Informationsheft. Schuljahr 2011/2012. Kreiskindergarten Bärschwil-Grindel Primarschule Bärschwil

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1 Informationsheft Schuljahr 2011/2012 Kreiskindergarten Bärschwil-Grindel Primarschule Bärschwil

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3 Inhaltsverzeichnis Vorwort 4-6 Personelles 6 Adressen Lehrpersonen 7 Wichtige Telefonnummern 8 Stundenplan 9/10 Fahrplan Postauto, Blockzeiten 11 Ferienplan, schulfreie Tage 12 Termine 13 Schulregeln 14/15 Absenzen 16/17 Schulzahnpflege 18 Schulärztlicher Dienst/Versicherungen/Gemeindebeiträge 19 Übertritt und Repetition 20 Übertritt in die Oberstufe Sek-I-Reform 21 Merkblatt Kinderkrankheiten 22/23 Umgang bei schwierigen Schulsituationen 24/25 Möglichkeiten zur Förderung des Kindes 26/27 Rückblick Schuljahr 2010/ /29 Freizeittipps für Kinder 30 Kopiervorlage Unterrichtsabsenz/Entschuldigung 31 Kopiervorlage Urlaubsgesuch 32 3

4 Vorwort der Schulleitung Liebe Eltern Die Jahre der "Neuerungen" und "Veränderungen" sind nun definitiv gekommen. Ich möchte Ihnen gerne von den vier Hauptbereichen die wichtigsten Fakten nennen. Frühfremdsprachen Französisch und Englisch Bereits seit Beginn der Praxistests im Projekt Passepartout sind die Schulen Bärschwil, Grindel und Kleinlützel mit dabei und unsere jeweiligen 3. Klässlerinnen und 3. Klässler besuchen den Französischunterricht. Als neues Lehrmittel wurde "Mille feuille" getestet und laufend optimiert. Im Schuljahr 2011/2012 starten nun alle Solothurner Schulen mit dem Französischunterricht ab der 3. Klasse. Alle Schulen im Einzugsgebiet der Kreisschule Thierstein West steigen im Schuljahr 2011/2012 nun auch mit den Praxistests im Fachbereich Englisch ein. Somit werden ab dem kommenden Schuljahr alle 5. Klässler/-innen 2 Lektionen Englisch im Stundenplan integriert (Lehrmittel: New World) haben. Während dem Praxistest wird gleichzeitig das neue Lehrmittel während 2 Jahren getestet und optimiert. Stundentafel Bereits in den vergangenen Jahren habe ich immer wieder darauf hingewiesen, dass mit der Einführung des Medien- und Frühfremdsprachenunterrichtes auch die Anzahl der Lektionen aufgestockt wird. Um Ihnen aufzuzeigen, was dies für die Klassen bedeutet und wie sich das Wochenpensum in den kommenden Jahren ändern wird, hier die entsprechenden Stundentafeln des Kantons Solothurn: Fach I II III IV V VI Pflichtfächer Stundentafel Primarschule Deutsche Sprache inkl. Schreiben/Sachunterricht/Musik Deutsche Sprache inkl. Schreiben Sachunterricht Musik Zeichnen Werken Französische Sprache (bisher, auslaufen) * 2 Französische Sprache * - - Englische Sprache * 2 Mathematik Medienbildung Turnen Total Pflichtfächerlektionen Kirchlicher Religionsunterricht * Praxistestklassen ab S chuljahr 2012/2013 Praxistestklassen diese Lektionen zusätzlich! 4

