Alltags- und Studienorganisation in der Schwangerschaft und mit Kind

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1 - 1 - Alltags- und Studienorganisation in der Schwangerschaft und mit Kind Ab dem Moment, in dem Sie von Ihrer Schwangerschaft erfahren, bewegen Sie vermutlich viele Fragen. Angefangen bei den Veränderungen, die die Schwangerschaft mit sich bringt, über studienorganisatorische Sorgen bis hin zu den Finanzen gibt es eine Reihe ungeklärter Posten. Wenn Sie sich näher mit dem Thema befassen, werden Sie feststellen, dass es zahlreiche Hilfen und Unterstützungen und viele unterschiedliche Möglichkeiten zur Lebens- und Studienplanung gibt und natürlich auch, dass Sie sich als Studentin/Student mit Kind an den Hochschulen Leipzigs in großer Gesellschaft befinden. Leider ist die Organisation des Lebens nun mit vielen bürokratischen Hürden verbunden, vor denen Sie unter Umständen bisher verschont waren und die Sie viel Zeit und Mühe kosten werden. Schon während der Schwangerschaft können Sie viele finanzielle und organisatorische Angelegenheiten für die Zeit nach der Geburt vorbereiten. Beispielsweise können Antragsformulare beschafft, ausgefüllt und kopiert werden, auch wenn die Abgabe erst nach der Geburt, also mit der Geburtsurkunde des neuen Erdenbürgers, möglich ist. Am besten erstellen Sie sich eine individuelle Checkliste für die Zeit vor und nach der Geburt, um keine Termine zu verpassen. Vaterschaftsanerkennung/Sorgerecht Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, empfiehlt es sich, bereits während der Schwangerschaft gemeinsam eine Vaterschaftsanerkennung zu machen. Mit diesem Formular kann der Vater nach der Geburt die notwendigen Behördengänge ohne Vollmacht erledigen und wird auch gleich auf der Geburtsurkunde eingetragen eine nachträgliche Eintragung ist in der Regel kostenpflichtig. Hinweis: Durch die Vaterschaftsanerkennung entsteht eine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind. Wenn beide Elternteile das wünschen, kann nach der Vaterschaftsanerkennung auch direkt eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgegeben werden. Beide Vorgänge können ohne Gebühren beim Amt für Jugend und Familie vorgenommen werden. Selbstverständlich ist das auch nach der Geburt des Kindes noch möglich. Hinweis: Für die Beurkundungen und Beratungen sind Termine erforderlich, die in der Regel nicht zeitnah vergeben werden, deshalb bitte rechtzeitig anmelden! Stadt Leipzig/Amt für Jugend, Familie und Bildung Abt. Hoheitliche Jugendhilfe Telefon: 0341 / Stiftung Hilfen für Familien, Mutter und Kind des Freistaates Sachsen In schwierigen finanziellen Situationen hilft die Stiftung mit einer unbürokratischen Finanzierung der Babyerstausstattung. Dazu ist es notwendig, sich bis zur 20. Schwangerschaftswoche in einer der Beratungsstellen in Leipzig zu melden. Die Adressen können Sie u.a. bei der Sozialberaterin des Studentenwerkes erfragen oder finden sie unter:

