Unterweisungsmodul. Hochfrequenzgeräte

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Unterweisungsmodul. Hochfrequenzgeräte"

Transkript

1 Unterweisungsmodul Hochfrequenzgeräte

2 Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Hochfrequenzgeräte - Was ist in der Praxis wichtig? Hochfrequenzgeräte Was heißt aktives Medizinprodukt? Hochfrequenzgeräte Aufgaben Hochfrequenzgeräte Prüfpflichten Hochfrequenzgeräte Bestandsverzeichnis Hochfrequenzgeräte - Medizinproduktebuch

3 PRAXIS-Handbuch der LZK BW

4 Hochfrequenzgeräte Nachschlagewerk!

5 Rechtliche Grundlagen Medizinproduktegesetz (MPG) und Medizinprodukte- Betreiberverordnung (MPBetreibV) Grundlegende Anforderungen Betrieb CE-Kennzeichnung Klassifizierung von Medizinprodukten

6 Hochfrequenzgeräte Was ist in der Praxis wichtig? Bedienungs-/Betriebsanleitung bzw. Gebrauchsanweisung Sofortige Meldung von festgestellten Schäden (wenn gefahrlos möglich Gerät außer Betrieb setzen Gerät als defekt kennzeichnen) Fachgerechte Instandsetzung bzw. Entsorgung

7 Was heißt aktives Medizinprodukt? Aktiv bedeutet elektrisch betrieben. Ein Elektrotom oder eine Behandlungseinheit ist z. B. ein aktives Medizinprodukt. Eine Sonde oder eine Spiegel sind auch Medizinprodukte, aber nicht-aktive Medizinprodukte, da nicht elektrisch betrieben.

8 Aktive Medizinprodukte Exkurs Bestandsverzeichnis Dokumentation aller aktiven (d.h. elektrisch betriebener) und nicht-implantierbaren Medizinprodukte. Beispiele: Lasergerät, Elektrotom, Air Flow, ZEG, Behandlungseinheit, Behandlungsleuchte, Aufbewahrung: Für die Dauer des Gerätebetriebs! Bitte keine Elektrogeräte (wie z. B. Kühlschrank) eintragen!

9 Aktive Medizinprodukte Exkurs Medizinproduktebuch Dokumentation aller aktiven (d.h. elektrisch betriebener) und nicht-implantierbaren Medizinprodukte aus den Anlagen 1 und 2 der MPBetreibV. Beispiele für Anlage 1-Medizinprodukte: HF-Chirurgiegeräte (Elektrotom, Piezo), Lasergerät der Klasse 3 B, 3 R und 4, Nervenfunktionsgerät (Pulpenprüfer, TENS), Defibrillator und Anästhesiegerät. Aufbewahrung: Bis 5 Jahre nach Außerbetriebnahme des Medizinproduktes

10 Aktive Medizinprodukte Aufgaben? Ein-/Unterweisung: Einweisung: Vor Inbetriebnahme (Anlage 1)! Unterweisung: Vor Arbeitsaufnahme + einmal pro Jahr! Hilfsmittel: Betriebsanweisung + Betriebsanleitung. Prüfpflichten: Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) gemäß MPBetreibV.

11 Aktive Medizinprodukte Aufgaben? Persönliche Schutzausrüstung: Gemäß den Angaben in der Gebrauchsanweisung des Geräteherstellers. Dokumentation: Bestandsverzeichnis (aktiv + nicht implantierbar) Medizinproduktebuch (Anlagen 1 MPBetreibV) Gerätebuch in Form eines Ordners CE-Kennzeichen: Zentrale Voraussetzung für die Verkehrsfähigkeit eines Medizinproduktes.

12 Prüfpflichten Aktive Medizinprodukte? Dokumentation aller aktiven (d.h. elektrisch betriebenen) und nicht-implantierbaren Medizinprodukte aus den Anlagen 1 und 2 der MPBetreibV. Beispiele: HF-Chirurgiegeräte (Elektrotom, Piezo), Lasergerät der Klasse 3 B, 3 R und 4, Nervenfunktionsgerät (Pulpenprüfer, TENS), Defibrillator und Anästhesiegerät.

13 STK bei Anlage 1-Geräten? Wie oft ist eine Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) erforderlich? Der Praxisinhaber hat für die STK en solche Fristen vorzusehen, dass entsprechende Mängel, mit denen aufgrund der Erfahrung gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden können. Die STK en sind jedoch spätestens alle zwei Jahre mit Ablauf des Monats durchzuführen, in dem die Inbetriebnahme des Medizinproduktes erfolgte oder die letzte STK durchgeführt wurde. Achtung: Der Hersteller eines Anlage-1-Gerätes legt einen Prüffrist < 2 Jahre fest (z.b. bei einem HF-Chirurgiegerät).

14 Aktive Medizinprodukte STK und Wartung? Wer? STK durch z.b. Medizintechniker ( 5 MPBetreibV). Dokumentation: Ja, in Form eines Protokolls (Datum, Messwerte, Messverfahren und sonstiger Beurteilungsergebnisse). Aufbewahrung der Doku? Mindestens bis zur nächsten STK!

15 Exkurs Meldung an das BfArM Meldung der Feststellung eines Vorkommnisses an einem Medizinprodukt an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) durch den Praxisinhaber. Vorkommnis: Eine Funktionsstörung, ein Ausfall oder eine Änderung der Merkmale oder der Leistung oder eine Unsachgemäßheit der Kennzeichnung oder der Gebrauchsanweisung eines Medizinprodukts, die unmittelbar oder mittelbar zum Tod oder zu einer schwerwiegenden Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Patienten, eines Anwenders oder einer anderen Person geführt hat, geführt haben könnte oder führen könnte; als Funktionsstörung gilt auch ein Mangel der Gebrauchstauglichkeit, der eine Fehlanwendung verursacht. Muster-Verfahrensanweisung im PRAXIS-Handbuch!

