Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister

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1 Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Informationsvorlage /1 Dezernat: Dezernat 3 aktuelles Gremium Heimausschuss Sitzung am: TOP: 2.4 Amt: Pflegeheim "Am Lutzepark" öffentlich ja Vorlagen-Nr.: /1 Betreff Az.: erstellt am: Informationsbericht über Angelegenheiten des "Städtischen Pflegeheimes Am Lutzepark" - Berichtszeitraum bis Beratungsfolge Nr. Gremium Ist-Termin Ergebnis : Heimausschuss Mitzeichnungspflicht Person Unterschrift Datum Alexander Frolow Beschlussentwurf - Gesetzliche Grundlagen: -

2 Darlegung des Sachverhalts / Begründung Gliederung: 1. Kapazität der Einrichtung / Belegung Altersstruktur 1.1 Stand der Pflegestufen / Stichtag Bewohnerangelegenheiten 2.1 Höhepunkte der Veranstaltungen 3. Personalangelegenheiten 3.1 Neueinstellungen 3.2 Fort- und Weiterbildungen Interne Weiterbildungsveranstaltungen Externe Weiterbildungsveranstaltungen 4. Informationen der Heimleiterin 4.1 Investitionskosten Pflegestärkungsgesetz/Auswirkungen ab Ausblick 1. Kapazität der Einrichtung / Belegung - Stichtag Oktober bis Dezember 2014 Okt. Nov. Dez. Ges. Bewohneranzahl 79,06 78,80 77,35 79,48 Auslastungsgrad 98,83% 98,50% 96,69% 99,35% Im Berichtszeitraum waren 13 Zugänge und 13 Sterbefälle/ Auszüge zu verzeichnen. Das Durchschnittsalter der Bewohner betrug am Stichtag ,30 Jahre. Zum Stichtag wohnten 67 Frauen und 12 Männer in der Einrichtung. Bewohner zwischen 100 und darüber 0 Bewohner zwischen Bewohner zwischen Bewohner zwischen Bewohner zwischen Bewohner zwischen Stand der Pflegestufen / Stichtag Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3 25 Bewohner 43 Bewohner 11 Bewohner Davon Bewohner mit eingeschränkter Alltagskompetenz = 48

3 2. Bewohnerangelegenheiten 2.1 Höhepunkte der Veranstaltungen Im Berichtszeitraum wurden als Höhepunkte organisiert: Oktoberfest 2 Zusammenkünfte des Kochclubs 1 Faschingsveranstaltung 3 DVD Vorträge 1 Dämmerschoppen 2 Zusammenkünfte des Männerstammtischs 1 Kaffeenachmittag 1 Textilverkauf 1 Weihnachtsfeier 1 Weihnachtsmarkt über 3 Tage 5 Fahrten nach Dessau zum Rathaus-Center 1 Silvesterfeier Vorschau Höhepunkte Januar 2015: Neujahrsfrühstück der Bewohner Kochclub Männerstammtisch 3. Personalangelegenheiten 3.1 Neueinstellungen Ein Pflegehelfer wurde zum 01. Oktober 2014 nach seinem Freiwilligen Sozialen Jahr eingestellt. Geplant war, dass er im Oktober 2014 eine Ausbildung zum Altenpfleger beginnt, der Beginn der Ausbildung verschiebt sich jedoch auf April Der Arbeitsplatz und die Ausbildung werden von der Sozialagentur gefördert. 3.2 Fort- und Weiterbildungen

4 3.2.1 Interne Weiterbildungsveranstaltungen Pflege/Ergotherapie Monat Thema Referent Anz. MA Oktober Oktober Arbeitsschutz Gesetzliche Grundlagen BGVA 1, Erste Hilfe Arbeitsunfall, Wegeunfall usw. Kenntnisnahme Verfahrensanweisung für Notfälle Wundphasenschulung Teil 1 Herr Herrmann PDL Pflegedienstleitun g u. Schw. Kerstin Betz Oktober Gesunder Transfer Modul 2 Herr Müller 7 Oktober Umgang Brandmeldeanlage Hausmeister 7 November Medizinproduktegesetz Herr Albrecht 11 Dezember Handhabung Evakuierungstücher Herr Wolff 20 Dezember Wundphasenschulung Teil 2 Schw. Kerstin Hauswirtschaft (Mitarbeiter: Küche, Hauswirtschaft und Pflege-Service) Zeitraum Thema Referent Anz. MA Oktober Belehrung über betrieb und Einsatz Dosiercomputer und -pumpen HWL 5 Oktober Datenschutz Frau Grund Küchenleitung Oktober Arbeitsschutz Herr Herrmann 16 Oktober Belehrung Arbeitsanweisungen Herr Hensel 6 Oktober Beschwerdeerfassung Herr Hensel 6 November Beschäftigungsverbote für MA, Meldepflichten KL 8 November Einweisung Geschirrspüler Herr KonradL 8 November Belehrung Gefahrstoffe HWL 5 November Schulung Hautpflegemittel HWL 5 5