2 - 2 - Studium und Schwangerschaft Wenn es Ihnen körperlich gut geht, ist es ratsam, während der Schwangerschaft noch möglichst zügig weiter zu studieren. Alle Prüfungen, die jetzt erledigt werden können, fallen später nicht mehr an, wenn es durch das Baby organisatorisch aufwändiger wird. Wenn Sie allerdings merken sollten, dass Sie doch stärker als erwartet mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen haben, ist es möglich, bereits während der Schwangerschaft ein Urlaubssemester einzulegen. Natürlich gilt das auch für Hinderungsgründe, die mit dem Studium zusammen hängen (Chemie, Pharmazie, Sport, usw.). Prüfungen und Scheine können weiter abgelegt werden. Studium und Kind Während der ersten Lebensjahre ihres Kindes stehen Ihnen und ggf. dem Vater des Kindes pro Kind insgesamt sechs zusätzliche Urlaubssemester für die Erziehungszeit zu. In den Urlaubssemestern für Schwangerschaft oder Erziehungszeit können Sie nach dem Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz studieren und Prüfungsleistungen erbringen. Diese Art von Urlaubssemestern können in besonders begründeten Fällen auch im laufenden Semester noch nachträglich beantragt werden. Urlaubssemester werden nicht auf Fachsemester angerechnet und verlängern die Förderungshöchstdauer nach BAföG. Zuständig für die Beurlaubung sind die Studentensekretariate der Hochschulen. Bitte beachten Sie, dass diese Regelung in bestimmten Studienabschnitten abweichen kann, z.b. während des PJ oder im Praktikum. Ebenso gibt es abweichende Regelungen an den einzelnen Hochschulen Leipzigs. Hinweis: Urlaubssemester haben Auswirkungen auf den Anspruch auf BAföG, Kindergeld und Unterhaltsleistungen. Unter Umständen ist es möglich, für diese Zeit Sozialleistungen zu beantragen. Kinderbetreuung Wenn Sie das Studium wieder aufnehmen möchten, stellt sich die Frage nach einer Betreuung für Ihr Baby. Das Baby mit in Lehrveranstaltungen oder in die Bibliothek zu nehmen, funktioniert normalerweise nur, wenn es und Kommilitonen und Dozenten dafür aufgeschlossen sind, was leider nicht immer selbstverständlich ist. In Leipzig stehen Ihnen umfangreiche Betreuungsmöglichkeiten für Ihr Kind zur Verfügung. Leipzig verfügt über ein umfangreiches Netz von Kindertagesstätten, die in öffentlicher und freier Trägerschaft verwaltet und bewirtschaftet werden, aber die Suche ist oft mühsam und zeitaufwändig. Die Betreuung von Kindern außerhalb der Familie ist eine wichtige Entscheidung für Sie. Deshalb ist es ratsam sich vorab zu überlegen, welche Erwartungen an mögliche Betreuungsformen gestellt werden. Für Kinder bis zum Alter von drei Jahren gibt es grundsätzlich zwei Betreuungsmöglichkeiten: Kinderkrippe Die Kindertagesstätte, in der Sie Ihr Kind tagsüber betreuen lassen möchten, kann von Ihnen frei gewählt werden. Entsprechende Informationen über freie Plätze, örtliche Gegebenheiten sowie Bildungs- und Erziehungskonzeptionen der einzelnen Kindertagesstätten erfragen Sie bitte jeweils vor Ort oder informieren sich auf der Webseite der Stadt Leipzig. Die Aufnahme des Kindes erfolgt direkt in der gewählten Einrichtung. Dort erhalten Sie auch alle weiteren Informationen. Tagespflege In der Tagespflege werden einzelne Kinder oder kleine Gruppen bis max. 5 Kinder von einer Tagespflegeperson betreut. Der Elternbeitrag für Tagespflege und Kindertagesstätten ist identisch. Ebenso gelten die Antragsmöglichkeiten für Ermäßigungen. Geschulte Tagespflegepersonen werden vom Verbund kommunaler Kinder- und Jugendhilfe (VKKJ) und weiteren freien Trägern der Jugendhilfe vermittelt. Alle Angebote der Kindertagespflege werden vorab vom VKKJ geprüft und im Hinblick auf die fachgerechte Erbringung der Leistung angeleitet und begleitet.

