Kurzinformation zur Beihilfe Rheinland-Pfalz

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1 Kurzinformation zur Beihilfe Rheinland-Pfalz Was Du zur Beihilfe wissen solltest! Grundsätzliches: Nach 87 Landesbeamtengesetz (LBG) hat der Dienstherr im Rahmen des Dienstund Treueverhältnisses für das Wohl des Beamten und seiner Familie, auch für die Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, zu sorgen. Diese Fürsorgepflicht des Dienstherren wird durch 90 LBG konkretisiert. Hiernach richtet sich die Gewährung von Beihilfen zu den Aufwendungen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen für die Säuglings- und Kleinkinderausstattung für Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge und zur Früherkennung von Krankheiten. Die Beihilfe ist eine eigenständige beamtenrechtliche Krankenfürsorge, die der Versicherungsfreiheit der Beamten in der gesetzlichen Krankenversicherung Rechnung trägt. Beihilfeleistungen erhalten grundsätzlich alle verbeamteten Bediensteten und Versorgungsempfänger des Landes sowie deren berücksichtigungfähige Ehegatten und im Familienzuschlag berücksichtigungsfähige Kinder. Beihilfefähig sind die notwendigen Aufwendungen in angemessenem Umfange. Wie sieht das grundsätzlich für Dich als Anwärter/in aus? Mit Erhalt der Urkunde bei der Verbeamtung besteht Beihilfeanspruch und Du hast die Möglichkeit, Dich in einer privaten Krankenversicherung zu versichern und Dich somit von der gesetzlichen Krankenversicherung zu trennen. Du kannst Dich noch nach der Ernennung entscheiden, solltest dies aber innerhalb eines Monats tun. Natürlich wäre eine Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich. Die Beiträge hierfür sind wesentlich teurer als in den privaten Krankenversicherungen. Bleibst Du bei deiner gesetzlichen Kasse, dann zahlst Du den vollen Beitragssatz 14,9 % und 2,2 % (bei Kinderlosen!) für die Pflege-Pflichtversicherung von Deinem Bruttogehalt! Die meisten Beamten ziehen die private Krankenversicherung aus gutem Grund vor. 1

2 Tipp: Informiere Dich bei den Vorsorgespezialisten der DPolG. Die DPolG ist nicht an einen Versicherer gebunden und kann somit euch eine neutrale Information dazu geben. Ihr findet uns täglich in der Caféteria oder telefonisch unter: Anja Braun Mobil Jürgen Häring Mobil Die Aufteilung: Ambulante Leistungen Stationäre Leistungen Beihilfe 50 % 50 % 50 % Private Kranken- 50 % 50 % 50 % Versicherung 100 % 100 % 100 % Zahnärztliche Leistungen Zahnbeh.u.Ersatz Der Beihilfesatz ist für ledige, ledige/verheiratete Beamte mit einem Kind 50 % Für den berücksichtigungsfähigen Ehegatten 70 % Für die berücksichtungsfähigen Kinder 80 % Sind zwei oder mehrere berücksichtungsfähige Kinder im Familienzuschlag dann hat der Beamte selbst 70 % Pensionäre 70 % WICHTIG für die BEIHILFESTELLE: Besteht bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen ein sogenannter Prozenttarif, ist es ausreichend, dass der Versicherungsschutz einmalig durch die Vorlage des Versicherungsscheines (Kopie davon) oder einer Bestätigung der Krankenversicherung nachgewiesen wird. Änderungen sind der Beihilfe immer mitzuteilen. 2

