LINGENFELD FREISBACH SCHWEGENHEIM LUSTADT WESTHEIM (PFALZ) WEINGARTEN (PFALZ)

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1 44. Jahrgang (140) Ausgabe 1/2016 Donnerstag, den 7. Januar 2016 Auch als Onlineausgabe unter FREISBACH LINGENFELD LUSTADT SCHWEGENHEIM WEINGARTEN (PFALZ) WESTHEIM (PFALZ) MIT DEN ORTSGEMEINDEN: FREISBACH LINGENFELD LUSTADT SCHWEGENHEIM WEINGARTEN (PFALZ) WESTHEIM (PFALZ)

2 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld Ausgabe 1/2016 i wichtiges auf einen blick Verbandsgemeindeverwaltung Verbandsgemeindeverwaltung Telefon: / Fax: / info@vg-lingenfeld.de + Internet: Für die rechtssichere kommunikation (signierte ) senden Sie Ihre bitte ausschließlich an die VPS-Mailadresse vg-lingenfeld@poststelle. rlp.de. Besuchen Sie auch unsere Internetseiten unter Im Formularcenter stehen Ihnen zahlreiche Informationen, Vordrucke und Formulare zur Verfügung. Über den Link rlpdirekt-bürgerservice auf unserer Internetseite erhalten Sie außerdem eine Vielzahl von Informationen zu allgemeinen Lebenssituationen, zu Themen und Dienstleistungen aus dem Behördenbereich. Das Amtsblatt steht auch als Onlineausgabe zur Verfügung. Näheres unter Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld: montags und dienstags bis Uhr und bis Uhr mittwochs (Dienstleistungstag) bis Uhr und bis Uhr donnerstags bis Uhr (nachmittags geschlossen) freitags (Dienstleistungsmittag) bis Uhr Das Sozialamt hat nur montags und mittwochs geöffnet! Das Standesamt hat wie folgt geöffnet: Telefon: / oder standesamt@vg-lingenfeld.de montags und dienstags bis Uhr und bis Uhr mittwochs bis Uhr bis Uhr (nur nach Vereinbarung) bis Uhr donnerstags bis Uhr (nachmittags geschlossen) freitags bis Uhr bis Uhr (nur nach Vereinbarung) Sprechzeiten des Ersten Beigeordneten Peter Beyer Gesprächstermine mit dem Ersten Beigeordneten der Verbandsgemeinde, Herrn Peter Beyer, können telefonisch vereinbart werden unter der Rufnummer / Sprechstunde des Bezirksbeamten der Polizeiinspektion Germersheim Mittwochs von bis Uhr im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 100, EG, Telefon: / bezirksbeamter@ vg-lingenfeld.de Das Informationszentrum Prävention des Polizeipräsidiums Rheinpfalz befindet sich in Ludwigshafen, Bismarckstraße 116. Telefon: 0621 / , Fax: 0621 / kdludwigshafen.praevention@polizei.rlp.de Polizeiinspektion Germersheim, Tel.: / 9580 Die Sprechstunde des Vollstreckungsbeamten findet jeweils mittwochs in der Zeit von bis Uhr oder nach Vereinbarung im Zimmer 310, 2. OG, statt. Telefondirektwahl: / , Telefaxdirektwahl: / und vgkasse@vg-lingenfeld.de Sprechstunde der Jugendpflegerin der Verbandsgemeinde Jeden Mittwoch von 16:30 bis 18:00 Uhr in Zimmer Nr. 109 in der Verbandsgemeindeverwaltung. Die Sprechstunde ist für Kinder, Jugendliche und Eltern gedacht. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, melden Sie sich bitte vorher telefonisch unter Tel. Nr / , Telefaxdirektwahl: / oder per Jugendpflege@vg-lingenfeld.de an. Die Sprechstunde der Gleichstellungsbeauftragten findet jeweils mittwochs in der Zeit von bis Uhr oder nach Vereinbarung im Zimmer 401 (Neubau) statt. Telefon: / , Telefaxdirektwahl: / und gleichstellungsbeauftragte@vg-lingenfeld.de Das Verbandsgemeindearchiv hat nur nach Vereinbarung geöffnet. Telefon: / , Telefaxdirektwahl: / und archiv@ vg-lingenfeld.de Elektronische Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Die elektronische Kommunikation mit der Verbandsgemeinde Lingenfeld erfolgt grundsätzlich formfrei, sofern nicht durch eine Rechtsvorschrift spezielle Formen vorgeschrieben sind. Für eine formfreie elektronische Kommunikation steht Ihnen die zentrale adresse info@vg-lingenfeld.de zur Verfügung. Weiterhin können natürlich auch an alle nachfolgenden funktionsbezogenen adressen sowie an alle auf dem Briefkopf der Verbandsgemeinde Lingenfeld bzw. der Verbandsgemeindewerke ausgewiesenen adressen formfreie Nachrichten und Mitteilungen gesendet werden. Fachbereich 1 - Organisation und Finanzen: organisation@vg-lingenfeld.de personal@vg-lingenfeld.de wahlen@vg-lingenfeld.de briefwahl@vg-lingenfeld.de homepage@vg-lingenfeld.de schiedsamt@vg-lingenfeld.de frauenbeauftragte@vg-lingenfeld.de gleichstellungsbeauftragte@vg-lingenfeld.de archiv@vg-lingenfeld.de tourismus@vg-lingenfeld.de buergerbus@vg-lingenfeld.de amtsblatt@vg-lingenfeld.de finanzen@vg-lingenfeld.de vgkasse@vg-lingenfeld.de Fachbereich 2 - Bauen und natürliche Lebensgrundlagen: bauen@vg-lingenfeld.de energiebeauftragter@vg-lingenfeld.de Fachbereich 3 - Bürgerdienste: ordnung@vg-lingenfeld.de soziales@vg-lingenfeld.de schulen@vg-lingenfeld.de standesamt@vg-lingenfeld.de jugendpflege@vg-lingenfeld.de bezirksbeamter@vg-lingenfeld.de seniorenbeauftragter@vg-lingenfeld.de behindertenbeauftragter@vg-lingenfeld.de hallenbad@vg-lingenfeld.de Fachbereich 4 - Kommunale Betriebe und Unternehmen: vgwerke@vg-lingenfeld.de zvwasser@vg-lingenfeld.de gewaesserschutzbeauftragter@vg-lingenfeld.de energieprojekte@vg-lingenfeld.de Homepage der Verbandsgemeinde Lingenfeld Die Homepage der Verbandsgemeinde Lingenfeld wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert und bei Bedarf auch mit neuen Inhalten ausgestattet. Neben dem Verwaltungs- und Geschäftsverteilungsplan der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld mit allen Ansprechpartnern sowie Telefondurchwahlen sind auch die funktionsbezogenen adressen der einzelnen Fachbereiche hinterlegt. Daneben stehen zahlreiche Formulare, Satzungen und Benutzungsordnungen sowie eine Vielzahl von Wahlergebnissen aus dem Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld im Bürgerservice zum Download bereit. Wir sind bemüht die Homepage ständig zeitnah zu