Agentur für Arbeit Berlin Mitte Geschäftsstelle Müllerstrasse VEREINBARUNG

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1 Agentur für Arbeit Berlin Mitte Geschäftsstelle Müllerstrasse JobCenter Berlin - Mitte VEREINBARUNG zwischen der Agentur für Arbeit Berlin Mitte Geschäftsstelle Müllerstrasse und dem JobCenter Berlin Mitte über die Zusammenarbeit der leistungsgewährenden Bereiche 1. Grundsätzliches Die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Stellen geht von dem Grundsatz aus, Vorleistungen des JobCenters für Leistungsbedürftige nach dem SGB III auf das unumgänglich notwendige Maß zu beschränken. Es besteht Einigkeit darüber, dass die grundsätzlich zulässige Entgegennahme von Leistungsanträgen durch das JobCenter im Hinblick auf eine im Interesse des Antragstellers liegende zügige Bearbeitung unzweckmäßig ist und der Antragsteller zur Abgabe deshalb an die Agentur für Arbeit verwiesen werden sollte. Das JobCenter gewährt Leistungen nach dem SGB II an bedürftige erwerbsfähige Arbeitslose grundsätzlich nur dann, wenn deren Leistungsansprüche nach dem SGB III dem Grunde nach fraglich sind oder erst noch erwachsen. Zur Vertiefung der Zusammenarbeit werden zwischen der Agentur und dem JobCenter regelmäßig Dienstbesprechungen stattfinden. Auf Verlangen eines Vertragspartners wird sich der andere Vertragspartner in Streitfälle einschalten, die sich aus dem Gegenstand der Vereinbarung ergeben. 2. Leistungsgewährung durch die Agentur für Arbeit 2 a. Bearbeitungsdauer Es wird davon ausgegangen, dass Anträge auf Arbeitslosengeld grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen nach der Annahme des vollständig ausgefüllten Antragsvordrucks und aller sonstigen entscheidungserheblichen Unterlagen, abschließend bearbeitet werden, ggf. unter vorläufiger Festsetzung der Höhe des Leistungsanspruches und einer Abschlagszahlung. Dadurch soll erreicht werden, dass der anspruchsberechtigte Arbeitslose möglichst innerhalb von 4 Wochen nach der Annahme die erste in der Regel unbare Leistungszahlung erhält. 1

2 2 b. Vorschussgewährung Antragsteller, deren Leistungsansprüche nach den vorgelegten Unterlagen zwar dem Grunde nach (Mindestvoraussetzungen) feststehen, wegen fehlender Unterlagen jedoch nicht in der endgültigen Höhe bewilligt werden können, sind als vorläufige Festsetzung i.s des 328 SGB III ( Vorschuss nach 42 SGB I ) von Amtswegen zu bescheiden. 2 c. Abschlagszahlungen Erklärt in den Fällen zu 2a und zu 2 b der Arbeitslose am Tag der Abgabe oder danach, jedoch vor Ablauf des ersten Zahlungszeitraumes, eine finanzielle Notlage (Mahnung des Energieversorgers, Pfändungsankündigung o.ä.), ist bei Bewilligung des Antrages auch dann schon eine zeitnahe Abschlagszahlung durch die Agentur für Arbeit vorzusehen, wenn noch kein voller Zahlungszeitraum angefallen ist. Die Höhe der Auszahlung wird durch die bis zum Tag der Abschlagszahlung zu beanspruchenden Leistung (Tage x täglicher Leitungssatz) bestimmt. 3. Zusammenarbeit mit dem JobCenter / Verfahren 3 a. fehlender Anspruch / Ablehnungsbescheid Ist bei Antragstellung auf Arbeitslosengeld erkennbar, dass die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach dem SGB III nicht vorliegen, wird eine Bestätigung über den fehlenden Leistungsanspruch umgehend ausgestellt. 3 b. Vorlage unvollständiger Unterlagen Antragsteller, deren Leistungsanspruch nach dem SGB III z.b. wegen unvollständiger Angaben auch dem Grunde nach nicht festgestellt werden kann, erhalten einen ausgefüllten Vordruck 0-40 (Anlage 1) mit dem Hinweis für die mögliche Antragstellung auf Leistungen nach dem SGB II. In der Regel gewährt das JobCenter auf Grund der o.g. Bescheinigung für einen Kalendermonat ab Tag der Ausstellung Leistungen nach dem SGB II. Die Bescheinigung (Original) wird in diesen Fällen vom JobCenter einbehalten. Nach einer Leistungsgewährung durch das JobCenter von max. 3 Monaten ist eine neue Bescheinigung 0-40 der Agentur erforderlich. Im Ablehnungsfall vermerkt das JobCenter den Ablehnungsgrund ggf. in den eigenen Unterlagen und gibt den Ablehnungsbescheid an den Antragsteller zurück. Das JobCenter sendet innerhalb von 3 Wochen (Posteingang Agentur) nach Ausstellung der (jeweiligen) Bescheinigung ein Erstattungsersuchen nach 104 SGB X an die Agentur für Arbeit Geschäftsstelle Müllerstrasse Team 431 (vgl. auch Pkt. 3 d). Die Gültigkeit des Vordrucks (0-40) zur Vorlage im JobCenter wird mittels Stempelaufdruck auf 5 Tage beschränkt. 2

