GEOTECHNISCHE STELLUNGNAHME NR. 1
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- Lieselotte Weiss
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1 RAP Stra Prüfstelle (A und I) in Saarbrücken, anerkannt in Rheinland-Pfalz WPW GEO.INGENIEURE GmbH Postfach D Saarbrücken Zugelassene Untersuchungsstelle nach 18 BBodSchG in Saarbrücken Hochstraße 61 D Saarbrücken Telefon 0681/ Telefax 0681/ GEOTECHNISCHE STELLUNGNAHME NR. 1 info@wpw-geoing.de Internet: Weitere Bürostandorte: Trier Tochtergesellschaft: WPW GEO.LUX S.àr.l. Projekt: WGI Ihr Ansprechpartner: Herr Hastenteufel TBE Auftragsnr.: WGI Bauherr und AG: Landeshauptstadt Saarbrücken Bezug: Gutachten des Sachverständigen Geologen Lehners; Besprechung am Verteiler: Landeshauptstadt Saarbrücken Herr Mathias Kurz mathias.kurz@saarbruecken.de Mit der Bitte um weitere Verteilung! Datum: HRB Geschäftsführer: Sparkasse Saarbrücken Handelsregister Saarbrücken Dr.-Ing. Thomas Becker Konto: BLZ: Steuernummer: 040/122/03069 Dipl.-Geol. Volker Heilbrunn IBAN: DE Umsatzsteuer-IdNr.: DE Martin Hollinger SWIFT BIC: SAKSDE55XXX
2 2 1. VERANLASSUNG Im Zuge des Ermittlungsverfahrens gegen die Fa. Marullo u.a. im Zusammenhang mit der Ausführung der Bauarbeiten im Bereich der unteren Berliner Promenade wurde dem Unterzeichner das staatsanwaltschaftlich beauftragte Gutachten 1 des Sachverständigen Dipl.-Geologen Lukas Lehners zur Verfügung gestellt. Hinsichtlich der dort festgestellten Mängel wurden die WPW GEO.INGENIEURE GmbH seitens der Landeshauptstadt Saarbrücken damit beauftragt, die Mängel in den maßgebenden Bereichen fachtechnisch zu bewerten, die damit verbundenen geotechnischen Risiken für eine unveränderte Weiternutzung der betroffenen Flächen aufzuzeigen und eine Empfehlung zur Sanierung auszusprechen. 2. BEWERTUNG DER FESTGESTELLTEN SITUATION Im Zuge der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wurden seitens des Sachverständigen insgesamt 7 Schürfungen von ursprünglich vorgesehenen 14 Schürfungen entlang der unteren Berliner Promenade zwischen der Luisenbrücke und der Wilhelm-Heinrich-Brücke ausgeführt. Zwei dieser Schürfungen befanden sich im Bereich der durch die obere Berliner Promenade überdachten Parkzone, die restlichen 5 Schürfungen sind saarseitig der asphaltierten Zufahrt der unteren Berliner Promenade zwischen der Straße und der Harten Uferkante ausgeführt. Grundlage des Sachverständigengutachtens Lehners ist ein Soll-Ist-Vergleich zwischen dem vertraglich geschuldeten Bau-SOLL der Fa. Marullo und dem in den Schürfungen durch entsprechenden bodenmechanische Versuche festgestellten IST-Zustand nach der Ausführung, aus dessen Vergleich sich bei Abweichungen die möglichen Baumängel definieren. Der Regelaufbau der gepflasterten Berliner Promenade außerhalb der asphaltierten Straße besteht aus Betonwerksteinpflaster (Dicke 10 cm), Splittbett (3 cm), Schottertragschicht STS 0/56 (22 cm) und Frostschutzschicht FSS (34 cm), so dass der Gesamtregelaufbau 69 cm beträgt. Zur Gewährleistungen einer ausreichenden Tragfähigkeit war darüber hinaus in allen Bereichen Bodenaustausch (Naturgestein 0/100, Schichtstärke 50 cm) einzubauen. