GEMEINDE KIRCHHUNDEM. Bericht zum. Frauenförderplan. der Gemeinde Kirchhundem
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1 GEMEINDE KIRCHHUNDEM Bericht zum Frauenförderplan der Gemeinde Kirchhundem
2 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkung... Seite 3 2. Bericht zur Personalentwicklung... Seite Grundsätzliches 2.2 Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der Beschäftigten 2.3 Personalentwicklung bei den Beamten / Beamtinnen 2.4 Personalentwicklung bei den tariflich Beschäftigten 2.5 Personalentwicklung bei den Minijobs 3.. Maßnahmen... Seite Teilzeitbeschäftigung 3.2 Stellenneubesetzungen / Neueinstellungen 3.3 Aus- und Fortbildung 3.4 Beurlaubungen 4. Umsetzung der frauenfördernden Zielvorgaben und Maßnahmen des Frauenförderplans Seite Zielvorgaben 4.2 Maßnahmen Seite 2 von 8
3 1. Vorbemerkung Gemäß 5 a Absatz 6 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) hat die Dienststelle, die den Frauenförderplan aufstellt, nach dessen Ablauf neben der Fortschreibung des Frauenförderplans auch einen Bericht über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen nach 6 Abs. 1 LGG zur Förderung der Gleichstellung, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zum Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen zu erarbeiten. Er dient der Erfolgskontrolle über die Umsetzung des Frauenförderplans, analysiert die Personalentwicklung während dessen Geltungsdauer und legt die durchgeführten Maßnahmen dar. Der Bericht zum Frauenförderplan ist gemeinsam mit dessen Fortschreibung dem Rat der Gemeinde zur Kenntnis und Beratung (Bericht) und zur Mitwirkung (Fortschreibung) gem. 5 a Abs. 6 LGG vorzulegen. Seite 3 von 8
4 2. Bericht zur Personalentwicklung 2.1 Grundsätzliches Die Personalentwicklung während der Geltungsdauer der Fortschreibung des Frauenförderplanes 2010 bis 2012 wird im Folgenden getrennt nach den Statusgruppen (Beamte/Beamtinnen, tariflich Beschäftigte, Minijobs) aufgeführt. Das Zahlenwerk erfasst - wie auch der Frauenförderplan und dessen Fortschreibung - Voll- und Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende, Minijobinhaber- /innen sowie die Mitarbeiterinnen, die sich im Mutterschutz oder im Elternzeit bzw. im Sonderurlaub befinden. Ausnahmen sind erwähnt. Nicht einbezogen bei den Zahlenerhebungen werden gem. 3 Abs. 2 des Landesgleichstellungsgesetzes kommunale Wahlbeamte. Ferner werden Beschäftigte aus Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ausgeklammert, da die Personalauswahl und zuteilung im Wesentlichen durch die Förderdienststellen vorgenommen wird und die Gemeinde insoweit nur geringen Einfluss hierauf besitzt. Die dem Bericht zugrunde liegenden Daten beziehen sich auf den Personalstand im Dezember 2010 bzw. Dezember Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der Beschäftigten Die Gesamtzahl der Beschäftigten (Beamte/Beamtinnen, tariflich Beschäftigte, Minijobs) der Gemeindeverwaltung verringerte sich im o.a. Zeitraum von 100 im Jahr 2009 auf 93 Beschäftigte im Jahr Der Anteil der Frauen verringerte sich bis zum Jahr 2012 um 7 Stellen von 50 auf 43 Beschäftigte, mit der Folge, dass der Frauenanteil von 50 % auf 46 % gesunken ist. Der Anteil der Männer ist im gleichen Zeitraum um 4 % gestiegen. Die Veränderung der Anzahl der Gesamtbeschäftigten bzw. des Frauen- /Männeranteils an der Anzahl der Gesamtbeschäftigten ist durch Einstellung von 2 Auszubildenden, 6 Vollzeitbeschäftigten, und 6 Minijobinhaber/innen sowie den Eintritt in den Ruhestand von 4 Beschäftigten, Ablauf befristeter Arbeitsverträge (5), Kündigung durch Arbeiternehmer/innen bzw. Einvernehmliche Beendigungen (5) und Beendigung der Ausbildung (3) begründet. 2.3 Personalentwicklung Beamtinnen / Beamte Der Frauenanteil in der Statusgruppe der Beamtinnen / Beamten ist von 50 % auf 53 % angestiegen. Das liegt darin begründet, dass ein Beamter in den Ruhestand versetzt wurde. Befördert wurde lediglich ein Beamter von A 9 mittlerer Dienst nach A 9 gehobener Dienst. 2.4 Personalentwicklung tariflich Beschäftigte Der Frauenanteil in der Statusgruppe der tariflich Beschäftigten ist von 51 % auf 47 % gesunken. Seite 4 von 8
5 Bei den tariflich beschäftigten Mitarbeiterinnen sind im abgelaufenen Geltungszeitraum 5 Höhergruppierungen vorgenommen worden, bei den tariflich beschäftigten Mitarbeitern wurde keine Höhergruppierung vorgenommen. Zudem wurde ein Auszubildender für den Beruf des Straßenwärters am Bauhof der Gemeinde eingestellt sowie eine Auszubildende für den Beruf der Verwaltungsfachangestellten eingestellt. Zu den personellen Veränderungen siehe auch Ziffer Minijobs Die Anzahl der in einem Minijob beschäftigten Frauen hat sich von 5 auf 4 reduziert. Die Anzahl der in einem Minijob beschäftigten Männer hat sich von 6 auf 8 erhöht. Der Frauenanteil in dieser Gruppe ist somit von 45 % auf 33 % gesunken. 