Vorlage Nr. 008/2013. Fortschreibung des Frauenförderplans für die Jahre 2013 bis 2015
|
|
- Eleonora Meissner
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Vorlage Nr. 008/ /Möl.- Rees, den Öffentliche Sitzung Beratungsplan: Gremium: Status: voraussichtlich Sitzung am: Haupt- und Finanzausschuß Rat der Stadt - Zur Beratung Zur Entscheidung Fortschreibung des Frauenförderplans für die Jahre 2013 bis 2015 In Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten Frau Birgit Fischer ist die als Anlage beigefügte Fortschreibung des Frauenförderplans erarbeitet worden. Dieser besteht aus einem allgemeinen Teil, einer Datenbestandsaufnahme, einer Personalentwicklungsprognose für die Jahre sowie einem Maßnahmeteil für den gleichen Zeitraum. Für den Beschluss wird nachstehender Entwurf vorgeschlagen: Der Rat der Stadt beschließt die anliegende Fortschreibung des Frauenförderplans der Stadt Rees für die Jahre 2013 bis 2015 mit sofortiger Wirkung in Kraft zu setzen.
2 Stadt Rees Fortschreibung des Frauenförderplanes gem. 6 des Landesgleichstellungsgesetzes NRW (LGG) für die Jahre Gleichstellungsbeauftragte und Fachbereich 1 der Stadtverwaltung Rees; Januar 2013
3 Inhaltsverzeichnis 1. Präambel Seite 3 2. Geltungsbereich Seite 3 3. Maßnahmen auf der Steuerungsebene Seite 3 4. Stellenausschreibung Seite 3 5. Stellenbesetzungen Seite 4 6. Ausbildung Seite 4 7. Fortbildung Seite 4 8. Leistungsentgelte Seite 4 9. Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Männer und Frauen Seite Vermeidung von Belästigung und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz Seite Mobbing am Arbeitsplatz Seite Controlling Seite Gleichstellungsbeauftragte Seite Schlussbestimmung Seite 7 Zusammenfassung der Datenbestandsaufnahme Seite 8 Personalentwicklungsprognose Seite 10 Maßnahmen für die Jahre Seite 12 Bestandsaufnahme der Besetzung mit Männern und Frauen in den div. Funktionsbereichen Seite 13 Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Anlage 5: Anlage 6: Anlage 7: Anlage 8: Anlage 9: Anlage 10: Anlage 11: mittlerer nichttechnischer Verwaltungsdienst (Beamte und Tariflich Beschäftigte) gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst (Beamte und Tariflich Beschäftigte) höherer nichttechnischer Verwaltungsdienst (Beamte und Tariflich Beschäftigte) gehobener und höherer technischer Dienst (Beamte) technischer Dienst (Tariflich Beschäftigte) erzieherischer Dienst (Tariflich Beschäftigte) Bibliotheksdienst (Tariflich Beschäftigte) Bäderbetrieb der Stadt Rees (Tariflich Beschäftigte) Abwasserbetrieb der Stadt Rees (Tariflich Beschäftigte) Bauhofbetrieb der Stadt Rees (Tariflich Beschäftigte) Ausbildungsverhältnisse 2
4 1. Präambel Die Gleichstellung von Mann und Frau ist in der Gesellschaft noch immer nicht vollständig verwirklicht. Dies ist auch bei der Stadtverwaltung Rees trotz vieler positiver Entwicklungen noch nicht in allen Bereichen erreicht. Die Stadtverwaltung Rees setzt sich sowohl gegenüber ihren Beschäftigten als auch ihrer sachlichen Tätigkeit für die gleichwertige gesellschaftliche Teilhabe beider Geschlechter ein. Der Frauenförderplan hat zum Ziel, das in der Verfassung verankerte Gleichstellungs- und Gleichbehandlungsgebot von Frauen und Männern in der Stadtverwaltung Rees zu verwirklichen. Der Frauenförderplan soll dazu beitragen, die Forderungen des Grundgesetzes und des Landesgleichstellungsgesetzes nach Gleichbehandlung und Gleichstellung zu erfüllen und die vorhandenen Strukturen vor Ort so zu verändern, dass Frauen und Männer in allen Bereichen, Berufen und Funktionen die gleichen Chancen eingeräumt bekommen. Männer und Frauen müssen die Möglichkeit haben, familiären Aufgaben (z. B. Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen) ohne berufliche Nachteile nachzugehen. Gem. 5 a Abs. 6 LGG ist nach Ablauf des Frauenförderplanes eine Fortschreibung vorzulegen. Alle Änderungen des Frauenförderplanes der Stadt Rees sind in fetter Schrift, kursiv und unterstrichen dargestellt. 2. Geltungsbereich Der nachstehende Frauenförderplan gilt für die Stadtverwaltung Rees und die städtischen Eigenbetriebe bzw. eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen Bauhofbetrieb der Stadt Rees, Bäderbetrieb der Stadt Rees sowie Abwasserbetrieb der Stadt Rees. 3. Maßnahmen auf der Steuerungsebene Frauenförderung ist integraler Bestandteil von Personalentwicklung. Zur Steuerungsebene gehören auch geschlechtergerechte Personalentwicklungskonzepte, Aus- und Fortbildungsangebote, frauengerechte Maßnahmen und familiengerechte Arbeitszeitmodelle. Diese Maßnahmen erfolgen in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten. 4. Stellenausschreibung Freiwerdende Stellen, in deren Bereichen Frauen unterrepräsentiert sind, sind grundsätzlich fachbereichsübergreifend und/oder öffentlich auszuschreiben. Die Stellenausschreibungen werden in Frage kommenden Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen, die sich in Elternzeit/Sonderurlaub befinden, zugestellt. Ausnahmen sind in Abstimmung mit der Gleichstellungsbeauftragten zulässig, wenn besondere Gründe dafür genannt werden können. Alle freiwerdenden Stellen, die zur Besetzung anstehen, sind grundsätzlich dahingehend zu überprüfen, ob und welche Form von Teilzeitarbeit bzw. flexible Arbeitszeiten in der Stelle möglich sind. Ziel einer Ausschreibung ist es, allen in Frage kommenden Frauen und Männern die Möglichkeit zu geben, ihr Interesse an einer ausgeschriebenen Stelle zu bekunden und in einem transparenten Auswahlverfahren ihre jeweilige Eignung für die Stelle darlegen zu können. Die Personalverantwortlichen sind aufgefordert, Frauen bei entsprechender Qualifikation verstärkt zu Bewerbungen um höherwertige Stellen zu motivieren und sie auf diesem Weg zu unterstützen. Das Anforderungsprofil einer Stelle ist in der Stellenausschreibung klar zu beschreiben. 3
5 5. Stellenbesetzungen Auswahlkriterien und Einstellungstests werden auf ihre geschlechtsspezifische Neutralität und auf die Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes hin überprüft. Bei der Personalauswahl dürfen vorangegangene Teilzeitbeschäftigung, Beurlaubungsphasen wegen Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen nicht nachteilig berücksichtigt werden. Auch zukünftige Teilzeit- bzw. Beurlaubungswünsche dürfen nicht zur Benachteiligung führen. Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei allen Ausschreibungen und Stellenbesetzungen mit. 6. Ausbildung Nach Möglichkeit soll eine Parität zwischen weiblichen und männlichen Auszubildenden gewährleistet werden. Dies gilt auch für zu vergebende Praktikumsplätze. Für die Übernahme von Frauen in Ausbildungsverhältnisse in überwiegend männlich dominierten Berufszweigen sind die sachlichen und räumlichen Voraussetzungen zu schaffen. Um die Beschäftigung von Frauen im Bauhofbetrieb zu ermöglichen, wurden seit Erstellung des letzten Frauenförderplanes entsprechende sanitäre Einrichtungen in Eigenleistung erstellt. 