Praktische Umsetzung in der Handhabung von Medizinprodukten
|
|
- Hannelore Kohler
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Praktische Umsetzung in der Handhabung von Medizinprodukten Andreas Clarin Hygieneakademie Ruhr, Essen
2 Definition Medizinprodukte ( 3 MPG) Medizinprodukte sind alle Instrumente, Apparate, Vorrichtungen, Software, Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen oder andere Gegenstände einschließlich der vom Hersteller speziell zur Anwendung für diagnostische oder therapeutische Zwecke bestimmten und für ein einwandfreies Funktionieren des Medizinproduktes eingesetzten Software, die vom Hersteller zur Anwendung für Menschen mittels ihrer Funktionen zum Zwecke der Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, der Erkennung, Überwachung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen der Untersuchung, der Ersetzung oder der Veränderung des anatomischen Aufbaus oder eines physiologischen Vorgangs oder der Empfängnisregelung zu dienen bestimmt sind und deren Wirkung im oder am menschlichen Körper weder durch pharmakologisch oder immunologisch wirkende Mittel noch durch Metabolismus erreicht wird, deren Wirkungsweise aber durch solche Mittel unterstützt werden kann.
3 Aktive Medizinprodukte Aktive Medizinprodukte sind alle diejenigen Medizinprodukte, deren Betrieb auf eine Stromquelle oder eine andere Energiequelle als die unmittelbar durch den menschlichen Körper oder die Schwerkraft erzeugte Energie angewiesen sind. (Anhang IX, Punkt 1.4 zur Richtlinie 93/42/EWG)
4 Unterscheidung von Medizinprodukten Aktive MP MP mit Messfunktion Nichtaktive MP
5 Normative Vorgaben Richtlinie über aktive implantierbare medizinische Geräte 90/385/EWG Richtlinie über Medizinprodukte 93/42/EWG Richtlinie über In-vitro Diagnostika 98/79/EWG Richtlinie 2000/70/EG zur Änderung der Richtlinie 93/42/EWG Medizinproduktegesetz - MPG Medizinprodukte- Verordnung MPV Medizinprodukte- Betreiberverordnung MPBetreibV Medizinprodukte- Sicherheitsplanverordnung MPSV Medizinprodukte- Abgabeverordnung MPAV Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Medizinprodukte- Betreiberverordnung MPBetreibV
6 Normative Vorgaben Medizinproduktegesetz (MPG) Betrieb nur mit CE-Kennzeichnung Verbot des Inverkehrbringens, Errichtens, Betriebs, der Inbetriebnahme oder Anwendung von MP bei Verdacht auf Gefährdung der Sicherheit / Gesundheit von Patienten, Anwender oder Dritter nach Ablauf des Datums, bis zu dem eine gefahrlose Anwendung möglich ist bei aufweisenden Mängeln, die zur Gefährdung von Patienten, Anwender oder Dritter führen könnte Überprüfung der Einhaltung des Medizinprodukterechts bezüglich Errichten, Betreiben und Anwenden von MP und Festlegung von Maßnahmen zur Beseitigung von Verstößen durch zuständige Behörde
7 Normative Vorgaben Pflichten des Betreibers gem. Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV Einhaltung der Zweckbestimmung des MP, der allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütungsvorschriften Personen mit entsprechender Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung (Sachkundelehrgang) vor jeder Anwendung Überprüfung von Funktionsfähigkeit und ordnungsgemäßem Zustand, Beachtung der Gebrauchsanweisung Meldung von Vorkommnissen / Zwischenfällen an das BfArM gemäß MPSV
8 Normative Vorgaben Pflichten des Betreibers gem. Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV Bestandsverzeichnis für alle aktiven MP Medizinproduktebücher für MP der Anlagen 1 und 2 der MPBetreibV mit folgenden Angaben: Bezeichnung, Seriennummer, Funktionsprüfung, Einweisungsprotokoll, Name des Beauftragten, Prüfdaten, alle Angaben bezüglich der vorgeschriebenen sicherheits- und messtechnischen Kontrollen (STK und MTK), Datum, Art und Folgen von Funktionsstörungen und wiederholten gleichartigen Bedienungsfehlern, Datum von Instandhaltungen sowie sämtliche Meldungen über Vorkommnisse und Einweisungen alle Unterlagen (Gebrauchsanweisung, Bestandsverzeichnis und Medizinproduktebücher) für Anwender zugänglich
9 Beispiel Bestandsverzeichnis Lfd. Nr./ ID-Nr. Bezeichnung, Art und Typ Loscode/ Serien-Nr. 1 Jahr der Anschaffung Name und Adresse des Herstellers Kenn-Nr. der CE- Kennz. (4-stellig) 2 Standort Prüfintervall (STK) 3 Sicherheitstechnische Kontrolle Prüfintervall (MTK) 4 Messtechnische Kontrolle 1 Befindet sich in der Regel auf dem Typenschild 2 Bei Neuanschaffung nach 1998 in der Regel vorhanden 3 Prüfintervall (STK) nach Angabe des Herstellers od. MPBetreibV. Falls nicht vom Hersteller vorgeschrieben, spätestens alle 2 Jahre 4 Prüfintervall (MTK) nach Angabe des Herstellers od. MPBetreibV Anlage 2
10 Normative Vorgaben Pflichten des Betreibers gem. Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV Veranlassung von sicherheitstechnischen und messtechnischen Kontrollen (STK und MTK) nach Herstellerangaben. Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 (VDE-Prüfung) bei MP ohne vom Hersteller vorgeschriebene STK (außer MP der Anlage 1, hier spätestens nach 2 Jahren) vor Erstinbetriebnahme vor Wiederinbetriebnahme nach Reparaturen
11 Aufbereitungskreislauf MPG 3 Abs. 14: Die Aufbereitung von bestimmungsgemäß keimarm oder steril zur Anwendung kommenden Medizinprodukten ist die nach deren Inbetriebnahme zum Zwecke der erneuten Anwendung durchgeführte Reinigung, Desinfektion und Sterilisation einschließlich der damit zusammenhängenden Arbeitsschritte sowie die Prüfung und Wiederherstellung der technisch-funktionellen Sicherheit.