16 Beauftragter für Medizinproduktesicherheit ( 6 MPBetreibV) Praxen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten haben sicherzustellen, dass eine sachkundige und zuverlässige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit (z.b. angestellte/r Zahnärztin/Zahnarzt) bestimmt ist. Funktions- -Adresse des Beauftragten für die Medizinproduktesicherheit auf der Internetseite der Praxis. Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nimmt als zentrale Stelle in der Praxis z.b. folgende Aufgaben für den Betreiber/Inhaber wahr: - Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten, - Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber und - Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den z.b. Gerätehersteller in der Praxis.

17 BMG - Fragen und Antworten zur Medizinprodukte-Betreiberverordnung

18 Achtung: Nicht vergessen, das Thema Medizinprodukte in der Zahnarztpraxis bearbeiten Sie mit der Checkliste und der Gefährdungsbeurteilung (Dokumentation und Aktualisierung).

19 Achtung: Nicht vergessen, für das Thema Prüfpflichten in der Zahnarztpraxis steht die folgende Checkliste zur Verfügung.

Unterweisungsmodul. Medizinprodukte

Unterweisungsmodul. Medizinprodukte Unterweisungsmodul Medizinprodukte Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Was ist in der Praxis wichtig? Was heißt aktives Medizinprodukt? Aufgaben Prüfpflichten Bestandsverzeichnis Medizinproduktebuch

Mehr

Clinic-Master / Vital-Master B C R. Medizinproduktebuch. Walitschek Medizintechnik GmbH 2013 Rev. 1

Clinic-Master / Vital-Master B C R. Medizinproduktebuch. Walitschek Medizintechnik GmbH 2013 Rev. 1 B C R Medizinproduktebuch B C R R 1 Hersteller/manufacturer: Walitschek Medizintechnik GmbH Fuldablick 3 D-34355 Staufenberg Tel: 05543 4558 Email: info@clinic-master.com B C R 0044 2 Inhalt Medizinproduktebuch

Mehr

9.5 Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV

9.5 Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV 9.5 -Betreiberverordnung - MPBetreibV Die -Betreiberverordnung (MPBetreibV) regelt das Errichten, Betreiben und Anwenden von n und von Zubehör für. Zubehör sind Gegenstände, Stoffe, Zubereitungen aus Stoffen

Mehr

Warum? Orthopäden; 5336. Dermatologen; 3342. Urologen; 2674. Chirurgen; 3976. Neurochirurgen; 491. Gynäkologen; 9875

Warum? Orthopäden; 5336. Dermatologen; 3342. Urologen; 2674. Chirurgen; 3976. Neurochirurgen; 491. Gynäkologen; 9875 Können Medizinprodukte ohne CE-Kennzeichnung betrieben werden? Warum? Urologen; 2674 Neurochirurgen; 491 MKG; 1027 Allgemeinärzte/ praktische Ärzte; 40.246 Orthopäden; 5336 Chirurgen; 3976 Anästhesisten;

Mehr

ID-Nr.: Serien-Nr.: Medizinproduktebuch. gemäß 7 MPBetreibV

ID-Nr.: Serien-Nr.: Medizinproduktebuch. gemäß 7 MPBetreibV ID-Nr: Serien-Nr: Medizinproduktebuch gemäß 7 MPBetreibV Anschrift des Betreibers: Gerätebezeichnung: Medizinprodukteverantwortlicher: Gliederung: MPI - Produktebezeichnung / Identifikation / sonstige

Mehr

Gesetzliche Vorgaben für die Aufbereitung von Instrumenten in der Podologie

Gesetzliche Vorgaben für die Aufbereitung von Instrumenten in der Podologie Gesetzliche Vorgaben für die Aufbereitung von Instrumenten in der Podologie Rechtliche Abgrenzung zwischen Podologie und Fußpflege Ziele des Medizinprodukterechtes: für die Gesundheit und den erforderlichen

Mehr

Medizinproduktebuch gemäß 7 MPBetreibV

Medizinproduktebuch gemäß 7 MPBetreibV Medizinproduktebuch gemäß 7 MPBetreibV Betreiber Bezeichnung des Medizinprodukts Sonstige Angaben zur Identifikation des Medizinprodukts Art und Typ Nomenklatur f. Medizinprodukte Loscode oder Seriennummer

Mehr

Aufgaben der MP-Berater und Sicherheitsbeauftragten im Medizinprodukte-Beobachtungs- und Meldesystem

Aufgaben der MP-Berater und Sicherheitsbeauftragten im Medizinprodukte-Beobachtungs- und Meldesystem Aufgaben der MP-Berater und Sicherheitsbeauftragten im Medizinprodukte-Beobachtungs- und Meldesystem Referent: Ralf Kitschmann Seite 1/ 09-2009 30 MPG*, Sicherheitsbeauftragter für Medizinprodukte * Achtung:

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Medizinprodukte Information

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Medizinprodukte Information Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Medizinprodukte Information Sicherheitsrisiken von Kranken- und Pflegebetten Erstellt: 02.05.2008 Medizinprodukte Information

Mehr

Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung

Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung Hygieneforum Sande 19.06.2014 Meldung von Vorkommnissen nach der Medizinproduke-Sicherheitsplanverordnung www.klinikum-bremen-ldw.de Klinikum Links der Weser Senator-Weßling-Str. 1 28277 Bremen Meldung

Mehr

Deutscher Industrie- und Handelskammertag

Deutscher Industrie- und Handelskammertag 25.01.2016 Deutscher Industrie- und Handelskammertag 3 Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung medizinproduktrechtlicher Vorschriften vom 07.12.2015 Grundsätzliches Mit

Mehr

Unterweisungsmodul. Röntgen

Unterweisungsmodul. Röntgen Unterweisungsmodul Röntgen Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Unterweisungspunkte Verantwortlichkeiten Qualifikation Anzeigeverfahren Prüfungen und Arbeitsanweisungen Weitere Verpflichtungen