3 - 3 - Unter finden Sie viele notwendige Informationen bei der Suche nach einem Betreuungsplatz für ihr Kind. Es ist aber ratsam, sich bei der Suche nach einem Betreuungsplatz direkt an die zuständige Stelle im Jugendamt zu wenden. Stadt Leipzig/Amt für Jugend, Familie und Bildung Abt. Kindertagesstätten Rathaus Wahren Georg-Schumann-Straße Leipzig Finanzierung der Kinderbetreuung Gestaffelt nach dem Alter und der vertraglich geregelten Betreuungszeit des Kindes erhebt die Stadt zur Finanzierung der Kinderbetreuung Elternbeiträge. In schwierigen finanziellen Situationen ist es möglich, einen Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung von diesen Kosten zu stellen. Den Antrag und die aktuellen Elternbeiträge finden Sie unter: Stadt Leipzig/ Amt für Jugend, Familie und Bildung SG Wirtschaftliche Jugendhilfe/Kita Telefon: 0341 / Durch das Studentenwerk gibt es natürlich auch ganz konkrete Angebote zur Kinderbetreuung: Kinderladen des Studentenwerkes Der Kinderladen des Studentenwerkes befindet sich im Obergeschoss der Mensa am Park am Unicampus Augustusplatz. Hier werden Kinder von Studierenden im Alter ab 2 Monate bis 6 Jahren stundenweise betreut. Die Betreuung der Kinder sollte auf ein Semester begrenzt sein und ist zeitlich begrenzt auf 3 Tage in der Woche, jeweils maximal 4 Stunden. Die Betreuung wird über Semesterbeiträge finanziert und ist bei Inanspruchnahme somit kostenfrei. Frau Kummer, Frau Niewert Telefon: 0341 / kinderladen@studentenwerk-leipzig.de Kindertagesstätte Villa Unifratz Mitten im Grünen, im Studentenwohnheim Bornaische Straße 138, betreibt das Studentenwerk Leipzig als Träger der freien Jugendhilfe eine Kindertagesstätte mit 30 Plätzen für Kinder von Studierenden im Alter ab 2 Monate bis 6 Jahre. Frau Schäfer Telefon: 0341 / villa@studentenwerk-leipzig.de

4 - 4 - Integrationskindergarten EinSteinchen Anfang 2010 wurde in der Brüderstraße ein neuer Kindergarten mit 113 Plätzen eröffnet. Im Auftrag des Studentenwerkes betreibt die FRÖBEL ggmbh Leipzig diese Einrichtung, die allerdings sehr stark nachgefragt wird und bereits über mehrere Jahre ausgebucht ist. Frau Gräber graeber@froebel-gruppe.de Neue Kindertagesstätte am Gutenbergplatz Das Studentenwerk Leipzig baut derzeit unweit des Zentrums am Gutenbergplatz eine weitere Kindertagesstätte, in der vorrangig die Kinder von Studierenden betreut werden. Betreiber der Einrichtung wird wieder die FRÖBEL ggmbh sein, in dieser Einrichtung dann mit einem künstlerisch-kreativen Konzept. Voraussichtlich Ende 2013 wird der Krippenbereich eröffnet, Ende 2014 der Kindergartenbereich. Hier können dann etwas größere Studenten-Kinder im Alter von 4 bis 5 Jahren einen Platz bekommen. Die Anmeldung erfolgt durch ein Online-Formular, welches Sie auf der Webseite des Studentenwerkes finden, leider sind die Krippenplätze schon langfristig ausgebucht. Auch durch den Verein Studentische Eltern Leipzig e.v. wird eine Kinderbetreuung (Eltern für Eltern) angeboten: ZAPPELKISTE Studentische Eltern mit ihren Kindern finden in Universitätsnähe einen Raum zum Spielen, Ausruhen, Treffen und Arbeiten. Wochentags 9-18 Uhr wird eine Kinderbetreuung von anderen Studierenden mit Kind angeboten. Während der Betreuung kann man an einem der Arbeitsplätze vor Ort studieren oder auch ein Seminar oder eine Vorlesung besuchen. Die Betreuung ist kostenlos und ist derzeit ohne Voranmeldung möglich. Telefon: 0341 / oder 0160 / zappelkiste@studentische-eltern.de Austausch und Netzwerke Studierende mit Kind sind Organisationskünstler zwischen Hörsaal und KiTa. Für den Fall, dass einmal etwas nicht nach Plan läuft, erleichtert es Studium und Leben mit Kind enorm, wenn man sich kleine, tragfähige Netzwerke aufbaut. Die Erfahrungen von anderen studentischen Eltern sind oft nicht mit Gold aufzuwiegen, denn