TIPPS ZUR FÖRDERUNG UND FINANZIERUNG DES FERNSTUDIUMS

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1 TIPPS ZUR FÖRDERUNG UND FINANZIERUNG DES FERNSTUDIUMS Weiterbildung zahlt sich aus! Berufliche Weiterbildung ist eine gute Investition in die Zukunft. Die Entscheidung für ein weiterbildendes Studium ist jedoch von vielen Faktoren abhängig: z.b. vom Beruf und von der Familie, von der zur Verfügung stehenden Zeit und letztendlich auch vom Finanziellen. Was nur wenige wissen ist aber, dass es für Berufstätige, die sich weiterbilden möchten, Möglichkeiten der Weiterbildungsfinanzierung gibt. Die Förderungsmöglichkeiten sind zahlreich und meist von der jeweiligen persönlichen Situation abhängig. Dennoch gilt: Lassen Sie sich vom Finanzierungsdschungel nicht abschrecken! Wir helfen Ihnen dabei, sich zu orientieren. Die folgenden Tipps sollen Ihnen die Suche nach einer geeigneten Förderung oder Finanzierung Ihres berufsbegleitenden Fernstudiums erleichtern. I. Steuerliche Vorteile nutzen Weiterbildung als Werbungskosten bei der Einkommensteuer geltend machen Nutzen Sie steuerliche Vorteile. Ob Masterstudium oder Zertifikatsprogramm: Die Kosten für eine berufsbegleitende Weiterbildung an der DUW können Sie steuerlich geltend machen! Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung von Leistungen ist die berufliche Veranlassung Ihrer Weiterbildung. Das bedeutet, dass Ihre Weiterbildungsmaßnahme ein Master gilt seit 2004 als Zweitstudium und damit als Weiterbildung im konkreten Zusammenhang mit Ihrer aktuellen oder angestrebten beruflichen Tätigkeit oder Position steht bzw. Ihr berufliches Fortkommen im weitesten Sinne fördert. Wenn Sie also Ihre beruflichen Qualifikationen auch für die Zukunft erhalten, ausbauen oder vertiefen möchten, dann stehen Ihre Chancen sehr gut, die damit verbundenen Kosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten absetzen zu können. Steuerlich geltend gemacht werden können neben den Studiengebühren und den Ausgaben für Arbeitsmittel unter anderem auch die Kosten für Unterbringung, Verpflegung und Anreise z.b. bei Präsenzveranstaltungen. Selbstständige können die Weiterbildung weitestgehend vollständig als Betriebskosten absetzen. Wir empfehlen Ihnen: Sammeln Sie alle Quittungen, und achten Sie darauf, dass diese auf Ihren Namen ausgestellt sind. In welcher Höhe bzw. in welchem Umfang die Weiterbildungskosten beim zu versteuernden Einkommen Berücksichtigung finden, hängt immer vom Einzelfall ab. Für verbindliche Informationen

2 wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt oder Ihren Steuerberater bzw. Ihre Steuerberaterin. II. Förderung durch die Bundesländer Zuschüsse für Zertifikatsprogramme Auch die einzelnen Bundesländer bieten verschiedene finanzielle Förderprogramme für die individuelle berufliche Weiterbildung an. Die Mittel für die Förderungen stammen aus dem Europäischen Sozialfonds und/oder den Landeshaushalten. Die Angebote richten sich zumeist an Angestellte kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU), aber auch die Unternehmen selbst können betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen durch öffentliche Mittel fördern lassen. Voraussetzung für den Erhalt der Zuschüsse ist zumeist der Hauptwohnsitz und/oder Beschäftigungsort im jeweiligen Bundesland. In der Regel muss die Bewilligung der Förderungen vor Beginn der Weiterbildung erfolgen. Die Regelungen für die Förderung unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Einen vollständigen und aktuellen Überblick über alle öffentlichen Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union verschafft die Förderdatenbank der Bundesregierung, die im Internet zugänglich ist: Im Folgenden haben wir für Sie einen Überblick über die direkt von den Bundesländern vergebenen Bildungs oder Qualifizierungsschecks zusammengestellt: Bildungsscheck Brandenburg Das Land Brandenburg fördert sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Brandenburg, Mütter und Väter in Elternzeit sowie Beschäftigte, die ergänzende Leistungen nach SGB II ( Aufstocker ) erhalten. Voraussetzung ist, dass in den vergangenen sechs Monaten keine betrieblich bedingte Weiterbildung in Anspruch genommen wurde und sich die Weiterbildung auf die berufliche Qualifikation bezieht. Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen, die außerbetrieblich und bei anerkannten Anbietern stattfinden. Bei einem Eigenanteil von mindestens 30% (bzw. 10% bei Personen in Elternzeit und Aufstockern) bezuschusst das Land die Weiterbildung mit bis zu 500 Euro. Es werden maximal zwei Bildungsschecks pro Jahr ausgestellt. Ausführliche Informationen bekommen Sie im Internet unter oder telefonisch unter über die LASA Brandenburg GmbH. Bildungsscheck Nordrhein Westfalen Als Mitarbeiter eines KMU mit weniger als 250 Mitarbeitenden oder als Existenzgründerin bzw. Berufsrückkehrer besteht für Sie die Möglichkeit, durch das Land NRW Zuschüsse zur beruflichen Fort und Weiterbildung zu erhalten. Hauptzielgruppe sind allerdings in erster Linie Personen mit

