Stadt Sprockhövel Stellenplan als Anlage zum Haushaltsplan
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- Karsten Langenberg
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1 Stadt Sprockhövel Stellenplan 2018 als Anlage zum Haushaltsplan
2 A. Allgemeine Vorbemerkungen Nach der Gemeindeordnung und nach der Gemeindehaushaltsverordnung sind die Gemeinden verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr einen Stellenplan mit näher bestimmtem Inhalt aufzustellen. Der Stellenplan, eine Anlage zum Haushaltsplan, hat die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten sowie der nicht nur vorübergehend beschäftigten Tarifbeschäftigten auszuweisen. Dem Stellenplan sind die Übersichten über die vorgesehene Aufteilung der Stellen und über die vorgesehene Zahl der Beamtinnen und Beamten zur Anstellung, der Nachwuchskräfte und der informatorisch beschäftigten Dienstkräfte beizufügen. Ihm kommt nicht nur eine rechtliche, organisatorische, personalwirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Bedeutung zu; er bildet insbesondere auch die Grundlage für die Veranschlagung der Personalaufwendungen im Haushaltsplan. Der Stellenplan 2018 weist wie bereits in den vergangenen Jahren aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen der Kommunalaufsicht des Ennepe-Ruhr-Kreises bzw. der Gemeindeprüfungsanstalt die Stellen sowohl als Vollzeitstellen, d.h. auch für teilzeitbeschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden volle Stellen ausgewiesen, als auch in vollzeitverechneter Form aus. Nach 5 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung hat der Stellenplan die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen auszuweisen. Beurlaubte Bedienstete und auch Beschäftigte, die sich bereits in der sogenannten Freistellungsphase der Altersteilzeit befinden, stehen für die Aufgabenerledigung nicht zur Verfügung und müssen daher im Stellenplan unberücksichtigt bleiben. Um diese Beschäftigten dennoch zu berücksichtigen, werden sie in der Stellenübersicht als informatorisch beschäftigte Dienstkräfte aufgeführt. B. Entwicklung des Stellenplans Beamtinnen/Beamte 28,11 26,26 23,96 21,96 23,34 Angestellte BAT 133,45 134, Arbeiterinnen und Arbeiter BMT-G 35,55 34, Summe: 169,00 168, Tarifbeschäftigte TVöD 166,39 163,26 161,69 Insgesamt 197,11 194,60 190,35 185,22 185,03
3 Beamtinnen/Beamte 23,39 23,89 23,12 23,12 23,12 Tarifbeschäftigte TVöD 160,22 163,54 125,14 122,75 120,25 Tarifbesch. TVöD-SuE 35,83 35,83 36,61 Insgesamt 183,61 187,43 184,09 181,70 179, Beamtinnen/Beamte 23,24 23,12 23,04 23,0 19,00 Tarifbeschäftigte TVöD 118,78 118,70 124,53 124,83 133,56 Tarifbesch. TVöD-SuE 38,44 38,85 43,53 44,07 47,82 Insgesamt 180,46 180,67 191,10 191,90 200,38 I. Beamte Im Bereich der Beamten ergeben sich folgende Veränderungen gegenüber dem Vorjahr: 1. unmittelbare Veränderungen im Stellenplan Die Leitungsstelle des Fachbereichs I wird verbeamtet und von EG 14 TVöD nach A 14 LBesG NW umgewandelt. Die Beigeordnetenstelle wird von A 15 LBesG NW nach A 16 LBesG NW umgewandelt. Eine Vollzeitstelle im SG Verwaltungsdienste wird von A 10 LBesG NW nach A 11 LBesG NW umgewandelt. Eine Vollzeitstelle nach A 11 LBesG NW in der Bauverwaltung wird in eine Stelle nach EG 11 TVöD umgewandelt. Eine Vollzeitstelle nach A 11 LBesG NW in der Bauverwaltung wird in eine Stelle nach EG 11 TVöD umgewandelt. Eine Vollzeitstelle nach A 10 LBesG NW im Seniorenbüro wird in eine Stelle nach EG S11b TVöD umgewandelt.
