Titel: Entwurfsplanung (Element 09) Regelt den Ablauf der Entwufsplanung
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- Wilhelmine Kopp
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1 Titel: Entwurfsplanung (Element 09) Zweck: Verantwortung: Bereich Regelt den Ablauf der Entwufsplanung Projektleiter Projektdurchführung 1. Bericht Grund- teilausgefüllte PL PL/ MA lagenermittlung CL ENTWURF CAD Bericht Vorplanung CL ENTWURF 2. Klärung aller Me- PL PL MA dienanschlüsse mit Besprechungs- Haustechnik protokolle 3. Überprüfung der überarbeitete PL PL MA AG Vorplanung Übereinstimmung Entwurfsplanung (Zielkatalog) mit Zielkatalog 4. Koordination der PL PL MA Leistungen der Besprechungs- CAD Planungsbeteiligten protokolle, Gesprächsnotizen 5. Erstellung der, PL PL MA GL CL ENTWURF Objektbeschreibung CL Entwurf CL PRÜFENTW Festlegung teilw. ausgef. Erfordernisse CL PRÜFENTW Objektbeschreibung 6. Zeichnerische teilw. PL MA PL Darstellung des CL PRÜFENTW CAD Gesamtentwurfs Gesamtentwurf Seite 1 v
2 7. Verhandlungen mit PL PL AG Genehmigungs- Besprechungs- GL GL behörden protokolle 8. FB KOSTBER Kostenberechnung ausgef. PL PL MA CL KOSTBER erstellen FB KOSTBER teilw. ausgef. CL KOSTBER 9. FB Kostenberech- Übersendung an Kostenberechnung PL PL SEK nung fachl. Beteiligte zur Kostenberechnung Anschreiben 10. Überarbeitung gepr. Entwurfs- PL PL SEK GL Kostenberechnung Entwurfsplanung u. planung AG CL PRÜFENTW Kostenberechnung ausgef. Überprüfung Pläne CL PRÜFENTW Entwurfsplanung 11. CL KOSTBER Püfung Entwurfs- ausgefüllte PL PL MA GL planung und CL KOSTBER CAD teilausgef. Kostenberechnung ausgefüllte CL ENTWURF CL ENTWUF 12. Zusammenfassung Unterschrift der PL SEK AG der Entwurfs- Geschäftsleitung unterlagen Übersendung an Auftraggeber zur Unterschrift auf sämtlichen Originalunterlagen Seite 2 v
3 13. Rücklauf AG Kontrolle Rücklauf abgelegte SEK SEK MA GL Fristenmappe und Ablage Unterlagen Ablage VA Ablage Seite 3 v
4 ERLÄUTERUNGEN ZUR VA ENTWURFSPLANUNG 1. In der Entwurfsplanung wird die Lösung der Aufgabe nach Systemen, z.b. gestalterischen Systemen, Konstruktionssystemen, Ausbausystemen etc. gelöst. Die Leistungen und Vorgaben aus der Grundlagenermittlung und Vorplanung werden integriert. Mit der Checkliste Entwurfsplanung (ENTWUF) wird die Planung erstellt. 2. Das vollständige Planungskonzept wird durchgearbeitet. Es werden alle Angaben über Materialien und Ausführungen soweit festgelegt, daß die zur Ausführung notwendigen Pläne ohne grundsätzliche Änderungen angefertigt werden können. 3. Das Planungskonzept wird in einem abschließenden Vergleich mit den Anforderungen des Zielkataloges überprüft. Hierüber erfolgt eine erste Information des Auftraggebers. Ggf. wird das Planungskonzept nochmals überarbeitet. 4. Die Leistungen der an der Planung Beteiligten werden koordiniert. 5. Es wird eine Objektbeschreibung erstellt. In der Objektbeschreibung sind, soweit schon bekannt oder festgelegt, alle wesentlichen Merkmale, die genehmigungsrelevant sind, oder die Baukosten bestimmen, enthalten. 6. Der Gesamtentwurf wird zeichnerisch vollständig dargestellt. 7. Gemeinsam mit den an der Planung fachlich Beteiligten, werden Verhandlungen mit den Behörden über die Genehmigungsfähigkeit des geplanten Objektes geführt. 8. Die Kostenberechnung nach DIN 276 und die Kostenkontrolle zu der Kostenschätzung wird mit dem Formblatt Kostenberechnung (KOSTBER) und der Checkliste Kostenberechnung (KOSTBER) durchgeführt. Das Ziel der Kostenberechnung ist eine verbindliche Kostenermittlung, die als Grundlage für die Entscheidung dienen soll, ob das Bauvorhaben so wie geplant realisiert wird. 9. Übersendung des FB Kostenberechnung (KOSTBER) an die fachlichen Beteiligten zur Kostenberechnung. 10. Entwurfsplanung und Kostenberechnung werden ggf. überarbeitet. Die Entwurfsplanung wird mit der CL PRÜFENTW vom MA CAD und vom Projektleiter auf Vollständigkeit geprüft. 11. Die Kostenberechnung und die Entwurfsplanung werden an der Aufgabenstellung und an den Vorgaben des Auftraggeber mit den Checklisten Kostenberechnung (KOSTBER) und Entwurfsplanung (ENTWURF) überprüft. Seite 4 v
5 ERLÄUTERUNGEN ZUR VA ENTWURFSPLANUNG 12. Entwurfsplanung und Kostenberechnung werden ggf. überarbeitet und als Bericht Zusammenfassung aller Entwurfsunterlagen erfaßt. Der Bericht wird von der Geschäftsleitung unterschrieben und an den Auftraggebern zur Genehmigung versandt. Der Bericht soll dem Auftraggebern die Entscheidung ermöglichen, ob entsprechend der bisherigen Planungen gebaut wird. 13. Der Auftraggeber genehmigt den Bericht durch Unterschrift und sendet diesen zurück. Der Bericht wird abgelegt. Seite 5 v
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