Handbuch. Kanton Schaffhausen Erziehungsdepartement. Übertrittsverfahren Primarstufe Sekundarstufe I
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- Franka Jutta Siegel
- vor 7 Jahren
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1 Handbuch Kanton Schaffhausen Erziehungsdepartement Übertrittsverfahren Primarstufe Sekundarstufe I Ausgabe 2016
2 Inhalt 1 Informationsschrift für Erziehungsberechtigte 2 Überblick über das Verfahren 3 Termine im Übertrittsverfahren 4 Gesetzliche Bestimmungen 5 Link Vergleichsarbeiten 6 Link Formulare
3 1 Informationsschrift für Erziehungsberechtigte Seit dem 1. Januar 2010 übernimmt der Lehrmittelverlag des Kantons Zürich die Annahme von Bestellungen und die Auslieferung von Lehrmitteln an die Schaffhauser Schulen. Schriftliche Bestellung: Lehrmittelverlag des Kantons Zürich Räffelstrasse 32 Postfach 8045 Zürich Bestellung über Webshop: -Bestellungen: Fax Bestellungen: Telefonische Bestellungen und Anfragen: Montag bis Freitag 07:30 bis 17:30 durchgehend
4 2 Überblick über das Verfahren 2.1 Ablaufschema Primarklasse Primarklasse Realklasse 2.5 Übertrittsgespräche 2.6 Einigungsgespräche 2.7 Zuweisungsentscheid der Schulbehörde 2.8 Übertrittskommission 2.9 Rückmeldegespräche
5 2.1 Ablaufschema Termine 5. Klasse Orientierung über Übertrittsverfahren immer vor den 6. Klasse Orientierung über Sekundarstufe I immer vor den Übertrittsgespräch Primar Übertrittsgespräch Real 15. März 31. März Einigungsgespräch Primar Einigungsgespräch Real 29. März 05. April Zuweisungsentscheid der Kreisschulbehörde 13. April Eingabe / Rekurs an Übertrittskommission 30. April Rekurs an Erziehungsrat 15. Juni Zuweisungsentscheid
6 2.2 Fünfte Primarklasse Informationen an Eltern und Kinder Organisieren Sie zwischen den Sommer- und eine Elternzusammenkunft und orientieren Sie dabei über das Übertrittsverfahren. Dabei erläutern Sie den Eltern insbesondere den Ablauf des Verfahrens und die wichtigsten Termine die Beurteilungskriterien den Sinn von Vergleichsarbeiten die Entscheidungsfindung die Rechtsmittelverfahren Sorgen Sie dafür, dass die Eltern die 'Informationsschrift für Erziehungsberechtigte' betreffend das Übertrittsverfahren bis zu den erhalten. Eine detaillierte Orientierung über die Schularten der Sekundarstufe I ist im 6. Schuljahr vorgesehen. Beurteilung der Lernenden Im Rahmen des Übertrittsverfahrens lohnt es sich, bereits in den Elterngesprächen der 5. Klasse erste Standortbestimmungen durchzuführen. Seien Sie dabei aber vorsichtig mit prognostischen Aussagen. Denken Sie auch frühzeitig daran, dass Sie anlässlich des Übertrittsgesprächs in der 6. Klasse über genügend Materialien verfügen sollten, um den Eltern Ihren Zuweisungsvorschlag und Ihre Aussagen über die Leistungsentwicklung des Kindes dokumentieren zu können. Halten Sie Ihre gezielten Beobachtungen schriftlich fest. Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Feststellungen durch Vergleichsarbeiten (Klassencockpit) noch breiter abzustützen.
