Association of the Scientific Medical Societies in Germany. Nachrufe Prof. Bock und Prof. Carstensen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Association of the Scientific Medical Societies in Germany. Nachrufe Prof. Bock und Prof. Carstensen"

Transkript

1 Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften Association of the Scientific Medical Societies in Germany AWMF S Arbeitskreis "Ärzte und Juristen" Referate der Sitzung des Arbeitskreises Ärzte und Juristen am 25. und 26. April 2008 in Würzburg unter der Leitung von Prof. Dr. H.-F. Kienzle Geschäftsstelle office: Ubierstraße 20 D Düsseldorf Tel. (0211) FAX (0211) awmf@awmf.org AWMF online: Begrüßung und Einführung: Prof. Dr. H. F. Kienzle, Köln Nachrufe Prof. Bock und Prof. Carstensen 1. Thema: Telemedizin, Krankenhausinformationssysteme (KIS) und elektronische Krankenakten: Einsatzgebiete und rechtliche Probleme, wer hat Zugriff auf welche Daten? - Dipl.Inform. J. Sembritzki, Krefeld: Die ZTG GmbH stellt sich vor Die ZTG GmbH Ein neutrales Kompetenzzentrum für Gesundheitstelematik und Pflegetelematik Bundesweit einzigartig. Copyright ZTG GmbH Neutral. Interdisziplinär. Kompetent. Vernetzt. Vorträge beim Arbeitskreis Ärzte und Juristen - 25.und 26. April Seite 1

2 Telematik im Gesundheitswesen ist nicht Telemedizin Telekommunikation und Informatik Telemedizin bezeichnet die Erbringung medizinischer Leistung(en) (Diagnostik oder Therapie) mittels Methoden der Telematik Möglichkeiten der Telematik (Beispiele) Vermeidung von Doppeluntersuchungen/Doppelmedikationen schnelle Übermittlung und Verfügbarkeit Aktualität der Wissensbasis Aktualität ärztlicher Entscheidungen Effizienz der Abstimmung/Kommunikation Einsparung von Wegen für den Patienten Reduktion der Kosten Telematikanwendungen Bürger-/Patienteninformation über Internet Online-Services Elektronische Patientenakte Elektronischer Arztbrief - Elektronisches Rezept Elektronischer Gesundheitspass Telekonsultation Teleradiologie Telepathologie Telecare-Dienste ehomecare/mobile Health/wireless Health elearning Vorträge beim Arbeitskreis Ärzte und Juristen - 25.und 26. April Seite 2

3 Beispiel Telemonitoring Smart Home (care) Cared living smart Living Ambient Assisted Living Definition Telemonitoring The use of audio, video, and other telecommunications and electronic processing technologies to monitor patient status at a distance. Source: Telemedicine Glossary, EU Vorträge beim Arbeitskreis Ärzte und Juristen - 25.und 26. April Seite 3

4 Beispiel Demenz Schwierigkeiten bei Demenzerkrankungen Kognitive Fähigkeiten gehen allmählich verloren Intensivierung von Betreuung und Versorgung Bedarf an Entlastung für Pflegekräfte und Angehörige Vermeidung verfrühter Heimeinweisungen Beispiel Demenz Sensorbedarf für folgende Problembereich (1) Tag-Nacht-Rhythmus z. B. nächtliches Umherwandern mit Selbstgefährung Belegungssensoren für Betten und Stühle Desorientierung/Weglauftendenzen z. B. Orientierungsschwierigkeiten und Angst bei Betroffenen, Beruhigung bei Angehörigen Türsensoren, Armgelenksensoren, Notfallhandys, GPS-Ortung Körperpflege z. B. Verbrühungen durch zu heiße Wassertemperatur, Messung Wasserverbrauch Verbrühungsschutz, Durchflussmesser Beispiel Demenz Sensorbedarf für folgende Problembereich (2) Wasserschäden z. B. durch vergessene Wasserhähne, nicht eingehängte Abwasserschläuche von Waschmaschinen Überschwemmungssenoren Stürze und Verletzungen z. B. durch unzureichende Beleuchtung, lange Reaktionszeiten nach Stürzen Bewegungsmelder, Sturzsensoren Soziale Isolation z. B. Bedienung von Telefon, eingechränkte Sinne (Hören, Sehen) Telefon mit einfacher Bedienung, guter Lesbarkeit, Lautstärkenregelung,Videokommunikation Beispiel Demenz Sensorbedarf für folgende Problembereich (3) Gefahren durch elektrische Haushaltsgeräte, Feuer, Gas z. B. Brände durch Herd, Ofen, Bügeleisen Rauchmelder, Hitzesensor, Herdüberwachung Notruf Für aktives Absetzen eines Notrufs durch Bewohner - Notruf mit Zugschnur für Orte, wo i. d. R. kein Notrufgerät getragen wird (z. B. Dusche), am Körper getragene Geräte (Handgelenk) Chancen und Nutzen der Telematik Vorträge beim Arbeitskreis Ärzte und Juristen - 25.und 26. April Seite 4

5 Für den Bewohner Sicherheit Eigenständigkeit Längeres Wohnen zu Hause Vermeidung von stationären Aufenthalten Vermeidung von Wartezeiten in der Arztpraxis Entlastung der Angehörigen Psychisch (Sorgepflicht) Zeitlich (Flexibilität) Finanziell (Kosten für Heimunterbringung) Chancen und Nutzen der Telematik Für den Kostenträger Kostensenkung Steigerung der Versorgungsqualität Vermeidung von (Re)hospitalisierung Redktion der Verweildauer Erhöhung der Eigenverantwortlichkeit Ausweitung integrierter Versorgung Vorträge beim Arbeitskreis Ärzte und Juristen - 25.und 26. April Seite 5

6 - Prof. Dr. B. Bergh, Heidelberg Universitätsklinikum Heidelberg KLINIKINTERN Kerrnkomponeten 1. Enterprise Ressource Planning 2. Klinisch-administrative Systeme 3. Klinisch-medizinische Systeme 4. PACS (Picture Archiving and Communication System) 5. Digitale Archivierungssysteme Vorträge beim Arbeitskreis Ärzte und Juristen - 25.und 26. April Seite 6

7 Funktionalität Standard Work in Progress Trends Funktionalität - Branchenübergreifend Rechnungswesen, Buchhaltung Materialwirtschaft Personalwesen BW-Controlling Facility Management Hotelleistungen (Essen, Transport ) Warehouse - Klinisch-administrativ Amb. + Stat. Patientenmanagement Amb. + Stat. Abrechnung Diagnosen + Prozeduren DRG-Arbeitsplatz Medizin Controlling MDK Anfragen Kostenträgerrechnung - Klinisch-medizinisch Aufnahmeplanung: Kapazitäts- und Bettendisposton Entscheidungsunterstützung (Patient safety, unit dose) Forschung + Management Auswertungen/Warehouse Wissenschaftspatientenakte Integration klinische Studien Funktionalität - Klinisch-medizinisch Befundzugriff und präsentation Arztbriefschreibung OP-Planung OP-Dokumentation inkl. QS Terminplanung Auftragskommunikation Anamnese und Status Pflegedokumentation Kurvenführung Klinische Pfade, Workflowsteuerung -Klinisch-medizinisch Aufnahmeplanung: Kapazitäts- und Bettendisposition Entscheidungsunterstützung (Patient safety, unit dose) - Forschung + Management Auswertungen/Warehouse Wissenschaftspatientenakte Integration klinische Studien Vorträge beim Arbeitskreis Ärzte und Juristen - 25.und 26. April Seite 7

8 Zugriffskonzepte - Aufnahmevertrag - User/Person (LDAP, ADS) Rolle -Organisationszugehörigkeit (ORG-Management) Zeit - Notfallzugriff (Protokoll, Begründung) Grenzen + Probleme - Generell Definition der Anforderungen zu unscharf - Über Systemgrenzen hinweg? - Visuelle Integration -Zugriffsrechte auf besondere Gruppen Personalarzt Mitarbeiter als Patienten (Oft Name geändert) VIP (Oft Name geändert) - Protokollierung der Einsicht Stamm- und Bewegungsdaten Diagnosen Befunde Auditing - Die Kassen? DRGs, Medikation etc. Fazit: Relativ Löchrig Einrichtungsübergreifend - Partner Patient Krankenhäuser Praxen Apotheken Etc. - Dokumententypen Bilder Bilder + Text Einzelne Elemente (Arzneimittel) + Dokumente Akten Einrichtungsübergreifende Systeme - Professionelle Netze Krankenhäuser Ärztenetze Mischungen Beispiele: EPA-NRW, efa... - Patienteneigene Akten (Gesundheitsakten) Beispiele: Google, Microsoft, ICW... - Home Care (mit Akten) - Kartenbasierte Projekte (Vita-X, egk) Terminologie - ehealth? - Professionelle Netze EHR Electronic Health Record (EPA? elektronische Patientenakte) TM Telemedizin TR Teleradiologie RHIO Regional Health information organisation CHIN Community Health information network LHIN Local Health Information Infrastructure HIN - Health Information Exchange Networks - Gesundheitsakten etc. PHR Personal Health Record ega elektronsiche Gesundheitsakte HC - Home Care AAL - Ambient assisted living Unsere Erfahrungen: Vorträge beim Arbeitskreis Ärzte und Juristen - 25.und 26. April Seite 8