aktualisieren und, soweit wie möglich, auch mit neuen Inhalten zu bereichern. Neben dem Amtsblatt mit dem wöchentlichen Veranstaltungskalender, das übrigens auch über unsere Homepage online eingesehen werden kann, soll die Homepage als weitere Quelle für Informationen aus dem Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld dienen. Besuchen Sie uns doch mal unter Sprechstunde des Schiedsamtes Die für das Gebiet der Verbandsgemeinde Lingenfeld bestellte Schiedsperson, Herr Josef Arnold, sowie die stellvertretende Schiedsperson, Herr Hans-Günter Besau, sind telefonisch unter der Rufnummer / (Verbandsgemeinde Lingenfeld) zu erreichen. Das Schiedsamt erreichen Sie auch unter der adresse schiedsamt@vg-lingenfeld.de. Gesprächstermine oder sonstige Angelegenheiten können mit den Schiedspersonen telefonisch oder per vereinbart werden. Sprechstunde des Seniorenbeauftragten Der für das Gebiet der Verbandsgemeinde Lingenfeld bestellte Seniorenbeauftragte, Herr Ulrich Lothringen, ist telefonisch unter der privaten Rufnummer / 430 zu erreichen. Gesprächstermine oder sonstige Angelegenheiten können mit dem Seniorenbeauftragten telefonisch oder per vereinbart werden. Stellvertreter ist Herr Peter Roth, der unter der privaten Telefonnummer / 4560 zu erreichen ist. Die Seniorenbeauftragten erreichen Sie auch unter der adresse seniorenbeauftragter@vg-lingenfeld.de Sprechstunde des Behindertenbeauftragten Der für das Gebiet der Verbandsgemeinde Lingenfeld bestellte Behindertenbeauftragte, Herr Werner Brodback, ist telefonisch unter der privaten Rufnummer / 4595 zu erreichen. Den Behindertenbeauftragten erreichen Sie auch unter der adresse behindertenbeauftragter@vg-lingenfeld.de. Gesprächstermine oder sonstige Angelegenheiten können mit dem Behindertenbeauftragten telefonisch oder per vereinbart werden. Alarmierung der Feuerwehren Notruf: 112 Feuerwehren im Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld: Wehrleiter Michael Koch, Telefon Bürgermeister Frank Leibeck, Telefon: / Freisbach Wehrführer Holger Karn, Telefon: Ortsbürgermeister Peter Gauweiler, Telefon: / 8991 Lingenfeld Wehrführer Mathias Deubig, Telefon (privat): / 3423 und / (dienstlich) Ortsbürgermeister Erwin Leuthner, Telefon: / 5601 oder / 92180

3 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld Ausgabe 1/2016 i wichtiges auf einen blick Lustadt Wehrführer Ralf Keller, Telefon: / 7443 Ortsbürgermeister Volker Hardardt, Telefon: / Schwegenheim Wehrführer Christoph Stoll, Telefon: / Ortsbürgermeister Peter Goldschmidt, Telefon: / 5658 Weingarten (Pfalz) Wehrführer Christoph Bexel, Telefon: Ortsbürgermeister Thomas Krauß, Telefon: / 6794 Westheim (Pfalz) Wehrführer Steffen Andres, Tel Ortsbürgermeisterin Inge Volz, Telefon: / 8168 Forstreviere Forstrevier Lustadt : Revierförster Herr Florian Korff, Tel , florian.korff@wald-rlp.de Zuständig für die Ortsgemeinden Lingenfeld, Lustadt, Weingarten (Pfalz) für den Bereich Oberwald und Westheim (Pfalz). Forstrevier Modenbach : Revierförster: Jürgen Render, Tel / Brennholz-Sprechstunde telefonisch von November bis März unter dieser Nummer immer dienstags von Uhr (außer Ferienzeiten). juergen.render@wald-rlp.de, zuständig für den Wald der Ortsgemeinden Freisbach, Schwegenheim und Weingarten (Bereich Lohwald). Krankentransporte Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Kreisverband Germersheim, Kreisgeschäftsstelle, Hans-Graf-Sponeck-Straße 33, Germersheim: Rettungsleitstelle (Rettungsdienst / Notarzt und Krankentransporte): (Notruf - ohne Vorwahl) Hausnotruf, mobiler Mittagstisch, Fahrdienste und Erste-Hilfe-Kurse: Telefon: / 2460 und Fax: / 8358 DRK Ortsverein VG Lingenfeld e.v., Tel / , Fax: 06344/ , info@drk-lingenfeld.de Rettungsdienste - Notarzt - Notrufe - Störungsdienste Polizei (Notruf - rund um die Uhr - ohne Vorwahl): 110 Feuerwehr (Notruf - rund um die Uhr - ohne Vorwahl): 112 Rettungsleitstelle (Notruf - rund um die Uhr - ohne Vorwahl): Giftnotrufzentrale Mainz: / oder / Schutzpolizeiinspektion Germersheim: / Zweckverband für Wasserversorgung Germersheimer Nordgruppe : 0172 / Verbandsgemeindewerke (Abwasser): 0172 / Stromentstörung: 0800 / Stadtwerke Germersheim GmbH - Erdgasversorgung nur für Lingenfeld: / Pfalzwerke Netz AG Ludwigshafen (Netzteam Edenkoben): / Pfalzgas GmbH (Entstörung Gas) - nur für Schwegenheim: 0800 / Thüga Energienetze GmbH: 0800 / Krankenhäuser Asklepios Südpfalzklinik Germersheim: / Klinikum Landau i.d. Pfalz SÜW: / Vincentiuskrankenhaus Landau i.d. Pfalz: / 17-0 Diakonissenkrankenhaus Speyer: / 22-0 St. Vincentiuskrankenhaus Speyer: / Stiftungskrankenhaus Speyer: / 18-0 BG Unfallklinik, Ludwigshafen: 0621 / Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Die ärztliche Notfalldienstzentrale für den Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld befindet sich in der Asklepios Südpfalzklinik Germersheim Telefon Montag, Dienstag und Donnerstag Uhr bis Folgetag Uhr Freitag Uhr bis Montag Uhr Mittwoch Uhr bis Donnerstag Uhr Feiertag Vortag Uhr bis Folgetag Uhr Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen wie starken Herzbeschwerden, Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen muss direkt der Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefordert werden. Zahnärztlicher Not- und Bereitschaftsdienst Samstag von 9.00 Uhr bis Uhr, Sonntag, von Uhr bis Uhr dienstbereit: Der zum Notfalldienst eingeteilte Zahnarzt ist auch außerhalb dieser Sprechstunden jederzeit bei dringenden Notfällen für Patienten erreichbar. Unter der nachstehenden Telefonnummer kann der Dienst habende Zahnarzt abgerufen werden: / Apothekenbereitschaftsdienst Unter 01805/ plus Postleitzahl kann die nächste Notdienstapotheke erfragt werden. Die Abfrage aus dem Festnetz kostet 0,14 Euro pro Minute, aus den Mobilnetzen maximal 0,42 Euro pro Minute. Der Notdienst beginnt immer um 8.30 Uhr und endet am folgenden Tag um 8.30 Uhr. Der Apothekenbereitschaftsdienst ist übrigens an JEDER APOTHEKE bekannt gemacht. Augenärztlicher Not- und Bereitschaftsdienst Zu erfragen über die Anrufbeantworter der Augenärzte in Germersheim: Dr. Stein (Telefon: / 76482) und Dr. Pintz (Telefon: / 3049). Pflegestützpunkte und Sozialstation Pflegestützpunkte Germersheim Der Pflegestützpunkt Germersheim berät zu allen Fragen rund um das Thema Alter, Krankheit, Behinderung und Pflege. Die Beratung ist kostenlos, individuell, neutral, unverbindlich und erfolgt unter Wahrung der Schweigepflicht. Pflegestützpunkt Germersheim Bismarckstr. 