12 Pflichten des Betreibers bezüglich Aufbereitung geeignetes validiertes Verfahren muss Erfolg stets nachvollziehbar und reproduzierbar gewährleisten Herstellerangaben (Gebrauchsanweisung) berücksichtigen Sicherheit von Patienten, Anwendern und Dritten nicht gefährden Berücksichtigung anerkannter Regeln und des Standes der Wissenschaft und Technik Aufbereitung muss sicherstellen, dass von dem aufbereiteten MP keine Gefahr für Gesundheitsschäden ausgeht schriftliche Regelung der Zuständigkeiten aller Aufbereitungsschritte schriftliche Risikobewertung und Einstufung aller MP
13 Pflichten des Betreibers bezüglich Aufbereitung kritische Verfahrensschritte und mögliche Gefährdungen bei Risikobewertung definieren und berücksichtigen schriftl. Festlegung aller Einzelschritte des gesamten Aufbereitungs- und Lagerungsprozesses (Verfahren, Häufigkeit, Räume, Arbeitsmittel, MA-Qualifikation), Berücksichtigung spezifischer Risiken Sachkenntnis der MA und regelmäßige Unterweisung Produktverträglichkeit und Wirksamkeit des Aufbereitungsverfahrens muss belegt sein (Prüfung/Validierung) kritische Bewertung der sachgerechten Durchführbarkeit der Aufbereitung (vor Anschaffung)
14 Einstufung von Medizinprodukten
15 Einstufung von Medizinprodukten
16 Einstufung von Medizinprodukten
17 Anforderungen an die Einzelschritte 1. Vorbereitung: Vorbehandeln, Sammeln, ggf. Zerlegen, Vorreinigen, Entsorgen, Transport. 2. Reinigung: Entfernung organischen Materials und chemischer Rückstände. 3. Zwischenspülung und Trocknung: Entfernung von Tensiden und Schmutzpartikeln, manuell oder geschützte Eigentrocknung.
18 Anforderungen an die Einzelschritte 4. Desinfektion: Abtötung bzw. Inaktivierung von Mikroorganismen.
19 Tauchdesinfektion exakte Dosierung Desinfektionslösung täglich neu Eiweißfehler bei großem Instrumenteneintrag evtl. längere Standzeiten nach Herstellerangaben bei seltenen Aufbereitungen Instrumente zerlegen bzw. öffnen vorsichtig und blasenfrei einlegen Lösung muss klar bleiben Wanne abdecken Ablauf der Einwirkzeit abwarten (nicht stark überschreiten)
20 Anforderungen an die Einzelschritte 4. Desinfektion: Abtötung bzw. Inaktivierung von Mikroorganismen. 5. Spülung: Entfernung von chemischen Rückständen. 6. Trocknung: Ausschluss einer Rekontamination. 7. Kontrolle, Pflege, Funktionsprüfung: Überprüfung der Sauberkeit und Unversehrtheit, Instrumentenpflegemittel nach Herstellerangaben, Dokumentation im Freigabeprotokoll mit Hdz.
21 Anforderungen an die Einzelschritte Maschinelle Reinigungs-/Desinfektionsverfahren sind validierbar und zu bevorzugen. Dokumentierte Standardarbeitsanweisungen mit dokumentierten MA-Unterweisung sind bei beiden Verfahren erforderlich. Sicherstellung der Qualität der Aufbereitung u.a. durch Validierung (Installations-, Betriebs- und Leistungsqualifikation) Periodische Routineprüfungen Chargenbezogene Routineprüfungen Messtechnische Überwachung und Prüfung der Prozessparameter
22 Anforderungen an die Einzelschritte 8. Verpackung: Keimdichtes Verschließen und Erhaltung der Sterilität nach Aufbereitung.
23 Anforderungen an die Einzelschritte normgerechte Falttechnik gut sichtbarer Indikator u. a. Anforderungen!
24 Anforderungen an die Einzelschritte
25 Anforderungen an die Einzelschritte 9. Kennzeichnung der Verpackungen: Zeitpunkt / Art des Verfahrens (Chargenkennzeichnung der erfolgten Sterilisation, Datum) Prozessindikator (Behandlungsindikator) zur Überprüfung der Sterilisation Verfallsdatum Anzahl und Art der bereits durchgeführten Aufbereitungen, falls herstellerseitig eine Begrenzung vorgegeben ist Packername Inhaltsbezeichnung (falls nicht sichtbar)
26 Anforderungen an die Einzelschritte 10. Sterilisation: Vollständige Abtötung aller Mikroorganismen Keimreduktionsfaktor: > 6 Dampfsterilisation: gespannter, gesättigter Wasserdampf, 3,04 bar / 134 ºC / 5 Min. Sterilisierzeit = Abtötungszeit + Sicherheitszuschlag Chargenzeit = Evakuierungszeit + Aufheizzeit/Steigezeit + Abtötungszeit + Sicherheitszuschlag + Abkühlzeit und Druckausgleich + Trocknung
27 Anforderungen an die Einzelschritte Arbeitstägliche Inbetriebnahme des Sterilisators nach schriftlich vorgegebenem Prozedere: Reinigung und Dichtungsprüfung Prüfung der Füllstände von Ionenaustauscher und Wasserbehälter Vorheizen, Chargen-Nr. vergeben, dokumentieren je nach Hersteller Vakuumtest u. a. Dokumentation aller Tests und jeder Charge im Betriebstagebuch!
28 Anforderungen an die Einzelschritte Beladung des Sterilisators nach schriftlich vorgegebenem Prozedere: Packlisten, Programmfestlegung Dampfeintritt über Papierseite darf nicht behindert sein. Papier über Papier, Container über Container Keine Wandberührung der Sterilgüter u. a.!