3 Bei Leistungsbewilligung wird dem JobCenter die gezahlte Leistung nach dem SGB II erstattet, soweit Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Sofern Ansprüche auf Arbeitslosengeld lediglich für einen Teil des angemeldeten Erstattungszeitraumes bestehen, ist pro Kalendertag 1/30 der monatlichen Leistung nach dem SGB II anzusetzen. Erfolgt die Erstattung nicht in voller Höhe oder gar nicht (weil z.b. ein Erstattungsersuchen bei der Bewilligung von Arbeitslosengeld nicht fristgerecht vorlag), teilt die Agentur den Grund hierfür dem JobCenter im Rahmen der Bearbeitung des Erstattungsanspruchs mit. 3 c. Mitwirkung und Folgen fehlender Mitwirkung Die Agentur für Arbeit und das JobCenter informieren sich rechtzeitig gegenseitig über das Ausbleiben der Mitwirkung des Kunden und sich daraus ergebende rechtliche Konsequenzen oder Sanktionen. 3 d. Erstattungen Das Erstattungsersuchen nach 104 SGB X wird der Agentur für Arbeit Geschäftsstelle Müllerstrasse mit folgenden Angaben übersandt: Kunden-Nummer Personendaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, vollständige Anschrift) Zeitraum und Höhe der Leistung (nach Monaten getrennt jeweils nur ein Betrag) Gleichzeitig stellt das JobCenter die bezifferte Forderung beim Forderungseinzug der Agentur zum Soll und benennt die Buchungs-Nummer. Geht ein Erstattungsersuchen in Fällen ein, in denen der Agentur ein Leistungsantrag nicht vorliegt, wird das JobCenter unverzüglich in schriftlicher Form unterrichtet. 3 e. Sperrzeiten, Versagungen, Entziehungen Bei der Festsetzung von Sperrzeiten und Versagungen / Entziehungen (aufgrund schuldhaften Verhaltens des Antragstellers) erhält der Antragsteller hierüber einen Bescheid, der insoweit auch Entscheidungsgrundlage für das JobCenter ist. Wird der Leistungsbeginn wegen des möglichen Eintritts einer Sperrzeit vorläufig festgesetzt, wird das JobCenter bei Vorliegen eines Erstattungsersuchens - hierüber in geeigneter Form unterrichtet. 3