3 Wenn Du zum Arzt gehst! Als Privatversicherter wird er Dir eine Rechnung zuschicken. Es bestehen zwei Möglichkeiten: 1. Du zahlst die Rechnung direkt und stellst einen Erstattungsantrag bei der Beihilfe (Beihilfeformulare*) und bei der privaten Krankenversicherung. oder 2. Normalerweise hast Du zwei bis drei Wochen Zeit bis die Rechnungen bezahlt werden müssen und kannst auch abwarten bis das Geld der Versicherung und der Beihilfe auf deinem Konto ist. Die Beihilfe braucht im Schnitt 10 Tage. In der Urlaubszeit ca. 12 Tage. Bei den Versicherungen ist dies verschieden. Achtung wegen der Beihilfe Bitte beachte den Mindestbetrag * der Beihilfe. Der ist für Anwärter 100,-- Euro Rechnungsbetrag. (als PK ler 200,-- Euro) Unterhalb dieser Beträge bearbeitet die OFD keinen Antrag. Der Beihilfeanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von zwei Jahren nach der Entstehung der Aufwendungen oder Rechnungsstellung ein Antrag gestellt wird. Bei den privaten Krankenversicherungen brauchst Du keinen Mindestbetrag beachten. Ambulanter Bereich Bei z.b. Arzneimittel, Kuren, Heilpraktiker oder Psychotherapie sind einige Vorschriften und Höchstgrenzen zu beachten. Dazu findet ihr im Internet auf der Seite der OFD einige Merkblätter. Stationärer Bereich Im stationären Bereich sind die allgemeinen Krankenhausleistungen beihilfefähig. Damit Wahlleistungen beihilfefähig sind muss vorher die Wahlleistungen bei der Oberfinanzdirektion (mit den 13 Euro monatlich) vereinbart worden sein.* Zahnärztlicher Bereich In dem ersten Jahr sind die Leistungen für Zahnersatz, Kronen, Brücken nicht beihilfefähig. Eine Erstattung durch die Beihilfe erfolgt im ersten Jahr nur bei unfallbedingtem Zahnersatz.* Ausnahme: Jemand war vorher 3 Jahre ununterbrochen im öffentlichen Dienst tätig. 3

4 *Siehe Beihilfe Stichwortverzeichnis Beihilfe Stichwortverzeichnis A Antragsfrist Aufwendungen müssen innerhalb von 2 Jahren ab Entstehung der oder der ersten Rechnungsstellung bei der Beihilfe geltend gemacht werden. Verpasst Du die Frist, besteht kein Beihilfeanspruch mehr für diese Rechnungen. Arzneimittel Müssen vom Arzt, Zahnarzt oder Heilpraktiker zuvor schriftlich verordnet sein. Nicht beihilfefähig sind Körperpflegemittel, Mittel zur Gewichtsreduzierung, Nahrungsergänzungsmittel usw. Auslandsbehandlung Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstandene Aufwendungen sind nur beihilfefähig bis zu der Höhe, wie sie in Deutschland beim Verbleiben am Wohnort entstanden und beihilfefähig gewesen wären. Den Belegen sind Übersetzungen beizufügen, die ab einem Betrag von mehr als Euro 500,-- beglaubigt sein müssen. B Beihilfeantrag Bei erstmaliger Antragsstellung oder Änderungen sind die Nr. von 1-6 auszufüllen. Die Nr ist der eigentliche Antrag. Rechnungskopien, Rezeptkopien usw. sind einzeln mit Datum aufzuführen. Bei jeglichem Unfall muss zusätzlich der Unfallhergang schriftlich mitgeteilt werden. Die Belege sollten getrennt und der Zeitfolge nach geordnet werden. Der Antrag muss von Dir unterschrieben sein!!!! Bitte die Ziffer 8 und 9 immer ausfüllen!!!! Der Beihilfeantrag mit den Belegen geht dann an: Oberfinanzdirektion Koblenz Beihilfestelle Koblenz Besonderer Service der DPolG Wie bei den Studiengängen zuvor geben wir die bewährte Unterstützung beim Ausfüllen der Beihilfeanträge. Sprecht die Vorsorgespezialisten der DPolG an. 4

5 Beihilfe-Informations-Stelle (BIS) Bei Fragen in Beihilfeangelegenheiten: Telefonnummer: 0261/ Fax: 0261/ (nur Beihilfe) (nur Beihilfe) Hinweis: Achtstellige Personalnummer bereithalten! Belege (Rechnungen und Rezepte) die mit dem Beihilfeantrag verschickt werden Die Aufwendungen sind durch Belege nachzuweisen. Diese erhältst Du von der Beihilfe zurück und musst sie 5 Jahre auf das der Antragstellung folgende Kalenderjahr aufbewahren. Du kannst die Rechnungsdurchschrift oder eine Kopie des Rezeptes der Beihilfe einreichen. Wichtig: Die Rezeptkopie muss von dem Apotheker abgestempelt und abgezeichnet sein. Brille/Kontaktlinsen Bei erstmaliger Beschaffung einer Sehhilfe wird eine Beihilfe nur nach vorheriger Verordnung vom Augenarzt gewährt. In der Erstattung gibt es Begrenzungen! Wichtig ist das Merkblatt zu Brillen und Kontaktlinsen von der OFD. D Dienstunfall Die Krankheitskosten bei einem Dienstunfall übernimmt der Dienstherr für Dich. Bei den Privaten Krankenversicherer müsst Du dies durch einen Unfallfragebogen mitteilen. (auch bei einem Freizeitunfall) Dienstunfälle werden gemeldet bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Schadensregulierungsstelle Südallee Koblenz 5

