Mietvertrag. Die Firma Dietrich Hille Gildestr Ibbenbüren. (nachstehend Firma Hille genannt) und. (nachstehend Kunde genannt)
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- Käthe Schumacher
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1 Mietvertrag Die Firma Dietrich Hille Gildestr Ibbenbüren (nachstehend Firma Hille genannt) und (nachstehend Kunde genannt) schließen folgenden Mietvertrag. 1 Die Firma Hille überläßt dem Kunden auf Basis nachfolgender Vereinbarungen und gegen Unterzeichnung eines Übernahmeprotokolles folgende Fahrzeuge zur Benutzung im Rahmen seines Gewerbes: Siehe Anhang Fahrzeugdaten Seite : 6
2 2 2 Die Vertragslaufzeit beginnt am: Und endet am : xx.xx.xxxx (je nach Vereinbarung) 3 Mietvorauszahlung (Beispiel) EUR 5.000,00 + MWST Der Mietzins beträgt monatlich EUR 1.500,00 (Mietkosten sind jeweils Fahrzeugabhängig) Zuzüglich Nebenkosten und Mehrwertsteuer in jeweils geltender gesetzllicher Höhe. Der Mietzins ist jeweils zum Abschlußdatum des Mietvertrages eines jeden Monats fällig. (Beispiel für Mietzinsfälligkeit: Vertragsabschluß , Fälligkeitstermin für Mietzins am 20. eines jeden Monats) Der Kunde tritt seine Forderungen für rückständige Mietzinsen jetzt schon ab. Die Firma Hille nimmt die Abtretung an. Der Kunde ist als selbstständiger Unternehmer für verschiedene Auftraggeber tätig. Aus diesen Geschäftstätigkeiten stehen dem Kunden Forderungen zu. Der Kunde ist verpflichtet im Falle eines Mietrückstandes der Firma Hille die Liste der offenen Forderungen mit Namen und Anschrift zu geben. Die Firma Hille ist hiermit berechtigt, beginnend ab Vertragsbeginn der Mietzeit, die offenen Mietzinsforderungen, Forderungen aus eventuellen Reparaturen, sowie Forderungen aus Krediten bei den Auftraggebern des Kunden geltend zu machen. Der Kunde tritt hiermit seine Forderungen für vorgenannte Rückstände jetzt schon ab und sichert eine Verrechnung zu. (Verbindlichkeiten) 4 Die Firma Hille und der Kunde sind sich darüber einig, daß der Kunde während der Vertragslaufzeit Halter der Fahrzeuge im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes ist. Der Kunde ist verpflichtet, alle im Zusammenhang mit der Haltereigenschaft bestehenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen einzuhalten. Ebenso ist es Sache des Kunden, bei konzessioniertem Einsatz die Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes und alle sonstigen und die damit im Zusammenhang stehenden gesetzlichen und behördlichen Regelungen einzuhalten. Das Fahrzeug ist von dem Kunden zuzulassen, zu versteuern, Haftpflicht- und Vollkasko zu versichern, mit einer Selbstbeteiligung von EUR 500,00. Die Kosten hierfür trägt der Kunde. Der Kunde hat eingewerbe angemeldet und ist für alle Schäden selbst haftbar und verantwortlich einschließlich aller anfallenden Kosten.
3 3 Tritt während der Vertragslaufzeit ein Haftpflicht oder Kaskoschaden auf, ist der Kunde verpflichtet, die Firma Hille hiervon unverzüglich zu unterrichten und Schadensmeldung zu erstatten. Aus der Schadensmeldung müssen ersichtlich sein: 1.) Tag und Uhrzeit des Unfalls 2.) Unfallort 3.) Anschrift des Fahrers des Mietfahrzeuges sowie dessen Führerscheindaten 4.) Anschrift des etwaigen Unfallgegeners und Kennzeichen des beteiligten Fahrzeuges 5.) Genaue Beschreibung des Unfallhergangs mit Angabe von Zeugen und Angabe des Schadenumfanges 6.) Angabe der Polizeidienststelle, die den Unfall aufgenommen hat. Schadensbeseitigungsmaßnahmen darf der Kunde nur nach vorheriger Zustimmung von der Firma Hille einleiten. Der Kunde ist verpflichtet die Schadensbehebung auf eigene Kosten vorzunehmen. Die Zustimmung, wie die Reparatur auszuführen ist, ist mit der Firma Hille abzustimmen. Im Falle der Inanspruchnahme der abgeschlossenen Kaskoversicherung hat der Kunde an die Firma Hille den Selbstbeteiligungssatz zu erstatten und die Versicherungsleistung an die Firma Hille abzutreten. Bei ordnungsgemäßer Reparatur durch den Kunden, werden eventuelle Versicherungsleistungen, durch die Fa. Hille, an den Kunden erstattet. 5 Der Kunde wird die Fahrzeuge sorgfältig pflegen und unterbringen und die nach Wartungs- und Prüfbuch anfallenden Kundendienste sowie alle sonst notwendig werdenden Instandsetzungsarbeiten unverzüglich in einer Fachwerkstatt oder der Werkstatt der Firma Hille in Ibbenbüren, auf eigene Kosten durchführen zu lassen. Die Firma Hille ist berechtigt, sich jederzeit von dem Zustand der Fahrzeuge und der ordnungsgemäßen Unterbringung zu unterrichten. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch schuldhafte Verletzungen der Verwahrungs-, Wartungs- und Instandsetzungspflichten, sowie durch einen schuldhaft unsachgemäßen Gebrauch der Fahrzeuge entstehen. 6 Mit der Beendigung der Vertragslaufzeit ist das Fahrzeug von dem Kunden unverzüglich in ordentlichem, betriebsbereiten und verkehrssicherem Zustand mit sämtlichen Papieren und allem Zubehör an die Firma Hille zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht an dem Fahrzeug, eine Minderung der Benutzungsgebühr, eine Aufrechnung seitens des Kunden gegen die Forderung von der Firma Hille aus diesem Vertrag sind ausgeschlossen.
