ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN Ref.: Ec 2015 EURO COVER +

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1 ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN 2015 Ref.: Ec 2015 EURO COVER + 1

2 Haben Sie Fragen zu Ihrem Vertrag? Gerne stehen wir Ihnen von Montag bis Freitag von 8.30 bis Uhr MEZ (Mitteleuropäische Zeit) zur Verfügung. Tel.: +33 (0) Fax: +33 (0) info.expat@april-international.com 1. MIT IHREM VERTRAG VERBUNDENE SERVICELEISTUNGEN... S SERVICELEISTUNG DIREKTE ÜBERNAHME IHRER KOSTEN BEI KRANKENHAUSAUFENTHALTEN... S DRITTZAHLERSERVICE IN FRANKREICH... S ASSISTANCE-SERVICELEISTUNGEN... S SERVICELEISTUNG RECHTSSCHUTZ... S ONLINE-SERVICES... S WOHIN MÜSSEN SIE IHRE LEISTUNGS-, KOSTENÜBERNAHMEANTRÄGE ODER VERTRAULICHE MEDIZINISCHE BESCHEINIGUNG SCHICKEN?... S.4 2. DEFINITIONEN... S DEFINITIONEN, DIE ALLE VERSICHERUNGEN BETREFFEN... S SPEZIELLE DEFINITIONEN KRANKENVERSICHERUNG... S SPEZIELLE DEFINITIONEN ASSISTANCE-LEISTUNGEN... S SPEZIELLE DEFINITIONEN PRIVATHAFTPFLICHTVERSICHERUNG... S SPEZIELLE DEFINITIONEN RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG... S SPEZIELLE DEFINITIONEN STERBE- UND PFLEGEKAPITALVERSICHERUNG... S SPEZIELLE DEFINITIONEN KRANKENTAGEGELD BEI ARBEITSUNTERBRECHUNG AUS MEDIZINISCHEM GRUND... S.7 3. VERSICHERUNGSLEISTUNGEN UND TERRITORIALE GÜLTIGKEIT IHRES VERTRAGS... S WELCHE LEISTUNGEN SIND DURCH IHREN VERTRAG VERSICHERT?... S WO SIND SIE VERSICHERT?... S.8 4. WER KANN EINEN VERTRAG ABSCHLIESSEN?... S.8 5. DATUM DES INKRAFTTRETENS, DAUER UND WIDERRUF DES VERTRAGS... S WANN BEGINNT IHR VERTRAG?... S GELTENDE WARTEZEITEN FÜR IHREN VERTRAG... S GÜLTIGKEITSDAUER UND VERLÄNGERUNG IHRES VERTRAGS... S EINSTELLUNG DER LEISTUNGEN AUS IHREM VERTRAG... S WIE KÖNNEN SIE VON IHREM VERTRAG ZURÜCKTRETEN?... S BEITRÄGE... S WIE WIRD DIE HÖHE IHRER BEITRÄGE BESTIMMT?... S ZAHLUNGSWEISEN... S WAS PASSIERT BEI NICHTZAHLUNG DER BEITRÄGE?... S ANPASSUNG DER VERSICHERUNGSLEISTUNGEN UND DES BEITRAGES... S SO KÖNNEN SIE IHREN VERTRAG ÄNDERN... S WIE KÖNNEN SIE IHREN VERTRAG ÄNDERN?... S WAS MÜSSEN SIE UNS MITTEILEN?... S WAS IST DURCH IHREN VERTRAG VERSICHERT UND WIE KÖNNEN SIE LEISTUNGEN ERHALTEN?... S HEILBEHANDLUNGSKOSTEN... S ASSISTANCE-LEISTUNGEN... S PRIVATHAFTPFLICHTVERSICHERUNG... S RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG... S STERBE- UND PFLEGEKAPITALVERSICHERUNG/DOPPELEFFEKT... S KRANKENTAGEGELD BEI ARBEITSUNTERBRECHUNG AUS MEDIZINISCHEM GRUND... S WAS IHR VERTRAG AUSSCHLIESST...S ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... S WER VERSICHERT IHREN VERTRAG?... S GESETZLICHER RAHMEN... S VERJÄHRUNG... S KONTROLLE... S SCHLICHTUNG-BESCHWERDE... S DATENSCHUTZGESETZ... S.33 Hinweis: Dieses Dokument wurde in französischer Sprache verfasst. Bei Streitigkeiten ist die französische Version vor allen anderen Sprachen maßgebend. 2

3 1. MIT IHREM VERTRAG VERBUNDENE SERVICELEISTUNGEN 1.1. SERVICELEISTUNG DIREKTE ÜBERNAHME IHRER KOSTEN BEI KRANKENHAUSAUFENTHALTEN: Dank dieser Serviceleistung müssen Sie Ihre Krankenhauskosten nicht selbst bezahlen. Wir kontaktieren auf der Basis eines einfachen Antrags die Klinik, in die Sie eingeliefert wurden, und übernehmen dann die Bezahlung der Krankenhausrechnung, die Ihrem Aufenthalt dort entspricht. Wir informieren Sie darüber, dass Sie uns vor jedem Krankenhausaufenthalt kontaktieren müssen. Bei Nichteinhaltung dieser Formalität wird auf Ihre Erstattung ein Selbstbehalt von 20 % angewendet. Um sicherzustellen, dass Ihr Aufenthalt erstattungsfähig ist, bitten wir Sie, von Ihrem behandelnden Arzt das Formular Vertrauliche medizinische Bescheinigung ausfüllen zu lassen, aus dem der Grund Ihres Krankenhausaufenthalts hervorgeht und das unserem Vertrauensarzt vorzulegen ist. Weitere Erläuterungen finden Sie unter Punkt Für die direkte Übernahme Ihrer Kosten bei Krankenhausaufenthalten wählen Sie bitte: aus den USA und Kanada: (+1) (Hotline) aus lateinamerikanischen Ländern: (+1) (R-Gespräch) aus einem Land der Zone Asien-Pazifik: +66 (0) aus den Ländern des Mittleren Ostens, Afrika und Europa: +33 (0) Diese Nummern stehen auch auf Ihrer Versichertenkarte, die Ihnen bei Ihrem Beitritt ausgehändigt wird: Euro Cover + Mr CARLSON John N de contrat / Policy number: Date d effet / Start date: 01/01/2015 The above person benefits from the direct payment of hospital fees. Kindly facilitate hospital admission calling one of the numbers noted on the other side of this card. Information info.expat@april-international.com Tél : +33 (0) international *only if cover selected EMERGENCY CONTACT NUMBERS 24/7 In case of inpatient hospitalisation* -From USA & Canada (toll free): (+1) From countries in Latin America (collect calls accepted): (+1) From countries in the Asia-Pacific region: From Middle East, Africa and Europe: For direct payment in the USA* - For benefit verification and/or for pre-authorization, please call (toll free): (+1) Billing address: OMHC -777 Brickell Ave Suite Miami, FL 33131, USA For any medical advice* For repatriation assistance* (collect calls accepted) For legal assistance* For counselling* DRITTZAHLERSERVICE IN FRANKREICH: Bei Ihrer Aufnahme erhalten Sie eine sogenannte Drittzahlerkarte, wenn Ihr Land der Entsendung oder das Land Ihrer Staatsbürgerschaft Frankreich ist und wenn Sie einen Selbstbehalt je Leistung von 0 gewählt haben (sofern Ihr Vertrag verlängert wurde, wird Ihnen am Ende jedes Jahres eine neue Karte zugeschickt). Mit dieser Karte werden Ihre Heilbehandlungskosten direkt übernommen, wenn die entsprechenden Behandlungen in Frankreich von den Gesundheitsfachleuten des Netzwerks Almerys durchgeführt und in Rechnung gestellt werden. Die Kostenübernahme erfolgt im Rahmen der Deckungszusage dieses Vertrags. Die Drittzahlerkarte kann für die folgenden Ausgaben verwendet werden: Apothekenkosten Laboruntersuchungen Der Drittzahlerservice in Frankreich wird nicht den Versicherten angeboten, die unter bestimmten Bedingungen (beispielsweise mit medizinischem Ausschluss oder Ausschluss aufgrund einer Risikotätigkeit) in den Vertrag aufgenommen worden sind ASSISTANCE-SERVICELEISTUNGEN: Nutzung der Assistance-Leistungen: Dazu muss das vorherige Einverständnis von APRIL International Assistance vorliegen (s. Punkt 9.2). Bitte kontaktieren Sie dafür APRIL International Assistance: telefonisch in Frankreich (R-Gespräch) unter +33 (0) per Fax unter +33 (0)

4 1.4. SERVICELEISTUNG RECHTSSCHUTZ: Um die Serviceleistung Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (s. Punkt 9.4), kontaktieren Sie uns bitte: telefonisch: +33 (0) per ONLINE-SERVICES: Über die Webseite haben Sie Zugang zu Ihrem gesicherten Kundenkonto. Als Hauptversicherter können Sie folgende Informationen abfragen: Ihre Leistungsabrechnungen sowie die Ihrer Familienmitglieder, Ihre Verträge sowie diese Allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihre persönlichen Daten und Ihre Bankverbindung Sie können die Formulare herunterladen, die Sie für Ihre Erstattungen ausfüllen müssen (s. Punkt 9.1): Formular Vertrauliche medizinische Bescheinigung (von Ihrem behandelnden Arzt vor jedem Krankenhausaufenthalt auszufüllen) Formular Antrag auf Kostenübernahme (von Ihrem behandelnden Arzt vor Beginn bestimmter Behandlungen und Therapien auszufüllen) Leistungsantragsformular (ist Ihren Rechnungen und Rezepten beizufügen) Als Mitglied können Sie: Ihre persönlichen Daten und die Daten Ihres Versicherungsberaters einsehen Ihre Beitragszahlungen und Ihre Zahlungsweise abfragen Ihre Beiträge online mit Kreditkarte bezahlen 1.6. WOHIN MÜSSEN SIE IHRE LEISTUNGS-, KOSTENÜBERNAHMEANTRÄGE ODER VERTRAULICHE MEDIZINISCHE BESCHEINIGUNG SCHICKEN? Um einen Leistungsantrag zu stellen: Füllen Sie das Leistungsantragsformular aus und legen Sie diesem die Originale Ihrer Rechnungen und Rezepte bei (s. Punkt 9.1.4). Schicken Sie alles an: APRIL International Expat Service Remboursements - 110, avenue de la République - CS Paris Cedex 11 - FRANKREICH Versand eines Kostenübernahmeantrags oder einer vertraulichen medizinischen Bescheinigung: Bestimmte medizinische Leistungen unterliegen der vorherigen Genehmigung (Gültigkeit 6 Monate) unseres Vertrauensarztes. Das bedeutet, dass Sie uns vor Behandlungsbeginn einen detaillierten Kostenvoranschlag und ein von dem Arzt, der diese Leistungen verordnet, ausgefülltes Kostenübernahmeantrags-Formular an die o. g. Adresse oder per an claims.expat@ april-international.com schicken müssen (s. Punkt 9.1.3). Bei einem Krankenhausaufenthalt lassen Sie bitte das Formular Vertrauliche medizinische Bescheinigung von Ihrem behandelnden Arzt ausfüllen (s. Punkt 9.1.2). Wir behalten uns die Möglichkeit vor, weitere Belege zu verlangen, die unserer Ansicht nach notwendig sind, um prüfen zu können, ob Ihre Behandlungen im Rahmen des vorliegenden Vertrags versichert sind. 2. DEFINITIONEN Jeder nachfolgend aufgeführte Begriff hat, wenn er kursiv geschrieben ist, die folgende Bedeutung: 2.1. DEFINITIONEN, DIE ALLE VERSICHERUNGEN BETREFFEN: A B AUFNAHMEBESTÄTIGUNG: Dokument, das als Versicherungsbescheinigung gilt, die wir dem Mitglied aushändigen, die seinen Beitritt zum Vertrag Euro Cover + bestätigt und aus der vor allem die Versicherten, das Datum des Inkrafttretens sowie die gewählten Versicherungen und Tarife hervorgehen. Die Aufnahmebestätigung entspricht den Besonderen Vertragsbedingungen. AUSSCHLÜSSE: was nicht durch den Versicherungsvertrag versichert ist. Alle Verträge enthalten Versicherungsausschlüsse. BEITRAG: vom Mitglied als Gegenleistung für den von der Versicherung gewährten Versicherungsschutz zu zahlende Summe. D E DATUM DES INKRAFTTRETENS: Datum, an dem der Vertrag beginnt. Dieses Datum ist auf der Aufnahmebestätigung vermerkt. D.R.O.M.: (überseeische Departements und Regionen): Guadeloupe, Guyana, Martinique und La Réunion. EHEPARTNER: der Ehegatte oder die Ehegattin, der/die vom Hauptversicherten weder geschieden ist, noch durch rechtskräftiges Urteil von Tisch und Bett von diesem getrennt lebt, oder der im Rahmen einer eingetragenen Partnerschaft (Artikel des 4