Ihr zukünftiges Alltagsleben unterscheidet sich häufig sehr von dem der Studierenden ohne Kind. Dem Rechnung zu tragen ist Aufgabe und Ziel der studentischen Elterninitiative. Der Verein Studentische Eltern Leipzig e.v. betreibt eine informative Webseite zum Studieren mit Kind in Leipzig und organisiert vielfältige Veranstaltungen, auf denen sich studierende Eltern aller Leipziger Hochschulen treffen, Erfahrungen austauschen und sich auch beraten lassen können. Ein informativer Newsletter vermittelt die wesentlichsten Infos etwa zu neuen Wickeltischen an den Leipziger Hochschulen, zu Veranstaltungen mit Kind sowie zu rechtlichen und finanziellen Neuerungen für studierende Eltern. verein@studentische-eltern.de newsletter@studentische-eltern.de

5 - 5 - Sozialberatung des Studentenwerkes Leipzig In der Sozialberatung des Studentenwerkes erhalten Sie viele Tipps und wichtige Informationen, zugeschnitten auf Ihre persönliche Situation, zu möglichen finanziellen Hilfen und zu allen speziellen Problemen rund um Schwangerschaft und Studium. Im persönlichen Gespräch und ggf. auch über Kontaktvermittlung zu den zuständigen Ämtern können viele Probleme gelöst werden. Regina Engelhardt engelhardt@studentenwerk-leipzig.de Julia Winkler winkler@studentenwerk-leipzig.de Studenten Service Zentrum Goethestraße 6 / Erdgeschoss Telefon: 0341 / Sprechzeiten: Dienstag 9-11 Uhr Uhr Donnerstag 9-11 Uhr Uhr Eine Terminvereinbarung zu diesen Zeiten ist nicht notwendig! BAföG Selbstverständlich können Sie auch als Studierende/r mit Kind weiterhin BAföG erhalten, wenn Sie bisher anspruchsberechtigt waren und weiter studieren. Kinder können sowohl die Höhe als auch die Förderungsdauer des BAföG beeinflussen. Bitte wenden Sie sich frühzeitig an die BAföG-Beratung des Studentenwerkes Leipzig. Im Urlaubssemester aufgrund von Schwangerschaft oder Elternzeit sind Sie nicht BAföG-berechtigt. Hinweis: Bitte denken Sie daran, alle Änderungen der persönlichen Verhältnisse rechtzeitig beim BAföG- Amt des Studentenwerkes Leipzig einzureichen. Und auch bei Beendigung des Urlaubssemesters gilt: Nur ein rechtzeitig gestellter Antrag sichert auch den pünktlichen BAföG-Bezug. Sozialleistungen / Arbeitslosengeld II (ALG II) Studierende, die nicht beurlaubt sind, erhalten keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Regelleistung, Kosten der Unterkunft) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), besser bekannt unter dem Namen Arbeitslosengeld 2 (ALG II). Bei sehr geringen Einkünften und wenig Vermögen steht Ihnen aber unter Umständen ab der 13. Schwangerschaftswoche monatlich ein Mehrbedarfszuschlag in Höhe von etwa 65 für Alleinstehende und von 58 zu, wenn Sie in einer Partnerschaft leben. Außerdem können Sie dann einen Einmalbedarf für Schwangerschaft und Geburt beantragen, die so genannte Babyerstausstattung. Diese umfasst aber nicht nur Kleidung und Windeln fürs Baby, sondern auch die Kosten für Umstandskleidung und Klinikbedarf der werdenden Mutter, die Kosten für Ausstattungsgegenstände der Wohnung, die nun für den neuen Erdenbürger angeschafft werden müssen, wie Bettchen, Wickelkommode und natürlich für den Kinderwagen. Hinweis: Diese Aufzählung ist nicht vollständig, je konkreter und vollständiger sie diese Ansprüche geltend machen, desto höher sind Ihre Chancen, dass die tatsächlichen Kosten im Voraus geleistet werden. Um Ihre finanzielle Situation zu prüfen, benötigt das Jobcenter von Ihnen aber immer einen kompletten Antrag auf ALG II. Die Leistungen werden nicht rückwirkend gewährt, wenn Sie den Antrag zu spät einreichen. Wenn Sie in einer Partnerschaft leben, wird nicht nur das eigene, sondern auch das Einkommen der Partnerin/des Partners herangezogen, um Ihre eventuellen Ansprüche zu berechnen. Sie leben dann in einer so genannten Bedarfsgemeinschaft.

