Weiterbildung. Geprüfte/r Industriemeister/in der Fachrichtung Metall
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- Käte Diefenbach
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1 Ihr Partner für erfolgreiche berufliche Weiterbildung Weiterbildung Geprüfte/r Industriemeister/in der Fachrichtung Metall Weiterbildungsziel: Der Industriemeister Metall ist perfekt qualifiziert für Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben an der Schnittstelle von Fertigung und Planung sowie Facharbeitern und Management. Im modernen Betrieb spielt er eine Schlüsselrolle. Hat der Meister bisher seinen Mitarbeitern Arbeitsaufgaben zugewiesen und deren sachgemäße Ausführung überprüft, so übernimmt er heute zunehmend die Rolle eines operativen Managers in der Produktion. Er koordiniert Teams und trägt zur Lösung mittelfristiger Aufgaben in seinem Bereich bei. Fragen der betrieblichen Organisation beschäftigen ihn ebenso wie die Führung der Mitarbeiter. Hinzu kommen vielfältige und völlig neue Herausforderungen im Zuge von Technikinnovationen. So sind die Schwerpunkte der Weiterbildung neben den fertigungsprozess- und instandhaltungsbezogenen Aufgabengebieten Umweltschutz, Qualitäts- und Kostenmanagement, Personalentwicklung und -führung, aber auch Moderationstechniken und neue Arbeitsorganisationsformen. Diese wichtige Führungsaufgabe verlangt eine gründliche zukunftsorientierte Weiterbildung, die Sie in diesem Lehrgang erlangen. Struktur der IHK-Weiterbildung Betriebswirt IHK Technischer Betriebswirt IHK Fachkaufmann Fachwirt Technischer Fachwirt Industriemeister Fachmeister berufliche Praxis Kaufmännische Ausbildung Technische Ausbildung
2 Industriemeister Metall Einstufungstest und Vorkurs Naturwissenschaftliche und technische Gesetzmäßigkeiten (ca. 50 UE) Die Weiterbildung zum Geprüften Industriemeister Metall setzt umfangreiche naturwissenschaftliche Grundlagen voraus. Um ihr Wissen zu kontrollieren findet für alle Teilnehmer des Lehrgangs während des ersten Lehrgangsabschnitts ein Einstufungstest statt, der feststellen soll, ob die Grundlagen in den Naturwissenschaften noch von der Schule bzw. Ausbildung vorhanden sind. Entsprechend des Testergebnisses erhalten Sie eine Empfehlung, ob Sie ggf. an dem Vorkurs teilnehmen sollten. Teil I - Berufs- und arbeitspädagogischer Teil (ca. 90 Unterrichtseinheiten) 1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen 2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken 3. Ausbildung durchführen 4. Ausbildung abschließen Teil II- Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen Teil (ca. 450 UE) I. Rechtsbewusstes Handeln (ca. 60 UE) 1.1 Berücksichtigen arbeitsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen bei der Gestaltung individueller Arbeitsverhältnisse und bei Fehlverhalten von Mitarbeitern, insbesondere unter Berücksichtigung des Arbeitsvertragsrecht, des Tarifvertragsrecht und betrieblicher Vereinbarungen 1.2 Berücksichtigung der Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes, insbesondere der Beteiligungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe 1.3 Berücksichtigen rechtlicher Bestimmungen hinsichtlich der Sozialversicherung, der Entgeltfindung sowie der Arbeitsförderung 1.4 Berücksichtigen arbeitsschutz- und arbeitssicherheitsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen in Abstimmung mit betrieblichen und außerbetrieblichen Institutionen 1.5 Berücksichtigen der Vorschriften des Umweltrechts, insbesondere hinsichtlich des Gewässer- und Bodenschutzes, der Abfallbeseitigung, der Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung, des Strahlenschutzes und des Schutzes vor gefährlichen Stoffen 1.6 Berücksichtigen einschlägiger wirtschaftlicher Vorschriften und Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich der Produktverantwortung, der Produkthaftung sowie des Datenschutzes II. Betriebswirtschaftliches Handeln (ca. 120 UE) 2.1 Berücksichtigen der ökonomischen Handlungsprinzipien von Unternehmen unter Einbeziehung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge und sozialer Wirkungen 2.2 Berücksichtigen der Grundsätze betrieblicher Aufbau- und Ablauforganisation 2.3 Nutzen und Möglichkeiten der Organisationsentwicklung 2.4 Anwenden und Methoden der Entgeltfindung und der kontinuierlichen, betrieblichen Verbesserung 2.5 Durchführung von Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnungen sowie von Kalkulationsverfahren
