Referat G1 Akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe. Qualitätsstandards. zur Erteilung der staatlichen Anerkennung als

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Referat G1 Akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe. Qualitätsstandards. zur Erteilung der staatlichen Anerkennung als"

Transkript

1 LAND BRANDENBURG Referat G1 Akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe Qualitätsstandards zur Erteilung der staatlichen Anerkennung als Schule für pharmazeutisch-technische Assistenz nach dem Gesetz über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTAG) vom (BGBl. I S. 2349), in der zuletzt geltenden Fassung i.v.m. der Richtlinie über Errichtung und Betrieb von Lehranstalten für pharmazeutischtechnische Assistentinnen und Assistenten, Richtlinie der Ministerin für Arbeit, Soziales, Frauen vom 13.September 1993 (ABl. S. 1594) - Stand: Juni Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung der staatlichen Anerkennung Die staatliche Anerkennung als Schule für pharmazeutisch-technische Assistenz setzt Folgendes voraus: 1.1 Die staatliche Anerkennung eines einzelnen Lehrgangs ist aus berufsrechtlichen Gründen nicht möglich. Es ist daher von Beginn an, die Möglichkeiten eines dauerhaften Schulbetriebes bzw. einer Mindestzügigkeit (in der Regel jährlich eine Klasse) schlüssig und glaubhaft nachzuweisen. 1.2 Die Kapazität einer Schule für pharmazeutisch-technische Assistenz umfasst somit bei einer Klassenstärke von Schülern mindestens Ausbildungsplätze. Für eine wirtschaftliche Ausbildung wird eine Mindestklassenstärke von 15 Schülern gefordert. 1.3 Ein dementsprechendes Finanzierungskonzept einschließlich eines Sicherungskonzeptes, welches eine Kapazitätsauslastung nachvollziehbar belegt, ist mit den Antragsunterlagen vorzulegen. Eine finanzielle Förderung der Ausbildung aus Landesmitteln ist nicht möglich. 1.4 Eine Sicherheitsleistung in Höhe der Kosten für mindestens ein Ausbildungsjahr ist vorzuhalten.

2 Seite 2 von 7 2 Personelle Voraussetzungen für die Erteilung der Ermächtigung 2.1 Schulleitung / Kollegialleitung Qualifikation: Apothekerin / Apotheker mit pädagogischer Qualifikation oder Kollegialleitung einer Apothekerin / eines Apothekers und einer Diplom- Medizinpädagogin / eines Diplom-Medizinpädagogen mit abgeschlossener Ausbildung als pharmazeutisch-technische Assistentin / pharmazeutischtechnischer Assistent Die Schulleitung sollte über Berufserfahrung in einer Apotheke und auch in der Lehre verfügen. Die Schulleitung muss hauptberuflich und ganztätig an der Schule tätig sein. Im Falle einer Kollegialleitung obliegt der Apothekerin / dem Apotheker die fachliche Leitung der Schule. Die Apothekerin / der Apotheker kann auch nebenberuflich an der Schule tätig sein. Die Schulleitung wird mit bis zu höchstens 50% der Pflichtstundenzahl der hauptamtlichen Lehrkräfte auf das vorzuhaltende Lehrpersonal angerechnet. Die Schulleitung ist mindestens einen Monat vor dem geplanten Ausbildungsbeginn einzustellen. Die Schulleitung muss auch selbst unterrichten. Es muss eine stellvertretende Schulleitung eingesetzt werden. 2.2 Hauptamtliche Lehrkräfte Qualifikation: Apothekerin / Apotheker mit pädagogischer Qualifikation bzw. Diplom-Medizinpädagogin / Diplom-Medizinpädagoge mit abgeschlossener Ausbildung als pharmazeutisch-technische Assistentin / pharmazeutischtechnischer Assistent Es ist mindestens eine Apothekerin / ein Apotheker als hauptberufliche Lehrkraft vorzusehen. Für je Schüler ist eine hauptberufliche, ganztätig beim Schulträger angestellte und entsprechend qualifizierte Lehrkraft einzusetzen.

3 Seite 3 von 7 Für den Aufbau einer neuen Schule werden mehr Lehrkräfte benötigt, so dass ca. 14 Tage vor Ausbildungsbeginn neben der Leitung noch mindestens 2 Lehrkräfte mit 1,5 VE angestellt sein müssen. Die weitere Gewinnung von Lehrkräften entsprechend dem schrittweisen Aufbau der Schule ist gleichfalls schlüssig zu belegen. 2.3 Nebenberuflich tätige Lehrkräfte Die Qualifikation der nebenberuflich tätigen Lehrkräfte muss dem Unterrichtsfach entsprechen, für das sie vorgesehen sind. Insbesondere sind Apothekerinnen / Apotheker als Honorarkräfte in die Lehre einzubeziehen. 2.4 Einsatz der Lehrkräfte Für haupt- und nebenberuflich tätige Lehrkräfte ist anzugeben, in welchen Unterrichtsfächern sie eingesetzt werden sollen. 3 Inhaltliche Anforderungen 3.1 Lehrplan Bei Antragstellung ist ein detaillierter Lehrplan für die Ausbildung vorzulegen, in dem die durch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung festgelegten Ausbildungsinhalte weiter zu untersetzen und jeweils Zielstellungen zu benennen sind. Auch sind Angaben zur erforderlichen Fachliteratur zu machen. Ergänzend zum Lehrplan ist die geplante Verteilung der Stundenzahl / Fächer auf die jeweiligen Ausbildungsjahre anhand einer Rahmenstundentafel darzulegen. 3.2 Rahmenablaufplan Anhand eines Rahmenablaufplans ist darzulegen, wie die Verteilung des theoretischen und praktischen Unterrichts erfolgt und in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt das 160-stündige Praktikum in einer Apotheke geplant ist. Hier müssen auch Ferienzeiten eingetragen werden. Zusätzlich ist anzugeben, wie viele Unterrichtsstunden pro Woche im Rahmen des theoretischen und praktischen Unterrichts bzw. wie viele Stunden pro Woche im Rahmen des 160- stündigen Praktikums in einer Apotheke geplant sind.