5 französischen Bürgerlichen Gesetzbuchs), die am Tag des Schadensfalls in Kraft ist, mit dem Hauptversicherten verbundene Partner. Der Lebenspartner des Hauptversicherten kann als Ehepartner betrachtet werden, wenn ein Nachweis für seinen entsprechenden Status vorgelegt wird. H L M P S U V W HAUPTVERSICHERTER, SIE : natürliche Person, die in die Versicherung aufgenommen wurde und Versicherungsnehmer ist. LAND DER ENTSENDUNG: Land, in dem Sie sich während der Dauer Ihres Aufenthalts im Ausland aufhalten und das Ihr Wohnsitz ist. LAND DER STAATSBÜRGERSCHAFT: das Land, das in Ihrem Pass oder jedem anderen offiziellen Personaldokument unter Staatsbürgerschaft eingetragen ist. MEDIZINISCHE AUTORITÄT: jede Person, die in dem Land, in dem Sie sich befinden, Inhaber eines gültigen Medizin- oder Chirurgiediploms ist. MITGLIED: natürliche oder juristische Person, die diesen Gruppenvereinbarungen, die von der Association des Assurés d APRIL International unterzeichnet wurden, beitritt und die Beiträge bezahlt. PLÖTZLICHE ERKRANKUNG: jede Beeinträchtigung der Gesundheit, die von einer zuständigen Medizinischen Autorität festgestellt wird und einen plötzlichen und unvorhersehbaren Charakter hat. SCHADEN: Ereignis, Krankheit oder Unfall, aufgrund dessen während der Gültigkeit des Vertrags der Versicherungsschutz beansprucht wird. UNFALL: jede körperliche Schädigung, die eine Person, unfreiwillig durch ein plötzliches, von außen verursachtes Ereignis erleidet. Lt. Art. L.1315 des französischen Bürgerlichen Gesetzbuchs müssen Sie den Beweis für den Unfall und den direkten kausalen Zusammenhang zwischen diesem und den verursachten Kosten erbringen. VERSICHERUNGSJAHR: Zeitraum von zwölf aufeinanderfolgenden Monaten, der mit dem Datum des Inkrafttretens des Vertrags beginnt. VORERKRANKUNG: Gesundheitsstörung, die sich vor dem Datum der Unterzeichnung Ihres Aufnahmeantrags (und Ihrer Gesundheitsprüfung) bemerkbar gemacht hat. Als Vorerkrankung gelten alle Störungen, über die Sie Kenntnis hatten bzw. über die Sie im Augenblick des Beitritts zu diesem Vertrag vernünftigerweise hätten Kenntnis haben können. WIR: APRIL International Expat SPEZIELLE DEFINITIONEN KRANKENVERSICHERUNG: A B D K R S T U ANTRAG AUF KOSTENÜBERNAHME: Formular, das von Ihrem behandelnden Arzt vor Beginn bestimmter Behandlungen und Therapien auszufüllen ist, um unsere vorherige Genehmigung dafür einzuholen. BESONDERS SCHWERE ERKRANKUNGEN: AIDS, ALS, Alzheimer, chronisches Nierenversagen, Creutzfeldt-Jakob-Krankheit, Diabetes Typ 1, Hepatitis C, Herzinfarkt, Herzmuskelerkrankungen, HIV-Infektion, Krebs, Legionellose, Multiple Sklerose, Muskelschwund, rheumatische Gelenkentzündung, Schlaganfall. DIREKTE ÜBERNAHME DER KRANKENHAUSKOSTEN: Bei einem Krankenhausaufenthalt (Tagesklinik oder Klinikaufenthalt über 24 Std.) können die Kosten Ihres Krankenhausaufenthalts, ohne dass Sie diese vorstrecken müssen, vorbehaltlich Prüfung Ihrer Vertraulichen medizinischen Bescheinigung direkt übernommen werden. Sie können diese Serviceleistung mit den unter Punkt 1.1 erwähnten Notfallnummern oder durch Vorlage Ihrer Versichertenkarte im Krankenhaus auslösen. KOMPLIKATIONEN BEI SCHWANGERSCHAFT UND ENTBINDUNG: Dazu zählen u. a. Komplikationen, die vor der Geburt während der Schwangerschaft auftreten. Versichert sind die folgenden Fälle: extrauterine Schwangerschaft, Schwangerschaftsdiabetes, Schwangerschaftskrampfen, Fehlgeburt, Risiko einer Fehlgeburt und Totgeburt bzw. Embryonalmole. Desweiteren sind die folgenden Erkrankungen versichert, die während der Entbindung auftreten können und geburtshilflich behandelt werden müssen: postpartale Hämorrhagie und Plazentaretention. KRANKENHAUSAUFENTHALT: Aufenthalt (zur medizinischen oder chirurgischen Behandlung) in einer (öffentlichen oder privaten) Klinik über 24 Std. nach einem Unfall oder aufgrund einer Erkrankung. REISEIMPFUNGEN: Anti-Rotavirus (Gastroenteritis), Borreliose, Cholera, Frühsommer-Meningoenzephalitis, Gelbfieber, Hepatitis A, Hepatitis B, Hepatitis C, Japanische Enzephalitis, Leptospirose, Malaria, Meningitis, Tollwut, Tuberkulose, Typhus SELBSTBEHALT: Summe, die bei der Regulierung eines Schadens zu Ihren Lasten geht. TAGESKLINIK: Krankenhausaufenthalt unter 24 Stunden, für den Ihnen ein Bett zugewiesen ist, ohne dass Sie die Nacht in der Klinik verbringen. TATSÄCHLICHE KOSTEN: alle Heilbehandlungskosten, die Ihnen in Rechnung gestellt werden. UNTERHALTSPFLICHTIGES KIND: Ihr Kind, das Ihres Ehepartners: - unter 21 Jahren - unter 26 Jahren, wenn es in der Ausbildung ist Das Kind wird als unterhaltspflichtig betrachtet, wenn es die o. g. Bedingungen erfüllt, selbst wenn es zeitlich vorübergehend (saisonale Beschäftigung...) oder nebenbei (kleiner Nebenjob...) eine Berufstätigkeit ausübt, sofern es nachweist, dass es im Rahmen dieser Tätigkeit nicht anderweitig krankenversichert ist. 5

6 V W VERNÜNFTIGE UND ÜBLICHE KOSTEN: Heilbehandlungskosten gelten als vernünftig und üblich, wenn sie nicht die Tarife überschreiten, die üblicherweise für eine identische Leistung oder eine Behandlung an dem Ort berechnet werden, an dem sie entstanden. Unsere Datenbanken enthalten Referenztarife der letzten 20 Jahre und werden jedes Jahr aktualisiert. VERSICHERTER, SIE : alle natürlichen Personen, die lt. Vertrag krankenversichert sind. Das sind Sie und die Mitglieder Ihrer Familie, die die Bedingungen erfüllen, um versichert zu sein. Sie sind in der Aufnahmebestätigung erwähnt. Als Mitglieder Ihrer Familie gelten Ihr Ehepartner und Ihre unterhaltspflichtigen Kinder. VERTRAULICHE MEDIZINISCHE BESCHEINIGUNG: medizinischer Fragebogen, der vor jedem Krankenhausaufenthalt (bzw. so schnell wie möglich bei einem Unfall oder Notfall) von Ihrem behandelnden Arzt auszufüllen und uns zuzuschicken ist, um unsere vorherige Genehmigung zu erhalten. Sollten Sie diese Formalität nicht erfüllen, wird von Ihrer Erstattung ein Selbstbehalt von 20 % einbehalten. VORHERIGE GENEHMIGUNG: Bestimmte medizinische Leistungen unterliegen der vorherigen Genehmigung durch unseren Vertrauensarzt. Das bedeutet, dass Sie uns vor Behandlungsbeginn einen detaillierten Kostenvoranschlag und ein Kostenübernahmeantrags-Formular zukommen lassen müssen. Bei einem Krankenhausaufenthalt lassen Sie bitte das Formular Vertrauliche medizinische Bescheinigung von Ihrem Arzt ausfüllen. WARTEZEIT: Zeitraum, in dem die Versicherungsleistungen noch nicht in Kraft sind. Die Wartezeit beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens des Vertrags, das aus der Aufnahmebestätigung hervorgeht SPEZIELLE DEFINITIONEN ASSISTANCE-LEISTUNGEN: A F K V ANGEHÖRIGER: jede natürliche Person, die von Ihnen oder einem Ihrer Anspruchsberechtigten benannt wird und in dem Land Ihrer Staatsbürgerschaft ihren Wohnsitz hat. AUSLAND: alle Länder, für die der Versicherungsschutz gilt und die im Vertrag aufgelistet sind, außerhalb des Landes Ihrer Staatsbürgerschaft. ÄRZTETEAM: an dem betreffenden Fall beteiligtes Team, das vom Einsatzarzt von APRIL International Assistance festgelegt wird. FAMILIENMITGLIED: Ihr/e Ehepartner, Kind, Bruder, Schwester, Vater, Mutter, Schwiegereltern, Enkel, Großeltern bzw. gesetzlicher Vormund, der/die in dem Land Ihrer Staatsbürgerschaft ihren Wohnsitz hat/haben. KONSOLIDIERUNG: Stabilisierung des Gesundheitszustands einer Person, die durch einen Unfall geschädigt wurde oder unter einer Krankheit leidet. VERSICHERTER, SIE : natürliche, im Ausland lebende Person unter 71 Jahren, die einen Euro Cover + Vertrag geschlossen und außerhalb des Landes ihrer Staatsbürgerschaft ihren Wohnsitz hat. Bei einer Familienversicherung sind mitversichert, sofern sie in Ihrem Land der Entsendung ihren Wohnsitz haben: Ihr Ehepartner Ihre unverheirateten, steuerlich zu berücksichtigenden und unterhaltspflichtigen Kinder bis 31 Jahre Kinder unter 31 Jahren, die sich in der Ausbildung befinden, aber nicht unter demselben Dach leben, sind ebenfalls mitversichert SPEZIELLE DEFINITIONEN PRIVATHAFTPFLICHTVERSICHERUNG: G H I P S U V GROBE FAHRLÄSSIGKEIT: außerordentlich schwerer Fehler, der aus einer Handlung oder bewussten Unterlassung resultiert, über deren Gefährlichkeit sich der Urheber hätte bewusst sein müssen, bei Nichtvorliegen eines rechtfertigenden Grundes ohne Vorliegen einer Absicht. Vorsatz resultiert aus der Absicht, dem anderen Schaden zuzufügen. HAFTPFLICHT: gesetzliche Verpflichtung jeder Person, Schäden, die man anderen zugefügt hat, zu ersetzen. IMMATERIELLE SCHÄDEN: alle Schäden, die keine Personen- und Sachschäden sind und die direkte und sofortige Folge versicherter Personen- oder Sachschäden sind. PERSONENSCHÄDEN: Schäden, die die physische Integrität von Personen beeinträchtigen. SACHSCHÄDEN: Schäden, die die Struktur oder die Substanz einer Sache beeinträchtigen und Ergebnis eines versicherten Ereignisses sind. SELBSTBEHALT: s. Definition Punkt 2.2. UNTERHALTSPFLICHTIGES KIND: s. Definition Punkt 2.2. VERSICHERTER: s. Definition Punkt SPEZIELLE DEFINITIONEN RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG: K KONKRETER DRITTER ODER GEGNERISCHE PARTEI: natürliche oder juristische Person, deren Identität und Anschrift Ihnen bekannt ist, die für Ihre Schäden verantwortlich ist oder eines Ihrer Rechte beschneidet. S STREITIGKEIT, KONFLIKT ODER MEINUNGSVERSCHIEDENHEIT: Uneinigkeit oder Verweigerung eines Rechts, deren beeinträchtigender oder strafbarer Charakter einen Anspruch oder eine Klage begründen kann, so dass Sie sich mit einem konkreten Dritten auseinandersetzen müssen. 6