12, Germersheim Frau Ahilger / Frau Stepp / Frau Scheib / Freisbach Pflegestützpunkt Edenkoben-Herxheim-Offenbach Beratung für hilfe- und pflegebedürftige, kranke oder behinderte Menschen und deren Angehörige Herxheim, Käsgasse 15, Tel / oder Sprechzeiten: Montag bis Freitag nach telefonischer Vereinbarung Ökumenische Sozialstation Germersheim-Lingenfeld e.v. Lingenfeld, Lustadt, Schwegenheim, Weingarten (Pfalz) und Westheim (Pfalz) Ökumenische Sozialstation Germersheim-Lingenfeld e.v. (Ambulante-Hilfe-Zentrum), Telefon: / Sprechzeiten: Montag bis Freitag 9.00 bis Uhr (außer feiertags) und nach Vereinbarung Seelsorglicher Notdienst des katholischen Pfarrverbandes Germersheim Sie brauchen dringend seelsorgliche Hilfe und erreichen keine Seelsorgerin/ keinen Seelsorger vor Ort, dann wählen Sie den seelsorglichen Notdienst unter Tel. 0176/ Pro Familia Ortsverband Landau e.v., Zeppelinstraße 31 a, Landau i.d.pfalz, Telefon: / Familienbüro / Gemeinwesenarbeit der VG Lingenfeld Kostenloses Beratungsangebot und Sprechzeiten beim Familienbüro VG Lingenfeld, Lingenfeld, Hauptstraße 58, Rathaus 2. OG. Die für die Ortsgemeinden der VG Lingenfeld zuständige Ansprechpartnerin Frau Sonja Kauther, Dipl.-Sozialpädagogin, ist erreichbar unter der Mobilnummer: 0176/ , auch unter der adresse familienbuero-lingenfeld@sepia-speyer.de Gesprächstermine und Hausbesuche können individuell vereinbart werden. Soziales Warenhaus St. Christophorus Warenkorb Germersheim, Waldstraße 5 e, Germersheim, Tel / Marktleiterin: Frau Natascha Pelc, Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Donnerstag: Uhr; Dienstag und Freitag: Uhr. Migrationsberatung Fachdienst für Migration und Integration im Diakonischen Werk, Hauptstr. 1, Germersheim, Telefon: / Sprechzeiten: dienstags, mittwochs und donnerstags bis Uhr und bis Uhr und nach Vereinbarung. Frauenhäuser Frauenhaus in Landau i.d.pfalz, Telefon: / Frauenhaus in Speyer, Telefon: / Terra Mater Umwelt- und Tierhilfe Herrenlose Tiere nimmt die Terra Mater Umwelt- und Tierhilfe, Am Klärwerk 2, Lustadt, auf. Telefon / oder 0170/ oder / 8037.

4 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld Ausgabe 1/2016 Veranstaltungskalender i für den bereich der Verbandsgemeinde lingenfeld Lingenfeld Fr., Neujahrsempfang Goldberghalle 19:00 Uhr Lustadt Sa., Lyra; Schlachfest Sängerheim 12:00 Uhr So., Neujahrsempfang der Ortsgemeinde Schulturnhalle 17:00 Uhr Mi., Eltern-Kind-Café des Familienbüro der VG + Krabbelgruppe Lustadt Räumlichkeiten des Kindertreffs 15:30 Uhr Sa., MGV Liederkranz; Sängerball Sängerhalle im Oberdorf 20:00 Uhr Sa., Frostparty Motorradclub Lustadt e.v. Handkeesplatz ab 20:00 Uhr Schwegenheim Sa., SSV Schwegenheim; Knutfest Schützenhaus ab 16:00 Uhr Fr., Neujahrsempfang Bürgerhaus 19:00 Uhr Weingarten So., Landfrauen; Glühweinfest Lohwald ab 10:00 Uhr So., Neujahrsempfang der Ortsgemeinde 1. OG der Arena 17:00 Uhr Hallenbad Bewegung, Spaß und sportliches Schwimmen im Hallenbad Lingenfeld Wir bieten Ihnen das Programm Ihrer Wahl. Für die aktuellen AquaFit-Kurse sind noch wenige Plätze frei, welche nach Reihenfolge der Anmeldung bzw. Zahlung der Kursgebühr vergeben werden. Zielgruppe für diese angenehme und gelenk schonende Art der Bewegung im Wasser mit 7 unterschiedlichen Trainingsgeräten sind Spitzensportler, Menschen mit Gelenk schmerzen sowie Sportneueinsteiger. Durch die Besonderheit des Wassertrainings ist es diesen drei Gruppen sogar möglich, ihre individuelle Belastungsgrenze gemeinsam im Wasser auszutesten. Aquafit-Kursanmeldungen bitte unter Telefon: mit Sporttherapeut Mirko Fuchs abklären (Keine Informationen zu Schwimmkursen oder Öffnungszeiten!) Anrufe und Rückfragen bitten wir Sie auf die Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr bzw bis Uhr zu beschränken. Weiterführende Infos zur Badöffnung, Kursverlauf, Anmeldung usw. erhalten sie unter www. mfsport.de. Öffnungszeiten Hallenbad Lingenfeld AquaFit-Kurszeiten (Einlass 15 min. vor Kursbeginn) Montag 09:00-11:30 Uhr Badeschluss 11:00 Uhr Montag Donnerstag Freitag 10:00-10:45 Uhr Wassergymnastik (kostenlos) 18:10-18:55 Uhr 19:25-20:10 Uhr 17:00-17:45 Uhr 15:00-18:00 Uhr Badeschluss 17:30 Uhr 19:10-19:55 Uhr 20:20-21:05 Uhr - Dienstag 15:00-21:30 Uhr Badeschluss 21:00 Uhr 20:10-20:55 Uhr :00-18:45 Uhr Wassergymnastik (kostenlos) 19:00-19:45 Uhr Wassergymnastik (kostenlos) Mittwoch 15:00-17:00 Uhr Kinder-Spielenachmittag / Badeschluss 17:00 Uhr 17:00-19:30 Uhr Seniorenschwimmen 17:30-18:00 Uhr Wassergymnastik (kostenlos) 19:00-19:30 Uhr Wassergymnastik (kostenlos) 19:30-21:30 Uhr Allgemein / Badeschluss 21:00 Uhr Donnerstag 15:00-17:00 Uhr Kinder-Spielenachmittag / Badeschluss 17:00 Uhr 17:00-20:00 Uhr Allgemein / Badeschluss 19:30 Uhr 18:00-18:45 Uhr Wassergymnastik (kostenlos) Schwimmkurse veranstaltet Schwimm-Meister Wolfgang Bolz. Bei weiteren Fragen zu Kursen und Zeiten wählen Sie bitte die Telefonnummer: (Mo - Do ab 15:00 Uhr).