7. Fortbildung Fortbildungsangebote werden so mitgeteilt, dass alle infrage kommenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch Teilzeitbeschäftigte - rechtzeitig informiert sind. Beurlaubte Beschäftigte sind über Fortbildungsangebote zu unterrichten, wenn und soweit sie das wünschen. Hierauf sind die Beschäftigten bei der Beantragung der Beurlaubung hinzuweisen. Teilzeitbeschäftigte dürfen bei der Bewilligung von Fortbildung nicht benachteiligt werden. Nehmen Teilzeitkräfte an ganztägigen Fortbildungsveranstaltungen teil, ist ihnen Freizeitausgleich zu gewähren bzw. sind in begründeten Fällen die Stunden zu vergüten. Vorgesetzte haben die Fort- und Weiterbildungsbemühungen von Frauen und Männern gleichermaßen zu unterstützen und ggfs. Frauen besonders zu motivieren. Kinderbetreuung wird bei Bedarf angeboten oder es werden entsprechend 11 Abs. 3 LGG die notwendigen Kosten erstattet. Dies gilt auch für Personen mit pflegebedürftigen Angehörigen. Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen sind dienstliche Veranstaltungen im Sinne des Dienstunfallrechts. Durch die Teilnahme entstehende Fahrtkosten werden auch den beurlaubten Kräften erstattet. Neben den Fachseminaren für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden bei Bedarf auch Seminare speziell für Frauen angeboten. Diese sind gesondert anzukündigen. Die Organisation der Frauenseminare (z.b. Selbstbehauptung, Rhetorik) übernimmt die Gleichstellungsbeauftragte. 8. Leistungsentgelte Bei der Einführung und der Anwendung von Leistungsentgeltsystemen achtet die Verwaltung und achten die Führungskräfte darauf, dass die Leistungsentgelte für Frauen und Männer gleichermaßen erreichbar sind. Teilzeitbeschäftigte dürfen nicht benachteiligt werden. 9. Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Männer und Frauen Die Stadt Rees erleichtert ihren Beschäftigten mit betreuungsbedürftigen Kindern / Angehörigen die Vereinbarkeit von beruflichen Engagement und familiären Aufgaben, soweit zwingende dienstliche Belange dem nicht entgegenstehen. Die Erleichterung kann durch vorübergehende Arbeitszeitreduzierung erreicht werden mit dem Ziel, familienbedingte Ausfallzeiten so gering wie möglich zu halten. 4
6 Ebenso ist den Beschäftigten für die Betreuung eines Kindes/pflegebedürftigen Angehörigen eine Beurlaubung aus familiären Gründen zu gewähren, soweit zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Insbesondere bei Alleinerziehenden und Auszubildenden soll eine Beibehaltung des Beschäftigungsverhältnisses ermöglicht werden. Um die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern, begrüßt die Stadtverwaltung Rees, wenn männliche Beschäftigte die Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung und Beurlaubung verstärkt in Anspruch nehmen. Alle Beschäftigten, welche sich entweder beurlauben lassen oder die Arbeitszeit reduzieren möchten, werden durch die Personalabteilung über die gesetzlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen bezüglich der Freistellung (z.b. bei der Betreuung von Kindern, pflegebedürftigen Angehörigen), der Reduzierung der Arbeitszeiten, der flexiblen Gestaltung der Arbeitszeiten sowie über die persönlichen, finanziellen und beruflichen Konsequenzen informiert. Entstehen durch Arbeitszeitreduzierungen oder organisatorischen Veränderungen Stellenreste, sind diese vorrangig den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anzubieten, die sich in Elternzeit befinden bzw. beurlaubt sind, um so einen stufenweisen Wiedereinstieg zu ermöglichen. Die Abwesenheit wegen Mutterschutz, Elternzeit oder Beurlaubung darf nicht zu einer unvertretbaren Mehrbelastung der übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen und somit ist rechtzeitig für eine entsprechende Vertretung zu sorgen. Teilzeit im nachfolgenden Sinne ist die Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit auf ein Maß, das sowohl die tarifvertragliche Absicherung des Arbeitsverhältnisses als auch eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit garantiert. Durch den Umfang der Teilzeitbeschäftigung sollte insbesondere für Alleinerziehende ein existenzsicherndes Einkommen gewährleistet sein. Arbeitsplätze sind grundsätzlich teilbar. Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebsablaufes und Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung hat die Erfahrung gezeigt, dass Leitungsfunktionen ab Abteilungsleiter (i.d.r. ab A 11 / EG 10 TvÖD) aufwärts jedoch schlecht teilbar sind. Hier überwiegen zwingende dienstliche Gründe, so dass für Leitungsfunktionen grundsätzlich keine Teilungsmöglichkeiten infrage kommen. Über Ausnahmen im Einzelfall entscheidet die Verwaltungsleitung in Abstimmung mit der Gleichstellungsbeauftragten. Anträgen auf familienbedingte Arbeitszeitreduzierung ist stattzugeben, es sei denn, es liegen nachgewiesenermaßen organisatorische oder funktionelle Voraussetzungen vor, die eine Teilbarkeit unmöglich machen. Die Reduzierung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist nach Maßgabe des 13 Abs. 3 LGG zu befristen. Die Befristung kann im Rahmen der bestehenden tarifvertraglichen bzw. gesetzlichen Regelungen verlängert werden. Besteht bei befristeter Arbeitszeitverkürzung vor Ablauf der Frist der Wunsch nach Rückkehr auf einen Vollzeitarbeitsplatz, ist dies im Rahmen der dienstlichen bzw. betrieblichen Möglichkeiten bevorzugt zu berücksichtigen. Dies gilt analog für Beschäftigte, deren Arbeitszeit unbefristet verkürzt wurde. Bei der Gestaltung von Dienst- und Urlaubsplänen werden die Belange von Eltern minderjähriger Kinder nach Möglichkeit vorrangig berücksichtigt. 10. Vermeidung von Belästigung oder sexueller Belästigung am Arbeitsplatz Die Stadt Rees ist verpflichtet, entsprechend dem Gesetz zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz (Beschäftigtenschutzgesetz) und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, Hinweisen auf Belästigung oder sexuelle Belästigung nachzugehen und durch geeignete Maßnahmen ein belästigungsfreies Arbeitsklima zu schaffen und so darauf hinzuweisen, dass Belästigungen und sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz unterbleiben. Als sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz gelten z.b.: Unerwünschter Körperkontakt oder Übergriffe, 5