9 Message 1 ehealth Komponenten sind hilfreich aber: Kom 1.Informationen aus Home Care, einrichtungsübergreifenden und klinischen Systemen gehören zusammen um den vollen Nutzen zu bringen 2. Und der Datenschutz Datenschutz Beispiel Fallakte - Einmalige Zustimmung des Pat. bei Aufnahme - Nur globale Zustimmung oder Ablehnung, d.h. entweder alle Dokumente oder keine - Danach keine Einflussmöglichkeit mehr - Die Daten werden zwischen den Partnern hin- und herkopiert, liegen also multipel vor - Grenze ist der Fall (unklar wie bei das bei Chronikern definiert wird) Die Ärzte sollen bei der Aufnahme Fallzusammenhänge definieren Beispiel Gesundheitsakte - Google + Microsoft: Patient befüllt selbst Keine dezidierten Aussagen zu Datenschutz aus das es sicher sei Aussage: bisher keine wirtschaftlichen Interessen - Kassengetriebe Projekte Kasse befüllt aus vorhandenen Daten Patient kann ergänzen Datenschutz - Interessen der Player - Die Versorger (Ärzte, Pflege etc.) Alle erforderlichen Information zum Behandlungszeitpunkt - Die IT Eine funktionale, technische einfache, kostengünstige und gut administrierbare Lösung - Patient = Bürger Bestmögliche Versorgung Kontrolle über die Daten: wer, wann, was - Datenschutz Die Interessen der Patienten wahren? Vorträge beim Arbeitskreis Ärzte und Juristen - 25.und 26. April Seite 9

10 Message 2 Segen und Fluch EHealth kann eine massive Bedrohung für die informationelle Selbstbestimmung sein!! PEPA Aspekte - Der Patient ist Herr der Daten (solange er nicht entmündigt ist) - Er entscheidet wer was sieht - Er braucht dazu Hilfe - Der Arzt sollte wissen was er nicht weiß (zumindest dass es da was gibt) gibt) Fragen - Wem gehören Daten über Einrichtungsgrenzen hinweg? - Befundversand Heute: stimmt der Patient zu? - Kopieren + Speicherung versandter Befunde: stimmt der Patient zu? - Was ist mit zentraler Speicherung solange der Patient die Kontrolle hat? - Wie tief kann der Patient den zugriff steuern? - Was wenn der Patient digitaler Speicherung im Aufnahmevertrag widerspricht? - Schafft der Arzt es alles zu lesen (Haftung)? 1. Patient Empowerment 2. Gesetzliche Regelungen (D/EU) 1.Zugang - z. B. 2.Verstehen - Im KIS Umfeld detallierter 3.Bewerten - Die PEPA gehört dem Patienten 4.Handeln - Er entscheidet wer was sieht - Sicherheitsanforderungen (Audit) - Organisation Beratungsstellen - Einrichtungsübergreifender Austrauch nur mit Einzelzustimmung Online Informationen der Patienten Hausarzt - Usw. Datenschutzbeauftragter Ombudsmann (Pflegestellen)Ombudsmann (Pflegestellen) Vorträge beim Arbeitskreis Ärzte und Juristen - 25.und 26. April Seite 10

11 5. Standard für den Datenzugriff 1.Aufruf PEPA aus Primärsystemen Visuelle Integration (Referenzieren, URL basiert) ID + PEPA bei Aufnahme im System gespeichert Log-Mechanismus (HBA Heilberufeausweis) Bedingte Wiederverwendbarkeit 2.Download ins Primärsystem Daten-Integration (Replizieren) Entkoppelung Semantische Interoperabilität - RA C. Schremb, Ludwigshafen a. R. Telemedizin - Die Telemedizin ist ein vergleichsweise neue Disziplin im Gesundheitswesen. Man versteht darunter die Erbringung konkreter medizinischer Dienstleistungen in Überwindung räumlicher Entfernungen durch Zuhilfenahme moderner Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). - Den Einsatz elektronischer Medien im Gesundheitswesen allgemein (z.b.: Medical Website, elektronische Gesundheitskarte, elektronischer Heilberufsausweis, elektronische Gesundheitsakte, elektronischer Arztbrief oder e-rezept) fasst man unter dem weiteren Begriff Gesundheitstelematik zusammen. - Der Einsatz der Telemedizin birgt große Potentiale für die Qualitätsverbesserung und - sicherung in der medizinischen Versorgung. Darüber hinaus lässt sich eine Verminderung von Belastungen für die Patienten erreichen, indem unnötige Krankentransporte und Mehrfachuntersuchungen vermieden sowie stationäre Aufenthalte verkürzt werden können. Dies schafft zugleich potentielle Möglichkeiten für Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen. Aktuelle telemedizinische Anwendungen Telediagnostik, insbesondere Teleradiologie Elektronische Übermittlung medizinischer Untersuchungsdaten zur Erstbefundung durch Facharzt / Stichwort: move the information, not the patient Telekonsultation Elektronische Übermittlung medizinischer Untersuchungsdaten zur Zweitbefundung an ein medizinisches Kompetenzzentrum Telekonferenzen Elektronische Übermittlung medizinischer Untersuchungsdaten zur zeitgleichen online- Diskussion der Befunde Vorträge beim Arbeitskreis Ärzte und Juristen - 25.und 26. April Seite 11

12 Aktuelle telemedizinische Anwendungen - Telemonitoring Halbautomatische oder automatische Übermittlung medizinischer Messdaten durch den Patienten zuhause oder unterwegs an medizinische Kompetenzzentren zur Überwachung z.b. chronisch Kranker; Kosteneinsparpotential durch Vermeidung von Fahrtzeiten, Ausfallzeiten, stationären Aufenthalts oder Früherkennung und Vermeidung von Schäden -Teleteaching / Telelearning Einsatz der elektronischen Medien zum Zwecke der medizinischen Aus- und Weiterbildung, z.b. Live-Übertragung von Operationen in Hörsäle, Teilnahme an Telekonsilien oder Telekonferenzen; Portallösungen mit Wissenspool -Telerehabilitation Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen durch Patienten von zuhause mit anschließender elektronischer Übermittlung der Ergebnisse an Rehabilitationszentren zur Überwachung und Anpassung der Trainingsprogramme entsprechend des Fortschritts des Patienten Der europäische Weg zu elektronischen Gesundheitsdiensten / EHealth-Markt: - McKinsey: Marktpotential in Europa von 100 Milliarden Integrations- und Harmonisierungstendenzen des europäischen Gesundheitsmarktes: - Grenzüberschreitende Angebote - Grenzüberschreitende Nachfrage - Europäischer Kapitalfluss - Europaweiter Technologietransfer Elektronische Gesundheitsdienste für Europas Bürger: Europäische Krankenversichertenkarte (EHJC) (Urlaub, Arbeitnehmerentsendung, Arbeitssuche, Studium) Elektronische Gesundheitsdienste Pilotprojekt 2008 bis Arzneimitteldokumentation - Minimaler Datensatz (Patient Summary) - Weg zur elektronischen Patientenakte Rechtsgrundlagen / Europäische Ebene - Verträge: EUV, EGV, EAG - Electronic-Commerce-Richtlinie (RLeG) 2000/31/EG v In nationales Recht umgesetzt durch das Elektronische Geschäftsverkehr-Gesetz v Richtlinie für elektronische Signaturen (RLeS) 1999/93/EG v In nationales Recht umgesetzt durch das Signaturgesetz v Fernabsatzrichtlinie 1997/7/EG v In nationales Recht umgesetzt durch das Fernabsatzgesetz v Einbettung in bestehende Gemeinschaftsregelungen: - Freizügigkeits-Richtlinie für Ärzte und Zahnärzte (93/16 EWG) i.d.f. d. Änderungsrichtlinie 2001/19/EG; Neufassung Richtlinie 2005/36 EG - Kartellverfahrensverordnung (2003/1/EG) - Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (93/13 EWG) - Richtlinie über irreführende und vergleichende Werbung (84/450 EWG) - Richtlinie über die Werbung für Humanarzneimittel (92/28 EWG) - Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über den Verbraucherkredit (87/102/EWG) - Richtlinie über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse (98/6/EG) - Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (92/59 EWG) - EG-Transparenzrichtlinie (98/34/EG) Einbettung in bestehende Gemeinschaftsregelungen: - Richtlinie über Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen (98/27/EG) - Richtlinie über die Haftung für fehlerhafte Produkte (85/374/EGW) - Richtlinie zum Verbrauchsgüterkauf und der Garantien für Verbrauchsgüter (99/44/EG) - Geplante Finanz- Fernabsatz-Richtlinie (KOM 98, 468 endg.) - Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (95/46/EG) - Richtlinie über die Verarbeitung personenbezogener Daten und dem Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (2002/58/EG) +- Richtlinie über den Schutz von Datenbanken (96/6/EG) Vorträge beim Arbeitskreis Ärzte und Juristen - 25.und 26. April Seite 12