7 2.3 Sechste Primarklasse Beurteilung der Lernenden Erweitern Sie Ihre Beobachtungen aus der 5. Klasse, sodass Sie nach dem Jahreswechsel bereits eine grobe Beurteilung vornehmen und fundierte Zuweisungsgrundlagen vorlegen können. Führen Sie zu diesem Zweck weitere Vergleichsarbeiten durch. Orientierung Organisieren Sie noch vor den eine Elternzusammenkunft, an der Sie die Eltern orientieren über die Anforderungen und Voraussetzungen für die verschiedenen Schularten der Orientierungsstufe. Dabei werden Ihnen Lehrpersonen dieser Stufe gerne zur Verfügung stehen. Erinnern Sie dabei auch an die wichtigsten Punkte und Termine aus dem Übertrittsverfahren. Voraussichtliche Zuweisung Anfangs Januar melden Sie Ihrer Schulleitung die voraussichtlichen Übertritte Ihrer Klasse. Auch wenn die Zuweisungsentscheide bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen, benötigen die Schulleiter der abnehmenden Stufe bis zum 31. Januar möglichst genaue Zahlen bezüglich Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die Schularten der Sekundarstufe I. (Formular 'Voraussichtliche Schülerzahlen')
8 2.4 Erste Realklasse Orientierung Orientieren Sie die Eltern in geeigneter Form noch vor den Weihnachtsferien über die Möglichkeit eines Übertrittes in die Sekundarschule. Teilen Sie den Eltern schriftlich mit, dass allfällige Übertrittsabsichten noch vor den Sportferien kommuniziert werden müssen. Voraussichtliche Zuweisung Anfangs Januar melden Sie Ihrer Schulleitung voraussichtliche Austritte aus Ihrer Klasse. Auch wenn allfällige Entscheidungen betreffend Übertritt in die Sekundarschule bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen, benötigen die Schulleiter der abnehmenden Stufe bis zum 31. Januar möglichst genaue Zahlen bezüglich Zuweisungen aus der Realschule. (Formular 'Voraussichtliche Schülerzahlen') Verfahren Für Schülerinnen und Schüler, die für eine Zuweisung in die Sekundarschule in Frage kommen, gilt grundsätzlich das gleiche Verfahren wie in der Primarschule. Die Beobachtungszeit ist an den Realschulen um zwei Wochen länger und dauert maximal bis zum 31. März.
9 2.5 Übertrittsgespräche Die Elterngespräche für die Zuweisungsentscheide planen Sie zwischen den Sportferien und dem 15. März (Real bis zum 31. März) ein. In der Regel soll das betreffende Kind am Gespräch teilnehmen. Sollten Eltern der deutschen Sprache nicht mächtig sein, ist es in erster Linie Sache der Eltern, die Hilfe eines Dolmetschers oder einer Dolmetscherin zu organisieren. In besonderen Fällen bitten Sie die Schulbehörde, eine Übersetzerin oder einen Übersetzer beiziehen zu können. Führen Sie die Übertrittsgespräche in einem geeigneten Raum des Schulhauses durch und sorgen Sie für einen störungsfreien Ablauf. Für ein Zuweisungsgespräch benötigen Sie ungefähr 1 1½ Stunden. Planen Sie diese Gespräche so, dass für die Eltern keine Wartezeiten entstehen (keine Wartezimmersituation). Führen Sie pro Abend höchstens 2 3 Zuweisungsgespräche. Lassen Sie sich für diese Gespräche grundsätzlich nicht von den Eltern nach Hause einladen, selbst wenn dies gut gemeint ist, denn das könnte Sie unter Druck setzen. Beachten Sie, dass relevante Dokumente (Prüfungen und andere geeignete Schülerarbeiten...) bereitgehalten werden müssen. Ihre Äusserungen sollten gut durch entsprechendes Material dokumentiert werden. Eltern, Kind und Lehrperson können sich einigen Deckt sich Ihr Zuweisungsvorschlag mit der Meinung der Eltern, füllen Sie das Formular 'Zuweisungsentscheid' aus und lassen es von den Eltern unterschreiben. Eltern, Kind und Lehrperson können sich nicht einigen Wenn Sie sich mit den Eltern über die Zuweisung nicht einigen können, vereinbaren Sie ein zweites Gespräch (= Einigungsgespräch). Zu diesem Gespräch laden Sie das zuständige Schulbehördemitglied ein.