4 2. künftig wegfallende Stellen Eine Teilzeitstelle nach A 10 LBesG NW im Jobcenter fällt aufgrund des Umzugs des Jobcenters in Zukunft weg. 3. künftig umzuwandelnde Stellen Hier sind keine neuen Vermerke vorgesehen. II. Tarifbeschäftigte Im Bereich der Tarifbeschäftigten (ohne Sozial- und Erziehungsdienst) ergeben sich folgende Veränderungen gegenüber dem Vorjahr: 1. unmittelbare Veränderungen im Stellenplan Es wird eine neue Vollzeitstelle nach EG 10 TVöD im SG Verwaltungsdienste eingerichtet. Es wird eine neue Vollzeitstelle nach EG 11 TVöD in der EDV eingerichtet. Es wird eine neue Vollzeitstelle nach EG 8 TVöD zur Umsetzung des Projektes E- Government eingerichtet. Es wird eine neue Vollzeitstelle nach EG 6 TVöD im Sachgebiet Sicherheit und Ordnung eingerichtet. Es wird eine neue Vollzeitstelle für den Bereich der Amtsvormundschaften und Unterhaltsvorschuss nach EG 10 TVöD eingerichtet. Eine Teilzeitstelle (25 Stunden) nach EG 10 TVöD wird u.a. zur Umsetzung des Projektes Umsatzbesteuerung eingerichtet. Eine Vollzeitstelle nach EG 6 TVöD wird ab Juli 2018 im Bereich Kasse eingerichtet. Eine Vollzeitstelle nach A 11 LBesG NW in der Bauverwaltung wird in eine Stelle nach EG 11 TVöD umgewandelt. Eine Vollzeitstelle nach A 11 LBesG NW in der Bauverwaltung wird in eine Stelle nach EG 11 TVöD umgewandelt. Eine Vollzeitstelle wird von EG 6 TVöD nach EG 8 TVöD angehoben. Die Leitungsstelle des Fachbereichs I wird verbeamtet und von EG 14 TVöD nach A 14 LBesG NW umgewandelt.
5 Eine Vollzeitstelle und eine Teilzeitstelle im SG Personaldienste werden von EG 9a TVöD auf EG 9b TVöD angehoben. Eine Vollzeitstelle EG 8 TVöD im SG Finanzmanagment wird von EG 8 TVöD nach EG 9b TVöD angehoben. Die Vollzeitstelle EG 9b TVöD im Archiv wird in eine EG 10 TVöD umgewandelt. Zwei Vollzeitstellen EG 9a TVöD im Bereich Tiefbau sowie eine Vollzeitstelle EG 9a TVöD im SG Bauen und Wohnen werden nach EG 9b TVöD angehoben. Eine Vollzeitstelle EG 5 TVöD und eine Vollzeitstelle EG 6 TVöD im Bereich Tiefbau werden nach EG 9c TVöD sowie EG 9b TVöD angehoben. Eine Teilzeitstelle im Bereich Jugend, Familie und Schule wird von EG 9b TVöD auf EG 9c TVöD angehoben. 2. künftig wegfallende Stellen Eine Vollzeitstelle EG 10 TVöD im SG Soziales und Integration fällt künftig weg. 3. zukünftig umzuwandelnde Stellen Hier sind keine neuen Vermerke vorgesehen. III. Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst 1. unmittelbare Veränderungen im Stellenplan Im Wesentlichen erfolgte im Stellenplan die Umsetzung der neuen Eingruppierungsregelungen im Tarifrecht für Erzieherinnen und Beschäftigte in sozialen Diensten. Folgende einzelne Veränderungen ergeben sich darüber hinaus: Eine Vollzeitstelle im Bereich Jugend, Familie und Schule wird von EG S 11Ü TVöD auf EG S 12 TVöD angehoben. Eine Vollzeitstelle EG S 8a TVöD wird aufgrund der Erweiterung des städtischen KiFaz Miteinander um ½ Gruppe neu eingerichtet. Eine Vollzeitstelle EG S 8a TVöD wird von 39,0 Wochenstunden auf 30,0 Wochenstunden reduziert.