7 Anstößige Bemerkungen, Kommentare oder Witze über das Äußere von Beschäftigten, das Zeigen pornografischer Darstellungen, das Anbringen pornografischer Darstellungen in den Diensträumen, Kopieren, Anwenden oder Nutzen pornografischer und/oder sexistischer Computerprogramme auf dienstlichen EDV-Anlagen. Belästigung oder sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist eine Verletzung der arbeitsvertraglichen oder dienstlichen Pflichten und ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Vor allem Dienstkräfte mit Leitungsaufgaben haben Belästigungen und sexuellen Belästigungen entgegenzuwirken und bekannt gewordenen Fällen nachzugehen. Die von Belästigung oder sexueller Belästigung Betroffenen bzw. die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einen Fall von Belästigung oder sexueller Belästigung bekannt machen wollen, haben das Recht, sich direkt an die Gleichstellungsbeauftragte, den nächst höheren Vorgesetzten oder den Personalrat zu wenden. Sie unterliegen dem besonderen Schutz und der besonderen Fürsorgepflicht des Dienstvorgesetzten und dürfen keine persönlichen oder beruflichen Nachteile erfahren. Maßnahmen haben sich nicht gegen die von Belästigung Betroffenen zu richten, sondern gegen den/die Maßnahme Auslösenden (Verursacherprinzip). 11. Mobbing am Arbeitsplatz Mobbing wird definiert als konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter Kolleginnen/Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenen, die angegriffene Person ist unterlegen systematische und über längere Zeit anhaltende direkte oder indirekte Angriffe Ziel/Effekt des Ausstoßes wird von der angegriffenen Person als diskriminierend empfunden Zu den Mobbing-Handlungen werden u.a. gezählt: Vorgesetzte/Kolleginnen/Kollegen schränken die Möglichkeiten ein, sich zu äußern der/die Betroffene wird ständig unterbrochen ständige unsachgemäße Kritik an der Arbeit man weist jemanden keine Arbeitsaufgaben zu man gibt sinnlose Arbeitsaufgaben man gibt dem/der Betroffenen Aufgaben weit unter seinem/ihrem Können Telefonterror mündliche oder schriftliche Drohungen Kontaktverweigerung durch abwertende Blicke oder Gesten Kontaktverweigerung durch Andeutungen, ohne dass etwas konkret ausgesprochen wird man spricht nicht mit der/dem Betroffenen man lässt sich nicht ansprechen man behandelt jemanden wie Luft hinter dem Rücken des/der Betroffenen wird schlecht über ihn/sie gesprochen man verbreitet Gerüchte man macht jemanden lächerlich Nicht als Mobbing zu bezeichnen sind Konflikte/Streitigkeiten zwischen Kolleginnen/Kollegen von vorübergehender Dauer einmalige Ungerechtigkeiten von Vorgesetzten Um physische und psychische Symptome zu vermeiden oder abzubauen, ist eine sofortige Reaktion der Vorgesetzten erforderlich. Darüber hinaus sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgefordert, ihren persönlichen Beitrag zu einem Arbeitsklima zu leisten, das Mobbing verhindert. Bei Bedarf wird gezielte Fortbildung zu dieser Thematik angeboten. 6
8 12. Controlling Nach jeweils einem Jahr erfolgt eine Überprüfung durch die Gleichstellungsbeauftragte, ob die Zielvorgaben eingehalten werden, um nach Maßgabe des 6 Abs. 5 LGG ggfs. ergänzende Maßnahmen ergreifen zu können. 13. Gleichstellungsbeauftragte Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei der Umsetzung des Artikels 3 Grundgesetz, des Landesgleichstellungsgesetzes sowie der Umsetzung des vorliegenden Frauenförderplanes mit. Sie unterstützt die Verwaltungsleitung und die Personalverantwortlichen in den Ämtern bei der Erfüllung der hierin verankerten Rechte sowie bei der Entwicklung neuer übergreifender bzw. dienststellenbezogener Maßnahmen. Der Gleichstellungsbeauftragten stehen u.a. folgende Kompetenzen zu: Beteiligung an allen personalwirtschaftlichen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen, Teilnahmemöglichkeit an den Sitzungen der Fachbereichsleiter sowie des Verwaltungsvorstandes, soweit Beratungsgegenstände ihres Aufgabenbereichs behandelt werden, rechtzeitige Information über frauenrelevante Angelegenheiten, so dass die Position der Gleichstellungsbeauftragten Eingang in die Verwaltungsmeinung finden kann, Beteiligung an allen Auswahl- und Stellenbesetzungsverfahren, Teilnahmemöglichkeit an den Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse, einschließlich nichtöffentlicher Sitzungen, Einbringung eigener Vorlagen, Gelegenheit zur Stellungnahme/Rederecht, fachliche Weisungsfreiheit, Widerspruchsrecht mit aufschiebender Wirkung nach Maßgabe des LGG NW. 14. Schlussbestimmung Die Fortschreibung des Frauenförderplanes tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Rees, den gez. C. Gerwers Christoph Gerwers Bürgermeister gez. Birgit Fischer Birgit Fischer Gleichstellungsbeauftragte 7
9 Zusammenfassung der Datenbestandsaufnahme 1. Verwaltungsbereich (Anlagen 1 3): Geschlecht: Männer Frauen Stellenanteile 41,59 43,92 Frauenquote im mittleren Dienst: 63 % Frauenquote im gehobenen Dienst: 56 % Frauenquote im höheren Dienst: 0 % (= bei drei Stellen!) 2. Technischer Dienst (Anlagen 4 5): Geschlecht: Männer Frauen Stellenanteile 3,00 3,00 Frauenquote im mittleren Dienst: 100 % (= bei einer Stelle!) Frauenquote im gehobenen Dienst: 25 % Frauenquote im höheren Dienst: 100 % (= bei einer Stelle!) 3. Erzieherischer Dienst (Anlage 6): Geschlecht: Männer Frauen Stellenanteile 1,00 3,13 Frauenquote: 80 % 4. Bibliotheksdienst (Anlage 7): Geschlecht: Männer Frauen Stellenanteile 1,00 1,50 Frauenquote: 67 % 5. Bäderbetrieb der Stadt Rees (Anlage 8): Geschlecht: Männer Frauen Stellenanteile 2,00 3,00 Frauenquote: 67 % 8
10 6. Abwasserbetrieb der Stadt Rees (Anlage 9): Geschlecht: Männer Frauen Stellenanteile 1,00 0,00 Frauenquote im Angestelltenbereich: 0 % (= bei einer Stelle!) 7. Bauhofbetrieb (Anlage 10): Geschlecht: Männer Frauen Stellenanteile 23,20 0,00 Frauenquote: 0 % 8. Ausbildung (Anlage 11): Geschlecht: Männer Frauen Stellenanteile 5,00 1,00 Frauenquote: 17 % 9
11 Personalentwicklungsprognose Verwaltungsbereich Vorhersehbare Personalfluktuationen wird es in gestiegenem Umfang sowohl im Bereich des gehobenen als auch des mittleren Dienstes geben. Nach jetzigem Stand sind jedoch sowohl der mittlere Dienst als auch der gehobene Dienst gleichrangig mit Frauen und Männern besetzt ist. Gleichwohl sollte bei der Neubesetzung auf ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen männlichen und weiblichen Beschäftigten geachtet werden. 2. Technischer Dienst Keine vorhersehbaren Personalfluktuationen. 3. Erzieherischer Dienst Der erzieherische Dienst ist überwiegend mit Frauen besetzt. 4. Bibliotheksdienst Keine vorhersehbaren Personalfluktuationen der Bibliotheksdienst ist im Übrigen überwiegend mit Frauen besetzt. 5. Bäderbetrieb der Stadt Rees Keine vorhersehbaren Personalfluktuationen der Bäderbetrieb ist im Übrigen mit mehr Frauen als Männern besetzt. 6. Abwasserbetrieb der Stadt Rees Keine vorhersehbaren Personalfluktuationen. 7. Bauhofbetrieb der Stadt Rees Im Berichtszeitraum wird voraussichtlich kein Mitarbeiter ausscheiden. 10
12 8. Ausbildung Wenn möglich sollte bedarfsgerecht ausgebildet werden, da zumindest bei den verwaltungsinternen Berufen die Chancen auf eine Anstellung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht sehr gut sind. 11