5 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld Ausgabe 1/2016 Impressum Herausgeber: Auflage: Redaktion: Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld Hauptstraße 60, Lingenfeld Postfach 12 61, D Lingenfeld Telefon: / Telefax: / info@vg-lingenfeld.de VPS-Mail für die rechtssichere kommunikation: vg-lingenfeld@poststelle.rlp.de Internet: Exemplare Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld Telefon: / (montags bis freitags von bis Uhr) amtsblatt@vg-lingenfeld.de Textbeiträge (auch Bilder) können nur noch über ein vom LINUS-Wittich-Verlag bereitgestelltes Content-Management-System (CMS) übermittelt werden. Für die Nutzung dieses Systems wird lediglich ein bestehender Internetanschluss sowie ein Personalcomputer (PC), Laptop oder sonstiger internetfähiger Tablet-PC mit Internetbrowser benötigt. Die Bedienung ist leicht erlernbar; es werden keinerlei Computer- oder Softwarekenntnisse benötigt. Eine entsprechende Anleitung finden Sie auf unserer Homepage unter archiv Informationen/ Häufig gestellte Fragen (FAQ). Sofern Artikel und Berichte für das Amtsblatt ausnahmsweise (z.b. Veranstaltungskalender) in digitalisierter Form per an uns übermittelt werden, sind diese ausschließlich an die adresse amtsblatt@vg-lingenfeld.de zu senden. Rechtlicher Hinweis nach 3 a des Verwaltungsverfahrensgesetz ( 3 a Bundesverwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit 1 Absatz 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) und dem Landesgesetz zur Förderung der elektronischen Kommunikation): Im Zusammenhang mit der Annahme rechtserheblicher Anträge und Erklärungen via elektronischer Post, insbesondere der Annahme verschlüsselter oder signierter elektronischer Post, sowie der Nutzung bzw. Übersendung von Dateiformaten und/oder Dateianhängen bitten wir Sie, die Hinweise im Impressum auf unserer Homepage unter www. vg-lingenfeld.de zu beachten, soweit hier nichts anderes regelt ist. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass die Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld als Herausgeber des Amtsblattes keine Gewähr dafür übernimmt, dass die Systeme zur Entgegennahme der von Ihnen übermittelten s und Daten im Rahmen des Content-Management-System (CMS) technisch stets zur Verfügung stehen. Schadensersatzansprüche gegen die Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gelten die allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, Europaallee 2, Föhren Telefon: / ; Telefax: / Internet: Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld; verantwortlich für Nachrichten, Hinweise und Mitteilungen: Jens Hinderberger, Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld; verantwortlich für den Anzeigenteil: Klaus Wirth, Verlag + Druck Linus Wittich KG, Föhren. Layout der Titelseite: Ralf Müller, Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld. Erscheinungsweise: wöchentlich, donnerstags Redaktionsschluss: grundsätzlich montags, Uhr In Kalenderwochen mit gesetzlichen Feiertagen gilt ein vorverlegter Redaktionsschluss, der rechtzeitig im Amtsblatt bekannt gemacht wird. Für die Veröffentlichung von Nachrichten, Mitteilungen und Hinweisen gelten die von der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld aufgestellten Richtlinien, die in regelmäßigen Abständen im Amtsblatt veröffentlicht werden und auf unserer Homepage zum Download bereitstehen. Für eingesandte Manuskripte, Texte und Bilder besteht keine Gewähr für eine Rücksendung. Anzeigenannahme: Ullmer & Brüggemann OHG Spanierstr. 70, Essingen Telefon: 06347/972080, Telefax: 06347/ , info@u-b-werbung.de Private Anzeigen sind kostenpflichtig. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Zustellung: Die Zustellung erfolgt durch den Verlag unentgeltlich an alle Haushalte im Verbandsgemeindegebiet. Einzelstücke können über den Verlag zum Preis von 0,50 bezogen werden. Bei Zustellreklamationen wenden sie sich bitte an den Verlag unter Telefon 06502/ , -336, -713 und -716 oder per vertrieb@ wittich-foehren.de Bei Nichterscheinen und/oder Nichtlieferung ohne Verschulden der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld und/oder des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störungen des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen die Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld oder den Verlag. Gemäß 9 Abs. 4 des Landesmediengesetzes für Rheinland-Pfalz vom wird darauf hingewiesen, dass Gesellschafter des Verlages und der Druckerei letztlich sind: Edith Wittich-Scholl, Michael Wittich, Georgia Wittich- Menne und Andrea Wittich-Bonk. Verbandsgemeinde lingenfeld Amtliche Bekanntmachungen Richtlinien über die Veröffentlichung von Artikeln im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld Die Verbandsgemeinde Lingenfeld als Herausgeber des Amtsblattes erlässt die nachfolgenden Richtlinien im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Artikeln und Beiträgen im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld. Die Richtlinien können durch die Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld jederzeit angepasst oder geändert werden. Maßgeblich sind stets die Richtlinien, die zum Zeitpunkt der Zusendung bzw. Veröffentlichung im Amtsblatt auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Lingenfeld veröffentlicht sind. In regelmäßigen Abständen werden die Richtlinien auch in der Print-Ausgabe des Amtsblattes veröffentlicht. Die Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld ist nicht verpflichtet, die Einsender von Artikeln und Beiträgen im Falle der Änderung bzw. Anpassung der Richtlinien hierauf explizit hinzuweisen. Die nachstehenden Richtlinien gelten für alle Vereine, Verbände und Institutionen im Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld, die Artikel und Beiträge für das Amtsblatt veröffentlichen. Vereine, Verbände und sonstige Institutionen außerhalb der Verbandsgemeinde Lingenfeld können grundsätzlich nur im Rahmen einer kostenpflichtigen Anzeige (vgl. Nr. 9) Beiträge und Artikel für das Amtsblatt veröffentlichen. Welche Artikel bzw. Beiträge unter der Rubrik Was sonst noch interessiert veröffentlicht werden, entscheidet die Redaktion des Amtsblattes der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld in eigener Verantwortung: insoweit besteht keinerlei Rechtsanspruch auf Veröffentlichung. 1. Redaktionsschluss ist grundsätzlich immer montags Uhr. In Kalenderwochen mit gesetzlichen Feiertagen gilt ein vorverlegter Redaktionsschluss, auf den im Amtsblatt rechtzeitig hingewiesen wird. 2. Die Artikel sind ausnahmslos über das volldigitale CMS-Verfahren zu übermitteln. Für die Nutzung dieses Systems (CMS = Content Management System) wird lediglich ein bestehender Internetanschluss sowie ein Personalcomputer (PC), Laptop oder sonstiger internetfähiger Tablet-PC mit Internetbrowser benötigt. Die Bedienung ist leicht erlernbar, es werden keinerlei spezielle Computeroder Softwarekenntnisse benötigt. Eine Anleitung ist als Anhang beigefügt. Die Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld ist nicht verpflichtet Artikel bzw. Beiträge, die ihr außerhalb des CMS-Verfahrens zugesandt werden (z.b. in schriftlicher Form per Brief, Fax oder ) zu veröffentlichen. 