5 3.2.2 Externe Weiterbildungsveranstaltungen Pflege/ Ergotherapie und Hauswirtschaft und Verwaltung Zeitraum Ausbildung Ort Anz. MA Oktober Nov/Dez. Worauf kommt es an in der Hospizarbeit Professioneller Umgang mit Angehörigen Grundkurs Zusätzliche Betreuungskraft nach 87b SGB XI Pfeiffersche Stiftungen MD 2 Bernburg 1 November Landespflegekonferenz Halle Investitionskosten 2015 Die Laufzeit der geltenden Investitionskostenvereinbarung ist am zu Ende. Die Pflegeeinrichtung hat am 14. Januar die Sozialagentur zu einem Neuabschluss der Investitionskosten aufgefordert. Beantragt wurden: 3,55 Euro pro Bewohner und Pflegetag Der alte Betrag betrug 3,88 Euro pro Bewohner und Pflegetag. 4.2 Höhe finanzielle Leistungen in den einzelnen Pflegestufen durch 1. Pflegestärkungsgesetz ab 01. Januar 2015 Stufen der Pflegebedürftigkeit Beträge 2014 pro Monat Beträge ab Pflegestufe , ,00 Pflegestufe ,00 1,330,00 Pflegestufe , ,00 Härtefall 1.918, ,00 Auswirkungen für die Bewohner: Durch die höheren Beträge der Pflegeversicherung ab Januar 2015 sparen die Bewohner bei ihrem Eigenanteil,

6 Pflegstufen Einsparung pro Monat Pflegestufe 1 41,00 Euro Pflegestufe 2 51,00 Euro Pflegestufe 3 62,00 Euro Abgesehen von höheren finanziellen Leistungen in den einzelnen Pflegestufen, wird in stationären Einrichtungen mehr in die Betreuung der Bewohner investiert. Zur Zeit halten wir für ca. 50 Bewohner (nach Antragstellung) 3 zusätzliche Betreuungskräfte nach 87b SGB XI vor. Der Personalschlüssel wurde 1:24 vereinbart. Ab Januar 2015 haben alle Bewohner lt. Pflegestärkungsgesetz einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen. Die Pflegekassen bieten zum 01. März 2015 den Abschluss neuer Vereinbarungen an. Die alten Vereinbarungen sahen vor, dass die Pflegekassen monatlich für die anspruchsberechtigten Bewohner 102 Euro pro Bewohner und Monat überweisen. Dieser Betrag war für Einrichtungen, die einer Tarifvereinbarung unterliegen, zu niedrig. Das Angebot der Pflegekassen beträgt für Euro pro Bewohner und Monat. Die kalkulierten Kosten der Einrichtung betragen jedoch 144 Euro. Bleibt abzuwarten, wie die Pflegekassen auf die Forderung der Einrichtung reagieren. Der Personalschlüssel für die zusätzlichen Betreuungsleistungen beträgt ab März :20 Mitarbeiter. Für unsere Einrichtung bedeutet das, dass wir 3 zusätzliche Mitarbeiter einstellen können. Personalbesetzung ab März Mitarbeiterin 0,75 VBE 5 Mitarbeiterinnen 0,65 VBE Anzahl gesamt: 4,00 VBE 4.3 Ausblick 2017 Geplant sind Veränderungen in der Begutachtungspraxis zur Feststellung der Pflegestufen. Schon lange stehen die ursprünglich definierten Pflegestufen (I bis III) in der Kritik, weil sie lediglich den Hilfebedarf bei körperlichen Einschränkungen und Erkrankungen berücksichtigen und die Unterstützung in starre Zeitschemata für einzelne Verrichtungen wie z. B. Waschen, Duschen, Betten, Lagern usw., pressen. Die umfassendere Einbeziehung von Pflegebedürftigen mit geistigen Beeinträchtigungen bereits in Stufe I des Pflegeversicherungsgesetzes ist ein erster Schritt auf dem Weg, den Begriff der Pflegebedürftigkeit an die Lebenswirklichkeit anzupassen. Bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber tatsächlich 2017 die nötigen Veränderungen anpackt!

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