13 Maßnahmen für die Jahre Verwaltungsbereich Die bisherige weibliche Unterrepräsentanz ist im gehobenen Bereich nicht mehr vorhanden. Das Verhältnis zwischen männlichen und weiblichen Beschäftigten ist nunmehr weitestgehend ausgeglichen. Der höhere Dienst bleibt hier unberücksichtigt, da dort lediglich zwei Stellen ausgewiesen sind. Es ist zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung wichtig, gerade bei den Spitzenämtern des gehobenen Dienstes sowie im höheren Dienst, bei einer Neubesetzung die Eignung, Befähigung und Erfahrung der Person einer womöglich reinen Quotenentscheidung voranzustellen. Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei einer Neubesetzung mit (außer bei Wahlbeamten). Die angebotenen Fortbildungsangebote (Lehrgänge, Seminare) wurden in den letzten Jahren etwa zur Hälfte von Männern und Frauen besucht, was sehr begrüßenswert ist und wenn möglich auch so beibehalten werden soll. Als Maßnahmen sollten verstärkt z. B. Fortbildungsangebote den Berufsrückkehrern aus Elternzeit / familienpolitischen Urlaub angeboten werden. In den vergangenen Jahren wurde in zwei Fällen die Möglichkeit einer unterhälftigen Beschäftigung für Berufsrückkehrerinnen geschaffen. Ferner sollte bei Bedarf den besonders qualifizierten Frauen des mittleren Dienstes die Möglichkeit gegeben werden, durch Besuch des 2. Angestelltenlehrganges den Aufstieg in den gehobenen Dienst zu schaffen. Zurzeit besuchen zwei Frauen mit Förderung durch die Stadt den 2. Angestelltenlehrgang. Voraussichtlich werden zwei weitere Frauen im Herbst 2013 ebenfalls mit Förderung der Stadt den 2. Angestelltenlehrgang beginnen. Im Gegenzug für die Förderung der Teilnahme (Übernahme der Hälfte der Kosten) verpflichten sich die Frauen, für drei Jahre im Anschluss an den Lehrgang bei der Stadt Rees zu verbleiben. 2. Technischer Dienst Keine Stellenveränderung. 3. Bauhofbetrieb Im Berichtszeitraum wird voraussichtlich kein Mitarbeiter ausscheiden. Sollte dennoch eine Stelle zu besetzen sein und die Auswahl auf eine weibliche Bewerberin fallen, so sind die sachlichen und räumlichen Voraussetzungen hierfür bereits geschaffen. 4. Ausbildung Ggfs. sollte die Ausbildung im gehobenen Dienst bei gleicher Eignung und Befähigung einen höheren weiblichen Anteil erhalten. Im Allgemeinen gesehen sollte eine Parität zwischen Frauen und Männern bei der Vergabe von Ausbildungs- und Praktikantenstellen angestrebt werden. 12
14 Bestandsaufnahme der Besetzungen mit Männern und Frauen in den div. Funktionsbereichen Stand: Inhaltsverzeichnis der Anlagen: Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Anlage 5: Anlage 6: Anlage 7: Anlage 8: Anlage 9: Anlage 10: Anlage 11: mittlerer nichttechnischer Verwaltungsdienst (Beamte und Tariflich Beschäftigte) gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst (Beamte und Tariflich Beschäftigte) höherer nichttechnischer Verwaltungsdienst (Beamte und Tariflich Beschäftigte) gehobener und höherer technischer Dienst (Beamte) technischer Dienst (Tariflich Beschäftigte) erzieherischer Dienst (Tariflich Beschäftigte TvöD Sozialdienst und Erzieher) Bibliotheksdienst (Tariflich Beschäftigte) Bäderbetrieb der Stadt Rees (Tariflich Beschäftigte) Abwasserbetrieb der Stadt Rees (Tariflich Beschäftigte) Bauhofbetrieb der Stadt Rees (Tariflich Beschäftigte) Ausbildungsverhältnisse 13
15 Anlage 1 mittlerer nichttechnischer Verwaltungsdienst (Beamte und Tariflich Beschäftigte) Frauenförderplan für die Stadt Rees Istbestand (Stichtag: ) Mittlerer nichttechn. Verwaltungsdienst nach Besoldungs-/Entgeltgruppen Besoldungsgruppen/ Beschäftigte (einschl. Beurlaubte) davon zum Stichtag vollzeitbeschäftigt davon zum Stichtag teilzeitbeschäftigt Stellenanteil Entgeltgruppen insgesamt Männer Frauen Frauen in % insgesamt Männer Frauen Frauen in % insgesamt Männer Frauen Frauen in % M. / F. A % % % 1,00 / 0,75 A 8 A 7 A 6 A 6 z.a. Insgesamt: % % % 1,00 / 0, % % 1,00 / 1, % % % 2,00 / 12, % % % 7,50 / 9, % % % 4,20 / 1, % % 0,68 / 0, % % 0,21 / 0,00 Insgesamt: % % % 15,59 / 24,13 mittl. Dienst insges.: % % % 16,59 / 24,88 14
16 Anlage 2 gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst (Beamte und Tariflich Beschäftigte) Frauenförderplan für die Stadt Rees Istbestand (Stichtag: ) Gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst nach Besoldungs-/Entgeltgruppen Besoldungsgruppen/ Beschäftigte (einschl. Beurlaubte) davon zum Stichtag vollzeitbeschäftigt davon zum Stichtag teilzeitbeschäftigt Stellenanteil Entgeltgruppen insgesamt Männer Frauen Frauen in % insgesamt Männer Frauen Frauen in % insgesamt Männer Frauen Frauen in % M. / F. A % % 2,00 / 0,00 A % % 2,00 / 1,00 A % % 5,00 / 1,00 A % % 2,00 / 0,00 A 9 A % % 0,00 / 1,00 Insgesamt: % % 11,00 / 3, % % 2,00 / 0, % % 1,00 / 0, % % % 8,00 / 16,04 Insgesamt: % % % 11,00 / 16,04 geh. Dienst insges.: % % % 22,00 / 19,04 15
17 Anlage 3 höherer nichttechnischer Verwaltungsdienst (Beamte und Tariflich Beschäftigte) Frauenförderplan für die Stadt Rees Istbestand (Stichtag: ) Höherer nichttechn. Verwaltungsdienst nach Besoldungs-/Entgeltgruppen Besoldungsgruppen/ Beschäftigte (einschl. Beurlaubte) davon zum Stichtag vollzeitbeschäftigt davon zum Stichtag teilzeitbeschäftigt Stellenanteil Entgeltgruppen insgesamt Männer Frauen Frauen in % insgesamt Männer Frauen Frauen in % insgesamt Männer Frauen Frauen in % M. / F. A 16 A % % 1,00 / 0,00 A % % 1,00 / 0,00 A 13 A 13 z.a. Insgesamt: % % 2,00 / 0,00 15 ü % % 1,00 / 0,00 Insgesamt: % % 1,00 / 0,00 höh. Dienst insges.: % % 3,00 / 0,00 16
18 Anlage 4 gehobener und höherer technischer Dienst (Beamte) Frauenförderplan für die Stadt Rees Istbestand (Stichtag: ) Gehobener und höherer technischer Dienst nach Besoldungsgruppen Besoldungsgruppen/ Beschäftigte (einschl. Beurlaubte) davon zum Stichtag vollzeitbeschäftigt davon zum Stichtag teilzeitbeschäftigt Stellenanteil Entgeltgruppen insgesamt Männer Frauen Frauen in % insgesamt Männer Frauen Frauen in % insgesamt Männer Frauen Frauen in % M. / F. A 16 A 15 A 14 A 13 z.a. höh. D. insges.: A 13 g. D. A 12 A % % 1,00 / 0,00 A 10 geh. D. insges.: % % 1,00 / 0,00 Insgesamt: % % 1,00 / 0,00 17
19 Anlage 5 Technischer Dienst (Tariflich Beschäftigte) Frauenförderplan für die Stadt Rees Istbestand (Stichtag: ) Technischer Dienst nach Entgeltgruppen Besoldungsgruppen/ Beschäftigte (einschl. Beurlaubte) davon zum Stichtag vollzeitbeschäftigt davon zum Stichtag teilzeitbeschäftigt Stellenanteil Entgeltgruppen insgesamt Männer Frauen Frauen in % insgesamt Männer Frauen Frauen in % insgesamt Männer Frauen Frauen in % M. / F. 15ü % % 0,00 / 1, höh. D. insges.: % % 0,00 / 1, % % 1,00 / 1, % % 1,00 / 0,00 geh. D. insges.: % % 2,00 / 1, % % 0,00 / 1,00 5 mittl. D. insges.: % % 0,00 / 1,00 Insgesamt: % % 2,00 / 3,00 18
20 Anlage 6 Erzieherischer Dienst (Tariflich Beschäftigte nach TVöD-S) Frauenförderplan für die Stadt Rees Istbestand (Stichtag: ) Erzieherischer Dienst nach Entgeltgruppen Besoldungsgruppen/ Beschäftigte (einschl. Beurlaubte) davon zum Stichtag vollzeitbeschäftigt davon zum Stichtag teilzeitbeschäftigt Stellenanteil Entgeltgruppen insgesamt Männer Frauen Frauen in % insgesamt Männer Frauen Frauen in % insgesamt Männer Frauen Frauen in % M. / F. S 15 S 14 S 13 S 12ü % % 0,00 / 0,50 S % % 0,00 / 0,63 S % % 0,00 / 1,00 S 10 geh. D. insges.: % % % 0,00 / 2,13 S 9 S % % 1,00 / 1,00 S 7 S 6 S 5 S 4 mittl. Dienst insges.: % % 1,00 / 1,00 Insgesamt: % % % 1,00 / 3,13 19