Mehr

Medizinproduktebuch. AAT Alber Antriebstechnik GmbH. www.aat-online.de

Medizinproduktebuch. AAT Alber Antriebstechnik GmbH. www.aat-online.de Medizinproduktebuch AAT Alber Antriebstechnik GmbH www.aat-online.de 02 Inhaltsverzeichnis 1 GERÄTE-STAMMDATEN 04 2 FUNKTIONSPRÜFUNG VOR ERSTMALIGER INBETRIEBNAHME 05 3 EINWEISUNG DES/DER MEDIZINPRODUKTE-

Mehr

Medizinproduktebuch. Ergometer

Medizinproduktebuch. Ergometer Inventar-Nr:... Serien-Nr.:... Medizinproduktebuch Ergometer nach 7 MPBetreibV für medizinische Geräte der Anlagen 1 und 2 bzw. für Medizinprodukte nach der EG-Richtlinie für Medizinprodukte (93/42/EWG)

Mehr

Medizingeräte-Information 42/06

Medizingeräte-Information 42/06 Gewerbeaufsicht Medizingeräte-Information 42/06 Medizingeräte Aktion 2005 Überprüfung des sicherheitstechnischen Zustandes von aktiven, nicht implantierbaren Medizinprodukten bei HNO-Ärzten Impressum Herausgeber:

Mehr

Stellungnahme der BAGFW zum Referentenentwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften

Stellungnahme der BAGFW zum Referentenentwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften SOZIALKOMMISSION I, ALTENHILFE 25.01.2016 Stellungnahme der BAGFW zum Referentenentwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften Die Änderungen zur medizinprodukterechtlichen

Mehr

Medizinprodukte Information des LAGetSi. Sicherheitsrisiken von Kranken- und Pflegebetten 1

Medizinprodukte Information des LAGetSi. Sicherheitsrisiken von Kranken- und Pflegebetten 1 Medizinprodukte Information des LAGetSi Sicherheitsrisiken von Kranken- und Pflegebetten 1 Problem Aufgrund von Fehlfunktionen an Kranken- und Pflegebetten sind in Deutschland seit 1998 mehrere pflegebedürftige

Mehr

Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung MP BetreibV)

Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung MP BetreibV) Z A H N Ä R Z T E K A M M E R B R E M E N KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung MP BetreibV)

Mehr

Die Kombination von Medizinprodukten. SystemCheck

Die Kombination von Medizinprodukten. SystemCheck Die Kombination von Medizinprodukten SystemCheck Fachtagung der FKT 12.06.2008 Untertitel Die Prüfung und Bewertung von medizinischen elektrischen Systemen mit rechtssicherer Dokumentation zum Schutz von

Mehr

Medizingeräte- Information 47/11

Medizingeräte- Information 47/11 Medizingeräte- Information 47/11 Medizingeräte-Aktion 2010 LANDESAMT FÜR UMWELT, WASSERWIRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT Überprüfung des sicherheitstechnischen Zustandes von aktiven, nichtimplantierbaren

Mehr

Monika Rimbach-Schurig Caritas Trägergesellschaft West. Risiken bei von Patienten mitgebrachten Medizingeräten. -Wird das Krankenhaus zum Betreiber?

Monika Rimbach-Schurig Caritas Trägergesellschaft West. Risiken bei von Patienten mitgebrachten Medizingeräten. -Wird das Krankenhaus zum Betreiber? Monika Rimbach-Schurig Caritas Trägergesellschaft West Risiken bei von Patienten mitgebrachten Medizingeräten -Wird das Krankenhaus zum Betreiber?- Inhaltsverzeichnis Ausgangslage Betreiberverantwortung

Mehr

11.5 Laserstrahlung. Bei Änderung von Zuordnungsvoraussetzungen muß eine Neuklassifizierung und Änderung der Kennzeichnung vorgenommen werden.

11.5 Laserstrahlung. Bei Änderung von Zuordnungsvoraussetzungen muß eine Neuklassifizierung und Änderung der Kennzeichnung vorgenommen werden. 11.5 Laserstrahlung UVV BGV B 2 Die Unfallverhütungsvorschrift BGV B2 "Laserstrahlung" enthält Forderungen hinsichtlich des Schutzes von Patienten und Anwendern vor gesundheitsgefährdender Laserstrahlung,

Mehr

Überwachung und Begehung durch die Gewerbeaufsicht Niedersachsen

Überwachung und Begehung durch die Gewerbeaufsicht Niedersachsen Behörde für betrieblichen Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz Überwachung und Begehung durch die Gewerbeaufsicht Niedersachsen AMAH 27.06.2015 Fragen, die der Vortrag beantworten soll Warum dürfen

Mehr

Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Maßnahmen in der Apotheke

Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Maßnahmen in der Apotheke Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Maßnahmen in der Apotheke Stand der Revision: 13.11.2013 Inhaltsübersicht

Mehr

Dietmar Kirchberg Das Medizinproduktegesetz: Was Pflegende wissen müssen Bestimmungen Beispiele Konsequenzen

Dietmar Kirchberg Das Medizinproduktegesetz: Was Pflegende wissen müssen Bestimmungen Beispiele Konsequenzen Dietmar Kirchberg Das Medizinproduktegesetz: Was Pflegende wissen müssen Bestimmungen Beispiele Konsequenzen Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese

Mehr

Empfehlung der DGAI zur Medizinprodukte- Betreiberverordnung*

Empfehlung der DGAI zur Medizinprodukte- Betreiberverordnung* Empfehlung der DGAI zur Medizinprodukte- Betreiberverordnung* Das Medizinprodukte-Recht umfasst ne ben dem Medizinprodukte-Gesetz (MPG) verschiedene Verordnungen und Richtlinien. Es befasst sich mit der

Mehr

Änderungen der MPBetreibV 2014

Änderungen der MPBetreibV 2014 Änderungen der MPBetreibV 2014 3 Instandhaltung von Medizinprodukten (1) Die Instandhaltung von Medizinprodukten umfasst insbesondere Instandhaltungsmaßnahmen und die Instandsetzung. Instandhaltungsmaßnahmen

Mehr

Zweite Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften Bundesrat Drucksache 397/16 04.08.16 Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit G - AIS Zweite Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften A. Problem und Ziel Fehler und Mängel

Mehr

Aufgrund von Fehlfunktionen an Kranken- und Pflegebetten sind in Deutschland seit 1998 mehrere pflegebedürftige Menschen zu Tode gekommen.

