Qualität beginnt in der Ausbildung. Lehrgangsprogramm. Elbe-Notfallmanagement Flughafenstraße 52a Airport Center (Haus C) Hamburg

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1 Qualität beginnt in der Ausbildung Lehrgangsprogramm Elbe-Notfallmanagement Flughafenstraße 52a Airport Center (Haus C) Hamburg

2 2 Inhaltsverzeichnis Vorwort... Seite 3 Betrieblicher Ersthelfer... Seite 4 Erste-Hilfe-Grundkurs... Seite 5 Erste-Hilfe-Fortbildung... Seite 6 Erste Hilfe für Personen mit medizinischer Qualifikation... Seite 7 Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder... Seite 8 Medizinprodukte-Beauftragter im Gesundheitswesen... Seite 9 Notfalltraining... Seite 10 Notfalltraining für Pflegekräfte... Seite 12 Rettungsdienstfortbildungen... Seite 13 Anfrage- und Anmeldeformular... Seite 15

3 Qualität beginnt in der Ausbildung 3 Fordern Sie uns zum Wohle Ihrer Mitarbeiter und Patienten! Beruflicher Stress, Zeitmangel, Termindruck, Konflikte mit Vorgesetzten oder Mitarbeitern, persönliche oder berufliche Probleme und immer mehr Leistung, Leistung, Leistung Ob Manager, Unternehmer, Führungskraft, Angestellter oder Facharbeiter immer mehr Menschen leiden unter Stress und seinen negativen Folgen wie Konzentrationsmangel, Burnout oder Schlafproblemen sie stoßen an ihre körperlichen und geistigen Grenzen. Um all dem entgegenzuwirken, gibt es Richtlinien und Verordnungen, wie z.b. die Aus- und Fortbildung für betriebliche Ersthelfer, das Notfallmanagement in Arztpraxen und die Fortbildung für das Personal des Krankentransportes und Rettungsdienstes. Wir würden uns sehr freuen, zukünftig auch Ihre Mitarbeiter/innen bzw. Kollegen/innen ausund fortbilden zu dürfen. Ihr Team vom Elbe-Notfallmanagement Thomas Steinberger

4 4 Qualität beginnt in der Ausbildung Betrieblicher Ersthelfer Die Gewährleistung einer wirksamen Ersten Hilfe liegt in der Verantwortung jedes Betriebes. Die Bereitstellung von Ersthelfern gemäß DGUV Vorschrift 1 wird von den Berufsgenossenschaften vorgeschrieben. Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist. Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb ( 26, DGUV Vorschrift 1): Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten: in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten In Verwaltungs- und Handelsbetrieben müssen mindestens 5 % der Versicherten ausgebildete Ersthelfer sein. In anderen Bereichen, den so genannten sonstigen Betrieben, wie z.b. Feuerwehr, Krankenhäuser, Justizvollzugsanstalten, Polizeiwerkstätten, 10 % der Versicherten. In Betrieben mit besonderer Gefährdung, wie z.b. Bauhöfe, Straßenmeistereien, Forstbetriebe, Kläranlagen, Eichämter, Ausgrabungsstätten, kann es erforderlich sein, dass alle Mitarbeiter als Ersthelfer ausgebildet werden müssen, wenn sie regelmäßig in kleinen Arbeitsgruppen im Außendienst tätig sind. Etwas anders sieht es da bei Schulen und Kitas aus: In Hochschulen müssen 10% der Beschäftigten als Ersthelferinnen und Ersthelfer ausgebildet sein. In Schulen wird empfohlen, bis zu 20 % des fest angestellten pädagogischen Personals (ohne Honorarkräfte) als Ersthelferinnen und Ersthelfer auszubilden. In Kindertageseinrichtungen muss eine Ersthelferin oder ein Ersthelfer je Kindergartengruppe zur Verfügung stehen. Eine zusätzliche Kostenübernahme über diese Mindestanforderung hinaus ist bei eingruppigen Einrichtungen, integrativen oder heilpädagogischen Einrichtungen möglich. Die Lehrgangsgebühren werden von den Unfallversicherungsträgern in Form von Pauschalgebühren getragen und direkt mit den Ausbildungsstellen abgerechnet. Weitere Lehrgangsgebühren, weder für die Teilnehmer, noch für Unternehmer, entstehen nicht. Lediglich Kosten für Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt der Unternehmer. Beachten Sie, dass es eine Ordnungswidrigkeit darstellt, wenn ein Unternehmen nicht genügend Ersthelfer bereitstellt. Nach 209 SGB VII können bis zu EUR , Bußgeld verhängt werden.