5 Spezielle Förderung Die Schulen Bärschwil, Grindel und Kleinlützel arbeiten seit einigen Jahren integrativ. Dieser "alte" Schulversuch läuft nun aus und im ganzen Kanton Solothurn wird schrittweise flächendeckend die "Spezielle Förderung" im Rahmen eines "neuen" Schulversuches eingeführt. An unseren Schulen werden wir diese Neuerung in zwei Schritten umsetzen: 1. Phase Schuljahr 2011/2012 Kindergarten - 2. Klasse 2. Phase Schuljahr 2012/2013 Kindergarten - 6. Klasse Die wichtigsten Änderungen habe ich Ihnen nachstehend aufgeführt: a) Das Pensum der Schulischen Heilpädagogin (SHP) wird nicht mehr am EK- resp. K-Status eines Schülers bzw. einer Schülerin festgelegt, sondern richtet sich nach der gesamten Schülerzahl einer Gemeinde. (Berechungsansatz: 25 Lektionen pro 100 SchülerInnen) b) Die Schülerinnen und Schüler erhalten keinen K-Status mehr verfügt, sondern je nach Situation Massnahmen der Förderstufe I oder II. c) Die Spezielle Förderung richtet ihre Massnahmen auf folgende Wirkungen aus: - Optimierung der schulischen und sozialen Leistungsfähigkeit - die Milderung von schulischen Schwierigkeiten sowie Verhaltensauffälligkeiten - die Begabtenförderung d) Neu wird die Unterstützung durch eine Schulische Heilpädagogin bereits im Kindergarten eingeführt. Somit kann möglichst früh eine professionelle Unterstützung erfolgen (entsprechende Fachstelle SPD). Laufbahnreglement Auch mit der Umsetzung des neuen Laufbahnreglements ab 1. August 2011 kommen Änderungen. a) Im Laufbahnreglement werden Eckwerte für die Spezielle Förderung geregelt. b) Ab der 1. Klasse gibt es Noten. Zeugnistermine Klasse Ende Schuljahr (Deutsch/Mathematik) Klasse Jeweils auf Ende des 1. und 2. Semesters c) Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler im Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten werden beurteilt und im Zeugnis separat aufgeführt. d) Die Schülerinnen und Schüler unterliegen keiner Promotion. Sie werden automatisch in die nächst höhere Klasse übertreten, wenn nicht gemäss den gesetzlichen Vorgaben eine Verfügung im Rahmen der Speziellenn Förderung vorliegt. e) Eine freiwillige Repetition ist nur in speziellen Fällen möglich (gemäss 9 2 bei Wohnortswechsel, Krankheit, schwierige familiäre Verhältnisse oder Fremdsprachigkeit). 5

6 f) In jedem Schuljahr findet mindestens ein Standortgespräch mit der Klassenlehrperson statt Klasse Dezember - Februar 5. Klasse Januar - März 6. Klasse zu Beginn des 2. Semesters (in Kombination mit Gesprächen zum Übertritt Sek E und B) Im Rahmen der Elternabende werden Ihnen die Lehrpersonen noch weitere detailliert und klassenspezifische Informationen mitteilen. Auch mit den vielen anstehenden Neuerungen freuen wir uns auf das kommende Schuljahr und starten am Dienstag, 16. August 2011 motiviert. Manuela Moser-Balzli Schulleiterin Personelles Verabschiedungen Auf Ende Schuljahr 2010/2011 verlassen uns folgende Lehrpersonen: Pascale Hertner Pascale Hertner hat während 4 Schuljahren die Klasse unterrichtet. Nach der Geburt ihres Sohnes Seàn hat sie sich entschieden, sich während einem Jahr voll ihrer Rolle als Mutter zu widmen. Liebe Pascale, wir danken dir für deine geleistete Arbeit an unserer Schule und wünschen für die Zukunft -beruflich wie privat- alles nur erdenklich Gute. In unserem Team heissen wir herzlich willkommen: Frau Andrea Küry wird als Klassenlehrperson die Klasse unterrichten. Sie hat diesen Sommer ihr Diplom als Primarlehrerin abgeschlossen. Frau Küry engagiert sich seit vielen Jahren in einer Jugendgruppe und kennt somit das Zusammenarbeiten mit Jugendlichen. Bereits seit anfangs Juni bereitet sich Frau Küry auf ihre künftige Arbeit vor. Im Rahmen dieser Vorbereitungen besuchte sie bereits die Klasse und gestaltete den Besuchsmorgen. Sie war auch schon auf Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit. 6

7 Adressen Lehrpersonen Kindergarten Kindergarten Jacqueline Hartung Primarschule 1. Klasse/3. Klasse Sarah Bieli Meyer Klasse Denise Angelakos-Dobler Klasse Andrea Küry Heilpädagogik PS Halbeisen Christine Heilpädagogik KG Regina Baumgartner Werken 1 Sonja Guthauser Englisch 5. Klasse Brigitte Bruttin Deutsch als Zusatz/ Französisch Gabriela Krüger Religion Simone Flury-Herter (1.) Jeannine Laffer ( ) Musikgrundkurs Anne Causse Rueff Zahnprophylaxe Denise Studer