Aufgrund von Fehlfunktionen an Kranken- und Pflegebetten sind in Deutschland seit 1998 mehrere pflegebedürftige Menschen zu Tode gekommen. Informationen der für Medizinprodukte zuständigen obersten Landesbehörden zu den Sicherheitsrisiken von Kranken- und Pflegebetten (Sicherheitsinformation von Mai 2001, aktualisiert Januar 2014 für NRW)

Mehr

Medizinproduktegesetz Auswirkungen und Bedeutung für die Pflege

Medizinproduktegesetz Auswirkungen und Bedeutung für die Pflege Medizinproduktegesetz Auswirkungen und Bedeutung für die Pflege. Dipl. Ing. Norbert Kamps Referent für Hilfsmittelversorgung Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v. Fachgebiet

Mehr

Das BASG / AGES PharmMed

Das BASG / AGES PharmMed CMI-WORKSHOP Dipl.-Ing. Meinrad Guggenbichler Institut Inspektionen, Medizinprodukte und Hämovigilanz Das BASG / AGES PharmMed Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) ist die Aufsichtsbehörde

Mehr

Gesamte Rechtsvorschrift für Konformitätsbewertung von Medizinprodukten, Fassung vom

Gesamte Rechtsvorschrift für Konformitätsbewertung von Medizinprodukten, Fassung vom Gesamte Rechtsvorschrift für Konformitätsbewertung von Medizinprodukten, Fassung vom 07.03.2014 Langtitel Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über die Konformitätsbewertung von Medizinprodukten

Mehr

Schleswig-Holstein Der echte Norden

Schleswig-Holstein Der echte Norden Schleswig-Holstein Der echte Norden Landesamt für soziale Dienste Abt. Gesundheits und Verbraucherschutz Medizinprodukteüberwachung Referent: Lennart Müller 27.05.2016 Inhaltsübersicht 1. Organisation

Mehr

Die Sicht des Gesetzgebers

Die Sicht des Gesetzgebers Essen, 23. Februar 2005 Aufbereitung von Medizinprodukten die Verantwortung des Herstellers und des Anwenders Die Sicht des Gesetzgebers Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung 1 Gliederung

Mehr

Dienstanweisung. über die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten beim Betreiben. und Anwenden von Medizinprodukten (MP)

Dienstanweisung. über die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten beim Betreiben. und Anwenden von Medizinprodukten (MP) Dienstanweisung über die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten beim Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (MP) Ziel dieser Dienstanweisung ist es, den Betrieb medizinisch-technischer Geräte unter

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Inhaltsübersicht. Rechtliche Grundlagen des Medizinprodukterechts 1

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Inhaltsübersicht. Rechtliche Grundlagen des Medizinprodukterechts 1 Inhaltsverzeichnis Vorwort Inhaltsübersicht III X Rechtliche Grundlagen des Medizinprodukterechts 1 Richtlinie über Medizinprodukte 1 Rechtliche Grundlagen in der Europäischen Union (EU) 1 Rechtliche Grundlagen

Mehr

Das gesetzliche Vigilanzsystem - Aufgaben und Risikobewertung des BfArM APS-Jahrestagung, Berlin, 16.04.2015 Dr. Wolfgang Lauer

Das gesetzliche Vigilanzsystem - Aufgaben und Risikobewertung des BfArM APS-Jahrestagung, Berlin, 16.04.2015 Dr. Wolfgang Lauer Das gesetzliche Vigilanzsystem - Aufgaben und Risikobewertung des BfArM APS-Jahrestagung, Berlin, 16.04.2015 Dr. Wolfgang Lauer Beteiligte bei Inverkehrbringen & Überwachung Hersteller Verantwortlicher

Mehr

Medizinproduktebuch gemäß 7 MPBetreibV

Medizinproduktebuch gemäß 7 MPBetreibV 1 Stand: 12/2010 Inhalt 1 Vorwort 3 2 Bestandsverzeichnis 4 3 Geräte-Stammdaten 5 4 Funktionsprüfung und erstmalige Geräteeinweisung 6 4.1 Funktionsprüfung 6 4.2 Geräteeinweisung der vom Betreiber beauftragten

Mehr

Medizinprodukte sicher betreiben und anwenden

Medizinprodukte sicher betreiben und anwenden www.verbraucherschutz-thueringen.de Medizinprodukte sicher betreiben und anwenden Informationsblatt zur sachgerechten Umsetzung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) 1 Was sind Medizinprodukte?