3 unsicheren Arbeitsmarktchancen. Die Zuschüsse betragen maximal 50% der Weiterbildungskosten, höchstens jedoch 500 Euro pro Bildungsscheck. Ob Sie den Kriterien für die Vergabe des Bildungsschecks entsprechen sowie Informationen zur Antragsstellung erfahren Sie beim Service Center Nordrhein Westfalen direkt ( ) und die zuständigen Beratungsstellen ( nrw.de). Infos auch unter Thüringer Weiterbildungsscheck Mit dem Thüringer Weiterbildungsscheck werden ebenfalls vor allem sozialversicherungspflichtige Beschäftigte kleinerer und mittlerer Unternehmen und Selbstständige gefördert. Das Jahresbruttoeinkommen muss bei Alleinveranlagenden zwischen und Euro liegen (bei zusammen Veranlagenden zwischen und Euro). Beschäftigte des öffentlichen Dienstes können sich nicht um den Weiterbildungsscheck bewerben. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, können Sie sich einmal im Jahr um einen Zuschuss in Höhe von 50% der Weiterbildungskosten bewerben. Personen ab dem 45. Lebensjahr, Ausbilderinnen und Ausbilder und Personen nach Eltern oder Pflegezeit erhalten einen Zuschuss von 70%. Die maximale Höhe des Zuschusses ist auf 500 Euro begrenzt. Zuständig ist die Gesellschaft für Arbeits und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbh. Infos erhalten Sie telefonisch unter oder im Internet unter thueringen.de. Weiterbildungsscheck Sachsen Wenn Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin ein durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen von maximal Euro haben, können Sie die Weiterbildungsförderung des Freistaates Sachsen beantragen. Bei Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die das 50. Lebensjahr überschritten haben, in Teilzeit arbeiten, in einem befristeten Arbeitsverhältnis stehen oder als Leiharbeitende beschäftigt sind, erhöht sich das maximal Bruttoeinkommen auf Euro. Auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit der Weiterbildung einen ersten akademischen Abschluss anstreben, gilt diese Ausnahmeregelung. Je nach Höhe des Einkommens gibt es dann einen Zuschuss von 60 80% zu den Weiterbildungskosten. Die Erstattung erfolgt jedoch erst rückwirkend. Dennoch ist der Antrag vor der Anmeldung der Weiterbildung bei der zuständigen Antrags und Bewilligungsstelle, der Sächsischen AufbauBank Förderbank (SAB), zu stellen. Telefonisch erreichen Sie die SAB unter Infos finden Sie außerdem auch unter