10 2.6 Einigungsgespräche Die Einigungsgespräche finden bis spätestens 29. März (Real 05. April) statt. In der Regel soll das betreffende Kind am Gespräch anwesend sein. Das Mitglied der Schulbehörde nimmt in beratendem Sinne am Gespräch teil. Beachten Sie, dass den Eltern alle relevanten Unterlagen (Prüfungen und weitere geeignete Schülerarbeiten...) offen dargelegt werden müssen. Beginnen Sie das Gespräch mit einer kurzen Zusammenfassung, weshalb beim Übertrittgespräch keine Einigung erzielt werden konnte. Eltern, Kind und Lehrperson können sich einigen Deckt sich Ihr Zuweisungsvorschlag mit der Meinung der Eltern, füllen Sie das Formular 'Zuweisungsentscheid' aus und lassen es von den Eltern und dem anwesenden Behördemitglied unterschreiben. Eltern, Kind und Lehrperson können sich nicht einigen Wenn Sie sich mit den Eltern über die Zuweisung nicht einigen können, füllen Sie das Formular 'Nichteinigung' aus und lassen es von den Eltern und dem Behördemitglied unterschreiben. Leiten Sie das Formular mit folgenden Unterlagen an die Kreisschulbehörde weiter: Zeugniskopien der 5. und 6. Klasse für Schülerinnen und Schüler aus der Realschule: Zeugniskopie der 1. Real einige relevante Schülerarbeiten kurze schriftliche Begründung der Lehrperson, weshalb keine Einigung erzielt werden konnte allfällige schriftliche Eingaben der Erziehungsberechtigten Bei allfälligen Rekursen werden diese Unterlagen auch von der Übertrittskommission verwendet.
11 2.7 Zuweisungsentscheid der Kreisschulbehörde Entscheid Die Kreisschulbehörde fällt bis spätestens 13. April auf Grund der ihr zur Verfügung stehenden Akten einen rekursfähigen Entscheid. Das unterzeichnete Formular 'Zuweisungsentscheid der Kreisschulbehörde' ist umgehend weiterzuleiten. Rekurse Im Rekursfall stellt die Kreisschulbehörde der Übertrittskommission bis spätestens 30. April folgende Unterlagen zu: Zeugniskopien der 5. und 6. Klasse für Schülerinnen und Schüler aus der Realschule: Zeugniskopie der 1. Real einige relevante Schülerarbeiten kurze schriftliche Begründung der Lehrperson, weshalb keine Einigung erzielt werden konnte Übertritte aus Privatschulen Übertritte aus Privatschulen werden nach der Verordnung des Erziehungsrates über Beförderung der Schüler wie folgt geregelt: Promotionsordnung Primar- und Orientierungsschule - 28
12 2.8 Übertrittskommission Die Übertrittskommission leitet und überwacht das Übertrittsverfahren und ist erste Rekursinstanz. Sie wird vom Erziehungsrat gewählt. Sie trifft den Zuweisungsentscheid nach eingehender Prüfung der Unterlagen und auf Grund eigener Abklärungen. Die Übertrittskommission setzt sich zusammen aus je einer Vertretung folgender Institutionen, bzw. Gruppen: Inspektorat der Primarschule (Vorsitz) Inspektorat der Sekundarstufe I Primarschule Realschule Sekundarschule Berufsschulen Eltern
13 2.9 Rückmeldegespräche Im Verlauf der Probezeit - in der Woche vor oder nach den - treffen sich die Lehrer der 1. Real- bzw. Sekundarklassen und die im vorangegangenen Schuljahr unterrichtenden Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer zu einer Rückmeldesitzung. Ziel des Treffens ist das gemeinsame Reflektieren der Zuweisungsentscheide. Dadurch soll eine Steigerung der Objektivität bei künftigen Zuweisungsverfahren erzielt werden. Die Organisation dieser Gespräche liegt bei den Lehrkräften der abnehmenden Stufe.
