Energieeinsparverordnung EnEV + Energieberatung

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1 Energieeinsparverordnung EnEV + Energieberatung EnergieAgentur Berghamer und Penzkofer Effizienzberatung GmbH Leinbergerstr Moosburg / Blatt 1

2 Inhalte des Vortrages Inhalte des Vortrages Politischer + Rechtlicher Rahmen Geschichte / Grundprinzipien der EnEV Ausblick EnEV 2012 Warum Sanieren? Phasen einer Energieberatung KfW Effizienzhäuser Förderstufen Sanierung Chancen Nutzen Blatt 2

3 Politischer Rahmen Politischer Rahmen EU-Gesetze EU-Richtlinie 2003: Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) Novellierte EU-Richtlinie 2011: Rat der Europäischen Union: Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung), Entwurf, Brüssel, 25. November Februar 2011 EU-Gipfel zur Energiestrategie 2020 Hauptziele: Ab 2020 sollen alle Neubauten in der EU fast keine Energie mehr benötigen für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung. Der nahezu inexistente oder äußerst geringfügige Energiebedarf sollte möglichst durch Energie aus erneuerbaren Energiequellen, auch am Standort oder in der Nähe des Gebäudes erzeugt bzw. gedeckt werden. Blatt 3

4 Energiekonzept 2010 Energiekonzept 2010 Bundesregierung - Neubau und Sanierung Die bisherigen Instrumente werden nicht ausreichen, um die Ziele umzusetzen: Die Energieeinsparverordnung (EnEV) definiert Anforderungen an Neubauten und bei Sanierungen im Bestand. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zielt ebenfalls auf Neubauten. Diese Instrumente müssen im Rahmen der wirtschaftlichen Vertretbarkeit weiterentwickelt werden, um die Sanierungsziele zu erreichen. Mit der Novelle der EnEV 2012 wird das Niveau "klimaneutrales Gebäude" für Neubauten bis 2020 auf der Basis von primärenergetischen Kennwerten eingeführt. Der daran ausgerichtete Sanierungsfahrplan für Gebäude im Bestand beginnt 2020 und führt bis 2050 stufenweise auf ein Zielniveau einer Minderung des Primärenergiebedarfs um 80 Prozent. Blatt 4

5 Rechtlicher Rahmen Definition / Geltungsbereich EnEV Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein Teil des deutschen Baurechts. In ihr werden von der Bundesregierung auf der rechtlichen Grundlage der Ermächtigung durch das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) Bauherren bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergieverbrauch ihres Gebäudes oder Bauprojektes vorgeschrieben. Sie gilt für Wohngebäude und Nichtwohngebäude Bei Anbau von >15m² Nutzfläche Bei Sanierung sobald mehr als 10% einer Bauteilart verändert werden >10% der Fensterflächen erneuert >10% der Wandflächen gedämmt >10% der Dachfläche gedämmt...usw. Verstöße gegen die Vorschriften der EnEV werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt Geldbußen bis zu ,- sind möglich Blatt 5

6 Definitionen Begriffsdefinitionen EnEV - Energieberatung Kriterium 1 Primärenergiebedarf Q P Energiemenge die zur Deckung des Heizenergie- und Warmwasserbedarfs benötigt wird unter Berücksichtigung von Verlusten die von der Gewinnung an einer Quelle über Aufbereitung und Transport bis zum Gebäude und der Verteilung und Speicherung im Gebäude anfallen. Kriterium 2 Transmissionswärmeverluste H T Wärmeverluste der Gebäudehülle unter Berücksichtigung der Wärmedurchlasswiderstände der Baumaterialien und Bauteile (U-Werte) sowie der Lüftungswärmeund Wärmebrückenverluste Heizenergiebedarf Q H - (=Endenergiebedarf) Energiemenge die dem Heizsystem eines Gebäudes zugeführt wird um den Heizwärme-/Warmwasserbedarf abzudecken unter Berücksichtigung der Verluste bei der Erzeugung, Verteilung und Übergabe der Wärme innerhalb des Gebäudes (Anlagenverluste) Heizwärmebedarf Q h Energiemenge die den Räumen tatsächlich zur Verfügung gestellt wird. Blatt 6

7 Rechtlicher Rahmen Ausblick EnEV 2012 EnEV 2012 (voraussichtlich Januar 2013) - Ausblick Verschärfung des max. Primärenergieverbrauchs um ca. 30% Erhöhter Einsatz von regenerativen Energien zwingend notwendig Nach EnEV 2009 ist heute die Einhaltung der Anforderungen an den Primärenergiebedarf im Neubau und für die Erreichung der KfW-Effizienzhausstandards nur mit Einsatz regenerativer Energien und mindestens Brennwerttechnik möglich. Ab 2013 ist das Erreichen eines KfW-Effizienzhausstandards im Bestand mit fossilen Energieträgern (Öl und Gas) voraussichtlich nicht mehr möglich Plusenergiehaus WSchVO 2.WSchVO 3.WSchVO EnEV EnEV 2009 EnEV 2012 Ziel 2020 Ziel 2050 Blatt 7

8 Konsequenzen für die Zukunft Schlussfolgerungen für die zukünftige Planung Maximal zulässiger Primärenergiebedarf wird auch in der energieeffizienten Sanierung nur noch mit Einsatz von regenerativen Energien einzuhalten sein. Das EEWärmeG wird voraussichtlich auf den Gebäudebestand ausgeweitet werden. Die Anforderungen an den Gebäudebestand werden höher. Die Problematik der Anrechnung von Wärmebrücken wird intensiver. Beim Heizungstausch ist es notwendig, die absehbaren zukünftigen Anforderungen zu berücksichtigen: - Lebensdauer Anlagentechnik ca Jahre - Verschärfter Sanierungsfahrplan für Gebäude im Bestand beginnt in 8 Jahren (2020) Blatt 8