8 Wichtige Telefonnummern Manuela Moser-Balzli, Schulleitung 061 / Melanie Schneider-Stebler, Schulsekretariat 061 / Schulleitung schulleitung@eich.educanet2.ch Lehrerzimmer Bärschwil 061 / Homepage Schule Schule Bärschwil schubae@ebmnet.ch Kindergarten Bärschwil Toni Spaar, Schulabwart 079 / Bernhard Guntern, Gemeinderat Ressort Bildung 061 / Schularzt Dr. med. Roland Stäuble, Wahlen 061 / Schulzahnärzte Dr. med. dent. Rico Balmelli, Brislach 061 / Dr. med. dent. Antonio Guarneri, Breitenbach 061 / Dr. med. dent. Matthias Schächterle, Breitenbach 061 / Dr. med. dent. Sybille Beeler 061 / Dr. med. dent. Claudio Eiselin, Laufen 061 / Dr. med. dent. Thomas Imhof, Laufen 061 / Dr. med. dent. Stefan Jeker, Laufen 061 / Dr. med. dent. Marcus Neuhöfer, Gerolf Strugalla 061 / Dres. C.+ M. Weber, Laufen 061 / Schulpsychologischer Dienst (S0), Breitenbach 061 / Logopädischer Dienst, Breitenbach 061 / Psychomotorik, Breitenbach 061 / Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst, Laufen Regionale Musikschule Laufental-Thierstein 061 / Departement für Bildung und Kultur Amt für Volksschule und Kindergarten St. Urbangasse 73, 4509 Solothurn 032 /

9 Stundenplan Kreiskindergarten Bärschwil-Grindel Einlaufzeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Jacqueline Hartung Freitag Alle Turnen Alle Grosse Alle Grosse Alle Einlaufzeit Gruppe A Gruppe B 1./3. Klasse Sarah Bieli Meyer Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Turnen Turnen Turnen Turnen Rel Rel. Turnen Turnen MG

10 2. Klasse Denise Angelakos-Dobler Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Religion Turnen Turnen MG Turnen Klasse Andrea Küry Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag T T T T T T T T T 10

11 Fahrplan Postauto Bärschwil Hölzlirank - Bärschwil Dorf Bärschwil Hölzlirank ab 08:10 Uhr Bärschwil Post an 08:12 Uhr Bärschwil Post ab 12:11 Uhr Bärschwil Hölzlirank an 12:16 Uhr Bärschwil Hölzlirank ab 13:29 Uhr Bärschwil Post an 13:31 Uhr Bärschwil Post ab 15:19 Uhr Bärschwil Hölzlirank an 15:24 Uhr Bärschwil Post ab 15:39 Uhr Bärschwil Hölzlirank an 15:44 Uhr Bärschwil Post ab 16:19 Uhr Bärschwil Hölzlirank an 16:24 Uhr Herbstwanderung

12 Ferienplan, schulfreie Tage Ferien von bis Schulbeginn Sommerferien 11 Sa Mo Di Herbstferien 11 Sa Sa Mo Weihnachtsferien 11/12 Sa Sa Mo Sportferien 12 Sa Sa Mo Frühlingsferien 12 Sa Sa Mo Sommerferien 12 Sa Sa Mo Herbstferien 12 Sa Sa Mo Weihnachtsferien 12/13 Sa Sa Mo Sportferien 13 Sa Sa Mo Frühlingsferien 13 Sa Sa Mo Sommerferien 13 Sa Sa Mo Schulfreie Tage Maria Himmelfahrt fällt in die Sommerferien Kantonaler LehrerInnentag Mittwoch Allerheiligen Dienstag Tag der Arbeit Dienstag, Nachmittag schulfrei Auffahrt Donnerstag Hagelfreitag Freitag Pfingstmontag Montag Fronleichnam Donnerstag Kursiv = ausserhalb der Schulzeit Kirchliche Anlässe Montag, 14. Mai 2012 Mittwoch, 16. Mai 2012 für welche die Kinder freigestellt werden können: Bittprozession/Gottesdienst Bittprozession/Gottesdienst Schülerinnen und Schüler, welche an den obigen kirchlichen Anlässen teilnehmen, müssen der Lehrperson eine schriftliche Bestätigung der Eltern abgeben. Für die anderen Kinder findet der Unterricht gemäss Stundenplan statt. 12

