Medizinprodukte-Beauftragter (MP-Beauftragter)
|
|
- Karl Möller
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Medizinprodukte-Beauftragter (MP-Beauftragter) Themenbereich: Retten und Helfen (Rettungsdienst KatS Betriebssanitätsdienst) Themengruppe: Rettungsdienst: Fort- und Weiterbildung Lehrgangsbeschreibung: Der MP-Beauftragter ist für alle Medizinprodukte in der Rettungswache verantwortlich. Gegenüber Behörden und Ämtern ist er unter anderem für die regelmäßige Durchführung der MTK und die sachgerechte Einweisung der Kollegen zuständig. Was ist im Rahmen der Sicherheitstechnischen Kontrollen zu beachten, welche Anforderungen stellt das Medizinproduktegesetz an Betreiber, Anwender und Hersteller? Dieses und viele Fragen mehr beantwortet dieses zweitägige Seminar zum MP- Beauftragten, bzw. Verantwortlichen für Medizinprodukte in einer Rettungswache. Lehrgangsbeschreibung Langfassung: Medizinproduktebeauftragte oder "Beauftragte Personen" nach MPG/ MPBetreibV überwachen in medizinischen Einrichtungen die Voraussetzungen der erstmaligen Inbetriebnahme von Medizinprodukten und führen nach einer Beauftragteneinweisung durch den Hersteller (bzw. einer vom Hersteller befugten Person) die Anwendereinweisungen durch. Außerdem überwachen sie die Sachkunde der Anwender und führen die erforderlichen Dokumentationen. Eine weitere Aufgabe ist die Überwachung von Prüf- und Wartungsfristen. Medizinproduktebeauftragte sind ein wichtiges Bindeglied zwischen dem Betreiber, den Anwendern, Medizinprodukteberatern und Behörden bzw. sonstigen Stellen und tragen durch ihre Tätigkeit zu mehr Sicherheit und Qualität beim Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten bei. Der Lehrgang vermittelt praxisnah alle Kenntnisse, die für eine Tätigkeit als "Beauftragte Person" erforderlich sind. Ausbildung Die Ausbildung umfasst 16 Stunden und vermittelt wesentliche Inhalte des MPG und der MPBetreibV. Nachfolgende Inhalte werden im Einzelnen bearbeitet und am Ende des Lehrgangs bestätigt. - Einführung in das Medizinprodukterecht - Rechtsgrundlagen und Grundbegriffe - Stellung und Aufgaben des Medizinproduktebeauftragten - Dokumentationen - Sicherheitstechnische bzw. messtechnische Kontrollen und Wartung - Kontrollmessungen nach 4 a MPBetreibV - 13-Punkte-Programm: Richtiges Einweisen in Medizinprodukte - Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten - Medizinische, technische und hygienische Sicherheit - Haftungsvorsorge und Verhalten bei (Beinahe-) Vorkommnissen, MPSV, BetrSichV - Qualitätssichernde Maßnahmen und erste Schritte der praktischen Umsetzung 1
2 Zugangsvoraussetzungen - Es wird eine Ausbildung in einem medizinischen Beruf empfohlen. 2
3 Termine und Preise Nr. Lehrgangs- Nr. 0 MS MPB 13/01 Zeitraum EZ DZ SP Bemerkungen 342,- 318,- 258,- 1 MS MPG 18/ ,- 303,- 257,- Zweck des Medizinproduktegesetzes (MPG) ist es, den Verkehr mit Medizinprodukten zu regeln und dadurch für die Sicherheit, Eignung und Leistung der Medizinprodukte sowie die Gesundheit und den erforderlichen Schutz der Patienten, Anwender und Dritter zu sorgen ( 1 MPG). Medizinprodukte dürfen nur nach Maßgabe der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) errichtet, betrieben, angewendet und in Stand gehalten werden. Medizinprodukte-Beauftragte unterstützen den Betreiber bei der praktischen Umsetzung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Sie tragen durch ihre Tätigkeit zur Sicherheit beim Anwenden und Betreiben von Medizinprodukten bei. EZ=Einzelzimmer/DZ=Doppelzimmer/SP=Seminarpreis Erstellungsdatum: Die Abkürzungen bei den Lehrgangs-Nr. stehen für folgende Bildungsinstitute. Bei Fragen können Sie sich an die entsprechenden Servicestellen wenden: TRO = Troisdorf Standort Troisdorf Von-Loe-Str. 1 Tel Fax H = Hannover Bildungsinstitut Hannover Büttnerstr. 19 Tel Fax bildungsinstitut.hannover@johanniter.de E = Essen Standort Essen Henricistrasse 100 Tel Fax bildungsinstitut.essen@johanniter.de K = Köln Standort Köln Siegburger Str. 197 B = Berlin Bildungsinstitut Berlin Colditzstraße 34 Tel Fax bildungsinstitut.berlin@johanniter.de L = Leipzig Bildungsinstitut Mitteldeutschland Witzgallstr. 20 Tel Fax bildungsinstitut-mitteldeutschland@johanniter.de F = Frankfurt am Main (Frankfurt am Main) Berner Straße Tel Fax MS = Münster Standort Münster Weißenburgstraße Tel OB = Oberhausen Standort Oberhausen Musikweg 2 Tel / OF = Rodgau (Rodgau) Borsigstraße 56 Tel Fax V = Viernheim (Viernheim) Johanniterplatz 1 Tel Fax LU = Ludwigshafen (Rettungsdienstschule Ludwigshafen) Sternstraße 195 Tel Fax