4 Seite 4 von 7 4 Praktische Ausbildung 4.1 Kooperationsverträge Die praktische Ausbildung muss in Apotheken, ausgenommen Zweigapotheken, mit Sitz im Land Brandenburg stattfinden. Zur Absicherung einer ausreichenden Anzahl an praktischen Ausbildungsplätzen für das 160-stündige Praktikum gemäß 1 Abs. 1 Nr. 2 PTA APrV sind auf Dauer angelegte Kooperationsverträge mit den Apotheken abzuschließen. Die Zahl der in einer Apotheke auszubildenden pharmazeutisch-technischen Assistentinnen / Assistenten soll in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang des Apothekenbetriebs, insbesondere zur Zahl der in der Apotheke tätigen Apothekerinnen und Apotheker stehen. Zusätzlich sind im Sinne der Fürsorgepflicht der Schule gegenüber den Schülern verbindliche Bereitschaftserklärungen von Apothekern zur Aufnahme von Praktikanten für die 6-monatige praktische Ausbildung im Anschluss an die 2- jährige schulische Ausbildungszeit in ausreichender Zahl einzuholen. Idealerweise sind dies Apotheken, die auch Praktikanten im Rahmen des 160-stündigen Praktikums anleiten. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die 6-monatige praktische Ausbildung zeitnah nach der schulischen Ausbildung erfolgt. Die Behörde behält sich vor, Qualitätsstandards für die Apotheken der praktischen Ausbildung in Ausgestaltung der PTA-APrV festzulegen. Solange keine gesonderte Ermächtigung durch die Behörde erfolgt, entscheidet der aufnehmende Apotheker möglichst in Abstimmung mit der Schule. 4.2 Praxisaufträge Die Schwerpunkte der praktischen Ausbildung in dem 160-stündigen Praktikum gemäß 1 Abs. 1 Nr. 2 PTA-APrV sind in Form von Praxisaufträgen festzulegen. Die Praxisbegleitung ist durch hauptberuflich beschäftigte Lehrkräfte sicherzustellen. Der Umfang der Praxisbegleitung muss für jeden Schüler mindestens 2,5 % der Ausbildungszeit des praktischen Ausbildungsabschnittes betragen. Für die 6-monatige Ausbildung in der Apotheke im Anschluss an die schulische Ausbildung sind Hinweise zur Durchführung und zum Führen des Tagebuchs zu geben und mit den Apothekern einvernehmlich abzustimmen. Das Praktikum soll engmaschig begleitet werden, um evtl. auftretende Probleme frühzeitig aufgreifen zu können.

5 Seite 5 von 7 5 Räumliche Voraussetzungen 5.1 Die Schule muss über folgende Räumlichkeiten verfügen: - Unterrichtsräume für die theoretische Ausbildung (2 qm je Schüler und ca. 10 qm Lehrerarbeitsplatz einschließlich Medienausstattung) - Laborräume - Wägeraum - Vorbereitungsraum - Lagerraum für chemische und pharmazeutische Stoffe und Arbeitsmittel - Umkleideräume - Aufenthalts- und Pausenräume - Lehrerzimmer - Büro der Schulleitung - Sekretariat - Bibliothek - PC-Raum - Beratungsraum - Waschräume, WC, Behinderten-WC Die Schule muss über einen behindertengerechten Zugang verfügen und behindertengerecht ausgestattet sein. 6 Sächliche Ausstattung 6.1 Ausstattungsmaterialien / Geräte: Zur Absicherung des praktischen Unterrichts in Kleingruppen ist durch die Schule insbesondere folgende sächliche Ausstattung in ausreichender Zahl vorzuhalten: - mind. 10 Laborarbeitsplätze (bei einer eingeplanten Klassenstärke über 20 Schüler muss die Anzahl der Laborplätze mindestens der Hälfte der Schülerzahl eines Kurses entsprechen) - Labormöbel - Trockenschrank - Vakuumexsikkator - Viskosimeter - UV-Analyselampe - Zentrifuge - Wasserstrahlpumpe - Extraktionsapparat - Feinwaage

6 Seite 6 von 7 - Liebigkühler - Geräte zur Herstellung aller Arzneiformen (Kapselfüllgerät, Salbenmühle, etc.) - Apparaturen zur Bestimmung von Siedepunkt, Siedebereich, Schmelzpunkt - Ausrüstung für Dünnschichtchromatographie - Verschiedene Mikroskope - Wasserbäder - Tiegel - Messzylinder - Rundkolben - Thermometer - Pipetten - Büretten - Chemikalien - Pharmazeutische Stoffe - Blutdruckmessgerät - Blutzuckermessgerät Sonstige Ausstattung: - Anatomische Karten / Modelle - Kartenhalter - Overheadprojektor - 3 Schüler-PC-Arbeitsplätze mit Internetzugang - Fernseher mit Video- bzw. DVD-Gerät - Kopiergerät

7 Seite 7 von 7 7 Verfahrensweg 7.1 Der Antrag auf staatliche Anerkennung ist von dem Träger der Schule an die zuständige Behörde zu richten. 7.2 Dem Antrag sind der ausgefüllte Erhebungsbogen zur Selbstauskunft sowie die dort genannten Nachweise beizufügen. 8 Zuständige Behörde Zuständige Verwaltungsbehörde für Entscheidungen über die staatliche Anerkennung von Schulen im Gesundheitswesen ist gemäß 1 Abs. 1 der Verordnung zur Bestimmung der Zuständigkeiten für Fachberufe des Gesundheitswesens (FGZV) vom 11. Januar 2006 (GVBl. II Nr. 1 S. 13) das Referat akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe Wünsdorfer Platz Zossen Tel.: ( ) Fax: ( ) Mail: ReferatG1@LUGV.Brandenburg.de gez. Kußmann Referatsleiterin Anlage - Erhebungsbogen zur Selbstauskunft für die Beantragung der staatlichen Anerkennung als Schule für pharmazeutisch-technische Assistenz im Land Brandenburg Stand: Juni 2007

Referat G1 Akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe. Qualitätsstandards. Schule für Podologie

Referat G1 Akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe. Qualitätsstandards. Schule für Podologie LAND BRANDENBURG Referat G1 Akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe Qualitätsstandards zur Erteilung der staatlichen Anerkennung als Schule für Podologie nach dem Gesetz über den Beruf der Podologin

Mehr

Referat G1 Akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe. Qualitätsstandards. zur Erteilung der staatlichen Anerkennung als

Referat G1 Akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe. Qualitätsstandards. zur Erteilung der staatlichen Anerkennung als LAND BRANDENBURG Referat G1 Akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe Qualitätsstandards zur Erteilung der staatlichen Anerkennung als Schule für Rettungsassistenz Gesetz über den Beruf der Rettungsassistentin

