Existenzgründung im Taxi- / Mietwagengewerbe

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1 Existenzgründung im Taxi- / Mietwagengewerbe Genehmigungsvoraussetzungen Berufszugangsbedingungen Inhalt der Fachkundeprüfung Adressen Anmeldeformular zur Fachkundeprüfung Hinweis: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer Kammer nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. 1

2 Inhaltsverzeichnis 1. Einführung 2. Betriebswirtschaftliche Hinweise Betriebskosten Steuern Lebensunterhalt Finanzplanung Startercenter NRW Existenzgründungsberatung 3. Berufszugangsverordnung Persönliche Zuverlässigkeit Finanzielle Leistungsfähigkeit Fachliche Eignung 4. Die Fachkundeprüfung Dauer / Ablauf Prüfungsvorbereitung Literatur Veranstalter von Vorbereitungslehrgängen Anmeldung zur Prüfung Prüfungstermine Prüfungsausschüsse 5. Führerschein zur Fahrgastbeförderung 6. Die Gewerbeanmeldung 7. Bestellung eines Geschäftsführers 8. Übertragung eines Betriebes 9. Anlagen Orientierungsrahmen Prüfungsordnung Seminar zur Existenzgründung 2

3 1. Einführung Wer als Unternehmer im Personenbeförderungsgewerbe Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der für den Betriebssitz zuständigen Behörde. Im Bezirk der Industrie- und Handelskammer Düsseldorf, im folgenden IHK genannt, sind dies die Fahrerlaubnisbehörde in Düsseldorf bzw. das Straßenverkehrsamt in Mettmann. Stadt Düsseldorf Verkehrsgewerbestelle Höherweg Düsseldorf Tel Kreisverwaltung Mettmann Straßenverkehrsamt Düsseldorfer Straße Mettmann Tel oder Betriebswirtschaftliche Hinweise Zunächst ist zu prüfen, ob - unabhängig von den einzuhaltenden Gewerbevorschriften - sich Ihr persönlicher und finanzieller Einsatz lohnen wird. Hierzu haben wir Ihnen einige Anhaltspunkte zusammengetragen: 2.1. Betriebskosten Wer als Unternehmer tätig wird, muss seine fixen und variablen Kosten genau kennen! Diese sind z. B. Kosten die durch den Betrieb des Fahrzeuges entstehen (Kraftstoffe, Reifen, Schmierstoffe, Reparaturen, Ersatzteile, Kfz-Steuer, Kfz-Versicherung), Kosten für die Finanzierung des Fahrzeuges (Kreditraten, Leasing, Mieten), Beiträge zur Berufsgenossenschaft usw. Stellen Sie diese Kosten den erwarteten oder in Aussicht gestellten Monatsumsätzen gegenüber. Planen Sie aber bitte nicht mit allzu optimistischen Einnahmen Steuern Aus der Gegenüberstellung der erwarteten Aufwendungen und Erträge ergibt sich das voraussichtliche Unternehmensergebnis. Beachten Sie bitte, dass Unternehmensgewinne grundsätzlich gewerbesteuer- und einkommensteuerpflichtig (bei einer GmbH körperschaftssteuerpflichtig) sind. Eine Gefahr für Unternehmen kann sich dadurch ergeben, dass die erste Steuerzahlung erfahrungsgemäß erst ein bis zwei Jahre nach Abschluss des ersten Geschäftsjahres fällig wird, wenn der Jahresabschluss dem Finanzamt mit der Steuererklärung vorgelegt wird. Hierfür müssen Sie rechtzeitig Rücklagen (Guthaben) bilden, um finanzielle Schwierigkeiten zu vermeiden. Machen Sie gegenüber dem Finanzamt zu Beginn Ihrer unternehmerischen Tätigkeit keine optimistischen Gewinnschätzungen. Sonst werden Sie zu hohen Vorauszahlungen aufgefordert. Bedenken Sie auch, dass Umsatzsteuer und Lohnsteuer von Anfang an monatlich, vierteljährlich oder jährlich bei Überschreiten bestimmter Beträge, entrichtet werden müssen. Die Finanzverwaltung gewährt Existenzgründern keine Privilegien. 3