4 KRD = Köln Standort Rettungsdienstschule Köln Frankfurter Str ausbildung.koeln@johanniter.de FAQ: Kann an dem Grundlehrgang auch ein Techniker teilnehmen? Ja! Beim Medizinproduktebeauftragten handelt es sich um eine Funktion, die mehrere Personen gemeinsam ausüben können. In Pflegeheimen findet häufig eine Arbeitsteilung statt. Der Haustechniker übernimmt die Dokumentationen und Überwachung der Prüf- und Wartungsfristen, während sich die medizinische Fachkraft um Einweisungen und die medizinische/ hygienische Sicherheit kümmert. Worin unterscheidet sich ein Medizinproduktebeauftragter von einem Medizinprodukteberater? Der Medizinproduktebeauftragte ist in der Einrichtung tätig und hilft dem Betreiber bei der Umsetzung der Betreiberpflichten nach Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Medizinprodukteberater nach 31 Medizinproduktegesetz (MPG) ist, wer berufsmäßig Fachkreise fachlich informiert oder in die sachgerechte Handhabung der Medizinprodukte einweist (Medizinprodukteberater). Medizinprodukteberater arbeiten z. B. im Außendienst/ Innendienst (fernmündliche Auskünfte) des Herstellers oder eines Fachhändlers, Sanitätshauses usw. Mit welchen Unterrichtszeiten muss ich rechnen? Wir beginnen am ersten Lehrgangstag um Uhr und beschließen den Tag gegen Uhr (8 UE). Der zweite Lehrgangstag beginnt bereits um 8.30 Uhr dauert allerdings lediglich bis ca Uhr. Die Lehrgangszeiten berücksichtigen eine möglichst späte Anreise am ersten Lehrgangstag und eine möglichst frühe Abreise am letzten Lehrgangstag. Kann ich zusätzliche Übernachtungen buchen? In den Lehrgangskosten ist eine Übernachtung enthalten. Gerne ermöglichen wir Ihnen zusätzliche Übernachtungen. Bei einer zusätzlichen Übernachtung im EZ müssen Sie mit 59,- Euro inklusive Frühstück rechnen. Eine Übernachtung im DZ berechnen wir mit 42,- Euro pro Person inklusive Frühstück. Mit der Anmeldung erhalten Sie einen entsprechenden Fragebogen. Welche Leistungen sind in den Seminarpreisen enthalten? Die Seminarpreise im EZ und DZ verstehen sich mit einer Übernachtung inklusive Vollpension. Beim reinen Seminarpreis ist ein Mittagessen enthalten. Bei allen Buchungen sind die Tagungsgetränke enthalten. Wird das Seminar auch als Inhousevariante Angeboten? Gerne bringen wir unser know-how zu Ihnen und führen vor Ort ein Inhousseminar durch. In der Regel sind die Inhousevarianten ab 8-10 Personen interessant. Am besten wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot. 4
5 Gibt es für die Schulung von MP Beauftragten eine gesetzliche Regelungen bzw. Verordnung? Für Schulung von MP Beauftragten gibt es ist derzeit noch keinen rechtlich verbindlichen Rahmen. Sowohl Inhalt als auch zeitlicher Umfang werden von den Bildungseinrichtungen definiert. Die Inhalte in unserem Seminar richten sich an den praktischen Anforderungen im beruflichen Alltag eines MP Beauftragten aus und sind das Ergebnis langjähriger Erfahrung. Um eine nachhaltige Schulung der Teilnehmer zu gewährleisten und genügend Raum für aufkommende Fragen zu bieten ist der Lehrgangsumfang von zwei Tagen erforderlich. Unsere Schulungen werden ausschließlich von Referenten durchgeführt die neben Ihrer pädagogischen Eignung als Ausbilder auch eine fachlich fundierte Ausbildung und reichhaltige Erfahrung aus der Praxis besitzen. Kann ich für die Fortbildung eine Freistellung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) beantragen? Nein, eine Freistellung für Maßnahmen nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz ist nur möglich wenn die Fort- bzw. Weiterbildung an mindestens fünf, in Ausnahmefällen drei aufeinander folgenden Tagen stattfindet. 5
Betriebssanitäter (BS)
Betriebssanitäter (BS) Themenbereich: Retten und Helfen (Rettungsdienst KatS Betriebssanitätsdienst) Themengruppe: Rettungsdienst-Ausbildung Lehrgangsbeschreibung: Der Betriebssanitäter (BS) ist in den