Mehr

Referat G1 Akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe

Referat G1 Akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe LAND BRANDENBURG Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Abteilung Gesundheit Referat G1 Akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe Erhebungsbogen für die Beantragung der staatlichen

Mehr

Referat G1 Akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe. Qualitätsstandards. zur Erteilung der staatlichen Anerkennung als

Referat G1 Akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe. Qualitätsstandards. zur Erteilung der staatlichen Anerkennung als Referat G1 Akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe Qualitätsstandards zur Erteilung der staatlichen Anerkennung als Schule für Ergotherapie Rechtsgrundlagen: - Gesetz über die Beruf der Ergotherapeutin

Mehr

Referat G1 Akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe. Qualitätsstandards. Schule für Physiotherapie

Referat G1 Akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe. Qualitätsstandards. Schule für Physiotherapie LAND BRANDENBURG Referat G1 Akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe Qualitätsstandards zur Erteilung der staatlichen Anerkennung als Schule für Physiotherapie nach dem Gesetz über die Berufe in

Mehr

Referat G1 Akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe

Referat G1 Akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe LAND BRANDENBURG Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Abteilung Gesundheit Referat G1 Akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe Stand: April 2010 Erhebungsbogen für die Beantragung

Mehr

Referat G1 Akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe. Qualitätsstandards

Referat G1 Akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe. Qualitätsstandards LAND BRANDENBURG Referat G1 Akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe Qualitätsstandards zur Erteilung der Ermächtigung von Einrichtungen zur Annahme von praktisch Auszubildenden in der Ausbildung

Mehr

Erhebungsbogen für die Beantragung der staatlichen Anerkennung als Schule für Podologie im Land Brandenburg

Erhebungsbogen für die Beantragung der staatlichen Anerkennung als Schule für Podologie im Land Brandenburg Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg Landesgesundheitsamt Stand: Juni 2007 Erhebungsbogen für die Beantragung der staatlichen Anerkennung als Schule für Podologie im Land Brandenburg

Mehr

Erhebungsbogen für die Beantragung der staatlichen Anerkennung als Altenpflegeschule im Land Brandenburg

Erhebungsbogen für die Beantragung der staatlichen Anerkennung als Altenpflegeschule im Land Brandenburg Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg Landesgesundheitsamt Erhebungsbogen für die Beantragung der staatlichen Anerkennung als Altenpflegeschule im Land Brandenburg 1. Allgemeines

Mehr

Erhebungsbogen für die Beantragung der staatlichen Anerkennung als Schule für Physiotherapie im Land Brandenburg

Erhebungsbogen für die Beantragung der staatlichen Anerkennung als Schule für Physiotherapie im Land Brandenburg Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg Landesgesundheitsamt Stand: Juni 2007 Erhebungsbogen für die Beantragung der staatlichen Anerkennung als Schule für Physiotherapie im Land Brandenburg

Mehr

Erhebungsbogen zur Anerkennung als staatlich anerkannte Schule für Podologinnen und Podologen gem. 4 PodG (BGBl. I 2001 S. 3320)

Erhebungsbogen zur Anerkennung als staatlich anerkannte Schule für Podologinnen und Podologen gem. 4 PodG (BGBl. I 2001 S. 3320) Erhebungsbogen zur Anerkennung als staatlich anerkannte Schule für Podologinnen und Podologen gem. 4 PodG (BGBl. I 2001 S. 3320) Hinweise zum Ausfüllen: ankreuzen Zahl eintragen ausfüllen Name des Trägers

Mehr

Antrag auf Anerkennung als staatlich anerkannte Schule für Podolo^-nnen und Podologen gem. 4 PodG (BGBl. I 2001 S. 3320) - Erhebungsbogen -

Antrag auf Anerkennung als staatlich anerkannte Schule für Podolo^-nnen und Podologen gem. 4 PodG (BGBl. I 2001 S. 3320) - Erhebungsbogen - Antrag auf Anerkennung als staatlich anerkannte Schule für Podolo^-nnen und Podologen gem. 4 PodG (BGBl. I 2001 S. 3320) - Erhebungsbogen - Hinweise zum Ausfüllen: ankreuzen Zahl eintragen ausfüllen Name

Mehr

zur staatlichen Anerkennung von Schulen für Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflege

zur staatlichen Anerkennung von Schulen für Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflege ERHEBUNGSBOGEN zur staatlichen Anerkennung von Schulen für Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflege gem. 4 Abs. 2 Satz 1 KrPflG (BGBl. I 2003 S. 1442 ff.) Name des Trägers: Anschrift: Telefon: Telefax:

Mehr

[ ] ankreuzen oder Zahl eintragen. Bitte möglichst auch online ausfüllen! -Adresse Homepage. Erste staatliche Anerkennung:

[ ] ankreuzen oder Zahl eintragen. Bitte möglichst auch online ausfüllen!  -Adresse Homepage. Erste staatliche Anerkennung: Erhebungsbogen zum Antrag auf Anerkennung als staatlich anerkannte Schule für medizinisch-technische Assistentinnen in der Medizin (Labor) gem. 4 MTAG (BGBl. I S. 1402) Hinweise zum Ausfüllen: Name der

Mehr

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/6912. Beschlussempfehlung. Kultusausschuss Hannover, den

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/6912. Beschlussempfehlung. Kultusausschuss Hannover, den Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/6912 Beschlussempfehlung Kultusausschuss Hannover, den 16.11.2016 Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über Schulen für Gesundheitsfachberufe

Mehr

Hinweise für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten zu den Übergangsvorschriften nach 32 Notfallsanitätergesetz

Hinweise für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten zu den Übergangsvorschriften nach 32 Notfallsanitätergesetz Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Abteilung Gesundheit Referat akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe Hinweise für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten zu den Übergangsvorschriften

Mehr

Antrag auf staatliche Anerkennung als Weiterbildungsstätte für Pflegeberufe hier: Krankenhaushygiene gem. 2 WeiVHygPfl (GV. NRW S.