4 2.3. Lebensunterhalt Ihre Unternehmertätigkeit dient nicht zuletzt Ihrem Lebensunterhalt. Vergessen Sie dies bei Ihren Berechnungen nicht! Sie müssen Ihren privaten Zahlungsverpflichtungen (u. a. Miete, private Hypotheken, Strom, Gas) nachkommen. Außerdem müssen Sie Ihren privaten Versicherungsschutz wie Krankenkasse, Altersvorsorge, Pflegeversicherung, ausreichend berücksichtigen. Als Unternehmer sind Sie nicht mehr automatisch sozialversichert. Auch der Solidaritätsbeitrag ist von Ihnen allein in voller Höhe zu tragen Finanzplanung Viele Existenzgründer im Verkehrsgewerbe scheitern an zu geringem Eigenkapital und an einer unzureichenden oder zu teuren Finanzierung. Ermitteln Sie daher sorgfältig, wie hoch Ihr Kapitalbedarf ist und über welches Eigenkapital Sie verfügen. Kalkulieren Sie auch Anlaufverluste mit ein. Fremdkapital ist teuer! Die Kreditkosten bei Banken und Sparkassen sind sehr unterschiedlich. Holen Sie sich daher mehrere Finanzierungsangebote ein und vergleichen Sie diese eingehend. Öffentliche Finanzierungshilfen sind vor rechtlicher Bindung bei Ihrem Kreditinstitut zu beantragen. Vor allem: Treffen Sie erst dann verbindliche Entscheidungen, wenn Sie die Fachkundeprüfung bestanden haben und die gesamte Finanzierung steht Startercenter NRW Von den ersten Überlegungen angefangen bis hin zu den erforderlichen Anmeldeformalitäten, der Weg in die Selbständigkeit muss gut vorbereitet sein. Das Startercenter NRW bei der IHK Düsseldorf bietet umfassende Informationen und Serviceangebote zur Gründung und Förderung von Unternehmen. Es begleitet als Lotse auf dem Weg mit: - Informationsmaterial - Seminaren - Planungswerkzeugen - Persönlicher Beratung - Hilfestellung bei Anmeldeformalitäten. Jede Gründerin und jeder Gründer kann sich an den Gründungslotsen des Startercenters wenden. Der Gründungslotse erklärt den Informations- oder Beratungsbedarf, erarbeitet einen Maßnahmenplan und vermittelt persönliche Fachberater beziehungsweise die richtigen Ansprechpartner für das jeweilige Vorhaben. Ansprechpartner: Manuel Schwarze Tel schwarze@duesseldorf.ihk.de 2.6. Existenzgründungsberatung Das IHK Forum veranstaltet regelmäßig einmal im Monat, Samstags, das Grundlagenseminar Wie mache ich mich selbständig für den richtigen Start in die Selbständigkeit. Es wendet sich an alle, die in absehbarer Zeit ihre Gründungsplanung als aussagefähige Grundlage der Entscheidung für Banken und öffentliche Darlehensgeber erstellen wollen. Thematische Schwerpunkte sind unter anderem - die Gründungsplanung, - das Unternehmenskonzept, - betriebliche Steuerarten, - Rechtsformen sowie - Versicherungsthemen. 4

5 Einzelberatung Sobald ein Konzept vorliegt, wenden sich Gründerinnen und Gründer an die Fachberater des Startercenters bei der IHK. In einem persönlichen Gespräch werden individuelle Fragestellungen des jeweiligen Vorhabens erörtert: - Ist die Geschäftsidee tragfähig, das Konzept vollständig und plausibel? - Was kann am Konzept gegebenenfalls ergänzt oder verbessert werden? - Sind die Planungsrechnungen nachvollziehbar? - Wie kann die Finanzierung am besten gestaltet werden? - Was muss für das Bankgespräch vorbereitet werden? Christiane Kubny Tel kubny@duesseldorf.ihk.de Mathias Meinke Tel meinke@duesseldorf.ihk.de Manuel Schwarze Tel schwarze@dusseldorf.ihk.de 3. Berufszugangsverordnung Die Unternehmen und Bürger sind auf zuverlässige und pünktliche Transporte angewiesen. Daher ist die Sicherstellung der Mobilität ein wichtiger Pfeiler der Verkehrspolitik. Zum Vorteil aller Verkehrsteilnehmer soll durch den Nachweis der fachlichen Eignung nicht nur die Leistungsfähigkeit dieses Gewerbes insgesamt gehoben, sondern insbesondere auch die Verkehrssicherheit erhöht werden. Eine subjektive Berufszugangsvoraussetzung wie der Fachkundenachweis ist dann zulässig, wenn sie zum Schutze eines wichtigen Gemeinschaftsgutes (BVerfGE 13, 97ff,107) erforderlich ist. Hier ist die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer das zu schützende Gemeinschaftsgut. Die Verkehrssicherheit ist nicht ausreichend gewährleistet, wenn die einzelnen Unternehmer nicht bestimmte Mindestkenntnisse auf den einschlägigen Fachgebieten mitbringen. Die Voraussetzung der fachlichen Eignung dient darüber hinaus nicht nur der Ordnung des Verkehrsmarktes und der Verbesserung der Verkehrssicherheit, sondern zugleich auch der Verbesserung des Vertrauensschutzes der Kunden. Die Regelung ist verfassungskonform. (Vgl. Bidinger Personenbeförderungsrecht, Erich Schmidt Verlag) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stellen Existenz und Funktionieren des Taxenverkehrs ein solches überragend wichtiges Gemeinschaftsgut dar, da er der wichtigste Träger individueller Verkehrsbedienung sei und in einer von keinem anderen Verkehrsträger übernehmbaren Weise den öffentlichen Linien- und Straßenbahnverkehr ergänze. Voraussetzungen für die Genehmigungserteilung sind nach der Berufszugangsverordnung (PBZugV) die persönliche Zuverlässigkeit des Unternehmers und der zur Führung der Geschäfte bestellten Personen, die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes, die fachliche Eignung des Unternehmers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Personen Persönliche Zuverlässigkeit Die persönliche Zuverlässigkeit des Unternehmers und der zur Führung der Geschäfte bestellten Personen muss durch diese nachgewiesen werden. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers sind der Genehmigungsbehörde entsprechende Dokumente vorzulegen (u. a. polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Verkehrszentralregister, Auszug aus dem Gewerbezentralregister Belegart O ). Die Zuverlässigkeit ist gegeben, wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei der Führung des Unternehmens die geltenden Vorschriften missachtet, die Allgemeinheit beim Betrieb des Unternehmens geschädigt oder gefährdet werden. 5