13 Termine August Elternabend Kindergarten 24. August Elternabend 2. Klasse 29. August Elternabend 1./3. Klasse 31. August Übertrittselternabend in Breitenbach 31. Aug/1. Sept. Orientierungsarbeiten 5. Klasse 08. September Elternabend Klasse September Herbstwanderung 03. November Tag der Pausenmilch 10. November Zukunftstag 5./6. Klasse 11. November Räbeliechtliumzug in Bärschwil 30. November Musikschule An-/Abmeldeschluss Dezember Adventsfenster /18. Januar Vergleichsarbeiten 6. Klasse 19. Januar Einschulungselternabend Januar Ende Januar Januar/Februar Gespräche für Gymnasium Übertritt Zeugnis Klasse Übertritts- und Standortgespräche 6. Klasse Standortgespräche Unterstufe 16. Februar Fasnachts-Umzug durchs Dorf mit anschliessendem Festbetrieb in der Turnhalle Januar/März 29./30. März Lesenacht Standortgespräche 5. Klasse 31. März Abgabe Kontrollkarten Schulzahnärztliche Untersuchung Kindergarten und alle Klassen Mai Mai / Juni / Juli Juni Projektwoche Musikschule An-/Abmeldeschluss Schulreisen / Radfahrerprüfung 4. Klasse Ende Schuljahr Zeugnisse 1. bis 6. Klasse 13

14 Schulregeln Diese Regeln helfen uns für einen angenehmen Umgang miteinander und zum Sorge-Tragen zu schulischem Eigentum, zum Schulhaus und zur Umgebung: 1. Wir verhalten uns anständig gegenüber den Lehrkräften, dem Schulhauswart und den Mitschülerinnen und Mitschülern. 2. Wir befolgen die Anweisungen der Lehrkräfte und des Schulhauswartes. 3. Zu Schulhaus, Einrichtungen und Aussenanlagen tragen wir Sorge. Beschädigungen und Mängel melden wir einer Lehrkraft oder dem Schulhauswart. Wir übernehmen allfällige Kosten oder Reinigungsarbeiten, die wir verursacht haben. 4. Unsere Abfälle versorgen wir in die dafür vorgesehenen Behälter. 5. Wir betreten die Treppen und die Schulzimmer grundsätzlich mit Hausschuhen. 6. Die Turnhalle betreten wir mit Turnschuhen ohne abfärbende Sohlen. Diese Turnschuhe tragen wir nicht im Freien. 7. In der grossen Pause verlassen wir bei jedem Wetter das Schulhaus. 8. Während der Pause bleiben wir auf den Schulhausplätzen. 9. Wenn wir uns während einer Schulstunde im Gang aufhalten, nehmen wir auf andere Schülerinnen und Schüler Rücksicht und sind leise. 10. Wir benützen auf dem Schulhausareal keine Waffen (Messer, Goccia-Pistolen etc.) und keine elektronischen Geräte wie Handy, Game Boy, Walkman usw.* 11. Nach Schulschluss stellen wir die Stühle auf die Tische. 12. Auf dem Areal hinter dem Schulhaus dürfen wir uns ausserhalb der Schulzeit auf eigene Verantwortung aufhalten: Montag-Samstag Mai - Sept.: / Okt. - April.: / Ausgeschlossen sind Sonn- und Feiertage. Wir beachten die Mittagsruhe von und entsorgen unsere Abfälle. 13. Da die Schulstrasse sehr steil ist, fahren wir nicht mit Scooter, Skater, Rollschuhen, Rollbrettern, Schlitten, Rutschern und Ähnlichem hinunter, um weder uns selbst noch andere zu gefährden.* * Bei Missachten der Regel dürfen diese Gegenstände von der Lehrperson für eine Woche eingezogen werden. Weitere und ausführlichere Regelungen können in der Hausordnung der Primarschule Bärschwil nachgelesen werden. 14

