Amtsblatt DES LANDRATSAMTES BAD KISSINGEN Nr. 3 Bad Kissingen,

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1 Amtsblatt DES LANDRATSAMTES BAD KISSINGEN Nr. 3 Bad Kissingen, Inhalt: A) Veröffentlichungen des Landratsamtes Probeeinschreibung für Fachoberschule (FOS) in Hammelburg Zuschuss erhöht; Programm Energieeffizient Sanieren wird noch attraktiver Besser finanziert mit Fördermitteln; Finanzierungssprechtag in Bad Kissingen Übungen der Bundeswehr B) Veröffentlichungen der Gemeinden Gemeinde Oerlenbach Gemeinsame Bekanntmachung der Gemeinde Oerlenbach, der Gemeinde Nüdlingen, der Stadt Bad Kissingen und der Verwaltungsgemeinschaft Maßbach für die Gemeinde Rannungen im Wege der Amtshilfe für das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken; Flurbereinigung Pfersdorf 4, Gemeinde Oerlenbach, Landkreis Bad Kissingen, Gemeinde Poppenhausen, Landkreis Schweinfurt Gemeinde Nüdlingen Gemeinsame Bekanntmachung der Gemeinde Oerlenbach, der Gemeinde Nüdlingen, der Stadt Bad Kissingen und der Verwaltungsgemeinschaft Maßbach für die Gemeinde Rannungen im Wege der Amtshilfe für das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken; Flurbereinigung Pfersdorf 4, Gemeinde Oerlenbach, Landkreis Bad Kissingen; Gemeinde Poppenhausen, Landkreis Schweinfurt (siehe Bekanntmachung unter Gemeinde Oerlenbach) Stadt Bad Kissingen - Gemeinsame Bekanntmachung der Gemeinde Oerlenbach, der Gemeinde Nüdlingen, der Stadt Bad Kissingen und der Verwaltungsgemeinschaft Maßbach für die Gemeinde Rannungen im Wege der Amtshilfe für das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken; Flurbereinigung Pfersdorf 4, Gemeinde Oerlenbach, Landkreis Bad Kissingen; Gemeinde Poppenhausen, Landkreis Schweinfurt (siehe Bekanntmachung unter Gemeinde Oerlenbach) - Bekanntmachung der Stadt Bad Kissingen im Wege der Amtshilfe für das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken; Flurbereinigung Aura a. d. Saale 3, Gemeinde Aura a. d. Saale, Landkreis Bad Kissingen - Ausschreibung; Grundstück Fl.Nr. 1453, Gemarkung Reiterswiesen - Bekanntmachung der Genehmigung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan des Marktes Bad Bocklet - Bekanntmachung über die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan für den, Landkreis Bad Kissingen - Bekanntmachung über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Kleinfeldlein für einen Teilbereich, mit integrierter Grünordnung des Marktes Bad Bocklet, Gemeindeteil Bad Bocklet - Vierte Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung des Marktes Bad Bocklet Verwaltungsgemeinschaft Bad Brückenau Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft Bad Brückenau für den Markt Geroda im Wege der Amtshilfe für das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken; Aufklärungs- und Informationsversammlung über die Umstellung des Flurbereinigungsverfahrens Waldfenster Forstbezirk, Landkreis Bad Kissingen, Bekanntmachung und Ladung Verwaltungsgemeinschaft Elfershausen Haushaltssatzung des Schulverbandes Elfershausen-Langendorf für das Haushaltsjahr 2013 Gemeinde Wartmannsroth Bekanntmachung über den Vollzug der Wassergesetze und der Abwasserabgabengesetze; Einleiten von Abwasser in die Sippach durch die Gemeinde Wartmannsroth (Abwasseranlage Schwärzelbach) Verwaltungsgemeinschaft Maßbach Gemeinsame Bekanntmachung der Gemeinde Oerlenbach, der Gemeinde Nüdlingen, der Stadt Bad Kissingen und der Verwatungsgemeinschaft Maßbach für die Gemeinde Rannungen im Wege der Amtshilfe für das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken; Flurbereinigung Pfersdorf 4, Gemeinde Oerlenbach, Landkreis Bad Kissingen; Gemeinde Poppenhausen, Landkreis Schweinfurt (siehe Bekanntmachung unter Gemeinde Oerlenbach) C) Sonstige Veröffentlichungen Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain (FWM) Veröffentlichung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Fernwasserversorgung Mittelmain (FWM) für das Wirtschaftsjahr 2013 Kommunalunternehmen des Landkreises Bad Kissingen - Anstalt des öffentlichen Rechts - Fachbereich Abfallwirtschaft Kommunale Abfallentsorgung im Landkreis Bad Kissingen; Änderung der Abfuhrtage für die Hausmüllentsorgung an Fasching 2013 Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Erfolgreich in Unterfranken Potenziale nutzen Ideen