MehrRettungshelfer NRW (RettHelf NRW RH NRW)
Rettungshelfer NRW (RettHelf NRW RH NRW) Themenbereich: Retten und Helfen (Rettungsdienst KatS Betriebssanitätsdienst) Themengruppe: Rettungsdienst-Ausbildung Lehrgangsbeschreibung: Lehrgangsbeschreibung
MehrGesetzliche Vorgaben für die Aufbereitung von Instrumenten in der Podologie
Gesetzliche Vorgaben für die Aufbereitung von Instrumenten in der Podologie Rechtliche Abgrenzung zwischen Podologie und Fußpflege Ziele des Medizinprodukterechtes: für die Gesundheit und den erforderlichen
MehrDie Sicht des Gesetzgebers
Essen, 23. Februar 2005 Aufbereitung von Medizinprodukten die Verantwortung des Herstellers und des Anwenders Die Sicht des Gesetzgebers Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung 1 Gliederung
MehrClinic-Master / Vital-Master B C R. Medizinproduktebuch. Walitschek Medizintechnik GmbH 2013 Rev. 1
B C R Medizinproduktebuch B C R R 1 Hersteller/manufacturer: Walitschek Medizintechnik GmbH Fuldablick 3 D-34355 Staufenberg Tel: 05543 4558 Email: info@clinic-master.com B C R 0044 2 Inhalt Medizinproduktebuch
MehrMedizinproduktebuch gemäß 7 MPBetreibV
1 Stand: 12/2010 Inhalt 1 Vorwort 3 2 Bestandsverzeichnis 4 3 Geräte-Stammdaten 5 4 Funktionsprüfung und erstmalige Geräteeinweisung 6 4.1 Funktionsprüfung 6 4.2 Geräteeinweisung der vom Betreiber beauftragten
MehrMedizinproduktebuch gemäß 7 MPBetreibV
Medizinproduktebuch gemäß 7 MPBetreibV Betreiber Bezeichnung des Medizinprodukts Sonstige Angaben zur Identifikation des Medizinprodukts Art und Typ Nomenklatur f. Medizinprodukte Loscode oder Seriennummer
MehrAufgaben der MP-Berater und Sicherheitsbeauftragten im Medizinprodukte-Beobachtungs- und Meldesystem
Aufgaben der MP-Berater und Sicherheitsbeauftragten im Medizinprodukte-Beobachtungs- und Meldesystem Referent: Ralf Kitschmann Seite 1/ 09-2009 30 MPG*, Sicherheitsbeauftragter für Medizinprodukte * Achtung:
MehrDie Kombination von Medizinprodukten. SystemCheck
Die Kombination von Medizinprodukten SystemCheck Fachtagung der FKT 12.06.2008 Untertitel Die Prüfung und Bewertung von medizinischen elektrischen Systemen mit rechtssicherer Dokumentation zum Schutz von
MehrÜberwachung der Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen. Einsenderschulung MLOW, 25. September Geeicht auf Sachsen!
Überwachung der Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen Einsenderschulung MLOW, 25. September 2013 Geeicht auf Sachsen! Gliederung 1. Einleitung 2. Rechtsgrundlage 3. Vorstellung SMS/SME
MehrGesetzliche Anforderungen an die Aufbereitung von flexiblen thermolabilen Endoskopen. Referent: Dipl.-Ing. Burkhard Schulze
Gesetzliche Anforderungen an die Aufbereitung von flexiblen thermolabilen Endoskopen Referent: Dipl.-Ing. Burkhard Schulze Definition: Aufbereitung Reinigung, Desinfektion und Sterilisation von bestimmungsgemäß
MehrDer Medizinprodukteberater. Dr. Frank Stein Ingenieur für Physikalische Technik/Biomedizinische Technik
Der Medizinprodukteberater Dr. Frank Stein Ingenieur für Physikalische Technik/Biomedizinische Technik Agenda 1. Definition des Begriffs Medizinprodukt 2. Der Begriff des Medizinprodukteberaters 3. Aufgaben
MehrRettungssanitäter (RettSan, RS)
Rettungssanitäter (RettSan, RS) Themenbereich: Retten und Helfen (Rettungsdienst KatS Betriebssanitätsdienst) Themengruppe: Rettungsdienst-Ausbildung Lehrgangsbeschreibung: Der Rettungssanitäter arbeitet
MehrMedizinproduktegesetz Auswirkungen und Bedeutung für die Pflege
Medizinproduktegesetz Auswirkungen und Bedeutung für die Pflege. Dipl. Ing. Norbert Kamps Referent für Hilfsmittelversorgung Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v. Fachgebiet
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Inhaltsübersicht. Rechtliche Grundlagen des Medizinprodukterechts 1
Inhaltsverzeichnis Vorwort Inhaltsübersicht III X Rechtliche Grundlagen des Medizinprodukterechts 1 Richtlinie über Medizinprodukte 1 Rechtliche Grundlagen in der Europäischen Union (EU) 1 Rechtliche Grundlagen
MehrWarum? Orthopäden; 5336. Dermatologen; 3342. Urologen; 2674. Chirurgen; 3976. Neurochirurgen; 491. Gynäkologen; 9875