29 Anforderungen an die Einzelschritte 11. Freigabe: Freigabe des Verfahrens (tägl. Überprüfung vor Inbetriebnahme) Chargen-Freigabe (Überprüfung der Prozessparameter) Freigabe des einzelnen Sterilguts Kennzeichnung
30 Anforderungen an die Einzelschritte 12. Lagerung von Sterilprodukten: staubgeschützt, sauber u. trocken, frei von Ungeziefer extreme Temperaturschwankungen vermeiden Lagerflächen glatt, unbeschädigt, desinfizierbar Vorratshaltung bedarfsangemessen Bodenfreiheit 30 cm, Rekontamination vermeiden Fifo-Prinzip
31 Anforderungen an die Einzelschritte 12. Lagerung von Sterilprodukten
32 Anforderungen an die Räumlichkeiten Aufbereitung nicht zugänglich für Patienten/Bewohner 1. Unreiner Bereich: Grobreinigung und Desinfektion - maschinelle Aufbereitung - bei manueller Aufbereitung Schutzkleidung und geeignete Arbeitsfläche 2. Reiner Bereich: - Trocknung - Funktionsprüfung - Pflege / Instandsetzung - ggf. Verpackung zur Lagerung oder zur Sterilisation
33 Anforderungen an die Räumlichkeiten Jede Menge Pflichten für den Betreiber! Aber wer ist Betreiber?
34 Dann bringen Sie den Stein zum Rollen. Danke
Gesetzliche Vorgaben für die Aufbereitung von Instrumenten in der Podologie
Gesetzliche Vorgaben für die Aufbereitung von Instrumenten in der Podologie Rechtliche Abgrenzung zwischen Podologie und Fußpflege Ziele des Medizinprodukterechtes: für die Gesundheit und den erforderlichen
MehrAufbereitung von Medizinprodukten in Zahnarztpraxen Anforderungen nach dem Medizinproduktegesetz
Aufbereitung von Medizinprodukten in Zahnarztpraxen Anforderungen nach dem Medizinproduktegesetz Kassel - 23. 09. 2016 09/2016 Beate Keim - Dez. 35.1 1 Rechtliche Grundlagen Medizinprodukte-Richtlinie
MehrHilfe im Gesetzesdschungel der Medizinprodukte
Hilfe im Gesetzesdschungel der Medizinprodukte Praktische Anwendung des Leitfadens zum Umgang mit Medizinprodukten Dr. Karin Kaster DLRG OG St. Wendel e.v. Stellv. Vorsitzende karin.kaster@stwendel.dlrg.de
MehrGuideline für Klasse I Hersteller Abgrenzung und Klassifizierung
Guideline für Klasse I Hersteller Abgrenzung und Klassifizierung CMI Workshop Medizinprodukte Klasse I Vademecum für den Marktzugang 29.11.2011 Bundesministerium für Gesundheit Seite 1 Aufgabenbereiche
MehrDokumentationen nach MPBetreibV
Dokumentationen nach MPBetreibV Das vorliegende Dokument soll eine beispielhafte Umsetzung von einigen ausgewählten Anforderungen aus der Medizinprodukte-Betreiberverordnung aufzeigen. Anmerkungen in grün
MehrUnkritisch Semikritisch Kritisch: Grundlagen zur Aufbereitung und Klassifizierung von Instrumenten und Medizinprodukten
Unkritisch Semikritisch Kritisch: Grundlagen zur Aufbereitung und Klassifizierung von Instrumenten und Medizinprodukten Workshop zum 3. Hygienetag der KVB Nürnberg Qualitätssicherung, Team Qualitätsmanagement/QZ/Hygiene
MehrMedizinproduktebuch. Blatt 1. Geräte-Stammdaten Funktionsprüfung Geräteeinweisung... 4
Medizinproduktebuch Nach 7 MPBetreibV für Medizinprodukte 1 Für das Gerät Inhalt Blatt 1. Geräte-Stammdaten... 2 2. Funktionsprüfung... 3 3. Geräteeinweisung... 4 3.1 Einweisung der vom Betreiber beauftragten
MehrGesetzliche Anforderungen an die Aufbereitung von flexiblen thermolabilen Endoskopen. Referent: Dipl.-Ing. Burkhard Schulze
Gesetzliche Anforderungen an die Aufbereitung von flexiblen thermolabilen Endoskopen Referent: Dipl.-Ing. Burkhard Schulze Definition: Aufbereitung Reinigung, Desinfektion und Sterilisation von bestimmungsgemäß
MehrMedizinprodukte sicher betreiben und anwenden Regionaler Arbeitskreis für Arbeitssicherheit Oldenburg
www.bgw-online.de Medizinprodukte sicher betreiben und anwenden BGW Präventionsdienste Delmenhorst Roter Faden Warum Medizinprodukte Anforderungen an Medizinprodukte Anwender- und Betreiberpflichten Überblick
MehrDie Sicht des Gesetzgebers
Essen, 23. Februar 2005 Aufbereitung von Medizinprodukten die Verantwortung des Herstellers und des Anwenders Die Sicht des Gesetzgebers Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung 1 Gliederung
MehrÜberwachung und Begehung durch die Gewerbeaufsicht Niedersachsen
Behörde für betrieblichen Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz Überwachung und Begehung durch die Gewerbeaufsicht Niedersachsen AMAH 27.06.2015 Fragen, die der Vortrag beantworten soll Warum dürfen
MehrUmsetzung des Medizinprodukterechts
Landesamt für Gesundheit und Soziales Abteilung Arbeitsschutz und technische Sicherheit Stofflicher Gefahrenschutz, Strahlenschutz, Verbraucherschutz in der Medizin Umsetzung des Medizinprodukterechts
MehrWann wird Bildverarbeitungssoftware zum Medizinprodukt? 11. Linzer Forum Medizintechnik November 2014
Wann wird Bildverarbeitungssoftware zum Medizinprodukt? 11. Linzer Forum Medizintechnik November 2014 martin.zauner@fh-linz.at Inhalt Regulatorischer Rahmen für Medizinprodukte (regulatory affairs) Medizinische
Mehr9.1 Medizinproduktegesetz - MPG
9.1 Medizinproduktegesetz - MPG Das Gesetz über den Verkehr mit Medizinprodukten (Medizinproduktegesetz - MPG) dient der Umsetzung der Richtlinien des Rates 90/385/EWG vom 20. Juni 1990 zur Angleichung
MehrAfter Sales Service Medizinproduktebuch Bestandsübersicht Arbeitsplatz. Immer auf der sicheren Seite.