13 Einbettung in bestehende Gemeinschaftsregelungen: - Richtlinie über aktive implantierbare medizinische Geräte 90/385/EWG - Richtlinie über Medizinprodukte (93/42/EWG ) - Richtlinie über in-vitro-diagnostika (98/79/EG ) - Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung (2001/115/EG) - Richtlinie und Verordnung über die mehrwertsteuerliche Behandlung elektronisch erbrachter Dienstleistungen (VO 792/2002/EG, Richtlinie 2002/38/EG ) - Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (2001/29/EG) - Richtlinie über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und dienste (Rahmenrichtlinie 2002/21/EG) Einbettung in bestehende Gemeinschaftsregelungen: - Richtlinie über die Genehmigung von elektronischen Kommunikationsnetzen und diensten (Genehmigungsrichtlinie 2002/20/EG) - Richtlinie über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und diensten (Zugangsrichtlinie 2002/19/EG) - Richtlinie über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und diensten (Universaldienstrichtlinie 2002/22/EG) - Zahlreiche weitere Verordnungen und Richtlinien, z. B. zur Gründung der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit, zum Verbraucherschutz bei elektronischen Transaktionen, zur Streitbeilegung, zur außervertraglichen Haftung sowie zur Bekämpfung von Computerkriminalität, sind von der Kommission angekündigt und z.t. bereits verabschiedet. Rechtsrahmen in der Bundesrepublik Deutschland - Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr vom Die Novellierungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), des Signaturgesetzes (SigG) und der Zivilprozessordnung (ZPO) und weiterer Gesetze hinsichtlich elektronischer Signaturen sowie elektronischer Unterschrift vom Verordnung über Informationspflichten nach Bürgerlichem Recht (BGB- Informationspflichten-Verordnung BGB-InfoV) v Verordnung zur elektronischen Signatur- Signaturverordnung - SigV v Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (Elektronischer-Geschäftsverkehr-Gesetz EGG) v Telemediengesetz (TMG) v Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien (RStV) v Rechtsrahmen in der Bundesrepublik Deutschland - Bundesdatenschutzgesetz - Landesdatenschutzgesetze der Länder - (Muster-)Berufsordnung für die deutschen Heilberufe - Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom (UrhG) - Telekommunikationsgesetz (TKG) - Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) - Netzzugangsverordnung (NZV) - Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (HWG) - Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) - Preisangabenverordnung (PAngV) - Röntgenverordnung (RöV) Rechtsrahmen in der Bundesrepublik Deutschland - Röntgenverordnung (RöV) - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - Vergabeverordnung (VgV) - Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) - Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) Fortentwicklung / Entwürfe: - Medienordnungsrahmen - Datentransparenzgesetz mit Telematik-Modellen - VWVfG, VWZG, AO, SGB V - Zivil- und Strafrecht Bism@rck geht online - ICD-9 und ICD ff. SGB V Erfassung von Versicherungs- und Leistungsdaten SGB V Behandlungsdatenträgeraustausch SGB V Transparenzpflichten bei der Erfassung ärztlicher Verordnungen - 63 ff. SGB V Dokumentationspflichten i. R. der integrierten Versorgung ff. SGB V Dokumentationspflichten bei der Qualitätssiche rung - Art. 19 GKV Gesundheitsreformgesetz 2000: Gesetz über ein Informationssystem zur Bewertung medizinischer Technologien (HTA) Vorträge beim Arbeitskreis Ärzte und Juristen - 25.und 26. April Seite 13

14 Elektronische Gesundheitskarte Die elektronische Gesundheitskarte stellt eine Prozessor-Chipkarte im Besitz des Patienten dar, die verschiedene telemedizinische Anwendungen im Gesundheitswesen unterstützt. Pflichtanwendungen: - Versichertendaten - e - Rezept - Europäische Krankenversichertenkarte Elektronische Gesundheitskarte Freiwillige Anwendungen: - Notfalldaten Arzneimitteldokumentation - Elektronischer Arztbrief - Eigene, zur Verfügung gestellte Daten des Versicherten - Elektronische Gesundheitsakte GKV-Modernisierungsgesetz 2004 (GMG) und GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz 2007 (WSG) Die wichtigsten Regelungen zur elektronischen Gesundheitskarte und zur Telematikinfrastruktur: I. SGB V 15 SGB V Ärztliche Behandlung, Krankenversichertenkarte 63 SGB V Grundsätze 67 SGB V Elektronische Kommunikation 68 SGB V Finanzierung einer persönlichen elektronischen Gesundheitsakte 77a SGB V Dienstleistungsgesellschaften 217f SGB V Aufgaben des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen Elektronische Gesundheitskarte Nationale Regelungen 290 SGB V Krankenversichertennummer 291 SGB V Krankenversichertenkarte 291a SGB V Elektronische Gesundheitskarte 291b SGB V Gesellschaft für Telematik 307 SGB V Bußgeldvorschriften 307a SGB V Strafvorschriften II. Gesetz über nutzungsbezogene Zuschläge bei Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte außerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung (Nutzungszuschlags-Gesetz NutzZG) III. Strafprozessordnung 97 StPO Beschlagnahme Elektronische Gesundheitskarte - Weitere nationale Regelungen - Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen Signaturgesetz (SigG) - Verordnung zur elektronischen Signatur- Signaturverordnung - SigV v Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - Vergabeverordnung (VgV) - Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (UrhG) Vorträge beim Arbeitskreis Ärzte und Juristen - 25.und 26. April Seite 14

15 I. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) - Datenvermeidung und -sparsamkeit - Anonymisierung - Pseudonymisierung - Schutz der Daten vor unbefugter Kenntnisnahme Dritter - II. Datenschutzgesetze der Länder III. SGB V Datentransparenz 303a SGB V Arbeitsgemeinschaft für Aufgaben der Datentransparenz 303b SGB V Beirat 303c SGB V Vertrauensstelle 303d SGB V Datenaufbereitungsstelle 303e SGB V Datenübermittlung und -erhebung 303f SGB V Datenverarbeitung und -nutzung Datenlöschung, Auskunftspflicht 304 SGB V Aufbewahrung von Daten bei Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigungen und Geschäftsstellen der Prüfungsausschüsse 305 SGB V Auskünfte an Versicherte 305a SGB V Beratung der Vertragsärzte 305b SGB V Rechenschaft über die Verwendung der Mittel IV. Telemediengesetz (TMG) Elektronische Gesundheitskarte - Europarechtliche Vorgaben - Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) - Richtlinie für elektronische Signatur (1999/93/EG) - Richtlinie über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (2002/58/EG) - Vergaberichtlinien - Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (2001/29/EG) Maßnahmenkatalog für eine Modernisierung des Gesundheitswesens: - Entwicklung einer europäischen Krankenversicherung - Öffnung des Versicherungsmarktes für europäische Versicherer - Europaweite Wahlrechte für Versicherte wie Patienten - Regelungen für europaweite Kostenerstattung - Abschluss von grenzüberschreitenden Versorgungsverträgen - Präzisierung des Subsidiaritätsprinzips, des Territorialitätsprinzips, des Sachleistungsprinzips sowie des Sicherstellungsauftrages im Lichte der europäischen Grundfreiheiten - - Ausrichtung der nationalen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungssysteme auf das europäische Kartell- und Wettbewerbsrecht - Erarbeitung europäisch-vergleichbarer Leistungsbeschreibungen Maßnahmenkatalog für eine Modernisierung des Gesundheitswesens: - Verankerung des Rechts auf grenzüberschreitende Erbringung und Inanspruchnahme von heilberuflichen Dienstleistungen und Vorträge beim Arbeitskreis Ärzte und Juristen - 25.und 26. April Seite 15

