KULTUR STADT BERN AUSGABE 2 STANDORTBESTIMMUNG. Weil die Kulturszene im Auf- und Umbruch begriffen

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1 Kultur Stadt Bern KULTUR STADT BERN AKTUELLE AUSGABE LEITSÄTZE ZUR KULTUR Welche Akzente setzt die Abteilung Kulturelles der Stadt Bern für die Periode ? Die neuen, programmatischen Leitsätze zur Kultur geben die Richtlinien für die Zukunft an. Zentral ist, dass die direkte Förderung gestärkt wird. Ein Überblick zeigt die aktuellsten Zahlen aller städtischen Kultursubventionen. AUSGABE 2 STANDORTBESTIMMUNG Weil die Kulturszene im Auf- und Umbruch begriffen ist und das neue Kantonale Kulturförderungsgesetz Zuständigkeiten neu regelt, bedurfte es einer breiten Standortbestimmung. Gefragt wurde nach dem Profil der einzelnen Institutionen und der direkten Förderung. Ein Überblick zeigt die Kultur-Budgets AUSGABE 1 STAMMTISCHGESPRÄCH Im Herbst 2013 wurden zehn Persönlichkeiten aus den Bereichen Theater, zeitgenössische Kunst, Tanz und Musik zu einem Meinungsaustausch über die Kulturstadt Bern eingeladen. Gefragt war ein frischer, kritischer Blick. Entstanden ist während dieses «Stammtisches» ein lebendiges Bild der Berner Kulturszene. Ausgabe Nº3 Januar 2015 NEUAUSRICHTUNG SCHAFFT MEHRWERTE Das neue Kulturförderungsgesetz des Kantons Bern verteilt Aufgaben und Finanzen der städtischen Kulturförderung neu. Das bringt für die Stadt Bern markante Entlastungen. So wird es möglich, insgesamt 1,4 Millionen Franken mehr in die Kultur zu investieren. Dieses Mehr ist es wert weil Kultur schon immer Garant für ideelle gesellschaftliche Mehrwerte war. regionaler Bedeutung» in der Region Bern- Mittelland, die Übernahme der bisher vom Kanton geleisteten Beiträge an Institutionen, die neu ausschliesslich von der Stadt subventioniert werden. Die neue Systematik entlastet das Budget der Abteilung Kulturelles um 1,84 Mio. Franken gegenüber dem Budget Die stadtbernische Kulturpolitik kann und muss neu positioniert werden. Das ist eine Chance und hat dazu geführt, dass die Abteilung Kulturelles Bilanz gezogen und daraus programmatische Leitgedanken zur Kulturpolitik formuliert hat, die für die Subventionsperiode , aber auch darüber hinaus wegweisend sind. Ausgangspunkt ist das neue Kantonale Kulturförderungsgesetz KKFG, das unter anderem zum Ziel hat, die Standortgemeinden mit Institutionen von «mindestens regionaler Bedeutung» finanziell zu entlasten und den Kanton sowie die Mitgliedergemeinden der entsprechenden Region an den Kosten zu beteiligen. Bei Institutionen von «mindestens nationaler Bedeutung» übernimmt der Kanton die Finanzierung sogar vollumfänglich. Auf der DIE BILDER IN DIESER AUSGABE Viele Kulturinstitutionen in der Stadt Bern sind in Gebäuden domiziliert, die ursprünglich nicht für kulturelle Zwecke errichtet wurden. Die Kultur suchte sich ihren Platz und entwickelte sich am jeweiligen Standort im Spannungsfeld und im Dialog mit ihrer Umgebung. Diese Ausgangslage hat der Fotograf Alexander Jaquemet auf seine eigene Art dokumentiert, in schwarzweissen Aufnahmen unter dem Leitgedanken «Kulturlokale im Kontext der Stadt Bern Wo findet Kultur in der Stadt Bern statt». La Cappella: 1907 erbaut als evangelisch-methodistisches Gotteshaus. Letzter Gottesdienst im Mai Seit November 1998 Kleinkunstbühne und Konzertlokal. anderen Seite sollen die Standortgemeinden die bisher vom Kanton geleisteten Beiträge an Institutionen übernehmen, die nicht den beiden genannten Kategorien angehören. ENTLASTUNG UND MEHRBELASTUNG Die Stadt Bern erfährt aus dieser neuen Arbeitsteilung Entlastung durch: den Wegfall der Subventionen an Kunstmuseum und Zentrum Paul Klee als Institutionen von «mindestens nationaler Bedeutung», den Wegfall der Subvention an BeJazz, das neu Köniz als Standortgemeinde zugeteilt ist, die Mitbeteiligung von Kanton und Regions gemeinden bei der Finanzierung von Institutionen von «mindestens regionaler Bedeutung». Die Stadt erfährt andererseits Mehrbelastung durch: die Erhöhung des Finanzierungsanteils bei Konzert Theater Bern von heute 39 auf neu 48 Prozent, die Mitbeteiligung an der Finanzierung von vier Institutionen von «mindestens Kulturinstitutionen von «mindestens regionaler Bedeutung» sind gemäss KKFG nach einem festen Schlüssel von Stadt, Kanton und Regionsgemeinden zu finanzieren. Während der Beitrag des Kantons bei 40 Prozent festgeschrieben ist, besteht für die Verteilung der restlichen 60 Prozent ein gewisser Spielraum für Standortgemeinde und Regionsgemeinden. In der Region Bern-Mittelland hat man sich auf einen Schlüssel von 48 und 12 Prozent geeinigt. Damit steigt der Anteil der regionalen Beteiligung von heute 11 auf neu 12 Prozent. EINE ÄUSSERST POSITIVE BILANZ Ab 2016 werden in der Stadt Bern 8 Kulturinstitutionen gemeinsam von Stadt, Kanton und Regionsgemeinden finanziert und 12 Institutionen allein von der Stadt. Die neue Systematik entlastet das Budget der Abteilung Kulturelles um 1,84 Mio. Franken gegenüber dem Budget Dazu kommen Stadt Bern Präsidialdirektion Abteilung Kulturelles Postfach Bern 8 Weiter auf Seite 2 Impressum Gestaltung: Gestalt Kommunikation, Bern Fotos: Alexander Jaquemet Druck: Rickli + Wyss AG Auflage: 1000 Ex.