5 Qualität beginnt in der Ausbildung 5 Erste-Hilfe-Grundkurs (9 Unterrichtsstunden) Dieser Erste-Hilfe-Lehrgang ist speziell auf die Bedürfnisse von Erster Hilfe bei Betriebsunfällen ausgerichtet. Hier erlernen Sie aber auch Kenntnisse und Fähigkeiten, um bei Notfällen in der Freizeit richtig helfen zu können. Aus dem Inhalt: Auffinden einer Person Kontrolle der Vitalfunktionen Absichern der Unfallstelle Absetzen des Notrufs Stabile Seitenlage Beatmung Herz-Lungen-Wiederbelebung Schock Wundversorgung/Verbände Umgang mit Knochenbrüchen Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden Verätzungen Vergiftungen zahlreiche praktische Übungsmöglichkeiten Die Kosten für diese Schulungen werden seitens der Berufsgenossenschaften übernommen. Ab 10 Personen bieten wir Ihnen auf Sie zugeschnittene Inhouse-Schulungen an.

6 6 Qualität beginnt in der Ausbildung Erste-Hilfe-Fortbildung (9 Unterrichtsstunden) Die Erste-Hilfe-Fortbildung fokussiert sich auf die Sicherung der in der Grundausbildung erworbenen Kompetenzen. Darauf aufbauend werden Maßnahmen vermittelt und die Bewältigung von Notfallsituationen trainiert. Die Auswahl der hierfür zusätzlich optional zur Verfügung stehenden Themen erfolgt anhand des spezifischen Bedarfs bzw. der Anforderungen der Teilnehmer/Unternehmen. Die Teilnehmer sollen eigene Sicherheit/eigenes Schutzverhalten; z.b. Absichern einer Unfallstelle vornehmen können den Notruf absetzen können Rettung aus einem Gefahrenbereich inklusive Straßenverkehr kennen Maßnahmen zur psychischen Betreuung und zum Wärmeerhalt durchführen können die Wundversorgung mit vorhandenen Verbandmitteln durchführen können bedrohliche Blutungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen können die Kontrolle des Bewusstseins durchführen können und Gefahren der Bewusstlosigkeit kennen die Kontrolle der Atmung durchführen können und Gefahren bei Atemstillstand kennen die Seitenlage durchführen können die Herz-Lungen-Wiederbelebung durchführen können einen Automatisierten Externen Defibrillator (AED) innerhalb einer Wiederbelebung anwenden können Atemstörungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen können kreislaufbedingte Störungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen können Die Kosten für diese Schulungen werden seitens der Berufsgenossenschaften übernommen. Ab 10 Personen bieten wir Ihnen auf Sie zugeschnittene Inhouse-Schulungen an.