Können Medizinprodukte ohne CE-Kennzeichnung betrieben werden? Warum? Urologen; 2674 Neurochirurgen; 491 MKG; 1027 Allgemeinärzte/ praktische Ärzte; 40.246 Orthopäden; 5336 Chirurgen; 3976 Anästhesisten;
Mehr9.5 Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV
9.5 -Betreiberverordnung - MPBetreibV Die -Betreiberverordnung (MPBetreibV) regelt das Errichten, Betreiben und Anwenden von n und von Zubehör für. Zubehör sind Gegenstände, Stoffe, Zubereitungen aus Stoffen
MehrÜberwachung und Begehung durch die Gewerbeaufsicht Niedersachsen
Behörde für betrieblichen Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz Überwachung und Begehung durch die Gewerbeaufsicht Niedersachsen AMAH 27.06.2015 Fragen, die der Vortrag beantworten soll Warum dürfen
MehrMarktüberwachung in der Behördenpraxis
REGIERUNG VON SCHWABEN Gewerbeaufsichtsamt Am Beispiel: Aufbereitung von Medizinprodukten Dipl.-Ing. (FH) M. Kremmel Augsburg, 12.10.2007 Vortragsthemen Aufgaben der Gewerbeaufsicht Aufbereitung von Medizinprodukten
Mehr1. Allgemeines Geräte Fachliche Befähigung Dokumentation Sonographie der Säuglingshüfte...5
Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines...1 2. Geräte...2 3. Fachliche Befähigung...3 4. Dokumentation...4 5. Sonographie der Säuglingshüfte...5 1. Allgemeines Behält ein Arzt seine Genehmigung nach der bisher
MehrEndbericht Organisationshandbuch Medizingeräte. Qualitätsförderungsprogramm 2011 des Tiroler Gesundheitsfonds
Endbericht Organisationshandbuch Medizingeräte Qualitätsförderungsprogramm 2011 des Tiroler Gesundheitsfonds Inhaltsverzeichnis 1. Projektbezeichnung... 3 2. Antragsteller... 3 3. Ansprechpersonen... 3
MehrSteffen Wolf Referat II 4 - Technischer Verbraucherschutz, Marktaufsicht
Die einheitliche Überwachung in Deutschland 15. DGSV-Kongress vom 03.10. 05.10.2011 in Fulda Steffen Wolf Referat II 4 - Technischer Verbraucherschutz, Marktaufsicht 1 Gliederung Kompetenz von Bund und
Mehr- herzlich Willkommen -
Fortbildungsveranstaltung Meine Praxis organisiert und sicher!? Der Arzt als Arbeitgeber was Sie alles -in Sachen Arbeitsschutzregeln müssen. - herzlich Willkommen - Dipl.-Ing. H. Jörg Damm Geschäftsführer
MehrUmsetzung der Vorschriften durch Hersteller und Lieferanten
Umsetzung der Vorschriften durch Hersteller und Lieferanten -Medizinprodukterecht - Dipl.-Ing. M. Gminder, Philips GmbH, UB Healthcare, Hamburg Umsetzung der Vorschriften durch Hersteller und Lieferanten
MehrMonika Rimbach-Schurig Caritas Trägergesellschaft West. Risiken bei von Patienten mitgebrachten Medizingeräten. -Wird das Krankenhaus zum Betreiber?
Monika Rimbach-Schurig Caritas Trägergesellschaft West Risiken bei von Patienten mitgebrachten Medizingeräten -Wird das Krankenhaus zum Betreiber?- Inhaltsverzeichnis Ausgangslage Betreiberverantwortung
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort...
Vorwort... V A. Einleitung... 1 1 Grundsätzliches... 3 2 Rechtsgrundlagen... 3 3 Begriffsbestimmungen,Definitionen... 5 3.1 Medizinprodukt... 5 3.1.1 AktiveMedizinprodukte... 7 3.1.2 Sonderproblem: Software
MehrSeminarprogramm 2016 Aus- und Weiterbildung für Unternehmen
Seminarprogramm 2016 Aus- und Weiterbildung für Unternehmen Ersthelfer im Betrieb Betriebssanitäter Automatisierte Externe Defibrillation (AED) Aus- und Fortbildung für Ersthelfer gemäß Unfallverhütungsvorschrift
MehrSachkundeausbilder des Württ. Schützenverbandes Zertifizierung
Sachkundeausbilder des Württ. Schützenverbandes Zertifizierung Im Verbandsgebiet des WSV wurden in den letzten Jahren qualitativ gute Ausbildungen durchgeführt, auch dank der Ausbilderschulungen die wir
MehrWissen für die Praxis Fortbildung in der Verpackungstechnik Mitarbeiterschulung
Hamburger Seminare Container Transport Lasi Wellpappe Holz Arbeitsschutz Wissen für die Praxis Fortbildung in der Verpackungstechnik Mitarbeiterschulung 1-Tages-Seminar: Strukturen und Themen der Arbeitssicherheit
MehrSteinhofer Beratung Brandschutz. Brandschutz im Dialog. ein Mehrwert für unsere Kunden.
Steinhofer Beratung Brandschutz Brandschutz im Dialog. ein Mehrwert für unsere Kunden. Faszination Brandschutz. So individuell wie unsere Mitarbeiter. so individuell ist unsere Dienstleistung für Sie.