2 KULTUR STADT BERN 2 LEITSÄTZE DER KULTURPOLITIK Die umfassende Analyse der kulturellen Aufgaben der Stadt Bern hat Leitlinien zur Kulturpolitik ergeben. Welche Änderungen sind notwendig? Welche Schwerpunkte setzt die Abteilung Kulturelles für die Periode ? Und wo wird die bisherige Kulturförderungspolitik im Grundsatz fortgeschrieben? Im Wissen um die wichtige gesellschaftliche Bedeutung der Kultur, aber auch im Wissen um die ständigen Veränderungen setzt die Abteilung Kulturelles programmatische Schwerpunkte, die konkret umsetzund überprüfbar sind. Im Zentrum stehen Transparenz und Dialog mit dem Ziel, die zeitgenössische Kultur zu fördern, die kulturelle Teilhabe zu ermöglichen und eine koordinierte Vielfalt des kulturellen Lebens zu schaffen. Die Abteilung Kulturelles ist bei der Mitfinanzierung von Projekten ein verlässlicher Partner der Kulturschaffenden. Sie hat eine transparente Förderpraxis, die im Gespräch mit Verbänden und Protagonisten der verschiedenen Sparten regelmässig evaluiert wird. Die städtischen Mittel für die direkte Förderung betragen insgesamt 15 Prozent der gesamten zur Verfügung stehenden Mittel. Sie sind im Finanzplan für 4 Jahre festgelegt; es besteht bestmögliche Planungssicherheit. Die Zuständigkeiten von Abteilung und Kulturförderkommissionen bei der Gesuchsbearbeitung sind überprüft, ein gemeinsames Gremium von Kommissionen und Abteilung zur Bearbeitung der transversalen Kredite ist geschaffen, die reglementarischen Grundlagen für die Kommissionsarbeit sind überarbeitet. Die Zahl der von der Stadt günstig zur Verfügung gestellten Ateliers für Kulturschaffende, speziell für Musikerinnen und Musiker, ist dank der Umnutzung des Schwob-Fonds vergrössert. Die Stadtgalerie im PROGR hat sich als Ausstellungsort für die junge Berner Kunstszene etabliert. Koordination und Finanzierung von Kunst im öffentlichen Raum (KiöR) und Kunst und Bau sind definiert und in einem neuen Reglement festgehalten. Die Aufgaben von KiöR-Kommission und Kunstkommission sind geklärt. Die Berechnungsgrundlage der Beiträge ist definiert und der Geldfluss ist automatisiert. Das Zusammenspiel zwischen städtischer und kantonaler Projektförderung (Subsidiaritätsprinzip) ist geklärt und so ausgestaltet, dass die Kulturschaffenden die Zustimmung der Kommissionen vorausgesetzt weiterhin mit einer ausreichenden Projektfinanzierung rechnen können. Das Modell zur Verbesserung der sozialen Sicherheit von Kunstschaffenden, das im Auftrag der Konferenz der kantonalen und der Konferenz der städtischen Kulturbeauftragten in Arbeit ist, wird von der Abteilung Kulturelles unterstützt und propagiert, vorausgesetzt die notwendige kantonale Gesetzesgrundlage ist vorhanden. «Subsidiaritätsprinzip» in der Kulturförderung meint, dass der Kanton nur im Nachgang zur Standortgemeinde Projektbeiträge leisten kann und nur maximal gleichviel wie die anderen öffentlichen Hände. Um die Kulturschaffenden nicht zum Ping- Pong-Ball zwischen Stadt und Kanton zu machen, muss die Förderpraxis koordiniert werden. Die Abteilung Kulturelles unterstützt die subventionierten Institutionen bei der Erreichung ihrer Ziele und arbeitet mit einem anerkannten Evaluationskonzept, das auch der Berichterstattung über die Verwendung der Mittel gegenüber Öffentlichkeit und Politik dient. Alle Institutionen mit Vierjahresvertrag erreichen einen Kostendeckungsgrad von mindestens 20 Prozent, d.h. sie legen Gewicht Yehudi Menuhin Forum Bern: 1926 als Kirche der Vereinigung Christi Wissenschafter errichtet. Seit 2009 auch öffentlicher Konzertsaal. auf Einnahmen aus Billetverkauf oder von Dritten (mit-)finanzierten Aktivitäten (Gönner, Stiftungen, Sponsoring). Der Aufwand für die Berichterstattung über die Leistungserfüllung sowohl der Institutionen wie der Abteilung ist deutlich kleiner geworden. Bei den Vereinen