Mehr

Praktische Umsetzung in der Handhabung von Medizinprodukten

Praktische Umsetzung in der Handhabung von Medizinprodukten Praktische Umsetzung in der Handhabung von Medizinprodukten Andreas Clarin Hygieneakademie Ruhr, Essen Definition Medizinprodukte ( 3 MPG) Medizinprodukte sind alle Instrumente, Apparate, Vorrichtungen,

Mehr

Verordnung über die Erfassung, Bewertung und Abwehr von Risiken bei Medizinprodukten (Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung - MPSV)

Verordnung über die Erfassung, Bewertung und Abwehr von Risiken bei Medizinprodukten (Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung - MPSV) Verordnung über die Erfassung, Bewertung und Abwehr von Risiken bei Medizinprodukten (Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung - MPSV) vom 24. Juni 2002 (BGBl. I S. 2131) Auf Grund des 37 Abs. 2, 5, 7

Mehr

Endbericht Organisationshandbuch Medizingeräte. Qualitätsförderungsprogramm 2011 des Tiroler Gesundheitsfonds

Endbericht Organisationshandbuch Medizingeräte. Qualitätsförderungsprogramm 2011 des Tiroler Gesundheitsfonds Endbericht Organisationshandbuch Medizingeräte Qualitätsförderungsprogramm 2011 des Tiroler Gesundheitsfonds Inhaltsverzeichnis 1. Projektbezeichnung... 3 2. Antragsteller... 3 3. Ansprechpersonen... 3

Mehr

Sächsisches Landesamt für Mess- und Eichwesen. Bio-Rad Laboratories Fortbildungsprogramm Rili-BÄK 2008, Vertiefungsmodul.

Sächsisches Landesamt für Mess- und Eichwesen. Bio-Rad Laboratories Fortbildungsprogramm Rili-BÄK 2008, Vertiefungsmodul. Bio-Rad Laboratories Fortbildungsprogramm Rili-BÄK 2008, Vertiefungsmodul Rili-BÄK 2008 aus der Sicht der Überwachungsbehörde in Sachsen Gabriele Schmidt Sächsisches Landesamt für Mess- und Eichwesen 11.11.2009

Mehr

Keine Anwendung ohne Einweisung

Keine Anwendung ohne Einweisung Dietmar Kirchberg Keine Anwendung ohne Einweisung Medizinprodukte sicher anwenden und betreiben pflege kolleg 5 Inhalt Abkürzungsverzeichnis........................................ 9 Vorwort......................................................

Mehr

Medizinproduktegesetz Medizinproduktebetreiberverordnung

Medizinproduktegesetz Medizinproduktebetreiberverordnung - Was müssen Betreiber tun? - Aufbereitung eine anspruchsvolle Aufgabe! J. Hanna Fachbereich Gesundheit Seite 1 Teil 1 - Was müssen Betreiber beachten? Seite 2 Alt: MedGV Neu: MPG Medizinprodukterecht

Mehr

Umsetzung der Vorschriften durch Hersteller und Lieferanten

Umsetzung der Vorschriften durch Hersteller und Lieferanten Umsetzung der Vorschriften durch Hersteller und Lieferanten -Medizinprodukterecht - Dipl.-Ing. M. Gminder, Philips GmbH, UB Healthcare, Hamburg Umsetzung der Vorschriften durch Hersteller und Lieferanten

Mehr

MedGV(1985) MPG (1994)/ MPBetreibV (2002)

MedGV(1985) MPG (1994)/ MPBetreibV (2002) Seite 1 MedGV(1985) MPG (1994)/ MPBetreibV (2002) Medizinprodukterecht ist eine nationale Umsetzung von mehreren EG-Richtlinien Regelungen: Inverkehrbringen, Inbetriebnahme, Betreiben, Prüfung (STK/MTK),

Mehr

RECO. Medizinproduktebuch. Mikrowellentherapiegerät RECOMED 12-200P

RECO. Medizinproduktebuch. Mikrowellentherapiegerät RECOMED 12-200P RECO Medizinproduktebuch Mikrowellentherapiegerät RECOMED 12-200P Das Medizinproduktebuch muß noch mindestens 5 Jahre nach Außerbetriebnahme des Medizinproduktes aufbewahrt werden. RECO MEDIZINTECHNIK

Mehr

Leitfaden zur Medizinprodukte- Betreiberverordnung (MPBetreibV)

Leitfaden zur Medizinprodukte- Betreiberverordnung (MPBetreibV) Leitfaden zur Medizinprodukte- Betreiberverordnung (MPBetreibV) Inhalt Einführung 4 Ansprechpartner 6 1. Interne Checkliste zur Überprüfung der Anforderungen der MPBetreibV 7 2. Medizinprodukte nach MPG

Mehr

Unterweisungsmodul. Brandschutz

Unterweisungsmodul. Brandschutz Unterweisungsmodul Brandschutz Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Brandschutz - Ziele Brandschutz - Grundelemente Brandschutz - Voraussetzungen Brandschutz - Brandklassen Brandschutz

Mehr

Die für das Medizinprodukterecht zuständigen Obersten Landesbehörden informieren zur Umstellung der Medizintechnik auf neue Gaskennfarben

Die für das Medizinprodukterecht zuständigen Obersten Landesbehörden informieren zur Umstellung der Medizintechnik auf neue Gaskennfarben Die für das Medizinprodukterecht zuständigen Obersten Landesbehörden informieren zur Umstellung der Medizintechnik auf neue Gaskennfarben 1. Rechtslage Am 30.6.2006 endet die für die Länder Deutschland,

Mehr

Sichere Medizinprodukte besser überwachen

Sichere Medizinprodukte besser überwachen Gemeinsame Pressemitteilung Bonn, 20. März 2012 Sichere Medizinprodukte besser überwachen Im Zusammenhang mit Brustimplantaten des französischen Herstellers PIP (Poly Implant Prothèse) ist Kritik an der

Mehr

Marktüberwachung in der Behördenpraxis

Marktüberwachung in der Behördenpraxis REGIERUNG VON SCHWABEN Gewerbeaufsichtsamt Am Beispiel: Aufbereitung von Medizinprodukten Dipl.-Ing. (FH) M. Kremmel Augsburg, 12.10.2007 Vortragsthemen Aufgaben der Gewerbeaufsicht Aufbereitung von Medizinprodukten

Mehr

Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung in der Praxis. Ein Leitfaden zur Umsetzung

Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung in der Praxis. Ein Leitfaden zur Umsetzung Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung in der Praxis Ein Leitfaden zur Umsetzung Wenn aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form eines Wortes genutzt wird ( der Arzt ), ist selbstverständlich auch

Mehr

ZAHNÄRZTEKAMMER BREMEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS CHECKLISTEN. a) Termine. b) Aushang / Einsichtnahme

ZAHNÄRZTEKAMMER BREMEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS CHECKLISTEN. a) Termine. b) Aushang / Einsichtnahme ZAHNÄRZTEKAMMER BREMEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS CHECKLISTEN a) Termine b) Aushang / Einsichtnahme c) Notfallrufnummern und Alarmplan im Brandfall Checkliste Termine Unterweisung der Mitarbeiter

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort...