7 2.6. SPEZIELLE DEFINITIONEN STERBE- UND PFLEGEKAPITALVERSICHERUNG: B U V BEGÜNSTIGTER: Natürliche Person(en), die vom Versicherten ausgewählt wurde(n), um die Versicherungsleistungen zu erhalten. Im Todesfall des Versicherten wird das Kapital an den/die Begünstigten ausgezahlt, der/die auf dem Aufnahmeantrag genannt ist/ sind oder später vom Versicherten angegeben wurde(n). Der Versicherte kann die Begünstigtenklausel ändern, wenn diese nicht mehr zutreffend ist, sofern keine Genehmigung durch den Begünstigten vorliegt, wodurch diese unwiderruflich wird. Darüber hinaus kann/können der/die Begünstigte/n durch Privaturkunde [z. B. Brief oder Fax, die mit Datum und Unterschrift versehen sind] oder eine öffentliche Urkunde (z. B. Urkunde, die von einem Notar oder einem vereidigten Mitarbeiter einer Behörde beurkundet wurde) ernannt werden. Wenn der Begünstige namentlich benannt wird, kann der Versicherte dessen Daten in den Vertrag aufnehmen. Die Genehmigung des Begünstigten hat zur Folge: Der Versicherte muss für jede Genehmigung einer Zuerkennung aus dem Vertrag durch die bezeichnete Person sein vorheriges Einverständnis erteilen. Die Genehmigung kann entweder die Form eines von der Versicherung, dem Versicherten und dem Begünstigen unterzeichneten Nachtrags oder einer notariellen bzw. privaten Urkunde haben, die vom Versicherten und vom Begünstigen unterschrieben und der Versicherungsgesellschaft angezeigt wurde. Durch die Genehmigung des Begünstigten wird seine Benennung unwiderruflich, Änderungen des Vertrags sind ohne sein Einverständnis nicht möglich. Sollte(n) kein(e) Begünstigter/n benannt worden sein oder sich die Benennung als unwirksam erweisen, werden die im Todesfall fälligen Summen an den im Augenblick der Fälligkeit des versicherten Kapitals nicht rechtskräftig von Tisch und Bett getrennt lebenden überlebenden Ehepartner des Versicherten ausgezahlt, anderenfalls an seine geborenen oder ungeborenen, lebenden oder vertretenen Kinder zu gleichen Teilen, anderenfalls an seine Verwandten in gesetzlicher Erbfolge zu gleichen Teilen, anderenfalls an seine Erben. Der Begünstigte der Pflegeversicherung ist der Versicherte. UNTERHALTSPFLICHTIGES KIND: s. Definition Punkt 2.2. VERSICHERTER, SIE : Hauptversicherter und/oder sein (Ehe)partner, wenn auch dieser Expat ist SPEZIELLE DEFINITIONEN KRANKENTAGEGELD BEI ARBEITSUNTERBRECHUNG AUS MEDIZINISCHEM GRUND: K V W KONSOLIDIERUNG: Nachhaltige Stabilisierung des Gesundheitszustands des Versicherten, wobei sich dieser Zustand weder verbessert noch verschlechtert. Der Gesundheitszustand gilt ebenfalls als konsolidiert, sobald es möglich ist, den Grad der vollständigen oder teilweisen Erwerbsunfähigkeit zu bestimmen. VERSICHERTER, SIE : Hauptversicherter und/oder sein (Ehe)partner, wenn auch dieser Expat ist. WARTEZEIT: Zeitraum der Arbeitsunterbrechung, der nicht zu Lohnausgleichszahlungen durch die Versicherung berechtigt. 7

8 3. VERSICHERUNGSLEISTUNGEN UND TERRITORIALE GÜLTIGKEIT IHRES VERTRAGS 3.1. WELCHE LEISTUNGEN SIND DURCH IHREN VERTRAG VERSICHERT? Mit Beitritt zu diesem Vertrag sind je nach ausgewählten Tarifen und Versicherungen die folgenden Leistungen versichert: Erstattung der Heilbehandlungskosten Assistance-Leistungen Privathaftpflichtversicherung Rechtsschutzversicherung Sterbe- und Pflegekapitalversicherung (vollständige und unwiderrufliche Pflegebedürftigkeit) Krankentagegeld bei Arbeitsunterbrechung aus medizinischem Grund Diese Versicherungen können unabhängig voneinander gewählt werden, mit Ausnahme der Privathaftpflichtversicherung und der Rechtsschutzversicherung, die in Ergänzung zu einer weiteren Versicherung abzuschließen sind, und der Krankentagegeldversicherung bei Arbeitsunterbrechung aus medizinischem Grund, für die zuvor eine Sterbe- und Pflegekapitalversicherung abzuschließen ist WO SIND SIE VERSICHERT? Der Versicherungsschutz gilt als für jeweils ein Jahr in der Zone Europa/Mittelmeer-Anrainerstaaten (außer im Land der Staatsbürgerschaft) erworben. Zur Zone Europa/Mittelmeer-Anrainerstaaten gehören die folgenden Länder: Albanien, Algerien, Andorra, Ägypten, Belgien, Bosnien- Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (inkl. D.R.O.M.), Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Israel, Italien, Kroatien, Lettland, Libanon, Libyen, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Ungarn, Ukraine, Weißrussland, Zypern. Mit der Krankenversicherung: Die Krankenversicherung gilt für alle Behandlungen, die in der Zone Europa/Mittelmeer-Anrainerstaaten (ohne Land der Staatsbürgerschaft) durchgeführt werden. In dem Land Ihrer Staatsbürgerschaft gilt der Versicherungsschutz für alle Behandlungen, die bei befristeten Aufenthalten von maximal 30 aufeinanderfolgenden Tagen durchgeführt werden. Wenn sich das Land Ihrer Staatsbürgerschaft in der Zone Europa/Mittelmeer-Anrainerstaaten befindet, können Sie die Option Ständige Erweiterung der Krankenversicherung auf das Land der Staatsbürgerschaft wählen, um das ganze Jahr in dem Land Ihrer Staatsbürgerschaft versichert zu sein. Der Krankenversicherungsschutz gilt ebenfalls bei einem Unfall oder einer plötzlichen Erkrankung in den übrigen Ländern der Welt bei befristeten Aufenthalten von maximal 30 aufeinanderfolgenden Tagen. Mit den Assistance-Leistungen: Die Assistance-Versicherung gilt für jeweils ein Jahr in der Zone Europa/Mittelmeer-Anrainerstaaten (inkl. in dem Land Ihrer Staatsbürgerschaft, wenn sich dieses in dieser Zone befindet). Der Versicherungsschutz wird bei befristeten Aufenthalten von maximal 90 aufeinanderfolgenden Tagen auf das Land Ihrer Staatsbürgerschaft (wenn es sich nicht in der Zone Europa/Mittelmeer- Anrainerstaaten befindet) und die übrige Welt erweitert. Mit der Privathaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung, der Sterbe- und Pflegekapitalversicherung (vollständige und unwiderrufliche Pflegebedürftigkeit) und der Lohnausfallversicherung bei Arbeitsunterbrechung aus medizinischem Grund: Die Privathaftpflicht- und Rechtsschutz-, Sterbe-/Pflegekapital- und Lohnausfallversicherung gelten für jeweils ein Jahr in der Zone Europa/Mittelmeer-Anrainerstaaten (außer im Land der Staatsbürgerschaft). Der Versicherungsschutz wird bei befristeten Aufenthalten von maximal 30 aufeinanderfolgenden Tage auf das Land Ihrer Staatsbürgerschaft und die übrige Welt erweitert. Bei Reisen in Krisengebiete ist die vorherige Genehmigung von APRIL International Expat einzuholen. Die vollständige Liste der Ausschlussländer steht auf der Webseite zur Verfügung oder ist auf Anfrage unter +33 (0) oder per an erhältlich. Die Liste der Ausschlussländer kann geändert werden. 4. WER KANN EINEN VERTRAG ABSCHLIESSEN? Um die Versicherung abschließen zu können, müssen Sie: zum Zeitpunkt des Datums des Inkrafttretens des Vertrags: - für die Kranken- und Assistance-Versicherung jünger als 71 Jahre alt sein - für die Privathaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung jünger als 65 Jahre alt sein - für die Sterbekapital-, Pflegekapital- und Krankentagegeldversicherung älter als 18 und jünger als 65 Jahre alt sein sich außerhalb des Landes Ihrer Staatsbürgerschaft aufhalten: in Frankreich oder in einem oder mehreren Ländern der Zone Europa/Mittelmeer-Anrainerstaaten, während der Laufzeit des Vertrags; wenn sich das Land Ihrer Staatsbürgerschaft in der Zone Europa/Mittelmeer-Anrainerstaaten befindet, können Sie die Option Ständige Erweiterung der Krankenversicherung auf das Land der Staatsbürgerschaft wählen für die Sterbekapital-, Pflegekapital- und Krankentagegeldversicherung bei Ihrem Abschluss eine Kopie Ihres Personaldokuments (Personalausweis oder Pass) beifügen 8

