Förderung der Energieeffizienz in Kommunen und bei gemeinnützigen Organisationen
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- Sylvia Arnold
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1 Förderung der Energieeffizienz in Kommunen und bei gemeinnützigen Organisationen Andreas Schüring Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Hamm, 22. April 2016
2 Information/Beratung für Kommunen Ziel: Energieeffizienz & Einsatz erneuerbarer Energien steigern Ungenutztes Potenzial bei Energieeinsparungen im kommunalen Bereich Bausubstanz und Infrastruktur sind im Durchschnitt 35 Jahre alt Sanierung in rd. 1 % aller Gebäude und Anlagen pro Jahr Energieberater können Kommunen (kommunale Verwaltung und Gemeinderäte) dabei unterstützen, die Energieeffizienz ihrer eigenen Bestände zu verbessern Ingenieure aus spezialisierten Ingenieurbüros für Nichtwohngebäude sollen tätig werden, um Sanierungsaktivitäten bei kommunalen Gebäuden/Anlagen zu erhöhen Die Energieberatung dient zusätzlich dazu, Hemmnisse und den Investitionsstau bei kommunalen Gebäuden und Anlagen abzubauen Daher: Energieberatung und Energieeffizienz-Netzwerke für Kommunen und gemeinnützige Organisationen
3 Energieberatung und Energieeffizienz-Netzwerke für Kommunen und gemeinnützige Organisationen Drei Fördermodule für die Steigerung der Energieeffizienz Modul 1: Energieeffizienz-Netzwerke von Kommunen Modul 2: Energieberatung für ein energetisches Sanierungskonzept von Nichtwohngebäuden oder für einen Neubau von Nichtwohngebäuden für Kommunen, kommunale Unternehmen und gemeinnützige Organisationen Modul 3: Energieanalyse für öffentliche Abwasseranlagen für Kommunen und kommunale Unternehmen
4 Modul 1: Energieeffizienz-Netzwerke von Kommunen Ziel der Netzwerke mittels Zusammenarbeit mehrerer Kommunen und/oder Verwaltungseinheiten der Landkreise sollen Einsparpotenziale besonders leicht, wirtschaftlich und nachhaltig erschlossen werden die Netzwerkteilnehmer werden durch ein Team externer Netzwerk- und Energieexperten unterstützt Förderung der Gewinnungsphase Gewinnung von Kommunen und/oder Verwaltungseinheiten der Landkreise für die Einrichtung eines Energieeffizienz-Netzwerks Förderung der Netzwerkphase Aufbau und mehrjähriger Betrieb dieses Netzwerks
5 Modul 1: Energieeffizienz-Netzwerke von Kommunen Förderung der Gewinnungsphase Anwerben von mindestens 8 teilnahmeberechtigten Kommunen Antragstellung vor Beginn des Anwerbens Erläuterung zum geplanten Netzwerk, zu möglichen Teilnehmern und zu voraussichtlichen Ausgaben Förderfähige Ausgaben in der Gewinnungsphase Reise- und Fahrtkosten zu den Gewinnungsgesprächen Ausgaben für Werbematerialien, Infoveranstaltungen etc. Externe Rechtsberatungsausgaben für die Gestaltung eines Mustervertrages keine Personalkosten des Antragstellers Fördersumme der Gewinnungsphase Bis zu 100 % der Sachausgaben, max ,- pro Netzwerksprojekt
6 Modul 1: Energieeffizienz-Netzwerke von Kommunen Förderung der Netzwerkphase Aufbau und Betrieb eines kommunalen Energieeffizienz-Netzwerks Fördervoraussetzungen der Netzwerkphase Vertraglich gesicherte Teilnahme von mindestens 5 und höchstens 12 Kommunen oder eines ganzen Landkreises Einsatz eines qualifizierten Netzwerkteam (Netzwerkmanager, energietechn. Berater, Moderator) Erfüllung der Mindestanforderungen an die Netzwerkarbeit Antragstellung vor Aufbau und Betrieb des Energieeffizienz-Netzwerks
7 Modul 1: Energieeffizienz-Netzwerke von Kommunen Fördersumme der Netzwerkphase Bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens jährlich pro Netzwerkteilnehmer im 1. Jahr Personalkosten für energietechn. Berater 70 % höchstens pro Netzwerkteilnehmer Der Zuschuss wird an den Antragsteller ausgezahlt. Dieser leitet die Zuwendung an die Netzwerkteilnehmer weiter, diese tragen die Kosten des Netzwerkteams Die Förderung der Netzwerkphase erfolgt unabhängig davon, ob zuvor eine Förderung der Gewinnungsphase erfolgt ist.