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... Vorwort... V A. Einleitung... 1 1 Grundsätzliches... 3 2 Rechtsgrundlagen... 3 3 Begriffsbestimmungen,Definitionen... 5 3.1 Medizinprodukt... 5 3.1.1 AktiveMedizinprodukte... 7 3.1.2 Sonderproblem: Software

Mehr

Konzept Notfallplan-Beratung für Medizinische Gas Management Systeme , Heideck Joachim Wasner

Konzept Notfallplan-Beratung für Medizinische Gas Management Systeme , Heideck Joachim Wasner 26.11.2013, Heideck Joachim Wasner Inhalt 1. Externe Anforderungen / Presse 2. Rechtlicher Rahmen zur Errichtung und den Betrieb von Medizinprodukten 3. Anforderungen an die Auslegung und die Betriebssicherheit

Mehr

Unterweisungsmodul. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Unterweisungsmodul. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Unterweisungsmodul Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Gerätekennzeichen Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), geändert durch Artikel 1 10 der Verordnung vom 4. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4456) Auf Grund des

Mehr

Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV

Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Dip.-Ing.(FH) Dipl.-Inform.(FH) Mario Tryba Sicherheitsingenieur Vorbemerkungen: Die Gefährdungsbeurteilung ist

Mehr

Medizingeräte- Information 49/13

Medizingeräte- Information 49/13 Medizingeräte- Information 49/13 Medizingeräte-Aktion 2012 LANDESAMT FÜR UMWELT, WASSERWIRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT Überprüfung des sicherheitstechnischen Zustandes von aktiven, nichtimplantierbaren

Mehr

- herzlich Willkommen -

- herzlich Willkommen - Fortbildungsveranstaltung Meine Praxis organisiert und sicher!? Der Arzt als Arbeitgeber was Sie alles -in Sachen Arbeitsschutzregeln müssen. - herzlich Willkommen - Dipl.-Ing. H. Jörg Damm Geschäftsführer

Mehr

Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3

Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3 HARTMUT HARDT Rechtsanwalt Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3 Mai 2010 Annenstraße 137 58453 Witten an der Ruhr Tel.: 02302-956133 Fax: 02302-956136

Mehr

MPG 2.4 Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung MPBetreibV) *)

MPG 2.4 Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung MPBetreibV) *) Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung MPBetreibV) *) Vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3396) zuletzt geändert am 25. November 2003

Mehr

1.1 Inhaltsverzeichnis

1.1 Inhaltsverzeichnis Verzeichnisse Inhaltsverzeichnis 1.1 1.1 Inhaltsverzeichnis 1 Verzeichnisse 1.1 Inhaltsverzeichnis 1.2 Herausgeber- und Autorenverzeichnis 1.3 Stichwortverzeichnis 2 Aktuelles 2.1 Änderungen des europäischen

Mehr

Zum Gebrauch innerhalb des Firmenverbundes. der Stiftung Liebenau. zur einheitlichen Handhabung

Zum Gebrauch innerhalb des Firmenverbundes. der Stiftung Liebenau. zur einheitlichen Handhabung Version: 1.1.1 Zum Gebrauch innerhalb des Firmenverbundes der Stiftung Liebenau zur einheitlichen Handhabung - der Inventarisierung von Anlagen und Geräten, - der Einhaltung von gesetzlichen Prüffristen,

Mehr

Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV)

Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV) Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV) MPBetreibV Ausfertigungsdatum: 29.06.1998 Vollzitat: "Medizinprodukte-Betreiberverordnung

Mehr

Unterweisungsmodul. Erste Hilfe

Unterweisungsmodul. Erste Hilfe Unterweisungsmodul Erste Hilfe Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Ausbildung in Erster Hilfe Erste Hilfe - Ausstattung Erste Hilfe Verbandbuch Notfallmanagement CD-ROM PRAXIS-Handbuch

Mehr

Änderungen durch das Gesetz zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften (29.07.2009)

Änderungen durch das Gesetz zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften (29.07.2009) Anlage 2 zum DKG-Rundschreiben Nr. 277/2009 vom 13.08.2009 Änderungen durch das Gesetz zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften (29.07.2009) I. Änderungen des Medizinproduktegesetzes (Artikel

Mehr

Druckluftbehälteranlage

Druckluftbehälteranlage Gefährdungsbeurteilung Druckbehälter - Behälter B5 - Herstell-Nr: 251802 Betreiber: Betriebsort: Gefährdungsbeurteilung für das Arbeitsmittel Druckluftbehälteranlage Grundlage: 3 BetrSichV Wichtige Hinweise

Mehr

Aufbewahrungsfristen

Aufbewahrungsfristen Die wichtigen Aufbewahrungsfristen zahnärztlicher Aufzeichnungen und Behandlungsunterlagen sind in der Tabelle aufgeführt. Art der Unterlagen Rechtsgrundlage Aufbewahrungsfristen Ärztliche Bescheinigungen