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens wurden die Stärken der Einzelschichten, die Tragfähigkeit durch statische Plattendruckversuche (E V2 sowie Verhältnis E V2 /E V1 ), der Verdichtungsgrad als Vergleichswert zur Proctordichte sowie der Feinkornanteil und der Fremdstoffanteil in allen ausgeführten Schürfungen bestimmt. Die daraus festgestellten Abweichungen sind im o.g. Sachverständigengutachten tabellarisch zusammengefasst und bewertet. Demzufolge kristallisieren sich insbesondere in den Bereichen Schurf 14 und Schurf 2 zu geringe Verdichtungsgrade der eingebauten Schottertragschicht STS sowie der unterlagernden Frostschutzschicht FSS und zu hohe Feinkorngehalte im Einbauzustand insbesondere in den Frostschutzschichten FSS heraus. Schürfung 14 liegt dabei unmittelbar zwischen der oberen und unteren Freitreppe westlich der Wilhelm-Heinrich-Brücke und Schürfung 2 unmittelbar östlich der Luisenbrücke zwischen Mittelstreifen (mit Lichtanlage) und Harter Uferkante. 1 Gutachten SB : Ermittlungsverfahren gegen Marullo, Untergrundaufbau der unteren Berliner Promenade, Ausdruck vom , erstellt durch Dipl.-Geologe Lukas Lehners, Beratender Ingenieur (ING) am Seite 2 von 5
3 3 Die Schürfungen 5 und 7 liegen im Bereich der überdachten Parkzone stadtseitig der asphaltierten Straße etwa auf Höhe Berliner Promenade 4 (Schürfung 5) bzw. Berliner Promenade 7 (Schürfung 7). In beiden Schürfungen wurde im Bereich der unterlagernden Frostschutzschicht FSS ein zu geringer Verdichtungsgrad festgestellt, während die Verdichtungsanforderungen in der überlagernden Schottertragschicht STS praktisch eingehalten sind. Lediglich in der Schürfung 7 wurde darüber hinaus der zulässige Feinkornanteil überschritten (zulässig 5 Gew.-%, vorhanden 6,6 Gew.-%) und die vorgesehene Schichtstärke der FSS von 34 cm mit lediglich 18 cm nicht eingehalten. In den Schürfungen 3 und 4, die östlich der Luisenbrücke und östlich der Schürfung 2 im Promenadenbereich zwischen dem Mittelstreifen und der Harten Uferkante ausgeführt wurden, liegen geringfügige Abweichungen bei den Verdichtungsgraden (i.w. in der FSS) sowie moderate Überschreitungen der zulässigen Feinkornanteile vor. Die Schürfung 12 wurde hinter der Harten Uferkante etwa auf Höhe der Berliner Promenade 14 ausgeführt. Hier zeigte sich lediglich eine Abweichung von 1,5 Gew.-% im Feinkornanteil vom geschuldeten Bau-SOLL in der FSS. Die oben beschriebenen Feststellungen im Sachverständigengutachten Lehners identifizieren die Abweichungen der Bauausführung vom vereinbarten Bau-SOLL. Zur Bewertung des daraus resultierenden Risikos für die geplante Nutzungsdauer bei einem unveränderten Belassen der baulichen Situation sind die Umgebungsbedingungen einzubeziehen. Im vorliegenden Fall sind somit zwei wesentliche Umgebungsbedingungen zu nennen: 1. Lage des ungebundenen Oberbaus (STS und FSS) sowie des Bodenaustausches in der Wasserwechselzone der Saar mit Überstau der Berliner Promenade im Hochwasserfall. 2. Sporadische, nicht regelmäßige Beanspruchung der Verkehrsflächen durch Lieferverkehr, Regelnutzung als Parkfläche stadtseitig der asphaltierten Straße. Durch die Lage der Verkehrsfläche der Berliner Promenade im Bereich der Wasserwechselzone besteht daher bei hoch anstehendem Saarwasserstand sowie im Hochwasserfall die Gefahr eines Feinkornaustrages aus den Tragschichten (STS und FSS) bei ansteigendem sowie fallendem Grundwasserstand durch die damit jeweils entgegengesetzte Strömung. Darüber hinaus wird durch einen zu hohen Feinkornanteil auch die Dränfähigkeit dieser Schichten 2 herabgesetzt. Der Übergang des ungebundenen Oberbaus (FFS) in den Bodenaustausch im Planum befindet sich bereits teilweise im Bereich des Saarwasserspiegels bei Normalwasserständen, so dass hier ein Strömungswechsel (Schiffsverkehr, Wellenbildung) als Regelbeanspruchung anzusehen ist. Vor diesem Hintergrund können nach Einschätzung der Unterzeichner Feinkornanteile in Frostschutzschichten (FSS) und Schottertragschichten (STS) im eingebauten Zustand über 7 Gew.-% nicht mehr toleriert werden. 2 Dieser Umstand wurde auch vom Sachverständigen Lehners in seinem Gutachten als schadensrelevant eingestuft. Seite 3 von 5