After Sales Service Medizinproduktebuch Bestandsübersicht Arbeitsplatz. Immer auf der sicheren Seite. Vertrieb/distribution: KaVo Dental GmbH & Co. KG Bahnhofstraße 20 D-88447 Warthausen Tel.: 0 73 51
MehrMedizinproduktbuch 1
1 Vertrieb: Hersteller: EyeNovation GmbH Medizin & Service GmbH Heidsieker Heide 90 33739 Bielefeld Boettcherstr.10 09117 Chemnitz Tel: 05206/6031-0 Fax: 05206/6031-11 Tel: 0371/56036-0 Fax: 0371/560-22
MehrAufbereitung von Medizinprodukten - die Verantwortung des Herstellers und des Anwenders Die Sicht der Krankenhausgesellschaft
Aufbereitung von Medizinprodukten - die Verantwortung des Herstellers und des Anwenders Die Sicht der Krankenhausgesellschaft Essen, Universitätsklinikum, 23. Februar 2005 Verantwortung des Betreibers/Anwenders
MehrErrichten. Sterilisation+Desinfektion+Reinigung von MP
Medizinproduktegesetz (MPG) 1.1.1997 Klinische Bewertung + Prüfung Herstellung Funktionstüchtigkeit Inbetriebnahme Instandhaltung Errichten Betrieb Inverkehrbringen Leistungsfähigkeit Überwachung Sicherheit
MehrNeue gesetzliche Anforderungen für Reinigungs- und Desinfektionsgeräte und deren Bedeutung für den Betreiber
Neue gesetzliche Anforderungen für Reinigungs- und Desinfektionsgeräte und deren Bedeutung für den Betreiber (am Beispiel des Steckbeckenspülers) Referent: Frank Hoffmann Leiter Vertrieb Deutschland Reinigungs-
MehrFit für die Praxisbegehung. * Ein Vortrag von Anne Enbergs * Praxis Zentderma * Mönchengladbach
Fit für die Praxisbegehung * Ein Vortrag von Anne Enbergs * Praxis Zentderma * Mönchengladbach Welche Behörden können prüfen ü Gesundheitsamt ü Berufsgenossenschaft / Amt für Arbeitsschutz ü Bezirksregierung
MehrUmsetzung des Medizinprodukterechts
Landesamt für Gesundheit und Soziales Abteilung Arbeitsschutz und technische Sicherheit Stofflicher Gefahrenschutz, Strahlenschutz, Verbraucherschutz in der Medizin Umsetzung des Medizinprodukterechts
MehrAMAH Aufbereitung in der Endoskopie
AMAH Aufbereitung in der Endoskopie Risikobewertung von flexiblen Endoskopen und Folgerungen für die Aufbereitung Christian Roth Olympus Deutschland GmbH OLYMPUS Deutschland GmbH, Medical Systems Hannover,
MehrVorlesung Medizinrecht
Vorlesung Medizinrecht Angewandte Gesundheitswissenschaften Teil 4: Arzneimittel- und Medizinprodukterecht Rechtsanwalt Wolfgang Wiefelspütz Fachanwalt für Medizinrecht Inhaltsangabe A. Einführung B. AMG
MehrFormblatt MPBetreibV: Betrieb Medizinprodukte Nicht geprüfte Punkte sind zu streichen oder als nicht geprüft zu kennzeichnen.
Dienststelle: Sachbearbeiter(-in): Datum der Überwachung: Formblatt MPBetreibV: Betrieb Medizinprodukte Nicht geprüfte Punkte sind zu streichen oder als nicht geprüft zu kennzeichnen. 1. Name und Anschrift
MehrAnforderungen an die Aufbereitung von Medizinprodukten Gesundheitssystem Pflichten Reinigung Desinfektion Sterilisation Haftung
Positionspapier Anforderungen an die Aufbereitung von Medizinprodukten Pflichten der Hersteller und Pflichten der GesundheitssystemAufbereitun Pflichten Reinigung Desinfektion Sterilisation Haftung Hygiene
MehrAktuelles zum Management von Medizinprodukten Pflicht und Kür
Aktuelles zum Management von Medizinprodukten Pflicht und Kür Dr. Wolfgang Rulf 2013 Gliederung der Arbeitssitzung Die Prüfungs-Ankündigung Notwendige Literatur Grundsätzliches Vorbereitung Begehung Fehler
MehrMedizinproduktebuch. nach 12 MP BetreibV für Medizinprodukte. Inhalt. 1 Geräte-Stammdaten Funktionsprüfung Geräteeinweisung...
1 Medizinproduktebuch nach 12 MP BetreibV für Medizinprodukte Inhalt Blatt 1 Geräte-Stammdaten... 2 2 Funktionsprüfung... 3 3 Geräteeinweisung... 4 4 Sicherheitstechnische Kontrollen... 6 5 Messtechnische
MehrMedizinproduktebuch. nach 7 MPBetreibV. Anschrift des Betreibers: Bezeichnung des Medizinproduktes:
Medizinproduktebuch nach 7 MPBetreibV Anschrift des Betreibers: Bezeichnung des Medizinproduktes: Ansprechpartner / Beauftragter für das Medizinprodukt: Gliederung: MPI - Produktbezeichnung / Identifikation
MehrPlasmasterilisation. 15. DGSV-Kongress, 3. bis 5. Oktober 2011 in Fulda
Plasmasterilisation an der Schnittstelle Praxis/Zertifizierung/Recht 15. DGSV-Kongress, 3. bis 5. Oktober 2011 in Fulda Petra Geistberger Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München 4.
MehrPraxisbegehung durch die Gewerbeaufsicht: Anforderungen und häufige Mängel
Praxisbegehung durch die Gewerbeaufsicht: Anforderungen und häufige Mängel Dipl.-Ing. (FH) Frank Krestel Regierung von Schwaben-Gewerbeaufsichtsamt Morellstraße 30 d, 86159 Augsburg Telefon: 0821-327-2825
MehrNur wer über solides Wissen verfügt, weiß wie er sich sicher innerhalb der rechtlichen Grenzen bewegen kann.