9 für die Krankentagegeldversicherung bei Arbeitsunterbrechung aus medizinischem Grund eine Berufstätigkeit ausüben, ohne Anpassung der Arbeitszeit bzw. der Arbeitsbedingungen aus gesundheitlichen Gründen die vertraglich vorgesehenen medizinischen Formalitäten erfüllen und vor allem den Fragebogen für die Gesundheitsprüfung maximal sechs Monate vor dem Datum des Inkrafttretens des Vertrags ausgefüllt und unterschrieben haben Leistungen aus diesem Vertrag können auch die Mitglieder Ihrer Familie in Anspruch nehmen (sofern sie auf Ihrer Aufnahmebestätigung genannt sind), wenn die o. g. Bedingungen erfüllt sind: Aus der Assistance-Versicherung: - Ihr Ehepartner - Ihre unverheirateten und steuerlich zu berücksichtigenden und unterhaltspflichtigen Kinder bis 31 Jahre. Kinder unter 31 Jahren, die sich in der Ausbildung befinden, aber nicht unter demselben Dach leben, sind ebenfalls mitversichert Aus der Krankenversicherung, Privathaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung: - Ihr Ehepartner - Ihre unterhaltspflichtigen Kinder Aus der Sterbe- und Pflegekapitalversicherung (vollständige und unwiderrufliche Pflegebedürftigkeit) und Krankentagegeldversicherung bei Arbeitsunterbrechung aus medizinischem Grund: - Ihr Ehepartner, wenn auch dieser Expat ist Der Beitritt erfolgt auf der Grundlage Ihrer Erklärungen und denen des Mitglieds sowie auf Treu und Glauben der Parteien. Der Beitritt unterliegt unserer medizinischen Genehmigung. Wir behalten uns die Möglichkeit vor, in Abhängigkeit von der Gesundheitsprüfung zusätzliche medizinische Formalitäten zu verlangen. Wenn Sie (oder ein Mitglied Ihrer Familie) ein höheres (medizinisches oder berufliches) Risiko aufweisen, können wir Sie entweder aufnehmen, jedoch zu besonderen Bedingungen, oder Ihren Antrag ablehnen. 5. DATUM DES INKRAFTTRETENS, DAUER UND WIDERRUF DES VERTRAGS 5.1. WANN BEGINNT IHR VERTRAG? An dem auf der Aufnahmebestätigung angegebenen Datum und frühestens am 16. des Monates oder am 1. des Monats nach Eingang der vollständigen Aufnahmeunterlagen (inkl. Aufnahmeantrag und Gesundheitsprüfung, jeweils ausgefüllt und unterschrieben) unter der aufschiebenden Bedingung der Zahlung des ersten Beitrags und vorbehaltlich unserer Genehmigung, die durch die Ausstellung der Aufnahmebestätigung erteilt wird, die die gewählten Versicherungen präzisiert GELTENDE WARTEZEITEN FÜR IHREN VERTRAG: Der Versicherungsschutz tritt für alle Versicherten am Datum des Inkrafttretens des Vertrags vorbehaltlich der Anwendung der folgenden Wartezeiten für die Krankenversicherung in Kraft: 3 Monate für die Zahnarzt-, Parodontologie- und Endodontiekosten 6 Monate für die Kosten von Zahnersatz, Implantaten, Kieferorthopädie- und Sehhilfe (Kontaktlinsen, Brillenfassung, Gläser) 10 Monate für die mit einer Mutterschaft verbundenen Kosten 12 Monate für Reproduktionsmedizin Ausgaben für Behandlungen oder Verschreibungen vor dem Datum des Inkrafttretens des Vertrags oder während der Wartezeiten sind weder versichert, noch erstattungsfähig. Die Wartezeiten können außer Kraft gesetzt werden (mit Ausnahme für Mutterschaftskosten), wenn Sie nachweisen, dass Sie im Monat vor dem Datum des Inkrafttretens dieses Vertrags eine Krankenversicherung hatten, die dem Vertrag Euro Cover + zumindest entspricht. Diese Außerkraftsetzung der Wartezeiten unterliegt nach Prüfung der Kündigungsbestätigung, die Sie uns mit den Details zu Ihren Vorversicherungen übermitteln, unserer Genehmigung GÜLTIGKEITSDAUER UND VERLÄNGERUNG IHRES VERTRAGS: Der Beitritt zu diesem Vertrag erfolgt für einen Zeitraum, der am 31. Dezember des Jahres endet, in dem dieser in Kraft getreten ist. Er verlängert sich durch stillschweigende Übereinkunft am 1. Januar eines jeden Jahres für die Dauer von einem Jahr, solange die Vereinbarungen in Kraft sind. Ihre Krankenversicherung gilt ab dem Beitrittsdatum auf Lebenszeit. Das bedeutet, dass die Versicherung Ihren Vertrag nur unter den Bedingungen kündigen kann, die unter Punkt 5.4. erwähnt sind EINSTELLUNG DER LEISTUNGEN AUS IHREM VERTRAG: a) bei Kündigung durch das Mitglied zum jährlichen Fälligkeitsdatum durch Einschreiben mit einer Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten (d. h. Versand spätestens am ). Das Mitglied kann die Versicherungsleistungen, die seinen Vertrag bilden, separat kündigen (die Privathaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung können nicht allein ausgewählt werden und bei der Lohnausfallversicherung bei Arbeitsunterbrechung aus medizinischem Grund müssen vorher die Sterbe- und Pflegekapitalversicherung ausgewählt worden sein) b) bei Nichtzahlung der Beiträge (s. Punkt 6.3) c) bei Kündigung der Vereinbarung durch die Versicherung oder die Association des Assurés d APRIL International (Verein der Versicherten von APRIL International) zum jährlichen Fälligkeitstermin (in diesem Fall verpflichtet sich der Verein, jedes Mitglied darüber zu informieren) 9

10 d) sobald Sie nicht mehr die Bedingungen erfüllen, um versichert zu sein (s. Punkt 4) e) wenn Sie kein Expat mehr sind nach Vorlage eines offiziellen Dokuments als Bestätigung (beispielsweise einer Bescheinigung Ihrer Mitgliedschaft in einer Sozialversicherung im Land Ihrer Staatsbürgerschaft oder einer Kopie Ihres neuen Arbeitsvertrags) f) sobald Sie das folgende Alter erreichen: - 65 Jahre für die Sterbekapital-, Pflegekapital-, Privathaftpflicht- und Rechtsschutz- sowie die Lohnausfallversicherung - 71 Jahre für die Assistance-Leistungen Bei Kündigung durch die Versicherung oder den Verein gemäß Punkt c) verpflichtet sich die Versicherung, auf Antrag des Mitglieds eine Krankenversicherung auf einem Niveau aufrechtzuerhalten, das dem Niveau am Tag der Kündigung entspricht. Nach Ablauf einer Frist von zwei Jahren nach dem Datum des Inkrafttretens des Vertrags gelten diese Bestimmungen auch für die Sterbekapital-, Pflegekapital- und Lohnausfallversicherung. Sanktionen bei falschen Angaben Unabhängig davon, ob es sich um Erklärungen handelt, die beim Beitritt oder während der Vertragsdauer abzugeben sind, kommen bei Verschweigung, Auslassung oder ungenauen Angaben bei der Risikobeschreibung je nach Fall die Bestimmungen von Art. L und L des französischen Versicherungsgesetzes zur Anwendung. Darüber hinaus führen alle Auslassungen, Verschweigungen und falschen Erklärungen, ob bewusst oder unbewusst, bei der Schadensanzeige, die Auslassung der Anzeige anderer kumulativer Versicherungen, die Verwendung von unrichtigen Dokumenten als Beleg bzw. die Verwendung betrügerischer Mittel für den Versicherten und das Mitglied zur Verwirkung der Ansprüche aus der Versicherung und Kündigung des Vertrags. Wir behalten uns das Recht vor, auf Schadenersatz zu klagen, sofern uns ein Schaden entstanden ist. Sie müssen alle Leistungen zurückzahlen, die Ihnen im Rahmen dieses Vertrags unberechtigterweise erstattet wurden WIE KÖNNEN SIE VON IHREM VERTRAG ZURÜCKTRETEN? Die Unterzeichnung des Aufnahmeantrags ist für das Mitglied nicht bindend. Wenn das Mitglied im Rahmen eines Haustürgeschäfts beitritt: Es gelten die folgenden Bestimmungen von Art. L I des französischen Versicherungsgesetzes: Jede natürliche Person, die in ihrer Wohnung, an ihrem Wohnsitz oder an ihrem Arbeitsplatz, selbst auf ihre Bitte, ein Haustürgeschäft abschließt und in diesem Rahmen ein Versicherungsangebot oder einen Vertrag unterzeichnet, dessen Gegenstand nicht in den Bereich ihrer Geschäfts- oder Berufstätigkeit fällt, kann von diesem per Einschreiben mit Rückschein innerhalb einer Frist von vierzehn vollen Kalendertagen ab dem Tag des Vertragsschlusses ohne Begründung und straffrei zurücktreten. (...) Dieses Rücktrittsrecht kann der Unterzeichner nicht mehr ausüben, sobald er von einem Schadensfall Kenntnis hat, für den Versicherungsschutz in Anspruch genommen wird. Der Versicherungsschutz endet am Tag des Eingangs des Kündigungsschreibens. Bereits gezahlte Beiträge erhält das Mitglied von uns erstattet, mit Ausnahme der Beiträge, die dem bereits vergangenen Versicherungszeitraum entsprechen. Wenn das Mitglied z. B. schriftlich, telefonisch, über das Internet u. ä. beigetreten ist: Das Mitglied kann innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Eingang der Aufnahmebestätigung von seinem Beitritt zurücktreten. Durch den Rücktritt wird der Vertrag rückwirkend gelöscht, der als nie existent gewesen betrachtet wird. Wir sind verpflichtet, dem Mitglied alle in Anwendung des Vertrags erhaltenen Summen spätestens innerhalb von 30 Tagen zurückzuzahlen. Allerdings bleibt der gesamte Beitrag geschuldet, wenn das Mitglied vom Vertrag zurücktritt und im Rücktrittszeitraum ein Schadensfall eingetreten ist. Für die Sterbe- und Pflegekapitalversicherung (vollständige und unwiderrufliche Pflegebedürftigkeit) sowie Krankentagegeldversicherung bei Arbeitsunterbrechung aus medizinischem Grund gilt: Die Unterzeichnung des Aufnahmeantrags ist für das Mitglied nicht bindend. Das Mitglied kann innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab Eingang der Aufnahmebestätigung von seinem Beitritt zurücktreten. Durch den Rücktritt wird der Vertrag rückwirkend gelöscht, der als nie existent gewesen betrachtet wird. Dem Mitglied werden dann innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab dem Datum des Eingangs des Einschreibens bereits eventuell gezahlte Prämien zurückgezahlt. Wenn der Versicherte innerhalb der 30-Tage-Frist Leistungen abgerufen hat, ist das Rücktrittsrecht nicht mehr anwendbar. Allgemeine Bedingungen für die Ausübung des Rücktrittsrechts: Das Mitglied muss ein Rücktrittschreiben per Einschreiben mit Rückschein an die folgende Adresse schicken: APRIL International Expat - Service Suivi Client - 110, avenue de la République - CS Paris Cedex 11 - FRANKREICH. Das Mitglied kann dazu das folgende Formschreiben verwenden: Ich, der/die Unterzeichnende Herr/Frau...(Name, Vorname, Adresse), erkläre, von meinem Beitritt zum Vertrag Euro Cover + Nr...zurückzutreten. Ausgefertigt in... am... Unterschrift...» 10