8 Modul 2: Energieberatung für energetische Sanierung oder Neubau von Nichtwohngebäuden Förderung eines energetischen Sanierungskonzepts in Form 1. Sanierungsfahrplan - mit kurzfristig umsetzbaren Energiesparmaßnahmen und/oder - aufeinander abgestimmte Einzelmaßnahmen enthält 2. umfassenden Fahrplan zur Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus 70 bzw. 100 oder KfW-Effizienzhaus Denkmal Förderung der Neubauberatung nach förderfähigem KfW-Effizienzhaus- Standard
9 Modul 2: Energieberatung für energetische Sanierung oder Neubau von Nichtwohngebäuden Beratungsempfänger Kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Landkreise) Kommunale Zweckverbände Rechtlich unselbstständige kommunale Eigenbetriebe Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund Gemeinnützige Organisationen und anerkannte Religionsgemeinschaften
10 Modul 2: Energieberatung für energetische Sanierung oder Neubau von Nichtwohngebäuden Fördersumme Förderfähig sind bis zu 80% der Ausgaben, jedoch maximal Euro Zusätzlich 500 Euro, wenn der Beratungsbericht in einem Entscheidungsgremium vorgestellt wird bei zusätzlicher Förderung mit Mitteln anderer Beratungsprogramme, dürfen die gesamten Fördermittel maximal 85% der förderfähigen Ausgaben betragen (für finanzschwache Kommunen maximal 95 %)
11 Modul 2: Energieberatung für energetische Sanierung oder Neubau von Nichtwohngebäuden Inhalte des Sanierungskonzepts Daten zum Ist-Zustand von Gebäudehülle und Anlagentechnik Energieverbrauchsdaten der letzten drei Heizperioden (Mittelwert) dem Energiebedarf gegenüberstellen Wirtschaftlichkeit der Nutzung erneuerbarer Energien in der Anlagentechnik Wirtschaftlichkeit der Sanierungsmaßnahmen unter Angabe der energiebedingten Mehrkosten Identifizierte Energiesparmaßnahmen als Investition bewerten und von Instandhaltungsmaßnahmen abgrenzen
12 Modul 3: Energieanalyse von öffentlichen Abwasseranlagen Fördergegenstand Anforderungen des Arbeitsblattes DWA-A 216 Energiecheck und Energieanalyse-Instrumente zur Energieoptimierung von Abwasseranlagen müssen erfüllt sein hinsichtlich - Qualität und Umfang der erhobenen Daten - der Beschreibung der vorgeschlagenen Maßnahmen - des Abschlussberichtes Energieanalyse muss sich über alle der zum Betrieb der Abwasseranlage erforderlichen Anlagenteile erstrecken nicht nur für einzelne Anlagengruppen zur Energieeinsparung ermittelte Sofortmaßnahmen im Sinne des Arbeitsblattes DWA-A 216 sind umzusetzen
13 Modul 3: Energieanalyse von öffentlichen Abwasseranlagen Beratungsempfänger Kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Landkreise) Kommunale Zweckverbände Rechtlich unselbstständige kommunale Eigenbetriebe Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund Gemeinnützige Organisationen und anerkannte Religionsgemeinschaften
14 Modul 3: Energieanalyse von öffentlichen Abwasseranlagen Fördersumme Förderfähig sind bis zu 30% der Ausgaben, jedoch maximal Euro bei zusätzlicher Förderung mit Mitteln anderer Beratungsprogramme, dürfen die gesamten Fördermittel maximal 85% der förderfähigen Ausgaben betragen (für finanzschwache Kommunen maximal 95 %)
15 Antragsberechtigung Modul 1: Energieeffizienz-Netzwerke von Kommunen Natürliche und juristische Personen, die als Netzwerkmanager über ausreichende wirtschaftliche und zeitliche Ressourcen, die erforderliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Kompetenz zum Aufbau und Betrieb eines Energieeffizienz- Netzwerkes verfügen
16 Antragsberechtigung 2 Wege für Modul 2: Energieberatung für energetische Sanierung oder Neubau von Nichtwohngebäuden 1. Weg: durch BAFA geprüfte Energieberater, die Voraussetzungen für die Ausstellung von Energieausweisen für Nichtwohngebäude nach 21 EnEV und Mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit im Bereich Energieberatung von Gebäuden und Weiterbildung zur DIN V für Nichtwohngebäude mit mindestens 50 Unterrichtseinheiten nachweisen müssen
17 Antragsberechtigung 2. Weg: Anerkennung der Energieberater durch das BAFA, die in der Energieeffizienz- Expertenliste als KfW-Sachverständiger für Energieeffizientes Bauen und Sanieren Nichtwohngebäude gelistet sind
18 Antragsberechtigung Modul 3: Energieanalyse von öffentlichen Abwasseranlagen beim BAFA anerkannte Energieberater, die über einen Abschluss eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums in einer einschlägigen Fachrichtung der Ingenieur- oder Naturwissenschaften oder staatlich geprüfter Techniker in einer einschlägigen Fachrichtung oder einen Meisterabschluss in einer einschlägigen Fachrichtung verfügen und Den Nachweis eines Abschluss mindestens eines Referenzprojektes, bei dem eine Energieanalyse einer Abwasseranlage eigenverantwortlich durchgeführt wurde (Projektbeschreibung einreichen) einreichen und über eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit, bei der praxisbezogene Kenntnisse in der Betriebsoptimierung von Abwasseranlagen erworben wurden vorweisen können.