7 Qualität beginnt in der Ausbildung 7 Erste Hilfe für Personen mit medizinischer Qualifikation Seit Inkrafttreten der neuen DGUV Vorschrift 1 im Oktober 2014 ist nun auch in dieser Grundlagen-Vorschrift für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz geregelt, dass Personen mit medizinischen Qualifikationen als Ersthelferinnen oder Ersthelfer eingesetzt werden können, ohne dass sie eine Erste-Hilfe-Grundausbildung absolviert haben. Voraussetzung ist, dass sie über eine sanitäts- oder rettungsdienstliche Ausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem Beruf des Gesundheitswesens verfügen. Die BGW übernimmt in diesem Fall keine Kosten für die Grundausbildung. Sofern solche Personen mit medizinischer Qualifikation regelmäßig Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen oder sich anders fortbilden, müssen sie auch keine weiteren Erste-Hilfe-Trainings besuchen. Ein Nachweis über die entsprechende Fortbildung hat vorzuliegen. Fehlt die praktische Erfahrung, trägt die BGW die Kosten für die notwendige Auffrischung der Kenntnisse durch eine Erste-Hilfe-Fortbildung. Die DGUV Regel präzisiert derzeit wie folgt, bei welchem Personenkreis Erste Hilfe zum Hauptberuf gehört: Personen mit sanitätsdienstlicher/rettungsdienstlicher Qualifikation sind insbesondere Rettungshelfer, Rettungssanitäter, Rettungsassistenten. Berufe des Gesundheitswesens sind insbesondere Krankenschwestern, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwestern, Kinderkrankenpfleger, Hebammen, Entbindungspfleger, Krankenpflegehelfer, Altenpfleger, Arzthelfer, Medizinische Bademeister, Physiotherapeuten, Schwesternhelfer, Pflegediensthelfer, Fachangestellte für Bäderbetriebe. Approbierte Ärzte bzw. Zahnärzte können als aus- und fortgebildete Ersthelfer angesehen werden.

8 8 Qualität beginnt in der Ausbildung Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder Auf Ebene der Bundesländer ist geregelt, dass Erzieherinnen und Erzieher in Erster Hilfe für Kinder geschult sein müssen. Diese Kenntnisse müssen in regelmäßigen Abständen durch eine Fortbildung aufgefrischt werden. Folgende Besonderheiten sind ab 1. April 2015 zu beachten: Den bisherigen Kurs Erste Hilfe am Kind gibt es nicht mehr. Die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe wird dann neu geregelt und es gibt folgende Kurse (Hinweis: Die Nummerierung dient nur dem besseren Verständnis!): Allgemein also für alle Branchen und Bereiche: 1a) Ausbildung betrieblicher Ersthelfer (Grundausbildung) 1b) Fortbildung betrieblicher Ersthelfer Speziell für Kindertageseinrichtungen: 2a) Ausbildung Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder 2b) Fortbildung Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder 2a und 2b werden beide auch als Qualifikation für betriebliche Ersthelfer (allgemeine Ausoder Fortbildung) anerkannt. Durch die Vorgabe, dass Erzieherinnen und Erzieher in Erster Hilfe für Kinder geschult sein müssen, ergibt sich bereits, dass in der Regel mehr als die in der DGUV Vorschrift 1 geforderte Zahl der Ersthelfer (1 pro Kindergruppe) anwesend sind. Aus diesem Grund übernimmt die BGW für diesen Personenkreis keine Kosten für eine Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer (das heißt konkret: 1a und 2a werden nicht gezahlt). Dagegen werden die Kosten für die regelmäßige Fortbildung der betrieblichen Ersthelfer (also 1b und 2b) derzeit von der BGW übernommen (auch hier: 1 pro Kindergruppe). Die Lehrgansgebühren zahlt Ihre Berufsgenossenschaft für Sie! Wir rechnen direkt ab.

9 Qualität beginnt in der Ausbildung 9 Medizinprodukte-Beauftragte/r im Gesundheitswesen Als Medizinprodukte-Beauftragte/r tragen Sie durch ihre Tätigkeit zur Sicherheit beim Anwenden und Betreiben von Medizinprodukten bei. Lernen Sie die rechtssichere Umsetzung des MPG, der MPBetreibV und der MPSV in der Praxis kennen. Es wird insbesondere auch auf die novellierte MPBetreibV vom eingegangen. Außerdem werden kritische Fallstricke behandelt, die auch Gegenstand von behördlichen Prüfungen sein können. Lehrgangsinhalte: kurze Einführung in das Medizinprodukterecht Eigenverantwortung der Anwender Begriffsbestimmungen und Kennzeichnung von Medizinprodukten Aufgaben der Medizinprodukte-Beauftragten wichtige Vorschriften Organisation, Vorbereitung und Durchführung von Einweisungen Dokumentation von Einweisungen Medizinproduktebuch und Bestandsverzeichnis / Aufbewahrung der Gebrauchsanweisungen Kombination von Medizinprodukten / Zubehör sicherheitstechnische und messtechnische Kontrollen, Instandhaltung Medizinprodukte-Beobachtungs- und Meldesystem gemäß MPSV QM-Aspekte im Medizinprodukterecht Die Ausbildung zum Medizinprodukte-Beauftragten richtet sich insbesondere an Personen, welche die Funktion eines Medizinprodukte-Beauftragten wahrnehmen (oder in Zukunft wahrnehmen werden), Leitungs- und Führungskräfte im Sozial- und Gesundheitswesen (wie z.b. Vorsitzende, Ärzte, Bereitschaftsleiter, Rettungswachenleiter, Stationsleitungen, Pflegedienstleitungen, Medizinische Fachangestellte, Zahnmedizinische Fachangestellte, Zahntechniker, QM-Beauftragte etc.), die für den sicheren Umgang mit Medizinprodukten zuständig und (mit-) verantwortlich sind. 150, EUR pro Person 135, EUR für Mitglieder im Verband medizinischer Fachberufe e.v.