16 medizinischen Waren und Produkten - Förderung der internationalen Zusammenarbeit der Sozial- und der Gesundheitssysteme - Rechtliche Anerkennung der Selbstverwaltungskörperschaften auf europäischer Ebene - Mitwirkung beim Aufbau einer europäischen Gesundheitsberichterstattung sowie einer Informationsplattform, um mehr Transparenz über Gesundheitszustand, gesundheitsbezogene Lebensbedingungen und Verhaltensweisen der Bevölkerung zu erreichen - Förderung von grenzüberschreitenden Modellprojekten für die Kooperation von Leistungserbringern in grenznahen Bereichen mit Unterstützung durch die Krankenkassen (Euregio-Modelle) Maßnahmenkatalog für eine Modernisierung des Gesundheitswesens: - Definition europäischer Erfordernisse an die Dokumentationspflichten - Entwicklung eines Verhaltenskodexes für Internet sowie E-Health-Commerce - Entwicklung von Qualitätsnormen und zeichen (Standards, Leitlinien, Richtlinien, Empfehlungen) für qualitätsgesicherte Gesundheitsdienstleistungen und Behandlungen im Internet - Vertrauens- oder Gütesiegel für Anbieter im Internet - Mitwirkung bei der Entwicklung von europäischen Fortbildungs- und Qualitätssicherungsprogrammen - Förderung der Gesundheitserziehung speziell für den Internet-Benutzer - Unterstützung bei der Schaffung eines Kontrollsystems für die Aktivitäten des elektronischen Handels auf dem medizinischen Sektor - Harmonisierung des rechtlichen Rahmens des E-Health-Commerce mit internationalen Regelungen (z. B. Digital Copyright + Millenium Act) Weitreichende Strategie der national, europäisch und international tätigen Akteure im Gesundheitswesen?? - MRin Dr. R. Wellbrock, Wiesbaden: Datenschutzrechtliche Aspekte des Zugriffs auf elektronische Krankenakten Gliederung - Zugriffsausgestaltung in Krankenhäusern - Einrichtungsübergreifende elektronische Fallakten - Integrierte Versorgung - Gesetzliche Regelungen zur egk - Art. 29 Datenschutzgruppe : Vorgaben der EG-Datenschutzrichtlinie für EPA Zugriffsausgestaltung in Krankenhäusern - Hessisches Krankenhausgesetz ivm Hessisches Datenschutzgesetz StGB/Ärztliche Berufsordnung Zugriffsausgestaltung in Krankenhäusern Ein Krankenhaus ist keine rechtliche Einheit, innerhalb derer personenbezogene Daten beliebig offenbart werden dürfen. Ein Zugriff auf personenbezogene Daten ist jeweils nur in dem Umfang zulässig, in dem die personenbezogenen Daten zur Erfüllung der konkreten Aufgaben der Beschäftigten erforderlich sind. Zugriffsausgestaltung in Krankenhäusern Benutzer- und aufgabenbezogenes Berechtigungskonzept - Eigene Kennung für jeden Benutzer - Festlegung der jeweiligen Berechtigungen (Umfang der Daten, lesender, schreibender, ändernder Zugriff) - Verfahren zur sicheren Benutzeridentifizierung - Protokollierung/Revisionsfähigkeit - Sicherheitskonzept zur Gewährleistung von Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten Zugriffsausgestaltung in Krankenhäusern - Rechtsfragen der Kommunikation innerhalb des Krankenhauses - Orientierungshilfe: Technisch-organisatorische Forderungen an ein benutzer- und datenschutzfreundliches Patientenverwaltungssystem bzw. Krankenhausinformationssystem orient/patdatkh.html Einrichtungsübergreifende elektronische Fallakten - Zweck/Umfang/Beteiligte Ärzte bzw. Institutionen - Ärztliche Dokumentation isd Berufsordnung oder zusätzliche zentrale (Teil)Speicherung? Volltextdokumente und/oder Verweise? - Verantwortliche Daten verarbeitende Stelle für die Akte - Gewährleistung der Integrität und Authentizität der in der Akte gespeicherten Daten - Für die Speicherung der Patientendaten und der Protokolldaten - Nachvollziehbarkeit, wer welche Daten wann zur Verfügung gestellt bzw. abgerufen hat - Für welche Teile des Projekts übernimmt die verantwortliche Daten verarbeitende Stelle die Verantwortung? Vorträge beim Arbeitskreis Ärzte und Juristen - 25.und 26. April Seite 16

17 - Verfahren der Eröffnung der Zugriffsberechtigung für die (mit)behandelnden Ärzte/Institutionen - Patientenrechte/Patienteninformation und einwilligung - Datensicherheitsmaßnahmen Integrierte Versorgung 140a SGB V Die Krankenkassen können Verträge über eine verschiedene Leistungssektoren übergreifende Versorgung der Versicherten oder eine interdisziplinär-fachübergreifende Versorgung mit den in 140b SGB V genannten Vertragspartnern abschließen. 140a SGB V Die Krankenkassen können Verträge über eine verschiedene Leistungssektoren übergreifende Versorgung der Versicherten oder eine interdisziplinär-fachübergreifende Versorgung mit den in 140b SGB V genannten Vertragspartnern abschließen. 140a Abs. 2 SGB V Die Teilnahme der Versicherten an den integrierten Versorgungsformen ist freiwillig. 140a Abs. 2 SGB V Ein behandelnder Leistungserbringer darf aus der gemeinsamen Dokumentation nach 140b Abs. 3 die den Versicherten betreffenden Behandlungsdaten und Befunde nur dann abrufen, wenn der Versicherte ihm gegenüber seine Einwilligung erteilt hat, die Information für den konkret anstehenden Behandlungsfall genutzt werden soll und der Leistungserbringer zu dem Personenkreis gehört, der nach 203 StGB zur Geheimhaltung verpflichtet ist. EGK 69. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder März 2005 Entschließung zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte... Die Versicherten müssen darüber informiert werden, welche Datenverarbeitungsprozesse mit der Karte durchgeführt werden können, wer hierfür verantwortlich ist und welche Bestimmungsmöglichkeiten sie hierbei haben. Das Zugriffskonzept auf medizinische Daten muss technisch so realisiert werden, dass in der Grundeinstellung das Patientengeheimnis auch gegenüber und zwischen den Angehörigen der Heilberufe umfassend gewahrt bleibt. EGK / 291a SGB V - Pflichtanwendungen Verarbeitung administrativer Daten - Berechtigungsnachweis zur Inanspruchnahme von Leistungen im europäischen Ausland - erezept - Freiwillige Anwendungen (Einwilligungen in die Anwendung und in den Zugriff erforderlich) Arzneimitteldokumentation- Notfalldaten- Elektronischer Arztbrief- Elektronische Patientenakte Vom Versicherten selbst eingerichtetes Patientenfach Elektronische Patientenquittung EGK/ 291a SGB V, 291a Abs. 5 Satz SGB; Zugriff auf das Patientenfach nur mit Patienten-Signaturkarte, 291a Abs. 5 Satz 3 SGB V) Pflichtanwendungen Verarbeitung administrativer Daten Berechtigungsnachweis zur Inanspruchnahme von Leistungen im europäischen Ausland erezept Freiwillige Anwendungen (Einwilligungen in die Anwendung und in den Zugriff erforderlich) Arzneimitteldokumentation Notfalldaten Elektronischer Arztbrief Elektronische Patientenakte Vom Versicherten selbst eingerichtetes Patientenfach Elektronische Patientenquittung Zugriff nur in Verbindung mit HBA oder Berufsausweis, z.t. auch mit Autorisierung durch HBA-Inhaber 291a Abs. 5 Satz 3 und 4 SGB V (Ausnahmen: Zugriff auf erezept durch Autorisierung durch den Versicherten 291a Abs. 5 Satz SGB; Zugriff auf das Patientenfach nur mit Patienten-Signaturkarte, 291a Abs. 5 Satz 3 SGB V) EGK/ 291a SGB V Pflichtanwendungen Verarbeitung administrativer Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versicherungsstatus, Krankenkasse, Krankenversicherungsnummer) Vorträge beim Arbeitskreis Ärzte und Juristen - 25.und 26. April Seite 17

18 Berechtigungsnachweis zur Inanspruchnahme von Leistungen im europäischen Ausland erezept: Keine gesonderte Einwilligung des Versicherten erforderlich Freiwillige Anwendungen Einwilligung in die Anwendung und technische Autorisierung des Zugriffs im Einzelfall erforderlich Arzneimitteldokumentation Notfalldaten Lesender Zugriff auf die Anwendung ohne technische Autorisierung (PIN) des Versicherten möglich Elektronischer Arztbrief Elektronische Patientenakte Vom Versicherten selbst eingerichtetes Patientenfach Elektronische Patientenquittung Für den Zugriff auf medizinische Daten durch Ärzte und die anderen aufgeführten Heilberufler ist der Heilberufsausweis und die egk erforderlich (Zwei-Schlüssel-Prinzip, Schutz gegen unfreiwillige Preisgabe) und mit Ausnahme von lesendem Zugriff auf das erezept und Notfalldaten die technische Autorisierung (PIN) des Versicherten Art Datenschutzgruppe Arbeitspapier Verarbeitung von Patientendaten in elektronischen Patientenakten (EPA) 15. Februar dex_de.htm Art Datenschutzgruppe Unabhängiges Beratungsgremium in Datenschutzfragen Aufgaben: Art. 30 der Richtlinie 95/46/EG Art. 15 der Richtlinie 2002/58/EG Zusammensetzung: Art. 29 der Richtlinie 95/46/EG Inhalt des Arbeitspapiers - Definition EPA - Risikopotenzial EPA - Rechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere der besonderer Schutz von Gesundheitsdaten in der RL - Datenschutzgerechte Ausgestaltung von EPA-Systemen Datenschutzgerechte Ausgestaltung von EPA-Systemen Vorträge beim Arbeitskreis Ärzte und Juristen - 25.und 26. April Seite 18