verwirklichen A) Veröffentlichungen des Landratsamtes 26 Probeeinschreibung für Fachoberschule (FOS) in Hammelburg Die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Bad Kissingen, vertreten durch den Kreistag, sehen einen Bedarf für eine Fachoberschule für den Landkreis Bad Kissingen mit Sitz in Hammelburg. Der Landkreis Bad Kissingen hat daher die Initiative ergriffen, um eine solche Schulform auf den Weg zu bringen. Eine der Voraussetzungen für die Errichtung einer FOS in Hammelburg ist eine erforderliche Mindestzahl von Schülern/Schülerinnen, die gemäß den Richtlinien des Kultusministeriums diesen Schultyp besuchen müssen. Um endgültige Sicherheit über den Schulbedarf zu erlangen, wird im Rahmen der regulären Schulanmeldung eine sogenannte Probeeinschreibung durchgeführt. Die Probeeinschreibung für die FOS Hammelburg für das Schuljahr 2013/2014 findet vom bis statt. Die Interessenten/Interessentinnen schreiben sich ganz regulär bei einer der fünf an der Probeeinschreibung teilnehmenden Fachoberschulen ein. Diese Einschreibung muss beinhalten, dass man erstrangig den FOS-Standort Hammelburg wählt. Folgende FOS stehen für die Probeeinschreibung zur Verfügung: FOS Bad Neustadt/Saale Technik, Wirtschaft, Sozialwesen (09771/7038)

2 Seite 2 Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen Nr. 3/2013 FOS Kitzingen Technik, Wirtschaft, Sozialwesen (09321/4656) FOS Marktheidenfeld Technik, Wirtschaft, Sozialwesen (09391/2257) FOS Schweinfurt Technik, Wirtschaft, Sozialwesen (09721/978070) FOS Würzburg (städtisch) Technik, Wirtschaft (0931/79530 Franz-Oberthür-Schule) Die Probeeinschreibung ist ohne Risiko für die künftigen FOS- Schüler/innen. Sollte die Neugründung scheitern, gilt die Einschreibung automatisch für die Schule, an der die Probeeinschreibung stattfand. Schüler/innen, die Interesse am Besuch einer außerbayerischen FOS (z. B. in Hessen) haben, aber erstrangig Hammelburg wählen würden, müssen sich ebenfalls bei einer der fünf oben genannten Schulen einschreiben. In Verbindung mit dieser Einschreibung muss erklärt werden, dass man sich im Falle eines Scheiterns der FOS in Hammelburg für eine außerbayerische Schule eingeschrieben hat. Gleichzeitig muss natürlich eine entsprechende Einschreibung bei der außerbayerischen Schule erfolgen mit Hinweis auf den möglichen FOS-Besuch in Hammelburg. Wichtig: Durch die Probeeinschreibung besteht kein Anspruch auf eine Beschulung in Hammelburg. Für weitere Fragen im Zusammenhang mit den Einschreibungsmodalitäten wenden Sie sich bitte unmittelbar an eine der fünf oben genannten Einschreibungsschulen. Ansonsten steht Ihnen als Ansprechpartner Herr Gerhard Kauf im Landratsamt Bad Kissingen zur Verfügung (Tel.: 0971/ bzw. Mail: gerhard.kauf@kg.de). 27 Zuschuss erhöht; Programm Energieeffizient Sanieren wird noch attraktiver Wer sein Haus oder seine Wohnung energetisch saniert, profitiert künftig von einer Aufstockung der Investitionszuschüsse. Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430) Hinweis: Anträge, die seit dem bei der KfW eingegangen sind, werden automatisch mit den neuen Zuschussbeträgen zugesagt. Die Verbesserungen im Einzelnen: Einzelmaßnahmen: Erhöhung des Investitionszuschusses von 7,5 % auf 10,0 % der förderfähigen Kosten, maximaler Zuschussbetrag 5.000,00 Euro pro Wohneinheit. KfW-Effizienzhaus 70: Erhöhung des Investitionszuschusses von 17,5 % auf 20,0 % der förderfähigen Kosten, maximaler Zuschussbetrag ,00 Euro pro Wohneinheit. KfW-Effizienzhaus 55: Erhöhung des Investitionszuschusses von 20,0 % auf 25,0 % der förderfähigen Kosten, maximaler Zuschussbetrag ,00 Euro pro Wohneinheit. Programm Energieeffizient Sanieren - KfW-Effizienzhaus (151) Parallel zu den Verbesserungen bei den Investitionszuschüssen werden auch die Tilgungszuschüsse in der Kreditvariante für die KfW- Effizienzhäuser 70 und 55 (aktueller effektiver Jahreszinssatz 1,00 %) angehoben. Eine Antragstellung mit den erhöhten Tilgungszuschüssen wird ab den über Ihre Hausbank möglich sein. Die Verbesserung der Tilgungszuschüsse ab im Einzelnen: KfW-Effizienzhaus 70: Erhöhung des Tilgungszuschusses von 10,0 % auf 12,5 % des Zusagebetrages, maximal 9.375,00 Euro pro Wohneinheit. KfW-Effizienzhaus 55: Erhöhung des Tilgungszuschusses von 12,5 % auf 17,5 % des Zusagebetrages, maximal ,00 Euro pro Wohneinheit. Neues Kreditprogramm ab : Ab startet die KfW zudem ein eigenes Kreditprogramm zur Förderung von Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien. Die zinsgünstigen Kredite von bis zu ,00 Euro je Wohneinheit können in Kombination mit Investitionszuschüssen aus dem Marktanreizprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch genommen werden. Gefördert werden beispielsweise der Einbau von thermischen Solarkollektoren, Biomasseanlagen oder Wärmepumpen. 