3. Vereine, Verbände und sonstige Institutionen erhalten grundsätzlich nur einen Zugang zum CMS-Verfahren. Sofern mehrere Personen eines Vereins, eines Verbandes oder einer Institution Artikel bzw. Beiträge für das Amtsblatt verfassen, muss die Zugangsberechtigungen intern abgestimmt werden. 4. Um die Aktualität des Amtsblattes zu wahren, ist es nicht möglich, Artikel gleichen Inhalts mehrmals zu veröffentlichen. Berichte gleichen Inhalts werden nur ein einziges Mal veröffentlicht. Kurze Veranstaltungshinweise sind grundsätzlich nur im Rahmen des Veranstaltungskalenders (vgl. Nr. 7) möglich. 5. Falls den Berichten Fotos beigefügt bzw. angehängt werden, kann pro Bericht nur ein Foto veröffentlicht werden. Dabei muss das Foto einen konkreten Bezug zum Verein, dem Verband oder der Institution bzw. zu der Aktivität haben. Fotos mit allgemeinem Aussagecharakter werden grundsätzlich nicht veröffentlicht. 6. Bei der Berichterstattung ist darauf zu achten, dass der Grundsatz der Neutralität gewahrt ist. Es ist unzulässig, das Amtsblatt zur Verfolgung persönlicher Interessen oder für politische Zwecke zu benutzen (u.a. Leserbriefe). Meinungsäußerungen, welche verletzend sind und/oder nach einer Gegendarstellung verlangen oder verlangen könnten oder politische Inhalte haben bzw. politische Äußerungen darstellen oder augenscheinlich sein könnten, sind nicht gestattet. Glückwünsche der Vereine, Verbände und Institutionen, Nachrufe o.ä. (z.b. an Weihnachten, zu Ostern, zum Jahreswechsel oder anlässlich eines runden Geburtstages eines Mitgliedes) werden generell nicht veröffentlicht. In diesen Fällen handelt es sich um kostenpflichtige Privatanzeigen (vgl. Nr. 9).

6 Auch als Onlineausgabe unter Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld Ausgabe 1/2016 Ihr redaktioneller Beitrag in CMSweb per Internet übermitteln 1 Bitte rufen Sie folgende Seite in Ihrem Internetbrowser auf: cms.wittich.de 6 Ihre Anmeldung bei CMSweb Bitte melden Sie sich an, um für Ihren Ort zu schreiben, für den Sie registriert sind. 2 Klicken Sie auf den Button Noch nicht registriert? CMSweb ist das Redaktionssystem von LINUS WITTICH. Hier können Sie Artikel schreiben und in Ihrem Mitteilungsblatt und bei localbook veröffentlichen. Noch nicht registriert? Kennwort vergessen? 7 Wählen Sie eine Rubrik und ein Erscheinungsdatum aus. Die Felder Ort und Interessengebiet müssen ausgewählt werden, haben aber zurzeit noch keine Funktion. (Es ist egal was Sie dort anwählen, da diese Felder nocht nicht vollständig eingepflegt sind. ) Klicken Sie dann auf Artikel schreiben. 3 Wählen Sie einen Ort/Stadtteil für den Sie sich registrieren möchten AMTSBLATT DER VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD 4 Wählen Sie nun eine Rubrik aus, für die Sie einen Artikel schreiben möchten. Lingenfeld - amtlich - Gemeindebücherei Lingenfeld - amtlich - Juzze Lingenfeld Lingenfeld - amtlich - Sprechstunden des Ortsbürgermeisters Lingenfeld - Kirchliche Mitteilungen - katholisch Lingenfeld - Kirchliche Mitteilungen - protestantisch Lingenfeld - Kirchliche Mitteilungen - Sonstiges Lingenfeld - Nachrichten und Hinweise - Sonstiges 8 Geben Sie Ihre Überschrift und Ihren Artikel ein. Titel: Lingenfeld / Amtsblatt der VG Lingenfeld Rubrik: Veranstaltungska lender Erscheinungsdatum: Ort: Lingenfeld 5 Geben Sie danach Ihre - Adresse an (die gleichzeitig als Benutzername dient). Wählen Sie nun ein Passwort aus (mindestens 6 Zeichen lang) und registrieren Sie sich mit Ihren persönlichen Angaben (wir geben Ihre Daten selbstverständlich nicht an Dritte weiter). Amtliche Lingenfeld Es müssen alle Felder mit * ausgefüllt werden. Anschließend klicken Sie bitte auf den Button Registrieren. Die Registrierung ist nur beim ersten Mal erforderlich und bis auf weiteres gültig. 9 In der Artikelvorschau bekommen Sie Ihren Artikel nochmals angezeigt. Setzen Sie die beiden Haken für die AGB s klicken Sie dann auf Artikel Versenden. Anschließend erhalten Sie eine Mail die Ihre Registrierung bestätigt. Sobald Sie freigeschaltet wurden erhalten Sie nochmals eine . VG Lingenfeld in Kooperation Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Föhren, Europaallee 2 (Industriepark Region Trier) Postfach 11 54, Föhren info@wittich-foehren.de

7 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld Ausgabe 1/ Pro Bericht wird durch die Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld eine Höchstzeichenanzahl vorgegeben, die grundsätzlich nicht überschritten werden darf. Die Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld behält sich ausdrücklich vor Artikel bzw. Beiträge entsprechend zu kürzen und zwar auch dann, wenn die Höchstzeichenanzahl noch nicht überschritten ist. 8. Kurze Ankündigungen von Veranstaltungen innerhalb der Verbandsgemeinde Lingenfeld werden grundsätzlich nur im Rahmen des Veranstaltungskalenders veröffentlicht. Auf eine Veranstaltung kann bis zu zweimal im Veranstaltungskalender hingewiesen werden. Die Ankündigungen sind ausschließlich an die adresse amtsblatt@vg-lingenfeld.de zu richten; eine Übermittlung im Rahmen des CMS-Verfahrens (vgl. Ziffer 2) ist nicht möglich. 9. Artikel von Vereinen, welche in mehreren Orten der Verbandsgemeinde Mitglieder haben bzw. die sich über mehrere Orte erstrecken, können ihre Beiträge nur jeweils unter einem einzigen Ort oder unter der Verbandsgemeinde veröffentlichen (Beispiel: Hat der Verein XY in Lingenfeld, Westheim und Schwegenheim Mitglieder, so kann der Artikel entweder nur unter Lingenfeld oder Westheim oder Schwegenheim veröffentlicht werden. Alternativ wäre auch eine Veröffentlichung nur unter der Verbandsgemeinde möglich. 10. Private Anzeigen sind kostenpflichtig und können ausschließlich bei der im Impressum angegebenen Stelle (nicht bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld) aufgegeben werden. Hierbei gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die jeweils gültige Preisliste der dort genannten Stelle. 11. Enthält ein zu veröffentlichender Artikel bzw. Beitrag für das Amtsblatt auch personenbezogene Daten (z.b. Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer), so ist ausschließlich der Verfasser des Artikels dafür verantwortlich, dass die Einwilligung des Betroffenen gemäß 4 a BDSG vorliegt bzw. eingeholt wird. Die Verbandsgemeinde Lingenfeld als Herausgeber des Amtsblattes ist hierfür nicht verantwortlich. Die gegenüber dem Verfasser abgegebene Einwilligung bezieht sich auch auf die Einwilligung zur Veröffentlichung der Amtsblätter als Online-Ausgabe im Internet unter Eine nicht erteilte Einwilligung kann grundsätzlich nur einheitlich, d.h. für die Print- und Onlineausgabe abgegeben werden. Der Verfasser eines Artikels bzw. Beitrags hat den Betroffenen auf diese Regelung ausdrücklich hinzuweisen und erklärt sich mit der Zusendung seines Artikels bzw. Beitrags zur Veröffentlichung im Amtsblatt (Druck- und Online-Ausgabe) hiermit ausdrücklich einverstanden. Bei Rückfragen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von personenbezogenen Daten wenden Sie sich bitte vorrangig an die Vereine, Kirchen, Verbände und sonstigen Institutionen bzw. deren Verfasser von Artikeln und Berichten. Die Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld als Herausgeber des Amtsblattes ist für hierfür grundsätzlich nicht verantwortlich. 12. Im Übrigen sind die gesetzlichen Bestimmungen u.a. der Gemeindeordnung, des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, das Urhebergesetz, das Landespressegesetz und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie die Hinweise im Impressum des Amtsblattes zu beachten. Im Einzelfall behält sich die Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld als Herausgeber des Amtsblattes ausdrücklich weitere Vorgaben und Einschränkungen für die Veröffentlichung von Berichten und Artikeln im Einzelfalle vor. 13. Die Amtsblattredaktion ist erreichbar unter der Telefondurchwahl / , der PC-Faxdurchwahl / , der zentralen Faxnummer / oder unter der adresse amtsblatt@vg-lingenfeld.de. 14. Eine direkte Zusendung der Berichte an den Verlag ist nicht gestattet. Artikel oder Berichte die direkt an den Verlag gesandt werden, werden unabhängig davon, ob sie den Richtlinien entsprechend oder nicht, keinesfalls veröffentlicht. Der Verlag ist über diese Vorgehensweise unserseits entsprechend unterrichtet. Bei Fragen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Artikeln für das Amtsblatt oder das eingesetzte CMS-Verfahren wenden Sie sich bitte an die zuständigen Bediensteten unter der Telefonnummer / oder per an amtsblatt@vg-lingenfeld.de. Umwelt-Informationen der Verbandsgemeinde Lingenfeld Wohin mit den Abfällen? Das gehört in die grüne Tonne: Unverschmutzte Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte, Papiertüten, Papierschachteln, Pappe, Packpapier, Bücher, Kataloge, Formulare usw. Das gehört nicht in die grüne Tonne: Verschmutztes Papier, Kunststoff- und metallbeschichtetes Papier, Stanniol, Milch- und Safttüten, Windeln. Das gehört in den gelben Sack : Verkaufsverpackungen aus Metallen: Konserven- und Getränkedosen, Verschlüsse, Alu-Schalen, Alu-Deckel, Alu-Folien. Kunststoffen: Tragetaschen, Beutel, Einwickelfolie, Kunststoff-Flaschen von Spül-, Wasch- und Körperpflegemitteln, Becher von Milchprodukten, Margarine, Farbeimer mit grünem Punkt etc. Verbundstoffen: Saft- und Milchkartons, Vakuumverpackungen. Das gehört nicht in den gelben Sack : Stark verschmutzte und nicht entleerte Verpackungen Organische Abfälle Küchenabfälle und Gartenabfälle: Alle verrottbaren Küchen- und Gartenabfälle sind Grundlage für einen hochwertigen Kompost. Damit erhalten Sie einen natürlichen Bodenverbesserer. Sperriger Heckenschnitt: Sperriger Heckenschnitt in einer Länge von 0,5 bis 2 m (gebündelt) wird an separaten Terminen abgefahren, die dem Abfallkalender des Landkreises entnommen werden können. Sperriger Heckenschnitt wird auch ganzjährig im Wertstoffhof Westheim entgegengenommen. Altkleider: Sammlungen durch Organisationen (DRK); die Termine werden in der Presse bekannt gegeben. Altkleider können auch über den Restmüll entsorgt werden. Altreifen: Die Altreifen werden von Reifenhändlern entgegengenommen oder können gegen eine Gebühr im Wertstoffhof Westheim abgegeben werden. Autobatterien: Rücknahmeverpflichtung der Händler, in Ausnahmefällen Entsorgung bei der halbjährlichen Sammlung von Problemmüll oder Ablieferung bei der stationären Problemsammelstelle des Landkreises, bei der Firma SITA Süd GmbH in Rülzheim. Batterien, Knopfzellen a) Rücknahmeverpflichtung der Händler, b) Sammelbehälter bei der Realschule Plus Lingenfeld-Lustadt, Standort Lingenfeld, Schillerstraße 10, Lingenfeld, c) Sammelbehälter bei der Grundschule Lustadt, Schulstraße 7, Lustadt, Altmedikamente: Entsorgung über die Restmülltonne. Die Medikamente möglichst in Plastiktüten, um einem evtl. Missbrauch durch Kinder vorzubeugen. Altöl: Abgabe bei der Altölannahmestelle des Landkreises bei Fa. SITA Süd GmbH in Rülzheim (bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Problemmüllannahmestelle) sowie bei allen Ölverkaufsstellen (Rücknahmeverpflichtung). CDs und DVDs: Aufgestellte Sammelkartons beim Wertstoffhof Westheim und in der Realschule Plus sowie der Grundschule in Lingenfeld. Elektrogeräte einschließlich Kühlgeräte und Fernseher, Rührgerät, Kaffeemaschine, Staubsauger usw. aus Privathaushalten: können bei der Sperrmüllabfuhr bereitgestellt werden oder zum Wertstoffhof Westheim gebracht werden (kostenlose Annahme). Öffnungszeiten des Wertstoffhofs: Mo. - Fr Uhr und Uhr, Sa Uhr. Tel: 07274/ Letzte Anlieferungsannahme 15 Minuten vor Betriebsende! Styropor: Kleine, weiße, saubere Mengen an Verpackungsstyropor bitte in einen separaten gelben Sack füllen (da sonst Verschmutzungsgefahr). Große Mengen von sauberem, einwandfreiem Styropor (Verpackungsmaterial von Fernsehern usw.) können beim Wertstoffhof Westheim abgeliefert werden (Öffnungszeiten siehe Elektrogeräte ). Sperrmüll: Zweimal jährlich kostenlos. Mit dem neuen Service Sperrmüll auf Abruf und wie gewohnt zu einem festen Termin nach dem Abfallkalender. Unbelasteter Bauschutt (Steine, Ziegel, kleinere Betonbrocken, Mörtel): Wertstoffhof Westheim oder bei größeren Mengen Firma Freyer GmbH, Bauschuttrecycling, Philippsburger Str. 3, Germersheim, Tel , Mo. - Fr Uhr Problemabfälle, z.b. Farben, Lacke, Lösungsmittel, Haushaltschemikalien, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, nicht vollständig entleerte Spraydosen sowie Pflanzenschutzmittel, Auch alte und defekte Kleinelektrogeräte werden als Bürgerservice am Problemmüllfahrzeug angenommen. Standorte und Termine des Problemmüllfahrzeuges sind im Abfallkalender zu finden oder im Internet unter unter der Rubrik Problemmüll. Abgabe außerdem bei der Firma SITA Süd GmbH in Rülzheim, Mozartstr. 27, zu folgenden Öffnungszeiten: Mo. - Fr Uhr und Uhr, Sa Uhr Restmüll Alle nicht vorstehend aufgeführten Haushaltsabfälle werden regelmäßig mit der grauen Mülltonne nach Müllkalender entleert. Sofern die graue Tonne nicht für den Restmüll ausreicht, können rote Müllsäcke gegen eine Gebühr von 3,80 Euro pro Stück bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld (Telefonzentrale) käuflich erworben werden.