19 Selbstbestimmungsrecht der Patienten Datenschutzgerechte Ausgestaltung von EPA-Systemen Zugriffsberechtigungen: Modulare Ausgestaltung - Behandlungskontext - Funktion der med. Fachkraft - Art der Daten - Entscheidungsrechte des Patienten Datenschutzgerechte Ausgestaltung von EPA-Systemen Ein Patient sollte grundsätzlich die Möglichkeit haben, die Weitergabe seiner medizinischen Daten an anderes, nicht an der Behandlung beteiligtes medizinisches Personal zu verhindern. Datenschutzgerechte Ausgestaltung von EPA-Systemen Kontrollmechanismen - Auskunftsrecht - Benachrichtigung - Auswertung der Zugriffsprotokolle - Interne DSB - Dr. W. Leetz, Erlangen: Gliederung IT-Systeme im Gesundheitswesen Nutzer und Anforderungen Konfliktpotenzial Schlussfolgerung IT-Systeme im Gesundheitswesen Im Gesundheitswesen wird die Unterstützung durch IT-Systeme zunehmend benötigt. Der Anteil der vernetzten IT-Systeme wächst kontinuierlich. Ein modernes Gesundheitssystem ist ohne Einsatz von IT-Systemen und Datenbanken nicht vorstellbar. Nutzer von IT-Systemen im Gesundheitswesen - Patienten Kostenträger (Krankenkassen, Betreiber von Krankenhäusern und Arztpraxen) - Hersteller, Wartungsfirmen und Dienstleister - Betreiber von IT-Systemen - Medizinische Anwender (Ärzte, Pflegepersonal) - Nicht-medizinische Anwender (IT-Abteilung) Anforderungen an IT-Systeme im Gesundheitswesen Vorträge beim Arbeitskreis Ärzte und Juristen - 25.und 26. April Seite 19

20 Effiziente Unterstützung des Arbeitsablaufs Hohe IT-Sicherheit im Routinebetrieb, d.h. Sicherstellung von Vertraulichkeit Verfügbarkeit Integrität der Daten Umfassende Unterstützung Schnelle Fehlerbeseitigung durch sachkundiges Personal Zeitnahe und effiziente Hilfe bei Bedienungsfragen Einspielung von Software-Updates ohne BetriebsunterbrechungenRechtssicherheit für Nutzer. ABER... Konfliktpotenzial Fernwartung Fehlerbehebung ohne Verzögerung durch Reisezeiten unter Vermeidung von ReisekostenFehlervorklärung, um den richtigen Spezialisten zu entsenden Fehlervermeidung durch regelmäßige Routinewartung durch permanente Systemüberwachung Konfliktpotenzial Fernwartung Szenarien - Arzt meldet: Ich finde Patienten XY nicht mehr - Servicetechniker repariert Datenbank (vor Ort oder aus der Ferne)»Existiert Patient XY in der Datenbank?»Welche Befunde sind Patient XY zugeordnet? - Servicetechniker benötigt Zugriffsrechte auf unverschlüsselte Datenbank mit Echt-Daten - Alternativen zur Reparatur: erneute Untersuchung - Unnötige Belastung des Patienten - Unnötige Kosten Konfliktpotenzial Fernwartung Szenarien - Arztpraxis meldet: Falsche Bildzuordnung bei Datentransfer zwischen CT, KIS/RIS und PACS - Servicetechniker beobachtet Datentransfer im Netzwerk»Netzwerkverkehr (Ausgehende Bilddaten inkl. der administrativen Daten) mitlesen»am KIS/RIS und am PACS Ereignisse und interne Aktionen protokollieren»datenbankabfragen am KIS/RIS und am PACS - Servicetechniker benötigt Zugriffsrechte auf unverschlüsselte Datenbank mit Echt-Daten - Alternativen zur Reparatur: erneute Untersuchung - Unnötige Belastung des Patienten - Unnötige Kosten Konfliktpotenzial Fernwartung Datenbankreparaturen - Datenbanken sind letztlich Tabellen der zu verwaltenden Daten - Wartung von Datenbanken erfordert Zugriff auf deren Inhalt - Verschlüsselung der Daten ist keine endgültige Abhilfe, z.b.,was ist, wenn die Verschlüsselungstabelle defekt ist? was ist, wenn die Daten selbst korrigiert werden müssen? - Pseudonymisierung der Daten ist keine endgültige Abhilfe, z.b. was ist, wenn die Pseudonymisierungstabelle defekt ist? - Einwilligung der Patienten einholen, aber:,evtl. mehrere Tausend Patienten gespeichert (Altbestände!) Erneute Einwilligung bei Wechsel der Servicefirma Konfliktpotenzial Application Service Providing - Auslagerung von IT-Dienstleistungen (ASP) - Arzt konzentriert sich auf Gesundheitsdienstleistung - Experten im Rechenzentrum erledigen Verarbeitung und Schutz der Daten - Etabliertes Geschäftsmodell in USA (auch unter HIPAA*) - Auslagerung von IT-Dienstleistungen bietet Vorteile für - IT-Sicherheit und Kosten im Gesundheitswesen - andere Berufsgeheimnisträger - sowie die Bürger * Health Insurance Portability and Accountability Act, USA, 1996 Vorträge beim Arbeitskreis Ärzte und Juristen - 25.und 26. April Seite 20

ehealth die schleichende Revolution oder ein Segen oder ein Fluch?

ehealth die schleichende Revolution oder ein Segen oder ein Fluch? ehealth die schleichende Revolution oder ein Segen oder ein Fluch? Prof. Dr. med. Björn Bergh Direktor - Zentrum Informations- und Medizintechnik (ZIM) Überblick Was ist ehealth? Möglichkeiten / Vorteile

Mehr

Informationen zum Thema Europäische Krankenversicherungskarte

Informationen zum Thema Europäische Krankenversicherungskarte Gesundheitskarte AKTUELL Informationen zum Thema Europäische Krankenversicherungskarte Von Anfang an ist die Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte für die Aufnahme der Europäischen Krankenversicherungskarte

Mehr

Vernetzung im Gesundheitswesen. Die häufigsten Fragen zur elektronischen Gesundheitskarte.

Vernetzung im Gesundheitswesen. Die häufigsten Fragen zur elektronischen Gesundheitskarte. Vernetzung im Gesundheitswesen. Die häufigsten Fragen zur elektronischen Gesundheitskarte. 3. Kann ich nicht einfach meine alte Krankenversichertenkarte behalten? Die elektronische Gesundheitskarte ist

Mehr

Informationen zum Thema Datensicherheit

Informationen zum Thema Datensicherheit Gesundheitskarte AKTUELL Informationen zum Thema Datensicherheit Das medizinische Wissen und damit auch die medizinische Behandlung werden immer spezialisierter. Eine wachsende Zahl von Spezialisten sorgt

Mehr

Der Schutz von Patientendaten

Der Schutz von Patientendaten Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert

Mehr

Diese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können.

Diese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können. Aufklärung über die Weiterverwendung/Nutzung von biologischem Material und/oder gesundheitsbezogen Daten für die biomedizinische Forschung. (Version V-2.0 vom 16.07.2014, Biobanken) Sehr geehrte Patientin,

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

Vernetzung ohne Nebenwirkung, das Wie entscheidet

Vernetzung ohne Nebenwirkung, das Wie entscheidet Vernetzung ohne Nebenwirkung, das Wie entscheidet Rüdiger Wehrmann Der Hessische Datenschutzbeauftragte Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden Telefon 0611 / 14 08-137 E-Mail: r.wehrmann@datenschutz.hessen.de

Mehr

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz? 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

Inhaltsverzeichnrs. V Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis...XVII

Inhaltsverzeichnrs. V Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis...XVII Inhaltsverzeichnrs Vorwort V Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis....XVII Teil A Einführung I. Ausgangslage.. 4 II. Rahmenbedingungen für die Telematik im Gesundheitswesen. 5 III. Europäischer

Mehr

RHENUS OFFICE SYSTEMS. Partner im Gesundheitswesen

RHENUS OFFICE SYSTEMS. Partner im Gesundheitswesen RHENUS OFFICE SYSTEMS Partner im Gesundheitswesen IHRE HERAUSFORDERUNG Gesetzeskonforme Aktenaufbewahrung Strengvertrauliche und hochsensible Daten sind für Unternehmen im Gesundheitswesen von entscheidender

Mehr

Elektronische Gesundheitsakten: Wie viel "Akte" braucht der Mensch?

Elektronische Gesundheitsakten: Wie viel Akte braucht der Mensch? Elektronische Gesundheitsakten: Wie viel "Akte" braucht der Mensch? afgis-workshop: Alle wollen nur das Eine! - Der zweifelhafte Umgang mit Patientendaten Dr. Thomas Königsmann Fraunhofer-Institut für

Mehr

Erwartungen der Kostenträger an die externe Qualitätssicherung

Erwartungen der Kostenträger an die externe Qualitätssicherung Erwartungen der Kostenträger an die externe Qualitätssicherung 23. Münchener Konferenz für Qualitätssicherung Geburtshilfe - Neonatologie - operative Gynäkologie am 24/25.11.2005 Jürgen Malzahn Folie 1

Mehr

Die elektronische Gesundheitskarte

Die elektronische Gesundheitskarte Die elektronische Gesundheitskarte Über mich (meine Qualifikationen): Externer Datenschutzbeauftragter (zertifiziert von der TÜV Süd Akademie) Microsoft Certified IT Professional Windows Server 2008 Microsoft

Mehr

Workshop der gematik in Berlin

Workshop der gematik in Berlin Workshop der gematik in Berlin Vorbereitung der Tests der Heil- und Berufsausweise Dr. Jürgen Faltin Dr. Jürgen Faltin Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Rheinland-Pfalz Rechtliche