15 Schulweg, Schulbeginn, Znüni, Besonderes Suchen Sie für Ihr Kind den sichersten Kindergarten- und Schulweg. Gehen Sie ihn mit Ihrem Kind schon vor Kindergarten- oder Schulbeginn ein paar Mal und machen Sie es auf besondere Gefahren aufmerksam. Für die soziale Entwicklung und die Eigenverantwortung des Kindes ist der selbstständige Gang in die Schule, sei es zu Fuss, mit dem Postauto oder mit dem Velo, sehr wertvoll. Velos Ob die Kinder mit dem Velo zur Schule fahren, liegt in der Verantwortung der Eltern. Velofahrende Kinder müssen mit dem Velo und dem Schulweg vertraut sein. Die Velos müssen fahrtüchtig, mit funktionierendem Licht und guten Bremsen ausgestattet sein. Sie sind im Veloständer auf dem alten Turnplatz zu parkieren. Wir empfehlen das Tragen eines Velohelms. Scooter, Skater, Rollschuhe, Rollbretter, Schlitten und Rutscher: Da die Schulstrasse sehr steil ist, ist dort das Fahren mit Scooter, Skater, Rollschuhen, Rollbrettern, Schlitten, Rutschern und Ähnlichem verboten. Schulbeginn Schicken Sie Ihr Kind frühzeitig zur Schule. Kindergartenkinder und ErstklässlerInnen haben noch kein ausgeprägtes Zeitgefühl und unterwegs gibt es noch vieles zu bestaunen und zu entdecken. Sollte sich Ihr Kind einmal verschlafen, schicken Sie es bitte trotzdem nicht ohne Morgenessen zur Schule. Vor Schulbeginn warten die Kinder draussen. Fünf Minuten vor dem Läuten wird das Schulhaus geöffnet. Die Kinder ziehen die Hausschuhe an und gehen in ihr Klassenzimmer. Znüni Das Znüni verhilft den Kindern zu gleich bleibender Energie und Leistung. Besonders Kinder, die wenig frühstücken, sind auf ein Znüni angewiesen. Es sollte gesund sein und den Vorlieben des Kindes entgegenkommen. Beispiele gesunder Znünis: Apfel, Birne, Rüebli, Butterbrot, Dörrfrüchte, Nüsse Elektronische Geräte Das Benützen von elektronischen Geräten wie Handy, Game Boy, Walkman usw. ist auf dem Schulhausareal verboten. Zudem können elektronische Geräte die Aufmerksamkeit Ihres Kindes auf dem Schulweg negativ beeinflussen. Besonderes Bitte teilen Sie der Lehrkraft mit, wenn Ihr Kind besondere Rücksichtnahme nötig hat (Medikamente, körperliche Einschränkungen,...) 15

16 Absenzen Unterrichtsabsenzen Wenn Ihr Kind den Unterricht nicht besuchen kann, so erwarten wir vor Unterrichtsbeginn eine telefonische Meldung. Damit möchten wir sicherstellen, dass Klarheit über den Aufenthaltsort Ihres Kindes herrscht. Zu folgenden Zeiten sind wir im Schulhaus erreichbar: bis Uhr und bis Uhr 061 / Falls das Telefon nicht bedient ist, sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter. Dieser wird später abgehört bis Uhr (Pause) 061 / Wir verlangen zusätzlich eine schriftliche Entschuldigung. Diese wird der Klassenlehrkraft unterschrieben und mit Begründung abgegeben. Bitte benutzen Sie das vorgesehene Formular Unterrichtsabsenz/Entschuldigung (im Anhang). Dauert die Absenz länger als 5 Tage (eine Schulwoche) muss ein ärztliches Zeugnis vorgewiesen werden. Turnabsenzen Wenn Ihr Kind am Turnunterricht nicht teilnehmen kann, erwarten wir eine schriftliche Mitteilung. Für eine längere Turnabsenz (ab der zweiten Woche) benötigen wir ein ärztliches Zeugnis. 16

17 Absenzen - Urlaub Richtlinien betreffend Urlaub (Gemäss Weisungen des Departements für Bildung und Kultur über die Begutachtung und Bewilligung von Dispensationsgesuchen, ) Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf zusätzliche Frei- oder Ferientage. In Ausnahmefällen ist gemäss folgender Tabelle vorzugehen. Das entsprechende Formular für die Einreichung eines Urlaubsgesuches finden Sie am Schluss dieses Heftes. Dauer Bewilligung Abgabefrist Form Bis 4 Halbtage Lehrperson 10 Tage vorher Brief/Formular Bis 2 Wochen Schulleitung 4 Wochen vorher Brief/Formular Über 2 Wochen DBK Solothurn 6 Wochen vorher Brief (Poststempel) Gründe für die Gewährung eines Urlaubes Ärztlich verordnete Kuren von Kindern und Erziehenden, sofern sie nicht auf die Ferien gelegt werden können. Ärztliche Zeugnisse müssen so ausführlich gehalten sein, dass sich die Bewilligungsinstanz von der Notwendigkeit der ärztlich verordneten Massnahmen überzeugen kann. Verschiebung von Schulferien, nachdem die Termine schon angekündigt waren Ferienbeginn und -ende unter der Woche Mithilfe der Erziehenden in Schullagern Rücksichtnahme auf Familienanlässe an Weihnachten und Neujahr Trainingslager für Mitglieder von regionalen oder schweizerischen Kadern Religiöse Feiertage Nicht als wichtige Gründe gelten Verschiedene Ferientermine für Lehrpersonen und ihre Kinder Bereits gebuchte Ferienwohnungen oder Reise Ferienüberschneidungen verschiedener Schulen Eltern tragen die Verantwortung für die Folgen der versäumten schulischen Leistungen. 17

