Fragen & Antworten aus dem Dialogprozess zum Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung

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1 aus dem der Bundesregierung

2 Hinweis In diesem Dokument werden fortlaufend Anmerkungen aus dem Dialogprozess zum Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung dokumentiert und Fragen beantwortet. Können Kommentare während der Veranstaltungen oder im Rahmen der Dokumentation nicht debattiert werden, soll auf diese Weise dennoch sichergestellt werden, dass alle vorliegenden Rückmeldungen der Beteiligten in den Prozess eingespeist und als inhaltliche Zusammenfassung bei der Bearbeitung der Themen einfließen werden. Übersicht 1. Wann finden die Veranstaltungen im Rahmen des Dialogprozesses zum Klimaschutzplan 2050 statt? Wie findet die Auswahl der teilnehmenden Personen für die Beteiligungsforen statt? Was sind robuste Strategien, transformative Pfade und strategische Maßnahmen? Was ist das avisierte Ergebnis des Dialogprozesses zum Klimaschutzplan 2050? Woher kommen die zentralen Maßnahmen, die in den Dialogrunden diskutiert werden und welche Überarbeitungsschritte durchlaufen die Maßnahmen? Wie erfolgt die Auswertung der Maßnahmen? Wie gestaltet sich die Verzahnung mit dem Bürgerbeteiligungsprozess? Welche Kriterien kommen bei der Bewertung der eingereichten Maßnahmenvorschläge zum Einsatz? Wo ist die Wissenschaft im Beteiligungsprozess angesiedelt? Wie werden die Ergebnisse der Bundesländer-, Kommunen- und Verbändeforen verknüpft? Was ist das Delegiertengremium, wie wird es gewählt und welche konkreten Kompetenzen soll es haben? Wann legen das BMUB bzw. die Bundesregierung den Klimaschutzplan 2050 vor? Wie werden Themen wie der demografische Wandel oder die Flüchtlingssituation adressiert?

3 1. Wann finden die Veranstaltungen im Rahmen des Dialogprozesses zum Klimaschutzplan 2050 statt? Die Veranstaltungstermine im Überblick: 25. & 26. Juni 2015: Auftaktkonferenz 14. September 2015: Erstes Bundesländerforum 21. September 2015: Erstes Verbändeforum 12. Oktober 2015: Erstes Kommunenforum 28. Oktober 2015: Erste Sitzung des Delegiertengremiums 30. November 2015: Handlungsfeldspezifische Arbeitsgruppen zu Landwirtschaft/Landnutzung sowie Industrie & GHD 2. Dezember 2015: Handlungsfeldspezifische Arbeitsgruppen zu Energiewirtschaft sowie Gebäude 3. Dezember 2015: Handlungsfeldspezifische Arbeitsgruppe zu Verkehr 23. Januar 2016: Zweite Sitzung des Delegiertengremiums 15. Februar 2016: Zweites Bundesländerforum 17. Februar 2016: Zweites Kommunenforum 24. Februar 2016: Zweites Verbändeforum 18./19. März 2016: Dritte Sitzung des Delegiertengremiums 2. Wie findet die Auswahl der teilnehmenden Personen für die Beteiligungsforen statt? Beteiligen können sich alle, die Interesse haben. Begrenzende Faktoren sind die Arbeitsfähigkeit der Beteiligungsformate und die Sicherung der unterschiedlichen Blickwinkel in den jeweiligen Handlungsfeldern. Für die einzelnen Veranstaltungsformate waren folgende Teilnehmerzahlen avisiert: Verbändeforum (100 Teilnehmer/innen), Kommunenforum (70 Teilnehmer/innen) sowie Bundesländerforum (30 Teilnehmer/innen). Bei der Auswahl der teilnehmenden Personen wurde darauf geachtet, dass alle Handlungsfelder vertreten sind. 3. Was sind robuste Strategien, transformative Pfade und strategische Maßnahmen? Die drei zentralen Begriffe in dem Dialogprozess für den Klimaschutzplan 2050 sind robuste Strategien, aus denen sich transformative Pfade ableiten, die wiederum über strategische Maßnahmen erreicht werden (können). 2