8 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld Ausgabe 1/2016 Infos zum Thema Müll: Kreisverwaltung, Fachbereich Abfallwirtschaft, 17er-Straße 1, Germersheim, im Internet unter sowie bei der Fa. SITA Süd GmbH in Rülzheim, Tel / Zweckverband für Wasserversorgung Germersheimer Nordgruppe Trinkwasseranalyse Detaillierte Informationen zur Trinkwasseranalyse in der Verbandsgemeinde Lingenfeld finden Sie auf der Homepage der Verbandsgemeinde Lingenfeld, Rubrik Werke & Zweckverband, unter Trinkwasser - Trinkwasseranalysen. Der Wasserhärtebereich in der Verbandsgemeinde Lingenfeld Im gesamten Versorgungsgebiet des Zweckverbandes für Wasserversorgung Germersheimer Nordgruppe, also im Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld und in der Ortsgemeinde Zeiskam, wird das Trinkwasser dem Härtebereich Hart (im Mittel 2,6 Millimol Calciumcarbonat je Liter) zugeordnet. Dies entspricht im Mittel 14,5 Grad deutscher Härte. Die Abnehmer werden gebeten, die Waschmitteldosierung nach der auf der Verpackung aufgedruckten Empfehlung zu wählen, um eine Überlastung des Wassers zu vermeiden. Austausch der Wasseruhren im Verbandsgemeindegebiet In allen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde werden im Laufe der nächsten Wochen die Wasserzähler, deren Eichzeit abgelaufen ist, von den Arbeitern des Zweckverbandes für Wasserversorgung Germersheimer Nordgruppe kostenlos ausgetauscht. Wir bitten die Hausbewohner, die Wasserzähler frei zu halten und den Arbeitern des Wasserzweckverbandes ungehinderten Zutritt zu gewähren. Grundstückseigentümer: Namensänderung, Wohnungswechsel, Eigentumswechsel usw. Aus wiederholtem Anlass möchten wir die Grundstückseigentümer darauf hinweisen, dass jegliche Änderungen wie Namensänderung, Wohnungswechsel, Eigentumswechsel usw. dem Zweckverband Germersheimer Nordgruppe bzw. den Verbandsgemeindewerken gesondert mitzuteilen sind. Die Annahme, dass das Einwohnermeldeamt oder das Standesamt in unserem Hause die Änderungsdaten weiterleiten, ist falsch. Aus Datenschutzgründen dürfen die dort gespeicherten Daten anderweitig nicht verwendet werden. Wir bitten um Beachtung und bedanken uns im Voraus für Ihre Mithilfe. Bei einem Schadensfall, Rohrbruch oder Defekt der Wasserzuleitung, der nach Feierabend oder an einem Wochenende auftritt, rufen Sie bitte die Telefonnummer an. Hinweis: Gemäß 18 der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung des Zweckverbandes für Wasserversorgung Germersheimer Nordgruppe vom haftet der Grundstückseigentümer für Beschädigungen jeder Art an dem Wasserzähler. Er ist verpflichtet, den Wasserzähler vor Oberflächenwasser, Grund- und Schmutzwasser sowie vor Frost zu schützen. Das Entfernen der Plomben ist verboten, jegliche Beschädigungen und Störungen sind dem Zweckverband für Wasserversorgung Germersheimer Nordgruppe bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, Zimmer 209, Telefon-Nr , unverzüglich mitzuteilen. Wir weisen außerdem darauf hin, dass das Verlegen einer Wasserhausanschlussleitung in einem Neubau sowie die Montage des Wasserzähleranschlussbügels und des Ein- und Ausgangsventils nur von den Arbeitern des Wasserzweckverbandes und nicht vom Installationsmeister ausgeführt werden darf. Wirtschaftsprüfung 2014 Die Verbandsversammlung hat aufgrund des 27 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für Rheinland-Pfalz in seiner Sitzung am den Jahresabschluss für das Wasserwerk des Zweckverbandes für Wasserversorgung Germersheimer Nordgruppe, Lingenfeld zum , festgestellt. Der Bestätigungsvermerk (gemäß 322 HGB) der Wirtschaftsprüfer lautet wie folgt: Ich habe den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Wasserwerkes des Zweckverbandes für Wasserversorgung Germersheimer Nordgruppe für das Geschäftsjahr vom bis geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebes. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Ich habe meine Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und 89 GemO Rheinland-Pfalz unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanzund Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung des Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet. Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Ludwigshafen/Rhein, den 21. August 2015 Dr. Mario Burret, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum mit Lagebericht, dem Bestätigungsbericht und dem Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers liegt in der Zeit vom während der Dienststunden in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, Zimmer 202, öffentlich aus. Lingenfeld, den 17. Dezember 2016 Der Vorsteher Leibeck Frank Aus der Niederschrift über die Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Wasserversorgung Germersheimer Nordgruppe am Öffentlicher Teil Nr. 1: Beratung des Jahresabschlusses des Zweckverbandes für Wasserversorgung Germersheimer Nordgruppe zum a) Feststellung des Jahresabschlusses b) Verwendung des Jahresgewinns/-verlustes Anstehende Fragen der Vertreter wurden beantwortet. Nach kurzer Beratung fasst die Verbandsversammlung einstimmig folgenden Beschluss: Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss zum mit einem Jahresgewinn von insgesamt ,03 fest. Der Jahresgewinn des Betriebszweiges -Wasserversorgung- in Höhe von ,10 wird der allgemeinen Rücklage zugeführt. Der Jahresverlust des Betriebszweiges -Photovoltaik- in Höhe von 1.332,07 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Nr. 2: Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2016 mit Wirtschaftsplan mit den Betriebszweigen a) Wasserversorgung b) Photovoltaikanlagen Nach kurzer Beratung fasst die Verbandsversammlung einstimmig folgenden