11 6. BEITRÄGE Der Beitritt zu diesem Vertrag befreit Sie nicht von den Beiträgen zu den gesetzlichen Versicherungen, deren Mitglied Sie u. U. sind WIE WIRD DIE HÖHE IHRER BEITRÄGE BESTIMMT? Der Beitrag wird am 1. Januar eines jeden Jahres in Abhängigkeit vom Alter des Versicherten angepasst. Das Alter des Versicherten, das für die Berechnung der Beiträge im ersten Jahr berücksichtigt wird, ist das Alter des Versicherten am Datum des Inkrafttretens des Vertrags. Für jedes Folgejahr ist das Alter des Versicherten, das für die Berechnung der Beiträge berücksichtigt wird, das Alter des Versicherten am 1. Januar des entsprechenden Jahres. Die derzeitigen Steuern und Abgaben, die zu Lasten des Mitglieds gehen, sind im Beitrag inbegriffen. Änderungen der Höhe dieser Steuern und Abgaben bewirken eine Änderung der Beitragshöhe. Bei einem Familienbeitritt zur Krankenversicherung richtet sich die Höhe des Beitrags nach der Altersgruppe des ältesten Versicherten. Über 65 Jahre ist der Beitrag individuell. Der Beitrag kann sich am 1. Januar eines jeden Jahres in Abhängigkeit von der Bilanz der versicherten Gruppe ändern. Bei der Zusammensetzung der Gruppe werden das erreichte Alter, der Beruf, das Land des Wohnsitzes, die ausgewählten Versicherungen und Tarife sowie die Mitgliedschaft (individuell oder Familie) berücksichtigt. Der Gesundheitszustand des Versicherten sowie seine medizinischen Kosten werden für die Berechnung seines Beitrags nicht herangezogen. Bei einer Änderung des Versicherungsniveaus, das zum Zeitpunkt des Beitritts auf Antrag des Mitglieds gewählt wurde, wird zur Berechnung des Beitrags das Alter des Versicherten am Tag des Inkrafttretens dieser Änderung herangezogen ZAHLUNGSWEISEN: Die Beiträge sind im Voraus in Euro je nach der vom Mitglied gewählten und auf dem Aufnahmeantrag aufgeführten Zahlungsweise jährlich, halbjährlich, quartalsweise oder monatlich zu entrichten, zahlbar durch: Kreditkarte Scheck in Euro Banküberweisung automatischen SEPA Einzug von einem Konto in Frankreich, Deutschland oder Monaco Eine monatliche Zahlung ist nur bei SEPA-Lastschrift möglich. Der Erstbeitrag muss immer per Kreditkarte oder Banküberweisung bezahlt werden, auch wenn eine monatliche Zahlung per SEPA- Lastschrift vereinbart wurde WAS PASSIERT BEI NICHTZAHLUNG DER BEITRÄGE? Bei Nichtzahlung eines Beitrags innerhalb von 10 Tagen nach seiner Fälligkeit schicken wir an das Mitglied eine Mahnung per Einschreiben. Diese hat 30 Tage später die Aussetzung des Versicherungsschutzes zur Folge. Nach einer erneuten Frist von 10 Tagen wird der Vertrag von uns rechtmäßig gekündigt. Darüber hinaus können wir die Zahlung der restlichen geschuldeten Beiträge gerichtlich einklagen. Bei einer Mahnung wegen Nichtzahlung wird lt. französischem Versicherungsgesetz der Beitrag für das gesamte Jahr sofort fällig. Wir informieren Sie darüber, dass diese Schuld aufgrund Nichtzahlung nicht durch Kündigung des Vertrags wegen Nichtzahlung getilgt wird. Wir werden alles unternehmen, um die Zahlung der geschuldeten Beiträge zu erhalten und können dazu auf ein Inkassobüro zurückgreifen, das auf die Beitreibung internationaler Forderungen spezialisiert ist. Unsere Bearbeitungskosten bzw. die unserer Dienstleister gehen zu Lasten des Mitglieds. Bei Zahlung des Betrags auf dem Mahnschreiben nach Aussetzung der Versicherung und vor Kündigung treten die Versicherungen an dem Tag, der dem Tag der Zahlung folgt, um Uhr erneut in Kraft. Die während des Zeitraums der Aussetzung der Versicherung aufgewendeten Kosten werden im Rahmen dieses Vertrags nicht zurückgezahlt, auch nicht nach Bezahlung des Beitrags. 7. ANPASSUNG DER VERSICHERUNGSLEISTUNGEN UND DES BEITRAGES Der Versicherungsschutz und die Beiträge für die Sterbekapital-, Pflegekapital- und die Krankentagegeldversicherung bei Arbeitsunterbrechung aus medizinischem Grund werden am 1. Januar jedes Jahres um 2 % erhöht, solange der Vertrag in Kraft ist. Zur Bestimmung der geschuldeten Leistungen gelten die versicherten Summen, die am Tag des Todes oder des Eintritts der Arbeitsunterbrechung versichert waren. 11

12 8. SO KÖNNEN SIE IHREN VERTRAG ÄNDERN 8.1. WIE KÖNNEN SIE IHREN VERTRAG ÄNDERN? Das Mitglied kann die Höhe der versicherten Leistungen, die er ursprünglich gewählt hatte, jederzeit ändern (wobei die Änderungen frühestens am 1. des Monates nach Eingang seines Änderungsantrags in Kraft treten). Dafür steht dem Mitglied unser Kundendienst zur Verfügung (Tel.: +33 (0) , Bei einer Erhöhung der Versicherungsleistungen müssen Sie sich erneut medizinischen Formalitäten unterziehen, so wie lt. Vertrag vorgesehen. Bei Änderung des Tarifs für die Krankenversicherung während der Mitgliedschaft werden die Pauschalen (Zahnarzt, Sehhilfen [ ]) nicht kumulativ gewährt. Neugeborene: Die Geburtsanzeige muss uns im Monat nach der Geburt übermittelt werden. Anderenfalls wird eine Gesundheitsprüfung verlangt, und die Aufnahme des Neugeborenen kann erst am 1. des Monats nach medizinischer Genehmigung erfolgen WAS MÜSSEN SIE UNS MITTEILEN? Der Versicherte und das Mitglied müssen uns schriftlich über jede Änderung seines Familienstands, seiner Situation, seiner Wohnanschrift (anderenfalls gelten die Briefe, die an die letzte Anschrift geschickt wurden, als zugestellt), seiner Berufstätigkeit oder die Einstellung derselben informieren. 9. WAS IST DURCH IHREN VERTRAG VERSICHERT UND WIE KÖNNEN SIE LEISTUNGEN ERHALTEN? Mehrfachversicherungen: Die Erstattungen der Versicherung und der anderen staatlichen oder privaten Einrichtungen dürfen den Betrag der tatsächlich aufgewendeten Kosten nicht überschreiten. Mehrfachversicherungen wirken innerhalb der Grenzen jeder Versicherung, unabhängig vom Datum ihres Abschlusses. Sie können sich innerhalb dieser Grenzen entschädigen lassen und sich dazu an die Einrichtung Ihrer Wahl wenden. MEHRFACHVERSICHERUNGEN SIND VON IHNEN BEI STRAFE DER VERWIRKUNG DES VERSICHERUNGSSCHUTZES ANZUGEBEN. DIESE VERPFLICHTUNG GILT FÜR DIE GESAMTE VERTRAGSDAUER. Jeder versicherte Posten bzw. Leistung wird von der Versicherung in Höhe aber nur bis zur festgesetzten Höchstgrenze erstattet. Sie erhalten die nachfolgenden Leistungen, wenn diese auf Ihrer Aufnahmebestätigung aufgeführt sind HEILBEHANDLUNGSKOSTEN: Die Heilbehandlungskosten werden in Höhe der tatsächlichen Kosten und der Kosten übernommen, die unter Berücksichtigung des Landes, in denen sie angefallen sind, als vernünftig und üblich gelten ART UND HÖHE DER ERSTATTUNGEN Versichert ist die Erstattung aller medizinisch notwendigen Kosten für die Leistungen, die in der Leistungsübersicht, aufgeführt sind und, die von einer qualifizierten medizinischen Autorität verordnet wurden. Die Kosten werden Posten für Posten gemäß Tarif, der gewählten Versicherung und der Erstattungshöhe nach Leistungsübersicht erstattet. Für Heilbehandlungskosten, die in einer anderen Währung als in Euro in Rechnung gestellt werden, wird der Wechselkurs angewendet, der am Tag des Eintretens des Schadensfalls gültig war. Es können nur Kosten für die Leistungen erstattet werden, die innerhalb des Versicherungszeitraums erbracht wurden. Sie können je nach Ihrem Bedarf zwischen drei Heilbehandlungskosten-Tarifen wählen: Tarif 1, Tarif 2 und Tarif 3 sowie 3 Selbstbehaltshöhen je Leistung (nicht gültig bei Krankenhausaufenthalten): 0, 20 oder 40. Der vom Mitglied gewählte Tarif und die Höhe des Selbstbehalts gehen aus Ihrer Aufnahmebestätigung hervor. Bei Auswahl der Option Ständige Erweiterung der Krankenversicherung auf das Land der Staatsbürgerschaft profitieren Sie auch in dem Land Ihrer Staatsbürgerschaft zeitlich unbegrenzt von allen Versicherungsleistungen lt. Aufnahmebestätigung. Diese Option steht nur dann zur Verfügung, wenn sich das Land Ihrer Staatsbürgerschaft in der Zone Europa/Mittelmeer- Anrainerstaaten befindet. Höchstgrenzen: Der kumulierte Erstattungsbetrag, der von der Versicherung geleistet wird, unterliegt je Versichertem und Versicherungsjahr dem Höchstbetrag, der für jeden Tarif in der Leistungsübersicht genannt ist. 12