4 Qualifizierungsschecks Hessen Chancen auf den Qualifizierungsscheck haben in erster Linie Personen, die älter als 45 Jahre sind und/oder für ihre derzeitige Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss nachweisen können und in einem KMU als Arbeitnehmer beschäftigt sind. Durch eine entsprechende Weiterbildung soll die Beschäftigungsfähigkeit für die Zukunft gesichert werden. Gefördert werden 50% der Weiterbildungskosten mit einer maximalen Höhe von 500 Euro pro Person und Jahr. Auch in Teilzeit arbeitende Beschäftigte sowie Ausbilder und Ausbilderinnen können von der Förderung profitieren. Um einen Antrag für den Qualifizierungsscheck stellen zu können, müssen Sie ein extra angefertigtes Protokoll Ihers Beratungsgesprächs an den Verein Weiterbildung Hessen e. V. schicken. Der Verein ist dann für die Ausstellung des Qualifizierungsschecks zuständig. Weitere Informationen finden Sie unter QualiScheck Rheinland Pfalz Ab 1. August 2012 fördert das Land Rheinland Pfalz mit dem neuen QualiScheck einen erheblich größeren Personenkreis als bisher. Nun kann die Förderung grundsätzlich von allen Beschäftigten beantragt werden also auch von Personen, die jünger als 45 Jahre sind, und von geringfügig Beschäftigten. Von der Förderung können aber auch Berufsrückkehrende und Existenzgründende (Selbstständige oder Freiberuflerinnen und Freiberufler in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit) profitieren. Gefördert werden alle berufsbezogenen Weiterbildungsmaßnahmen, d. h. Maßnahmen, die nach dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss die Beschäftigungsfähigkeit im Job sichern. Bezuschusst werden mit maximal 500 Euro einmal jährlich 50% der jeweiligen Weiterbildungsmaßnahme. Zuständig für die Antragstellung ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz. Infos erhalten Sie unter der Servicenummer und online unter Weiterbildungsbonus Hamburg Die Hansestadt Hamburg leistet je nach Beschäftigungsart einen Zuschuss zu den Kosten der Weiterbildung zwischen 50% und 100%. Die Höhe des Weiterbildungsbonusses liegt zwischen 750 und 2000 Euro. Hauptzielgruppe des Förderprojekts sind geringqualifizierte oder ungelernte Beschäftigte und Selbstständige bzw. entsprechende Personengruppen mit Migrationshintergrund. Grundsätzlich haben aber auch Existenzgründende (ALG I und II) und Selbstständige mit ALG II Bezug sowie sogenannte Aufstocker (sozialversicherungspflichtige Beschäftigte im ALG II Bezug) Aussicht auf eine Förderung. Der Weiterbildungsbonus kann einmal im Jahr beantragt werden. Ansprechpartner ist die Beratungsstelle PUNKT Bildungsmanagement ( ). Infos unter: und b.org.

5 III. Studien /Bildungskredite der Banken und Stipendien von Stiftungen Seit Einführung der Studiengebühren in einigen Bundesländern gibt es in Deutschland eine Reihe von Angeboten zu Studienkrediten verschiedener Banken. Bekannt sind vor allem der KfW Studienkredit, der StudentenKredit der Deutschen Bank, der EKK Bildungskredit, der Sparkassen Bildungskredit und die VR Bildungsfinanzierung (Bayern). Diese Kredite eignen sich jedoch meist nur eingeschränkt, unter Umständen auch gar nicht für Studierende berufsbegleitender Weiterbildungsstudiengänge. Gründe hierfür sind beispielsweise eine Altershöchstgrenze (i.d.r. muss man jünger als 30 Jahre sein), ein Vollzeitstudium oder ein begrenztes Einkommen. Da die Bedingungen für die Kredit und Stipendiengewährung sich von Bank zu Bank bzw. von Träger zu Träger unterscheiden und zudem vom Einzelfall abhängig sind, lohnt sich jedoch eine individuelle Überprüfung. Fragen Sie auch bei Ihrer Hausbank nach den Möglichkeiten einer Finanzierung Ihres Weiterbildungsvorhabens nach! Zur Recherche, zum Überblick und zur Information finden Sie im Internet folgende Datenbanken zum Thema Studienkredit und Stipendium: studienkredit test.de Eine interessante Option zur Finanzierung eines Studiums stellt der Tenman Karrierekredit der Tenman Prognosys GmbH dar, der jedoch zum 30. Juni 2012 vorerst ausgelaufen ist. Tenman hatte zusammen mit der Creditplus Bank AG Kredite für die berufliche Weiterbildung an Berufstätige zu relativ günstigen Zinssätzen vergeben. Dabei berechnete sich die Zinshöhe individuell anhand des Einkommens, der beantragten Kreditsumme und der gewünschten Laufzeit des Kredits. Der TÜVgeprüfte Kredit (Note GUT 1,9) wurde von der Firma nexteducation konzipiert, die auch für den Service und die Beratung zuständig war bzw. ist. Nach Aussage des Anbieters handelt es sich vorerst lediglich um eine Denkpause, um die bisherigen Erfahrungen auszuwerten. Daher kann sich eine Kontaktaufnahme mit der Firma unter Umständen lohnen. Mehr Infos unter: und