Mehr

Hygiene ein wichtiger Bestandteil des QM-Systems in der Praxis

Hygiene ein wichtiger Bestandteil des QM-Systems in der Praxis Tübinger Forum 29. März 2014 Hygiene ein wichtiger Bestandteil des QM-Systems in der Praxis Karin Artz KV Baden-Württemberg 1 QM und Hygiene Hygiene Management Akademie der Kassenärztlichen Vereinigung

Mehr

Kommentar zur Medizinprodukte- Betreiberverordnung - MPBetreibV

Kommentar zur Medizinprodukte- Betreiberverordnung - MPBetreibV Die Betreiberverordnung zur MPG - BetreibV - Kommentar zur Medizinprodukte- Betreiberverordnung - MPBetreibV von Ullrich Kammerhoff Im großen und ganzen unterscheidet sich die MPBetreibV von der MedGV

Mehr

5. ASO Infotag. Rheda-Wiedenbrück, ,

5. ASO Infotag. Rheda-Wiedenbrück, , 5. ASO Infotag Rheda-Wiedenbrück, 18.09.2013, Prüfung / Wartung/ Instandsetzung Rheda-Wiedenbrück, 18.09.2013, René Heydorn Agenda Einleitung Die Basis der Instandhaltung Normative Verweise und Regelungen

Mehr

Schulung für Medizinprodukteberater der Medithera AG nach 31 MPG

Schulung für Medizinprodukteberater der Medithera AG nach 31 MPG Schulung für Medizinprodukteberater der Medithera AG nach 31 MPG Medithera AG 1 Was für ein Produkt haben Sie? Medizinprodukt In-vitro-Diagnostikum Technisches Arbeitsmittel Arzneimittel Medithera AG 2

Mehr

8.5. Medizinproduktegesetz

8.5. Medizinproduktegesetz 8.5. Medizinproduktegesetz 1 Zweck des Gesetzes http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/mpg/ 3 Begriffsbestimmungen Zweck dieses Gesetzes ist es, den Verkehr mit Medizinprodukten zu regeln und dadurch

Mehr

Beschaffung von Medizinprodukten

Beschaffung von Medizinprodukten Beschaffung von Medizinprodukten Dipl.-Ing. Franz Josef Fegerl TÜV Österreich, Leiter des Institutes für Medizintechnik Das österreichische Medizinproduktegesetz (MPG) BGBl.-Nr. 657/1996, geändert durch

Mehr

Prävention in der Medizintechnik

Prävention in der Medizintechnik Prävention in der Medizintechnik Die Patientensicherheit im Fokus Thomas Merz Dipl.-Ing. (FH) Leitung Unternehmensentwicklung FKT Fortbildungsveranstaltung Neue Medizintechnik sicher und rechtssicher betreiben

Mehr

Errichten. Sterilisation+Desinfektion+Reinigung von MP

Errichten. Sterilisation+Desinfektion+Reinigung von MP Medizinproduktegesetz (MPG) 1.1.1997 Klinische Bewertung + Prüfung Herstellung Funktionstüchtigkeit Inbetriebnahme Instandhaltung Errichten Betrieb Inverkehrbringen Leistungsfähigkeit Überwachung Sicherheit

Mehr

Tore-Produktnorm DIN EN Tore ohne Feuer- und Rauchschutzeigenschaften

Tore-Produktnorm DIN EN Tore ohne Feuer- und Rauchschutzeigenschaften Tore-Produktnorm DIN EN 13241-1 Tore ohne Feuer- und Rauchschutzeigenschaften Warum europäische Normen? Die Europäische Union hat zum Ziel, einen gemeinsamen Binnenmarkt zu schaffen, um die Wettbewerbsfähigkeit

Mehr

Handbuch Geräteträgertisch Rondo Handbuch ab 2012 Stand: Juni 2012 Technische Änderungen vorbehalten!

Handbuch Geräteträgertisch Rondo Handbuch ab 2012 Stand: Juni 2012 Technische Änderungen vorbehalten! Handbuch Geräteträgertisch Rondo Handbuch ab 2012 Stand: Juni 2012 Technische Änderungen vorbehalten! Block Optic Ltd. Semerteichstr. 60 Tel.: +49(0) 231 / 10 87 78 50 D- 44141 Dortmund Fax: +49(0) 231

Mehr

Verteilung der Verantwortlichkeiten zuvor, Anzeigeverfahren

Verteilung der Verantwortlichkeiten zuvor, Anzeigeverfahren Das BfArM ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit 1 Verteilung der Verantwortlichkeiten zuvor, Anzeigeverfahren Politische Ebene Bundesbehörden Ministerien, insbesondere

Mehr

Medizinprodukterecht kompakt Anforderungen an Betreiber und Anwender. Dr. rer. nat. Isabella Nikolai-Gnisa - Bezirksregierung Köln

Medizinprodukterecht kompakt Anforderungen an Betreiber und Anwender. Dr. rer. nat. Isabella Nikolai-Gnisa - Bezirksregierung Köln Medizinprodukterecht kompakt Anforderungen an Betreiber und Anwender Dr. rer. nat. Isabella Nikolai-Gnisa - Bezirksregierung Köln Köln, 08. März 2013 Europäisches und nationales Medizinprodukterecht Zuständigkeit

Mehr

Gesetzliche Anforderungen an die Aufbereitung von flexiblen thermolabilen Endoskopen. Referent: Dipl.-Ing. Burkhard Schulze

Gesetzliche Anforderungen an die Aufbereitung von flexiblen thermolabilen Endoskopen. Referent: Dipl.-Ing. Burkhard Schulze Gesetzliche Anforderungen an die Aufbereitung von flexiblen thermolabilen Endoskopen Referent: Dipl.-Ing. Burkhard Schulze Definition: Aufbereitung Reinigung, Desinfektion und Sterilisation von bestimmungsgemäß

Mehr

TRGS 500 Umgang mit Gefahrstoffen Schutzmaßnahmen - Für alle Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um die Gefährdungen für die Beschäftigten zu minimieren. Der Umfang der

Mehr

Kap. 11 - Betrieb von Lasereinrichtungen

Kap. 11 - Betrieb von Lasereinrichtungen Kap. 11 - Betrieb von Lasereinrichtungen Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) Unfallverhütunmgsvorschrift BGV B 2 Laserstrahlung DIN EN 60825-1 Medizinprodukte-Betreiberverordnung

Mehr

Völker Services für alle Klinikbetten. Sicherheit und Werterhaltung. Besserer Service

Völker Services für alle Klinikbetten. Sicherheit und Werterhaltung. Besserer Service Völker Services für alle Klinikbetten. Sicherheit und Werterhaltung. Völker Services für die Klinik. Damit Werte erhalten bleiben. Völker Services macht das für Sie. Prüfung, Wartung und Dokumentation.