9 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld Ausgabe 1/2016 Beschluss: Die Verbandsversammlung beschließt den Entwurf der Haushaltssatzung 2016 mit Wirtschaftsplan als Satzung. Nr. 3: Beratung zur Darlehensaufnahme für das Wirtschaftsjahr 2016 Die Verbandsversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss: Die Verbandsversammlung beschließt den Vorsteher zu ermächtigen, Darlehensaufnahmen, wie sie im Wirtschaftsplan 2016 veranschlagt sind, zu tätigen, wenn diese benötigt werden. Sollten im Jahr 2016 Fördermittel der Wasserwirtschaftsverwaltung bewilligt werden, gilt die Ermächtigung auch für dieses Darlehen. Nr. 4: Beschlussfassung über die Verwendung von Konzessionsabgaben a) Allgemeine Konzessionsabgabe 2014 Nach Beratung fasst die Verbandsversammlung einstimmig folgenden Beschluss: Die Verbandsversammlung beschließt die Ausschüttung der allgemeinen Konzessionsabgabe 2014 in Höhe von , an die Verbandsgemeinden Bellheim und Lingenfeld. b) Konzessionsabgabe Bereich Vorwerk Friedrich in Lingenfeld Die Verbandsversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss: Die Verbandsversammlung beschließt die Ausschüttung der Konzessionsabgabe 2014 für den Bereich Vorwerk Friedrich in Höhe von 949,52 an die Verbandsgemeinde Lingenfeld. Nr. 5: Zwischenbericht der Werkleitung zum eines Jahres nach EigAnVO 21 Herr Butz erläutert den Zwischenbericht für die Betriebszweige Wasserversorgung und Photovoltaikanlagen. Die Verbandsversammlung nimmt den Zwischenbericht der Werkleitung zur Kenntnis. Stellenausschreibung Bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld ist spätestens zum die Stelle einer Reinigungskraft im Naherholungsgebiet Lingenfeld Altrheinlandschaft Für die Reinigung der Dusch- und Toilettenanlage zu besetzen. Gesucht wird ein/e zuverlässige/r, flexible/r und einsatzfreudige/n Mitarbeiter/in. Es handelt sich um eine zunächst bis befristete Saison-Teilzeitstelle mit einer jahresdurchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 9,75 Stunden (0,25-Planstelle). Die Übernahme in ein unbefristetes Saison-Arbeitsverhältnis wird bei Bewährung in Aussicht gestellt. In den Monaten März bis Mai sowie September und Oktober ist durchschnittlich 1 Stunde an 3 Tagen pro Woche zu arbeiten, in den Monaten Juni bis August durchschnittlich 3 Stunden an 7 Tagen pro Woche. Arbeitszeiten sind in der Regel morgens von bis oder Uhr sowie in den Sommermonaten zusätzlich abends von bis Uhr. In den Wintermonaten von November bis Februar ist grundsätzlich kein Arbeitseinsatz vorgesehen. Im Bedarfsfall muss jedoch die Möglichkeit zusätzlicher Arbeitseinsätze im Naherholungsgebiet (z.b. in der Hochsaison) gewährleistet sein. Die Entlohnung erfolgt nach den tarifrechtlichen Bestimmungen bis in die Entgeltgruppe 2 TVöD. Daneben werden die im Öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen (u.a. Jahressonderzahlung) gewährt. Wir fördern aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bevorzugt. Senden Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis an die Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld z. Hd. v. Bürgermeister Leibeck, Hauptstraße 60, Lingenfeld Verlegung der Zahlstelle an bestimmten Wochentagen im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld Die Zahlstelle im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld (VG-Kasse) für Ein- und Auszahlungen aller Art wird aus organisatorischen Gründen ab dem 11. Januar 2016 vierzehntägig, jeweils montags und mittwochs, in der Zeit von Uhr bis Uhr, vom Dachgeschoss (Zimmer 303), ins Erdgeschoss (Zimmer 100) verlegt. Wir bitten die Bevölkerung um entsprechende Beachtung. Ferienangebote der Verbandsgemeindejugendpflege 2016 Damit Sie jetzt schon Ihren Urlaub planen können, geben wir Ihnen hier unsere Ferienbetreuungsangebote bekannt. Bitte beachten Sie, dass die Kinderferienwochen in den Sommerferien dieses Jahr in den letzten beiden Ferienwochen stattfinden! Osterferien Manege frei - der Zirkus kommt! Hier kannst du alles lernen, was zu einer richtigen Zirkusvorstellung gehört: Jonglieren mit Tellern und Tüchern, Rolla-Rolla, Diabolo, Hula- Hoop, Fakir, Tellerdrehen, Trapez und Vertikalseil, sowie Clownerie. Das Zirkusteam Bingo hilft dir zu einem professionellen Zirkusauftritt. Neben den Trainingszeiten gibt es natürlich noch jede Menge Spielund Bastelangebote. Ort: ev. Schulturnhalle Lustadt Alter: 6-12 Jahre Betreuungszeit: Kosten: bis Uhr 60,- (Geschwisterrabatt sowie Zuzahlungen sind möglich) Anmeldung ab sofort über die Homepage der VG Lingenfeld, Bürgerservice, Jugendpflege, Ferienangebote. Sommerferien Jugendfreizeit: Zelten an der Atlantikküste in Frankreich Wir werden in kleinen Bungalows auf dem Campingplatz wohnen, uns selbst verpflegen, Ausflüge in die nähere Umgebung unternehmen und natürlich im Meer baden gehen. Betreut werdet ihr von den Jugendpflegern Traudel Siegfarth und Bodo Redner Ort: Atlantikküste Frankreich südlich von Bordeaux Alter: Kosten: ab 12 Jahren 330,- für 8 Tage inklusive Anreise und Vollverpflegung (Zuzahlungen sind möglich) Teilnehmerbegrenzung: 7 Jugendliche Anmeldung bis zum erbeten! Anmeldung ab sofort über die Homepage der VG Lingenfeld, Bürgerservice, Jugendpflege, Ferienangebote. Kinderferienwochen und Die Kinderferienwochen sind eine Tagesfreizeit und bieten ein buntes Programm an Kreativangeboten, sportlichen Angeboten, Ausflügen und Workshops. Die Kinder können sich nach Interesse die Tagesangebote aussuchen. Ort: Alter: Betreuungszeit: Kosten: Weingarten Arena 6-13 Jahre Uhr 70,- (Geschwisterrabatt, sowie Zuzahlungen sind möglich) Anmeldung ab sofort über die Homepage der VG Lingenfeld, Bürgerservice, Jugendpflege, Ferienangebote. Herbstferien Die Herbstfreizeit ist eine einwöchige Tagesfreizeit und bietet ein buntes Programm an Kreativangeboten, sportlichen Angeboten, Ausflügen und Workshops. Die Kinder können sich nach Interesse die Tagesangebote aussuchen. Ort: Jugendtreff Lustadt Alter: 6-13 Jahre Betreuungszeit: Kosten: Uhr 70,- (Geschwisterrabatt, sowie Zuzahlungen sind möglich) Anmeldung ab sofort über die Homepage der VG Lingenfeld, Bürgerservice, Jugendpflege, Ferienangebote.

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