6 - 6 - Wenn Sie wegen Schwangerschaft oder Kinderbetreuung ein Urlaubssemester anmelden, haben Sie in Härtefallsituationen unter Umständen Anspruch auf ALG II, um Ihren Lebensunterhalt weiterhin bestreiten zu können, da im Urlaubssemester ja kein Unterhalts- oder BAföG-Anspruch besteht. Hinweis: ALG II ist keine Studienfinanzierung! Eine Weiterführung des Studiums oder das Ablegen von Prüfungen und Scheinen ist während des Bezuges von Sozialleistungen nicht erlaubt oder würde zum Entzug bzw. sogar zur Rückerstattung der Leistungen führen. Für Ihr Kind kann ein Anspruch auf Sozialgeld im Rahmen des ALG II bestehen. Auch hier ist der Anspruch abhängig vom Einkommen der Eltern und des Kindes. Dabei ist zu beachten, dass auch das Kindergeld und etwaige Unterhaltsleistungen als Einkommen zählen. Alleinerziehende mit geringem Einkommen können unabhängig von der Inanspruchnahme von Urlaubssemestern einen Mehrbedarfszuschlag für Alleinerziehende in Höhe von max. 137 beantragen. Neben den eben erwähnten Mehr- und Einmalbedarfen setzen sich die ALG II-Leistungen aus den Regelleistungen, also dem Geld für Lebensmittel, Strom, Kleidung, Körperpflege usw. und den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen. Natürlich wird nur der Mietanteil der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft übernommen, die auch tatsächlich ALG II-berechtigt sind! Die Bedarfssätze für das ALG II sind ab : 382 für Alleinstehende 345 für (Ehe-)Partner 224 für Kinder unter 7 Jahren Jobcenter Leipzig Georg-Schumann-Straße Leipzig Kindergeld Für das erste und zweite Kind erhalten sie vom Staat jeweils 184 Euro pro Monat Kindergeld. Auch dieser Antrag kann erst nach der Geburt unter Vorlage der Geburtsurkunde gestellt werden. Auf der Webseite der Arbeitsagentur ist es möglich, den Antrag online auszufüllen und zu stellen: Familienkasse Leipzig/Bundesagentur für Arbeit Georg-Schumann-Straße 150 / Haus Leipzig Elterngeld Die Höhe des Elterngeldes beträgt zwischen 300 und 1800 und ist abhängig von Ihrer bisherigen Einkommenshöhe. Es werden 65 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens, das Sie in den letzten 12 Monaten vor der Geburt hatten, gezahlt. Bei einem Nettoeinkommen von unter 1000 gelten höhere Prozentsätze, die nach einem speziellen Schlüssel berechnet werden. Lag bisher kein Einkommen oder ein Einkommen unter 300 vor, wird der Mindestsatz in Höhe von 300 ausgezahlt. Es ist möglich, den Auszahlungszeitraum des Elterngeldes zu verdoppeln bei halber monatlicher Leistung. Ein Elternteil kann für höchstens zwölf Monate Elterngeld beziehen. Bei Alleinerziehenden oder wenn beide Partner abwechselnd Elternzeit nehmen, kann das Elterngeld für zusätzliche zwei Monate gezahlt werden. Vorraussetzung für die Partnermonate ist, dass sich bei einem der beiden Elternteile zwei Monate lang das Erwerbseinkommen vermindert. Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld voll angerechnet. Zeiträume, in denen Mutterschaftsgeld bezogen wird, gelten immer als Elterngeld-Bezugsmonate der Mutter, verlängern also nicht den Anspruch über den 12./14. Lebensmonat hinaus.

7 - 7 - Wenn Sie Elterngeld nur in Höhe des Sockelbetrages von 300 beziehen, weil Sie vor der Geburt des Kindes kein Erwerbseinkommen erzielt haben, wird dieser Betrag bei der Berechnung des ALG II als Einkommen gezählt. Beim Wohngeld oder beim BAföG erfolgt keine Anrechnung. Über diese 300 hinaus wird das Elterngeld als Einkommen berücksichtigt. Beantragt wird das Elterngeld nach der Geburt des Kindes. Stadt Leipzig Amt für Jugend, Familie und Bildung Abteilung Hoheitliche Jugendhilfe Sachgebiet Elterngeld Landeserziehungsgeld Eltern, die im Freistaat Sachsen leben, können im zweiten oder im dritten Lebensjahr des Kindes ein Landeserziehungsgeld erhalten. Eine vergleichbare familienfördernde Leistung wird außer in Sachsen nur in Baden-Württemberg, Bayern und Thüringen gewährt. Landeserziehungsgeld darf bei einkommensabhängig