18 Schulzahnpflege In der Gesundheitsvorsorge haben die Pflege der Zähne und die richtige Behandlung bei Schäden einen grossen Stellenwert. Die Gemeinde Bärschwil unterstützt dies mit folgenden Massnahmen: Zahnprophylaxe in der Schule Die Zahnpflegehelferin hält zweimal pro Jahr im Kindergarten und in jeder Klasse eine Lektion über theoretische und praktische Zahnpflege. Etwa dreimal im Jahr reinigen die Kinder unter Anleitung ihrer Kindergärtnerin oder Klassenlehrkraft die Zähne mit einer speziellen Fluor-Zahnpasta. Schulzahnärztliche Untersuchungen Sämtliche Zahnärzte der Region stehen in unserer Gemeinde als Schulzahnärzte unter Vertrag. Die Lehrerschaft fordert Sie zur Zahnkontrolle Ihres Kindes auf. Sie vereinbaren einen Termin beim Zahnarzt Ihrer Wahl (gemäss Telefonliste). Der Zahnarzt bestätigt die jährliche Kontrolle auf einer Karte. Diese wird von der Lehrerschaft überprüft und aufbewahrt. Der Zahnarzt stellt Ihnen direkt Rechnung. Bei Nichteinhalten der vorgegebenen Frist werden Sie von der Lehrerschaft einmal telefonisch gemahnt; danach liegt die Untersuchung in Ihrer Verantwortung Zahnarztrechnungen Eine Untersuchung pro Jahr und 20% der Behandlungskosten übernimmt während der obligatorischen Schulzeit die Gemeinde. Den Betrag können Sie auf der Gemeindeverwaltung gegen Vorweisung der Originalrechnung inkl. Zahlungsnachweis bar einfordern. Leistungen von Krankenkassen und Haftpflichtversicherungen sind bei der Berechnung des Gemeindebeitrages in Abzug zu bringen. Jeder in der Schweiz praktizierende Zahnarzt wird als Schulzahnarzt anerkannt. Die tägliche Zahnreinigung ist die Voraussetzung für gesunde Zähne; achten Sie bitte auf eine optimale Zahnpflege Ihres Kindes. 18

19 Schulärztlicher Dienst/Versicherungen/Gemeindebeiträge Schularzt Der schulärztliche Dienst überprüft die gesundheitlichen Verhältnisse an den Kindergärten und Schulen während der obligatorischen Schulzeit. Der Gesundheitszustand der Kinder wird im zweiten Kindergartenjahr sowie in der 4. und 8. Klasse durch Vorsorgeuntersuchungen abgeklärt. Sie als Eltern entscheiden, ob Sie Ihr Kind beim Kinder-, Haus- oder beim Schularzt untersuchen lassen wollen. Schularzt in Bärschwil ist: Dr. med. Roland Stäuble, 4246 Wahlen, Schulärztliche Untersuchung Die Lehrerschaft fordert Sie zur Untersuchung Ihres Kindes auf. Sie vereinbaren einen Termin beim Arzt Ihrer Wahl. Der Arzt bestätigt den Besuch auf der Kontrollkarte. Die Lehrkräfte überprüfen die Kontrollkarten und bewahren sie auf. Die Kosten der Vorsorgeuntersuchung tragen die Eltern oder ihre Krankenversicherung. Unfall- und Haftpflichtversicherung Laut Gesetz sind die Kinder durch die private Krankenkasse gegen Unfall versichert. Nur für den Invaliditäts- oder Todesfall hat die Gemeinde eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen. Unsere Schule führt keine Versicherung für Schäden, welche die SchülerInnen mutwillig gegen Personen und Sachen verursachen. Eine private Haftpflichtversicherung abzuschliessen liegt in der Verantwortung der Eltern und wird dringend empfohlen. Gemeindebeiträge Öffentliche Verkehrsmittel Die Kinder vom Wiler, von der Station und von Höfen, die für ihren Schulweg das Postauto benützen, erhalten von der Gemeinde die Rückerstattung ihrer Fahrtkosten. Dabei ist die Art der Fahrkarten freigestellt (Jahresabonnement, Monatsabonnemente, Mehrfahrtenkarten oder Einzelbillette). Die Rückerstattung erfolgt im Dezember über die Gemeindeverwaltung unter Vorweisung der Quittungen für die bezogenen Abonnemente, der abgestempelten Mehrfahrtenkarten oder der Einzelbillette. Schülerverpflegung Anspruch auf einen Gemeindebeitrag von Fr pro auswärtiges Mittagessen haben Hof- und Station-Kinder mit Schulort Bärschwil und Kinder, welche eine Sonderschule besuchen. Die beitragsberechtigten Schülerinnen und Schüler erhalten im Juni ein entsprechendes Formular. 19