Mehr

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde

Mehr

www.aok.de/nw Hilfe bei Behandlungsfehlern

www.aok.de/nw Hilfe bei Behandlungsfehlern www.aok.de/nw Hilfe bei Behandlungsfehlern 33410 AOK NordWest Gesundheit in besten Händen. Spezialisten an Ihrer Seite Ihr Arzt hat Sie falsch oder unzureichend behandelt? Dann haben Sie möglicherweise

Mehr

4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin

4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin 4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin Vortrag zum Thema Qualitätssicherung und Datenschutz, Anforderungen an den Datenschutz aus der Sicht des

Mehr

Postfach 1660. 61406 Oberursel. Versicherungs-Nr.: Zu versichernde Person: Geburtsdatum:

Postfach 1660. 61406 Oberursel. Versicherungs-Nr.: Zu versichernde Person: Geburtsdatum: ALTE LEIPZIGER Leben Postfach 1660 Absender: 61406 Oberursel Versicherungs-Nr.: Zu versichernde Person: Geburtsdatum: Fragebogen zu psychosomatischen und psychischen Störungen/Erkrankungen 1. Welche Erkrankungen

Mehr

DAS GRÜNE REZEPT. Für eine sichere Medikation mit rezeptfreien Arzneimitteln

DAS GRÜNE REZEPT. Für eine sichere Medikation mit rezeptfreien Arzneimitteln DAS GRÜNE REZEPT Für eine sichere Medikation mit rezeptfreien Arzneimitteln Was ist das Grüne Rezept? Obwohl das Grüne Rezept schon seit Jahren in Arztpraxen verwendet wird, ist es vielen Patienten und

Mehr

Tabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz

Tabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz Tabelle: Maßn und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz (Verweis aus Maß M 7.5) Basierend auf den IT-Grundschutz-Katalogen Version 2006 Stand: November 2006, Stand der Tabelle: 22.08.07

Mehr

1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1.

1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1. Datenschutz DLGI Dienstleistungsgesellschaft für Informatik Am Bonner Bogen 6 53227 Bonn Tel.: 0228-688-448-0 Fax: 0228-688-448-99 E-Mail: info@dlgi.de, URL: www.dlgi.de Dieser Syllabus darf nur in Zusammenhang

Mehr

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1

Mehr

DFN-AAI Sicherheitsaspekte und rechtliche Fragen

DFN-AAI Sicherheitsaspekte und rechtliche Fragen DFN-AAI Sicherheitsaspekte und rechtliche Fragen Ulrich Kähler, DFN-Verein kaehler@dfn.de Seite 1 Gliederung Sicherheitsaspekte Rechtliche Fragen Seite 2 Sicherheit Die Sicherheit in der DFN-AAI ist eine

Mehr

Pro Jahr werden rund 38 Millionen Patienten ambulant und stationär in unseren Krankenhäusern behandelt, statistisch also fast jeder zweite Deutsche.

Pro Jahr werden rund 38 Millionen Patienten ambulant und stationär in unseren Krankenhäusern behandelt, statistisch also fast jeder zweite Deutsche. Pro Jahr werden rund 38 Millionen Patienten ambulant und stationär in unseren Krankenhäusern behandelt, statistisch also fast jeder zweite Deutsche. Sie können auf die medizinische und pflegerische Qualität

Mehr

AUSHANG. 11. Nachtrag zur Satzung

AUSHANG. 11. Nachtrag zur Satzung AUSHANG 11. Nachtrag zur Satzung Mit Schreiben vom 05.01.2015 teilte uns das Bundesversicherungsamt Bonn bezüglich des 11. Nachtrages zur Satzung vom 01.10.2010 Folgendes mit: Bescheid Der vom Verwaltungsrat

Mehr

Welche Unterstützung brauchen Patienten bei einem Verdacht auf Behandlungsfehler?

Welche Unterstützung brauchen Patienten bei einem Verdacht auf Behandlungsfehler? Welche Unterstützung brauchen Patienten bei einem Verdacht auf Behandlungsfehler? MDK-Kongress 2012 Qualität, Kompetenz und Transparenz 27. - 28. März 2012, Berlin Agenda 1 Einführung 2 Erfahrungen 3 Bewertungen

Mehr

micura Pflegedienste Köln

micura Pflegedienste Köln micura Pflegedienste Köln 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste schließt die Lücke einer eingeschränkten Lebensführung. Viele Alltäglichkeiten

Mehr

- durch die Pax-Familienfürsorge Krankenversicherung AG im Raum der Kirchen selbst (unter 2.1.),

- durch die Pax-Familienfürsorge Krankenversicherung AG im Raum der Kirchen selbst (unter 2.1.), 2. Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und eventuellen Angaben zu Ihrer Religionszugehörigkeit sowie Schweigepflichtentbindungserklärung Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes,

Mehr

Fragen und Antworten zur elektronischen Gesundheitskarte (egk)

Fragen und Antworten zur elektronischen Gesundheitskarte (egk) Fragen und Antworten zur elektronischen Gesundheitskarte (egk) Einführungsphase 1 Wann kommt die elektronische Gesundheitskarte? Die gesetzlichen Krankenkassen beginnen nach intensiven Vorbereitungen ab

Mehr

Praktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung

Praktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung Mein Recht als Patient Praktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung Gesundheit ist ein Menschenrecht Im Grundgesetz ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit fest verankert. Damit hat unser

Mehr

Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung

Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Satzungsleistungen Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Was sind Satzungsleistungen? Der Rahmen für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wird im Fünften Sozialgesetzbuch

Mehr

Hausarzt relevante medizinische Informationen übermittelt werden, sofern der Patient damit einverstanden ist und einen Hausarzt benennt.

Hausarzt relevante medizinische Informationen übermittelt werden, sofern der Patient damit einverstanden ist und einen Hausarzt benennt. Berichtspflichten von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten / Stellungnahme des Justiziars der Bundespsychotherapeutenkammer vom 25.05.04 In einem Schreiben des

Mehr

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Datenschutz in der Arztpraxis

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Datenschutz in der Arztpraxis Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser Datenschutz in der Arztpraxis Gesetzlicher Rahmen ärztlicher Tätigkeit Ärztliche Berufsordnung BGB Behandlungsvertrag SGB V (KV + Krankenkassen) Bundesdatenschutzgesetz

Mehr

Ihr Patientendossier. Ihre Rechte

Ihr Patientendossier. Ihre Rechte Ihr Patientendossier Ihre Rechte Im Spital bestimmen Sie, wie Sie über Ihre Krankheit und deren Behandlung informiert werden wollen und wer auch informiert werden darf Auskunftsrecht und Informationsweitergabe

Mehr

micura Pflegedienste München Ost

micura Pflegedienste München Ost In Kooperation mit: 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE Ein Gemeinschaftsunternehmen der DKV Pflegedienste & Residenzen GmbH und dem Praxisverbund GmbH München Süd-Ost Der Gesetzgeber wünscht eine engere Verzahnung

Mehr

Datenschutzkonforme digitale Patientenakten im Outsourcing. Datenschutzkonforme digitale Patientenakten im Outsourcing

Datenschutzkonforme digitale Patientenakten im Outsourcing. Datenschutzkonforme digitale Patientenakten im Outsourcing Datenschutzkonforme digitale Patientenakten im Outsourcing AuthentiDate International AG Referent: Alfonso Concellón Copyright 2000-2010, AuthentiDate International AG Datenschutzkonforme digitale Patientenakten

Mehr

Inhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6

Inhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6 Datenschutz ist... Inhalt Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4 Wessen Daten werden geschützt? 5 Wer muss den Datenschutz beachten? 6 Welche Daten werden vom Datenschutzrecht erfasst? 7 Wann dürfen personenbezogene

Mehr

Die elektronische Gesundheitskarte

Die elektronische Gesundheitskarte Die elektronische Gesundheitskarte und ihre Anwendung im Gesundheitswesen Die egk als Schlüssel zur Sicherheit für den Patienten in der Telematikinfrastruktur Tel.: 0271/708-1607 Rainer.Moos@T-Systems.com

Mehr

Signaturgesetz und Ersetzendes Scannen

Signaturgesetz und Ersetzendes Scannen Signaturgesetz und Ersetzendes Scannen Kooperation in der medizinischen Versorgung MVZ & Vernetzung 6. BMVZ-Jahreskongress Georgios Raptis Bundesärztekammer Berlin, Rechtssicherheit beim Austausch von

Mehr

Die elektronische Gesundheitskarte - Ziele und Perspektiven -

Die elektronische Gesundheitskarte - Ziele und Perspektiven - Die elektronische Gesundheitskarte - Ziele und Perspektiven - Essen, den 7. September 2006 Dr. Stefan Bales Bundesministerium für Gesundheit Elektronische Gesundheitskarte Leuchtturmprojekt im Koalitionsvertrag

Mehr

Klinisch-Therapeutisches Institut Hamburg

Klinisch-Therapeutisches Institut Hamburg Klinisch-Therapeutisches Institut Hamburg Andere Wege zur Gesundheit bei Behandlung, Therapie und Pflege Der Mensch im Mittelpunkt einer medizinischen und therapeutischen Versorgung ganzheitlich individuell