MehrUnser Pflegeleitbild. Ev. Diakoniewerk Friederikenstift Hannover
Unser Pflegeleitbild Ev. Diakoniewerk Friederikenstift Hannover Vorwort Wir, die Pflegenden des Ev. Diakoniewerkes Friederikenstift, verstehen uns als Teil einer christlichen Dienstgemeinschaft, die uns
MehrFit für pfiffige Kleine. Modulare Weiterbildung für die Qualifizierung zur Fachkraft für Kleinstkindpädagogik
Fit für pfiffige Kleine Modulare Weiterbildung für die Qualifizierung zur Fachkraft für Kleinstkindpädagogik Ab dem Jahr 2013 haben Kinder mit dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf
MehrAmt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Deggendorf Fachzentrum Pflanzenbau. Informationen zum neuen Sachkundenachweis
Informationen zum neuen Sachkundenachweis Regelungen zur Sachkunde im Pflanzenschutz Grundlage sind die Artikel 5 und 6 der EU-RiLi 2009/128/EG Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass alle beruflichen
MehrDie geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV
Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Dip.-Ing.(FH) Dipl.-Inform.(FH) Mario Tryba Sicherheitsingenieur Vorbemerkungen: Die Gefährdungsbeurteilung ist
MehrBayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Medizinprodukte Information
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Medizinprodukte Information Sicherheitsrisiken von Kranken- und Pflegebetten Erstellt: 02.05.2008 Medizinprodukte Information
MehrDietmar Kirchberg Das Medizinproduktegesetz: Was Pflegende wissen müssen Bestimmungen Beispiele Konsequenzen
Dietmar Kirchberg Das Medizinproduktegesetz: Was Pflegende wissen müssen Bestimmungen Beispiele Konsequenzen Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese
MehrBundespressekonferenz
Bundespressekonferenz Mittwoch, den 29.Oktober 2014 Erklärung von Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.v. Deutscher Caritasverband e.v. Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hauptvorstand Deutschland braucht
MehrEmpfehlung der DGAI zur Medizinprodukte- Betreiberverordnung*
Empfehlung der DGAI zur Medizinprodukte- Betreiberverordnung* Das Medizinprodukte-Recht umfasst ne ben dem Medizinprodukte-Gesetz (MPG) verschiedene Verordnungen und Richtlinien. Es befasst sich mit der
MehrAusbildungsrichtlinie Medical Car Paramedic des DMSB im Automobilsport
Ausbildungsrichtlinie Medical Car Paramedic des DMSB im Automobilsport (Änderungen in nachfolgenden Versionen werden kursiv gedruckt und Gelb markiert.) Stand: 26.09.2015 Der Medical Car Paramedic des
MehrKonzept Notfallplan-Beratung für Medizinische Gas Management Systeme , Heideck Joachim Wasner
26.11.2013, Heideck Joachim Wasner Inhalt 1. Externe Anforderungen / Presse 2. Rechtlicher Rahmen zur Errichtung und den Betrieb von Medizinprodukten 3. Anforderungen an die Auslegung und die Betriebssicherheit
MehrVerordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung MP BetreibV)
Z A H N Ä R Z T E K A M M E R B R E M E N KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung MP BetreibV)
MehrDie Weiterbildung zum Facharzt
Ä R Z T E K A M M E R B E R L I N Die Weiterbildung zum Facharzt Abteilung 1 Weiterbildung/Ärztliche Berufsausübung Überblick Allgemeine Informationen zur Weiterbildung Fachspezifische Informationen Antragsverfahren
MehrErfahrungen der. DQS GmbH. bei der Zertifizierung von Medizinprodukteherstellern
Erfahrungen der DQS GmbH bei der Zertifizierung von Medizinprodukteherstellern 2004-11-24, Seite 1 Normensituation Medizinprodukte DIN EN ISO 9001:94 DIN EN ISO 9001:2000 DIN EN 46001/2:1996 DIN EN ISO
MehrDie Weiterbildung im Fach Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde gliedert sich in die
Empfehlungen für die Landesärztekammern der Bundesrepublik Deutschland zur Begutachtung von Anträgen auf Weiterbildungsbefugnis für das Fach Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde Präambel: Die nachfolgenden Empfehlungen
MehrVom Lehrrettungsassistenten zum Praxisanleiter für Notfallsanitäter (verkürzter Lehrgang 100 Std oder 80 Std)
Bezirksverband Frankfurt am Main Zentrale AusbildungsStätte staatlich anerkannte Bildungsstätte Vom Lehrrettungsassistenten zum Praxisanleiter für Notfallsanitäter (verkürzter Lehrgang 100 Std oder 80
MehrMedizingeräte- Information 47/11
Medizingeräte- Information 47/11 Medizingeräte-Aktion 2010 LANDESAMT FÜR UMWELT, WASSERWIRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT Überprüfung des sicherheitstechnischen Zustandes von aktiven, nichtimplantierbaren
MehrUmsetzung der Einweisungsverpflichtung für Medizinprodukte
Fachhochschule Münster University of Applied Sciences Entwurf der Handlungsempfehlung Umsetzung der Einweisungsverpflichtung für Medizinprodukte Uvo M. Hölscher Aktionsbündnis Patientensicherheit AG Medizinprodukt-assoziierte
MehrDeutscher Industrie- und Handelskammertag
25.01.2016 Deutscher Industrie- und Handelskammertag 3 Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung medizinproduktrechtlicher Vorschriften vom 07.12.2015 Grundsätzliches Mit
MehrSachkenntnis-Lehrgang Hygienemanagement/Aufbereitung von Medizinprodukten
Die erfolgreiche Teilnahme am Sachkenntnis-Lehrgang Hygienemanagement/Aufbereitung von Medizinprodukten gibt den Teilnehmern die notwendige Sicherheit, als Hygienebeauftragter und/oder Beauftragter für
MehrÄnderungen der MPBetreibV 2014
Änderungen der MPBetreibV 2014 3 Instandhaltung von Medizinprodukten (1) Die Instandhaltung von Medizinprodukten umfasst insbesondere Instandhaltungsmaßnahmen und die Instandsetzung. Instandhaltungsmaßnahmen
MehrTore-Produktnorm DIN EN Tore ohne Feuer- und Rauchschutzeigenschaften
Tore-Produktnorm DIN EN 13241-1 Tore ohne Feuer- und Rauchschutzeigenschaften Warum europäische Normen? Die Europäische Union hat zum Ziel, einen gemeinsamen Binnenmarkt zu schaffen, um die Wettbewerbsfähigkeit