Nur wer über solides Wissen verfügt, weiß wie er sich sicher innerhalb der rechtlichen Grenzen bewegen kann. DAS MEDIZIN- PRODUKTEGESETZ Das Medizinproduktegesetz (MPG) ist die nationale Umsetzung der
MehrIMC Systems GmbH. Instrumentenaufbereitung CHECKLISTE. Rechtsgrundlagen. Zahnarztpraxis. Infektionsschutz - Gesetz. Medizinprodukte Gesetz.
IMC Systems GmbH CHECKLISTE zur Sicherung und Weiterentwicklung von Qualität und Leistung in der Zahnheilkunde gemäß der aktuellen Gesetzte, Verordnungen, Normen, Richtlinien und Empfehlungen Rechtsgrundlagen
MehrANFORDERUNGEN AN AUFBEREITER VON MEDIZINPRODUKTEN
Zentrale Sterilgut-Versorgung, Geschäftsbereich Bau, Technik und Medizintechnik C 5 ANFORDERUNGEN AN AUFBEREITER VON MEDIZINPRODUKTEN Toni Zanette Leiter Zentrale Sterilgutversorgung C 5 Rechtliche Anforderungen
MehrVerfahrensanweisung: Überwachung nach der Medizinprodukte- Betreiberverordnung (ausgenommen hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten)
Seite 1 von 5 1 Zweck... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Abkürzungen... 2 4 Definitionen... 2 5 Beschreibung... 3 5.1 Allgemeines... 3 5.2 Überwachung... 3 6 Hinweise und Anmerkungen... 5 7 Änderungsgrund...
MehrMedizinproduktebuch. nach 12 MP BetreibV für Medizinprodukte. Inhalt. 1 Geräte-Stammdaten Funktionsprüfung Geräteeinweisung...
1 Medizinproduktebuch nach 12 MP BetreibV für Medizinprodukte Inhalt Blatt 1 Geräte-Stammdaten... 2 2 Funktionsprüfung... 3 3 Geräteeinweisung... 4 4 Softwareupdates... 6 5 Sicherheitstechnische Kontrollen...
MehrMedizinproduktbuch 1
1 Vertrieb: EyeNovation GmbH Heidsieker Heide 90 33739 Bielefeld Tel: 05206/6031-0 Fax: 05206/6031-11 Hersteller: CenterVue SpA v. Tommaseo 77 35131 Padova - Italy Tel: +39 049 781 1828 Fax: +39 049 781
MehrHerzlich willkommen im Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern
Herzlich willkommen im Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern Vortrag zur Informationsveranstaltung des Gesundheitsamtes am 13.11.2013, Frau Günther & Herr Dexl 1 Referenten Sindy Günther (Dipl.-Ing.
MehrKanzlei Lücker MP-Recht. MPBetreibV Relevante Änderungen zum AKI Veranstaltung April 2017 Potsdam / Leipzig
MPBetreibV 2017 Relevante Änderungen zum 1.1.2017 44. AKI Veranstaltung April 2017 Potsdam / Leipzig MPBetreibV neue Fassung: - Neue Sytematik - Neuer Anwendungsbereich - Definitionen für Betreiber, Anwender,
MehrFormblatt MPBetreibV: Betrieb Medizinprodukte Nicht geprüfte Punkte sind zu streichen oder als nicht geprüft zu kennzeichnen.
Dienststelle: Sachbearbeiter(-in): Datum der Überwachung: Formblatt MPBetreibV: Betrieb Medizinprodukte Nicht geprüfte Punkte sind zu streichen oder als nicht geprüft zu kennzeichnen. 1. Name und Anschrift
MehrZero Infections was kann und muss die technische Hygiene leisten
Zero Infections was kann und muss die technische Hygiene leisten S. Werner, F. v. Rheinbaben Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin HygCen Germany GmbH, Schwerin / Bochum 13.04.2016 DGKH Kongress Berlin
MehrClinic-Master / Vital-Master B C R. Medizinproduktebuch. Walitschek Medizintechnik GmbH 2013 Rev. 1
B C R Medizinproduktebuch B C R R 1 Hersteller/manufacturer: Walitschek Medizintechnik GmbH Fuldablick 3 D-34355 Staufenberg Tel: 05543 4558 Email: info@clinic-master.com B C R 0044 2 Inhalt Medizinproduktebuch
MehrAbgrenzung aus Sicht der Industrie - Medizinprodukte / BVMed e.v. -
Abgrenzung aus Sicht der Industrie - Medizinprodukte / BVMed e.v. - BfArM im Dialog: Abgrenzung von Arzneimitteln Bonn, 19. September 2016 Dr. iur. Dr. med. Adem Koyuncu Rechtsanwalt und Arzt Assoz. Mitglied
MehrVerfahrensanweisung: Überwachung nach der Medizinprodukte- Betreiberverordnung (ausgenommen hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten)
Seite 1 von 5 1 Zweck... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Abkürzungen... 2 4 Definitionen... 2 5 Beschreibung... 3 5.1 Allgemeines... 3 5.2 Überwachung... 3 6 Hinweise und Anmerkungen... 5 7 Änderungsgrund...