6 Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und der persönlichen Zuverlässigkeit erfahren Sie von der für Ihren Antrag zuständigen unter Punkt 1 genannten Verkehrsbehörde Finanzielle Leistungsfähigkeit Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist von den Verkehrsbehörden bei Straßenpersonenverkehrsunternehmen u. a. zu verneinen, wenn beim Verkehr mit Taxen und Mietwagen das Eigenkapital und die Reserven weniger als 2.250,00 für das erste Fahrzeug oder weniger als 1.250,00 für jedes weitere Fahrzeug beträgt. Der Nachweis ist durch eine Eigenkapitalbescheinigung nach vorgeschriebenem Muster (BGBl I S. 855), die u. a. von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder einem Kreditinstitut ausgestellt werden darf, zu erbringen. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie bei Ihrer Verkehrsbehörde. Zudem sind Unbedenklichkeitsbescheinigungen folgender Stellen beizubringen: Finanzamt Träger der Sozialversicherung (AOK) Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) Stadt-/ Gemeindekasse Die finanzielle Leistungsfähigkeit muss während der gesamten Zeit der Unternehmereigenschaft gegeben sein und auch nachgewiesen werden können Fachliche Eignung Der Nachweis der fachlichen Eignung ist in der Regel durch eine Prüfung bei der für den Wohnsitz zuständigen IHK zu erbringen. Keine Eignungsprüfung braucht abzulegen, wer - eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Straßenpersonenverkehr betreibt, nachweisen kann. Die Tätigkeit darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen und muss die zur Führung eines Taxen- / Mietwagenunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf allen in anliegendem Orientierungsrahmen aufgeführten Sachgebieten vermittelt haben. Die Prüfung der vorgenannten Voraussetzungen erfolgt durch die IHK auf Grundlage der vom Antragsteller einzureichenden, aussagefähigen Unterlagen. Die IHK ist zudem berechtigt, mit dem Bewerber ein ergänzendes Bewerbungsgespräch zu führen. Hält die IHK den Bewerber für fachlich geeignet, so stellt sie ihm eine Fachkundebescheinigung aus. Die Gebühr für die Bearbeitung der eingereichten Unterlagen und die Entscheidung über die Anerkennung der fachlichen Eignung beträgt 95,00. - eine der folgenden Abschlussprüfungen erfolgreich absolviert hat: - Kaufmann / Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr - Verkehrsfachwirt / Verkehrsfachwirtin - Betriebswirt / Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen - Diplom-Betriebswirt / Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik der FH Heilbronn - Diplom-Verkehrswirtschaftler / Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der TU Dresden - Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Personenverkehr der Hochschule Heilbronn Die IHK erstellt in diesen Fällen auf Antrag die erforderliche Fachkundebescheinigung gegen eine Gebühr von 30,00. - eine andere Abschlussprüfung abgelegt hat, die die erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten (siehe anliegender Orientierungsrahmen) zum Gegenstand hatte und von der 6

7 obersten Landesverkehrsbehörde als Prüfung der fachlichen Eignung anerkannt wird. Auch in diesem Fall erstellt die IHK die erforderliche Fachkundebescheinigung gegen eine Gebühr von 30,00. - In der seit geltenden PBZugV wurde der 8, der für bestimmte Fälle die Befreiung vom Nachweis der fachlichen Eignung festlegte, ersatzlos gestrichen. Damit muss die bislang geübte Praxis, Unternehmen, die eine Genehmigung für den Straßenpersonenverkehr (ohne Taxenund Mietwagen) besitzen, eine Genehmigung für den Taxen- und Mietwagenverkehr ohne gesonderten Fachkundenachweis für den Taxen- und Mietwagenverkehr zu erteilen, geändert werden. Das bedeutet, dass Busunternehmen, die erstmals nach dem 5. März 2013 eine Genehmigung für den Taxen- und Mietwagenverkehr beantragen, jetzt die fachliche Eignung gemäß 3 PBZugV - in der Regel durch eine Fachkundeprüfung - nachweisen müssen. 4. Die Fachkundeprüfung Kommen die vorgenannten Befreiungen vom Nachweis der fachlichen Eignung nicht in Betracht, so muss der Antragsteller den Eignungsnachweis durch eine Prüfung bei der für seinen Wohnsitz zuständigen IHK erbringen. Die IHK Düsseldorf ist zuständig für Antragsteller, die ihren Hauptwohnsitz in Düsseldorf oder im Kreis Mettmann haben. Die Fachkundeprüfung wird vor einem Prüfungsausschuss, bestehend aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern, abgelegt Dauer / Ablauf Die Prüfung besteht grundsätzlich aus 3 Teilen: 1. Schriftlicher Fragenteil (1 Stunde) 2. Schriftliche Fallstudie (1 Stunde) 3. Mündlicher Teil (30 Minuten) Die Prüfung beginnt mit den beiden schriftlichen Teilen. In jedem schriftlichen Teil müssen mindestens 50 Prozent der möglichen Punktzahl erreicht werden, um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden. Auch in der mündlichen Prüfung müssen mindestens 50 Prozent der möglichen Punktzahl erreicht werden. Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktzahl (welche sich aus den Punktzahlen schriftliche Fragen + Fallstudie + mündliche Prüfung zusammensetzt) erreicht werden. Sollten bereits in den beiden schriftlichen Teilen jeweils über 50 Prozent der möglichen Punkte und darüber hinaus bereits über 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktzahl erreicht worden sein, wird auf die mündliche Prüfung verzichtet. Die Prüfung umfasst die in anliegendem Orientierungsrahmen genannten Sachgebiete. 7