4 3 f. Erstattungsfall Mit der Bewilligung erhält der Leistungsempfänger im Erstattungsfall ein Zusatzblatt von der Agentur mit den folgenden Angaben : Erstattungszeitraum Erstattungshöhe Nachzahlungsbetrag und zeitraum Die Überweisung des Erstattungsbetrages erfolgt direkt auf das Konto beim Forderungseinzug der Agentur. Sollte die erste Zahlung an den Antragsteller nicht planmäßig zum (nächsten) Monatsende nach Abrechnung erfolgen, ist dies dem JobCenter für die Entscheidung über eine ggf. erforderliche Überbrückungszahlung bis zum laufenden Leistungsbezug bei der Agentur mitzuteilen. Für diese Zahlung erfolgt kein Erstattungsersuchen. 3 g. Mitteilung von Veränderungen bei sog. Aufstockern Sofern der Agentur für Arbeit oder dem JobCenter eine leistungserhebliche Änderung (z.b. Arbeitsaufnahme, Nebeneinkommen, sperrzeitrelevante Ereignisse, Förderung einer FbW-Massnahme etc.) eines Kunden/Mitgliedes der Bedarfsgemeinschaft bekannt wird, teilt sie dies dem unterzeichnenden Partner unaufgefordert mit, sofern der Leistungsbezug in der Arbeitsagentur/im JobCenter bekannt ist. Die Mitteilung durch die Agentur erfolgt per an das Postfach _BA-JobCenter- Berlin-Mitte. ; die Mitteilungen an die Agentur erfolgen durch das JobCenter an das Postfach _BA-Müllerstraße-Team-411 oder durch eine Wiedervorlage (WV) für den virtuellen Mitarbeiter der Eingangszone. 3 h. Informationspflicht nach 9a SGB III und 18a SGB II für sog. Aufstocker 1) Nach 9a SGB III unterrichtet die Agentur für Arbeit das JobCenter über folgende Tatbestände: a b c d e f geplante und laufende Eingliederungsleistungen Eintritt von Sperrzeiten Beendigung des Leistungsbezuges, insbesondere über Arbeits- und Ausbildungsaufnahmen Änderung beim Einkommen, auch wenn dieses für die Leistung der Arbeitsagentur irrelevant ist (z.b. Entlassungsentschädigungen oder Urlaubsabgeltungen), Änderung bei der Höhe des Arbeitslosengeldes Arbeitsunfähigkeit Hierfür sichert das JobCenter die Kennzeichnung aller Aufstocker in VerBIS (Kurzübersicht). 4

5 Die Veränderungen zu Pkt. 1)a und 1)f werden in VerBIS erfasst und sind von beiden Trägern so jederzeit abrufbar. Die Veränderungen zu Pkt. 1)b, 1)c, 1)d und 1)e wird dem JobCenter per arbeitstäglich mitgeteilt. Fehlmeldungen sind nicht erforderlich. 2) Das JobCenter unterrichtet die Arbeitsagentur nach 18a SGB II über folgende Tatbestände: a b c d e f g h Zuständigkeit nach dem SGB II und damit die federführenden Betreuung geplante und laufende Eingliederungsmaßnahmen Arbeits- und Ausbildungsaufnahme, Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit oder Mithilfe bei Familienangehörigen, ehrenamtliche Tätigkeiten Beendigung des Leistungsbezuges bei Bekannt werden und dessen Ursache (damit ggf. die Betreuung wieder durch die Arbeitsagentur erfolgt Änderung Zuständigkeit durch JobCenter in VerBIS) Änderung bei dem Einkommen (Erwerbs-/Nebeneinkommen), auch einmalige Einnahmen Sanktionen Ortsabwesenheit Arbeitsunfähigkeit Die Veränderungen zu Pkt. 2)a, 2)b und 2)f werden in VerBIS erfasst und sind von beiden Trägern so jederzeit aufrufbar. Die Veränderung zu Pkt. 2)c 2)e, wird per an die Agentur arbeitstäglich mitgeteilt. Änderungen zu Pkt. 2)g (nur über 3 Wochen) und 2)h erfolgen mittels einer Wiedervorlage in VerBIS auf den virtuellen Mitarbeiter der Eingangszone. Fehlmeldungen sind nicht erforderlich. Zur Sicherung einer zeitnahen Unterrichtung des jeweilig anderen Trägers erfolgt die Information per mittels Vordruck (Anlage 2). Für die Vermeidung der Übermittlung von Sozialdaten werden alle zulässigen Daten, soweit sie für die Aufgabenerfüllung des anderen Trägers erforderlich sind ( 69 Abs. 1 Nr. 1 SGB X Tatbestand -) in VerBIS eingetragen. Per erfolgt die Übermittlung lediglich der BG-Nr (an JC; ersatzweise Kd-Nr), der Kd-Nr. (an AA), des Anfangsbuchstabens des Familiennamens (Namenszusätze z.b. Dr., Prof., de, la, van o.ä. bleiben unberücksichtigt) und bei Vermerken - des Datums der VerBIS-Eintragung (einschließlich stichwortartigem Inhalt z.b. NE, Arbeit etc.) in Form der Anlage an das jeweilige virtuelle Postfach des anderen Trägers. Sofern die Kd-Nr. nicht bekannt ist, erfolgt die Mitteilung unter Angabe des vollständigen Namens und des Geburtsdatums unter Verwendung der Anlage 2. Im Fall der Förderung einer Bildungsmaßnahme für einen sog. Aufstocker durch das JobCenter muss die Agentur einen Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Weiterbildung (ALGW) prüfen. Hierfür übersendet das JobCenter der Agentur einen Mehrabdruck des Antrages und der Stellungnahme (ggf. ergänzt um konkrete Angaben zu Dauer und zeitlichem Umfang der Maßnahme) vor Maßnahmeantritt und während der Maßnahme Nachweise zu leistungsrelevanten Änderungen (z.b. Erkrankungen des 5