MehrGliederung. Zweck und Umfang der Präsentation, Zielgruppe. Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten 2012
Gliederung Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten 2012 Aktualisierte Empfehlung der KRINKO und des BfArM Eine Musterpräsentation des Robert Koch-Institutes Erstellt von:
MehrEndbericht Organisationshandbuch Medizingeräte. Qualitätsförderungsprogramm 2011 des Tiroler Gesundheitsfonds
Endbericht Organisationshandbuch Medizingeräte Qualitätsförderungsprogramm 2011 des Tiroler Gesundheitsfonds Inhaltsverzeichnis 1. Projektbezeichnung... 3 2. Antragsteller... 3 3. Ansprechpersonen... 3
MehrPodiumsdiskussion DGSV Kongress 2014 zur KRINKO-BfArM-Empfehlung Validierung Leitung: Dr. M.-Th.Linner, Dr. W. Michels
Professionelle Aufbereitung von Medizinprodukten Podiumsdiskussion DGSV Kongress 2014 zur KRINKO-BfArM-Empfehlung Validierung Leitung: Dr. M.-Th.Linner, Dr. W. Michels Grundaussagen zur Validierung (1)
MehrRichtiges Brillen-Management nach dem Medizinprodukte-Gesetz. SPECTARIS-Infoveranstaltung
Richtiges Brillen-Management nach dem Medizinprodukte-Gesetz SPECTARIS-Infoveranstaltung München, 10. Januar 2014 Was ist zu tun? - Warum ist meine Brille ein Medizinprodukt? - Welche Maßnahmen muss ich
MehrAufbereitung der Zusatzinstrumente in der flexiblen Endoskopie. DGKS Irene Reinthaler Fa. MicroMed GmbH
Aufbereitung der Zusatzinstrumente in der flexiblen Endoskopie DGKS Irene Reinthaler Fa. MicroMed GmbH Endotherapieprodukte sind alle Instrumente, die sich durch den Arbeitskanal von flexiblen Endoskopen
MehrBeschaffung von Medizinprodukten DIVI Jochen Kaiser Klinikum Stuttgart
Beschaffung von Medizinprodukten DIVI 2015 Jochen Kaiser Klinikum Stuttgart J.Kaiser@klinikum-stuttgart.de Jochen.kaiser@medsias.de Was ist das? Problem: asynchrone Beschaffungsmechanismen Problem: asynchrone
MehrAufbereitung von Medizinprodukten- Inspektionsergebnisse im Freistaat Sachsen
Aufbereitung von Medizinprodukten- Inspektionsergebnisse im Freistaat Sachsen Andreas Modes Landesdirektion Dresden Arbeitsschutz- Außenstelle Chemnitz Lothar Streit Straße 24 08056 Zwickau Tel.: 0375/
MehrAufbereitung von Instrumenten und Medizinprodukten
Dritter Hygienetag der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Nürnberg, 10.Mai 2014 Aufbereitung von Instrumenten und Medizinprodukten Vortrag: Validierung der Instrumentenaufbereitung in der Arztpraxis;
MehrAktualisierte Leitlinie für die Validierung der maschinellen Reinigung und Desinfektion (in der Fassung von 2017)
Aktualisierte Leitlinie für die Validierung der maschinellen Reinigung und Desinfektion (in der Fassung von 2017) Arbeitskreis Infektionsprophylaxe, Markus Hoppe, 13./14.03.2018 Historie der Leitlinie
MehrWorkshop Medizinprodukterecht. Peter Pieper Vistec AG
Workshop Peter Pieper Vistec AG Was ist neu? Bisher: Richtlinie 93/42 EWG (Inverkehrbringen und Inbetriebnahme v. Med.-Produkten) Neu: MDR 2017 (Medical Device Regulation) (Europ. Vorschrift) Medizinproduktegesetz
MehrValidierung hausinterner Aufbereitungsschritte bei Outsourcing
Validierung hausinterner Aufbereitungsschritte bei Outsourcing Ulrike Prüfert-Freese Leiterin des Hygienelabors der MA 39 Folie 1 Validierung jener Teilprozesse der Aufbereitungsprozesse für Medizinprodukte
MehrMedizinproduktegesetz (MPG)
Einführung ins Medizinproduktegesetz (MPG) Prof. Dr. Christian Fegeler Zielsetzung und Rechtlicher Rahmen Medical Device Direktive (MDD) Richtlinie i 93/42/EWG sowie Richtlinien 90/385/EWG aktive implantierbare
MehrSoftware als Medizinprodukt im Reformprozess
Software als Medizinprodukt im Reformprozess 9. Augsburger Forum für Medizinprodukterecht Matthias Hölzer-Klüpfel Software für medizintechnische Geräte R&D Ausgaben 84 Mrd. 28 Mrd. Software 28 Mrd. 7 Mrd.
MehrKlinische Prüfung von Medizinprodukten in Deutschland
Klinische Prüfung von Medizinprodukten in Deutschland Notwendigkeit und Anforderungen 9. DVMD-Fachtagung, 31.03.2006, Erlangen Anne Eichberger 3M 2006 1 Anne Eichberger 30.03.2006 Was ist ein Medizinprodukt?
MehrUmgang mit hygienisch problematischen (Medizin-)Produkten
Umgang mit hygienisch problematischen (Medizin-)Produkten Marc Thanheiser Fachgebiet Angewandte Infektionsund Krankenhaushygiene, Robert Koch-Institut, Berlin Hafnersee, 08.06.2017 1 Rechtliche Grundlagen
MehrRoMed Klinikum Rosenheim: Bad Aibling, Prien am Chiemsee, Wasserburg am Inn und Rosenheim
RoMed Klinikum Rosenheim: Bad Aibling, Prien am Chiemsee, Wasserburg am Inn und Rosenheim Irmgard Weise RoMed Klinikum Rosenheim OP-Fachschwester Fachkunde I III Lehrerin für Pflegeberufe Schwerpunkt Aus
MehrR E C H T S A N W Ä L T E. Walter-Benjamin-Platz Berlin Telefon
R E C H T S A N W Ä L T E Walter-Benjamin-Platz 6 10629 Berlin Telefon + 49.30.327 787-0 E-Mail office@db-law.de www.db-law.de 94. Deutscher Röntgenkongress MPG und MPBetreibV Spagat zwischen Risikomanagement
MehrPodiumsdiskussion. Dr. Früh Control GmbH DGSV-Kongress
Podiumsdiskussion Dr. Früh Control GmbH DGSV-Kongress 10-09 1 Generelle Vorgaben für Medizinprodukte Medizinprodukte-Gesetz 14: Medizinprodukte dürfen nicht betrieben und angewendet werden, wenn sie Mängel
MehrAnlage 4 zur Hygiene-VO der ÖÄK Risikobewertung und Aufbereitungsverfahren für Medizinprodukte in Ordinationen und Gruppenpraxen
Seite 1 von 8 Anlage 4 zur Hygiene-VO der ÖÄK Risikobewertung und sverfahren für Medizinprodukte in Ordinationen und Gruppenpraxen Inhalt: Unterscheidung aufgrund von Verwendungszweck und sverfahren Risikobewertung
MehrZSVA: Zertifizierung + Barcode Klinikum Heidenheim
