Punktgehaltene Glasdachkonstruktion die nicht zu Reinigungszwecken betreten werden darf

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1 Inhaltsverzeichnis Punktgehaltene Glasdachkonstruktion die nicht zu Reinigungszwecken betreten werden darf Technische Vorbemerkungen 1. Allgemeine Hinweise Seite Angebots-/ Vertragsgrundlagen Seite Art und Umfang der Leistung Seite Punkthaltesystem Seite Planungsunterlagen AG Seite Vollständigkeit und Ausführbarkeit Seite Werkplanung des AN Seite Statische Berechnungen des AN Seite 4 2. Werkstoffe Seite Verankerungs-/ Verbindungs-/ Stahlteile Seite Dichtstoffe Seite Beschläge Seite Glas Seite 4 3. Baumontage Seite Gerüste Seite Maße und Aufmaße Seite Befestigungsmittel Seite 5 4. Technische Beschreibung Seite Punkthalter Seite Verglasung Seite 6 5. Pauschalierung Seite 6 Zusätzliche Vertragsbedingungen Seite 7 Ausschreibungstext 1. Verglasungsarbeiten Seite Punktgehaltene Glasdachkonstruktion die nicht zu Reinigungszwecken betreten werden darf Seite Punkthalter gem. Pos. 1.1 Seite Verglasung gem. Pos. 1.1 Seite 10 Größe (B / H) ca.... /... mm 4 od. 6 od. 8 Systembohrungen 1.2 Glasstatik Seite Eventualposition Seite 10

2 Technische Vorbemerkung Punktgehaltene Glasdachkonstruktion die nicht zu Reinigungszwecken betreten werden darf

3 Technische Vorbemerkungen Mit den Glassline-Punkthaltesystemen der Glassline GmbH ist es möglich, Überkopfverglasungen auszuführen die nicht zu Reinigungszwecken betreten werden dürfen, und durch speziell entwickelte Beschläge (Tellerhalter) über eine (zwei) bauseitige Lasche(n)an einer Unterkonstruktion befestigt werden. Die Glassline-Punkthaltesysteme zeichnen sich durch mechanische, punktförmige Halterungen der Scheiben aus. Für die zum Einsatz kommenden Gläser und Punkthalter gelten die Spezifikationen wie folgt beschrieben: 1. Allgemeine Hinweise 1.1 Angebots-/ Vertragsgrundlagen Die nachfolgend aufgeführten Punkte sind in der aufgelisteten Reihenfolge gültig: - Leistungsverzeichnis - Allgemeine Vorbemerkungen - VOB - DIN-Normen und Richtlinien - Stand der Technik - Verglasungsrichtlinien der Glashersteller - Merkblatt zur Glasreinigung 1.2 Art und Umfang der Leistung Ausschreibungsgegenstand sind Metallbau- und Verglasungsarbeiten. Die auszuführenden Leistungen beinhalten die Herstellung, Lieferung und Montage der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Konstruktion einschließlich Punkthalter und Glas. 1.3 Punkthaltesystem Der Ausschreibung liegen die Qualitäts- und Konstruktionsmerkmale des Glassline-Punkthaltesystems der Glassline GmbH zugrunde. Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Nr. Z ist zwingend zu beachten. 1.4 Planungsunterlagen AG Grundlage für das Angebot sind die dem LV beigefügten Pläne, sowie das Leistungsverzeichnis. Bei Unklarheiten sind diese, vor Abgabe des Angebotes, mit dem Auftraggeber oder dessen Vertreter zu klären. Detailzeichnungen die dem Angebot beiliegen sind verbindlich. Übersichtspläne dienen zur Darstellung der Aufteilung, Lage von Einsatzelementen und Öffnungsart, sowie der Ermittlung der Maße, wenn diese aus der Leistungsbeschreibung nur bedingt oder gar nicht hervorgehen. Bei Unstimmigkeiten der Maße sind immer die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Mengen verbindlich. Bei den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Maßen handelt es sich um Richtmaße die durch Ausarbeitung von Werkplänen, durch den AN, genauer ermittelt werden müssen. 1.5 Vollständigkeit und Ausführbarkeit Der AN hat sich vor Abgabe eines Angebotes von den örtlichen Verhältnissen, soweit möglich, zu informieren. Nachforderungen, die auf mangelnde Informationen zurückzuführen sind, werden nicht anerkannt. Der AN ist verpflichtet, das Leistungsverzeichnis auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführbarkeit und Eignung für den Verwendungszweck zu prüfen. Abweichungen, Ergänzungen oder sinnvolle Änderungen sind mit der entsprechenden Begründung in einem Nebenangebot einzureichen.