6 Eine Teilzeitstelle nach EG S 8a TVöD wird befristet für ein Jahr von 16,25 Wochenstunden auf 22,75 Wochenstunden aufgestockt. Eine bislang befristete Vollzeitstelle nach EG S 8a TVöD wird entfristet. Eine bislang befristete Teilzeitstelle nach EG S 8a TVöD mit einem Umfang von 32,5 Wochenstunden wird entfristet. Eine Teilzeitstelle nach EG S8a TVöD wird von 23,0 Wochenstunden auf 28,0 Wochenstunden aufgestockt. Eine Teilzeitstelle nach EG S8a TVöD, die mit 28,0 Wochenstunden als Integrationskraft tätig ist, wird auf 39,0 Wochenstunden aufgestockt. Eine Teilzeitstelle nach EG S8a TVöD, die die u3 Betreuung übernimmt, wird auf 22,0 Wochenstunden aufgestockt. 2. künftig wegfallende Stellen Hier sind keine neuen Vermerke vorgesehen. 3. zukünftig umzuwandelnde Stellen Hier sind keine neuen Vermerke vorgesehen. C. Befristete Beschäftigungsverhältnisse Anzahl befristeter Beschäftigungsverhältnisse zum Stichtag FB I FB II (ohne JobAgentur) JobAgentur FB III FB IV Funktionsstellen Gesamt FB I 1 1 FB II (ohne JobAgentur) 8 12 JobAgentur - - FB III - - FB IV 3 - Funktionsstellen - - Gesamt 12 13
7 D. Personalaufwand Der Personalaufwand steigt gegenüber 2017 von auf E. Anhörung des Personalrates und Information der Gleichstellungsbeauftragten Dem Personalrat wurde der Entwurf des Stellenplans mit Begründung gemäß 75 des Landespersonalvertretungsgesetzes zugeleitet. Die Stellungnahme des Personalrates wird der Sitzungsvorlage beigefügt. Der Gleichstellungsbeauftragten wurde ebenfalls ein Exemplar des Stellenplanentwurfes zur Kenntnis gegeben.
8 Stellenplan Teil A. Beamte Stadtverwaltung Wahlbeamte und Laufbahngruppen Besoldungsgruppe Zahl der Stellen 2018 insgesamt davon ausgesondert Zahl der Stellen 2017 Zahl der tatsächlich besetzten Stellen am Erläuterungen Wahlbeamte B A A Laufbahngruppe 2 A A A A A A A Laufbahngruppe 1 A A A A insgesamt
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11 Stellenplan Teil A. Beamte Sondervermögen mit Sonderrechnung (ZGS) Wahlbeamte und Laufbahngruppen Besoldungsgruppe Zahl der Stellen 2017 insgesamt davon ausgesondert Zahl der Stellen 2018 Zahl der tatsächlich besetzten Stellen am Erläuterungen Wahlbeamte B A A Höherer Dienst A A A Gehobener Dienst A A A A A Mittlerer Dienst A A A A A insgesamt
12 Stellenplan Teil B. Tariflich Beschäftigte Zahl der Stellen Zahl der Stellen Entgeltgruppe Zahl der tatsächlich besetzten Stellen am c b a insgesamt Erläuterungen
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18 Stellenübersicht 2018 Dienstkräfte in der Probe- u. Ausbildungszeit I. Nachwuchskräfte und informatorisch beschäftigte Dienstkräfte beschäftigt am Art der Vergütung vorgesehen für 2018 Bezeichnung StadtinspektoranwärterInnen Anwärterbezüge 4 1 StadtbauinspektoranwärterInnen Anwärterbezüge 0 0 StadtassistentanwärterInnen Anwärterbezüge 0 0 Auszubildende für den Beruf Verwaltungsfachangestellte/r Ausbildungsvergütung 6 4 Auszubildende für den Beruf Immobilienkauffrau /-mann Ausbildungsvergütung 0 0 Auszubildende für den Beruf Fachangest. f. Bäderbetriebe Ausbildungsvergütung 0 0 Auszubildende für den gewerblich/technischen Bereich Ausbildungsvergütung 3 1 Auszubildende für den Beruf BauzeichnerIn Ausbildungsvergütung 1 0 Berufspraktikanten/-praktikantinnen f.d. Beruf Erzieher/In Praktikantenentgelt 6 4 Berufspraktikanten/-praktikantinnen f.d. Beruf Sozialpäd. Praktikantenentgelt 0 0 Bundesfreiwilligendienst FSJ - freiwilliges soziales Jahr Vorpraktikanten/-praktikantinnen Taschengeld 1 1 Taschengeld 0 0 ohne 6 6 insgesamt 24 17
19 Stellenübersicht 2018 Altersteilzeit und Beurlaubungen I. ATZ (Freistellungsphase) wöchentl. Arbeitszeit Beginn Freistellung Ende Beschäftigung Beamter/in 39 Wochenstunden Beamter/in 39 Wochenstunden Tarifbschäftigte/r 30 Wochenstunden
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