28 Besser finanziert mit Fördermitteln; Finanzierungssprechtag in Bad Kissingen Die IHK Würzburg-Schweinfurt und die LfA Förderbank Bayern bieten am 21. März 2013 im Landratsamt Bad Kissingen einen Finanzierungssprechtag an. In vertraulichen Einzelgesprächen mit Experten der LfA und IHK können Unternehmer Finanzierungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der öffentlichen Fördermittel erörtern. Für investitionsbereite Unternehmen ist es wichtig, vor Durchführung ihres Vorhabens zu prüfen, ob sich ein öffentlicher Kredit lohnt. Öffentliche Programme zur Finanzierung sind stets vor Umsetzung des Vorhabens zu beantragen. Information/Anmeldung: Daniela Issing, IHK, Tel. 0931/ , daniela.issing@wuerzburg.ihk.de oder im Internet unter 29 Übungen der Bundeswehr Einheiten der Bundeswehr beabsichtigen vom bis Übungen unter der Bezeichnung Einsatzübung im Übungsdurchgang 04/13 im Übungsraum Landkreis Bad Kissingen durchzuführen. Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einheiten der übenden Truppen fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen Sprengmitteln (Fundmunition, dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches als Unterschlagung, Diebstahl oder Hehlerei, sowie nach den Waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden. Schäden, die von Einheiten der Bundeswehr verursacht wurden, sind bei der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung schriftlich anzumelden, sofern diese nicht bereits durch einen Flurschadenoffizier oder vom Schadentrupp der Einheiten beseitigt worden sind. Die gemeindlichen Verwaltungseinheiten werden gebeten diese Übung(en) ortsüblich bekanntzumachen, sowie die Jagdausübungsberechtigten hierauf hinzuweisen. Landratsamt Bad Kissingen Thomas Bold, Landrat

3 Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen Nr. 3/2013 Seite 3 B) Veröffentlichungen der Gemeinden Gemeinde Oerlenbach 30 Gemeinsame Bekanntmachung der Gemeinde Oerlenbach, der Gemeinde Nüdlingen, der Stadt Bad Kissingen und der Verwaltungsgemeinschaft Maßbach für die Gemeinde Rannungen im Wege der Amtshilfe für das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken; Flurbereinigung Pfersdorf 4, Gemeinde Oerlenbach, Landkreis Bad Kissingen, Gemeinde Poppenhausen, Landkreis Schweinfurt Neuwahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter ( 21 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG, Art. 4 Abs. 3 Satz 1, 2 und 5 und Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes - AGFlurbG). Bekanntmachung und Ladung Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Flurbereinigung Pfersdorf 4 gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten werden hiermit zur Teilnehmerversammlung geladen. Diese findet unter der Leitung des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken statt am: Dienstag, den um 19:30 Uhr Ort: Altes Rathaus, Pfersdorf Die zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten. Würzburg, Oerlenbach, Amt für Ländliche Entwicklung Ufr. Gemeinde Oerlenbach Röder Erhard, Erster Bürgermeister Nüdlingen, Bad Kissingen, Gemeinde Nüdlingen Stadt Bad Kissingen Kiesel, Erster Bürgermeister Blankenburg, Oberbürgermeister Rannungen, Gemeinde Rannungen Zehner, Erster Bürgermeister Stadt Bad Kissingen 31 Bekanntmachung der Stadt Bad Kissingen im Wege der Amtshilfe für das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken; Flurbereinigung Aura a. d. Saale 3, Gemeinde Aura a. d. Saale, Landkreis Bad Kissingen Bekanntmachung und Ladung Die Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten im Flurbereinigungsgebiet werden hiermit eingeladen zu einer Teilnehmerversammlung Tagesordnung: 1. Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und des Wahlverfahrens 2. Neuwahl ehrenamtlicher Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter 3. Allgemeine Aussprache Versammlungsort: Versammlungszeit: Tagesordnung: Festhalle Aura a. d. Saale Donnerstag, , 19:00 Uhr 1. Erläuterung der Aufgaben des Vorstands und des Wahlverfahrens 2. Wahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das volle Vertrauen der Teilnehmer am Verfahren besitzen. Wünschenswert ist deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer an der Neuwahl des Vorstandes beteiligen. Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken hat die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter auf je 6 festgesetzt. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer oder Bevollmächtigte kann somit als Mitglied und Stellvertreter insgesamt 12 Personen in den Vorstand wählen. Um eine angemessene Vertretung der einzelnen Ortschaften sicherzustellen, wurde durch das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken für die gruppenmäßige Zusammensetzung des Vorstandes bestimmt, dass im Verfahren je 2 Vorstandsmitglieder und Stellvertreter die Ortschaft Ortsteil Oerlenbach vertreten. Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer. Die Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke. Erbbauberechtigte stehen den Eigentümern gleich ( 10 Nr. 1 FlurbG). Jeder Teilnehmer hat eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer nicht über die Stimmabgabe, so müssen sie von der Wahl ausgeschlossen werden. Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen. Zu beachten ist jedoch, dass nach 21 Abs. 3 FlurbG im Wahltermin jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst in der Wahlversammlung anwesend sein können, werden daher zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die nicht selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist. 3. Allgemeine Aussprache Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das Vertrauen der Teilnehmer besitzen. Wünschenswert ist deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer an der Wahl des Vorstands beteiligen. Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken hat die Zahl der auf die Dauer von 6 Jahren zu wählenden Mitglieder des Vorstands und deren Stellvertreter auf je 5 festgesetzt. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer oder Bevollmächtigte kann somit als Mitglied und Stellvertreter insgesamt 10 Personen in den Vorstand wählen. Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer. Die Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke; Erbbauberechtigte stehen den Eigentümern gleich ( 10 FlurbG Nr. 1). Jeder Teilnehmer hat eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer nicht über die Stimmabgabe, so können sie ihr Wahlrecht nicht ausüben. Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen. Zu beachten ist jedoch, dass nach 21 Abs. 3 FlurbG im Wahltermin jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst in der Wahlversammlung anwesend sein können, werden daher zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die nicht selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist. Kommt die Wahl im Termin nicht zustande und verspricht ein neuer Wahltermin keinen Erfolg, so kann das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken nach Anhörung des Bayerischen Bauernverbandes Mitglieder des Vorstands bestellen. Würzburg, Bad Kissingen, Amt für Ländliche Entwicklung Ufr. Stadt Bad Kissingen Eisentraut, Baudirektor Blankenburg, Oberbürgermeister

4 Seite 4 Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen Nr. 3/ Ausschreibung; Grundstück Fl.Nr. 1453, Gemarkung Reiterswiesen Die Stadt Bad Kissingen beabsichtigt, das Grundstück Fl.Nr. 1453, Gemarkung Reiterswiesen (Fläche: m²) zu veräußern. Es handelt sich um ein verpachtetes Grundstück (Ackerland), welches nordwestlich des Gewerbegebiets Arnshausen / Reiterswiesen im Beiberich liegt. Der Verkehrswert des Grundstückes beträgt ca ,00 Euro. Gebote unter Nennung eines Kaufpreises im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift Angebot Fl.Nr. 1453, Gemarkung Reiterswiesen - nicht öffnen! können bis zum gerichtet werden an die Stadt Bad Kissingen, Herrn Horst Geier, Maxstraße 23, Bad Kissingen. Nähere Auskünfte unter Tel / (Herr Geier). Ein Anspruch auf Zuschlag unter dem Verkehrswert besteht nicht. Bad Kissingen, Stadt Bad Kissingen Blankenburg, Oberbürgermeister 34 Bekanntmachung über die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan für den, Landkreis Bad Kissingen Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für den beschlossen. Die zuletzt durchgeführte 8. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan, i. d. F. vom wurde vom Landratsamt Bad Kissingen mit Bescheid vom , Nr , genehmigt. Im Baugebiet Kleinfeldlein im Gemeindeteil Bad Bocklet ist auf dem Grundstück Fl.Nr. 1361/9 eine öffentliche Parkfläche vorgesehen. Für den Fußgängerverkehr soll von dieser Parkfläche aus ein direkter, öffentlicher Zugang zur Straße Kleinfeldlein und zur Talstraße geschaffen werden. Der Zugang soll über Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 1361/25, 1361/26 und der Fl.Nr. 1361/13 führen, auf der auch 2 Behindertenparkplätze errichtet werden sollen. Um dem Entwicklungsgebot des 8 Abs. 2 BauGB zu genügen, beschließt der Marktgemeinderat, den Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan entsprechend zu ändern. 33 Änderung Nr. 1: Änderung Nr. 2: Änderung MI-Gebiet in öffentlichen Gehweg Änderung Fläche für die Gasdruckregelanlage in öffentliche Parkfläche. Bekanntmachung der Genehmigung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan des Marktes Bad Bocklet Die am festgestellte 8. Flächennutzungsplanänderung vom i. d. F. v mit eingearbeitetem Landschaftsplan für den wurde mit Bescheid des Landratsamtes Bad Kissingen vom , Az , gemäß 6 Abs. 2 BauGB genehmigt. Das Landratsamt hat im Rahmen der Überprüfung der Flächennutzungsplanänderung mit integriertem Landschaftsplan und Erläuterungsbericht hierzu festgestellt, dass dieser ordnungsgemäß zustande gekommen ist, den einschlägigen öffentlichen Vorschriften entspricht und keinen Grund zur Beanstandung ergab. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 8. Flächennutzungsplanänderung mit integriertem Landschaftsplan wirksam. Jedermann kann den Flächennutzungsplan mit Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, ab sofort während der allgemeinen Dienststunden von Montag bis Freitag im Rathaus in Bad Bocklet, Kleinfeldlein 14, Zimmer Nr. 2, einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und den Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach 214 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und 2. nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber dem geltend gemacht worden sind, der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen ( 215 Abs. 1 und 2 BauGB). Bad Bocklet, Back, Erster Bürgermeister Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll im Parallelverfahren zur vereinfachten 5. Änderung des Bebaungsplanes Kleinfeldlein für einen Teilbereich im Gemeindeteil Bad Bocklet erfolgen. Das Verfahren soll mit evtl. weiteren erforderlichen Änderungen des Flächennutzungsplanes durch ein dann noch zu beauftragendes Architekturbüro durchgeführt werden. Der Beschluss wird gemäß 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit bekannt gemacht. Bad Bocklet, Back, Erster Bürgermeister 35 Bekanntmachung über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Kleinfeldlein für einen Teilbereich, mit integrierter Grünordnung des Marktes Bad Bocklet, Gemeindeteil Bad Bocklet Entsprechend der 3. Änderung des Bebauungsplanes Kleinfeldlein entsteht auf dem Grundstück Fl.Nr.1361/9 eine öffentliche Parkfläche. Für den Fußgängerverkehr soll von dieser Parkfläche aus ein direkter, öffentlicher Zugang zur Straße Kleinfeldlein und zur Talstraße geschaffen werden. Der Zugang soll über Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 1361/25, 1361/26 und der Fl.Nr. 1361/13 führen, auf der auch 2 Behindertenparkplätze errichtet werden sollen. Der Marktgemeinderat hat deshalb in der Sitzung vom die 5. Änderung des Bebauungsplanes Kleinfeldlein beschlossen. Bereits in der Sitzung vom hat sich der Marktgemeinderat mit der Bebauungsplanänderung einverstanden erklärt. Der Fußweg wird als öffentlicher Weg und die Behindertenparkplätze als öffentliche Parkfläche im Bebauungsplan dargestellt. Der Änderungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von 0,0225 ha. Die Bebauungsplanänderung soll im vereinfachten Verfahren erfolgen. Aufgrund des Entwicklungsgebotes gemäß 8 BauGB ist zugleich die Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren.