8 Prüfungsschema 1. Teil Schriftliche Fragen (60 Minuten), maximale Punktzahl 60 Erreichte Punkte: weniger als 50 % (30 Punkte) nicht bestanden mindestens 50 % (30 Punkte) 2. Teil Schriftliche Übungen / Fallstudie (60 Minuten), maximale Punktzahl 52,5 Erreichte Punkte: weniger als 50 % (26,25 Punkte) nicht bestanden mindestens 50% (26,25 Punkte) Zwischensumme: 1. Teil + 2. Teil :::::::::::::::::::::::::::::::::: weniger als 90 Punkte mündliche Prüfung mindestens 90 Punkte BESTANDEN 3. Teil Mündliche Prüfung (30 Minuten), maximale Punktzahl 37,5 Erreichte Punkte: weniger als 50 % (18,75 Punkte) nicht bestanden mindestens 50 % (18,75 Punkte) Schlussrechnung: 1. Teil + 2. Teil + 3. Teil ================= weniger als 90 Punkte nicht bestanden mindestens 90 Punkte BESTANDEN 8

9 4.2. Prüfungsvorbereitung Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind freigestellt Literatur Auf folgende Lehrmaterialien und Unterlagen, die über den Buchhandel bzw. bei den jeweils aufgeführten Verlagen bezogen werden können, weisen wir hin (kein Anspruch auf Vollständigkeit): Fachkunde und Prüfung für den Taxi- und Mietwagenunternehmer Thomas Grätz Verlag Heinrich Vogel GmbH, Düsseldorf Tel / Bestell-Nr.: Taxi-Handbuch Leitfaden für zukünftige und praktizierende Taxi- und Mietwagenunternehmer Huss Medien GmbH, Berlin Tel / Artikel-Nr.: Prüfungsvorbereitung für Taxi- und Mietwagenunternehmer Gergin Ufuk und Herwig Kollar Huss Medien GmbH, Berlin Tel / Artikel-Nr.: Sach- und Fachkunde für Taxi und Mietwagen Chr. Helf-Marx und V. Lindner Verkehrs-Verlag J. Fischer GmbH & Co. KG, Düsseldorf Tel / Bestell-Nr Rechnen im Verkehrsgewerbe Formeln, Praxisbeispiele, Lösungswege Rudolf Wagner Verlag Heinrich Vogel GmbH, Düsseldorf Tel / Artikel-Nr Das Taxiunternehmen in der Praxis Hans Meißner und Claus Mattern Verlag Heinrich Vogel GmbH, Düsseldorf Tel / Bestell-Nr BO-Kraft Kommentar Dr. Gerhard Hole Verlag Heinrich Vogel GmbH, Düsseldorf Tel / Bestell-Nr.: BO-Kraft - Textausgabe mit Erläuterungen Horst Krämer Verkehrs-Verlag J. Fischer GmbH & Co. KG, Düsseldorf Tel / Bestell-Nr

10 Betriebliches Rechnungswesen im Transportgewerbe Siegfried W. Kerler Verlag Heinrich Vogel GmbH, Düsseldorf Tel / Bestell-Nr.: Taxen- und Tarifordnung der jeweiligen Betriebssitz-Gemeinde (bei den Genehmigungsbehörden zu erhalten) Bitte verwenden Sie nur aktuelles Lehrmaterial! Veranstalter, die Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung durchführen: Folgende Veranstalter aus dem Kammerbezirk der IHK Düsseldorf bieten Vorbereitungskurse auf die Fachkundeprüfung an. Die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs ist freiwillig und keine Voraussetzung zur Teilnahme an der Fachkundeprüfung. Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen e.v. Siemensstraße Monheim (Baumberg) Tel Rechtsanwalt Dr. Michael G. Hoog Taxi-Verband NRW e.v. Kölner Straße Düsseldorf Tel info@taxi-verband-nrw.de Rechtsanwalt Olaf Schröder Moltkestraße Düsseldorf Tel info@raos-legal.de Veranstalter in/aus anderen Kammerbezirken: Frank R. Bibow Verkehrsseminare, Dorfstr. 27a, Edewecht, Tel o. 6971, info@verkehrsseminare.de, Bildungswerk Verkehr Wirtschaft Logistik Nordrhein-Westfalen e. V., Westfalendamm 78, Dortmund, Tel , valvis@bvwl.de, Ulrich Hampel Ausbildungs-Zentrum für das Verkehrsgewerbe, Brandach 53, Lechbruck, Tel / , info@azv-info.com, Volker Herold, Spiekershäuser Str. 47, Kassel, Tel , info@verkehrsschule-kassel.de, Institut für berufliche Ausbildung GmbH & Co. KG, Weildorferstr. 20, Haigerloch, Reinhold Karnowka Logistikseminare e.kfm., TZU IV, Essener Str. 5, Oberhausen, Tel , R.Karnowka@t-online.de, 10