10 10 Qualität beginnt in der Ausbildung Notfalltraining Notfälle können immer und überall passieren. Und sie treten häufig völlig unverhofft ein. Dann ist das komplette Team gefordert, um mit den vorhandenen Mitteln das Bestmögliche für den Patienten zu tun. Wir helfen Ihnen, die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes (ca Minuten ab Notfalleintritt) optimal zu überbrücken. Sie erhalten ein auf Ihre zeitlichen, inhaltlichen, personellen und räumlichen Anforderungen individuell zugeschnittenes Notfalltraining sowie wertvolle Tipps für die Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst. Inhalte des Notfalltrainings: Erkennen von Notfällen Sicherung der Vitalfunktionen Einsatz des Defibrillators / AED Maßnahmen des Basic Life Support (BLS) Notfall Algorithmen z.b.: allergische Reaktion Apoplex akutes Koronarsyndrom (ACS) hypertensive Krise praktisches Reanimationstraining nach den aktuellen Reanimationsleitlinien Wichtige Hinweise: Das Notfalltraining entspricht den Anforderungen der QM-Richtlinie des GBA und der QM-Systeme (QEP, KPQM, quno u.a.) an die erforderliche regelmäßige Fortbildung der Arztpraxis, Zahnarztpraxis und deren Mitarbeiter/innen in Notfallmaßnahmen. Die Bundesärztekammer empfiehlt die mindestens jährliche theoretische und praktische Auffrischung der Reanimationskenntnisse. Ab EUR 400, Sie zahlen pro Lehrgang, NICHT pro Teilnehmer