5 Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen Nr. 3/2013 Seite 5 Das Verfahren soll mit evtl. weiteren erforderlichen Änderungen des Bebauungsplanes Kleinfeldlein durch ein dann noch zu beauftragendes Architekturbüro durchgeführt werden. Der Beschluss wird hiermit nach 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht. Bad Bocklet, Back, Erster Bürgermeister 36 Vierte Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung des Marktes Bad Bocklet Aufgrund des Art. 23 und 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 und Abs. 2 der Gemeindeordnung erlässt der folgende Satzung 1 Die Friedhofssatzung des Marktes Bad Bocklet vom 18. August 1995 (LRABl Nr. 24 vom lfd. Nr. 350), zuletzt geändert am (LRABl Nr. 1 vom , lfd. Nr. 7) wird wie folgt geändert: 1) 6 erhält folgende Fassung: Ruhezeiten und Belegungssperre (1) Die Ruhezeit für Leichen in den Friedhöfen und Friedhofsteilen Aschach, Bad Bocklet, Großenbrach und Steinach sowie für Aschenreste in Erdbestattungsgräbern beträgt 25 Jahre. Abweichend von Satz 1 beträgt die Ruhezeit für Leichen in den Friedhofsteilen I und II des Friedhofes Steinach 40 Jahre. (2) Die Ruhezeit für Aschenreste, die in Urnengräbern und Urnenmauer beigesetzt sind, beträgt 10 Jahre; eine Verlängerung um weitere 10 Jahre ist möglich. (3) Die Ruhezeit für die Grabkammern im neuen Friedhofsteil im Friedhof Bad Bocklet beträgt 15 Jahre. (4) Im Friedhof Steinach gilt für die Friedhofsteile I und II eine Belegungssperre. Folgende Ausnahmen werden zugelassen: a) Eine Erdbestattung ist möglich, sofern ein Ehegatte bereits in diesen Friedhofsteilen beigesetzt ist. Die Ruhezeit beträgt 40 Jahre. b) Urnenbeisetzungen werden zugelassen; die Urnen müssen aus verrottbaren Materialien bestehen. Bestehende Nutzungszeiten werden angerechnet. c) Bei Urnenbeisetzungen in vorhandene Erdgräber wird die Grabstelle analog der bestehenden Friedhofssatzung und Gebührensatzung zur Friedhofssatzung als Urnengrab geführt. d) Das Nutzungsrecht kann für Gräber, deren Nutzungszeit abläuft, nicht wieder erworben werden; ausgenommen hiervon sind Urnengräber. Den Nutzungsberechtigten wird die Möglichkeit eingeräumt, die Grabstelle weiterhin bis auf Widerruf zu pflegen. In diesen Fällen entstehen keine Gebühren. Der Nutzungsberechtigte ist jedoch nach wie vor für die Standsicherheit der Grabanlage und deren Auflösung verantwortlich. (5) Das Räumen von Grabstellen vor Ablauf der Ruhefrist bzw. Nutzungszeit ist nur in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag möglich. 2) 15 erhält folgende Fassung: Es werden folgende Arten von Grabstätten zur Verfügung gestellt: 1. Reihengräber 2. Doppelgräber 3. Urnengräber 4. Urnenmauer 5. Anonymes Urnengräberfeld 6. Grabkammern Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen in Kraft. Bad Bocklet, Back, Erster Bürgermeister Verwaltungsgemeinschaft Bad Brückenau 37 Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft Bad Brückenau für den Markt Geroda im Wege der Amtshilfe für das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken; Aufklärungsund Informationsversammlung über die Umstellung des Flurbereinigungsverfahrens Waldfenster Forstbezirk, Landkreis Bad Kissingen Bekanntmachung und Ladung Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken hält am Montag, den um 19:30 Uhr im Pfarrgemeindezentrum Waldfenster eine Aufklärungs- und Informationsversammlung über die Umstellung des Flurbereinigungsverfahrens Waldfenster Forstbezirk auf ein Flurbereinigungsverfahren nach 86 Abs. 1 FlurbG ab. Tagesordnung: 1. Information über das vorgesehene Flurbereinigungsverfahren 2. Allgemeine Aussprache. Hierzu werden alle Bürgerinnen und Bürger eingeladen, die im Gebiet des bisherigen Flurbereinigungsverfahrens Waldfenster Forstbezirk in den Gemarkungen Waldfensterer Forstbezirk und Salzforst, sowie in direkt angrenzenden