ZSVA: Zertifizierung + Barcode Klinikum Heidenheim Jürgen Bierlein Ltg. ZSVA Wir stellen uns Vor 11.1 VZ-Stellen auf 12 Mitarbeiter Ca. 45.000 StE im Jahr Betriebszeit von 6.00-21.00h Rufbereitschaft am
MehrStandalone Software. als Medizinprodukt. Matthias Hölzer-Klüpfel
Standalone Software Standalone Software als Medizinprodukt Matthias Hölzer-Klüpfel Standalone Software MEDDEV 2.1/6 Klassifikation Beispiele Modules MDD 2007 Definition: Medizinprodukt [MDD, Artikel 1,
MehrHygienemanagement und Praxisbegehungen
Hygienemanagement und Praxisbegehungen Sind Sie vorbereitet? 1 Hygiene und MPG in 45 Minuten? Dr. Kai Voss, Kirchbarkau Vizepräsident Vorstand Qualitätsmanagement Mitglied im Ausschuss Hygiene Mitglied
MehrHygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden
Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden Gegenüberstellung 1. Auflage und 2. Auflage Für einen besseren Überblick der wesentlichen inhaltlichen Änderungen in der 2. Auflage des Hygieneleitfadens haben
MehrHerzlich willkommen zur Veranstaltung: Vorstellung des Kurskonzeptes des BVF zur Umsetzung der MP- Betreiberverordnung
Herzlich willkommen zur Veranstaltung: Vorstellung des Kurskonzeptes des BVF zur Umsetzung der MP- Betreiberverordnung Dipl.-Kfm. Matthias Klar, IfB Hagenow Tel. 0160 96420022 1 4 Absatz 1 MP BetreibV
MehrProjekt Hygienische Aufbereitung flexibler Endoskope
Projekt Hygienische Aufbereitung Gliederung Einleitung und Darstellung des Projekts Vorgefundene Mängel Schlussfolgerungen Folie 1 Gesetzliche Grundlagen RKI: Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung
MehrHautarzneimittel, Medizinprodukt oder Kosmetikum nach welchen Kriterien entscheiden die Gerichte?
Hautarzneimittel, Medizinprodukt oder Kosmetikum nach welchen Kriterien entscheiden die Gerichte? Dieter Kehl, Vorsitzender Richter am Landgericht Köln 2 AMG Arzneimittelbegriff (1) Arzneimittel sind Stoffe
MehrVorschlag zur Umsetzung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung für Geräte, die im häuslichen Bereich eingesetzt werden
Vorschlag zur Umsetzung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung für Geräte, die im häuslichen 2 Begriffsbestimmungen (2) Betreiber eines Medizinproduktes ist jede natürliche oder juristische Person, die
MehrFormblatt FB 001 Medizinprodukte: Überwachungsprotokoll zur VAW02_001 Überwachung des erstmaligen Inverkehrbringens von Medizinprodukten
Sachbearbeitung: Datum der Überwachung: Überwachungsprotokoll Name und Anschrift des Verantwortlichen für das erstmalige Inverkehrbringen Hersteller Bevollmächtigter Einführer Name Straße PLZ, Ort Tel.:
MehrÜberwachung der Aufbereitung von Medizinprodukten im Land Brandenburg Themen. Der rechtliche Rahmen. Der rechtliche Rahmen. - Rechtlicher Rahmen
Überwachung Aufbereitung von Medizinprodukten im Land Brandenburg Themen Rechtlicher Rahmen Schwerpunkte Überwachung Stand Überwachung 1 Gesetzliche Vorgaben bzw. Verbote zum Schutz von Patienten, Anwenn
MehrNACHWEISBARE UND QUALITÄTSSICHERE AUFBEREITUNG VON MEDIZINPRODUKTEN
NACHWEISBARE UND QUALITÄTSSICHERE AUFBEREITUNG VON MEDIZINPRODUKTEN Anke Carter, Münchener Medizin Mechanik GmbH, Planegg, Deutschland Anke.Carter@mmmgroup.com Zusammenfassung Der nachweisbaren und qualitätssicheren
MehrManuelle Instrumentenreinigung- im Tauchbadverfahren und thermische Desinfektion im RDG
Praxisstempel: Manuelle Instrumentenreinigung- im Tauchbadverfahren und thermische Desinfektion im RDG Hinweis: Nicht Hand- und Winkelstücke und Turbinen Instrumentenwannen Reinigung Die Wanne ist zu kennzeichnen
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Inhaltsübersicht. Rechtliche Grundlagen des Medizinprodukterechts 1
Inhaltsverzeichnis Vorwort Inhaltsübersicht III X Rechtliche Grundlagen des Medizinprodukterechts 1 Richtlinie über Medizinprodukte 1 Rechtliche Grundlagen in der Europäischen Union (EU) 1 Rechtliche Grundlagen
MehrAktuelles zur Entwicklung der regulativen Anforderungen an die Medizinprodukteaufbereitung aus juristischer Sicht. Inhalt
KANZLEI DR. JÄKEL MEDIZINRECHT ARZNEIMITTELRECHT MEDIZINPRODUKTERECHT IN KOOPERATION MIT BERLIN DÜSSELDORF Aktuelles zur Entwicklung der regulativen Anforderungen an die Medizinprodukteaufbereitung aus
MehrUnterweisungsmodul. Laser
Unterweisungsmodul Laser Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Laserschutzbeauftragte/r Anzeigeverfahren Betriebsanweisung Prüfpflichten Persönliche Schutzausrüstung Bestandsverzeichnis
MehrAufbereitung von Medizinprodukten Die Sicht des Landes Nordrhein- Westfalen
Die Sicht Nordrhein- Westfalen Ministerium für Fünfter Abschnitt Überwachung und Schutz vor Risiken 26 MPG Durchführung der Überwachung (1) 1 Betriebe und Einrichtungen mit Sitz in Deutschland, in denen
MehrZentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten
Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Spezielle Regeln für die Benennung Geltungsbereich Aufbereitung von Medizinprodukten gemäß 10 Abs. 3 Satz 2 MPG 1 Geltungsbereich
Mehr1. Vorangestellt Gültigkeit Änderungshinweise... 2
1/6 Inhaltsverzeichnis 1. Vorangestellt... 2 1.1 Gültigkeit... 2 1.2 Änderungshinweise... 2 1.3 Zweck 2 1.4 Risikobewertung und Einstufung... 3 1.5 Geltungsbereich... 3 1.6 Zuständigkeit... 3 1.7 Mitgeltende
MehrUnterweisungsmodul. Medizinprodukte
Unterweisungsmodul Medizinprodukte Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Was ist in der Praxis wichtig? Was heißt aktives Medizinprodukt? Aufgaben Prüfpflichten Bestandsverzeichnis Medizinproduktebuch
MehrSkalpell, Spritze oder Koloskop. Mehrfach verwenden eine sichere Sache?!