Mehr

pdfmachine trial version

pdfmachine trial version IzW Uwe Suchomel Institut zur Weiterbildung Fortbildungsseminar Medizinproduktegesetz Medizinprodukte Betreiberverordnung des Institut zur Weiterbildung IzW NOTIZEN Inhalt 1. Medizin Produkte 2. MPG Medizin

Mehr

ARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Seit dem ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft.

ARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Seit dem ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft. Die neue Betriebssicherheitsverordnung Seit dem 01.06.2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft. Diese Verordnung heißt in der Langversion eigentlich Verordnung über Sicherheit

Mehr

Sicherheitsaspekte Medizinprodukte-Richtlinie Medizinproduktegesetz Medizinprodukte-Betreiberverordnung

Sicherheitsaspekte Medizinprodukte-Richtlinie Medizinproduktegesetz Medizinprodukte-Betreiberverordnung Sicherheitsaspekte Medizinprodukte-Richtlinie Medizinproduktegesetz Medizinprodukte-Betreiberverordnung Prof. Dr.-Ing. Friedrich Ueberle Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg Fakultät Life Sciences

Mehr

Wissen für die Praxis Fortbildung in der Verpackungstechnik Mitarbeiterschulung

Wissen für die Praxis Fortbildung in der Verpackungstechnik Mitarbeiterschulung Hamburger Seminare Container Transport Lasi Wellpappe Holz Arbeitsschutz Wissen für die Praxis Fortbildung in der Verpackungstechnik Mitarbeiterschulung 1-Tages-Seminar: Strukturen und Themen der Arbeitssicherheit

Mehr

Herzlich willkommen!!!

Herzlich willkommen!!! Herzlich willkommen!!! Das neue Medizinproduktegesetz: Was sich für das OSM-Handwerk ab dem 21.03.2010 ändert 10. Oktober 2010 Referent: Rafael J. de la Roza Rafael J. de la Roza Programm Rechtlicher Rahmen

Mehr

Medizinproduktegesetz - MPG

Medizinproduktegesetz - MPG ecomed Medizin Medizinproduktegesetz - MPG Kommentierungen - Arbeitshilfen - Rechtstexte Bearbeitet von Manfred Kindler, Wolfgang Menke Grundwerk mit 19. Ergänzungslieferung 2015. Loseblatt. In 2 Ordnern

Mehr

Medizinproduktegesetz (MPG)

Medizinproduktegesetz (MPG) Einführung ins Medizinproduktegesetz (MPG) Prof. Dr. Christian Fegeler Zielsetzung und Rechtlicher Rahmen Medical Device Direktive (MDD) Richtlinie i 93/42/EWG sowie Richtlinien 90/385/EWG aktive implantierbare

Mehr

Medizinprodukt-Sicherheit aus Sicht der Kostenträger Effektivität und Effizienz des Medizinprodukt- Vigilanzsystems

Medizinprodukt-Sicherheit aus Sicht der Kostenträger Effektivität und Effizienz des Medizinprodukt- Vigilanzsystems Medizinprodukt-Sicherheit aus Sicht der Kostenträger Effektivität und Effizienz des Medizinprodukt- Vigilanzsystems Dr. med. R.J. Pazhur LL.M., Fachteamleiter Medizinprodukte, 16.04.2015 Spurensuche Brustimplantate

Mehr

Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV) *

Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV) * Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV) * in der Fassung der Bekanntmachung 1 vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3396)

Mehr

Eigenüberwachung. von. Kanälen und Regenbecken

Eigenüberwachung. von. Kanälen und Regenbecken Eigenüberwachung von Kanälen und Regenbecken 1 Ziele der Eigenüberwachung: Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit der Anlagen sicherstellen, Funktionsstörungen und Schäden zeitnah erkennen und beseitigen,

Mehr

Erfahrungen der. DQS GmbH. bei der Zertifizierung von Medizinprodukteherstellern

Erfahrungen der. DQS GmbH. bei der Zertifizierung von Medizinprodukteherstellern Erfahrungen der DQS GmbH bei der Zertifizierung von Medizinprodukteherstellern 2004-11-24, Seite 1 Normensituation Medizinprodukte DIN EN ISO 9001:94 DIN EN ISO 9001:2000 DIN EN 46001/2:1996 DIN EN ISO

Mehr

Aufbewahrungsfristen amtlicher Unterlagen in Apotheken (Stand 06/2012)

Aufbewahrungsfristen amtlicher Unterlagen in Apotheken (Stand 06/2012) Aufbewahrungsfristen amtlicher Unterlagen in Apotheken (Stand 06/2012) Dokumentation Erläuterung Aufbewahrungsfrist Anzeige der Nutzung von Standardzulassungen beim BfArM seit 1. Januar 2010, einmalig

Mehr

Auswahl und Beschaffung sicherer Maschinen. Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden

Auswahl und Beschaffung sicherer Maschinen. Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden Auswahl und Beschaffung sicherer Maschinen Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden Übersicht 1. Rechtsgrundlagen 2. Beschaffungsprozess und Gefährdungsbeurteilung

Mehr