Flächen der Gemarkung Platz, Grundeigentum haben. Die Ladung richtet sich auch an die Grundbesitzer, die keine Landwirte sind. Die Grundeigentümer sollen an der Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes intensiv mitwirken. Daher ist es erforderlich, dass sie möglichst vollzählig der Einladung zur Aufklärungs- und Informationsversammlung folgen. In der Versammlung werden die Grundeigentümer über Sinn und Zweck des Flurbereinigungsverfahrens, die geplanten gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sowie über die voraussichtlich anfallenden Kosten und deren Finanzierung aufgeklärt. Für eine Aussprache besteht ausreichend Gelegenheit. Zu der Versammlung sind auch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt a. d. Saale, der Markt Burkardroth und der Bayerische Bauernverband geladen. Würzburg, Geroda, Amt für Ländliche Entwicklung Ufr. Markt Geroda Nadolski, Baudirektor Emmert, Erster Bürgermeister Verwaltungsgemeinschaft Elfershausen 38 Haushaltssatzung des Schulverbandes Elfershausen-Langendorf für das Haushaltsjahr 2013 I. Nachstehend wird die von der Schulverbandsversammlung am beschlossene Haushaltssatzung für 2013, die keine genehmigungspflichtigen Teile enthält, amtlich bekanntgemacht. Der Haushaltsplan für 2013 liegt vom Tag der Veröffentlichung an eine Woche lang in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Elfershausen zur öffentlichen Einsicht auf.

6 Seite 6 Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen Nr. 3/2013 II. Haushaltssatzung des Schulverbandes Elfershausen-Langendorf für das Haushaltsjahr 2013 Auf Grund des Art. 9 Abs. 9 BaySchFG i. V. m. Art. 34 Abs. 2 Nr. 3 und Art. 26 Abs. 1 Satz 1 KommZG i. V. m. Art. 63 ff. GO erlässt der Schulverband Elfershausen-Langendorf folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf ,00 Euro festgesetzt. 6 Die Haushaltsstellen für den schulischen Bedarf (HH-Stellen , bis ) werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft. im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit und ,00 Euro Elfershausen, Schulverband Elfershausen-Langendorf Neeb, Schulverbandsvorsitzender im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ab ,00 Euro Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. (1) Verwaltungsumlage 4 1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2013 auf ,00 Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage). 2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2012 auf 257 Verbandsschüler festgesetzt. Bei der Aufteilung der Schulverbandsumlage wurde zwischen dem Markt Elfershausen, der Gemeinde Fuchsstadt und der Stadt Hammelburg vereinbart, dass die Stadt Hammelburg ab dem Haushaltsjahr 2006 nur noch 50 % der fälligen Schulverbandsumlage zu zahlen hat. Die restlichen 50 % sind, aufgeteilt nach Schülern, vom Markt Elfershausen und von der Gemeinde Fuchsstadt zu tragen. 3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 1.147,8599 Euro festgesetzt. (2) Baukostenumlage 1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2013 auf ,00 Euro festgesetzt. Gemäß einer Vereinbarung zwischen dem Markt Elfershausen und der Stadt Hammelburg wird die Baukostenumlage ab dem Haushaltsjahr 2006 zu 100 % vom Markt Elfershausen getragen. 2. Der Berechnung der Baukostenumlage wird die Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2012 mit insgesamt 159 Verbandsschülern zu Grunde gelegt. 