4 1.6 Werkplanung des AN Im Auftragsfall sind vom AN umgehend Aufmaße, sowie alle erforderlichen Konstruktionszeichnungen (Detail-, Übersichts-, Positionspläne) zu erstellen und dem AG oder dessen Vertreter in 3-facher Ausfertigung, vor Ausführung, vorzulegen. Erst nach Freigabe durch den AG oder dessen Vertreter kann mit der Ausführung begonnen werden. 1.7 Statische Berechnungen des AN Der AN muss spätestens mit der Vorlage der Konstruktionszeichnungen alle erforderlichen statischen Berechungen ebenfalls in 3-facher Ausfertigung beifügen. Diese Leistungen sind ebenfalls in die Einheitspreise einzukalkulieren, wenn diese nicht als gesonderte Position ausgewiesen sind. Da dem Glassline-Punkthaltesystem eine geprüfte Glastypenstatik zugrunde liegt, ist für die darin enthaltenen Glasabmessungen kein weiterer statischer Nachweis erforderlich. Die maßgebenden Scheiben sind daher eigenverantwortlich zu ermitteln und mit der geprüften Glastypenstatik abzugleichen. Bei abweichenden Geometrien oder Sonderanforderungen, für die es keine geprüfte Glastypenstatik gibt, sind Individualberechnungen vorzulegen. Die Berechnungen müssen auf Basis der FEM-Methode erfolgen. Hierzu enthält die Zulassung der Firma Glassline alle notwendigen Kalibrierungsdaten der Punkthalter. Die maßgebenden Scheiben sind eigenverantwortlich zu ermitteln und den Berechnungen zugrunde zu legen. 2. Werkstoffe 2.1 Verankerungs-/ Verbindungs-/ Stahlteile Nach dem Einbau nicht mehr zugänglicher Verankerungs-/ Verbindungsteile sind diese aus Edelstahl (V4A) oder ausreichend verzinkt auszuführen. Schweißnähte sind sofort fachgerecht nachzuarbeiten. Alle anderen zugänglichen Stahlteile sind entsprechend der DIN18360 gegen Korrosion zu schützen, sofern sie nicht aus rostfreiem Edelstahl gefertigt sind. Direkter Kontakt unterschiedlicher Metalle ist zu vermeiden um Kontaktkorrosion auszuschließen. 2.2 Dichtstoffe Konstruktionsfugen, Baukörperanschlüsse und sonstige Abdichtungen sind aus ozon-, witterungsund alterungsbeständigen Materialen auszubilden. Auf Verträglichkeit aller Materialien untereinander ist zu achten. Bei Dicht- und Bauanschlussfolien ist auf Qualität nach DIN7893 bzw. der NAAMM- Standardspezifikation zu achten. Vorzugsweise ist EPDM zu verwenden. Dichtstoffe müssen in Beschaffenheit, Abmessung und Gestaltung den vorgesehenen Verwendungszweck erfüllen (DIN18361 und 18540). Ihre elastischen Eigenschaften müssen dem vorkommenden Temperaturbereich entsprechen. Die Dimensionierung der Fugen hat unter Berücksichtigung der Dehn- und Komprimierfähigkeit des Dichtstoffes sowie der Dehnung und Schrumpfung des Bauelementes zu erfolgen. Auf Verlangen des AG sind entsprechende Nachweise vorzulegen. Die Anwendungs- und Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sind genauestens zu beachten. 2.3 Beschläge Zur Anwendung kommen nur qualitativ hochwertige Beschläge aus Edelstahl oder dauerhaft rostgeschützte Materialien. Sie müssen ausreichend dimensioniert und systemzugelassen sein, sowie eine Möglichkeit zur Wartung vorweisen. 2.4 Glas Es dürfen nur qualitativ hochwertige Gläser eingesetzt werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Richtlinien und Vorschriften der Glashersteller berücksichtigt werden. Die Glasart muss der unter Punkt 1.3 beschriebenen Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung entsprechen. Sollte keine geprüfte Typenstatik für die Gläser vorliegen, so ist eine prüffähige FEM-Berechnung für die maßgebenden Glaspositionen zu erstellen und dem AG oder dessen Vertreter in 3-facher