3 III. Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung (ca. 80 UE) 3.1 Erfassen, Analysieren und Aufbereiten von Prozess- und Produktionsdaten mittels EDV-Systemen und Bewerten visualisierter Daten 3.2 Bewerten von Planungstechniken und Analysemethoden sowie deren Anwendungsmöglichkeiten 3.3 Anwenden von Präsentationstechniken 3.4 Erstellen von technischen Unterlagen, Entwürfen, Statistiken, Tabellen und Diagrammen 3.5 Anwenden von Projektmanagementmethoden 3.6 Auswählen und Anwenden von Informations- und Kommunikationsformen einschließlich des Einsatzes entsprechender Informations- und Kommunikationsmittel IV. Zusammenarbeit im Betrieb (ca. 70 UE) 4.1 Beurteilen und Fördern der beruflichen Entwicklung des einzelnen unter Beachtung des bisherigen Berufsweges und unter Berücksichtigung persönlicher und sozialer Gegebenheiten 4.2 Beurteilen und Berücksichtigen des Einflusses von Arbeitsorganisation und Arbeitsplatz auf das Sozialverhalten und das Betriebsklima sowie Ergreifen von Maßnahmen zur Verbesserung 4.3 Beurteilen von Einflüssen der Gruppenstruktur auf das Gruppenverhalten und die Zusammenarbeit sowie Entwickeln und Umsetzen von Alternativen 4.4 Auseinandersetzen mit eigenem und fremden Führungsverhalten, Umsetzen von Führungsgrundsätzen 4.5 Anwenden von Führungsmethoden und -techniken einschließlich Vereinbarungen entsprechender Handlungsspielräume, um Leistungsbereitschaft und Zusammenarbeit der Mitarbeiter zu fördern 4.6 Förderung der Kommunikation und Kooperation durch Anwenden von Methoden zur Lösung betrieblicher Probleme und sozialer Konflikte IV. Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten (ca. 120 UE) 5.1 Berücksichtigen der Auswirkungen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten auf Materialien, Maschinen und Prozesse sowie auf Mensch und Umwelt, z. B. bei Oxidations- und Reduktionsvorgängen, thermische Einflüssen, galvanischen Prozessen, mechanischen Bewegungsvorgängen, elektronischen, hydraulischen und pneumatischen Antriebs- und Steuerungsvorgängen 5.2 Verwenden unterschiedlicher Energieformen um Betrieb sowie Beachten der damit zusammenhängenden Auswirkungen auf Mensch und Umwelt 5.3 Berechnen betriebs- und fertigungstechnischer Größen bei Belastungen und Bewegungen 5.4 Anwenden von statistischen Verfahren und Durchführen von einfachen statischen Berechnungen sowie ihre graphische Darstellung
4 Teil III - Handlungsspezifische Qualifikationen (ca. 615 UE) Handlungsbereich Technik (ca. 265 UE) I. Betriebstechnik (ca. 125 UE) 1.1 Auswahl, Festlegung und Funktionserhalt von Kraft- und Arbeitsmaschinen und der dazugehörenden Aggregate sowie Hebe-, Transport- und Fördermittel 1.2 Planen und Einleiten von Instandhaltungsmaßnahmen sowie Überwachen und Gewährleisten der Instandhaltungsqualität und der Termine 1.3 Erfassen und Bewerten von Schwachstellen, Schäden und Funktionsstörungen sowie Abschätzen und Begründen von Auswirkungen geplanter Eingriffe 1.4 Aufrechterhalten der Energieversorgung im Betrieb 1.5 Aufstellen und Inbetriebnahmen von Anlagen und Einrichtungen, insbesondere unter Beachtung sicherheitstechnischer und anlagenspezifischer Vorschriften 1.6 Funktionserhalt und Überwachung der Steuer- und Regeleinrichtungen sowie der Diagnosesysteme von Maschinen und Anlagen 1.7 Veranlassen von Maßnahme zur Lagerung von Werk- und Hilfsstoffen sowie von Produkten II. Fertigungstechnik (ca. 75 UE) 2.1 Planen und Analysieren von Fertigungsaufträgen und Festlegen der anzuwendenden Verfahren, Betriebsmittel und Hilfsstoffe einschließlich der Ermittlung der erforderlichen technischen Daten 2.2 Einleiten, Steuern, Überwachen und Optimieren des Fertigungsprozesses 2.3 Umsetzen der Instandhaltungsvorgaben und Einhalten qualitativer und quantitativer Anforderungen 2.4 Beurteilen von Auswirkungen auf den Fertigungsprozess beim Einsatz neuer Werkstoffe, Verfahren und Betriebsmittel 2.5 Anwenden der numerischen Steuerungstechnik beim Einsatz von Werkzeugmaschinen, bei