21 Anlage 7 Bibliotheksdienst (Tariflich Beschäftigte) Frauenförderplan für die Stadt Rees Istbestand (Stichtag: ) Bibliotheksdienst nach Entgeltgruppen Besoldungsgruppen/ Beschäftigte (einschl. Beurlaubte) davon zum Stichtag vollzeitbeschäftigt davon zum Stichtag teilzeitbeschäftigt Stellenanteil Entgeltgruppen insgesamt Männer Frauen Frauen in % insgesamt Männer Frauen Frauen in % insgesamt Männer Frauen Frauen in % M. / F % % 1,00 / 0,00 9 geh. D. insges.: % % 1,00 / 0, % % % 0,00 / 1, mittl. Dienst insges.: % % % 0,00 / 1,50 Insgesamt: % % % 1,00 / 1,50 20
22 Anlage 8 Bäderbetrieb der Stadt Rees (Tariflich Beschäftigte) Frauenförderplan für die Stadt Rees Istbestand (Stichtag: ) Bäderbetrieb der Stadt Rees Entgeltgruppe Beschäftigte (einschl. Beurlaubte) davon zum Stichtag vollzeitbeschäftigt davon zum Stichtag teilzeitbeschäftigt Stellenanteil insgesamt Männer Frauen Frauen in % insgesamt Männer Frauen Frauen in % insgesamt Männer Frauen Frauen in % M. / F % % 1,00 / 0, % % 1,00 / 1, % % 0,00 / 2, Insgesamt: % % % 2,00 / 3,00 21
23 Anlage 9 Abwasserbetrieb der Stadt Rees (Tariflich Beschäftigte) Frauenförderplan für die Stadt Rees Istbestand (Stichtag: ) Technischer Dienst nach Entgeltgruppen Besoldungsgruppen/ Beschäftigte (einschl. Beurlaubte) davon zum Stichtag vollzeitbeschäftigt davon zum Stichtag teilzeitbeschäftigt Stellenanteil Entgeltgruppen insgesamt Männer Frauen Frauen in % insgesamt Männer Frauen Frauen in % insgesamt Männer Frauen Frauen in % M. / F. 15 ü höh. D. insges.: % % 1,00 / 0, geh. D. insges.: % % 1,00 / 0, mittl. D. insges.: Insgesamt: % % 1,00 / 0,00 22
24 Anlage 10 Bauhofbetrieb (Tariflich Beschäftigte) Frauenförderplan für die Stadt Rees Istbestand (Stichtag: ) nach Entgeltgruppen Lohngruppe Beschäftigte (einschl. Beurlaubte) davon zum Stichtag vollzeitbeschäftigt davon zum Stichtag teilzeitbeschäftigt Stellenanteil insgesamt Männer Frauen Frauen in % insgesamt Männer Frauen Frauen in % insgesamt Männer Frauen Frauen in % M. / F. 15 ü % % 1,00 / 0, % % 1,00 / 0, % % 18,00 / 0, % % 1,00 / 0, % % 1,00 / 0, % % 1,00 / 0, % % 0,20 / 0,00 2ü 2 1 Insges.: % % % 23,20 / 0,00 23
25 Anlage 11 Ausbildungsverhältnisse Stand: Art der Ausbildung Beamter/Beamtin mittlerer Dienst Beamter/Beamtin gehobener Dienst Verw.-fach- Angestellte/r Männer Frauen Verhältnis M / F 2 2 / / 1 Informatikkaufmann/-frau Fachangestellte/r für Medienund Informationsdienste (Fachrichtung Bibliothek) Angestellte/r für Bäderbetriebe Gärtner/in im Garten- und Landschaftsbau (Ges.- Verhältnis) 1 1 / / / 1 24
Vorlage Nr. 144/2015. Fortschreibung des Frauenförderplans für die Jahre 2016 bis 2018
Vorlage Nr. 144/2015-10-1/Möl.- Rees, den 25.11.2015 Öffentliche Sitzung Beratungsplan: Gremium: Status: voraussichtlich Sitzung am: Haupt- und Finanzausschuß Rat der Stadt - Zur Beratung Zur Entscheidung
MehrChancengleichheit. bei der Stadtverwaltung Bad Berleburg. Frauenförderplan
Chancengleichheit bei der Stadtverwaltung Bad Berleburg Frauenförderplan Fortschreibung für den Zeitraum August 2013 - Juli 2016 - 2 - Frauenförderplan der Stadt Bad Berleburg 1. Zweck Der Frauenförderplan
MehrFrauenförderplan der. 5. Fortschreibung
Frauenförderplan der 5. Fortschreibung Februar 2016 1 Inhalt: Maßnahmenkatalog Kapitel Titel Seite Präambel 3 1 Geltungsbereich 3 2 Gemeinschaftsaufgabe und Personalentwicklung 3 3 Stellenausschreibung
MehrF r a u e n f ö r d e r p l a n
F r a u e n f ö r d e r p l a n der Gemeinde Fockbek Richtlinien zur Gleichstellung der weiblichen Beschäftigten der Gemeinde Fockbek 1. Geltungsbereich 1 Dieser Frauenförderplan gilt für alle Mitarbeiterinnen
MehrPlan für Chancengleichheit für die Stadt Kreuztal für die Jahre 2015 bis 2017 vom
Plan für Chancengleichheit für die Stadt Kreuztal für die Jahre 2015 bis 2017 vom 16.11.2015 1. Präambel Die Gleichstellung von Frau und Mann ist trotz grundgesetzlicher Regelung noch immer nicht vollständig
MehrGleichstellungsplan der Stadt Borgholzhausen Stand:
Gleichstellungsplan der Stadt Borgholzhausen Stand: 01.07.2017 Vorwort Gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes (GG) sind Frauen und Männer gleichberechtigt. Die Verwirklichung dieses verfassungsrechtlichen Auftrags
MehrGemeinde Borchen Bericht zum Frauenförderplan 2005 bis 2012 und Fortschreibung bis 2015
Gemeinde Borchen Bericht zum Frauenförderplan 2005 bis 2012 und Fortschreibung bis 2015 2 Inhaltsverzeichnis Vorwort I. Bericht zum Frauenförderplan für die Jahre 2005-2012 1. Vergleich der Beschäftigtenstruktur
MehrFrauenförderplan der Stadt Lohmar
I/11/1 I. Allgemeine Bestimmungen 1 Ziele des s 2 Geltungsbereich 3 Geltungsdauer II. Maßnahmen zur Frauenförderung 4 Bestandsaufnahme 5 Zielvorgaben der Stadt Lohmar Inhaltsverzeichnis 6 Vergabe von Ausbildungsplätzen,
MehrFrauenförderplan. der Hochschule für Bildende Künste Dresden Inhaltsverzeichnis
Frauenförderplan der Hochschule für Bildende Künste Dresden 2015-2019 Inhaltsverzeichnis I. Präambel II. Zielsetzung III. Analyse des Ist-Zustandes IV. Maßnahmen V. Schlussbestimmungen I. Präambel Die
MehrPRÄAMBEL ABSCHNITT I - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ABSCHNITT II MAßNAHMEN ZUR FÖRDERUNG DER GLEICHSTELLUNG - 6 -
- - INHALTSVERZEICHNIS PRÄAMBEL - 3 - ABSCHNITT I - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN - 4 - ABSCHNITT II MAßNAHMEN ZUR FÖRDERUNG DER GLEICHSTELLUNG - 6 - ABSCHNITT III VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE - 8 - ABSCHNITT
MehrPräambel. 2. Geltungsbereich. Dieser Frauenförderplan gilt für die Stadtverwaltung Ahlen und den Eigenbetrieb Abwasserwerk.
Förderplan zur Gleichstellung von Frauen und Männern für die Stadtverwaltung Ahlen - FRAUENFÖRDERPLAN Fortschreibung für die Jahre 2009 2011 - 2 - Inhalt Nr. Thema Seite Vorwort 3 1. Präambel 4 2. Geltungsbereich
MehrFortschreibung des Frauenförderplans der Hansestadt Wipperfürth für die Jahre
Fortschreibung des Frauenförderplans der Hansestadt Wipperfürth für die Jahre 2016 2018 1. Präambel Die Gleichstellung von Frau und Mann ist seit Inkrafttreten der Landesverfassung im Jahr 1950 noch immer
MehrInhaltsverzeichnis. Seite
Fortschreibung 213 21 Inhaltsverzeichnis Seite Geltungsbereich 3 Beschäftigtensituation / Status / Laufbahngruppen / 4 Altersabgänge Beurteilung / Teilzeitbeschäftigung / Beurlaubung / Heimarbeit 7 Gender
MehrFrauenförderplan der Stadt Bad Bramstedt. für den Zeitraum
Frauenförderplan der Stadt Bad Bramstedt für den Zeitraum 2018 2021 1. Einleitung und Geltungsbereich 2. Ist-Analyse 3. Schätzung der im Geltungsbereich des Frauenförderplans zu besetzenden Personalstellen
MehrFrauenförderplan für die Stadtverwaltung Kamp-Lintfort
Der Rat der Stadt Kamp-Lintfort hat in seiner Sitzung am 21.11.2000 folgendes beschlossen: Frauenförderplan für die Stadtverwaltung Kamp-Lintfort Personalentwicklungskonzept zur Förderung der Chancengleichheit
MehrFrauenförderplan der Stadt Ahlen. Abschlussbericht
Frauenförderplan der Stadt Ahlen Abschlussbericht Die erste Fortschreibung des Frauenförderplans der Stadt Ahlen, die auf der Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LGG) vom 09.11.1999
Mehr4 Schlussbestimmungen Kontrolle Gleichstellungsbeauftragte Inkrafttreten und Bekanntmachung Anlagen...