4 Abbildung: Herleitung der strategischen Maßnahmen Robuste Strategien sind Entwicklungen, die in den verschiedenen Klimaschutzszenarien übereinstimmend als notwendig angesehen werden, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Beispiele sind der Dekarbonisierungsschub in der energieintensiven Industrie, eine Effizienzoffensive oder der Erneuerbare Energien-Anteil an der Stromerzeugung von 80 bis 100 Prozent im Jahr Transformative Pfade sind strukturelle Anpassungen, die zur Umsetzung der robusten Strategien notwendig sind. Hier sind infrastrukturelle Entwicklungen, Technologieentwicklungen oder veränderte Verhaltensweisen Beispiele. Die Pfade sind in ein Gesamtbild bis 2050 eingebettet und können sich ausschließen oder auch kombinierbar sein. Folgende Eigenschaften haben die transformativen Pfade: Sie sind strukturelle Entwicklungsschritte (Systemanpassungen), die zur Umsetzung respektive Flankierung der robusten Strategien notwendig sind. Sie benennen Wege, die eingeschlagen werden müssen, um robuste Strategien umsetzen zu können. Sie stellen eine Sammlung möglicher Entwicklungen auf unterschiedlichem Aggregationsniveau dar. Sie können sich auch widersprechen und unterschiedliche Wege zur Umsetzung der robusten Strategien beschreiben. Die robusten Strategien und transformativen Pfade bilden die Grundlage für die Maßnahmenentwicklung und bilden im Prozess die Grundlage für die Diskussion und Auswahl adäquater Maßnahmen (Politikinstrumente). Sie sind aus bestehenden Szenarienbetrachtungen abgeleitet, dienen lediglich der Strukturierung der Diskussion und gehen nicht als Empfehlung an die Bundesregierung. 4. Was ist das avisierte Ergebnis des Dialogprozesses zum Klimaschutzplan 2050? Ziel des Beteiligungsprozesses ist die Entwicklung von strategischen Maßnahmen, die als Empfehlungen in den Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung einfließen sollen. Dies hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag festgehalten: In Deutschland wollen wir die weiteren Reduktionsschritte [ ] bis zum Zielwert von 80 bis 95 Prozent [weniger Treibhausgasemissio- 3

5 nen als 1990] im Jahr 2050 festschreiben und in einem breiten Dialogprozess mit Maßnahmen unterlegen (Klimaschutzplan) (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 18. Legislaturperiode). Der Beteiligungsprozess gibt die Struktur der Maßnahmen vor und liefert Beispielmaßnahmen. Es werden Maßnahmenvorschläge von Bundesländern, Kommunen, Verbänden und in einem parallelen Beteiligungsprozess von Bürgerinnen und Bürgern gesammelt, strukturiert und aufbereitet. Die zentralen Kriterien der Maßnahmen werden in Maßnahmensteckbriefen beschrieben. Die vertiefende Diskussion der überarbeiteten Maßnahmenvorschläge findet in handlungsfeldspezifischen Arbeitsgruppen und der zweiten zielgruppenspezifischen Beteiligungsrunde statt. Anschließend wird das Beteiligungsergebnis (Maßnahmenset) an die Bundesregierung übergeben. Der Beteiligungsprozess bringt ein Maßnahmenset als Empfehlungen zum Klimaschutzplan hervor. Inwiefern diese Empfehlungen in den Klimaschutzplan einfließen, wird von der Bundesregierung geprüft. Diese stellt anschließend transparent dar, warum Vorschläge eingeflossen sind oder warum nicht. Ziel ist es, ein Maßnahmenset in Form von Steckbriefen zu entwickeln, welches als Empfehlungen an die Bundesregierung und somit in den Erstellungsprozess des Klimaschutzplans übergeben wird. 5. Woher kommen die zentralen Maßnahmen, die in den Dialogrunden diskutiert werden und welche Überarbeitungsschritte durchlaufen die Maßnahmen? Wie erfolgt die Auswertung der Maßnahmen? Zentrale Überarbeitungsschritte Im Rahmen der Auftaktkonferenz wurden erste Rückmeldungen und Hinweise zu den robusten Strategien und transformativen Pfaden eingeholt. Auf dieser Grundlage werden beispielhafte Maßnahmen entlang der transformativen Pfade erarbeitet, mit denen die avisierten Ziele erreicht werden können. Einige beispielhafte strategische Maßnahmen, entwickelt und vorgestellt vom Wuppertal Institut und dem IFEU, regten in der ersten Dialogphase mit den verschiedenen Zielgruppen im Herbst 2015 die Diskussion an. In dieser Dialogphase wurden auch neue Maßnahmenvorschläge entwickelt (Kriterien zur Auswahl von Maßnahmen, s. Frage 5). 4