MehrQualifizierung von Leitstellendisponenten für die Tätigkeit in Integrierten Leitstellen
Anlage 3 Qualifizierung von Leitstellendisponenten für die Tätigkeit in Integrierten Leitstellen 1 Allgemeines Diese Anlage der Gemeinsamen Hinweise zur Leitstellenstruktur der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr
MehrESN-Lehrgänge Berlin Bonn Düsseldorf 2016
Entsorgergemeinschaft der Deutschen Stahlund NE-Metall-Recycling-Wirtschaft e.v. Berliner Allee 57 40212 Düsseldorf Klaus Bunzel: Tel. 0211 / 82 89 53 24 Fax 0211 / 82 89 53 20 bunzel@esn-info.de www.esn-info.de
MehrPraktische Umsetzung in der Handhabung von Medizinprodukten
Praktische Umsetzung in der Handhabung von Medizinprodukten Andreas Clarin Hygieneakademie Ruhr, Essen Definition Medizinprodukte ( 3 MPG) Medizinprodukte sind alle Instrumente, Apparate, Vorrichtungen,
MehrHygiene in der Arztpraxis
NINO-Allee 11, 48529 Nordhorn Telefon: 05921 7801-31 Telefax: 05921 7801-61 E-Mail: bw@wirtschaft-grafschaft.de Hygiene in der Arztpraxis Um die fachliche Kompetenz ihrer Mitarbeiter im Bereich der Hygiene
MehrIn Zusammenarbeit mit dem DBH-Bildungswerk
Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung Eine Einrichtung des DBH e.v. Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik Mediator/Mediatorin in Strafsachen für ausgebildete
MehrAusbildungsrahmenplan für die innerbetriebliche Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten
Ausbildungsrahmenplan für die innerbetriebliche Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten gemäß Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt l Teil I Nr. 22 S. 1097 vom 5. Mai 2006 Die beziehen sich auf die
Mehrweiter aus fort bilden
AuS Arbeiten unter Spannung bis 1 kv weiter aus fort bilden AuS Arbeiten unter Spannung bis 1kV In diesem Seminar geht es um ein Arbeitsgebiet, in dem es spannend zugeht. Entgegen dem Grundsatz der 5 Sicherheitsregeln
MehrStellungnahme der BAGFW zum Referentenentwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften
SOZIALKOMMISSION I, ALTENHILFE 25.01.2016 Stellungnahme der BAGFW zum Referentenentwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften Die Änderungen zur medizinprodukterechtlichen
MehrMedizingeräte-Information 42/06
Gewerbeaufsicht Medizingeräte-Information 42/06 Medizingeräte Aktion 2005 Überprüfung des sicherheitstechnischen Zustandes von aktiven, nicht implantierbaren Medizinprodukten bei HNO-Ärzten Impressum Herausgeber:
Mehr7) Im Betrieb die Aufgaben der an der Ausbildung Mitwirkenden unter Berücksichtigung ihrer Funktionen und Qualifikationen abstimmen
7) Im Betrieb die Aufgaben der an der Ausbildung Mitwirkenden unter Berücksichtigung ihrer Funktionen und Qualifikationen abstimmen Robert Johnen 21.02.14 Seite 1/13 Leitfragen Welche Personen haben außer
Mehr2-48. durch Hersteller in eigener Verantwortung i. d. R. nicht ja. durch zertifizierte GS-Stelle. ProdSG
5 Arbeitsschutz CE-Zeichen GS-Zeichen Vergabe Prüfung durch unabhängige Stelle? durch Hersteller in eigener Verantwortung i. d. R. nicht ja durch zertifizierte GS-Stelle Kontrollmaßnahmen durch unabhängige
MehrLehrgang mit IHK-Zertifikat Praxis-Manager/in im Therapiewesen (IHK)
Lehrgang mit IHK-Zertifikat Praxis-Manager/in Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden, die sich mit eigener Praxis selbstständig machen, führen ein kleines Unternehmen. Aber auch, wer als leitender
MehrEinsatz vom Fremdfirmen
Information Einsatz vom Fremdfirmen Welche Verantwortung tragen Führungskräfte? - rechtlicher Rahmen - Steffen Röddecke Referat: Arbeitsschutz, Technische Sicherheit Bremen, den 15.05.2007 Röddecke Fremdfirmen
MehrMalteser Einführungsseminare 2017 Helfergrundausbildungen Erzdiözese Hamburg (AV 10.1) Teil B
Malteser Einführungsseminare 2017 Helfergrundausbildungen Erzdiözese Hamburg (AV 10.1) Teil B Ehrenamtlich engagieren bei den Maltesern Malteser wer oder was ist das? In was für einem Verein engagiere
MehrDie Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit
Die Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit 91/383/EWG 2008/104/EG Zeitarbeit über Grenzen hinweg Kehl, 27.11.2009 Heidi Wunenburger Bergische Universität Wuppertal 1 Die Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit
MehrWerkzeug. Checkliste Arbeitssicherheit
Werkzeug Checkliste Arbeitssicherheit Steckbrief Arbeitssicherheit Was? Warum? Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates ( 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) legen fest, dass dieser zur Überwachung der Einhaltung
MehrHasensprungmühle. Nächstenliebe leben. Evangelisches Fachseminar für Altenpflege. s Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Altenpfleger/in
Evangelisches Fachseminar für Altenpflege Leichlingen Hasensprungmühle Nächstenliebe leben s Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Altenpfleger/in s Vollzeitausbildung s Fort- und Weiterbildung Altenpflege
MehrVerkürzung der Studienzeit im Studiengang Wirtschaftspsychologie (M.Sc.) Antrag auf Anrechnung
1 Verkürzung der Studienzeit im Studiengang Wirtschaftspsychologie (M.Sc.) Antrag auf Anrechnung Sehr geehrte Interessenten, sehr geehrte Studierenden, die Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge
MehrTH Basis Teil A. Organisationshinweise. A u s b i l d e r
TH Basis Teil A Organisationshinweise A u s b i l d e r L 140 A 05/2016 --- Vervielfältigungen nur zu Lehrzwecken und nur nach Rücksprache mit der LFS Sachsen --- Sie erhalten: - Organisationshinweise
MehrAuch vor dem Hintergrund der aktuellen Fachkräfteengpässe sollte das Potenzial von Flüchtlingen für den Arbeitsmarkt genutzt werden.