5 Ausfertigung zu übergeben. Die Prüfung erfolgt im Auftrag des AG durch den für das Bauvorhaben bestimmten Prüfingenieur. 3. Baumontage 3.1 Gerüste Die Gerüste werden vom AG gestellt, ansonsten werden Gerüste gesondert ausgeschrieben und abgerechnet, wenn sie die Nebenleistungen nach DIN18360, Absatz (VOB) überschreiten. 3.2 Maße und Aufmaße Der AN ist verpflichtet, ein Aufmaß am Rohbau zu erstellen. Er hat vor Fertigungsbeginn zu prüfen, ob die Rohbauöffnungen nach den vereinbarten Details und den zulässigen Toleranzen ausgeführt sind. Für Toleranzen gelten die DIN18201, DIN18202, Blatt 1 und 4, DIN18203 Blatt 1. Eventuelle Änderungs- oder Zusatzmaßnahmen sind vor Fertigungsbeginn zu vereinbaren. Abweichend hiervon kann nach gesonderter Absprache mit dem Architekten die Fertigung nach theoretischen Maßen erfolgen. In diesem Fall sind die Details mit ausreichender Aufnahmemöglichkeit für Toleranzen zu konstruieren. Die Montage der Verglasungsteile muss flucht- und lotrecht nach den bauseitig in jedem Geschoss angelegten Meterrissen und Achsen erfolgen. Die Einbauebene ist in der Werkplanung festzulegen. 3.3 Befestigungsmittel Alle für die Montage erforderlichen Befestigungs- und Hilfsmittel sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der AG hat die Größe, Lage und Einteilung der Befestigungsmittel eigenverantwortlich zu ermitteln. Für die Verankerung von Fassaden gilt die DIN Technische Beschreibung Für die zum Einsatz kommenden Gläser und Punkthalter gelten die Spezifikationen wie folgt beschrieben. 4.1 Punkthalter Zylindrischer Tellerhalter 68, mit aufgesetzter Haltescheibe (Aufnahmebohrungen für Sonderschlüssel) mit Gabelkopf (Augenlasche) und Bolzen 10, zur Befestigung an einer (zwei) bauseitig zu erbringen Lasche(n) Fabrikat/Typ: Glassline/Punkthalter PH 68 G (oder PH 68 A) mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung Nr. Z Edelst. Werkstoffnr Oberfläche: drehblank Elastomerauflager: EPDM E-Modul 17,5 N/mm² Glashülse: POM E-Modul N/mm Das Anziehmoment der Haltescheibe beträgt 8 N/mm² **** Werte sind auf Verlangen durch Materialprüfungen zu belegen. Sollten andere nicht zugelassene Systeme verwendet werden, so sind die hierfür notwendigen Mehrkosten in die Einheitspreise einzukalkulieren. Ebenso sind Kosten für evtl. notwendige behördliche Genehmigungen (z.b. für die Zustimmung im Einzelfall ), für nicht zugelassene Systeme, in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der daraus entstehende Zeitaufwand darf nicht zu Verzögerungen im Bauablauf führen.

6 4.2 Verglasung VSG bestehend aus: TVG mit 1.52 mm PVB-Folie mind.... mm 2x... mm Kantenbearbeitung nach DIN poliert Zwischenfolien aus Polyvinylbutyral (PVB) müssen bei 23 C die folgenden mechanischen Eigenschaften erfüllen: (Prüfung nach EN ISO 527-3: , Prüfgeschwindigkeit 50 mm/min) - Reißfestigkeit: > 20 N/mm² - Bruchdehnung: > 250 % 5. Pauschalierung Die beschriebenen Leistungen sollen pauschaliert vergeben werden, aus diesem Grunde ist eine besonders sorgfältige Überprüfung der Maße erforderlich. Eine Abrechnung nach Aufmaß ist nicht vorgesehen. Hinweis: Die rot geschriebenen Angaben sind weitere Beispiele oder Alternativen und können objektbezogen angepasst werden!