6 Abbildung Wann wird was im Beteiligungsprozess erarbeitet? 1 Die Ergebnisse der ersten Dialogphase wurden im Anschluss durch das Delegiertengremium und im Rahmen der handlungsfeldspezifischen Arbeitsgruppen konsolidiert. Daraufhin findet eine inhaltliche Aufbereitung der Maßnahmen und eine Zusammenführung mit den Maßnahmen aus dem Bürgerbeteiligungsprozess statt, bevor diese in einer zweiten Dialogphase mit den Akteuren im Februar (15. Februar Bundesländerforum, 17. Februar Kommunenforum, 24. Februar Verbändeforum überarbeitet und vertieft werden. Genese des Maßnahmensets Aus der ersten Dialogrunde mit den Zielgruppen (Bundesländer, Kommunen, Verbände) ging das Maßnahmenset 0.0 hervor. Abbildung: Genese der Maßnahmenvorschläge 1 Hinweis: Diese Abbildung zeigt lediglich die Bausteine des Beteiligungsprozesses zum Klimaschutzplan 2050 mit den Bundesländern, Kommunen und Verbänden. Der Beteiligungsprozess mit Bürgerinnen und Bürgern ist aus Übersichtlichkeitsgründen nicht separat aufgeführt. Die konkrete Einbettung dieses Prozesses können Sie hier einsehen: 5

7 Dieses wurde von der wissenschaftlichen Begleitung bearbeitet (Maßnahmenset 1.0) und im Rahmen der ersten Sitzung des Delegiertengremiums konsolidiert. Daraus wurde das Maßnahmenset 1.1 erarbeitet. Das Maßnahmenset 1.1. wurde wiederum in den handlungsfeldspezifischen Arbeitsgruppen weiter bearbeitet. Auf Basis der Ergebnisse der Arbeitsgruppen (Maßnahmenset 2.0) erarbeitet das Öko-Institut das Maßnahmenset 2.1. Hierin werden die Maßnahmen fachlich eingeschätzt und mit den Maßnahmenvorschlägen aus der Bürgerbeteiligung zusammengeführt. Das Maßnahmenset 2.1 geht anschließend in die zweite Dialogrunde ein, aus der wiederum Maßnahmenempfehlungen (Maßnahmenset 3.0) hervorgehen, die nach einer Konsolidierung durch das Delegiertengremium an die Bundesregierung übergeben werden (Maßnahmenset 3.1). Diese prüft die Empfehlungen und nimmt in geeigneter Weise dazu Stellung. 6. Wie gestaltet sich die Verzahnung mit dem Bürgerbeteiligungsprozess? Der Bürgerbeteiligungsprozess findet parallel zum Stakeholder-Beteiligungsprozess statt. Die in den beiden Prozessen entwickelten Maßnahmenvorschläge werden zusammengeführt und gemeinsam an die Bundesregierung übergeben. Abbildung: Überblick des Gesamtprozesses sowie Verzahnung mit dem Bürgerbeteiligungsprozess Schnittstellen der beiden Prozesse sind zum einen die 2. Sitzung des Delegiertengremiums, auf der die Delegierten beider Prozesse zusammenkommen und die Maßnahmenvorschläge einander vorgestellt werden. Zuvor hat die Zusammenführung der Maßnahmenvorschläge durch das Öko-Institut stattgefunden. Dabei wurden die im Prozess festgelegten Maßnahmenkriterien angewendet, um zu gewährleisten, dass die Maßnahmen strategischen Charakter aufweisen. Das Ergebnis dieses Überarbeitungsschrittes ist das Maßnahmenset 2.1, welches sowohl in die zweite Sitzung des Delegiertengremiums als auch in die zweite Dialogrunde eingeht. Zum an- 6