4 4 Wird das Fahrzeug vom Kunden nicht rechtzeitig zurückgegeben, so hat er für jeden Tag der Überschreitung EUR 60,00 zuzüglich der Mehrwertsteuer in jeweils geltender Höhe zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Kosten und Schäden, die durch die verspätete Rückgabe verursacht werden, bleibt der Firma Hille vorbehalten. 7 Der Kunde ist nicht berechtigt, das Fahrzeug dritten Personen mit Ausnahme seines Personals ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von der Firma Hille weiterzugeben oder zur Benutzung zu überlassen. Der Kunde erkennt das Eigentumsrecht der Firma Hille an dem Fahrzeug an und verpflichtet sich, Angriffe Dritter z.b. durch Pfändung unverzüglich schriftlich der Firma Hille anzuzeigen und rechtswidrigen Eingriffen soweit als möglich entgegenzutreten. 8 Gerät der Kunde mit der Zahlung einer Monatsmiete ganz oder teilweise länger als 14 Tage in Verzug, kann die Firma Hille den Mietvertrag fristlos kündigen. Das gleiche Recht hat die Firma Hille, wenn der Kunde eine wichtige Vertragsverletzung aus dem Mietvertrag wie insbesondere die Versicherungs- und Pflegepflicht verletzt oder wenn über sein Vermögen das gerichtliche Vergleichsverfahren bzw. die Insolvenz eröffnet wird. Geht ein im Rahmen dieses Mietvertrages an die Firma Hille übergebener Wechsel des Kunden zu Protest, so kann die Firma Hille die fristlose Kündigung sofort aussprechen, ein 14-tägiger Zahlungsverzug ist in diesem Fall nicht Kündigungsvoraussetzung. 9 Bei Übergabe der Fahrzeuge an den Kunden und bei Rückgabe an die Firma Hille sind jeweils Eingangs- bzw. Ausgangsberichte auszustellen die von der Firma Hille und dem Kunden zu unterschreiben sind. Die Berichte sind Bestandteil des Vertrages. Verdeckte Schäden, die erst nach Aushändigung eines Eingangsprotokolles festgestellt werden, befreien die Kunden nicht von den Kosten der Instandsetzung. 10 Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft. Er ist zweimal ausgefertigt; jede Partei erhält eine Ausfertigung. Nebenabreden und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. 11 Der Kunde hat jederzeit das Recht, die Fahrzeuge käuflich zu erwerben. Die bis zum Zeitpunkt des Kaufes geleisteten Mietraten werden angerechnet. Der jeweils aktuelle Restkaufpreis geht aus der beigefügten Aufstellung, die Bestandteil des Vertrages ist, hervor. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit und der Zahlung aller Raten, hat der Kunde die Möglichkeit, die Fahrzeuge zum Restkaufpreis von 1,-- zu übernehmen.
5 5 12 Der Zahlungsplan ist Bestandteil dieses Vertrages und muß bindend eingehalten werden. Die Leistungen sind ohne Aufforderung zu erbringen. Sollte die Rechnung, gemäß Zahlungsplan, nicht pünktlich bezahlt werden, so wird der hinterlegte Wechsel fällig. 13 Sofern dieser Vertrag vom Kunden nicht eingehalten wird und die Firma Hille erhält die Fahrzeuge zurück, werden schon geleistete Zahlungen nicht vergütet und die Firma Hille kann rückständige Reparaturen auf Kosten des Kunden ausführen. 14 Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird Ibbenbüren als Gerichtsstand vereinbart. 15 Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Fahrzeuge älteren Baujahrs sind und vom Kunden vor Inbetriebnahme durchgesehen werden müssen. Bestandteil des Vertrages sind: a) der Zahlungsplan b) die hinterlegten Wechsel c) das Übernahmeprotokoll d) die Kopien der Fahrzeugbriefe e) der Kunde stellt der Firma Hille Sicherheiten für die Mietdauer zur Verfügung. Sicherheiten werden hinterlegt durch KFZ-Briefe und Wechsel. f) Abtretung der KFZ-Versicherung g) für die TÜV-Gebühren wird eine gesonderte Rechnung erstellt. Ort, Datum: Unterschrift Fa. Hille (Vermieter) Unterschrift Kunde (Mieter) Fahrzeugdaten Fahrzeug 1 Fahrzeugart: Hersteller: Typ: Fahrgest.-Nr.:
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