13 ART DER LEISTUNGEN TARIFE TARIF 1 TARIF 2 TARIF 3 Erstattungshöchstgrenze für Heilbehandlungskosten je Versicherungsjahr und Versicherten TARIFE TARIF 1 TARIF 2 TARIF 3 KRANKENHAUSAUFENTHALT* (ohne Ambulante Behandlung, Mutterschaft und Reproduktionsmedizin) Krankenhausaufenthalt für chirurgische und medizinische Behandlung oder Tagesklinik: Transport im Krankenwagen (wenn der Krankenhausaufenthalt von APRIL International übernommen wird) Aufenthaltskosten Honorare für medizinische und chirurgische Leistungen Untersuchungen, Laboranalysen, Arzneimittel Medizinische Leistungen der tatsächlichen Kosten der tatsächlichen Kosten der tatsächlichen Kosten Krankenhausaufenthalt am Wohnsitz der tatsächlichen Kosten der tatsächlichen Kosten der tatsächlichen Kosten Einzelzimmer (inkl. Kosten für Telefon, Fernsehen und Internet) bis 40 /Tag bis 60 /Tag bis 80 /Tag Direkte Übernahme der Krankenhauskosten Zustimmung vorbehaltlich ärztlicher Genehmigung innerhalb von 24 Std. Zustimmung vorbehaltlich ärztlicher Genehmigung innerhalb von 24 Std. Zustimmung vorbehaltlich ärztlicher Genehmigung innerhalb von 24 Std. Elternbett bei Krankenhausaufenthalt des Kindes bis 30 /Tag (Kinder unter 12 Jahren) bis 45 /Tag (Kinder unter 12 Jahren) bis 60 /Tag (Kinder unter 16 Jahren) Krankenhausaufenthalt zur Behandlung psychischer oder nervöser Störungen bis zu 30 Tage/Jahr bis zu 30 Tage/Jahr bis zu 30 Tage/Jahr Rehabilitation direkt nach einem Krankenhausaufenthalt, der von APRIL International übernommen wurde bis zu 30 Tage bis zu 30 Tage bis zu 30 Tage Zahnärztliche Erste Hilfe nach einem Unfall der tatsächlichen Kosten der tatsächlichen Kosten der tatsächlichen Kosten Krebsbehandlung (Strahlen- und Chemotherapie) der tatsächlichen Kosten der tatsächlichen Kosten der tatsächlichen Kosten AIDS-Behandlung der tatsächlichen Kosten der tatsächlichen Kosten der tatsächlichen Kosten Organtransplantation der tatsächlichen Kosten der tatsächlichen Kosten der tatsächlichen Kosten * Für jeden Krankenhausaufenthalt (außer in einer Tagesklinik) ist zunächst eine vorherige Genehmigung einzuholen. Bei Nichteinhaltung dieser Formalität vor dem Krankenhausaufenthalt wird Ihnen ein Selbstbehalt in Höhe von 20 % in Rechnung gestellt (s. Punkt und 9.1.3). 13

14 TARIFE TARIF 1 TARIF 2 TARIF 3 MEDIZINISCHE BETREUUNG (außer Mutterschaft, Reproduktionsmedizin und Zahnarzt) Konsultationen von Allgemeinärzten bis 40 /Behandlung bis 60 /Behandlung bis 100 /Behandlung Konsultationen von Fachärzten bis 60 /Behandlung bis 80 /Behandlung bis 150 /Behandlung Konsultationen von Psychiatern bis 60 /Behandlung, bis 5 Konsultationen/Jahr bis 80 /Behandlung, bis 5 Konsultationen/Jahr bis 150 /Behandlung, bis 5 Konsultationen/Jahr Alternative bzw. sanfte Medizin: Konsultationen von Osteopathen, Homöopathen, Chiropraktikern, Akupunkteuren, Phytotherapeuten und Ernährungsberatern bis 40 /Behandlung bis 60 /Behandlung bis 100 /Behandlung Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Psychomotorik bis 25 /Behandlung, bis 10 Behandlungen/Jahr; nach einer Operation bis 20 Behandlungen/Jahr bis 35 /Behandlung, bis 20 Behandlungen/Jahr; nach einer Operation bis 40 Behandlungen/Jahr bis 50 /Behandlung, bis 30 Behandlungen/Jahr; nach einer Operation bis 60 Behandlungen/Jahr Untersuchungen und medizinische Leistungen im Krankenhaus (Krankenhausaufenthalt unter 24 Std.) (inkl. Laboranalysen und Strahlendiagnostik) bis 500 /Tag bis 700 /Tag bis /Tag Laboranalysen der tatsächlichen Kosten der tatsächlichen Kosten der tatsächlichen Kosten Röntgen, CT, MRT, Sonographie, EKG der tatsächlichen Kosten der tatsächlichen Kosten der tatsächlichen Kosten Nichtärztliche Heilberufe (Leistungen von Pflegepersonal, Sprachtherapeuten, Orthoptisten, medizinischen Fußpflegern)* bis 500 /Jahr bis 700 /Jahr bis /Jahr Krebsbehandlung der tatsächlichen Kosten der tatsächlichen Kosten der tatsächlichen Kosten AIDS-Behandlung der tatsächlichen Kosten der tatsächlichen Kosten der tatsächlichen Kosten ARZNEIMITTEL (außer Mutterschaft, Reproduktionsmedizin und Zahnarzt) Medikamente und Behandlungen (inkl. Homöopathie und Phytotherapie) der tatsächlichen Kosten der tatsächlichen Kosten der tatsächlichen Kosten HILFSMITTEL UND PROTHESEN* (außer Sehhilfen und Zahnersatz) Ohne Krankenhausaufenthalt bis 200 /Prothese bis 400 /Prothese bis 700 /Prothese Mit Krankenhausaufenthalt (Kostenübernahme durch APRIL International) der tatsächlichen Kosten, bis / Krankenhausaufenthalt der tatsächlichen Kosten, bis / Krankenhausaufenthalt der tatsächlichen Kosten, bis / Krankenhausaufenthalt * Leistungen, für die eine vorherige Genehmigung einzuholen ist (s. Punkt und 9.1.3). 14

15 TARIFE TARIF 1 TARIF 2 TARIF 3 MUTTERSCHAFT*: Wartezeit 10 Monate Direkte Übernahme der Krankenhauskosten bei einer Entbindung Kostenübernahme vorbehaltlich ärztlicher Genehmigung Kostenübernahme vorbehaltlich ärztlicher Genehmigung Kostenübernahme vorbehaltlich ärztlicher Genehmigung Entbindungskosten: Krankenhausaufenthalt, Einzelzimmer, Aufenthaltskosten, Honorare für medizinische und chirurgische Leistungen Entbindung zu Hause Konsultationen, Apothekenkosten, Untersuchungen und Betreuung vor und nach der Geburt Physiotherapie nach der Geburt 100% der tatsächlichen Kosten, bis /je Schwangerschaft (bis bei einer Entbindung durch Kaiserschnitt) 100% der tatsächlichen Kosten, bis /je Schwangerschaft (bis bei einer Entbindung durch Kaiserschnitt) 100% der tatsächlichen Kosten, bis /je Schwangerschaft (bis bei einer Entbindung durch Kaiserschnitt) Kurse zur Geburtsvorbereitung (nur, wenn sie von einem Arzt oder einer Hebamme erteilt werden) HIV-Screening im Rahmen der geburtsvorbereitenden Untersuchungen Diagnose von Chromosomenanomalien Komplikationen bei Schwangerschaft und Entbindung 100% der tatsächlichen Kosten 100% der tatsächlichen Kosten 100% der tatsächlichen Kosten VORSORGE Impfungen 100% der tatsächlichen Kosten (bis 50 /Jahr bei Reiseimpfungen) 100% der tatsächlichen Kosten (bis 100 /Jahr bei Reiseimpfungen) 100% der tatsächlichen Kosten (bis 150 /Jahr bei Reiseimpfungen) Brust-, Gebärmutterhals-, Mundhöhlen-, Haut-, Prostataund Darmkrebsscreening der tatsächlichen Kosten der tatsächlichen Kosten der tatsächlichen Kosten Sonstige Screeninguntersuchungen (Hepatitis B, Hörstörungen, Neugeborenenuntersuchungen, HIV-Test ) der tatsächlichen Kosten der tatsächlichen Kosten der tatsächlichen Kosten Knochendichtemessung (Osteoporosescreening) bis 50 /Jahr bis 75 /Jahr bis 100 /Jahr * Leistungen, für die eine vorherige Genehmigung einzuholen ist (s. Punkt und 9.1.3). 15

16 TARIFE TARIF 1 TARIF 2 TARIF 3 REPRODUKTIONSMEDIZIN: Wartezeit 12 Monate** Arzneimittel in vitro-fertilisation Laboranalysen bis 200 /Jahr bis 400 /Jahr bis 600 /Jahr Verlaufs- und Nachkontrolle ZAHNBEHANDLUNGEN: Wartezeit 3 Monate** für Zahnbehandlungen, Parodontologie und Endodontie und 6 Monate** für Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie Zahnbehandlungen Parodontologie (Zahnfleischbehandlung bei Zahnfleischschwund, Zahnfleischerkrankungen) und Endodontie bis 600 /Jahr und bis /Jahr ab dem 2. Jahr bis /Jahr und bis /Jahr ab dem 2. Jahr bis /Jahr und bis /Jahr ab dem 2. Jahr Zahnersatz und Implantate* Kieferorthopädie* bis 16 Jahre bis 400 /Jahr für maximal 2 Jahre bis 800 /Jahr für maximal 2 Jahre bis /Jahr für maximal 2 Jahre SEHHILFEN: Wartezeit 6 Monate** Brillenfassung und Gläser, Kontaktlinsen, inkl. Einweg bis 150 /Jahr bis 200 /Jahr bis 400 /Jahr ** Leistungen, für die eine vorherige Genehmigung einzuholen ist (s. Punkt und 9.1.3). ** Keine Wartezeit, wenn Sie vorher einen vergleichbaren oder höheren Versicherungsschutz hatten, der vor weniger als einem Monat gekündigt wurde, bei Vorlage eines Belegs, aus dem der bis zu diesem Zeitpunkt vereinbarte Versicherungsschutz hervorgeht, sowie der entsprechenden Kündigungsbestätigung (s. Punkt 5.2) WAS IST BEI EINEM KRANKRENHAUSAUFENTHALT ZU TUN? Jeder Krankenhausaufenthalt bedarf einer vorherigen Genehmigung. Um diese vorherige Genehmigung zu erhalten, müssen Sie spätestens 5 Tage vor Ihrer Aufnahme in der Klinik von Ihrem behandelnden Arzt das Formular Vertrauliche medizinische Bescheinigung ausfüllen lassen. Bei einer Krankenhaus-Notaufnahme kontaktieren Sie uns bitte so schnell wie möglich, damit wir Ihnen dieses Formular übermitteln können. Das Formular Vertrauliche medizinische Bescheinigung finden Sie in Ihrem Kundenkonto, das Sie über die Webseite erreichen, oder Sie erhalten es, wenn Sie uns unter der +33 (0) anrufen oder eine an info.expat@ april-international.com schicken. Dieses Formular, aus dem der Grund für Ihren Krankenhausaufenthalt, der Zeitraum und die Art der Erkrankung sowie der Zeitpunkt des Auftretens der ersten Symptome bzw. die Umstände des Unfalls hervorgehen (wobei bei einem Unfall der Unfallbericht als Nachweis mitzuschicken ist), ist mit allen anderen medizinischen Unterlagen, die zur Beurteilung Ihres Falls sachdienlich sind, an unseren Vertrauensarzt zu schicken: per Fax: +33 (0) per hospitalisation.expat@april-international.com postalisch: APRIL International Expat, 110 avenue de la République, CS 51108, Paris Cedex 11, FRANKREICH 16