Antrag auf staatliche Anerkennung als Weiterbildungsstätte für Pflegeberufe hier: Krankenhaushygiene gem. 2 WeiVHygPfl (GV. NRW S. ERHEBUNGSBOGEN Antrag auf staatliche Anerkennung als Weiterbildungsstätte für Pflegeberufe hier: Krankenhaushygiene gem. 2 WeiVHygPfl (GV. NRW. 1995 S. 315) Hinweise zum Ausfüllen: [ ] ankreuzen oder Zahl

Mehr

Informationen zum Anerkennungsbescheid

Informationen zum Anerkennungsbescheid Informationen zum Anerkennungsbescheid Schule für Gesundheitsberufe Marina Schnabel, Schulleitung Auszug aus dem Anerkennungsbescheid - Bescheid 1. Mit Wirkung vom 01.10.2009 wird eine Schule für Gesundheits-

Mehr

Vorlage zur Beschlussfassung

Vorlage zur Beschlussfassung 18. Wahlperiode Drucksache 18/0542 15.09.2017 Vorlage zur Beschlussfassung Erstes Gesetz zur Änderung des Gesundheitsschulanerkennungsgesetzes Abgeordnetenhaus von Berlin 18. Wahlperiode Seite 2 Drucksache

Mehr

Erhebungsbogen zum Antrag auf Anerkennung als staatlich anerkannte Schule für Ergotherapeuten gem. 4 ErgThG (BGBl. I/1976 S. 1246)

Erhebungsbogen zum Antrag auf Anerkennung als staatlich anerkannte Schule für Ergotherapeuten gem. 4 ErgThG (BGBl. I/1976 S. 1246) Erhebungsbogen zum Antrag auf Anerkennung als staatlich anerkannte Schule für Ergotherapeuten gem. 4 ErgThG (BGBl. I/1976 S. 1246) Name der Schule Anschrift E-Mail-Adresse Homepage Name des Trägers Anschrift

Mehr

Staatliche Anerkennung von. pharmazeutisch-technischen Assistentinnen/ pharmazeutisch-technischen Assistenten

Staatliche Anerkennung von. pharmazeutisch-technischen Assistentinnen/ pharmazeutisch-technischen Assistenten Staatliche Anerkennung von pharmazeutisch-technischen Assistentinnen/ pharmazeutisch-technischen Assistenten Länder außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes Informationen

Mehr

Erhebungsbogen zum Antrag auf Anerkennung als staatlich anerkannte Schule für Physiotherapie

Erhebungsbogen zum Antrag auf Anerkennung als staatlich anerkannte Schule für Physiotherapie Erhebungsbogen zum Antrag auf Anerkennung als staatlich anerkannte Schule für Physiotherapie gemäß 9 des Gesetzes über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz - MPhG) vom

Mehr

Muster- Kooperationsvertrag

Muster- Kooperationsvertrag 1 Muster- Kooperationsvertrag zwischen der Altenpflegeschule: vertreten durch: und dem Träger der praktischen Ausbildung: vertreten durch: wird für die Ausbildungseinrichtung: nachfolgender Vertrag über

Mehr

Erhebungsbogen als staatlich anerkannte Schule für Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz gem. 4, 25 GesKrPflassAPrV (GV NRW 2008 Nr.

Erhebungsbogen als staatlich anerkannte Schule für Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz gem. 4, 25 GesKrPflassAPrV (GV NRW 2008 Nr. Erhebungsbogen als staatlich anerkannte Schule für Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz gem. 4, 25 GesKrPflassAPrV (GV NRW 2008 Nr. 2124) Hinweise zum Ausfüllen: Name des Trägers: Anschrift: [ ] ankreuzen

Mehr

Gesetz über den Beruf des pharmazeutischtechnischen

Gesetz über den Beruf des pharmazeutischtechnischen Gesetz über den Beruf des pharmazeutischtechnischen Assistenten PharmTAG Ausfertigungsdatum: 18.03.1968 Vollzitat: "Gesetz über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Erhebungsbogen zum Antrag als staatlich anerkannte Hebammenschule gem. 6 HebG (BGBl. I/1985 S. 902)

Erhebungsbogen zum Antrag als staatlich anerkannte Hebammenschule gem. 6 HebG (BGBl. I/1985 S. 902) Erhebungsbogen zum Antrag als staatlich anerkannte Hebammenschule gem. 6 HebG (BGBl. I/1985 S. 902) Name der Schule Anschrift Name des Trägers Anschrift Verbunden mit einem Krankenhaus gem. 6 Abs. 2 HebG

Mehr

Referat G1 Akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe

Referat G1 Akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe LAND BRANDENBURG Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Abteilung Gesundheit Referat G1 Akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe Stand: Juni 2010 Erhebungsbogen für die Beantragung

Mehr

Erhebungsbogen zur Selbstauskunft. - Rettungsassistenz -

Erhebungsbogen zur Selbstauskunft. - Rettungsassistenz - Landesamt für Soziales und Versorgung Landesgesundheitsamt Dezernat akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe Erhebungsbogen zur Selbstauskunft - Rettungsassistenz - zum Antrag auf Erteilung der

Mehr

Gesetz über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen

Gesetz über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen Gesetz über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen Zum 09.10.2017 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Bitte folgen Sie diesem Link, um die Tabelle an dieser Stelle auf dem Transparenzportal

Mehr

Alte Daisbacher Straße 7 a Sinsheim Tel: Fax: Kooperationsvertrag. ... im folgenden Träger genannt

Alte Daisbacher Straße 7 a Sinsheim Tel: Fax: Kooperationsvertrag. ... im folgenden Träger genannt Kooperationsvertrag über die Durchführung der praktischen Ausbildung gemäß dem Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz AltPflG) Zwischen dem Träger der praktischen Ausbildung... im

Mehr

Mindestanforderungen zur Erteilung der Genehmigungen an Rettungswachen zur Ausbildung von Notfallsanitäter/innen

Mindestanforderungen zur Erteilung der Genehmigungen an Rettungswachen zur Ausbildung von Notfallsanitäter/innen 1 Mindestanforderungen zur Erteilung der Genehmigungen an Rettungswachen zur Ausbildung von Notfallsanitäter/innen nach dem Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterinnen und des Notfallsanitäters (NotSanG)

Mehr

Erhebungsbogen zur Selbstauskunft. - Masseure und medizinische Bademeister -

Erhebungsbogen zur Selbstauskunft. - Masseure und medizinische Bademeister - Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Abteilung Gesundheit Dezernat G1 - Akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe Erhebungsbogen zur Selbstauskunft - Masseure und medizinische