3. Maßnahmen 3.1 Teilzeitbeschäftigung Während der Geltungsdauer des Frauenförderplanes wurde einer Beamtin die Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit gegeben. Einer tariflich Beschäftigten wurde der Antrag auf vorzeitige Beendigung der Elternzeit sowie der gleichzeitige Antrag auf Teilzeitbeschäftigung bewilligt. 3.2 Stellenbesetzungen / Neueinstellungen Im Bauhof wurde eine Stelle aufgrund Eintreten in den Ruhestand durch eine Neueinstellung eines tariflich beschäftigten Mitarbeiters besetzt sowie die Übernahme einer Auszubildenden nach erfolgreicher Abschlussprüfung. Ein Auszubildender konnte in der Ordnungsabteilung in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen werden. Die Gemeindewerke haben eine zusätzliche Stelle durch die Neueinstellung eines tariflich Beschäftigten besetzt. Aufgrund des einvernehmlichen Wechsels eines Mitarbeiters innerhalb des öffentlichen Dienstes wurde diese Stelle neu ausgeschrieben und durch einen männlichen Bewerber besetzt. Es wurden 6 sogen. Minijobs neu eingerichtet, wobei es sich bei zwei Minijobs um kurzfristige Beschäftigungen handelt. Zwei dieser Minijobs wurden durch eine Frau besetzt. Ausbildungsstellen wurden im abgelaufenen Geltungszeitraum an eine Frau Verwaltungsfachangestellte - sowie einen Mann - Straßenwärter - vergeben. 3.3 Aus- und Fortbildung Seite 5 von 8
6 Neben den sachgebietsbezogenen Weiterbildungen im Rahmen von Eintagesbzw. Mehrtagesseminaren, die den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern i.d.r. bei Beantragung bewilligt werden, wurde eine Mitarbeiterin zur Standesbeamtin ausgebildet sowie eine tariflich Beschäftigte zum Angestelltenlehrgang 2 angemeldet. 3.4 Mutterschutz / Erziehungsurlaub Während des abgelaufenen Geltungszeitraum wurde einer tariflich Beschäftigten Elternzeit gewährt. Eine Mitarbeiterin befand sich im Sonderurlaub aus familienpolitischen Gründen. Seite 6 von 8
7 4. Umsetzung der frauenfördernden Zielvorgaben und Maßnahmen des Frauenförderplanes Zielvorgaben Neben den gesetzlich vorgesehenen Zielvorgaben hat der Frauenförderplan für den Zeitraum u.a. festgelegt, dass neben der Erhöhung des Anteils der Frauen in den unterrepräsentierten Besoldungs- und Entgeltgruppen und der Schaffung von Teilzeitarbeitsplätzen und geteilten Arbeitsplätzen (Job-Sharing), der Focus insbesondere auf die flexible familienfreundliche Arbeitszeitgestaltung und Urlaubsgewährung gelegt werden soll. Die Zielerreichung verschiedener Vorgaben des Frauenförderplans wird in nachfolgender tabellarischer Übersicht bewertet: Zielvorgabe Erhöhung des Anteils der Frauen in den unterrepräsentierten Besoldungsund Entgeltgruppen Einrichtung von geteilten Arbeitsplätzen (Job-Sharing) Erhöhung des Angebots an Teilzeitarbeitsplätzen Flexible familienfreundliche Arbeitsplatzgestaltung und Urlaubsgewährung Bewertung Konnte in den mittleren Entgelt- und Besoldungsgruppen erreicht werden. Die wieder bzw. neu zu besetzenden Stellen waren nicht als Jobsharing geeignet einzustufen. Es wurde ein zeitlich befristeter Teilzeitarbeitsplatz eingerichtet. Des Weiteren wurden Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten während und nach dem Erziehungsurlaub gewährt (siehe auch Ziffer 3.1) Die Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit bei der Gemeindeverwaltung Kirchhundem in der Fassung vom entspricht der Forderung für eine familienfreundliche Arbeitszeitgestaltung. Individuelle Arbeitszeitbelange wurden entsprechend den Bedürfnissen der weiblichen Beschäftigten realisiert sowie Sonderurlaub zur Betreuung der Kinder bei Krankheit gewährt. 4.2 Maßnahmen Die Umsetzung der im Frauenförderplan für die Jahre vorgesehenen Maßnahmen (siehe Punkt 7 des Frauenförderplans) zur Verbesserung der Gleichstellung von Männern und Frauen wurde in den Bereichen Stellenausschreibungen, Stellenneubesetzungen, Höherstufungen insofern berücksichtigt, als dass während der Geltungsdauer des Frauenförderplans bei anstehenden Stellenbesetzungen - dies war im abgelaufenen Geltungszeitraum im mittleren sowie gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst der Fall - auf die Beteiligung von Frauen in den internen/externen Stellenausschreibungen hingewiesen wurde und diese bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt wurden. Seite 7 von 8
8 Im Bereich Fortbildung wurden die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter durch Weiterleitung von Fortbildungsangeboten in die entsprechenden Fachbereiche weiterhin gezielt über Fortbildungsmöglichkeiten informiert. Die Maßnahmen zum Thema "Wiedereingliederung nach familiär bedingter Unterbrechung" sind insoweit umgesetzt worden, als dass einer Beamtin sowie einer tariflich Beschäftigten die Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit ermöglicht wurde, wobei der tariflich Beschäftigten nach Beendigung der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung ermöglicht wurde. Um den Bezug zum Arbeitgeber aufrechtzuerhalten, wurden die Mitarbeiterinnen zu den alljährlichen Personalversammlungen eingeladen. Kirchhundem, Seite 8 von 8
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