20 Übertritt und Repetition Übertritt vom Kindergarten in die Primarschule Der Wechsel vom Kindergarten in die Schule erfolgt auf Empfehlung der Kindergärtnerin. Sollte ein Kind voraussichtlich den Anforderungen der Primarschule noch nicht gewachsen sein, entscheidet der Gemeinderat auf Antrag der Schulleitung (Einschulungsteam), ob das Kind mit Massnahmen der Förderstufe II (Verlangsamung) einschult wird. Repetition eines Schuljahres Die Schülerinnen und Schüler unterliegen keiner Promotion. Sie werden automatisch in die nächst höhere Klasse übertreten, wenn nicht gemäss den gesetzlichen Vorgaben eine Verfügung im Rahmen der Speziellenn Förderung vorliegt. Eine freiwillige Repetition ist nur in speziellen Fällen möglich (gemäss 9 2 bei Wohnortswechsel, Krankheit, schwierige familiäre Verhältnisse oder Fremdsprachigkeit.) Die Schulleitung entscheidet aufgrund dem Antrag der Eltern und Stellungsnahme der Klassenlehrperson. Übertritt aus der 5. Klasse in die Sekundarschule P (Progymnasium) Laufen Der Kanton Baselland führt das regionale Gymnasium Laufental-Thierstein in Laufen. Der Kanton Solothurn ist gemäss Vertrag beteiligt und bezahlt für seine Schülerinnen und Schüler ein Schulgeld. Die Aufnahme nach Laufen ist vom Kanton Solothurn in einer Verordnung vom und ein einem Reglement vom festgelegt. Folgende Bedingungen müssen erreicht sein, damit eine Primarlehrkraft ihre Empfehlung für einen Progymnasium-Besuch erteilen kann: A) Die Jahresnoten des laufenden Schuljahres in den Fäckern Sprache und Mathematik sind gut (Richtwert: Note 5 oder besser). B) Die Quervergleichsarbeit ist mit der festgelegten, erforderlichen Mindestpunktzahl, oder besser, abgeschlossen worden. C) Lernfähigkeit, Arbeitshaltung, Verhalten und Einsatz lassen eine erfolgreiche Absolvierung der Gymnasium-Ausbildung erwarten. Sind die Kriterien A, B und C erfüllt, erhält das Kind die Empfehlung seiner Lehrperson und kann in die erste Progymnasiums-Klasse in Laufen eintreten. 5. Klässler, welche die Empfehlung ihrer Lehrperson nicht erhalten, haben die Möglichkeit, sich mittels einer Einsprache-Prüfung doch noch für das Progymnasium in Laufen zu qualifizieren. Nur noch in Ausnahmefällen werden aus dem Thierstein 6. Klässler und 6. Klässlerinnen übertreten. Solche Übertritte regelt und betreut die Schulleitung vor Ort. 20

21 Übertritt in die Oberstufe Die Thiersteiner Oberstufe wird in zwei Schultypen geführt: Sek B (Basisanforderungen) und Sek E (Erweiterte Anforderungen) Übertrittsgespräch Zu Beginn des zweiten Semesters der 6. Klasse (Mitte Februar bis Anfang März) findet das Übertrittsgespräch statt. Am Gespräch nehmen die Erziehungsberechtigten, die Schülerin/der Schüler und die Klassenlehrperson teil. Die Ergebnisse werden gemeinsam besprochen. Danach stellt die Klassenlehrperson den Antrag für die Zuteilung. Die Erziehungsberechtigten äussern sich zu diesem Antrag. Ziel: Übereinstimmung. Antrag für die Zuteilung Als Grundlage der Zuteilung zu einer dieser Stufen werden drei Kriterien vorgeschrieben: Langzeitbeurteilung in den Fächern Deutsche Sprache, Mathematik und Sachunterricht. Es gelten die Zeugnisnoten dieser drei Fächer und zwar vom 5. Klass-Sommerzeugnis und 6. Klass-Winterzeugnis. Diese Notenwerte machen 60 % der Beurteilung aus. Kantonale Vergleichsarbeiten in den Fächern Deutsche Sprache und Mathematik (Mitte Januar der 6. Klasse). Es werden in beiden Fächern 2 Tests durchgeführt. In beiden Fächern zählen die Durchschnittsnoten der beiden Tests. Die Resultate dieser Prüfungen werden zu 40 % gewertet. Nun erfolgt die Berechnung der Gesamtdurchschnittsnote Falls Ihr Kind in einem Grenzbereich zwischen den beiden Schultypen liegt, werden für die Zuteilung zusätzlich das Arbeits- und Lernverhalten in die Bewertung mit einbezogen. Gesamtdurchschnittsnote Zuteilung 4.60 bis 6.00 Sek E 4.45 bis 4.55 Sek E oder B** 4.40 und tiefer Sek B ** = Grenzbereich Berücksichtigung des Arbeits- und Lernverhaltens Detaillierte Informationen erhalten Sie am Elternabend vom 1. September und der dort abgegebenen Broschüre. 21