Zweiter Frauenförderplan der Gemeinde Senden für den Zeitraum 01.01.2005 31.12.2007 Vorwort Seite 1 Allgemeine Inhalte des Frauenförderplanes... 3 1.1 Geltungsbereich...3 1.2 Allgemeine Grundsätze zum
MehrRJ Kreis Entwurf Frauenförderplan der Kreisverwaltung Kleve. Kleve. ... mehr als niederrhein
RJ Kreis Kleve... mehr als niederrhein Entwurf Frauenförderplan der Kreisverwaltung Kleve I 2016-2018 Entwurf für die 5, Fort Schreibung Frauenförderplan der Kreisverwaltung Kleve Vorwort: Die Gleichstellung
MehrRICHTLINIE ZUR CHANCENGLEICHHEIT VON FRAUEN UND MÄNNERN IM LANDRATSAMT ENZKREIS
RICHTLINIE ZUR CHANCENGLEICHHEIT VON FRAUEN UND MÄNNERN IM LANDRATSAMT ENZKREIS Präambel Die Lebenswirklichkeit von Frauen und Männern ist heute trotz des Verfassungsauftrags im Grundgesetz (Artikel 3
Mehrder Hochschule für Bildende Künste Dresden
Frauenförderplan der Hochschule für Bildende Künste Dresden 2015-2019 Inhaltsverzeichnis I. Präambel II. Zielsetzung III. Analyse des Ist-Zustandes IV. Maßnahmen V. Schlussbestimmungen I. Präambel Die
MehrCHANCENGLEICHHEITSPLAN FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN DES
CHANCENGLEICHHEITSPLAN FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN DES 2015-2018 INHALTSVERZEICHNIS I. EINFÜHRUNG 1 Seite II. BESTANDSAUFNAHME UND ANALYSE DER BESCHÄFTIGTENSTRUKTUR 1. Personal-Ist-Bestand 2 2. Anteil der Frauen
MehrGesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im hamburgischen öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz)
Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im hamburgischen öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz) Vom 19. März 1991 (HmbGVBl. S. 75) Geändert durch Gesetz zur Neuregelung des hamburgischen
MehrFrauenförderplan für die Stadtverwaltung Bornheim
Frauenförderplan für die Stadtverwaltung Bornheim Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort 2 1. Allgemeine Bestimmungen 2 1.1. Geltungsbereich 2 1.2. Ziel des Frauenförderplans 2 2. Maßnahmen zur Frauenförderung
MehrBericht zum. (gem. 5 a LGG NRW)
Bericht zum (gem. 5 a LGG NRW) Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeines 2 II. Ziele 2 III. Ergebnisse 2 1. Personalentwicklung allgemein 3 2. Analyse der Beschäftigten nach Statusgruppen 4 3. Analyse der
MehrChancengleichheitsplan der Staatsgalerie Stuttgart Analyse, Ziele, Maßnahmen
Vorwort Das Chancengleichheitsgesetz konkretisiert das Verfassungsgebot Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
MehrChancengleichheitsplan Hochschule Ravensburg-Weingarten. 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018
Chancengleichheitsplan Hochschule Ravensburg-Weingarten 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018 1 Inhalt 1 Inhalt... 2 I. Vorbemerkung... 3 II. Bestandsaufnahme... 3 1 Zuständigkeit... 3 2 Datenerhebung...
MehrVierter Frauenförderplan
Vierter Frauenförderplan 2013 bis 2018 der WALDECKISCHEN DOMANIALVERWALTUNG (Eigenbetrieb) Waldeckische Domanialverwaltung Vierter Frauenförderplan Nach dem Hessischen Gesetz über die Gleichberechtigung
MehrFRAUENFÖRDERPLAN DER STADT SCHWEINFURT
FRAUENFÖRDERPLAN DER STADT SCHWEINFURT Richtlinie zur Verbesserung der beruflichen Situation der bei der Stadt Schweinfurt beschäftigten Frauen sowie Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie
MehrChancengleichheitsplan der HFT Stuttgart
Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Chancengleichheitsplan der HFT 2010-2015 Geltungsbereich und Geltungsdauer Der Chancengleichheitsplan
MehrPlan zur Gleichstellung von Frau und Mann (Frauenförderplan) der Stadt Netphen 2014 bis 2017 Vorwort
Plan zur Gleichstellung von Frau und Mann (Frauenförderplan) der Stadt Netphen 2014 bis 2017 Vorwort Der vorliegende Plan zur Gleichstellung von Frau und Mann (Frauenförderplan) ist die vierte Fortschreibung
MehrDer Frauenförderplan. für das Landesinstitut für Schule Bremen
Der Frauenförderplan für das Landesinstitut für Schule Bremen März 2013 1 Impressum herausgegeben von: Bremen, März 2013 Landesinstitut für Schule Am Weidedamm 20 28215 Bremen E-Mail: frauenbeauftragte@lis.bremen.de
MehrGesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im hamburgischen öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz) Vom 19.
2038-1 Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im hamburgischen öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz) Vom 19. März 1991 Fundstelle: HmbGVBl. 1991, S. 75 Zuletzt geändert durch Gesetz vom
MehrGEMEINDE KIRCHHUNDEM. Fortschreibung des Frauenförderplans
GEMEINDE KIRCHHUNDEM Fortschreibung des Frauenförderplans 3 Inhaltsverzeichnis. Vorbemerkung... Seite 3. Einführung. Geltungsbereich. Personalstruktur... Seite. Grundsätzliches. Anteil der Frauen an der
Mehr3.2.2 Vollzeit/ Teilzeit Beurlaubung Altersteilzeit Anwärter/innen... 6
Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort... 4 2 Geltungsbereich... 4 3 Bestandsanalyse... 5 3.1 Mitarbeiter/innen insgesamt... 5 3.2 Beamtinnen und Beamte... 5 3.2.1 Überblick... 5 3.2.2 Vollzeit/ Teilzeit... 6 3.2.3
MehrAmtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung Nr. 39 I ausgegeben am 25. November 2014 Chancengleichheitsplan der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe für den Zeitraum vom 1. Juli 2014 bis 30. Juni 2019 CHANCENGLEICHHEITSPLAN
MehrGleichstellungskonzept 2008
Gleichstellungskonzept 2008 Geltungsbereich Dieses Gleichstellungskonzept findet Anwendung auf die Bediensteten im Landratsamt Ebersberg und der kreiseigenen Einrichtungen (mit Ausnahme der Kreisklinik).
MehrSTADT WALSRODE. Gleichstellungsplan
STADT WALSRODE Gleichstellungsplan 2017-2019 - 1 - Dezember 2016 Inhaltsverzeichnis Gleichstellungsplan 2017 2019 1. Einführung - 3-2. Bestandsaufnahme der Beschäftigtenstruktur - 4-3. Maßnahmen aufgrund
MehrChancengleichheitsplan der HFT Stuttgart
Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Chancengleichheitsplan der HFT 2010-2015 Zwischenbericht zum 30.06.2013 Der Chancengleichheitsplan
MehrF R A U E N F Ö R D E R P L A N
Anlage 2 4. Fortschreibung F R A U E N F Ö R D E R P L A N gem. 5 a und 6 Landesgleichstellungsgesetz STADTVERWALTUNG KÖNIGSWINTER Januar 203 bis Dezember 205 Beschluss des Stadtrates vom 08.07.203 I N
MehrFrauenförderplan für die Kreisverwaltung Steinburg
förderplan für die Kreisverwaltung Steinburg Präambel In Ausführung des 11 des Gleichstellungsgesetzes Schleswig-Holstein (GStG) vom 13.12.1994 und aufgrund der Verpflichtung aus 2 Abs. 2 Mitbestimmungsgesetz
MehrFrauenförderplan des Kreises Rendsburg-Eckernförde
Frauenförderplan des Kreises Rendsburg-Eckernförde Inhaltsverzeichnis 1. Präambel... 2 2. Maßnahmen... 3 2.1 Stellenausschreibungen... 3 2.2 Auswahlverfahren... 3 2.3 Beförderung, Übertragung von höherwertigen
MehrGleichstellungsplan. der Kreisverwaltung Höxter GfW/FFU-11/
Gleichstellungsplan der Kreisverwaltung Höxter 1.1.2018-31.12.2021 GfW/FFU-11/2019-009 Inhalt Vorwort... 3 A) Einleitung... 4 I. Rechtliche Grundlagen... 4 II. Inhalt des Gleichstellungsplans... 4 III.
MehrFrauenförderplan. für die Kreisverwaltung Minden-Lübbecke
Frauenförderplan für die Kreisverwaltung Minden-Lübbecke 01.01.2017-31.12.2019 I n h a l t s v e r z e i c h n i s Seite(n) I. Präambel 2 II. Allgemeine Bestimmungen 1. Zweck 3 2. Geltungsbereich 4 3.