11 Uwe Koschnik Verkehrsausbildung, Karl-Liebknetstr. 14, Grimma, Tel , u.koschnig.de, Klaus Krüssmann, Max-Eyth-Straße 60, Oberhausen, Tel , Scherag & Lahmik GbR, Bonner Wall 37, Köln, Tel Sabine Schmidt, Im Winkel 8, Hamm, Tel.: Kevin P. Siebert Verkehr und Logistik Service, Bocholder Str. 278, Essen, Tel , Hans-O. Siemers, Drosselweg 6, Kaufungen, Tel.: 05605/ Taxi Dortmund e. G., Dieter Zillmann, Koeningswall 42, Dortmund, Tel , Taxischule Bremerhaven, Alexander Buck Bürodienstleistung UG (haftungsbeschränkt), Lange Str. 25, Bremerhaven, Tel , Verkehrsseminare Marbs e. K., Ellen Hummel, Lange Str. 12, Bad Friedrichshall, Tel , Verkehrsseminare Naumann Stefan Naumann, In der Stehle 36 b, Kasbach-Ohlenberg, Tel , Verkehrsverlag-HeMa e.k., Reiffstr. 2a, Recklinghausen, Tel , Dipl. Betriebswirt (FH) Klaus P. Wingarz, Adlerstr. 28, Duisburg, Tel , Wir weisen darauf hin, dass die Veranstalter weder von der IHK zugelassen, noch auf Lehrinhalte und Unterrichtsqualität geprüft werden. Die Aufführung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge Anmeldung zur Prüfung Das Anmeldeformular zur Prüfung liegt als Anlage bei. Bitte senden Sie uns dieses Formular im Original spätestens vier Wochen vor dem gewünschten Prüfungstermin zu. Die Prüfungsplätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der schriftlichen Anmeldungen vergeben. Der Prüfungsteilnehmer wird dann rechtzeitig, i. d. R. drei Wochen vor dem Prüfungstermin, eingeladen und erhält gleichzeitig den Gebührenbescheid. Die Prüfungsgebühr in Höhe von 160,00 muss vor dem Prüfungstermin unter Bezug auf den Gebührenbescheid überwiesen oder bei der Kasse der IHK (geöffnet Montag bis Donnerstag 8 bis 16:30 Uhr, Freitag 8 bis 15:30 Uhr) eingezahlt werden. Der Überweisungs-/ Einzahlungsbeleg ist am Tage der Prüfung vorzulegen. Für Fragen stehen zur Verfügung: Fachberatung: Thomas Fitza Tel Anmeldung zur Prüfung: Renate Labunski Tel

12 Prüfungstermine Bitte entnehmen Sie diese dem jeweils aktuellen Anmeldeformular. Auf unserer Homepage sind die Prüfungstermine unter der Dokumenten-Nr veröffentlicht Prüfungsausschüsse Vorsitzender: Thomas Fitza IHK Düsseldorf Stellvertretender Vorsitzender: Thomas Vieten IHK Düsseldorf Beisitzer: Wilhelm Breuer Taxenunternehmer Josef Markus Dalkilic Taxenunternehmer Lothar Fröhlich Taxenunternehmer Bernd Grubert Taxenunternehmer Jörg Peter Kirchheim Taxenunternehmer Dennis Klusmeier Taxenunternehmer Marcus Ruta Taxenunternehmer Wolfgang Schirm Taxenunternehmer Johannes Schneider Taxenunternehmer 5. Führerschein zur Fahrgastbeförderung Ersterteilung für Taxi, Mietwagen, Pkw im Linienverkehr sowie für Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen: Sie benötigen zur persönlichen Antragstellung: Reisepass oder Personalausweis EU-Kartenführerschein Nachweis des Besitzes der Klasse B über 2 Jahre Führungszeugnis Gutachten über die körperliche Eignung Gutachten über das Sehvermögen psychologische Untersuchung Nachweis der Ortskenntnis Die Ortskenntnisprüfung ist erforderlich für die Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung mit Taxen. Bei Mietwagen ist dies nur erforderlich, wenn der Ort des Betriebssitzes mehr als Einwohner hat. Kreis Mettmann Antragstellung: Führerscheinstelle, Düsseldorfer Str. 26, Mettmann Zimmer Tel Ortskenntnisprüfungen werden jeden Mittwoch in der Zeit von 14 bis 15 Uhr in der, Führerscheinstelle, 1. Etage, Zi durchgeführt, Tel.: Eine Anmeldung (Infoschalter der Führerscheinstelle) für diese Prüfung ist nur mittwochs in der Zeit von 13:45 bis 14 Uhr möglich. Stadt Düsseldorf Antragstellung: Führerscheinstelle, Höherweg 101, Düsseldorf, Tel Ortskenntnisprüfungen werden von der Taxi Düsseldorf eg, Kölner Strasse 356, Düsseldorf, durchgeführt, Tel