Mehr

Erhebungsbogen zur Selbstauskunft. - Hebamme bzw. Entbindungspfleger -

Erhebungsbogen zur Selbstauskunft. - Hebamme bzw. Entbindungspfleger - Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Abteilung Gesundheit Referat akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe Erhebungsbogen zur Selbstauskunft - Hebamme bzw. Entbindungspfleger

Mehr

Angaben zum Träger (Bitte A1 oder A2 einreichen) Angaben zum Träger Natürliche Person Angaben zum Träger Juristische Person / Personengesellschaft

Angaben zum Träger (Bitte A1 oder A2 einreichen) Angaben zum Träger Natürliche Person Angaben zum Träger Juristische Person / Personengesellschaft Antrag auf Anerkennung einer Ersatzschule gemäß Sächsischem Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (SächsFrTrSchulG) sowie Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Genehmigung

Mehr

Anleitung für Anträge

Anleitung für Anträge Anleitung für Anträge Der Antrag ist sowohl physisch als auch elektronisch mindestens sechs Monate vor geplantem Ausbildungsbeginn bei der Behörde einzubringen. betreffend Sonderausbildungen gem. 65 Abs.

Mehr

Hinweise zum Ausfüllen: [ ] ankreuzen oder Zahl eintragen.

Hinweise zum Ausfüllen: [ ] ankreuzen oder Zahl eintragen. ERHEBUNGSBOGEN Antrag auf staatliche Anerkennung als Weiterbildungsstätte für Pflegeberufe hier: Intensivpflege und Anästhesie gem. 1, 22 WBVO Pflege (GV. NRW. 2009 S. 904) Hinweise zum Ausfüllen: [ ]

Mehr

Hinweise zum Ausfüllen: [ ] ankreuzen oder Zahl eintragen.

Hinweise zum Ausfüllen: [ ] ankreuzen oder Zahl eintragen. ERHEBUNGSBOGEN Antrag auf staatliche Anerkennung als Weiterbildungsstätte für Pflegeberufe hier: Psychiatrische Pflege gem. 1, 34 WBVO Pflege (GV. NRW. 2009 S. 904) Hinweise zum Ausfüllen: [ ] ankreuzen

Mehr

Qualitätsstandards für die Genehmigung von Rettungswachen zur praktischen Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern

Qualitätsstandards für die Genehmigung von Rettungswachen zur praktischen Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Abteilung Gesundheit Referat akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe Qualitätsstandards für die Genehmigung von Rettungswachen zur praktischen

Mehr

Schritt für Schritt - Leitfaden Anzeige einer Ergänzungsschule

Schritt für Schritt - Leitfaden Anzeige einer Ergänzungsschule Sächsische Bildungsagentur Annaberger Straße 119 09120 Chemnitz Schritt für Schritt - Leitfaden Anzeige einer Ergänzungsschule Seite 1 von 5 Stand 09.06.2010 Inhalt Seite 1. Anzeige von Ergänzungsschulen

Mehr

KOMPENDIEN

KOMPENDIEN Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Zuständigkeiten für den Vollzug des Berufsrechts in den bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberufen und zur Umsetzung der Richtlinie

Mehr

Hinweise zur Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt

Hinweise zur Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt Landesamt für Umwelt, Gesheit Verbraucherschutz Abt. Gesheit Referat akademische Heilberufe Gesheitsfachberufe Hinweise zur Erteilung der Approbation als Ärztin Arzt Nachfolgend werden Sie über die aktuelle

Mehr

3. Anzahl der Praktikanten, die gleichzeitig höchstens angenommen werden:

3. Anzahl der Praktikanten, die gleichzeitig höchstens angenommen werden: Antragsunterlagen zur Erteilung der Ermächtigung einer Rettungswache für die Annahme von Praktikanten gemäß 7 Gesetz über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten (Rettungsassistentengesetz

Mehr

Richtlinie über das Verfahren zur Genehmigung von Maßnahmen zur Durchführung künstlicher Befruchtungen gemäß 121 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Richtlinie über das Verfahren zur Genehmigung von Maßnahmen zur Durchführung künstlicher Befruchtungen gemäß 121 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch 1 Richtlinie über das Verfahren zur Genehmigung von Maßnahmen zur Durchführung künstlicher Befruchtungen gemäß 121 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Bekanntmachung des Ministeriums für Arbeit, Soziales,

Mehr

Antrag. a) unmittelbar dem Schul und Bildungszweck dienende Leistungen erbringen. b) ordnungsgemäß auf schulische Prüfungen vorbereiten oder

Antrag. a) unmittelbar dem Schul und Bildungszweck dienende Leistungen erbringen. b) ordnungsgemäß auf schulische Prüfungen vorbereiten oder Staatliches Schulamt für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis z.hd. Frau Bambey Schubertstr. 60 35392 Gießen Antrag auf Befreiung von der Umsatzsteuer nach 4 Nr. 21 a Doppelbuchstabe bb Umsatzsteuergesetz

Mehr

ANTRAG auf Anerkennung / Modifikation / Wiedererteilung *)

ANTRAG auf Anerkennung / Modifikation / Wiedererteilung *) Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart Abteilung Industrie und Verkehr Erhan Kavuncu Jägerstraße 30 70174 Stuttgart ANTRAG auf Anerkennung / Modifikation / Wiedererteilung *) von Lehrgängen gemäß

Mehr

V e r t r a g. über die Zusammenarbeit bei der Ausbildung für die Berufe in der Altenpflege, insbesondere zur Durchführung der praktischen Ausbildung

V e r t r a g. über die Zusammenarbeit bei der Ausbildung für die Berufe in der Altenpflege, insbesondere zur Durchführung der praktischen Ausbildung Stand: 12. Juni 2014 V e r t r a g über die Zusammenarbeit bei der Ausbildung für die Berufe in der Altenpflege, insbesondere zur Durchführung der praktischen Ausbildung zwischen der Saarländischen Pflegegesellschaft

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 24. Jahrgang Potsdam, den 3. Mai 2013 Nummer 34 Verordnung über Religionsunterricht und Weltanschauungsunterricht an Schulen (Religions-

Mehr

Amtliches Mitteilungsblatt

Amtliches Mitteilungsblatt Amtliches Mitteilungsblatt Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät II Studienordnung für den postgradualen Ausbildungsgang Psychologische Psychotherapie Herausgeber: Satz und Vertrieb: Der Präsident

Mehr

ANTRAG auf Anerkennung / Modifikation / Wiedererteilung *)

