4.1.1 Linienförmig gelagerte Verglasungen

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1 Linienförmig gelagerte Verglasungen Auszug aus den Technischen Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen, TRLV Die Durchbiegung der Auflagerprofile darf nicht mehr als 1/200 der aufzulagernden Scheibenlänge, höchstens jedoch 15 mm betragen. Bei der Ermittlung der Schnittgrößen der Glasscheiben kann näherungsweise eine kontinuierliche starre Auflagerung vorausgesetzt werden. Neben diesen Forderungen (3.1.2) werden möglicherweise weitere Durchbiegungsbegrenzungen am Glasrand zur Einhaltung der Gewährleistung durch den Isolierglashersteller erhoben. Diese Forderung gilt für durch Rahmen gestützte Glaskanten und für freie Glaskanten. Über die Forderung der Tabelle 3 unter der TRLV hinaus können weitere Forderungen an eine Durchbiegungsbegrenzung in der Scheibenmitte bei besonderen Glaskonstruktionen vorliegen. Dies können z. B. Einbauten im Scheibenzwischenraum im Isolierglas, stark reflektierende Beschichtungen oder geringe Auflagerbreiten sein Die Durchbiegungen der Glasscheiben dürfen an ungünstigster Stelle nicht größer als die Werte nach Tabelle 3 sein. Lagerung Überkopfverglasung Vertikalverglasung vierseitig zwei- und dreiseitig 1/100 der Scheibenstützweite in Haupttragrichtung Einfachverglasung: 1/100 der Scheibenstützweite in Haupttragrichtung Scheiben der Isolierverglasung 1/200 der freien Kante Keine Anforderung ** 1/100 der freien Kante * 1/100 der freien Kante ** Tabelle 3: Durchbiegungsbegrenzungen * Auf die Einhaltung dieser Begrenzung kann verzichtet werden, sofern nachgewiesen wird, dass unter Last ein Glaseinstand von 5 mm nicht unterschritten wird. ** Durchbiegungsbegrenzungen des Isolierglasherstellers sind zu beachten.

2 Fensterflügel müssen den Anforderungen der DIN EN entsprechen. Fensterflügel müssen, mit Ausnahme von Stulpflügeln, hinsichtlich der Statik nicht bemessen werden. Für Stulpflügel gelten die Anforderungen der TRLV (Durchbiegung < l/200). 31

3 Glasdickenbemessung nach TRLV Die notwendige Glasdickenbemessung für liniengelagertes Isolierglas muss vom Planer nach den in den Technischen Regeln für linienförmig gelagerte Verglasungen (TRLV) enthaltenen Anforderungen vorgegeben werden. Der Wortlaut der TRLV ist in der Technischen Richtlinie des Glaserhandwerks Nr. 19 Linien- und punktförmig gelagerte Verglasungen enthalten. Der Wortlaut der TRLV wird dort darüber hinaus kommentiert und es werden Umsetzungsempfehlungen für die Praxis gegeben. Wird von den in der TRLV enthaltenen Regelungen abgewichen, so muss für diese Verglasungen die Tauglichkeit nachgewiesen werden und eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ), ein Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (AbP) oder eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) der zuständigen Baubehörde erwirkt werden Glasdickenbemessung mit Software-Programmen Dem Institut des Glaserhandwerks für Verglasungstechnik und Fensterbau sind z. Zt. zwei Software-Programme zur Bemessung von linienförmig gelagerten Glasscheiben bekannt: Glastik der Firma mkt, Alsdorf ( Üko der Firma Sommer-Informatik ( Eine Hilfestellung der zur objektspezifischen Berechnung erforderlichen umfangreichen Daten ist in dem im folgenden Abschnitt enthaltenen Formblatt Projektdefinition zu sehen.

4 Angaben zur Projektdefinition (Liste der benötigten Daten) Projektdefinition Glasdefinition: Breite in mm Höhe in mm Glasart Glasart Glasart (außen) (mitte) (innen) SZR1 in mm SZR2 in mm Kantenlagerung* *Kantenlagerung 1 = Allseitig 5 = Zweiseitig, Höhe frei Winkel zur Horizontalen 2 = Dreiseitig, Breite frei 6 = Einseitig 3 = Dreiseitig, Höhe frei 7 = Vierfachklemmung Windlastberechnung: Postleitzahl des Einbauortes 4 = Zweiseitig, Breite frei Gebäudehöhe in m Gebäudebreite in m **Geländekategorie 1 = Küstenregion, offene See usw. Gebäudetiefe in m 2 = landwirtschaftliches Gebiet, Einbauhöhe der Verglasung dünn bewaldets Gebiet 3 = Gewerbegebiet, Vorstädte usw. Geländekategorie** 4 = Innenstadtgebiet Gebäudeart*** bei Überkopfverglasung zusätzlich Dachform ***Gebäudeart 1 = geschlossenes Gebäude 2 = geöffnetes Gebäude Schneelastberechnung: Angaben nötig, wenn beim Wind keine PLZ eingetragen wurde. Ortshöhe über NN Schneelastzone bei Satteldächern 2. Dachneigung Linienlastberechnung: Linienlast f. privaten oder öffentlichen Bereich Lastangriffseite (außen oder innen) Punktkraft in kn Lastangriff Punktkraft (außen oder innen) (ggf. weitere Angaben nötig)

5 Punktförmig gelagerte Verglasungen Auszug aus den Technischen Regeln für die Bemessung und die Ausführung punktförmig gelagerter Verglasungen, TRPV 3.5 Die Durchbiegungen der Verglasungen sind unter Beachtung der Anforderungen in Abschnitt 4 auf 1/100 der maßgebenden Stützweite zu begrenzen. Bei punktgehaltenen oder zwei-/dreiseitig linienförmig gelagerten Konstruktionen sind die Anforderungen an die Durchbiegungsbegrenzung der Isolierglashersteller zu beachten. Zusätzlich sind die Anforderungen aus der Konstruktion und ggf. einer Abz oder ZiE (z. B. für die zu verwendenden Punkthalter) zu beachten (siehe auch Kapitel ). 4.2 Schlagregendichtheit, Luftdurchlässigkeit und Widerstandsfähigkeit gegen Windlast Anforderungen an die Schlagregendichtheit, Luftdurchlässigkeit und Widerstandsfähigkeit gegen Windlast müssen vom Planer vorgegeben werden. Die Produktnorm DIN EN wird nach Ende der Koexistenzphase als Grundlage für die CE-Kennzeichnung verbindlich. Für Vorhangfassaden gilt die Produktnorm DIN EN Forderungen bezüglich der Dichtigkeit der Verglasung sind zum Teil in den Einbaurichtlinien der Hersteller des Isolierglases und in VOB/C ATV DIN enthalten. Bei dem Vorliegen besonderer Anforderungen, z. B. durch die Gebäudeform, -lage oder -höhe muss u. U. ein Gutachten eingeholt werden.

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