Mehr

Langfristige Genehmigungen

Langfristige Genehmigungen MB 14 b AV 04/13 Merkblatt zum Thema Langfristige Genehmigungen Einleitung Seit der neuen Heilmittel-Richtlinie (HMR) vom 01.07.2011 können Menschen mit schweren und langfristigen funktionellen/strukturellen

Mehr

ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH. www.ztg-nrw.de Rainer Beckers, Geschäftsführer Partner des Gesundheitscampus Nordrhein-Westfalen

ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH. www.ztg-nrw.de Rainer Beckers, Geschäftsführer Partner des Gesundheitscampus Nordrhein-Westfalen Impulsvortrag: Telemedizin Deutsch-Niederländisches Symposium. Optimierungspotenzial nutzen am Beispiel Telemedizin und Beschaffungsmanagement. 23. September 2015 ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin

Mehr

Datenschutz in Arztpraxen/MVZ

Datenschutz in Arztpraxen/MVZ Datenschutz in Arztpraxen/MVZ Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Berlin Die sieben Säulen des ULD Datenschutzrecht (BDSG, LDSG, SGB, StGB) Inhalt Rechtliche Grundlagen für die

Mehr

IHR PATIENTENDOSSIER IHRE RECHTE

IHR PATIENTENDOSSIER IHRE RECHTE IHR PATIENTENDOSSIER IHRE RECHTE Im Spital, in der Klinik bestimmen Sie, wie Sie über Ihre Krankheit und deren Behandlung informiert werden wollen und wer informiert werden darf Information Patientendossier

Mehr

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten

Mehr

Datenschutz und Schule

Datenschutz und Schule Datenschutz und Schule - erste Impulse zum Themenbereich - Referent: Ingo Nebe Staatliches Schulamt Nordthüringen, Bahnhofstraße 18, 37339 Leinefelde-Worbis www.schulamt-nordthueringen.de Datenschutz und

Mehr

Wegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V

Wegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V Wegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V Erfahrungen aus der Praxis Bedeutung für Tumorpatienten Fall 1 HEK Frau S. Aufforderung zur Rehaantragstellung innerhalb von 7 Tagen Fall 2 AOK Neckar- Odenwald-Kreis

Mehr

Fünf Gedanken und eine Alternative zur Elektronischen Gesundheitskarte (EGK) Neuanfang ev.

Fünf Gedanken und eine Alternative zur Elektronischen Gesundheitskarte (EGK) Neuanfang ev. Fünf Gedanken und eine Alternative zur Elektronischen Gesundheitskarte (EGK) Überblick Die Patientenchipkarte blockiert eine global erfolgreiche Entwicklung eines Teils der deutschen medizinischen Informatik.

Mehr

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung

Mehr

Bestandskauf und Datenschutz?

Bestandskauf und Datenschutz? Bestandskauf und Datenschutz? von Rechtsanwältin Christine Loest Fachanwältin für Familienrecht/Mediatorin Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Die Bestandsübertragungen aller Versicherungsverträge (oder z.b.

Mehr

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung) P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

Gesundheits- und Medizin Apps: Stellen sie ein Sicherheitsrisiko dar?

Gesundheits- und Medizin Apps: Stellen sie ein Sicherheitsrisiko dar? Gesundheits- und Medizin Apps: Stellen sie ein Sicherheitsrisiko dar? Apps für Smartphones werden immer populärer und erleichtern uns den schnellen Zugriff auf bestimmte Informationen. Seit ein paar Jahren

Mehr

Gesundheitsakte und Patientenakte im Spannungsfeld gesetzlicher Regelungen

Gesundheitsakte und Patientenakte im Spannungsfeld gesetzlicher Regelungen Gesundheitsakte und Patientenakte im Spannungsfeld gesetzlicher Regelungen IT-Trends Medizin/Health Telematics 4. Fachkongress für Informationstechnologien in der Gesundheitswirtschaft VERTRAULICH Dieses

Mehr

und ihre Anforderungen an den Betrieb

und ihre Anforderungen an den Betrieb Datenschutz und Datensicherheit und ihre Anforderungen an den Betrieb von IT-Systemen, insb. KIS, RIS, PACS DICOM 2008 KIS RIS - PACS und 10. DICOM Treffen, Mainz, 4. 5. Juli 2008 Dr. Manfred Brunner Worum

Mehr

Patientenverfügung. Was versteht man genau unter einer Patientenverfügung? Meine persönliche Patientenverfügung

Patientenverfügung. Was versteht man genau unter einer Patientenverfügung? Meine persönliche Patientenverfügung Patientenverfügung Erarbeitet vom Klinischen Ethikkomitee im Klinikum Herford. Im Komitee sind sowohl Ärzte als auch Mitarbeitende der Pflegedienste, Theologen und ein Jurist vertreten. Der Text entspricht

Mehr

Moderne Behandlung des Grauen Stars

Moderne Behandlung des Grauen Stars Katarakt Moderne Behandlung des Grauen Stars Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, Bei Ihnen wurde eine Trübung der Augenlinse festgestellt, die umgangssprachlich auch Grauer Star genannt wird.

Mehr

Patienteninformationsbroschüre Valproat

Patienteninformationsbroschüre Valproat Patienteninformationsbroschüre Valproat Informationen für Patientinnen Die Informationen in dieser Broschüre sind für Frauen bestimmt, denen Valproat verschrieben wird und die schwanger werden können (Frauen

Mehr

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit

Mehr

Führung und Moderation von Patientenakten

Führung und Moderation von Patientenakten Prof. Dr. Peter Haas FH Dortmund / (www.prof-haas.de) (2006) Prof. Dr. Peter Haas Seite 1 Regelungen im SGB V 68 Finanzierung einer persönlichen elektronischen Gesundheitsakte Zur Verbesserung der Qualität

Mehr

IT-Controlling als notwendiges Instrument für die Leitung eines Krankenhauses. Dr. Bernd Schütze, Gesellschaft für klinische Dienstleistungen

IT-Controlling als notwendiges Instrument für die Leitung eines Krankenhauses. Dr. Bernd Schütze, Gesellschaft für klinische Dienstleistungen IT-Controlling als notwendiges Instrument für die Leitung eines Krankenhauses Dr. Bernd Schütze, Gesellschaft für klinische Dienstleistungen IT-Controlling...... oder die Frage: Welche IT-Leistungen sollen

Mehr

POCKET POWER. Qualitätsmanagement. in der Pflege. 2. Auflage

POCKET POWER. Qualitätsmanagement. in der Pflege. 2. Auflage POCKET POWER Qualitätsmanagement in der Pflege 2. Auflage Datenschutz (BDSG) 19 sonals sind dabei die häufigste Übertragungsquelle von Krankheitserregern. Die Mitarbeiter sollten daher gut geschult sein,

Mehr

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Zwischen Zahlungspflichtige/-r und Zahnärztin I Zahnarzt für Patient (falls abweichend vom Zahlungspflichtigen)

Mehr

Behandlungsprogramme für Diabetiker was bringt das Mitmachen?

Behandlungsprogramme für Diabetiker was bringt das Mitmachen? Behandlungsprogramme für Diabetiker was bringt das Mitmachen? AOK Mecklenburg-Vorpommern Daniela Morgan, Vertragspartnerservice UNI - Greifswald, 02. Dezember 2009 Was sind Disease- Management-Programme?

Mehr

Datenschutz-Management

Datenschutz-Management Dienstleistungen Datenschutz-Management Datenschutz-Management Auf dem Gebiet des Datenschutzes lauern viele Gefahren, die ein einzelnes Unternehmen oft nur schwer oder erst spät erkennen kann. Deshalb

Mehr

Qualität und Transparenz aus Patientensicht

Qualität und Transparenz aus Patientensicht Verbraucherzentrale Hamburg e.v. Abteilung Gesundheit und Patientenschutz Kirchenallee 22 20099 Hamburg Tel. (040) 24832-0 Fax -290 info@vzhh.de www.vzhh.de Patientenberatung: Tel. (040) 24832-230 patientenschutz@vzhh.de

Mehr

Kriterienkatalog und Vorgehensweise für Bestätigungen und Konformitätsnachweise gemäß Signaturgesetz. datenschutz cert GmbH Version 1.