11 Zahnarztpraxis: Entsprechend der Punktebewertung von Fortbildungen der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) ist das Notfalltraining von den Landeszahnärztekammern (LZÄK) mit mind. 5 Punkten zertifiziert. 11 Arztpraxis: Gemäß 11 der Satzungsregelung Fortbildung und Fortbildungszertifikat der Bundesärztekammer erkennen die Ärztekammern von einer anderen Heilberufskammer anerkannte Fortbildungsmaßnahmen an. Ambulant operierende Ärzte: In den Richtlinien der BÄK zur Qualitätssicherung bei ambulanten Operationen wird die Notfallversorgung bei plötzlich auftretenden Notfällen besonders hervorgehoben. Es werden ausreichende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Notfallmedizin vorausgesetzt. Außerdem hat der Operateur dafür Sorge zu tragen, dass Assistenzpersonal mit einer ausreichenden Qualifikation zur Verfügung steht und Gerätschaften zur Notfallversorgung in ausreichender Anzahl vorhanden sein müssen. In der Qualitätssicherungsvereinbarung bei ambulanten Operationen gemäß 115 b SGB V zwischen den Kostenträgern der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom wird die Bedeutung eines ausreichenden Notfallmanagements für ambulante operative Eingriffe betont. Die Einrichtung muss über einen Organisationsplan für Notfälle verfügen. Das Personal muss an regelmäßigen Fortbildungen im Notfall-Management teilnehmen. Neben einer angemessenen Notfallausrüstung und immer wieder aufgefrischten theoretischen Kenntnissen bedarf es auch eines ständig wiederkehrenden praktischen Simulationstrainings in Reanimation, Defibrillation und Intubation, um unerwartete Notfallsituationen als Praxisteam bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes kompetent überbrücken zu können. Ein Notfalltraining ist zur Erfüllung der Richtlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung ambulanter Operationen und der Qualitätssicherungsvereinbarungen bei ambulanten Operationen nach 115 b SGB V geeignet. Allergologisch tätige Ärztinnen und Ärzte: In den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Allergologie zur Hyposensibilisierung und allergenen Provokationstests wird die Patientenversorgung bei einem plötzlich eintretenden Notfall besonders hervorgehoben: das Personal muss ausgebildet und erfahren sein, es ist regelmäßig überprüfte Ausrüstung zur kardiopulmonalen Wiederbelebung vorzuhalten und damit die Notfallsituation reibungslos beherrscht werden kann, sollte der gesamte Notfallablauf mittels Trockenübungen in Abständen von sechs Monaten trainiert werden. Auch der Berufsverband der Deutschen Dermatologen empfiehlt notfallmedizinische Trainingsmaßnahmen im Hinblick auf das ambulante Operieren und die Hyposensibilisierung. Gastrointestinale Endoskopien durchführende Ärztinnen und Ärzte: In den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten zur Sedierung in der gastrointestinalen Endoskopie wird die Patientenversorgung bei einem plötzlich eintretenden Notfall besonders betont: Der verantwortliche Arzt soll in Erkennung und Behandlung der zu erwartenden Nebenwirkungen, einschließlich der kardiopulmonalen Reanimation, dem Freimachen/Freihalten eines durchgängigen Luftwegs, der Intubation und manuelle Beatmung speziell geschult sein und sie beherrschen. Analog zählen zu den persönlichen Voraussetzungen für die Durchführung einer Analgosedierung die Beherrschung der Notfallsituation mit Korrektur kreislaufzirkulatorischer Probleme und die Fähigkeit zur endotrachealen Intubation. Im Rahmen der Qualitätssicherung soll ein speziell auf die Sedierung ausgerichtetes Training für Ärzte und nichtärztliches Assistenzpersonal durchgeführt werden. Qualitätsmaßnahme Belastungs-EKG: Im Rahmen der Qualitätsmaßnahme Belastungs-EKG im Zuge des Programms Ausgezeichnete Patientenversorgung der KV gehört zu den initialen Teilnahmevoraussetzungen: Nachweis der Gerätequalität und des Vorhaltens einer Notfallausrüstung und der Nachweis der fachlichen Kenntnisse des Praxispersonals zur Reanimation.

12 12 Qualität beginnt in der Ausbildung Notfalltraining für Pflegekräfte (nach MDK-Prüfkriterien) Medizinische Notfallsituationen können auch den Mitarbeiter/innen von ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen jederzeit in ihrem beruflichen Alltag begegnen. Dann ist es gut, wenn bedrohliche Situationen schnell erfasst und lebensrettende Maßnahmen eingeleitet werden können. Da Notfälle jedoch außerhalb der täglichen Routine und überraschend auftreten, fehlt oft die Erfahrung, die Sicherheit und die Handlungskompetenz, um souverän reagieren zu können. Der Rettungsdienst braucht häufig Minuten, daher wird auch von der Pflegekraft erwartet, dass sie bis zum Eintreffen des Notarztes professionelle Hilfe leistet. Auch bei Qualitätsprüfungen des MDKs wird verlangt, dass die Mitarbeiter/innen von Pflegeeinrichtungen regelmäßig in Erster Hilfe aus- und fortgebildet werden. Mit unserer Fortbildung Notfalltraining für Pflegekräfte möchten wir Ihnen die nötige Kompetenz praxisnah vermitteln und Ihnen ermöglichen, die Vorgaben des MDKs zu erfüllen. Modul chirurgisch (3h) Grundlegende Verhaltensweise bei Unfällen Erste Hilfe bei starken Blutungen Erste Hilfe bei Wunden und Frakturen Kopfverletzungen und Gehirnerschütterung Unklares / akutes Abdomen Herz-Lungen-Wiederbelebung nach aktuellsten Leitlinien Wunschthemen der Teilnehmer Modul internistisch / neurologisch (3h) Frühdefibrillation Herzinfarkt / Herzerkrankungen Krampfanfälle / diabetischer Notfall Atemstörungen / Beatmung mit Hilfsmitteln Bewusstlosigkeit / stabile Seitenlage Herz-Lungen-Wiederbelebung nach aktuellsten Leitlinien Wunschthemen der Teilnehmer Modul komplett (6h) Themen siehe Modul chirurgisch + Modul internistisch/neurologisch Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Modul für Ihren Fachbereich. Ab EUR 400, Sie zahlen pro Lehrgang, NICHT pro Teilnehmer