7 Zusätzliche Vertragsbedingungen: Die folgenden allgemeinen Richtlinien für die fachgerechte Verglasung der Glassline- Punkthaltesysteme sind unbedingt zu beachten! VOB Teil B, (DIN1961) VOB Teil C, Verglasungsarbeiten, (DIN18361) Technische Richtlinien des Instituts des Glashandwerks für Verglasungstechnik und Fensterbau, Hadamar (IGH) DIN18545 Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen DIN18202, Teil 1 bis 5, Toleranzen im Hochbau Verwendbarkeitsnachweis der Glashalter Technische Regeln für die Verwendung von linienförmigen Verglasungen (TRLV) des deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt), Berlin Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Nr. Z Bauregelliste des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt, Berlin) Bauregeln und Nachweiserleichterungen der Bundesländer Merkblätter Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.v.

8 Leistungsausschreibung Punktgehaltene Glasdachkonstruktion die nicht zu Reinigungszwecken betreten werden darf

9 LV-Pos. Menge Einheit Leistungsbeschreibung 1 Verglasungsarbeiten 1.1 Punktgehaltene Glasdachkonstruktion die nicht zu Reinigungszwecken betreten werden darf Liefern und montieren einer punktgehaltenen Überkopfverglasung die mit speziell entwickelten Tellerhaltern über eine (zwei) bauseitige Lasche(n) an einer Unterkonstruktion befestigt werden. Dies muss unter Beachtung der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und den technischen Vorbemerkungen, sowie den folgenden technischen Anforderungen der Bauplanung und der Bauoberleitung erfolgen. Dabei ist bei Montage der Verglasung besonders darauf zu achten, dass ein einheitliches Fugenbild, mind. 10 mm breit, eingehalten wird. Dieses ist mit der Verfugungsfirma abzustimmen. (Verfugungsarbeiten nicht im Lieferumfang enthalten) -Punkthalter: Zylindrischer Punkthalter 68, mit aufgesetzter Haltescheibe (Aufnahme für Sonderschlüssel), sowie Gabelkopf (Augenlasche) und Bolzen 10 zur Befestigung an einer (zwei) bauseitig zu erbringenden Befestigungslasche(n) Edelst. Werkstoff-Nr Oberfläche: drehblank Elastomer: EPDM Fabrikat/Typ: Glassline/Punkthalter PH 68 G (oder PH 68 A) mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung Z (und geprüfter Glastypenstatik) Glassline GmbH Industriestr Adelsheim Tel.: Fax : E-Preis in EUR G-Betrag in EUR

10 LV-Pos. Menge Einheit Leistungsbeschreibung -Verglasung: VSG... mm aus 2x TVG... mm (jedoch nach statischen Erfordernissen), 1,52 mm PVB- Folie, Kantenbearbeitung nach DIN1249, poliert je 4-6 Systembohrungen für den PH 68 G (oder PH 68 A) Weitere Angaben zu den Punkthaltern gemäß technischer Vorbemerkungen Punkt Fugenausbildung: Die Fugen (Breite ca. 10 mm) zwischen den Glasscheiben sind dauerhaft mit geeigneten Mitteln abzudichten. Diese ist in den Verglasungspositionen einzukalkulieren E-Preis in EUR G-Betrag in EUR Punkthalter gem. Pos Verglasung gem. Pos. 1.1 Größe (B / H) ca.... /... mm 4 od. 6 od. 8 Systembohrungen Glasstatik Eventualposition Erstellen von statischen Berechnungen für abweichende Geometrien oder Sonderanforderungen für die es keine typenstatischen Berechnungen gibt. Diese Berechnungen müssen auf Basis der FEM-Methode erfolgen. Hierzu enthält die Zulassung der Firma Glassline alle notwendigen Kalibrierungsdaten der Punkthalter. Die maßgebenden Scheiben sind eigenverantwortlich zu ermitteln und den Berechnungen zugrunde zu legen

11 Summe Nettosumme % Mehrwertsteuer Bruttosumme Der Anbieter versichert mit seiner rechtsgültigen Unterschrift, dass er in der Lage ist solche hochwertigen Fassaden herzustellen, bereits ausreichend Erfahrung bei vergleichbaren Objekten gesammelt hat und die Angaben für die sichere Preisfindung ausreichend sind. Ort Datum Stempel / Unterschrift Hinweis: Die rot geschriebenen Angaben sind weitere Beispiele oder Alternativen und können objektbezogen angepasst werden!

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