darlehensvariante: 5% der förderfähigen Kosten max , /WE Förderhöchstsatz ,- /WE Blatt 17
15 KfW-Effizienzhäuser - Förderstufen Sonstige KfW-Förderprogramme Sonderförderung Baubegleitung durch Sachverständigen Zuschüsse in Höhe von 50 % Ihrer Kosten bis zu 2.000,- pro Vorhaben Förderung Wohnraum Modernisieren Förderhöchstsatz ,- /Wohneinheit Zinssatz ab 3,25% eff. Förderung Erneuerbare Energien-Standard (Unternehmer/Freiberufler) Solaranlagen (ab 3 Wohneinheiten od. Nichtwohnbau) KWK-Anlagen (Stromeinspeisung Unternehmer) Zinssatz ab 2,93% eff. Förderung Altersgerecht Umbauen Erschließung Raumgeometrie Türen - Sanitäreinrichtung Förderhöchstsatz ,- /WE Zinssatz ab 1,61% eff. Blatt 18
16 BAFA Förderung BAFA Förderprogramme Förderung Solarthermie Blatt 19
17 BAFA Förderung BAFA Vor-Ort-Beratung Förderung Vor-Ort-Beratung Förderung von 50% der Beratungskosten max. 300,- Ein-/Zweifamilienhaus max. 360,- Mehrfamilienhaus Fördervoraussetzungen Bauantrag vor dem Bauwerk nicht später um >50% verändert mind. 50% Wohnnutzung Zusätzliche Förderungen Thermografie 25 je Thermogramm max. 100,- -oder- Blower-Door-Test 100,- Beratung Stromeinsparung 50,- Blatt 20
18 BAFA Förderung BAFA Förderprogramme Förderung Biomasse (nur Gebäudebestand) Blatt 21
19 BAFA Förderung BAFA Förderprogramme Förderung Wärmepumpe (nur Gebäudebestand) Blatt 22
20 Danke für die Aufmerksamkeit EnergieAgentur Berghamer und Penzkofer Effizienzberatung GmbH Leinbergerstr Moosburg / Blatt 23
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