MehrFrauenförderplan der Stadt Bad Bramstedt. für den Zeitraum
Frauenförderplan der Stadt Bad Bramstedt für den Zeitraum 2014-2017 I. Geltungsbereich II. III. IV. IV. 1. Ist-Analyse Schätzung der im Geltungsbereich des Frauenförderplans zu besetzenden Personalstellen
MehrFrauenförderplan Bericht und Fortschreibung
Frauenförderplan 2014-2016 Bericht und Fortschreibung Impressum Herausgeber: E-Mail: Internet: Redaktion: Mitwirkung: Deckblatt: Druck: Stadt Viersen Der Bürgermeister Hauptverwaltung Rathausmarkt 1 41747
MehrF R A U E N F Ö R D E R P L A N
Anlage 2 5. Fortschreibung F R A U E N F Ö R D E R P L A N gem. 5 a und 6 Landesgleichstellungsgesetz STADTVERWALTUNG KÖNIGSWINTER Januar 2016 bis Dezember 2018 Beschluss des Stadtrates vom 20.06.2016
MehrFrauenförderplan der Altenzentren der Stadt Solingen ggmbh
Frauenförderplan 2014 Frauenförderplan der Altenzentren der Stadt Solingen ggmbh Inhaltsverzeichnis Vorwort 1. Gesetzliche Bestimmungen 2. Statistik /Analyse der Beschäftigtenstruktur 2.1 Handlungsfelder
MehrGleichstellungsplan der Gemeinde Senden
Gleichstellungsplan der Gemeinde Senden 2018 2020 Vorwort Das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) verpflichtet Dienststellen,
MehrChancengleichheitsplan der Stadt Konstanz
Chancengleichheitsplan der Stadt Konstanz 1. Leitziele 1.1 Gleichberechtigungsgebot Der Plan zur beruflichen Chancengleichheit von Frauen und Männern (nachfolgend Chancengleichheitsplan genannt) besitzt
MehrTabellarische Datenübersicht zum Gleichstellungskonzept
Präsident Tabellarische Datenübersicht zum Gleichstellungskonzept 2013-2018 der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern 2 3 A. Erläuterungen Nach Art. 4 Abs. 1 Satz 1 BayGlG
MehrWeisung zur Gleichstellung von Frau und Mann in der kantonalen Verwaltung
57.3 Weisung zur Gleichstellung von Frau und Mann in der kantonalen Verwaltung Vom 3. November 993 (Stand. Januar 994) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 4 Absatz der Schweizerischen
MehrDienstanweisung zum. LVR-Aktionsplan für Gleichstellung, Familienfreundlichkeit und Gender Mainstreaming
Dienstanweisung zum LVR-Aktionsplan für Gleichstellung, Familienfreundlichkeit und Gender Mainstreaming - 2 - Inhaltsverzeichnis 0 Ausgangslage 3 1 Ein Aktionsplan für den LVR 3 2 Ausgewogenheit der Beschäftigtenstruktur
MehrDrittes Gleichstellungskonzept für das nichtwissenschaftliche Personal der Ludwig-Maximilians-Universität München
Drittes Gleichstellungskonzept für das nichtwissenschaftliche Personal der Ludwig-Maximilians-Universität München 1. Ziel des Gleichstellungskonzepts Gemäß Art. 4 des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes
MehrChancengleichheitsplan der Hochschule Furtwangen University. Geltungsdauer
Chancengleichheitsplan der Hochschule Furtwangen University Geltungsdauer 01.07.2011 30.06.2016 Inhalt 1 Präambel... 3 1.1 Chancengleichheitsplan... 3 2 Beschäftigungszahlen... 3 2.1 Beschäftigungszahlen
MehrFrauenförderplan der Kreisverwaltung Wesel
Frauenförderplan der Kreisverwaltung Wesel 1. Präambel 1. Der verfassungsmäßige Auftrag zur Gleichstellung von Frau und Mann ist nicht vollständig verwirklicht. Dies gilt auch für die Kreisverwaltung Wesel.
Mehramtliche mitteilungen
amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 229.16 vom 16. Dezember 2016 frauenförderplan des zentrums für bildungsforschung und lehrerbildung (plaz) zur gleichstellung
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Rheinische Friedrich-Wilhelms- Universität Bonn Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Rahmenplan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Universität Bonn Vom 3. Juli 2013 43. Jahrgang Nr. 28 11. Juli
MehrFrauenförderplan 2010
Frauenförderplan 2010 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen 1 Ziel des Frauenförderplans Seite 2 2 Geltungsbereich Seite 2 3 Geltungsdauer Seite 2 II. Maßnahmen zur Frauenförderung 4 Bestandsaufnahme
MehrGleichstellungsplan der Stadt Hattingen für die Stadtverwaltung Hattingen
Gleichstellungsplan der Stadt Hattingen für die Stadtverwaltung Hattingen 2019-2021 Vorwort...2 Einführung...3 Geltungsbereich und Geltungsdauer...3 Aufbau des Gleichstellungsplans...4 Beschäftigtenstruktur...4
MehrVierter Frauenförderplan
Vierter Frauenförderplan Konzept zur Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit in der Verwaltung, den Einrichtungen und Schulen sowie dem Eigenbetrieb des Landkreises Hersfeld-Rotenburg Inhaltsverzeichnis
MehrN o t t u l n. G e m e i n d e. Frauenförderplan -
N o t t u l n G e m e i n d e Frauenförderplan - Plan für Chancengleichheit 2013 Fünfter Frauenförderplan der Gemeinde Nottuln Seite Vorwort...3 1 Allgemeine Inhalte... 5 1.1 Geltungsbereich... 5 1.2 Allgemeine
MehrBERGISCHE UNIVERSITÄT WUPPERTAL
BERGISCHE UNIVERSITÄT WUPPERTAL GAUSS-STRASSE 20 42119 WUPPERTAL Universitätsbibliothek Der Direktor POSTFACH 10 01 27 D-42001 WUPPERTAL TELEFON (0202) 439-2690 TELEFAX (0202) 439-2695 E-MAIL ubwupper@bib.uni-wuppertal.de
MehrBericht über den Frauenförderplan der Zentralverwaltung der Universität Paderborn
Bericht über den förderplan der Zentralverwaltung der Universität Paderborn - 4 Vom Senat der Universität Paderborn wurde am 4.. der aktuelle förderplan der Zentralverwaltung beschlossen. Die Veröffentlichung
MehrGleichstellungsordnung. Ordnung zur Gleichstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Gleichstellungsordnung Ordnung zur Gleichstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Erzbischöfliche Ordinariat München und seine nachgeordneten Einrichtungen Präambel Das christliche Menschenbild
MehrLandesinstitut für Pädagogik und Medien (LPM) Frauenförderplan
Landesinstitut für Pädagogik und Medien (LPM) Frauenförderplan Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 1. Geltungsbereich und Grundlagen 3 2. Ist-Analyse, Abschätzung und allgemeine Zielvorgaben 3 2.1 Ist-Analyse
MehrFrauenförderplan und Gleichstellungskonzept für die Stadtverwaltung Halle (Westf.) Teil II: Präambel. Prognose. Ziele. Maßnahmen
Frauenförderplan und Gleichstellungskonzept für die Stadtverwaltung Halle (Westf.) 2015 2018 Teil II: Präambel Prognose Ziele Maßnahmen 1 Inhalt: Seite Präambel: Allgemeine Leitlinien 3 2. Prognose zur
MehrDienstvereinbarung. zur Fort- und Weiterbildung des Personals der. Universität-GH Paderborn
Dienstvereinbarung zur Fort- und Weiterbildung des Personals der Universität-GH Paderborn Die Universität-GH Paderborn als Dienststelle, vertreten durch den Kanzler, und der Personalrat für das nichtwissenschaftliche
MehrFrauenförderplan der Kreisverwaltung Plön für die Jahre (Beschluss des Hauptausschusses vom )
I. Präambel 1 1. 10 06 Frauenförderplan der Kreisverwaltung Plön für die Jahre 2016-2019 (Beschluss des Hauptausschusses vom 31.05.2016) Trotz der grundgesetzlichen Gleichstellung von Frauen und Männern
Mehr2.3 Beurteilungen. 2.4 Leistungsentgelte
4. Heute nach nicht absehbar sind Neu- und Höherbewertungen von Stellen, die durch neu hinzukommende Aufgaben möglich werden. Bei der Verteilung neuer Aufgaben und bei AufgabenumVerteilungen haben die
MehrFrauenförderplan für die Kreisverwaltung Rhein-Erft