6 IV. Bildungsfonds Eine gute Alternative zu Studienkrediten stellen die verschiedenen Bildungsfonds (oder auch Studienfonds) dar. So gibt es bei den meisten Bildungsfonds in der Regel keine Altersgrenze wie bei Studienkrediten. Gute Chancen auf die Mittel eines Fonds haben in der Regel Bewerberinnen und Bewerber, die nach dem Studium gute Beschäftigungsaussichten haben und überdurchschnittlich leistungsorientiert, engagiert und motivert sind kurz: Bewerber und Bewerberinnen, bei denen sich die Investition für die Anlegenden lohnt! Nehmen Sie Mittel eines Bildungsfonds in Anspruch, zahlen Sie nach Ihrem Studium einen im individuellen Studienfördervertrag festgelegten Prozentsatz Ihres Bruttoeinkommens über einen bestimmten Zeitraum zurück. Die Rückzahlung ist somit flexibel und einkommensabhängig undsie zahlen nie mehr zurück, als es Ihr Einkommen erlaubt. Die maximale Rückzahlungshöhe ist in der Regel nach oben hin begrenzt. Die maximale Förderungshöhe durch einen Bildungsfonds liegt je nach Fonds zwischen und Euro. Oft bieten die Anbieter auch interessante und kostenfreie Services und Karriereprogramme an. Über die genauen Konditionen und Bewerbungsbedingungen informieren Sie sich bitte bei den jeweiligen Anbietern, hier die bekanntesten auf einen Blick: Studienübergreifende Bildungsfonds der CareerConcept AG Die Firma CareerConcept ist der Pionier und Marktführer unter den Anbietern von Bildungsfonds. Seit 2002 unterstützt das Unternehmen mit seinen acht Bildungsfonds herausragend qualifizierte und motivierte Studierende. Bewerben kann sich jeder bzw. jede, der bzw. die einen staatlich anerkannten Studiengang studieren will egal ob Erst oder Zweitstudium, Master oder MBA. Die Förderung beträgt monatlich bis zu Euro (zwischen maximal und Euro insgesamt je nach Anbieter). Wenn Sie sich für die Finanzierung durch einen Bildungsfonds von CareerConcept interessieren, müssen Sie sich zunächst online bewerben. Danach durchlaufen Sie ein mehrstufiges Auswahlverfahren. Das Bewerbungsformular und alle weiteren Informationen finden Sie im Internet unter Mehr Infos gibt es außerdem unter concept.de. Studienfonds der Deutschen Bildung Der Studienfonds der Deutschen Bildung wird seit 2007 vergeben. Bewerben kann sich auch hier prinzipiell jede Person, die an einer staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben ist. Wichtig ist laut der Deutschen Bildung vor allem ein schlüssiger Lebenslauf. Interessant für alle MBA Studierenden: In den letzten Jahren wurden vor allem Studierende dieses Studiengangs von der Deutschen Bildung gefördert. Der variable Rückzahlungsprozentsatz für das Darlehen liegt je nach Einkommen zwischen 3,4% und 9,8% (laut der Beispiele auf der Website).

7 Auch hier finden Sie alle Informationen im Internet: bildung.de/deutschebildung/studienfonds.html Der Festo Bildungsfonds Der Festo Bildungsfonds ist der erste firmeneigene Bildungsfonds in Deutschland. Umgesetzt wird allerdings auch dieses Projekt gemeinsam mit der Firma CareerConcept. Der Fonds richtet sich in erster Linie an Studierende und Doktoranden bzw. Doktorandinnen des sogenannten MINT Bereichs also technischer und ingenieurwissenschaftlicher Studiengänge. Über die monatliche Förderung von bis zu 800 Euro hinaus, erhalten die Teilnehmenden des Fonds einen exklusiven Zugang zu dem Karrierenetzwerk des Festo Bildungsfonds. Der Rückzahlungsprozentsatz beläuft sich in der Regel auf 4% des späteren Einkommens in Abhängigkeit von der Höhe des Darlehens und der Rückzahlungsdauer. Die Konditionen des Darlehens werden jeweils individuell ausgehandelt und festgelegt. Informationen finden Sie unter bildungsfonds.de. Der DKB Studenten Bildungsfonds Sollten Sie sich für den Bildungsfonds der Deutschen Kreditbank AG interessieren, gelten im Prinzip ähnliche Bedingungen wie bei der Beantragung von Studienkrediten. So entfällt bei diesem Bildungsfonds das Bewerbungs und Auswahlverfahren, dafür besteht eine Altershöchstgrenze (das 30. Lebensjahr) für die Beantragung des Fonds. Die Rückzahlung des Kredits mit einem effektiven Jahreszins von 6,49% beginnt spätestens vier Semester nach Studienende und muss innerhalb von 20 Jahren erfolgen. Die maximale Darlehenssumme beträgt Euro. Ausführliche Informationen finden Sie unter studenten bildungsfonds.de. V. Berufsförderung der Soldaten auf Zeit nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) Sie sind Soldat auf Zeit und Ihre Dienstzeit endet in den nächsten Jahren? Dann besteht für Sie die Möglichkeit, Leistungen zur Berufsförderung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) in Anspruch zu nehmen. Ein Beratungsgespräch durch den jeweilig zuständigen Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) stellt hierfür eine verbindliche Voraussetzung dar und sollte frühzeitig erfolgen (bei einer zwölfjährigen Dienstzeit ca. vier bis fünf Jahre vor Dienstende). Die Leistungen der Berufsförderung sollen den oder die Anspruchsnehmenden nach Eignung, Neigung und Leistungsfähigkeit eine indviduelle Qualifizierung ermöglichen und seine oder ihre Eingliederung in die zivile Arbeitswelt bestmöglich gewährleisten. In der persönlichen Beratung durch