13 6. Die Gewerbeanmeldung Jeder Gewerbetreibende unterliegt der Anzeigepflicht nach der Gewerbeordnung (GewO). Die Gewerbeanmeldung erfolgt bei den Gewerbemeldestellen der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung, wo das Gewerbe ausgeübt werden soll. Die erforderlichen Vordrucke werden dort ausgehändigt. Die Anmeldung selbst kann persönlich (Beauftragte benötigen eine schriftliche Vollmacht) oder schriftlich erfolgen. Der Anmeldung sind in Kopie beizufügen: eine Kopie der Taxi- / Mietwagenerlaubnis bei Eintragung ins Handelsregister ein unbeglaubigter Handelsregisterauszug darüber hinaus sollte bei Anmietung gewerblicher Räume durch Vorlage eines Mietvertrages oder einer Bescheinigung des Vermieters dessen Einverständnis nachgewiesen werden. Dies gilt insbesondere auch für privat genutzte Wohnungen. Über jede Gewerbeanmeldung erfolgt eine Mitteilung an das zuständige Finanzamt, die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr), das Staatliche Amt für Arbeitsschutz und die IHK durch die Gewerbemeldestelle. Die Gewerbemeldestellen im Bezirk der IHK Düsseldorf erreichen Sie unter folgenden Adressen: Stadtverwaltung Düsseldorf Stadtverwaltung Erkrath Ordnungsamt / Gewerbemeldestelle Ordnungsamt / Gewerbemeldestelle Heinrich-Erhardt-Str. 61 Bahnstr Düsseldorf Erkrath Tel Tel Stadtverwaltung Haan Stadtverwaltung Heiligenhaus Ordnungsamt / Gewerbemeldestelle Ordnungsamt / Gewerbemeldestelle Kaiserstr. 85 Hauptstr Haan Heiligenhaus Tel Tel Stadtverwaltung Hilden Stadtverwaltung Langenfeld Ordnungsamt / Gewerbemeldestelle Ordnungsamt / Gewerbemeldestelle Am Rathaus 1 Konrad-Adenauer-Platz Hilden Langenfeld Tel Tel Stadtverwaltung Mettmann Stadtverwaltung Monheim Ordnungsamt / Gewerbemeldestelle Ordnungsamt / Gewerbemeldestelle Neanderstr. 85 Rathausplatz Mettmann Monheim Tel Tel Stadtverwaltung Ratingen Stadtverwaltung Velbert Ordnungsamt / Gewerbemeldestelle Ordnungsamt / Gewerbemeldestelle Minoritenstr. 2-6 Thomas-Str Ratingen Velbert Tel Tel Stadtverwaltung Wülfrath Ordnungsamt / Gewerbemeldestelle Goethestr Wülfrath Tel

14 7. Bestellung eine Geschäftsführers Kann oder möchte der Nachweis der fachlichen Eignung nicht durch den Firmeninhaber erbracht werden, so kann ein Geschäftsführer bestellt werden, der über die erforderliche fachliche Eignung verfügt. Unter einer für die Führung der Geschäfte bestellten Person ist jemand zu verstehen, der von dem Unternehmer, nicht nur vorübergehend, durch Vertrag zur laufenden Leitung der in einem Güterkraftverkehrsunternehmen anfallenden Geschäfte bestellt, mit den dazu erforderlichen Vollmachten versehen ist und tatsächlich auch laufend die Leitung ausübt. Diese Person muss das Unternehmen verantwortlich und selbständig leiten und muss deshalb an Stelle des Unternehmers tätig werden. Keinesfalls reicht es aus, wenn der Unternehmer, dem die notwendige Fachkunde fehlt, eine fachkundige Person einstellt, die ihn in einschlägigen Fragen lediglich fachkundig berät, ohne dass der Unternehmer die Leitung des Betriebes aus der Hand gibt. (OVG Lüneburg, Urteil vom VI OVG A 112/70 VRS 42,460) Neben den Anforderungen an die fachliche Eignung (Punkt 2.3), muss der Geschäftsführer auch die Anforderungen an die persönliche Zuverlässigkeit (Punkt 2.1) erfüllen. Der Firmeninhaber muss mit dem Geschäftsführer einen Arbeits- und Geschäftsführungsvertrag abschließen! Er gibt somit die Führung/Leitung seines Unternehmens in fremde Hände und übt selbst keine leitende Tätigkeit im eigenen Unternehmen aus. Der Firmeninhaber kann somit in dieser Zeit auch nicht die fachliche Eignung auf Grund einer leitenden Tätigkeit im eigenen Unternehmen erwerben. Um einem Umgehungstatbestand vorzubeugen und sicherzustellen, dass der Geschäftsführer auch tatsächlich als solcher eingesetzt und tätig wird, wurden folgende Punkte als Merkmale erarbeitet: Schriftliche Geschäftsführungs- /Arbeitsvertrag Branchenübliche Vergütung Nachweis der Lohnabrechnung Nachweis der Entrichtung von Lohnsteuer und Sozialabgaben Gewährleistung der ganztägigen Geschäftsführung Alleinige Zeichnungsberechtigung für alle Personenverkehrsbelange Bankvollmacht über das Geschäftskonto Gewährleistung, dass der Geschäftsführer im Rechts- und Geschäftsverkehr auftritt Kündigungszeiten oder befristete Geschäftsführerzeiten müssen deutlich im Vertrag angesprochen werden 8. Übertragung eines Betriebes In der Regel ist die Anzahl der Konzessionen für Taxen limitiert. Dies bedeutet, dass man entweder so lange auf die Zuteilung einer Genehmigung warten muss, bis ein Bewerber seine Konzession zurück gibt, einem Unternehmer diese entzogen wird oder ggf. neue zusätzliche Genehmigungen erteilt werden. Zudem muss man auf den so genannten Wartelisten geführt werden und zum gegebenen Zeitpunkt an der Reihe sein. Eine Alternative ist es, einen bestehenden Taxibetrieb komplett zu übernehmen. D. h. man übernimmt nicht nur die Genehmigung, sondern das gesamte Unternehmen mit sämtlichen Taxen, Mitarbeitern, Betriebseinrichtungen, Aktiva, Passiva, usw. 14