Merkblatt Flüchtlinge Stand: 21.01.2016 Information für Arbeitgeber die Zahl der Flüchtlinge, die auch in unserer Region Schutz vor Verfolgung suchen, ist in den letzten Monaten stark gestiegen und das
MehrZertifizierung Kommunikation & Führung mit System (S&P)
Zertifizierung Kommunikation & Führung mit System (S&P) Setzen Sie einen Qualitätsstandard - Zertifizieren Sie Ihre Qualität als Fach- und Führungskraft. S&P Zertifizierungen: Ihr Vorsprung in der Praxis!
MehrAusbildungskurse. Strahlenschutz. Qualitätssicherung
Magistrat der Stadt Wien MAGISTRATSABTEILUNG 39 Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle der Stadt Wien PTPA Labor für Strahlenschutz Standort: Währinger Gürtel 18 20 Ebene 04, Leitstelle 4B A-1090
MehrMINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG. Informationsblatt. zum Betriebs- oder Sozialpraktikum
MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADENWÜRTTEMBERG Informationsblatt zum Betriebs oder Sozialpraktikum für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen gemäß 2 Abs. 1 Nr.
MehrRECO. Medizinproduktebuch. Mikrowellentherapiegerät RECOMED 12-200P
RECO Medizinproduktebuch Mikrowellentherapiegerät RECOMED 12-200P Das Medizinproduktebuch muß noch mindestens 5 Jahre nach Außerbetriebnahme des Medizinproduktes aufbewahrt werden. RECO MEDIZINTECHNIK
MehrDatenschutz in Schulen
Datenschutz in Schulen von Markus Kohlstädt Dienstag, 11. Juni 2013 Wir integrieren Innovationen 11.06.2013 2013 krz Minden-Ravensberg/Lippe 1 Agenda Einführung Datenschutzbeauftragte/r der Schule Sicherheitskonzept
MehrDienstanweisung. über die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten beim Betreiben. und Anwenden von Medizinprodukten (MP)
Dienstanweisung über die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten beim Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (MP) Ziel dieser Dienstanweisung ist es, den Betrieb medizinisch-technischer Geräte unter
MehrAmbu (Deutschland) GmbH In der Hub 5 D Bad Nauheim Telefon: / Telefax: /
Ihr Partner für Atemwegs-Management Kardiologie Neurologie Training Immobilisation Ambu (Deutschland) GmbH In der Hub 5 D-61231 Bad Nauheim Telefon: 0 60 32/92 50-0 Telefax: 0 60 32/92 50-200 www.ambu.de
MehrAktuelle Daten zur rettungsdienstlichen Ausbildung
Aktuelle Daten zur rettungsdienstlichen Ausbildung Schülerinnen und Schüler an Rettungsassistenzschulen im Spiegel der Statistik Von Bettina Link Rettungsassistentinnen und -assistenten nehmen im Gesundheitswesen
MehrIhre externen Datenschutzbeauftragten
netvocat Externer Datenschutz und Seminare Ihre externen Datenschutzbeauftragten WANN benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten (DSB) nach 4f Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)? In Ihrem Unternehmen sind
MehrAktuelle Ereignisse und Probleme im 17-ten Jahr nach der Einführung des MPG
Aktuelle Ereignisse und Probleme im 17-ten Jahr nach der Einführung des MPG Sind in allen MP- Aufbereitungsabteilungen grundsätzliche Aspekte der Aufbereitung in Ordnung? Sind alle grundsätzlichen Probleme
MehrDie für das Medizinprodukterecht zuständigen Obersten Landesbehörden informieren zur Umstellung der Medizintechnik auf neue Gaskennfarben
Die für das Medizinprodukterecht zuständigen Obersten Landesbehörden informieren zur Umstellung der Medizintechnik auf neue Gaskennfarben 1. Rechtslage Am 30.6.2006 endet die für die Länder Deutschland,
MehrE-Learning. als Methode zur Qualitätssicherung. im Bereich Hygiene und Infektionsprävention. im Krankenhausbehandlungsbereich
E-Learning als Methode zur Qualitätssicherung im Bereich Hygiene und Infektionsprävention im Krankenhausbehandlungsbereich GESUNDHEIT UND PFLEGE - 2020 Das Zukunftsprogramm Gesundheit und Pflege - 2020"
MehrÜberwachungsprogramm gemäß 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz und 9 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung
Überwachungsprogramm gemäß 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz und 9 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung Gemäß 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und 9 Industriekläranlagen-Zulassungs-
MehrMedizinprodukte-Betreiber und -Anwender.