8 den BFD erfahren Sie, welche Möglichkeiten Ihnen für Ihre berufliche Weiterqualifizierung zur Verfügung stehen. Zudem erstellt Ihr Berater mit Ihnen einen einvernehmlichen, individuellen Förderungsplan. Grundsätzlich ist eine berufliche Bildung am Ende und nach der Wehrdienstzeit in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtigungen auch im Rahmen eines Fernstudiums an einer Fernuniversität möglich. Die Förderung wird auf Antrag gewährt, welchen Sie bei dem für Sie zuständigen BFD erhalten. Über die genauen Bedingungen der Berufsförderung und Dienstzeitversorgung sowie der Antragstellung informieren Sie sich bitte beim Berufsförderungsdienst. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter und iminternet.de/svg/bjnr html VI. Weitere Tipps Bildungsurlaub Neben den genannten Förderinitiativen der Bundesländer für Beschäftigte und Selbstständige (siehe Punkt III) unterstützen einige Länder berufliche Weiterbildung auch auf anderem Wege. In den meisten Bundesländern steht den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen für ihre berufliche Weiterbildung einmal im Jahr bezahlter Bildungsurlaub bzw. eine entsprechende Freistellung bis zu fünf Tage pro Jahr zu. Infos hierzu finden Sie unter Weiterbildung in und durch die Betriebe Einige Länder fördern außerdem die Weiterbildung in und durch die Betriebe. Die betreffenden Länder sind: Brandenburg ( brandenburg.de/qualifizierung in Unternehmen html) Sachsen Anhalt ( sachsen anhalt.de/firmenkunden/aus weiterbilden.html) Mecklenburg Vorpommern ( mv.de/bildungsschecks.cfm) Hamburg ( hamburg.de/) Beteiligung des Arbeitgebers Arbeitgeber sehen es meist positiv, wenn sich ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen berufsbegleitend weiterbilden, denn das neu erworbene Wissen kommt dem Unternehmen direkt zugute. Aus diesem Grund bieten viele Unternehmen und Organisationen ihren Beschäftigten inzwischen an, sie bei der geplanten Weiterbildung finanziell zu unterstützen. Hier sind unterschiedliche Formen der Beteiligung möglich von einer jährlichen Pauschale bis hin zur Erstattung der kompletten Studienbeiträge nach erfolgreichem Abschluss. Sprechen Sie mit Ihrer oder Ihrem Vorgesetzten oder der Personalabteilung, welche Formen der Unterstützung in Ihrem Fall möglich sind. Unser Tipp: Machen Sie Ihrem Chef oder Ihrer Chefin deutlich, dass das Unternehmen

9 von Ihrer Weiterbildung profitiert und heben Sie hervor, dass Ihre Arbeit während des Studiums nicht zu kurz kommt dank des berufsbegleitenden, flexiblen Fernstudiums! Nützliche Hilfen Die Stiftung Warentest hat 2012 bereits zum zweiten Mal alle staatlichen finanziellen Fördermaßnahmen für eine berufliche Weiterbildung unter die Lupe genommen. Das Testergebnis finden Sie im Internet unter finanzieren Geld und Zeit fuer die Bildung / und Weiterbildung finanzieren Foerdermittel von Bund und Laendern /. Buchtipp: Sie interessieren sich für ein Fernstudium oder sind vielleicht schon mittendrin? Dann begleitet und informiert Sie das Buch von Markus Jung und Anne Oppermann zu allen Fragen, die sich zu diesem Thema stellen können. Ein Kapitel über das Thema Studienfinanzierung wird dabei natürlich nicht vergessen. Markus Jung/Anne Oppermann: 100 Fragen und Antworten zum Fernstudium. Richtig begleitet zum Erfolg, 2. Auflage, Hamburg 2011, 128 S., ISBN , 14,80. Disclaimer Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und Gewissen für Sie zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität können wir jedoch nicht garantieren. Wir bitten Sie in jedem Falle, sich auch direkt bei den genannten Partnern, Einrichtungen und Stellen beraten zu lassen.

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