17 Wenn diese Formalität der vorherigen Genehmigung nicht eingehalten wird, behalten wir von der Erstattung Ihrer Rechnung einen Selbstbehalt von 20 % ein (Unfall oder Notaufnahme ausgenommen). Direkte Übernahme Ihrer Krankenhauskosten: Wir können Ihre Kosten für Krankenhausaufenthalte (inkl. bei einem Aufenthalt in einer Tagesklinik) direkt mit der Klinik abrechnen, in der Sie sich aufhalten. Dazu kontaktieren wir das Krankenhaus direkt. Zur Beantragung einer direkten Übernahme Ihrer Krankenhauskosten bzw. für sonstige Informationen vor Ihrem Krankenhausaufenthalt nutzen Sie bitte die folgenden Notfallnummern (diese stehen auch auf Ihrer Versichertenkarte): aus den USA und Kanada: (+1) (Hotline) aus lateinamerikanischen Ländern: (+1) (R-Gespräch) aus einem Land der Zone Asien-Pazifik: +66 (0) aus den Ländern des Mittleren Ostens, Afrika und Europa: + 33 (0) Bitte übersenden Sie uns immer die Rechnungen und Entlassungsberichte Ihres jeweiligen Krankenhausaufenthalts. Wenn Ihre Krankenhauskosten von uns nicht direkt übernommen werden, informieren Sie sich bitte unter Punkt 9.1.4, wie Sie die von Ihnen bezahlte Rechnung erstattet bekommen können WIE ERHALTE ICH EINE KOSTENÜBERNAHME UND DEN ENTSPRECHENDEN ANTRAG VOR BEGINN BESTIMMTER BEHANDLUNGEN ODER THERAPIEN? Bestimmte medizinische Leistungen müssen vorher von unserem Vertrauensarzt genehmigt werden (Gültigkeit 6 Monate). Das bedeutet, dass Sie zuvor von Ihrem behandelnden Arzt, der diese Leistungen verordnet, einen Kostenübernahmeantrag ausfüllen lassen müssen, dem ein detaillierter Kostenvoranschlag beizufügen ist. Das Kostenübernahme-Antragsformular steht in Ihrem Versichertenbereich auf der Webseite zur Verfügung, oder Sie erhalten es bei einem Anruf unter der +33 (0) oder per an info.expat@april-international.com. Genehmigungspflichtig sind: - Krankenhausaufenthalte - aufeinander folgende Leistungen (Leistungen von Pflegepersonal, Sprachtherapeuten, ) über 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr - Zahnersatz und -implantate, deren Kosten über liegen - kieferorthopädische Behandlungen - Hilfsmittel und Prothesen, deren Kosten über 400 liegen Bei einer Schwangerschaft übermitteln Sie uns bitte ein Dokument, das die Schwangerschaft bestätigt. Kieferorthopädische Behandlungen müssen vor dem 16. Geburtstag des Versicherten begonnen werden. Die Behandlungsdauer ist auf 2 Jahre begrenzt. Ihren Antrag auf Kostenübernahme schicken Sie bitte an folgende Anschrift: APRIL International Expat Service Remboursements 110, avenue de la République CS Paris Cedex 11 - FRANKREICH claims.expat@ april-international.com WIE STELLE ICH EINEN LEISTUNGSANTRAG? Sie konsultieren einen Arzt > Sie schicken Ihre Kostenübernahmeanträge an APRIL International > Ihre Erstattung wird von APRIL International bearbeitet: Sie erhalten den Betrag auf dem Konto Ihrer Wahl oder per Scheck in Euro > Um eine Erstattung zu erhalten: Bitte füllen Sie das Leistungsantragsformular aus, das in Ihrem Kundenkonto auf der Webseite zur Verfügung steht oder Ihnen auf einfache Anforderung unter der +33 (0) oder nach einer an info.expat@ aprilinternational.com zugeschickt wird. Schicken Sie uns dieses bitte innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum der Behandlungen mit den folgenden Unterlagen zu: Originale der bezahlten Honorar-, Kosten- und Rezeptrechnungen, aus denen das Datum, Ihr Name, Ihre Vornamen und Ihr Geburtsdatum, der Typ der Krankheit, die Art, das Datum der Arztbesuche und die erteilten Behandlungen hervorgehen, mit den Zahlungsbelegen. Aus den Rezepten müssen die Bezeichnung, der Preis der Medikamente und die Landeswährung leserlich hervorgehen 17

18 Wenn die Behandlungen genehmigungspflichtig sind, ist das von unserem medizinischen Dienst genehmigte Kostenübernahme- Antragsformular beizufügen Bei einem Krankenhausaufenthalt müssen Sie Ihrem Antrag den Entlassungsbericht der Klinik sowie das von Ihrem Arzt ausgefüllte Formular Vertrauliche medizinische Bescheinigung beifügen. Überprüfen Sie außerdem, dass aus Ihrer Rechnung die Kosten für das Einzel- oder Zweibettzimmer detailliert hervorgehen Wir behalten uns die Möglichkeit vor, weitere Belege zu verlangen, die unser Ansicht nach notwendig sind, um prüfen zu können, dass Ihre Behandlungen im Rahmen des vorliegenden Vertrags versichert sind. Ihre Leistungsanträge schicken Sie bitte an folgende Anschrift: APRIL International Expat Service Remboursements 110, avenue de la République CS Paris Cedex 11 - FRANKREICH Sonderfall für in Frankreich erteilte Behandlungen: Bei Ihrer Aufnahme erhalten Sie für Ihre Behandlungen in Frankreich eine Drittzahlerkarte (s. Punkt 1.2). Bei Vorlage dieser Karte gegenüber einem Gesundheitsfachmann werden Sie, wenn dieser Mitglied des Almerys-Netzwerks ist, von der Bezahlung dieses Gesundheitsfachmanns im Rahmen Ihrer vertraglichen Versicherungsleistungen entbunden. Sollten Sie mit dem Erstattungsbetrag nicht einverstanden sein, müssen Sie uns das innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum der Erstellung der Abrechnung mitteilen. Ihre Erstattungen erfolgen: per Scheck in Euro per Überweisung auf ein Konto in Frankreich (bitte legen Sie dem Aufnahmeantrag einen RIB bei) per Überweisung auf ein Konto in den USA (bitte legen Sie dem Aufnahmeantrag eine internationale Bankverbindung mit Kontonummer, SWIFT-Code, Anschrift der Bank und Routing-Nr. - ABA bei) per Überweisung auf ein Konto in einem anderen Land (bitte legen Sie dem Aufnahmeantrag eine internationale Bankverbindung mit Kontonummer, SWIFT-Code und Anschrift der Bank bei) Je nachdem, wo Ihr Bankkonto geführt wird, kann Ihre Bank Gebühren berechnen. Diese werden von Ihrem Erstattungsbetrag abgezogen: bei Überweisungen auf ein Bankkonto in Frankreich fallen keine Bankgebühren an bei Überweisungen auf ein Bankkonto in Europa (außerhalb Frankreichs) werden die Gebühren (zwischen Ihnen und uns hälftig) geteilt, unabhängig von der Höhe des Überweisungsbetrags bei Überweisungen auf ein Bankkonto in den übrigen Ländern (außerhalb Europas) - werden die Bankgebühren bei Überweisungen unter 75 (zwischen Ihnen und uns hälftig) geteilt - gehen die Bankgebühren bei Überweisungen über 75 vollständig zu Ihren Lasten. Alle Erstattungen erfolgen unter Beachtung der Vorschriften unter Punkt ASSISTANCE-LEISTUNGEN: Wie nutzen Sie die Leistungen der Assistance-Versicherung? Um die nachfolgend genannten Leistungen nutzen zu können, müssen Sie unbedingt das vorherige Einverständnis von APRIL International Assistance einholen: entweder telefonisch in Frankreich unter der +33 (0) oder per Fax unter +33 (0) APRIL International Assistance wird erst nach der Organisation von Erste-Hilfe-Maßnahmen auf Anordnung einer zuständigen medizinischen Autorität medizinisch tätig. Nach dem ersten Anruf setzt sich das Ärzteteam mit dem behandelnden Arzt vor Ort in Verbindung, um zu den Bedingungen tätig zu werden, die dem Zustand des Kranken oder Verletzten am besten entsprechen ANWENDUNGSBEDINGUNGEN Wird eine der nachfolgend genannten Hilfsmaßnahmen durch Sie oder Ihr Umfeld veranlasst, werden diese nur dann von APRIL International Assistance erstattet, wenn die Versicherung zuvor darüber informiert wurde und ihr ausdrückliches Einverständnis durch Mitteilung einer Bearbeitungsnummer erteilt hat. In diesem Fall werden die Kosten lt. Beleg und innerhalb der Grenzen erstattet, die gegolten hätten, wenn APRIL International Assistance die Serviceleistungen selbst organisiert hätte. APRIL International Assistance kann bei Streik, Aufruhr, Volksaufstand, Repressalien, Behinderungen der Bewegungsfreiheit von Gütern und Personen, terroristischen Handlungen oder Sabotage, Kriegszustand, Bürgerkrieg oder von einer ausländischen Macht erklärtem oder nicht erklärtem Krieg, Kernschmelze, Aussendung ionisierender Strahlung und anderen zufälligen Ereignissen oder höherer Gewalt nicht für Verzögerungen oder Verhinderungen bei der Ausübung dieser Serviceleistungen haftbar gemacht werden. 18