ANTRAG auf Anerkennung / Modifikation / Wiedererteilung *) Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart Abteilung Industrie und Verkehr Erhan Kavuncu Jägerstraße 30 70174 Stuttgart ANTRAG auf Anerkennung / Modifikation / Wiedererteilung *) von Lehrgängen gemäß

Mehr

Antrag auf gesonderte Anerkennung nach 6 VO BzG BW

Antrag auf gesonderte Anerkennung nach 6 VO BzG BW An das: Regierungspräsidium Karlsruhe Sachgebiet 2c 76247 Karlsruhe Antrag auf gesonderte Anerkennung nach 6 VO BzG BW Wir beabsichtigen, Qualifizierungsmaßnahmen zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten

Mehr

Mecklenburg-Vorpommern: Das Dienstleistungsportal

Mecklenburg-Vorpommern: Das Dienstleistungsportal Mecklenburg-Vorpommern: Das Dienstleistungsportal Verordnung zur Qualifizierung von Lehrkräften nach 2 Absatz 5 und 6 Lehrerbildungsgesetz (Lehrbefähigungsanerkennungsverordnung - LehBAVO M-V) Vom 16.

Mehr

Spitzenverband: Anschrift: Name des Trägers: Anschrift: Name der Ausbildungsstätte: Anschrift: Erste staatliche Anerkennung: Telefon: Telefax: E-Mail:

Spitzenverband: Anschrift: Name des Trägers: Anschrift: Name der Ausbildungsstätte: Anschrift: Erste staatliche Anerkennung: Telefon: Telefax: E-Mail: Erhebungsbogen Antrag auf staatliche Anerkennung als Altenpflegeschule bzw. Fachseminar für Altenpflege gem. 5 Abs. 2 Satz 1 AltPflG (BGBl. I 2003 S. 1690) Hinweise zum Ausfüllen: [ ] ankreuzen oder Zahl

Mehr

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen Rechtliche Grundlagen Berufsbildungsgesetz BBG 1 Berufsbildungsverordnung BBV 2 Rahmenlehrplan für Berufsbildungsverantwortliche 6 Berufsbildungsgesetz BBG Art. 45 Anforderungen an Berufsbildnerinnen und

Mehr

Name des Trägers: Name der Schule: An / Verbunden mit folgendem Krankenhaus ( 4 Abs. 2 Satz 1 KrPflG) Anschrift: Telefon: Telefax: E-Mail: Homepage:

Name des Trägers: Name der Schule: An / Verbunden mit folgendem Krankenhaus ( 4 Abs. 2 Satz 1 KrPflG) Anschrift: Telefon: Telefax: E-Mail: Homepage: Erhebungsbogen zum Antrag als staatlich anerkannte Krankenpflegeschule, Kinderkrankenpflegeschule, Kranken- und Kinderkrankenpflegeschule gem. 4 Abs. 2 Satz 1 KrPflG (BGBl. I 2003 S. 1442) Hinweise zum

Mehr

Qualitätsrichtlinien. für die Bewilligung und Aufsicht. von. schul- und familienergänzenden. Betreuungsangeboten (private Horte)

Qualitätsrichtlinien. für die Bewilligung und Aufsicht. von. schul- und familienergänzenden. Betreuungsangeboten (private Horte) Stadt Luzern Kinder Jugend Familie Qualitätsrichtlinien für die Bewilligung und Aufsicht von schul- und familienergänzenden Betreuungsangeboten (private Horte) in Kraft per 1. Januar 2019 Der Stadtrat

Mehr

Mindestanforderungen an Schulen für andere als ärztliche Heilberufe. 2. Räumliche und sächliche Ausstattung der Schulen für den Unterricht

Mindestanforderungen an Schulen für andere als ärztliche Heilberufe. 2. Räumliche und sächliche Ausstattung der Schulen für den Unterricht Normgeber:Kultusministerium / Niedersachsen Aktenzeichen:45-81 002/2/5 Erlassdatum:22.12.2014 / Fassung vom:22.12.2014 Gültig ab:01.02.2015 / Gültig bis:31.12.2020 Quelle: Gliederungs-Nr:21064 Normen:

Mehr

L a n d e s v e r o r d n u n g über den Erwerb der Fachhochschulreife nach 65 Abs. 3 des Hochschulgesetzes Vom 26. Mai )

L a n d e s v e r o r d n u n g über den Erwerb der Fachhochschulreife nach 65 Abs. 3 des Hochschulgesetzes Vom 26. Mai ) L a n d e s v e r o r d n u n g über den Erwerb der Fachhochschulreife nach 65 Abs. 3 des Hochschulgesetzes Vom 26. Mai 2011 1 ) Aufgrund des 65 Abs. 3 des Hochschulgesetzes in der Fassung vom 19. November

Mehr

Statistische. Berichte. B II 6 j / 05. Ausbildungsstätten für Fachberufe des Gesundheitswesens im Land Brandenburg am Inhaltsverzeichnis

Statistische. Berichte. B II 6 j / 05. Ausbildungsstätten für Fachberufe des Gesundheitswesens im Land Brandenburg am Inhaltsverzeichnis Statistische Berichte B II 6 j / 05 Ausbildungsstätten für Fachberufe des Gesundheitswesens im Land Brandenburg am 30.11.2005 Herausgeber: Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik Dez. Informationsmanagement

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 28. Jahrgang Potsdam, den 9. Juni 2017 Nummer 33 Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für Gesundheits- und Krankenpflegerinnen

Mehr

Die Pflegeberufe der Zukunft

Die Pflegeberufe der Zukunft Die Pflegeberufe der Zukunft Katrin Bräutigam Abteilungsleiterin Pflege Stand 09.04.2018: Pflegeberufegesetz (PflBG) vom 17.07.2017 Vorschlag Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (APrV) für die Pflegeberufe

Mehr

Vom 13. November 1992 (GVOBl. Schl.-H. S. 500) Zuletzt geändert durch Landesverordnung vom 11. April 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 444)

Vom 13. November 1992 (GVOBl. Schl.-H. S. 500) Zuletzt geändert durch Landesverordnung vom 11. April 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 444) Kindertagesstätten- und -tagespflegeverordnung SH KiTaVO 2.134-101 Landesverordnung über Mindestanforderungen für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen und für die Leistungen der Kindertagespflege (Kindertagesstätten-

Mehr

Anlage 1 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz AufenthG) in der ab 01