Kriterienkatalog und Vorgehensweise für Bestätigungen und Konformitätsnachweise gemäß Signaturgesetz. datenschutz cert GmbH Version 1. Kriterienkatalog und Vorgehensweise für Bestätigungen und Konformitätsnachweise gemäß Signaturgesetz (SigG) datenschutz cert GmbH Version Inhaltsverzeichnis Kriterienkatalog und Vorgehensweise für Bestätigungen

Mehr

Verband der privaten Krankenversicherung

Verband der privaten Krankenversicherung PKV-Info Die Card für Privatversicherte Verband der privaten Krankenversicherung Postfach 51 10 40 50946 Köln Telefon 02 21 / 3 76 62-0 Fax 0221 / 3 76 62-10 http:/www.pkv.de email: postmaster@pkv.de 2

Mehr

DR. MARC CHRISTOPH BAUMGART

DR. MARC CHRISTOPH BAUMGART DR. MARC CHRISTOPH BAUMGART RECHTSANWALT FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT RA Dr. Baumgart, Meierottostraße 7, 10719 Berlin Meierottostraße 7 10719 Berlin Telefon: 030 / 88 62 49 00 Telefax: 030 / 88 62 49 02

Mehr

Ausfüllanleitung. zum indikationsspezifischen Datensatz. für das strukturierte Behandlungsprogramm KHK

Ausfüllanleitung. zum indikationsspezifischen Datensatz. für das strukturierte Behandlungsprogramm KHK Ausfüllanleitung zum indikationsspezifischen Datensatz für das strukturierte Behandlungsprogramm KHK Stand der letzten Bearbeitung: 10-11-2014 Version 4.1 Anamnese- und Befunddaten Angina pectoris Bitte

Mehr

Behandlungsfehler. Pressekonferenz der Techniker Krankenkasse am 4. September 2002 in Berlin

Behandlungsfehler. Pressekonferenz der Techniker Krankenkasse am 4. September 2002 in Berlin Behandlungsfehler Was erwarten die Menschen? Was kann man tun? Wo gibt es Hilfe? Was muss sich ändern? Pressekonferenz der Techniker Krankenkasse am 4. September 2002 in Berlin Ausgangslage Valide Zahlen

Mehr

-> Wir können bei Ihnen alle Behandlungen mit aufwendigen Maßnahmen, Spezialgeräten und hochwertigen Materialien, entsprechend den Kriterien

-> Wir können bei Ihnen alle Behandlungen mit aufwendigen Maßnahmen, Spezialgeräten und hochwertigen Materialien, entsprechend den Kriterien Behandlungen auf Chip-Karte oder Rechnung? Seit dem 01.07.1999 haben leider nur noch die Freiwillig Versicherten in der Gesetzlichen Krankenkasse das Recht, sich bei ihrem Arzt und Zahnarzt als "Privatpatient"

Mehr

Elektronische Gesundheitsakten im Zeichen der elektronischen Gesundheitskarte. Dr. Frank Warda, Köln

Elektronische Gesundheitsakten im Zeichen der elektronischen Gesundheitskarte. Dr. Frank Warda, Köln Elektronische Gesundheitsakten im Zeichen der elektronischen Gesundheitskarte Dr. Frank Warda, Köln Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information Definition 1 Eine elektronische Gesundheitskarte

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen

GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen IT-Sicherheit Schaffen Sie dauerhaft wirksame IT-Sicherheit nach zivilen oder militärischen Standards wie der ISO 27001, dem BSI Grundschutz oder der ZDv 54/100.

Mehr

Bekanntmachung von Satzungsänderungen

Bekanntmachung von Satzungsänderungen Aushang vom 11.11. 25.11.2014 Bekanntmachung von Satzungsänderungen 18. Satzungsnachtrag der atlas BKK ahlmann vom 01.01.2010 Die Satzung der atlas BKK ahlmann vom 01.01.2010 wird wie folgt geändert: Artikel

Mehr

Informationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk

Informationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk Institut für Betriebsberatung des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks Frankfurter Straße 14, 63500 Seligenstadt Telefon (06182) 2 52 08 * Fax 2 47 01 Maler-Lackierer-Institut@t-online.de www.malerinstitut.de

Mehr

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie )

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie ) Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie ) in der Fassung vom 22. Januar 2004 veröffentlicht im Bundesanzeiger

Mehr

Internet/E-Mail: Was darf der Arbeitnehmer, was darf der Arbeitgeber?

Internet/E-Mail: Was darf der Arbeitnehmer, was darf der Arbeitgeber? Internet/E-Mail: Was darf der Arbeitnehmer, was darf der Arbeitgeber? Prof. Dr. Peter Wedde Vortrag auf der CeBIT am 20. März 2007 Wedde / d+a 2007 / Seite 1 Internet und E-Mail Moderne Arbeitsmittel mit

Mehr

WAS finde ich WO im Beipackzettel

WAS finde ich WO im Beipackzettel WAS finde ich WO im Beipackzettel Sie haben eine Frage zu Ihrem? Meist finden Sie die Antwort im Beipackzettel (offiziell "Gebrauchsinformation" genannt). Der Aufbau der Beipackzettel ist von den Behörden

Mehr

Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung

Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung Checkliste 2006 Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung Nach 4 Abs. 3 BDSG Bitte lesen Sie vorab die Ausführungen zu dem Thema Datenschutz/Datenerhebung. So kommen Sie durch

Mehr

zum Vertrag zur Integrierten Versorgung von Patienten mit der Diagnose Osteoporose im Rheinland gemäß 3 Abs. 5 Buchst. e

zum Vertrag zur Integrierten Versorgung von Patienten mit der Diagnose Osteoporose im Rheinland gemäß 3 Abs. 5 Buchst. e Der Prozess der Ausschreibung eines Versicherten aus diesem Vertrag kann von zwei Akteuren vorgenommen werden. Zum einen vom Vertragsarzt zum anderen von der Krankenkasse. In beiden Fällen muss eine Mitteilung

Mehr

Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen

Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von spy & track - Unternehmen Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen Die vorliegende Dokumentation umfasst eine kleine Auswahl von Webseiten, bei denen automatisch (ohne Benutzer vorab zu informieren oder

Mehr

Die Zukunft des Melderegisters in Sozialen Medien oder als Open Data?

Die Zukunft des Melderegisters in Sozialen Medien oder als Open Data? Die Zukunft des Melderegisters in Sozialen Medien oder als Open Data? Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein 12. Mai 2012 Anzusprechende Themen: Open Data vs. Meldegeheimnis Datenschutzrechtlich

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer

Mehr

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Publiziert in SWITCHjournal 1/2004 Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Dr. Ursula Widmer, Rechtsanwältin, Bern ursula.widmer@widmerpartners-lawyers.ch Die Nutzung von Internet

Mehr

Positive Dualität: PKV und GKV aus Sicht der Bevölkerung

Positive Dualität: PKV und GKV aus Sicht der Bevölkerung Aktuelle Ergebnisse zum Thema Unisex-Tarife Continentale-Studie 2012: Positive Dualität: PKV und GKV aus Sicht der Bevölkerung Eine repräsentative TNS-Infratest-Bevölkerungsbefragung der Continentale Krankenversicherung

Mehr

IMI datenschutzgerecht nutzen!

IMI datenschutzgerecht nutzen! Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit IMI datenschutzgerecht nutzen! Schulung zum Binnenmarktinformationssystem IMI, IT Dienstleistungszentrum Berlin, 6./11. Juni 2012 1 Warum

Mehr

K u n d e n. F r a g e b o g e n. für die Gütesiegel- verleihung. - ambulante Dienste -

K u n d e n. F r a g e b o g e n. für die Gütesiegel- verleihung. - ambulante Dienste - K u n d e n F r a g e b o g e n für die Gütesiegel- verleihung - ambulante Dienste - Der ambulante Dienst, durch den Sie betreut werden, hat bei mir die Verleihung eines Gütesiegels beantragt. Hierbei

Mehr

Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der. Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung

Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der. Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung Datenschutzbestimmung 1. Verantwortliche Stelle Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung Pieskower Straße

Mehr

1. Wohnort Deutschland...4. 1.2 Beschäftigter + Familienangehörige...4. 1.2.1 Beschäftigt in den Niederlanden (Grenzgänger)...4

1. Wohnort Deutschland...4. 1.2 Beschäftigter + Familienangehörige...4. 1.2.1 Beschäftigt in den Niederlanden (Grenzgänger)...4 1. Wohnort Deutschland...4 1.2 Beschäftigter + Familienangehörige...4 1.2.1 Beschäftigt in den Niederlanden (Grenzgänger)...4 1.2.1.1 Am 31.12.2005 in den Niederlanden pflichtversichert...4 1.2.1.2 Am

Mehr

Patienteninformation Ich bin schwanger. Warum wird allen schwangeren Frauen ein Test auf

Patienteninformation Ich bin schwanger. Warum wird allen schwangeren Frauen ein Test auf Patienteninformation Ich bin schwanger. Warum wird allen schwangeren Frauen ein Test auf Schwangerschaftsdiabetes angeboten? Liebe Leserin, dieses Merkblatt erläutert, warum allen Schwangeren ein Test

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Erwartungen der Techniker Krankenkasse an telemedizinische Anwendungen in der Klinik

Erwartungen der Techniker Krankenkasse an telemedizinische Anwendungen in der Klinik Erwartungen der Techniker Krankenkasse an telemedizinische Anwendungen in der Klinik Dipl. Soz.wiss. Heiner Vogelsang Techniker Krankenkasse Landesvertretung Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, 10. Februar

Mehr

Stammtisch Recklinghausen. Datenschutz gestern heute - morgen. Mark Spangenberg mark.spangenberg@googlemail.com

Stammtisch Recklinghausen. Datenschutz gestern heute - morgen. Mark Spangenberg mark.spangenberg@googlemail.com Stammtisch Recklinghausen Datenschutz gestern heute - morgen mark.spangenberg@googlemail.com Agenda 1. Was ist Datenschutz 2. Entstehung des Datenschutzes in Deutschland 3. Umsetzung / Organisation 4.

Mehr