Frauenförderplan für die Kreisverwaltung Rhein-Erft 2014-2016 1 Vorbemerkung Auf der Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes NRW (LGG NRW) vom 09.11.1999 wurden Regelungen zur Frauenförderung durch
Mehramtliche mitteilungen
amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 84.15 vom 11. Dezember 2015 frauenförderplan der universitätsbibliothek paderborn vom 11. Dezember 2015 herausgeber: präsidium
MehrUniversitätsbibliothek Paderborn
Universitätsbibliothek Paderborn Frauenförderplan des Heinz-Nixdorf-Instituts (HNI) der Universität Paderborn Universität Paderborn Paderborn, 2010 urn:nbn:de:hbz:466:1-19078 Amtliche Verkündungsblatt
MehrWeiterbildung gehört zu den gesetzlichen Aufgaben der Universität. Die Technische
Vereinbarung zwischen dem Kanzler der Technischen Universität Dortmund und dem Personalrat der nichtwissenschaftlich Beschäftigten der Technischen Universität ortmund zur Fort- und Weiterbildung Präambel:
MehrTeilzeitarbeit. gesetzliche und tarifliche Regelungen
Teilzeitarbeit gesetzliche und tarifliche Regelungen Teilzeit ermöglichen Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten, auch in leitenden Positionen, Teilzeitarbeit zu ermöglichen. Teilzeitarbeitsplätze ausschreiben
MehrFrauenförderplan für die Stadtverwaltung Gronau
Frauenförderplan für die Stadtverwaltung Gronau Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeines 1. Präambel 2 2. Geltungsbereich 3 3. Sprache 4 4. Personalentwicklung / Gremienbesetzung 5 II. Prognosen und Zielvorgaben
MehrGleichstellungsplan Bericht und Fortschreibung
Gleichstellungsplan 2017 2019 Bericht und Fortschreibung Impressum Herausgeber: E-Mail: Internet: Redaktion: Mitwirkung: Deckblatt: Druck: Stadt Viersen Die Bürgermeisterin Hauptverwaltung Rathausmarkt
MehrErgänzungsplan zum Chancengleichheitsplan der HFT Stuttgart
Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Ergänzungsplan zum Chancengleichheitsplan der HFT 2015-2017 Der Chancengleichheitsplan
MehrFortschreibung des Frauenförderplans. rderplans Bericht der Gleichstellungs- beauftragten Rübo. vom November Ratsvortrag am
Fortschreibung des Frauenförderplans rderplans 26-21 21 Bericht der Gleichstellungs- beauftragten Rübo vom November 26 Ratsvortrag am 13.6.7 Maßnahmen und Kooperationspartnerschaften der GSB Personalamt
MehrUniversitätsbibliothek Paderborn
Universitätsbibliothek Paderborn Frauenförderplan des Zentrums für Bildungsforschung und Lehrerbildung (PLAZ) zur Gleichstellung von Frauen und Männern der Universität Paderborn Universität Paderborn Paderborn,
MehrStadt Sprockhövel Stellenplan als Anlage zum Haushaltsplan
Stadt Sprockhövel Stellenplan 2018 als Anlage zum Haushaltsplan A. Allgemeine Vorbemerkungen Nach der Gemeindeordnung und nach der Gemeindehaushaltsverordnung sind die Gemeinden verpflichtet, für jedes
MehrFRAUENFÖRDERPLAN DER KREISSTADT SAARLOUIS - Allgemeine Verwaltung und NBS -
FRAUENFÖRDERPLAN DER KREISSTADT SAARLOUIS - Allgemeine Verwaltung und NBS - Teil I Präambel Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung
MehrGleichstellungsplan 2012 bis 2014
Fachbereich Planen und Stadtentwicklung 10.05.2012 Gleichstellungsplan 2012 bis 2014 nach 15 Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG) 1. Vorbemerkung Nach der Neufassung des NGG sind die Vereinbarkeit
MehrUniversitätsbibliothek Paderborn
Universitätsbibliothek Paderborn Frauenförderplan des Paderborn Center for Parallel Computing (PC2) der Universität Paderborn Universität Paderborn Paderborn, 2010 urn:nbn:de:hbz:466:1-19260 Amtliche Mitteilungen
MehrFrauenförderplan. der Stadt Bad Münstereifel
förderplan der Stadt Bad Münstereifel 215-217 Beschluss des Rates der Stadt Bad Münstereifel vom 23.6.215 I. Statistische Auswertung der Beschäftigtensituation von und n 1 1. Geschlechtsspezifische Analyse
MehrZielvereinbarung zur beruflichen Chancengleichheit von Frauen und Männern
vereinbarung zur beruflichen Chancengleichheit von Frauen und Männern vereinbarung zur beruflichen Einleitung Aus dem Frauenförderplan wurde gemäß Ratsbeschluss vom 01.02.2007 der Chancengleichheitsplan.
MehrPflege und Beruf beides geht?!
Pflege und Beruf beides geht?! Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung bei der Pflege von Angehörigen bei der Stadt Hamm Ihre Referentinnen: Christine Hecker Christel Helmig Personalamt Personalamt Tel.
MehrVorwort. Tübingen, den (Professor Dr. Dr. h. c. mult. Eberhard Schaich) Rektor. Sabine Jäger Frauenvertreterin
Frauenförderplan 2 Vorwort Der vorliegende Frauenförderplan wurde auf der Grundlage des Gesetzes zur Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern, dem Landesgleichberechtigungsgesetz,
MehrStadt Sendenhorst. 5. Frauenförderplan
1 Stadt Sendenhorst 5. Frauenförderplan zur Verwirklichung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Stadtverwaltung Sendenhorst 2018-2020 Stand 30.06.2017 Beschlossen vom Rat am 09.11.2017 2
MehrRahmenplan für die Gleichstellung von Frau und Mann an der Hochschule Niederrhein ( )
Rahmenplan für die Gleichstellung von Frau und Mann an der Hochschule Niederrhein (01.03.2016 28.02.2019) Präambel Ziel der Hochschule Niederrhein (HSNR) ist, darauf hinzuwirken, dass Frauen und Männer
MehrUniversitätsbibliothek Paderborn
Universitätsbibliothek Paderborn Frauenförderplan des Zentrums für Informations- und Medientechnologien (IMT) der Universität Paderborn Universität Paderborn Paderborn, 2013 urn:nbn:de:hbz:466:1-16544
MehrFrauenförderplan
förderplan - 1 - förderplan 29-211 (Fortschreibung) 1. Allgemeines Der förderplan (FFP) 29-211 sieht sich als Fortführung des FFP 2. Die dort aufgestellten Richtlinien behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
MehrBeschlussvorlage TOP:
Fachbereich Gleichstellungsbeauftragte Beschlussvorlage TOP: Euskirchen, 04.06.2018 Drucksachen-Nr.: 191/2018 öffentlich Betreff: Gleichstellungsplan 2018-2022 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum: Einst.:
MehrAuf neu zu besetzende Leitungsfunktionen/Stellvertretungen sind Frauen verstärkt zu orientieren.
3. Fortschreibung des Frauenförderplans 2011-2013 3.1. Zielvorgaben 2011 2013 Für die Laufzeit der 3. Fortschreibung des Frauenförderplans der Stadtverwaltung Erftstadt 2011 2013 zeichnet sich nach gegenwärtigem
MehrFrauenförderplan des Kreises Ostholstein ( 2. Fortschreibung ) gem. 11 Gesetz zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst ( GstG)
11.00 Frauenförderplan des Kreises Ostholstein ( 2. Fortschreibung ) gem. 11 Gesetz zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst ( GstG) 1. Präambel 2. Geltungsbereich 3. Situationsanalyse 4. Personelle
MehrKreis \I6V6. mehr als niederrhein. Frauenförderplan der Kreis Verwaltung Kleve. v I
Kreis \IV mehr als niederrhein förderplan der Kreis Verwaltung Kleve v I - Entwurf für die. Fortschreibung förderplan der Kreisverwaltung Kleve (Der Fettdruck im folgenden Text markiert die Änderungen.)
Mehr1. Gleichstellungsplan 2018 bis 2021
1. Gleichstellungsplan 2018 bis 2021 Gleichstellungsplan 2018-2021 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort... 3 2 Struktur der Beschäftigten... 5 2.1 Personalbestand Gesamtverwaltung... 5 2.2 Verteilung nach Berufsgruppen
Mehr