Anlage 1 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz AufenthG) in der ab 01 Anlage 1 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz AufenthG) in der ab 01.08.2012 geltenden Fassung 16 Studium; Sprachkurse;

Mehr

Dritte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Schulordnung Berufsfachschule

Dritte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Schulordnung Berufsfachschule Es wird verordnet aufgrund von Dritte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Schulordnung Berufsfachschule Vom 18. Juli 2003 62 Abs. 1 des Schulgesetzes für den Freistaat

Mehr

Förderung überbetrieblicher Lehrlingsunterweisung im Handwerk

Förderung überbetrieblicher Lehrlingsunterweisung im Handwerk Förderung überbetrieblicher Lehrlingsunterweisung im Handwerk - Ergänzende Förderkriterien - Stand: 22. März 2010 Auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Aktionen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit

Mehr

Vermerk zur Änderung der ÄAppO zum durch die Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen

Vermerk zur Änderung der ÄAppO zum durch die Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen Berlin, 13.09.2013 Vermerk zur Änderung der ÄAppO zum 01.01.2014 durch die Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen

Mehr

MERKBLATT für die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke

MERKBLATT für die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Dezernat G3 Apotheken, Arzneimittel, Medizinprodukte MERKBLATT für die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke Für die Erteilung

Mehr

UK. Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen

UK. Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen 2232.1-UK Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 7. Mai 2012 Az.: III.5-5 S 7369.1-4b.13

Mehr

Kooperation Praxis - Schule

Kooperation Praxis - Schule Ausbilder - Nachmittag - Fachschule Altenpflege, 14.01.2019, B. Altmann Die generalistische Pflegeausbildung ab 2020 (gem. Pflegeberufereformgesetz vom 17.07.2017) Kooperation Praxis - Schule Was kommt

Mehr

Erhebungsbogen zur Selbstauskunft. - Masseure und medizinische Bademeister -

Erhebungsbogen zur Selbstauskunft. - Masseure und medizinische Bademeister - Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Abteilung Gesundheit Referat G1 - Akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe Erhebungsbogen zur Selbstauskunft - Masseure und medizinische Bademeister

Mehr

Richtlinie zum Erwerb des Fortbildungszertifikates der Bayerischen Landesapothekerkammer für Pharmazeutisch-technische

Richtlinie zum Erwerb des Fortbildungszertifikates der Bayerischen Landesapothekerkammer für Pharmazeutisch-technische Richtlinie zum Erwerb des Fortbildungszertifikates der Bayerischen Landesapothekerkammer für Pharmazeutisch-technische Assistenten, Apothekerassistenten, Pharmazeutische Assistenten, Pharmazieingenieure

Mehr

Anleitung für Anträge

Anleitung für Anträge Anleitung für Anträge Der Antrag ist sowohl physisch als auch elektronisch mindestens sechs Monate vor geplantem Ausbildungsbeginn bei der Behörde einzubringen. betreffend Sonderausbildungen gem. 65 Abs.

Mehr

03046 Cottbus Gebühr EUR: Bemerkungen:

03046 Cottbus Gebühr EUR: Bemerkungen: Industrie und Handelskammer Cottbus Bearbeitungsvermerke der Kammer: Standortpolitik, Verkehr und Handel Anerkennungsbescheid Goethestraße 1 erteilt am: 03046 Cottbus Gebühr EUR: Bemerkungen: ANTRAG auf

Mehr

1 Gleichwertigkeit von Fortbildungsprüfungen. (2) Einen dem Sekundarabschluss I - Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand besitzt,

1 Gleichwertigkeit von Fortbildungsprüfungen. (2) Einen dem Sekundarabschluss I - Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand besitzt, Nichtamtliche Lesefassung Verordnung über die Gleichwertigkeit von Abschlüssen im Bereich der beruflichen Bildung (BB-GVO) *) vom 19. Juli 2005 (Nds.GVBl. S. 253), zuletzt geändert durch Artikel 3 der

Mehr

Hinweise zur Erteilung der Approbation als Apothekerin oder Apotheker

Hinweise zur Erteilung der Approbation als Apothekerin oder Apotheker Landesamt für Umwelt, Gesheit Verbraucherschutz Abt. Gesheit Referat akademische Heilberufe Gesheitsfachberufe Hinweise zur Erteilung der Approbation als Apothekerin Apotheker Nachfolgend werden Sie über

Mehr

Update Berufspolitik Auswirkungen des neuen Pflegeberufegesetzes auf die berufliche Ausbildung

Update Berufspolitik Auswirkungen des neuen Pflegeberufegesetzes auf die berufliche Ausbildung Akademie für Bildung und Karriere Update Berufspolitik Auswirkungen des neuen Pflegeberufegesetzes auf die berufliche Ausbildung Anne Brief M.A. 02.11.2018 Anne Brief Auswirkungen des neuen Pflegeberufegesetzes

Mehr

b) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und

b) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule RdErl. des

Mehr

Verkündungsblatt der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover Hannover, den Nr. 13/2015

Verkündungsblatt der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover Hannover, den Nr. 13/2015 Verkündungsblatt der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover Hannover, den 01.10.2015 Nr. 13/2015 Gemeinsame Praktikumsordnung für den Fächerübergreifenden Bachelorstudiengang an der Hochschule

Mehr

Anlage 1. - Erhebungsbogen - Name des Trägers. Anschrift. Telefon. Telefax.

Anlage 1. - Erhebungsbogen - Name des Trägers. Anschrift. Telefon. Telefax. Antrag auf Anerkennung als staatlich anerkannte Schule für Pharmazeutisch-Technische Assistentinnen und Assistenten gem. 5 Abs. 2 PTAG (BGBl. I S. 2349) - Erhebungsbogen - Hinweise zum Ausfüllen:? ankreuzen

Mehr

Landesverordnung über den Erwerb der Fachhochschulreife nach 65 Abs. 3 des Hochschulgesetzes. Vom 16. Juli 2004

Landesverordnung über den Erwerb der Fachhochschulreife nach 65 Abs. 3 des Hochschulgesetzes. Vom 16. Juli 2004 Fundstelle: GVBl 2004, S. 394 223-41-21 Landesverordnung über den Erwerb der Fachhochschulreife nach 65 Abs. 3 des Hochschulgesetzes Vom 16. Juli 2004 Änderungen 1. geändert durch Verordnung vom 28.11.2005,

Mehr

Ein Projekt umfasst die Summe aller Tätigkeiten im Rahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit.

