Anlage zu 6 Spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Fachplanung - Tragwerksplanung zum Vertrag: TU BAF, Neubau Hallenkomplex, 2.

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1 Leistungsstufe 1 Entwurfsunterlage - Bau / Bauunterlage Grundleistungen der Vorplanung (LPH 2) a) Analysieren der Grundlagen b) Beraten in statisch-konstruktiver Hinsicht unter Berücksichtigung der Belange der Standsicherheit, der Gebrauchsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeit c) Mitwirken bei dem Erarbeiten eines Planungskonzeptes einschließlich Untersuchung der Lösungsmöglichkeiten des Tragwerks unter gleichen Objektbedingungen mit skizzenhafter Darstellung, Klärung und Angabe der für das Tragwerk wesentlichen konstruktiven Festlegungen für zum Beispiel Baustoffe, Bauarten und Herstellungsverfahren, Konstruktionraster und Gründungsart d) Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit e) Mitwirken bei der Kostenschätzung und bei der Terminplanung f) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse Summe (maximal: 10,0 v.h. Sätze) Seite 1 von 6

2 Grundleistungen der Entwurfsplanung (LPH 3) a) Erarbeiten der Tragwerkslösung, unter Beachtung der durch die Objektplanung 3,50 integrierten Fachplanungen, bis zum konstruktiven Entwurf mit zeichnerischer Darstellung b) Überschlägige statische Berechnung und Bemessung 4,00 c) Grundlegende Festlegungen der konstruktiven Details und Hauptabmessungen 3,00 des Tragwerks für zum Beispiel Gestaltung der tragenden Quer- schnitte, Aussparungen und Fugen; Ausbildung der Auflager- und Knotenpunkte sowie der Verbindungsmittel d) Überschlägiges Ermitteln der Betonstahlmengen im Stahlbau, der Stahlmengen im Stahlbau und der Holzmengen im Ingenieurbau e) Mitwirken bei der Objektbeschreibung bzw. beim Erläuterungsbericht unter 0,50 Verwendung des Muster 7 f) Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden und anderer an der Planung 0,50 fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit g) Mitwirken bei der Kostenberechnung und bei der Terminplanung unter Verwendung des Musters 6 h) Mitwirken beim Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung 0,50 i) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse 0,25 Summe (maximal: 15,0 v.h.-sätze) 14,25 Seite 2 von 6

3 Grundleistungen der Genehmigungsplanung (LPH 4) a) Aufstellen der prüffähigen statischen Berechnungen für das Tragwerk unter 2 Berücksichtigung der vorgegebenen bauphysikalischen Anforderungen b) Bei Ingenieurbauwerken; Erfassen von normalen Bauzuständen c) Anfertigen der Positionspläne für das Tragwerk 4,00 oder Eintragen der statischen Positionen, der Tragwerksabmessungen, der Verkehrslasten, der Art und Güte der Baustoffe und der Besonderheiten der Konstruktionen in die Entwurfszeichnungen des Objektplaners d) Zusammenstellen der Unterlagen der zur Genehmigung 1,00 und übergeben der Unterlagen in 6-facher Ausfertigung e) Abstimmen mit Prüfämtern und Prüfingenieure oder Eigenkontrolle unter 1,00 Einbeziehung des Auftraggebers f) Vervollständigen und Berichtigen der Berechnungen und Pläne nach Maßgabe der Ergebnisse des bauaufsichtlichen Verfahrens Summe (maximal: 30,0 v.h.-sätze) 3 Besondere Leistungen für die Leistungsstufe 1 / Nachweise zum konstruktiven Brandschutz Vorgezogene, prüfbare und für die Ausführung geeignete Berechnung wesentlich tragender Teile Statische Nachweise an nicht zum Tragwerk gehörende Konstruktionen (z.b. Fassaden). Seite 3 von 6

4 Leistungsstufe 2 Grundleistungen der Ausführungsplanung (LPH 5) 1 a) Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Beachtung 1 der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen b) Anfertigen der Schalpläne in Ergänzung der fertig gestellten Ausführungspläne 1 des Objektplaners c) Zeichnerische Darstellung der Konstruktionen mit Einbau- und Verlegeanweisungen, 15,00 zum Beispiel Bewehrungspläne, Stahlbau- oder Holz- konstruktionspläne mit Leitdetails (keine Werkstattzeichnungen) d) Aufstellen von Stahl- oder Stücklisten als Ergänzung zur zeichnerischen 3,00 Darstellung der Konstruktionen mit Stahlmengenermittlung e) Fortführen der Abstimmung mit Prüfämtern und Prüfingenieuren oder Eigenkontrolle Summe (max. 40,0 v.h. ), (max. 30,0 v.h. gemäß 51 Absatz 2 HOAI), (max. 44,0 v.h. gemäß 51 Absatz 4 HOAI) 4 1 Die LPH 5 ist abweichend von 51 Abs. 1 mit 30,0 Prozent der Honorare des 52 zu bewerten: - im Stahlbetonbau, sofern keine Schalpäne in Auftrag gegeben werden - im Holzbau mit unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad Die LPH 5 ist abweichend von 51 Abs. 1 mit 20 Prozent der Honorare des 52 zu bewerten, sofern nur Schalpäne in Auftrag gegeben werden. Bei sehr enger Bewehrung kann die Bewertung der LPH 5 um bis zu 4 Prozent erhöht werden. Besondere Leistungen für die Leistungsstufe 2 / Seite 4 von 6

5 Leistungsstufe 3 Grundleistungen für die Vorbereitung der Vergabe (LPH 6) a) Ermitteln der Betonstahlmengen im Stahlbetonbau, der Stahlmengen im 1,00 Stahlbau und der Holzmenge im Ingenieurholzbau als Ergebnis der Ausführungsplanung und als Beitrag zur Mengenermittlung des Objektplaners b) Überschlägiges Ermitteln der Mengen der konstruktiven Stahlteile und 0,50 statisch erforderlichen Verbindungs- und Befestigungsmittel im Ingenieurholzbau c) Mitwirken beim Erstellen der Leistungsbeschreibung als Ergänzung zu den 0,50 Mengenermittlungen als Grundlage für das Leistungsverzeichnis des Tragwerks Summe (maximal: 2,0 v.h. Sätze) Besondere Leistungen für die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe (LPH 6 und LPH 7) / Mitwirken bei der Prüfung und Wertung der Angebote Seite 5 von 6

6 Leistungsstufe 4 Besondere Leistungen für die Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation (LPH 8) / Kontrolle der Betonherstellung und -verarbeitung auf der Baustelle in besonderen Fällen sowie Auswertung der Güteprüfungen Betontechnologische Beratung Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen Leistungsstufe 5 Besondere Leistungen für die Objektbetreuung (LPH 9) / Seite 6 von 6

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