der Programmierung und Organisation des Fertigungsprozesses unter Nutzung von Informationen aus rechnergestützten Systemen 2.6 Einsatz und Überwachung von Automatisierungssystemen einschließlich der Handhabungs-, Förder- und Speichersysteme 2.7 Aufstellen und Inbetriebnahme von Maschinen und Fertigungssystemen 2.8 Umsetzen der Informationen aus verknüpften, rechnergestützten Systemen der Konstruktion, Fertigung und Qualitätssicherung III. Montagetechnik (ca. 65 UE) 3.1 Planen und Analysieren von Montageaufträgen nach konstruktiven Vorgaben, Disponieren der Eigen- und Fremdteile und der terminlichen Vorgaben sowie Festlegen von Montageplatz, der Betriebs-, Montage- und Prüfmittel, der Montageprinzipien und Veranlassen des Montageprozesses 3.2 Planen und Beurteilen des Einsatzes von automatisierten Montagesystemen einschließlich der Anwendung von Handhabungsautomaten 3.3 Überprüfen der Funktion von Baugruppen und Bauteilen nach der Methode der Fehler- Möglichkeit-Einfluss-Analyse (FMEA) 3.4 Inbetriebnehmen und Abnehmen von montierten Maschinen und Anlagen nach den geltenden technischen Richtlinien
5 Handlungsbereich Organisation (ca. 180 UE) IV. Betriebliches Kostenwesen (ca. 70 UE) 4.1 Planen, Erfassen, Analysieren und Bewerten der funktionsfeldbezogenen Kosten nach vorgegebenen Plandaten 4.2 Überwachen und Einhalten des zugeteilten Budgets 4.3 Beeinflussen der Kosten, insbesondere unter Berücksichtigung alternativer Fertigungskonzepte und bedarfsgerechter Lagerwirtschaft 4.4 Beeinflussen des Kostenbewusstseins der Mitarbeiter bei unterschiedlichen Formen der Arbeitsorganisation 4.5 Erstellen und Auswerten der Betriebsabrechnung durch die Kostenarten-, Kostenstellen und Kostenträgerzeitrechnung 4.6 Anwenden der Kalkulationsverfahren in der Kostenträgerstückrechnung einschließlich der Deckungsbeitragsrechnung 4.7 Anwenden der Methoden der Zeitwirtschaft V. Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme (ca. 60 UE) 5.1 Optimieren von Aufbau- und Ablaufstrukturen und Aktualisieren der Stammdaten für diese Systeme 5.2 Erstellen, Anpassen und Umsetzen von Produktions-, Mengen-, Termin-, und Kapazitätsplanungen 5.3 Anwenden der Systeme für die Arbeitsablaufplanung, Materialflussgestaltung, Produktionsprogrammplanung und Auftragsdisposition einschließlich der dazugehörenden Zeit- und Datenermittlung 5.4 Anwenden von Informations- und Kommunikationssystemen 5.5 Anwenden von Logistiksystemen, insbesondere im Rahmen der Produkt- und Materialdisposition VI. Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz (ca. 50 UE) 6.1 Überprüfen und Gewährleisten der Arbeitssicherheit, des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes im Betrieb 6.2 Fördern des Mitarbeiterbewusstseins bezüglich der Arbeitssicherheit und des betrieblichen Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes 6.3 Planen und Durchführen von Unterweisungen in der Arbeitssicherheit, des Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes 6.4 Überwachen der Lagerung von und des Umgangs mit umweltbelastenden und gesundheitsgefährdenden Betriebsmitteln, Einrichtungen, Werk- und Hilfsstoffen 6.5 Planen, Vorschlagen, Einleiten und Überprüfen von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit sowie zur Reduzierung und Vermeidung von Unfällen und von Umwelt- und Gesundheitsbelastungen
6 Handlungsbereich Führung und Personal (ca. 170 UE) VII. Personalführung (ca. 55 UE) 7.1 Ermitteln und Bestimmen des qualitativen und quantitativen Personalbedarfs unter Berücksichtigung technischer und organisatorischer Veränderungen 7.2 Auswahl und Einsatz der Mitarbeiter unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Daten, ihrer Eignung und Interessen sowie der betrieblichen Anforderungen 7.3 Erstellen von Anforderungsprofilen, Stellenplanungen und -beschreibungen sowie von Funktionsbeschreibungen 7.4 Delegieren von Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortung 7.5 Fördern der Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft 7.6 Anwenden von Führungsmethoden und -mitteln zur Bewältigung betrieblicher Aufgaben und zum Lösen von Problemen und Konflikten 7.7 Beteiligen der Mitarbeiter am kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP) 