19 RÜCKTRANSPORT AUS GESUNDHEITLICHEN GRÜNDEN Bei einem Unfall oder einer plötzlichen Erkrankung kontaktieren die Ärzte von APRIL International Assistance die behandelnden Ärzte vor Ort und treffen in Abhängigkeit von den eingeholten Informationen und den medizinischen Erfordernissen die Entscheidungen, die Ihrem Zustand am besten entsprechen. Wenn das Ärzteteam von APRIL International Assistance Ihren Rücktransport empfiehlt, organisiert und übernimmt APRIL International Assistance dessen Durchführung in Abhängigkeit von den medizinischen Erfordernissen lt. Ärzteteam. Der Rücktransport erfolgt: - entweder in die am besten geeignete Klinik - oder in die Klinik, die Ihrem Wohnsitz in dem Land Ihrer Staatsbürgerschaft (oder in Ihrem Herkunftsland, sofern abweichend) oder Ihrem Hauptwohnsitz in dem Land Ihrer Entsendung am nächsten liegt - oder an Ihren Wohnsitz in Ihrem Land der Staatsbürgerschaft (oder in Ihrem Herkunftsland, sofern abweichend) oder an Ihren Hauptwohnsitz in Ihrem Land der Entsendung Wenn Sie in ein Behandlungszentrum eingewiesen werden, das sich außerhalb des Einzugsbereichs Ihres üblichen Wohnsitzes in dem Land Ihrer Staatsbürgerschaft oder Ihres Hauptwohnsitzes in Ihrem Land der Entsendung befindet, organisiert APRIL International Assistance Ihre Rückreise nach medizinisch festgestellter Konsolidierung und übernimmt Ihren Transfer an den Ort Ihres Hauptwohnsitzes in Ihrem Land der Entsendung oder in Ihrem Land der Staatsbürgerschaft. Der Rücktransport kann in einem Sanitätswagen (Leichtfahrzeug), einer Ambulanz, mit der Bahn, mit einem Linienflug oder einem Ambulanzjet erfolgen. Die Entscheidung über den Ort des Krankenhausaufenthalts, das Datum, die Notwendigkeit Ihrer Begleitung und die verwendeten Mittel wird ausschließlich vom Ärzteteam getroffen. Eine Ablehnung der vom Ärzteteam vorgeschlagenen Lösung bewirkt die Annullierung der Personenassistance-Versicherung. APRIL International Assistance kann Sie auffordern, Ihr Reisedokument zu verwenden, wenn dieses verwendet oder geändert werden kann ANWESENHEIT EINES MITGLIEDS IHRER FAMILIE BEI EINEM KRANKENHAUSAUFENTHALT Wenn Ihr Zustand Ihren Rücktransport nicht erlaubt oder nicht rechtfertigt und wenn der Krankenhausaufenthalt vor Ort länger als 6 aufeinanderfolgende Tage andauert, stellt APRIL International Assistance einem Mitglied Ihrer Familie ein Ticket für die Hinund Rückreise im Flugzeug in der Economy-Klasse mit der Bahn 1. Klasse zur Verfügung, um zu Ihnen reisen zu können. Diese Leistung wird nur dann genehmigt, wenn sich kein anderes volljähriges Mitglied Ihrer Familie vor Ort befindet. APRIL International Assistance organisiert dessen Unterbringung vor Ort und übernimmt seine Hotelkosten (nur Zimmer und Frühstück) für maximal 10 Übernachtungen in Höhe von 80 pro Nacht. Andere vorübergehende Unterbringungslösungen sind nicht erstattungsfähig VORSCHUSS DER MEDIZINISCHEN BEHANDLUNGSKOSTEN BEI EINEM KRANKENHAUSAUFENTHALT IM LAND DER ENTSENDUNG Wenn Sie in Ihrem Land der Entsendung in ein Krankenhaus eingewiesen werden und wenn Sie in Ihrem Land der Entsendung nicht von APRIL International gegen Krankheit versichert sind, zahlt APRIL International Assistance bei einer schweren Körperverletzung einen Vorschuss für medizinische und chirurgische Leistungen, die von einer medizinischen Autorität verordnet wurden, in Höhe von Dazu verlangt APRIL International Assistance von Ihnen (oder von einem Ihrer Anspruchsberechtigten) einen Kautionsscheck oder eine Schuldanerkennung in Höhe des Vorschussbetrags. Die Erstattung des Vorschusses erfolgt durch Belastung Ihrer Kreditkarte, sofern Sie sich nicht verpflichten, die Rückzahlung innerhalb von maximal 30 Tagen ab dem Datum des Versands der Rückzahlungsaufforderung von APRIL International Assistance durchzuführen. Sollte die Rückzahlung der Behandlungskosten nicht innerhalb der vorgesehenen Frist erfolgen, behalten wir uns rechtliche Schritte vor SUCH- UND RETTUNGSKOSTEN Diese Versicherungsleistung hat die Erstattung Ihrer Such- und Rettungskosten zum Gegenstand, die bei einer Maßnahme von Spezialteams auf einem privaten oder öffentlichen Grundstück anfallen, die mit allen Mitteln, inkl. Hubschraubern, ausgerüstet sind. Diese Versicherungsleistung wirkt in Ergänzung bzw. nach vollständiger Inanspruchnahme weiterer ähnlicher Versicherungen, die Sie u. U. abgeschlossen haben. Die Versicherungsleistung ist in allen Fällen auf maximal je Person und je Ereignis begrenzt ÜBERFÜHRUNG DER STERBLICHEN ÜBERRESTE BEI ABLEBEN UND KOSTEN FÜR DEN SARG Nach Ihrem Ableben organisiert und übernimmt APRIL International Assistance die Überführung Ihrer sterblichen Überreste (Leichnam, Asche) vom Ort des Ablebens bis zum Ort der Beerdigung in dem Land Ihrer Staatsbürgerschaft (oder in Ihrem Herkunftsland, sofern abweichend). APRIL International Assistance übernimmt die Kosten für die post mortem durchzuführenden Handlungen, die Sarglegung und die für den Transport notwendigen Vorkehrungen. Die mit dem von der Assistance organisierten Transport verbundenen Sargkosten werden von der Versicherung bis zu einer Höhe von maximal übernommen. Die Kosten für die Bestattung, die Trauerfeier, den Leichenzug vor Ort und die Beerdigung oder Einäscherung gehen zu Lasten Ihrer Familie. Die Auswahl der an der Überführung beteiligten Firmen erfolgt ausschließlich durch die Versicherung. 19

20 RÜCKREISE DER VERSICHERTEN FAMILIENMITGLIEDER Im Fall eines Rücktransports zu Behandlungszwecken oder einer Rückführung der sterblichen Überreste des Versicherten organisiert APRIL International Assistance die Rückreise der mitreisenden versicherten Familienmitglieder nach Hause. APRIL International Assistance übernimmt die Kosten für ein Reisedokument für einen einfachen Flug in der Economy-Klasse oder für eine einfache Bahnfahrt 1. Klasse, sofern die für ihre Reise ursprünglich vorgesehenen Tickets nicht verwendbar oder umbuchbar sind RÜCKREISE DES VERSICHERTEN NACH KONSOLIDIERUNG IN DAS LAND DER ENTSENDUNG Wenn Sie nach einem Rücktransport zu Behandlungszwecken in der Lage sind, Ihre Berufstätigkeit wieder aufzunehmen, organisiert APRIL International Assistance Ihre Rückkehr in Ihr Land der Entsendung, sofern das entsprechende Einverständnis des Ärzteteams der Versicherung vorliegt. APRIL International Assistance übernimmt die Kosten für das Reisedokument für einen einfachen Flug in der Economy-Klasse bzw. eine einfache Bahnfahrt 1. Klasse ANWESENHEIT EINES ANGEHÖRIGEN BEIM VERSTORBENEN Wenn sich die Anwesenheit eines Familienmitglieds oder eines Angehörigen vor Ort als unabdingbar für die Identifizierung des verstorbenen Versicherten und die Erledigung der Formalitäten für den Rücktransport oder Einäscherung erweisen sollte, stellt APRIL International Assistance ein Reisedokument für die Hin- und Rückreise im Flugzeug in der Economy-Klasse oder mit der Bahn 1. Klasse zur Verfügung. Diese Versicherungsleistung kann nur dann abgerufen werden, wenn der Versicherte im Augenblick seines Todes allein vor Ort war. APRIL International Assistance organisiert die Unterbringung eines Familienmitglieds bzw. eines Angehörigen vor Ort und übernimmt seine Hotelkosten (nur Zimmer und Frühstück) für maximal 4 aufeinanderfolgende Übernachtungen in Höhe von 50 pro Nacht. Andere vorübergehende Unterbringungslösungen sind nicht erstattungsfähig ERMITTLUNG UND VERSAND VON MEDIKAMENTEN, DIE VOR ORT NICHT ZUR VERFÜGUNG STEHEN Sollte es nicht möglich sein, die vor der Abreise von Ihrem behandelnden Arzt in dem Land Ihrer Staatsbürgerschaft (oder in Ihrem Herkunftsland, sofern abweichend) verordneten notwendigen Arzneimittel oder ihr Äquivalent vor Ort zu beschaffen, ermittelt APRIL International Assistance diese in Frankreich. Wenn sie dort lieferbar sind, werden sie unter Beachtung der lokalen Gesetze und der verfügbaren Transportmittel schnellstmöglich versandt. Diese Leistung gilt für zeitlich begrenzte Anforderungen. Im Rahmen von Langzeitbehandlungen, bei denen ein regelmäßiger Versand notwendig ist oder für Impfstoffe, kann sie nicht gewährt werden. Die Arzneimittelkosten gehen zu Ihren Lasten. Sie verpflichten sich, deren Kosten zzgl. eventueller Zollgebühren innerhalb von 30 Tagen ab dem Versanddatum zu erstatten RECHTSSCHUTZ IM AUSLAND (GILT NICHT IN DEM LAND IHRER STAATSBÜRGERSCHAFT) Bei einer fahrlässigen Zuwiderhandlung gegen die in Ihrem Land der Entsendung geltenden Gesetze und bei allen Handlungen, die kein Verbrechen sind, wird APRIL International Assistance auf schriftlichen Antrag tätig, sofern gegen Sie Klage eingereicht wurde. Dieser Versicherungsschutz gilt nicht im Zusammenhang mit Ihrer Berufstätigkeit. APRIL International Assistance übernimmt die Kosten für den Anwalt vor Ort bis maximal je Ereignis KAUTIONSVORSCHUSS BEI EINEM STRAFVERFAHREN IM AUSLAND (GILT NICHT IN DEM LAND IHRER STAATSBÜRGERSCHAFT) APRIL International Assistance hinterlegt die von den Behörden verlangte Kaution im Rahmen eines Vorschusses, damit Sie auf freien Fuß gesetzt werden können bzw. nicht in Untersuchungshaft müssen. Dieser Vorschuss wird von einem Juristen vor Ort bis zu einer Höhe von maximal je Ereignis geleistet. Sie sind verpflichtet, APRIL International Assistance diesen Vorschuss zurückzuzahlen: bei Rückzahlung der Kaution wegen Einstellung des Verfahrens oder bei Freispruch innerhalb von 15 Tagen ab der rechtskräftigen Entscheidung des Gerichts im Fall einer Verurteilung auf jeden Fall innerhalb einer Frist von 3 Monaten ab dem Datum der Zahlung ÜBERMITTLUNG WICHTIGER NACHRICHTEN Wenn Sie faktisch nicht in der Lage sind, eine wichtige Nachricht zu übermitteln und wenn Sie darum bitten, übermittelt APRIL International Assistance kostenlos auf dem schnellsten Weg Ihre Nachrichten oder Neuigkeiten an die Mitglieder Ihrer Familie, Ihre Angehörigen oder Ihren Arbeitgeber. Für den Inhalt der Nachrichten sind ihre Verfasser verantwortlich, die identifizierbar sein müssen und für die nur sie haften, wobei APRIL International Assistance nur als Vermittler für die Überbringung der Nachrichten auftritt. APRIL International Assistance kann auch in umgekehrter Richtung als Vermittler dienen. 20

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