9 Sanierung / Sanierungsumfang - Entscheidungskriterien Warum Sanieren? Baumängel, Defekte und/oder Renovierungsbedarf Energieeinsparung / CO2-Einsparung / Umweltschutz / Wohnklima (Gesundheit) Änderungen in der Nutzung / Vergrößerung oder Verkleinerung / Verschönerung Investition in die Zukunft / Werterhalt /Altersversorgung Was muss man bei einer Sanierung Bedenken? Gebäudehülle (Wände, Fenster, Dächer, Decken) Haustechnik (Heizung Lüftung Sanitär Elektro) Tragwerk (Statik) Nutzerbedürfnisse und verhalten Finanzierung Der erste Schritt? Blatt 9

10 Energieberatung Phasen der Energieberatung Ortsbesichtigung / Begehung mit Festlegung der notwendigen Beratungsschritte Dauer: meist ca. 1 Stunde Energiebedarfsberechnung als Basis für: Sanierungskonzept Wirtschaftlichkeitsberechnung Förderanträge Heizungsauslegung Angebotseinholung Blatt 10

11 Energieberatung Phasen der Energieberatung Benötigte Unterlagen Planunterlagen erleichtern die Energieberatung sehr. Vereinfachtes Aufmaß und pauschale Annahme der Materialqualitäten sind nach EnEV zulässig. Pläne (z.b. Eingabepläne) Baubeschreibungen Alte Rechnungen Unterlagen über Sanierungen Fotos über historische Zustände Tip: Bauanträge im Archiv der Genehmigungsbehörde Blatt 11

12 Energieberatung Schwachstellen von Gebäuden energetisch relevant Ungedämmte Bauteile (U-Werte) Konstruktive Wärmebrücken Rolladenkästen Aufsteigende Feuchtigkeit (Keller/Wand) Feuchtigkeit durch Tauwasser Statische Dimensionierungen (Dachkonstruktion) Ungedämmte Leitungen Veraltete ineffiziente Haustechnik Weitere Schwachstellen Schallschutz (intern extern) Statische Mängel Setzungen/Risse Nicht zeitgemäße Grundrisse Kleine Fensteröffnungen Blatt 12

13 Energieberatung Energieverbrauch und Verluste ~90% der Energiekosten = Heizkosten + Warmwasser Blatt 13

14 Energieberatung Energieverbrauch und Verluste Neubau EFH 2012 Qh ~ kwh/m²a 70-80% 60-70% 50-60% Blatt 14

15 Energieberatung Phasen der Energieberatung Sanierungskonzept Gebäudehülle (Dämmung und Dichtheit) Energiekonzept (Heizung/Lüftung) Kostenschätzung Zeitplan/logische Abfolge der Maßnahmen Fördermittelberatung KfW-Programme Bafa-Förderung regenerative Energien Blatt 15

16 KfW-Effizienzhäuser - Förderstufen Begriff KfW-Effizienzhaus Definition eines Energieeffizienz-Standards, der für Sanierungsvorhaben ebenso verwendet werden kann, wie für Neubauten. Die Zahl hinter dem KfW- im Effizienzhauslogo gibt an, wie hoch der Jahresprimärenergiebedarf in kwh/m²a im Verhältnis zu den gesetzlichen Mindestanforderungen der EnEV an einen Neubau ist. (Gebäudehülle Ha t =+15%) Es gilt der Bezug auf die Anforderungen der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV), also zur Zeit EnEV2009. Beispiel: Das KfW-Effizienzhaus 85 benötigt höchstens 85 Prozent des Primärenergiebedarfs eines nach den EnEV-Anforderungen 2009 errichteten Neubaus. Die Wärmeverluste aus Dichtheit und Gebäudehülle dürfen dabei um 15% höher sein als im Neubau. Blatt 16

17 Energieberatung Zusätzliche Chancen einer Sanierung Grundrissänderungen Anpassung an Nutzerbedürfnisse Flexibilisierung Erweiterung durch Anbau oder Ausbau Dachgeschoss Altersgerecht bauen Trockenlegung Keller Schnelle Amortisation durch Sowieso-Kosten Wertsteigerung und Werterhalt Blatt 17

18 Sanierung Chancen nutzen Erweiterung durch Anbau oder Dachausbau Fehlende Räume ergänzen Wohnraum gewinnen Grundstücksgröße und zuschnitt begrenzt Möglichkeiten Bauordnung und Bauvorschriften (Genehmigungspflicht) Keller ja oder nein (Kosten bautechnischer Aufwand) Bauweise Massiv oder Holzbau Entwurf: Arch. Bayer / Uhrig Blatt 18

19 Sanierung Chancen nutzen Altersgerecht Umbauen Anpassen von Zugängen, Räumen, Türen, und Sanitärbereichen Entwurf: Arch. Bayer / Uhrig Blatt 19

20 Sanierung Chancen nutzen Erweiterung durch Wintergarten Eliminierung von Wärmebrücken wie durchbetonierte Balkonplatten und Mauerwerks-Wandscheiben bei rückspringenden Balkonen (bautypisch für 60er und 70er Jahre) Entwurf: Arch. Bayer / Uhrig Blatt 20

21 Energieberatung Entscheidungskriterien Harte Kriterien Technische Machbarkeit Finanzielle Machbarkeit Rechtliche Machbarkeit Weiche Kriterien Bedürfnisse und Wünsche der Nutzer Persönliche Ziele und Haltungen Nachhaltigkeit Blatt 21

22 Danke für Ihre Aufmerksamkeit EnergieAgentur Berghamer und Penzkofer Effizienzberatung GmbH Leinbergerstr Moosburg / Blatt 22

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