7.8 Einrichten, Moderieren und Steuern von Arbeits- und Projektgruppen IIX. Personalentwicklung (ca. 55 UE) 8.1 Ermitteln des quantitativen und qualitativen Personalentwicklungsbedarfs unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen 8.2 Festlegen der Ziele für eine kontinuierliche und innovationsorientierte Personalentwicklung sowie der Kategorien für den Qualifizierungserfolg 8.3 Durchführung von Potentialeinschätzungen nach vorgegebenen Kriterien und unter Anwendung entsprechender Instrumente und Methoden 8.4 Planen, Durchführen und Veranlassen von Maßnahmen der Personalentwicklung zur Qualifizierung und zielgerichteten Motivierung unter Berücksichtigung des betrieblichen Bedarfs und der Mitarbeiterinteressen 8.5 Überprüfen der Ergebnisse aus Maßnahmen der Personalentwicklung zur Qualifizierung sowie Fördern ihrer betrieblichen Umsetzungsmaßnahmen 8.6 Beraten, Fördern und Unterstützen von Mitarbeitern hinsichtlich ihrer beruflichen Entwicklung IX. Qualitätsmanagement (ca. 60 UE) 9.1 Berücksichtigen des Einflusses des Qualitätsmanagementsystems auf das Unternehmen und die Funktionsfelder 9.2 Fördern des Qualitätsbewusstseins der Mitarbeiter 9.3 Anwenden von Methoden zur Sicherung und Verbesserung der Qualität insbesondere der Produktqualität und Kundenzufriedenheit 9.4 Kontinuierliches Umsetzen der Qualitätsmanagementziele durch Planen, Sichern und Lenken von qualitätswirksamen Maßnahmen
7 Durchführung des Lehrgangs Dauer: ca Unterrichtseinheiten (inkl. Ausbildung der Ausbilder) à 45 Minuten verteilt auf ca. 3,5 Jahre Unterrichtszeiten: Wöchentlich 10 Unterrichtseinheiten. Als Unterrichtstage vorgesehen sind Samstag ( Uhr) und Dienstag ( Uhr) sowie teilweise Donnerstag ( Uhr). Ferien: Sommerferien nach der Ferienordnung der Schulen in Baden-Württemberg. Unterrichtsort: Mannheim Dozenten: Qualifizierte Lehrkräfte aus der betrieblichen Praxis, Schulen und Wirtschaftsorganisationen. Kosten: Vorkurs: Auf Anfrage Lehrgangsentgelt: EUR (in monatlichen Raten zu zahlen) zzgl. Lernmittel und Prüfungsgebühr Die Prüfungsgebühr wird fällig bei der Anmeldung zur ersten Teilprüfung. Förderung: Fördermöglichkeit nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Ansprechpartner für die Entgegennahme von Förderanträgen und die Beratung im Einzelfall sind in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten am ständigen Wohnsitz des Antragstellers, in Hessen die Ämter für Ausbildungsförderung bei den Studentenwerken. Info-Hotline: 0800-BAFOEG Steuerliche Förderung: Fort- und Weiterbildungskosten sind Werbungskosten und können bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.
8 Zulassungsvoraussetzungen: 1. Zur Prüfung im Prüfungsteil Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: 1.1 eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Fachrichtung Metall zugeordnet werden kann, oder 1.2 eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 1.3 eine mindestens vierjährige Berufspraxis. 2. Zur Prüfung im Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: 2.1 das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen und 2.2 zu den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis und 2.3 den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse. Diese müssen vor Beginn der letzten Prüfungsleistung nachgewiesen werden. 3. Die geforderte Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters gemäß 1 Abs. 3 der Verordnung haben.
9 Auskunft und Anmeldung zum Lehrgang: Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar Prüfungen und Weiterbildungsangebote Maja Bulic Postfach Mannheim 0621/ , Fax: 0621/ Information über Zulassung und Prüfung: Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar Fortbildungsprüfungen Annette Gaber-Hopp Postfach Mannheim 0621/ , Fax 0621/ Sie finden unsere Weiterbildungsangebote und Prüfungsinformationen auch im Internet unter Neben der IHK Rhein-Neckar bieten ggf. weitere Träger Lehrgänge an, die auf die IHK-Prüfungen vorbereiten. Anschriften können über das Weiterbildungs-Informations-System (WIS) im Internet unter oder über erfragt werden. Änderungen bleiben vorbehalten! Stand: März 2015
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