6 H Heilbehandlung Heilmaßnahmen (z.b. Bäder, Massagen, Krankengymnastik usw.) müssen vor Beginn der Behandlung nach Art und Umfang vom Arzt schriftlich verordnet sein. Beihilfefähig sind die Aufwendungen bis zu Höchstbeträgen. K Kostendämpfungspauschale Erst wichtig wenn Du PK/PK in bist. Die Kostendämpfungspauschale beträgt in den Besoldungsgruppen A9 bis A Euro. Die anfallenden Aufwendung die in Rechnung gestellt worden sind werden um die gestaffelte Kostendämpfungspauschale gekürzt. Krankenhausaufenthalt Beihilfefähig in Höhe der allgemeinen Krankenhausleistungen sind Behandlungen in Krankenhäusern, die das Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) oder die Bundespflegesatzverordnung (BPflV) anwenden. Bei Behandlungen in Krankenhäusern, die diese Regelungen nicht anwenden, z.b. Private Kliniken, sind die Aufwendungen bis zur Höhe der Entgelte des dem inländischen Wohnort oder dem Dienstort nächstgelegene Krankenhaus der Maximalversorgung beihilfefähig. Ein Krankenhaus der Maximalversorgung ist im Krankenhausplan eines Landes ausgewiesen. (Wahlleistungen, siehe unter Wahlleistungen) Kur/Anschlussheilbehandlung Heilkuren werden nur gewährt, wenn sie nach amtsärztlichen Gutachten notwendig sind. Eine Kur muss ärztlich verordnet und vor Antritt von der Beihilfe/Versicherung anerkannt/genehmigt worden sein. Bei Anschlussheilbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt wird auf die vorherige Anerkennung verzichtet. M Mindestbetrag (Antragsgrenze) Er beträgt 100,-- Euro (Rechnungsbeträge), bevor ein Beihilfeantrag gestellt werden kann. Als PK/PK in sind dies 200,-- Euro. 6

7 P Psychotherapien Sind nur beihilfefähig nach vorheriger Anerkennung! W Wahlleistungen Wahlleistungen sind die Leistungen für das 2-Bettzimmer und die Chefarztbehandlung. Wahlleistungen sind nur beihilfefähig, wenn Du fristgemäß die entsprechende Erklärung abgegeben hast. Der Einschluss der Wahlleistung bei der Beihilfe erfolgt mit Zahlung der 13,-- Euro monatlich, die vom Gehalt abgezogen werden. Nach der Verbeamtung werdet Ihr von der OFD angeschrieben. Ihr müsst innerhalb von 3 Monaten die Erklärung unterschrieben zurückgeben damit die Wahlleistungen in Zukunft beihilfefähig sind. Die Erklärung kann auch noch zu einem späteren Zeitpunkt (z.b. bei Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe oder auf Lebenszeit) abgegeben werden. Dazwischen ist kein Einschluß der Wahlleistungen möglich! Achtung!!! Du musst Dich dann aber selbst bei der OFD melden, wenn Du die Wahlleistungen einschließen möchtest!!!!! Die OFD wird die BaP und die BaL nicht anschreiben!!!! Danach besteht keine neue Wahlmöglichkeit!!! Wenn ihr dann im Krankenhaus liegt und die Wahlleistungen beansprucht, schließt das Krankenhaus eine sog. Wahlleistungsvereinbarung mit euch. Achtet darauf das die Vereinbarung unbedingt zu Beginn getroffen wird, weil sie im Nachhinein nicht anerkannt wird. (Besser jemand vorher bevollmächtigen!!) Bitte beachtet wenn ihr die Wahlleistungen beansprucht zieht die Beihilfe 12 Euro pro Tag ab. Z Zahnbehandlung/Ersatz Wichtig für Anwärter: Im ersten Jahr erstattet die Beihilfe nur den unfallbedingten Zahnersatz!!! Ausnahme: Jemand war vorher 3 Jahre ununterbrochen im öffentlichen Dienst tätig. Grundsätzlich ist es sinnvoll bei bevorstehendem Zahnersatz einen Heil- und Kostenplan einzureichen. (Auch bei der Krankenversicherung, seht in die Bedingungen) Leistungen des Zahnarztes, die auf Verlangen erbracht werden, sind nicht beihilfefähig. Laborkosten sind nur zu 60 % beihilfefähig! Stand: Oktober 2010 Hinweis: Änderungen der Beihilfeordnung können jederzeit erfolgen. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir für die Richtigkeit des Inhaltes keine Gewähr übernehmen können! 7

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