gewährten Sozialleistungen nicht als Einkommen berücksichtigt werden. Es steht den Eltern zusätzlich zur Verfügung und wird gestaffelt nach der Kinderzahl gezahlt. Das Landeserziehungsgeld kann wahlweise direkt im Anschluss an den Bezug von Bundeselterngeld im zweiten oder erst im dritten Lebensjahr des Kindes gewährt werden. Im Regelfall wird das Landeserziehungsgeld nur gezahlt, wenn für das Kind keine mit staatlichen Mitteln geförderte Kinderbetreuung in Anspruch genommen wird. Wenn der Antragsteller/die Antragstellerin Student/in ist (auch im Urlaubssemester), gibt es Ausnahmeregelungen. Allerdings wird dann bei Inanspruchnahme eines Krippenplatzes auch bei Beantragung im 3. Lebensjahr nur für 5 Monate gezahlt. Leistungen im 2. Lebensjahr: Leistungen im 3. Lebensjahr 1. Kind: 5 Monate je Kind: 9 Monate je Kind: 6 Monate je Kind: 9 Monate je 200 Das Landeserziehungsgeld ist an Einkommensgrenzen gebunden. Die Einkommensgrenzen liegen bei für Verheiratete oder Lebensgemeinschaften und für Alleinerziehende bei Landeserziehungsgeld wird rückwirkend nur für einen Monat vor der Antragstellung gezahlt, längstens bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres. Der Antrag kann frühestens drei Monate vor Beginn des Leistungszeitraumes gestellt werden. Stadt Leipzig / Amt für Jugend, Familie und Bildung Abteilung Hoheitliche Jugendhilfe Sachgebiet Elterngeld Bundesbetreuungsgeld Das Betreuungsgeld kann beantragt werden, wenn kein staatlich geförderter Betreuungsplatz für das Kind in Anspruch genommen wird. Dies ist der Fall, wenn Sie Ihr Kind selbst betreuen oder privat betreuen lassen (z.b. nicht öffentlich bezuschusste Tagesmütter/-väter, Babysitter oder Spielkreise). Das Betreuungsgeld kann nach dem Ende des Bezuges vom Elterngeld für 22 Monate bezogen werden somit ab

8 - 8 - dem 13. bzw. 15. Lebensmonat, längstens bis zum 36. Lebensmonat. Die Zahlung erfolgt unabhängig von einem Erwerbseinkommen oder vom Erwerbsstatus. Das Betreuungsgeld wird Eltern gezahlt, deren Kinder ab dem 1. August 2012 geborenen sind, die monatliche Zahlung beläuft sich auf 100. Für Eltern, die ab dem 1. August 2014 das Betreuungsgeld in Anspruch nehmen, beläuft sich die monatliche Höhe der Zahlung auf 150. Das Betreuungsgeld wird als vorrangige Leistung beim Arbeitslosengeld II, bei Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag angerechnet. Bei einkommensabhängigen Sozialleistungen, wie z.b. Wohngeld, BAföG, Arbeitslosengeld I, bleibt das Bundeselterngeld grundsätzlich unberücksichtigt. Das Landeserziehungsgeld und das Bundesbetreuungsgeld beeinflussen sich gegenseitig nicht, sie können also unabhängig voneinander und gleichzeitig bezogen werden (vgl. html). Stadt Leipzig Amt für Jugend, Familie und Bildung Abteilung Hoheitliche Jugendhilfe Sachgebiet Elterngeld Wohngeld Ein Wohngeldanspruch bei Studenten ist ausgeschlossen, weil dem Grunde nach ein BAföG-Anspruch besteht. Das gilt in der Praxis für fast jeden Studenten, egal ob überhaupt BAföG beantragt wurde oder wenn wegen zu hohem Elterneinkommen kein BAföG gezahlt wird. Wenn keine Sozialleistungen beim Jobcenter beantragt wurden, ist es oft sinnvoll, einen Antrag zu stellen, da es insbesondere bei studentischen Familien Ausnahmeregelungen gibt, die letztendlich doch einen Wohngeldbezug möglich machen. Ausnahme: BAföG-Ablehnungen dem Grunde nach. Dem Grunde nach besteht z.b. kein Anspruch auf BAföG, wenn die Altersgrenze für die Ausbildungsförderung oder die Förderungshöchstdauer überschritten ist oder z.b. wenn der Abbruch der Ausbildung oder der Wechsel der Fachrichtung ohne wichtigen oder unabweisbaren Grund erfolgt sind. Ausnahme: Die Leistungen der Ausbildungsförderung werden ausschließlich als Darlehen gewährt. Ausnahme: Ein Familienmitglied ist NICHT Student, z.b. das Kind Stadt Leipzig / Sozialamt Abteilung Wohngeld Technisches Rathaus Prager Straße Haus A, Eingang A I Leipzig

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