13 Qualität beginnt in der Ausbildung 13 Rettungsdienstfortbildungen Die Landesrettungsdienstgesetze fordern die regelmäßige Fortbildung des eingesetzten Fahr- und Betriebspersonals. Wir bieten privaten Krankentransportunternehmen sowie Organisationen des Rettungsdienstes daher speziell auf deren Bedürfnisse abgestimmte Fortbildungen an. Dabei liegt es an den jeweiligen Unternehmen, ob diese eine einzelne Fortbildung oder gleich mehrere im Jahr buchen. Auch die gewünschte Dauer und die Themen können frei gewählt werden. So haben Sie die Möglichkeit, die Fortbildung anhand Ihrer Touren- bzw. Einsatzlage zu bestimmen. Dies kann gerade für private Krankentransportunternehmen sehr hilfreich sein, da diese oftmals an den sogenannten kurzen Dialysetagen am Nachmittag weniger Einsätze haben. Es ist also auch möglich, eine Fortbildung dienstags oder donnerstags von 14 Uhr bis 18 Uhr durchzuführen. Hier ein kleiner Überblick der wählbaren Themen: Grundlagen der Anatomie Untersuchungstechniken das Akute Coronar-Syndrom der Schlaganfall neurologische Notfälle Dialysenotfälle Praxistraining Erkrankungen der Atemwege Reanimationstraining mit AED Ersteintreffender KTW / RTW beim MANV oder GRÖNO Medikamente der Notkompetenz Pädiatrie Umgang mit dem MPG Vorteile für Sie: Sie zahlen pro Fortbildung und NICHT pro Teilnehmer frei wählbare Termine frei wählbare Themen frei wählbare Dauer der Fortbildung die Fortbildung findet bei Ihnen statt Ab EUR 200, Sie zahlen pro Lehrgang, NICHT pro Teilnehmer