15 Der Käufer muss sich somit vor Unterzeichnung eines Kaufvertrages eingehend über das betreffende Unternehmen und dessen wirtschaftliche Situation informieren! Insbesondere über evtl. vorhandene Verbindlichkeiten gegenüber Finanzamt, Stadt-/Gemeindekasse, Sozialversicherungsträgern und der Berufsgenossenschaft sollte man Auskünfte einholen. Die wirtschaftliche Situation des zu übernehmenden Unternehmens sollte durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer attestiert werden. Der Wert des Fuhrparks kann durch ein Gutachten eines Kfz-Sachverständigen ermittelt werden. Der Kaufvertrag muss schriftlich fixiert und der Genehmigungsbehörde zusammen mit dem Übertragungsantrag vorgelegt werden. Bis zur Genehmigung der Übertragung des Betriebes sollte der Kaufpreis auf ein Sperrkonto hinterlegt werden, auf den der Verkäufer erst bei vollzogener Übertragung Zugriff hat. Wird dem Antrag auf Übertragung nicht stattgegeben, so bleibt der bisherige Unternehmer Genehmigungsinhaber. 15

16 9. Anlagen Orientierungsrahmen - Fachkundeprüfung Taxen- und Mietwagenverkehr Sachgebiete 1. Recht 1.1 Personenbeförderungsrecht Sachgebietsinhalte nach Anhang I der Richtlinie 96/26/EG Der Bewerber muss insbesondere - den Ordnungsrahmen für den Taxen- und Mietwagenverkehr, die Regelungen für den Zugang zum Beruf sowie über Kontrollen und die Ahndung von Zuwiderhandlungen, - die Regelungen für die Tarifbildung im Taxen- und Mietwagenverkehr kennen. Rechtsquellen und Hinweise Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum PBefG Freistellungsverordnung zum PBefG 1.2 Gewerberecht (Grundzüge) Der Bewerber muss die allgemeinen Regelungen für die Gründung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs kennen. Gewerbeordnung (GewO) 1.3 Straßenverkehrsrecht Der Bewerber muss insbesondere - die erforderlichen Qualifikationen des Fahrpersonals (Fahrerlaubnis, ärztliche Bescheinigungen, Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung usw.), - die Vorschriften über die Kindersicherungspflicht kennen. Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) StVG, StVZO StVO (Busspuren, Anschnallpflicht) 1.4 Arbeitsrecht Der Bewerber muss insbesondere kennen - die Regeln für Arbeitsverträge von Taxen- und Mietwagenunternehmen (Form der Verträge, Verpflichtungen der Vertragsparteien, Arbeitsbedingungen und -dauer, bezahlter Jahresurlaub, Arbeitsentgelt, Auflösung des Arbeitsverhältnisses usw.), - das Arbeitszeitgesetz und die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals. Fahrpersonalgesetz (FPersG), Arbeitszeitgesetz, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Jugendarbeitsschutzgesetz, Kündigungsschutzgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz, Mutterschutzgesetz, SGB IX, Teilzeit- und Befristungsgesetz 16

17 1.5 Sozialversicherungsrecht 1.6 Grundzüge des Beförderungsvertragsrechts Der Bewerber muss die sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers kennen. Der Bewerber muss insbesondere - die wichtigsten Vertragstypen, die im Taxen- und Mietwagenverkehr üblich sind, kennen, - in der Lage sein, einen Beförderungsvertrag auszuhandeln. 1.7 Handelsrecht Der Bewerber muss Grundkenntnisse der Rechtsformen von Handelsgesellschaften sowie der Vorschriften zur Gründung und Führung dieser Gesellschaften besitzen. 1.8 Steuerrecht Der Bewerber muss insbesondere die Vorschriften kennen für - die Umsatzsteuer auf Verkehrsleistungen (u. a. die Regeln für die Ausstellung von Rechnungen und Quittungen), - die Kraftfahrzeugsteuern, die Einkommenssteuern und die Gewerbesteuer. Bücher des Sozialgesetzbuches (SGB) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) PBefG 2. Kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens Gesellschaftsrecht nach HGB und BGB Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) Einkommensteuergesetz (EStG) Umsatzsteuergesetz (UStG), Richtlinien (UStR) Umsatzsteuerdurchführungsverordnung 2.1 Zahlungsverkehr Der Bewerber muss insbesondere - die rechtlichen und praktischen Bestimmungen für die Verwendung von Schecks, Wechseln, Eigenwechseln, Kreditkarten und anderen Zahlungsmitteln und -verfahren kennen, - Grundkenntnisse der verschiedenen Kreditformen (Bankkredite, Dokumentenkredite, Kautionen, Hypotheken, Leasing, usw.) haben, - die Finanz- und Rentabilitätslage des Unternehmens ermitteln können. Scheckarten, Kreditkartensysteme, Wechselschuldner, Wechselgläubiger, die Arten der Lastschriftverfahren, Überweisung, verschiedene Finanzierungsarten (Eigen- und Fremdfinanzierung), Darlehensarten, Kreditsicherung Finanzplanung und -analyse 17