19 Antragsverfahren Antragsformulare für die Förderung und auf Zulassung als Berater unter /index.html Antragsstellung für Fördermodul 1: vor Akquisebeginn bzw. Vertragsunterzeichnung mit Netzwerkteilnehmern für Fördermodul 2 und 3: vor Erstellung des Beratungsberichts Bewilligungszeitraum: im Fördermodul 1: für die Förderung der Gewinnungsphase: sechs Monate für die Förderung der Netzwerkphase: drei Jahre pro Netzwerk in den Fördermodulen 2 und 3: zwölf Monate.
20 Was passiert nach einer Energieberatung? Übersicht der KfW-Förderung im Folgenden Ergänzungen hierzu finden Sie in der Präsentation von Frau Bühner von der KfW
21 Energieeffizienzprogramm Bauen und Sanieren Übersicht Förderung Nichtwohngebäude Förderstufen Förderkredit Tilgungszuschuss jeweils vom Kreditbetrag jeweils pro m² Nettogrundfläche Neubau KfW-Effizienzhaus 55 KfW-Effizienzhaus 70 einheitlicher Zinssatz für alle Förderstufen + 5,0 % - max. 50 EUR - KfW-Effizienzhaus 70 17,5 % max. 175 EUR Sanierung KfW-Effizienzhaus 100 KfW-Effizienzhaus Denkmal einheitlicher Zinssatz für alle Förderstufen + 10,0 % 7,5 % max. 100 EUR max. 75 EUR Einzelmaßnahmen 5,0 % max. 50 EUR
22 Anreizprogramm Energieeffizienz Innovations- und Investitionsimpulse durch Investitionszuschüsse oder zinsverbilligte Kredite insbesondere im Heizungskeller und zur Bauschadensvermeidung und Komfortgewinn Fokus: effiziente Kombinationslösungen, technologieoffen Förderkomponenten: Heizungs- und Lüftungspaket Integration in bestehende Förderverfahren : Antragstellung über KfW-Programm Energieeffizient Sanieren (CO2- Gebäudesanierungsprogramm) für Zuschuss und Kredit mit Tilgungszuschuss Antragstellung über das BAFA (Marktanreizprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP)) Budget des APEE: insgesamt 165 Mio. jährlich für 3 Jahre ab 2016 (Alternative für die steuerliche Förderung) 22
23 Energieeffizient Sanieren Kredit/Zuschuss - Wohnen Überblick Förderangebot 2016 mit Heizungs- und Lüftungspaket Förderstufen förderfähige Kosten Förderkredit Zuschuss Einzelmaßnahmen Heizungs- / Lüftungspaket ,75 %* (Zins) + 7,5 % + 12,5 % 10,0 % 15,0 % max. 5 TEUR max. 7,5 TEUR Die Lücke zwischen der Förderung von Einzelmaßnahmen und Effizienzhäusern wird durch die Pakete geschlossen. KfW-Effizienzhaus 115 / Denkmal + 12,5 % 15,0 % max. 15 TEUR KfW-Effizienzhaus ,0 % 17,5 % max. 17,5 TEUR KfW-Effizienzhaus ,75 %* (Zins) + 17,5 % 20,0 % max. 20 TEUR KfW-Effizienzhaus ,5 % 25,0 % max. 25 TEUR KfW-Effizienzhaus ,5 % 30,0 % max. 30 TEUR * Stand bei allen Laufzeitvarianten Investitionszuschuss als Alternative für private Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften 23
24 Energieeffizient Bauen Neues seit April 2016 Energieeffizienz KfW-EH 40 Plus Jährlicher Primärenergiebedarf (in % des Referenzgebäudes nach EnEV) 40 % Transmissionswärmeverlust 55 % KfW-EH % 55 % KfW-EH % 70 % EnEV (gesetzliche Mindestanforderung) 100 % 100 % 5 % 10 % 15 % Tilgungszuschuss
25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Bundesministerium für Wirtschaft und Energie IIC3, Erneuerbare Energien im Wärmemarkt und Förderung Energieeffizienz in Gebäuden Scharnhorststraße D Berlin
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