4 4 Aufgrund der geringen Verkehrsbeanspruchung der gepflasterten Flächen (Bereich der überdachten Parkzone sowie Bereich zwischen dem Mittelstreifen und der Harten Uferkante) sind aus der Sicht der Unterzeichner hingegen Verdichtungsgrade von D Pr 100 % tolerierbar. Ein regelmäßiges Befahren mit Pkw und Lkw würde bei dieser reduzierten Anforderung mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Ausbildung von Spurrillen führen. Größere Abweichungen von den geforderten Verdichtungsgraden wurden mit Ausnahme der Stelle 2 in allen anderen Schürfungen nur in der unterlagernden Frostschutzschicht (FSS) festgestellt und liegen dort auch unter D Pr = 100 %. In den Schürfungen 5 und 7 (überdachte Parkzone) liegen die Werte bei D Pr % bei Verdichtungsverhältnissen E V2 /E V1 = 3,28 3,87. Die überlagernde Schottertragschicht (STS) zeigt in diesen beiden Bereichen jedoch Verdichtungsgrade D Pr 102 % bei Verdichtungsverhältnissen E V2 /E V1 2,13. Aufgrund der Nutzung als Parkfläche kann nach Einschätzung der Unterzeichner hier wegen der untergeordneten Nutzung auf eine aufwendige Sanierung verzichtet werden. Ggf. mit der Nutzungsdauer eintretende leichte Einsenkungen im Spurbereich von Pkw (Parkflächen) können mit geringem Aufwand (Aufnahme des Pflasterbelages, Aufdickung des Splittbetts) entsprechend reguliert werden. 3. FACHTECHNISCHE EMPFEHLUNG ZUR SANIERUNG Unter Berücksichtigung der festgestellten Mängel und der Umgebungsbedingungen der gepflasterten Bereiche der unteren Berliner Promenade zwischen der Luisenbrücke und der Wilhelm- Heinrich-Brücke ergibt sich aus geotechnischer Sicht folgende Sanierungsempfehlung: a. Aufnahme des gepflasterten Bereiches zwischen der oberen und unteren Freitreppe (Betonwerksteinpflaster und Splittbett) im Bereich der Schürfung 14 auf einer Länge parallel zur Saar von ca. 45 m 50 m. Ausbau der Schottertragschicht STS sowie der feinkornhaltigen Frostschutzschicht FSS bis zur Oberkante des Bodenaustausches und Einbau einer güteüberwachten und geprüften Frostschutzschicht (Feinkornanteil des Liefermaterials 3 Gew.-%) inkl. Verdichtung auf D Pr 103 %. Prüfung des Verdichtungsgrades sowie der Tragfähigkeit an mindestens 3 Stellen auf OK FSS. Einbau der Schottertragschicht (güteüberwachtes Material, Feinkornanteil des Liefermaterials 5 Gew.-%) inkl. Verdichtung auf D Pr 103 % und Prüfung des Verdichtungsgrades und der Tragfähigkeit an mindestens 3 Stellen. Wiedereinbau des Splittbetts sowie des Betonwerksteinpflasters. b. Vorgehensweise wie oben beschrieben im Bereich der Schürfung 2 östlich der Luisenbrücke auf einer Länge von ca. 25 m 30 m zwischen dem Mittelstreifen und der Harten Uferkante. Prüfung von Verdichtungsgrad und Tragfähigkeit auf jeweils der Oberkante der STS bzw. FSS an mindestens 2 Stellen der zu sanierenden Fläche. Materialanforderungen wie oben beschrieben. Seite 4 von 5
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