22 Merkblatt zu Kinderkrankheiten/Kopflaus Als «Kinderkrankheiten» bezeichnet man verschiedene Infektionskrankheiten wie Masern, Mumps, Röteln oder Windpocken, die vor allem im Kindesalter auftreten und die sehr ansteckend sind. Die meisten Kinderkrankheiten führen zur Immunität gegen den verantwortlichen Krankheitskeim und werden deshalb meistens nur einmal durchgemacht. Gegen viele Kinderkrankheiten gibt es inzwischen wirksame Impfstoffe, die vor einem Ausbruch der Krankheit schützen. Zu den bekanntesten Kinderkrankheiten zählen Masern, Mumps, Röteln, Windpocken und Scharlach. Masern Krankheitsverlauf: Die Krankheit beginnt mit einem plötzlichen Fieberanstieg bis auf 39 Grad, Schnupfen, Husten und Lichtscheu. Zwei Tage später sieht man weissliche Flecken mit rötlichem Hof im unteren Bereich der Wangenschleimhaut. Nach einem kurzen Fieberabfall steigt das Fieber erneut bis 40 Grad, gleichzeitig zeigt sich der Masernausschlag. Nach weiteren drei Tagen fällt das Fieber ab und der Ausschlag verblasst. Ausschlag: Er beginnt hinter den Ohren und dehnt sich körperabwärts aus. Der Ausschlag ist anfänglich kleinfleckig und hellrot, mit der Zeit fliessen die Flecken zusammen und nehmen einen bläulichen Farbton an. Nach vier bis fünf Tagen verschwindet der Ausschlag, die Haut schuppt sich, wobei die Handteller und Fusssohlen ausgespart bleiben. Ein Juckreiz besteht in der Regel nicht. Behandlung: Bei Bedarf fiebersenkende Mittel Vorbeugung: Impfung Ansteckung: 9 bis 11 Tage Röteln Krankheitsverlauf: Röteln sind sofern sie nicht eine schwangere Frau betreffen eine harmlose Erkrankung, die manchmal fast ohne Beschwerden verläuft. Die Röteln beginnen mit leichten Erkältungserscheinungen (Husten, Schnupfen, Bindehautreizung), dann schwellen die Lymphknoten im Kopf- und Halsbereich an. Einen Tag später zeigt sich der Hautausschlag. Ausschlag: Kleine, einzelne, rosarote Flecken, nicht juckend Behandlung: Meistens nicht nötig Vorbeugung: Impfung Ansteckung: 2 bis 3 Wochen Windpocken, Wilde Blattern oder Spitze Blattern Krankheitsverlauf: Dem Auftreten des Ausschlags gehen eventuell leichtes Fieber und Gliederschmerzen voraus. Ausschlag: Es bilden sich laufend kleine, rote Flecken, die innert Stunden zu Knötchen und darauf zu Bläschen werden. Diese trocknen nach 1 bis 2 Tagen ein und verkrusten. Durch das unterschiedliche Alter und Aussehen der Hautveränderungen wird der Ausschlag mit einem «Sternenhimmel» verglichen. Der Ausschlag dauert 1 bis 2 Wochen und ist von einem starken Juckreiz begleitet. Behandlung: Bei Bedarf Mittel gegen Juckreiz sowie Mittel gegen Schmerzen und Fieber. Für schwere Fälle steht ein Medikament gegen die Viren zur Verfügung. Ansteckung: 1 bis 2 Tage vor dem Stadium der Bläschen - bis zur Krustenbildung 22

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