8 deren werden sich die Teilnehmenden beider Prozesse jeweils zu allen Maßnahmen des Maßnahmensets 2.1 verhalten und ihr Votum abgeben. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten diese Möglichkeit im Rahmen des 2. Online-Dialogs, die Vertreterinnen und Vertreter der Verbände, Kommunen und Bundesländer im Rahmen der zweiten Dialogrunde. Die Delegierten beider Prozesse treffen sich erneut auf der dritten Sitzung des Delegiertengremiums, um das Maßnahmenset für die Übergabe in den politischen Prozess zu finalisieren. 7. Welche Kriterien kommen bei der Bewertung der eingereichten Maßnahmenvorschläge zum Einsatz? Bei der Auswahl passender Maßnahmen für den Beteiligungsprozess zum Klimaschutzplan 2050 werden folgende Kriterien zu Grunde gelegt: Während die transformativen Pfade den Zielhorizont 2050 adressieren, zielen die Maßnahmen im 2016 zu verabschiedenden Klimaschutzplan auf die Umsetzung der transformativen Pfade bis 2030 ab. Die Maßnahmen weisen einen strategischen und transformativen Charakter auf und sind zentrale Stellhebel zur Umsetzung des jeweiligen transformativen Pfades. Es werden sowohl unmittelbar wirksame als auch zukunftswirksame Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen adressiert. Die Maßnahmen sollen konkrete (bspw. ordnungspolitische oder finanzielle) Hemmnisse beseitigen und Anreize setzen (bspw. über Förderprogramme). Die Maßnahmen des Klimaschutzplans weisen ein direktes oder indirektes THG- Minderungspotenzial auf. Die Maßnahmen richten sich primär an die Bundesregierung als Akteur und adressieren auch Initiativen auf EU- bzw. internationaler Ebene (z.b. den EU-Emissionshandel). Gleichzeitig findet eine Prüfung hinsichtlich der Abgrenzung zu Maßnahmen anderer Ressortstrategien statt. Dabei wird geprüft, ob die in anderen Strategien enthaltenen Maßnahmen ausreichend sind oder ergänzt werden sollten und ob es Synergien gibt. So wird vermieden, dass es zu Dopplungen und Inkonsistenzen kommt. 8. Wo ist die Wissenschaft im Beteiligungsprozess angesiedelt? Im Rahmen der Verbändeforen haben Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft die Möglichkeit, ihre Hinweise und Anmerkungen zu geben. Zudem wird der Beteiligungsprozess kontinuierlich durch das Wuppertal Institut, ifeu und das Öko-Institut wissenschaftlich unterstützt. 9. Wie werden die Ergebnisse der Bundesländer-, Kommunen- und Verbändeforen verknüpft? Im Rahmen des Beteiligungsprozesses zur Erarbeitung des Klimaschutzplans werden die verschiedenen Zielgruppen in separaten Formaten beteiligt. Damit die dort erarbeiteten Maßnahmen und Beiträge für die Handlungsfelder miteinander rückgekoppelt und abgeglichen werden 7