18 2.2 Kostenrechnung Der Bewerber muss insbesondere die Kostenbestandteile (fixe Kosten, variable Kosten, Betriebskosten, Abschreibungen usw.) kennen und je Fahrzeug, Kilometer oder Fahrt berechnen können. Kostenrechnungssysteme, Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträger-, Deckungsbeitragsrechnung, Kosten- und Angebotskalkulation. 2.3 Beförderungsentgelte und -bedingungen Der Bewerber muss insbesondere Beförderungsentgelte kalkulieren können. 2.4 Beförderungsdokumente Der Bewerber muss insbesondere die bei jeder Beförderung mitzuführenden Schriftstücke und die Aufbewahrungsfristen kennen. 2.5 Buchführung Der Bewerber muss insbesondere - die allgemeinen Verpflichtungen bzgl. Führung von Geschäftsbüchern, Aufbewahrungsfristen usw. kennen - ein Kassenbuch führen können, - Kenntnisse über die Ermittlung des Gewinns durch eine Ein- nahme-/ausgaben- Überschussrechnung haben. 2.6 Versicherungswesen Der Bewerber muss insbesondere die im Taxen- und Mietwagenverkehr vorgeschriebenen Versicherungen (vor allem Kraftfahrthaftpflichtversicherung, gesetzliche Unfallversicherung) mit ihrem Versicherungsschutz und ihren Verpflichtungen kennen. Fahrer bezogene, Fahrzeug bezogene, Unternehmer bezogene Beförderungsdokumente 238 HGB, AO, 22 UStG, 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz, Abgabenordnung Inventur, Inventar, Abschreibung, Grundbuch, Hauptbuch, Kassenbuch, Kontenführung, Aufbewahrungspflichten Haftpflichtversicherungen (u. a. Kfz- Haftpflicht, Betriebshaftpflicht) Rechtsschutzversicherungen (Verkehrs-, Betriebs-, Privatrechtsschutz) Sachversicherungen (u. a. Fahrzeug-, Betriebsschaden-, Gebäude-, Einrichtungsversicherungen) Persönliche Versicherungen (u. a. Alter, Krankheit, Pflege) 18

19 3. Technische Normen und technischer Betrieb 3.1 Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge Der Bewerber muss insbesondere die Formalitäten für die Erteilung der Betriebserlaubnis und die Zulassung dieser Fahrzeuge kennen. StVZO Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) BOKraft 3.2 Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge 3.3 Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge Der Bewerber muss insbesondere die Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge je nach Einsatzzweck kennen. Der Bewerber muss insbesondere - Pläne für die regelmäßige Wartung der Fahrzeuge und ihre Ausrüstung aufstellen können, - die Vorschriften für die technische Überwachung dieser Fahrzeuge kennen. BOKraft StVZO, StVO StVZO, BOKraft Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung, Abgasuntersuchung, Untersuchungsfristen, Nachweisformen, Wartungspläne 3.4 Bereitstellung der Fahrzeuge Der Bewerber muss insbesondere - die gesetzlichen Bestimmungen für das Bereitstellen von Taxen / Mietwagen, - die Regeln für das Verhalten an Taxenhalteplätzen kennen. PBefG StVO (ggf. Taxenordnung) 3.5 Fernsprech- und Funkverkehr Der Bewerber muss insbesondere die Vorschriften für Genehmigung und Betrieb eines Funknetzes kennen. Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn Telekommunikationsgesetz (TKG) insb. 55 Abs.9, 61 Abs. 1 und 2, 132 Abs. 1 und 3 4. Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung, Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge 4.1 Verkehrssicherheit Der Bewerber muss insbesondere Anweisungen an die Fahrer zur Überprüfung der Sicherheitsvorschriften für den Zustand der Fahrzeuge und der Ausrüstung sowie für sicherheitsbewusstes Fahren ausarbeiten können. BGG-Nr. 915 "Prüfung von Fahrzeugen durch Fahrpersonal", straßenverkehrsrechtliche Vorschriften zu besonderen Gefahren (Verkehrszeichen), Bremsen von Fahrzeugen 19

20 4.2 Unfallverhütung und Maßnahmen, die bei Unfällen zu ergreifen sind 4.3 Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge Der Bewerber muss insbesondere in der Lage sein, Maßnahmen für das Verhalten bei Unfällen auszuarbeiten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Wiederholung von Unfällen und schweren Verstößen zu vermeiden. Der Bewerber muss - insbesondere die Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge kennen, - Maßnahmen gegen Luftverschmutzung durch Abgase der Kraftfahrzeuge und gegen Lärmbelästigung treffen können. Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr), insbesondere UVV "Fahrzeuge" (BGV D 29), Grundsätze der Prävention (BGV A 1) 47 StVZO (Abgase) 47a StVZO (Abgasuntersuchung) Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Altölverordnung Wasserhaushaltsgesetz Bundes-Immissionsschutzgesetz (BIm- SchG) und hierzu erlassene verkehrsrelevante Verordnungen (u. a. 22. BImSchV, 35. BImSchV) 5. Grenzüberschreitender Straßenpersonenverkehr 5.1 Personenbeförderungsrecht, das im Verkehr mit benachbarten Staaten gilt 5.2 Pass- und zollrechtliche Vorschriften mit Bedeutung für den internationalen Taxen- und Mietwagenverkehr Der Bewerber muss wissen, welche Personenbeförderungen in das benachbarte Ausland und im benachbarten Ausland zulässig sind. Der Bewerber muss - in Grundzügen wissen, welche Waren nicht befördert werden dürfen und in welchen Fällen Waren abgabenfrei mitgebracht werden dürfen, - welche personenbezogenen Ausweispapiere es gibt. 52, 53 PBefG Funkverkehr Reisepass, Visum, internationale grüne Versicherungskarte, Mitnahme z.b. von Betäubungsmitteln, Waffen, Sprengstoffen 5.3. Beförderungsdokumente Der Bewerber muss die bei Auslandsfahrten mitzuführenden Schriftstücke kennen. Fahrer bezogene, Fahrzeug bezogene, Unternehmer bezogene Beförderungsdokumente 20

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