6 Kindes, Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit des Teilnehmers, unentschuldigte Fehlzeiten, Abbruch usw.) an das Team 431 (über das virtuelle Postfach _BA-Müllerstraße- Team-431 oder per Fax an ). 4. Geltungsdauer Diese Vereinbarung gilt ab sofort und unbefristet. Sollte eine gemeinsame Vereinbarung mit gleichem Inhalt zwischen allen Berliner Agenturen und den JobCentern oder dem Senat von Berlin oder zwischen der Agentur für Arbeit Berlin Mitte und den JobCentern Berlin Mitte, Kreuzberg-Friedrichshain, Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf getroffen werden, tritt diese Vereinbarung außer Kraft. Agentur für Arbeit Berlin Mitte Geschäftsstelle Müllerstrasse Geschäftsstellenleiter JobCenter Berlin-Mitte Geschäftsführer Berlin, den 6

7 Anlage 1 zur Vereinbarung zwischen AA Müllerstrasse und JC Mitte vom. Diese Bescheinigung ist ab heute (Ausstellungstag) 5 Tage gültig und muss daher bis im JobCenter vorliegen! Herrn Test Test Durch Postfach Berlin 922A Ihr Zeichen: Ihre Nachricht: Mein Zeichen: -922A (Bei jeder Antwort bitte angeben) Name: Herr H Durchwahl: Telefax: U.H@afa.de Datum:. September 2006 Bescheinigung zur Vorlage beim Träger der Grundsicherung Arbeitslosengeld für Test Test, geb. am: Herr Test hat sich bei meiner Agentur am arbeitslos gemeldet und gleichzeitig einen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt. Der Antragsvordruck wurde am abgegeben. Über diesen Antrag kann noch nicht entschieden werden, weil noch Unterlagen fehlen bzw. eine sofortige Zahlung noch nicht möglich ist. Die fehlenden Unterlagen sind vom Antragsteller nachzureichen. Der Antragsteller hat angegeben, dringend auf Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen zu sein. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in meine ggf. bestehende Leistungspflicht eintreten können. Die Voraussetzungen für eine Vorschusszahlung nach 42 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) oder eine vorläufige Entscheidung nach 328 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) durch die liegen nicht vor. Falls Sie Leistungen gewähren, bitte ich Sie, mir diese umgehend unter Angabe der o.a. Kundennummer schriftlich anzuzeigen. Dabei geben Sie bitte auch den Zeitraum an, für den Sie Leistungen gewährt haben. Ihren Erstattungsanspruch werde ich im Rahmen des 104 SGB X berücksichtigen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

8 Anlage 2 zur Vereinbarung zwischen AA Müllerstrasse und JC Mitte vom. Veränderungsmitteilung für sog. "Aufstocker" gem. Vereinbarung Datum des Eintrages Kd-Nr. BG-Nr. Anfangsbuchstabe des Familiennamen Veränderung (soweit bekannt) (ohne Namenszusätze) (Sachverhalt stichwortartig) z.b. z.b. z.b. z.b. z.b D BG "B" für van der Brunn Arbeit ab Änderung NE ab

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