Infektionen im Krankenhaus Pro Jahr erleiden in Deutschland ca. 600.000 800.000 Patienten Infektionen, die sie sich im Krankenhaus zuziehen. Nosokomiale Infektionen Ca. 50.000 Patienten sterben an diesen
MehrDGKH-Kongress, Berlin Lunch Symposium: Validierbare Aufbereitung von Ultraschallsonden
DGKH-Kongress, Berlin Lunch Symposium: Validierbare Aufbereitung von Ultraschallsonden 20.3.18 Rechtliche An- und Herausforderungen bei der Aufbereitung von Ultraschallsonden Dr. med. Bärbel Christiansen
MehrValidierung, validiertes Verfahren
MELAG informiert Validierung, validiertes Verfahren Validierung von Sterilisationsprozessen von Praxis-Autoklaven, EN 17665, Erst-Validierung, Re-Validierung Sehr geehrte Frau Doktor, Sehr geehrter Herr
MehrUnterweisungsmodul. Hochfrequenzgeräte
Unterweisungsmodul Hochfrequenzgeräte Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Hochfrequenzgeräte - Was ist in der Praxis wichtig? Hochfrequenzgeräte Was heißt aktives Medizinprodukt? Hochfrequenzgeräte
Mehr1. Vorangestellt Gültigkeit Änderungshinweise... 2
1/7 Inhaltsverzeichnis 1. Vorangestellt... 2 1.1 Gültigkeit... 2 1.2 Änderungshinweise... 2 1.3 Zweck 2 1.4 Risikobewertung und Einstufung... 2 1.5 Geltungsbereich... 3 1.6 Zuständigkeit... 3 1.7 Mitgeltende
MehrUmsetzung der neuen KRINKO(RKI)-BfArM-Empfehlung
MEDICA TECH FORUM 16.11.2012 Umsetzung der neuen KRINKO(RKI)-BfArM-Empfehlung Marc Thanheiser Fachgebiet Angewandte Infektions- und Krankenhaushygiene, Robert Koch-Institut Marc Thanheiser Leiter der AG
MehrSterilisationsprozesse mit Wasserstoffperoxid
Sterilisationsprozesse mit Wasserstoffperoxid Grundlagen der Prozessführung und Validierung im Vergleich zur Dampfsterilisation Kernfrage zur Validierung von H 2 O 2 -Sterilisationsprozessen Warum wird
MehrSpezielle Regeln für die Akkreditierung im Bereich Medizinprodukte Aufbereitung von Medizinprodukten
Spezielle Regeln für die Akkreditierung im Bereich Medizinprodukte Aufbereitung von Medizinprodukten Geltungsbereich: Die vorliegenden Speziellen Regeln legen Anforderungen fest an Zertifizierungsstellen
MehrMed-Info. Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte. TÜV SÜD Product Service GmbH. Internationale Fach-Informationen für die Medizinproduktebranche
Med-Info Internationale Fach-Informationen für die Medizinproduktebranche Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte Praxisorientierte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte und Anforderungen der Richtlinie
MehrBernd Vogler Fachauditor für hygienische Aufbereitung
Bernd Vogler Fachauditor für hygienische Aufbereitung Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg Theodor-Tantzen-Platz 8 26122 Oldenburg Tel. : 04 41 / 799-2535 Fax : 04 41 / 799-2700 / 2017 Bernd.Vogler@gaa-ol.niedersachsen.de
MehrMedizinproduktebuch. AAT Alber Antriebstechnik GmbH. www.aat-online.de
Medizinproduktebuch AAT Alber Antriebstechnik GmbH www.aat-online.de 02 Inhaltsverzeichnis 1 GERÄTE-STAMMDATEN 04 2 FUNKTIONSPRÜFUNG VOR ERSTMALIGER INBETRIEBNAHME 05 3 EINWEISUNG DES/DER MEDIZINPRODUKTE-
MehrPraxis-Hygiene Update Hygiene
Update Hygiene Praxis-Hygiene 2018 Eine Einrichtung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg Körperschaft des öffentlichen Rechts Hygiene H1 Hygiene Praktische Hygienemaßnahmen in der Zahnartpraxis
MehrAufbereitung v. Medizinprodukten
1. ULTRASCHALL (optional) 2. REINIGUNG 2. REINIGUNG 3. DESINFEKTION 3. DESINFEKTION & SPÜLUNG 4. KONTROLLE 5. SIEGELGERÄT 6. STERILISATOR Die Rechtsgrundlagen Die Aufbereitung ist definiert durch folgende
MehrWas hat sich geändert?
Was hat sich geändert? Bernd Vogler Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg Theodor-Tantzen-Platz 8 26122 Oldenburg Tel. : 04 41 / 799-2535 Fax : 04 41 / 799-2700 / 2017 Bernd.Vogler@gaa-ol.niedersachsen.de
MehrUnterweisungsmodul. Laser
Unterweisungsmodul Laser Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Laserschutzbeauftragte/r Betriebsanweisung Prüfpflichten Persönliche Schutzausrüstung Bestandsverzeichnis Medizinproduktebuch
Mehr