9 können, wird ein Delegiertengremium aus den vier Zielgruppen des Beteiligungsprozesses (Bundesländer, Kommunen, Verbände, Bürgerinnen und Bürger) eingerichtet. 10. Was ist das Delegiertengremium, wie wird es gewählt und welche konkreten Kompetenzen soll es haben? Es ist angedacht, dass das Delegiertengremium aus rund 24 Delegierten besteht. Etwa die Hälfte der Personen sollen Delegierte aus dem Bürgerbeteiligungsprozess sein. Die Bundesländer entsenden zwei, die Kommunen drei Personen. Acht Vertreterinnen und Vertreter kommen aus dem Verbändeforum. Alle Teilnehmenden konnten sich im Vorfeld der 1. Dialogphase um einen Platz im Delegiertengremium bewerben. In den einzelnen Foren fand am Tag der Veranstaltung die Wahl der Delegierten statt. Die Delegierten der verschiedenen Zielgruppen sollen ihre Maßnahmenvorschläge, insbesondere die, die jeweils andere Zielgruppen adressieren, einander vorstellen und miteinander diskutieren. Ziel der ersten Sitzung ist es insbesondere, dass sich Verbände, Kommunen und Bundesländer gegenseitig Rückmeldungen zu strategischen Maßnahmen geben. Die Delegierten der Bürgerinnen und Bürger bringen sich ab der zweiten Sitzung des Delegiertengremiums ein. Im Rahmen der dritten Sitzung am 18. und 19, März 2016 übergeben die Delegierten das Maßnahmenset 3.1 an die Bundesumweltministerin Hendricks. Anmerkung: Die Zahl der Delegierten wurde auf 25 Vertreterinnen und Vertreter erhöht. Übersicht der Delegierten: Bundesländer: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen: Martin Krings Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz: Dr. Katrin Zimmermann Verbände: AGDW Die Waldeigentümer e.v.: Dr. Guido Schwichtenberg (Wirtschaft) Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI): Anne Feldhusen (Wirtschaft) Bundesverband der Erneuerbaren Energien (BEE): Harald Uphoff (Wirtschaft) Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK): Dr. Armin Rockholz (Wirtschaft) Germanwatch e.v.: Tobias Pforte-von Randow (Zivilgesellschaft) Klima-Allianz Deutschland: Dr. Christiane Averbeck (Zivilgesellschaft) Verkehrsclub Deutschland (VCD): Michael Müller-Görnert (Zivilgesellschaft) Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB): Daniel Schneider (Zivilgesellschaft) Kommunen: Stadt Osnabrück: Birgit Rademacher (Masterplankommune) Gemeinde Niestetal: Andreas Siebert (Kommune mit Klimaschutzkonzept) Stadt Ingolstadt: Dr. Rupert Ebner (Starterkommune) Bürgerinnen und Bürger: 8

10 Carola Walter Sebastian Schneider Daniel Becker Petra Hartweg Magret Dodegge-Valett Andrea Zaliani Jürgen Schäfer Dr. Anja Abeska-Fritsch Andreas Hagebusch Isabel Fernandez-Ariza Susanne Oberhauser-Hirschof Klaus Dinter 11. Wann legen das BMUB bzw. die Bundesregierung den Klimaschutzplan 2050 vor? Alle Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess werden gesammelt und in Form von Handlungsempfehlungen der Bundesregierung übergeben. Sie berücksichtigt diese im politischen Erstellungsprozess des Klimaschutzplans im kommenden Jahr. Alle Schritte des Beteiligungsprozesses orientieren sich daran, dass die Bundesregierung den Klimaschutzplan 2050 vor der Sommerpause 2016 beschließen will. 12. Wie werden Themen wie der demografische Wandel oder die Flüchtlingssituation adressiert? Gesellschaftliche Megatrends wie der demografische Wandel oder die gegenwärtig starke Zuwanderung von Menschen nach Deutschland beeinflussen die zukünftige Entwicklung in Deutschland und damit auch das Klimaschutzthema. Neben dem Beteiligungsprozess zur Erstellung des Klimaschutzplans werden auch Klimaschutzszenarien erstellt, welche gesellschaftlichen Trends berücksichtigen. Sofern diese Trends bestimmte Maßnahmen bei der Ausgestaltung oder Umsetzung betreffen, werden sie, wenn zeitlich möglich, in den Maßnahmensteckbriefen berücksichtigt. 9

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