14 14 Auszüge aus den Rettungsdienstgesetzen Rettungsdienstgesetz Hamburg 16 Verantwortlichkeit des Unternehmers (2) Der Unternehmer ist verpflichtet, 1. bei der Auswahl, Leitung und Beaufsichtigung des Fahr- und Betriebspersonals die Sorgfalt anzuwenden, die ein ordnungsgemäßer Notfall- oder Krankentransport unter fachgerechter Betreuung erfordert, 2. die regelmäßige Fortbildung seines Fahr- und Betriebspersonals sicherzustellen. Rettungsdienstgesetz Schleswig-Holstein 4 Fortbildung Wer Notfallrettung oder Krankentransport betreibt, ist verpflichtet, für die Fortbildung der von ihr oder ihm eingesetzten Personen zu sorgen. Die Fortbildung hat sich darauf zu richten, dass das Personal den jeweils aktuellen medizinischen und technischen Anforderungen gerecht wird. Auf Verlangen der zuständigen Behörde sind dieser gegenüber die Fortbildungsmaßnahmen nachzuweisen. Rettungsdienstgesetz Niedersachsen 10 Personal (1) 1 Das im Rettungsdienst eingesetzte Personal muss fachlich und gesundheitlich geeignet sein und die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. (1) 2 Es muss entsprechend seiner Verwendung nach einheitlichen Maßstäben aus- oder fortgebildet sein und regelmäßig fortgebildet werden. Rettungsdienstgesetz Mecklenburg-Vorpommern 5 Fortbildung Wer Notfallrettung oder Krankentransport betreibt, ist verpflichtet, für eine regelmäßige Fortbildung des Personals zu sorgen. Die Fortbildung hat sich darauf zu richten, dass das Personal den jeweils aktuellen medizinischen und technischen Anforderungen gerecht wird. Auf Verlangen sind der zuständigen Behörde die Fortbildungsmaßnahmen und die Teilnahme an diesen nachzuweisen. Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg 9 Besetzung von Rettungsfahrzeugen (3) Das im Rettungsdienst sowie in der Leitstelle eingesetzte Personal hat jährlich an einer aufgabenbezogenen Fortbildung im Umfang von 30 Stunden teilzunehmen. Die Fortbildung hat sich darauf zu richten, dass das Personal den jeweils aktuellen medizinischen und technischen Anforderungen gerecht wird. Rettungsdienstgesetz Brandenburg 15 Organisation (1) Für jeden Rettungsdienstbereich ist eine Ärztliche Leiterin oder ein Ärztlicher Leiter aus dem Kreis des im Rettungsdienst tätigen ärztlichen Fachpersonals durch den Träger des Rettungsdienstes zu benennen. Die Ärztliche Leitung des Rettungsdienstbereiches ist insbesondere verantwortlich für die fachliche Anleitung und Kontrolle der notfallmedizinischen Betreuung, Gewährleistung der notfallmedizinischen Fort- und Weiterbildung des Personals und jährliche Auswertung der Qualitätssicherungsmaßnahmen im medizinischen Bereich des Rettungsdienstes. Bremer Hilfeleistungsgesetz 32 Fortbildung 1 Wer Notfallversorgung oder Krankentransport betreibt, ist verpflichtet, für eine regelmäßige angemessene Fortbildung des Personals zu sorgen. 2 Die Fortbildung hat sich darauf zu richten, dass das Personal den jeweils aktuellen medizinischen und technischen Anforderungen gerecht wird. 3 Sie wird vom Ärztlichen Leiter Rettungsdienst überwacht. Rettungsdienstgesetz NRW 5 (Fn 6) Verhalten des Personals (4) Das in der Notfallrettung und im Krankentransport eingesetzte nichtärztliche Personal hat jährlich an einer mindestens 30stündigen aufgabenbezogenen Fortbildung teilzunehmen und dies nachzuweisen. Umfang und Inhalte der notwendigen Fortbildungen für Ärztinnen und Ärzte im Rettungsdienst werden durch die Landesärztekammern geregelt. Rettungsdienstgesetz Saarland 4 Personal (3) 1 Wer Notfallrettung oder Krankentransport betreibt, ist verpflichtet, für eine regelmäßige Fortbildung des Personals zu sorgen. 2 Die Fortbildung hat sich darauf zu richten, dass das Personal den aktuellen medizinischen und technischen Anforderungen gerecht wird.

15 Qualität beginnt in der Ausbildung 15 Elbe-Notfallmanagement Herrn Thomas Steinberger Telefax Name: Anmeldung Geburtsdatum: Anfrage Vorname: Mitgliedsnummer VMF: Firma/Praxis/Klinik: Anschrift, Straße: Anschrift, PLZ, Ort: Ansprechpartner/in: Telefon o. Mobiltelefon: Gewünschter Lehrgangstag: Gewünschter Lehrgangsort: Berufsgenossenschaft: Lehrgangsdauer: Anzahl Teilnehmer: BG-Nummer: Gewünschter Lehrgang: Betrieblicher Ersthelfer Erste-Hilfe-Grundkurs Erste-Hilfe-Fortbildung Erste Hilfe für Personen mit medizinischer Qualifikation Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder MPG-Beauftragte(r) im Gesundheitswesen Notfalltraining Notfalltraining für Pflegekräfte chirurgisch oder internistisch/neurologisch Rettungsdienstfortbildung Sonstiger Lehrgang: Ort, Datum: Unterschrift:

16 Qualität beginnt in der Ausbildung Thomas Steinberger mobil Elbe-Notfallmanagement Flughafenstraße 52a Airport Center (Haus C) Hamburg Fax

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