1. Halbjahr 2016 Medizinprodukte-Betreiber und -Anwender. Rechtssicherheit im praktischen Umgang mit Medizinprodukten. www.tuv.com/akademie INTERNET SEMINAR- UND LEHRGANGSÜBERSICHT Qualifizierungsangebote
MehrAnforderungen zum Auditoren-Pool. für das
Anforderungen zum Auditoren-Pool für das der Zentralstelle für Berufsbildung im Einzelhandel e. V. (zbb) Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis...2 Einführung...3 Auditoren-Pool...4 Allgemeines... 4 Auswahl
Mehr5. ASO Infotag. Rheda-Wiedenbrück, ,
5. ASO Infotag Rheda-Wiedenbrück, 18.09.2013, Prüfung / Wartung/ Instandsetzung Rheda-Wiedenbrück, 18.09.2013, René Heydorn Agenda Einleitung Die Basis der Instandhaltung Normative Verweise und Regelungen
MehrLicht. durch Wolken. die. tragen. Praxistag. Modulare Reihe (Verden) MehrTägige Fortbildung (Bremen)
Licht die durch Wolken tragen Modulare Reihe (Verden) Praxistag MehrTägige Fortbildung (Bremen) Fachliche Grundlagen zur Begleitung von Menschen mit geistiger Behinderung und Demenz. Strategien zur Aktivierung
MehrPFLEGEDIENSTLEITUNG IN EINRICHTUNGEN DER PFLEGE UND FÜR ÄLTERE MENSCHEN
BERUFSBEGLEITENDER (AUFBAU-)LEHRGANG PFLEGEDIENSTLEITUNG IN EINRICHTUNGEN DER PFLEGE UND FÜR ÄLTERE MENSCHEN WWW.HWA-ONLINE.DE Gemäß der Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes
MehrStellungnahme der Bundesärztekammer
Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Entwurf einer Verordnung über die Abgabe von Medizinprodukten und zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften Berlin, 01.03.2013 Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz
MehrMedizinproduktebuch. AAT Alber Antriebstechnik GmbH. www.aat-online.de
Medizinproduktebuch AAT Alber Antriebstechnik GmbH www.aat-online.de 02 Inhaltsverzeichnis 1 GERÄTE-STAMMDATEN 04 2 FUNKTIONSPRÜFUNG VOR ERSTMALIGER INBETRIEBNAHME 05 3 EINWEISUNG DES/DER MEDIZINPRODUKTE-
MehrKollegiale Beratung Sprachförderung (KoBS) - Fortbildungsangebot im Kindergartenjahr 2015/16 Anmeldeschluss: Dienstag, 30.
100 % Recyclingpapier Landratsamt Bodenseekreis 88041 Friedrichshafen Dezernat/Amt Sozialdezernat Gebäude Albrechtstraße 75 An alle Kindertageseinrichtungen der Stadt Überlingen und den Gemeinden Frickingen,
MehrAktuelles aus dem Medizinprodukterecht
KANZLEI DR. JÄKEL MEDIZINRECHT ARZNEIMITTELRECHT MEDIZINPRODUKTERECHT IN KOOPERATION MIT BERLIN DÜSSELDORF Aktuelles aus dem Medizinprodukterecht DGSV-Kongress 2014 Fulda 09.10.2014 Inhalt 1. AUSBLICK
MehrVerordnung (EU) 2015/1088. Einführung von Vereinfachungen für die allgemeine Luftfahrt Änderungen in Teil-M u. Teil-145
Verordnung (EU) 2015/1088 Einführung von Vereinfachungen für die allgemeine Luftfahrt Änderungen in Teil-M u. Teil-145 Hinweise zur Umsetzung in Deutschland 10.03.2016 1 den Halter eines Selbsterklärtes
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 11 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) (Pension, Zucht, Handel sowie Einfuhr bzw.
DER LANDRAT An den Kreis Recklinghausen Fachdienst 39 Ressort 39.3: Verwaltung Kurt-Schumacher-Allee 1 45655 Recklinghausen Telefon 02361/532125 Telefax 02361/532227 E-Mail: fd39@kreis-re.de Antrag auf
MehrIn 10 intensiven Trainingstagen, verteilt auf 5 Monate werden die Fähigkeiten in den Bereichen
Leadership kompakt und intensiv - der praxisnahe Führungslehrgang Die Ansprüche an heutige Führungskräfte werden immer grösser. Erfolgreich ist aber nur, wer über die nötigen Kenntnisse und Kompetenzen
MehrSachkenntnis Chemikalienrecht mit Zertifikat
Ich kann meine Kunden professionell über den Umgang mit chemischen Produkten beraten. Robert W. Verkaufsberater Sachkenntnis Chemikalienrecht mit Zertifikat Der obligatorische Kurs für alle, die gefährliche
MehrEmpfehlung über die Eignung der Ausbildungsstätten (Bundesanzeiger: BAnz AT S2)
Mindeststandards zur Sicherung der betrieblichen Ausbildungsqualität Empfehlung über die Eignung der Ausbildungsstätten (Bundesanzeiger: BAnz AT 25.01.2016 S2) Ausbildungsqualität als Thema Inkrafttreten
MehrEinladung zum. Seminar
Einladung zum Seminar Partizipation der Jugendlichen in der Förderplanarbeit Gute Gesprächsführung als Fundament effizienter Integrations- bzw. Förderplanung für Pro-Aktiv-Centren und Jugendwerkstätten
MehrMedizinprodukterechtliche Stellungnahme zu Weisungsunabhängigkeitsbescheinigungen für Prüfungen im Rahmen der Aufbereitung von Medizinprodukten
MEDIZINRECHT ARZNEIMITTELRECHT MEDIZINPRODUKTERECHT KANZLEI DR. JÄKEL www.jaekel-law.de BERLINER STR. 37 T 03546 9349 528 15907 LÜBBEN (SPREEWALD) F 03546 9349 529 DR. CHRISTIAN JÄKEL dr@jaekel-law.de
Mehr