Ein Projekt umfasst die Summe aller Tätigkeiten im Rahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit. 1 II-5-2a Richtlinien der Stadt Warstein zur Förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit vom 01.03.1995 in der durch Euro-Anpassungsbeschluss vom 20.11.2001 beschlossenen Fassung P r ä a m b e l Offene

Mehr

1. Card für ehrenamtliche Jugendleiterinnen und Jugendleiter in der Jugendarbeit

1. Card für ehrenamtliche Jugendleiterinnen und Jugendleiter in der Jugendarbeit Richtlinien über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Beantragung der bundeseinheitlichen Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter (Juleica-Richtlinien) Bekanntmachung des Ministeriums für Arbeit,

Mehr

Antrag auf Erteilung der Approbation / einer Berufserlaubnis im Land Brandenburg

Antrag auf Erteilung der Approbation / einer Berufserlaubnis im Land Brandenburg Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort Telefon* E-Mail-Adresse* Sofern Sie einen (inländischen) Bevollmächtigten haben, teilen Sie dies bitte unter Verwendung des entsprechenden Vordrucks mit. Landesamt

Mehr

Quelle: Fundstelle: Brem.GBl. 1991, 399 Gliederungs-Nr:

Quelle: Fundstelle: Brem.GBl. 1991, 399 Gliederungs-Nr: Quelle: juris-abkürzung: Ges/Hw/SozBerFschulV BR Ausfertigungsdatum: 24.09.1991 Gültig ab: 01.08.1992 Gültig bis: 31.07.2015 Dokumenttyp: Verordnung Fundstelle: Brem.GBl. 1991, 399 Gliederungs-Nr: 223-k-24

Mehr

Neues Lernen.!!! Pflegeberufegesetz. Forum Pflege im Krankenhaus

Neues Lernen.!!! Pflegeberufegesetz. Forum Pflege im Krankenhaus Forum Pflege im Krankenhaus Pflegeberufegesetz Neues Lernen.!!! 40. Deutscher Krankenhaustag Krankenhäuser in einer neuen Zeit. 15.11.2017 - Düsseldorf Matthias Grünewald Universitätsklinikum Düsseldorf

Mehr

Gesamte Rechtsvorschrift für Gesundheits- und Krankenpflege- Teilzeitausbildungsverordnung, Fassung vom

Gesamte Rechtsvorschrift für Gesundheits- und Krankenpflege- Teilzeitausbildungsverordnung, Fassung vom Gesamte Rechtsvorschrift für Gesundheits- und Krankenpflege- Teilzeitausbildungsverordnung, Fassung vom 21.09.2016 Langtitel Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über die Teilzeitausbildung

Mehr

Gesetz über die staatliche Anerkennung von Berufsakademien. Vom 12. Juni 2001

Gesetz über die staatliche Anerkennung von Berufsakademien. Vom 12. Juni 2001 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Gesetz über die staatliche Anerkennung von Berufsakademien Vom 12. Juni 2001 1 Begriff und Aufgaben (1) Die Berufsakademien sind besondere Bildungseinrichtungen

Mehr

Hinweise zum Krankenpflegedienst

Hinweise zum Krankenpflegedienst Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Abteilung Gesundheit Dezernat Akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe Hinweise zum Krankenpflegedienst 1. Allgemeine Informationen

Mehr

Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen der Staatlichen Lehrerfortbildung für den Sportunterricht

Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen der Staatlichen Lehrerfortbildung für den Sportunterricht Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen der Staatlichen Lehrerfortbildung für den Sportunterricht Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen der Staatlichen Lehrerfortbildung für den Sportunterricht KWMBl. I 2005 S.

Mehr

RICHTLINIE ZUM ERWERB DES FORTBILDUNGSZERTIFIKATS

RICHTLINIE ZUM ERWERB DES FORTBILDUNGSZERTIFIKATS Landesapothekerkammer Thüringen Thälmannstraße 6 99085 Erfurt RICHTLINIE ZUM ERWERB DES FORTBILDUNGSZERTIFIKATS für pharmazeutisch-technische Assistenten, Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure, Apothekenassistenten

Mehr

Richtlinien für trägergestützte Umschulungen

Richtlinien für trägergestützte Umschulungen Richtlinien für trägergestützte Umschulungen Die Industrie- und Handelskammern haben die Eignung der Umschulungsstätten festzustellen und Umschulungsmaßnahmen zu überwachen und fördern diese durch Beratung

Mehr

Richtlinie der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern zum Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikats. vom 13. Juli 2017

Richtlinie der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern zum Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikats. vom 13. Juli 2017 Richtlinie der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern zum Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikats vom 13. Juli 2017 Aufgrund des 4 Abs. 1 Nr. 4 und 4 Abs. 1 Nr. 5 Heilberufsgesetz vom 22. Januar

Mehr

Merkblatt Erlaubnis zum Arzneimittelgroßhandel

Merkblatt Erlaubnis zum Arzneimittelgroßhandel LAND BRANDENBURG Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Abteilung Gesundheit Merkblatt Erlaubnis zum Arzneimittelgroßhandel Betriebe und Einrichtungen, die Großhandel mit Arzneimitteln

Mehr

Vereinbarung über die Durchführung und Finanzierung von Schulsozialarbeit. zwischen

Vereinbarung über die Durchführung und Finanzierung von Schulsozialarbeit. zwischen Vereinbarung über die Durchführung und Finanzierung von Schulsozialarbeit zwischen 1. dem Land SchleswigHolstein, vertreten durch das Ministerium für Wissenschaft, Bildung und Kultur (MBWK) des Landes

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN

AMTLICHE MITTEILUNGEN AMTLICHE MITTEILUNGEN Nr. 1099 Datum: 23.05.2016 Verwaltungsordnung des Sprachenzentrums der Universität Hohenheim Impressum gem. 8 Landespressegesetz: Amtliche Mitteilungen Nr. 1099/2016 I Herausgeber:

Mehr

Industrie- und Handelskammer zu Köln Susanne Uthemann Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung Köln

Industrie- und Handelskammer zu Köln Susanne Uthemann Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung Köln Industrie und Handelskammer zu Köln Susanne Uthemann Geschäftsbereich Aus und Weiterbildung 50606 Köln Antrag auf Anerkennung / Modifikation / Wiedererteilung als Veranstalter von Gefahrgutbeauftragtenschulungen

Mehr