14 3 Termine im Übertrittsverfahren Termine Klassenlehrperson 5. Klasse... stellt den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern anlässlich einer Zusammenkunft das Übertrittsverfahren vor immer vor den Klassenlehrperson 6. Klasse orientiert Erziehungsberechtigte und Schülerinnen und Schüler über Anforderungen, Voraussetzungen und Möglichkeiten der verschiedenen Schultypen der Sekundarstufe I bietet zu diesem Zweck je eine Lehrperson der Sekundar- bzw. Realschule auf... meldet der Schulleitung die voraussichtliche Verteilung der Schülerinnen und Schüler der 6. Klassen (inkl. Kleinklassen) auf die Schularten der Sekundarstufe I für immer vor den bis 31. Januar das folgende Schuljahr... führt Übertrittsgespräche bis 15. März... führt Einigungsgespräche bis 29. März... meldet der Schulleitung allfällige 'Nichteinigungen' bis 29. März... erstellt Schülerüberweisungslisten bis 20. April... führt Rückmeldegespräche mit Lehrpersonen der abnehmenden Klassen 1 Woche vor/nach Klassenlehrperson 1. Real... meldet die voraussichtlichen Übertritte aus den bis 31. Januar 1. Realklassen in die Sekundarschule... führt Übertrittsgespräche bis 31. März... führt Einigungsgespräche bis 05. April... meldet der Schulleitung allfällige 'Nichteinigungen' bis 05. April... erstellt eine Schülerüberweisungsliste bis 20. April... führt Rückmeldegespräche mit Lehrpersonen der 1 Woche vor/nach ehemaligen 6. Klasse... führt Rückmeldegespräche mit der Lehrpersonen der abnehmenden Sekundarklasse 1 Woche vor/nach Klassenlehrperson 1. Sek... nimmt auf Anfrage der Lehrperson der 6. Klasse an einem Elternabend teil... führt mit den Lehrpersonen der abgebenden Klassen Rückmeldegespräche immer vor den immer 1 Woche vor/nach den
15 Schulleiter der Primarschule... meldet die voraussichtliche Verteilung der Schülerinnen und Schüler der 6. Klassen (inkl. Kleinklassen) auf die Schularten der Sekundarstufe I für das folgende Schuljahr... gewährleistet die Meldung allfälliger Nichteinigungen an die Kreisschulbehörde... meldet nach Berücksichtigung allfälliger Übertrittsentscheidungen der Kreisschulbehörde die Verteilung der Schüler auf die verschiedenen Schularten Schulleiter der Realschule... meldet die voraussichtlichen Übertritte von Schülerinnen und Schülern der 1. Klassen in die Sekundarschule... gewährleistet die Meldung allfälliger Nichteinigungen an die Kreisschulbehörde... meldet nach Berücksichtigung allfälligen Übertrittsentscheidungen der Kreisschulbehörde die Übertritte in die 1. Sekundarklasse Schulbehörde... delegiert auf Anfrage von Lehrpersonen hin eine Vertretung zu den Einigungsgesprächen... fällt nach allfälligen 'Nichteinigungen' die Zuweisungsentscheide... meldet die Zuweisungsentscheide an die Eltern, an die Vorsteher/Schulleiter der Primarschulen und Orientierungsschulen sowie an die Übertrittskommission bis 31. Januar bis 29. März bis 20. April bis 31. Januar bis 05. April bis 20. April bis 05. April bis 13. April bis 13. April Übertrittskommission... nimmt Rekurse entgegen bis 30. April... klärt Rekursfälle ab und meldet die Ergebnisse an bis 31. Mai Erziehungsberechtigte, Schulleiter und Schulbehörden Erziehungsrat... nimmt Rekurse entgegen bis 15. Juni... klärt Rekursfälle ab und meldet die Ergebnisse an Ende Juli Erziehungsberechtigte, Übertrittskommission, Schulleiter und Schulbehörden
16 4 Gesetzliche Bestimmungen Verordnung des Erziehungsrates über Zeugnisse, Prüfung und Beförderung der Schülerinnen und Schüler an den Primar- und den Orientierungsschulen Promotionsordnung Primar- und Orientierungsschule - SHR Vergleichsarbeiten Serviceplattform Bildung / Unterricht / Leistungsmessung 6 Formulare Serviceplattform Bildung / Unterricht / Beurteilen und Fördern / Übertrittsverfahren (Login als Lehrperson erforderlich) Übertrittskommission: Erziehungsdepartement Herrenacker Schaffhausen
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