3. Die Baukostenumlage wird je Verbandsschüler auf 188,6792 Euro festgesetzt. Gemeinde Wartmannsroth 39 Bekanntmachung über den Vollzug der Wassergesetze und der Abwasserabgabengesetze; Einleiten von Abwasser in die Sippach durch die Gemeinde Wartmannsroth (Abwasseranlage Schwärzelbach) Das Landratsamt Bad Kissingen hat mit Bescheid vom Nr für das im Betreff genannte Vorhaben die erforderliche wasserrechtliche Gestattung erteilt. Der Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und der entsprechende Plan liegen in der Zeit vom bis im Rathaus der Gemeinde Wartmannsroth, Zimmer Nr. 11, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid des Landratsamtes Bad Kissingen gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt; gegen ihn kann von den übrigen Betroffenen entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung Klage beim Verwaltungsgericht Würzburg eingelegt werden. Wartmannsroth, Gemeinde Wartmannsroth Karle, Erster Bürgermeister C) Sonstige Veröffentlichungen Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain (FWM) 40 Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Fernwasserversorgung Mittelmain (FWM) für das Wirtschaftsjahr 2013 Die Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2013 wurde im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken Nr. 1 vom 17. Januar 2013 bekannt gemacht. Auf diese Bekanntmachung wird hingewiesen. Kommunalunternehmen des Landkreises Bad Kissingen - Anstalt des öffentlichen Rechts - Fachbereich Abfallwirtschaft 41 Kommunale Abfallentsorgung im Landkreis Bad Kissingen; Änderung der Abfuhrtage für die Hausmüllentsorgung an Fasching 2013 Am Faschingsdienstag, ist das Abfallwirtschaftszentrum Wirmsthal geschlossen. Um eine ordnungsgemäße Hausmüllentsorgung (alle Müllnormtonnen) für die betroffenen Gemeinden sicherzustellen, werden die Abfuhrtage wie folgt verschoben. Von dieser Änderung sind alle Gemeinden des Landkreises Bad Kissingen, ausgenommen die Große Kreisstadt Bad Kissingen, betroffen.

7 Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen Nr. 3/2013 Seite 7 normaler Abfuhrtag geänderter Abfuhrtag Dienstag, Mittwoch, Mittwoch, Donnerstag, Donnerstag, Freitag, Freitag, Samstag, Diese Terminänderung ist auch aus unserem Abfallkalender für das Jahr 2013 zu entnehmen. Aufgrund dieser Änderung ist das Abfallwirtschaftszentrum Wirmsthal (ausgenommen der Werststoffhof am Abfallwirtschaftszentrum) am Samstag, zusätzlich geöffnet. Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie 42 Erfolgreich in Unterfranken Potenziale nutzen Ideen verwirklichen Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie lädt interessierte Unternehmer/innen zur Veranstaltung Erfolgreich in Unterfranken am 7. März 2013, bis Uhr in Bad Kissingen, Regentenbau, ein. Hierbei wird über das breite Leistungsspektrum des Bayerischen Wirtschaftsministeriums und einer Vielzahl bayerischer Partnerorganisationen informiert. Ziel ist es, die in Unterfranken vorhandenen Potenziale weiter zu fördern und bei der Verwirklichung unternehmerischer Ideen behilflich zu sein. In Fachforen werden als aktuelle Themen Fachkräftesicherung und Energiewende, Programme im Bereich der Investitions- und Technologieförderung sowie Unterstützungsmöglichkeiten bei Internationalisierungsvorhaben beleuchtet und diskutiert. Ein weiteres Forum widmet sich den wichtigsten Maßnahmen für eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge. Im Rahmen eines Marktplatzes, der über die gesamte Veranstaltung hinweg stattfindet, stehen Vertreter der beteiligten Institutionen an Informationsständen durchgehend für individuelle Gespräche zur Verfügung. Nutzen auch Sie die Gelegenheit in Bad Kissingen, mit anderen Unternehmerinnen und Unternehmern aus ganz Unterfranken geschäftlich ins Gespräch zu kommen und sich auszutauschen. Das umfangreiche Programm und alle weiteren Informationen zur Veranstaltung finden Sie im Internet unter: Unterfranken2013.html Bitte melden Sie sich dort online mit dem Code badkissingen an. Landratsamt Bad Kissingen Thomas Bold, Landrat Die Probeeinschreibung für die Fachoberschule Hammelburg - Schuljahr 2013/ findet vom bis statt (siehe Teil A Nr. 26 dieses Amtsblattes)

8 Seite 8 Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen Nr. 3/2013

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