Dampfzentrale, Schlachthaus Theater, Grosse Halle und Kunsthalle beschränkt sich die Stadt auf die Delegation eines nicht stimmberechtigten «Beisitzes», unterstützt aber die Vorstandsarbeit dort, wo es notwendig ist. Die drei Schwerpunkte der städtischen Kulturförderung: zeitgenössische Kultur kulturelle Teilhabe / Partizipation koordinierte Vielfalt sind in der direkten Förderung und bei den subventionierten Institutionen konkretisiert und als transversale Themen verankert. Die drei Schwerpunkte sind von den Kulturförderkommissionen und den Institutionen als transversale Themen definiert. Sie werden mit konkreten Projekten bzw. reservierten Kreditanteilen unterstützt. Der Kredit für Schwerpunkte wird gemeinsam von Kommissionen und Abteilung verwaltet. Die Anforderungen an Projekte, die aus dem Kredit für Schwerpunkte unterstützt werden sollen, sind für jeden Schwerpunkt schriftlich festgehalten und potenziellen Gesuchstellern kommuniziert. Fortsetzung von Seite 1 Die Stadt Bern reinvestiert einen grossen Teil der Kulturbeiträge, die durch die kantonale Entlastung freigesetzt werden. Entlastungen im Finanz- und Lastenausgleich durch den Einbezug der Kulturausgaben von geschätzten 3,88 Mio. Franken netto. Die Stadt Bern reinvestiert einen grossen Teil der Beiträge, die durch die kantonale Entlastung freigesetzt werden: Knapp 1,4 Mio. Franken sollen wieder in die Kulturförderung der Abteilung Kulturelles fliessen, davon der überwiegende Teil von rund 1 Mio. Franken in die direkte Förderung. Mit dieser Planung soll es gelingen, neu definierte Förderschwerpunkte sowohl bei den Institutionen als auch bei der direkten Förderung umzusetzen und das Verhältnis der Fördermittel zugunsten der direkten Förderung zu verschieben. Zielgrösse ist es, dafür 15 Prozent aller der Abteilung Kulturelles zur Verfügung stehenden Ressourcen einzusetzen. BREITE VERNEHMLASSUNG All diese Veränderungen führten dazu, den Verteilungsschlüssel für die Kultursubventionen zu überdenken und in einem Subventionsplan für die Jahre 2016 bis 2019 festzuhalten. Im Juni 2014 hat der Gemeinderat diese Vierjahresplanung der Präsidialdirektion «Schwerpunkte und Mittelverwendung » in die öffentliche Vernehmlassung gegeben. In diesem Papier geht es nicht nur um die Übersicht über die finanziellen Folgen der Neuzuteilung städtischer Kulturinstitutionen in die verschiedenen Kategorien ihrer Finanzierung; es wurde gleichzeitig orientiert über die beabsichtigten Erhöhungen bei den tripartit wie bei den ausschliesslich städtisch subventionierten Institutionen. Zudem orientierte die Vierjahresplanung über die beabsichtigte Erhöhung bei den Krediten zur projektbezogenen direkten Förderung. Eingegangen in der Vernehmlassung sind 46 Stellungnahmen von 11 Parteien/Fraktionen, 7 Kulturverbänden, 14 subventionierten Institutionen, 4 städtischen Kommissionen, 5 nicht subventionierten Institutionen, der Kantonalen Erziehungsdirektion, der Burgergemeinde Bern und 3 weiteren. Die Ergebnisse der Vernehmlassung sind ausgewertet worden und in die überarbeitete und verdichtete Vierjahresplanung eingeflossen, die hier in der Zeitung KULTUR STADT BERN öffentlich gemacht wird. Eingeleitet ist dieser Vierjahresplan logischerweise durch die programmatischen Leitgedanken zur Kulturpolitik. Ab 2016 werden auch die Kornhausbibliotheken zu einer Kulturinstitution von «mindestens regionaler Bedeutung». Für die Aufgaben als Stadt- und Regionalbibliothek gibt es einen tripartiten Vertrag, der Kanton bezahlt 20%, die Stadt 68% und die Regionsgemeinden übernehmen 12%; sie entlasten damit die Stadt um Franken. Für die Quartierbibliotheken gibt es einen rein städtischen Vertrag mit einer Subventionserhöhung von Franken. Zuständig für die Kornhausbibliotheken bleibt die Direktion für Bildung, Soziales und Sport.

3 3 KULTUR STADT BERN Schwerpunkt zeitgenössische Kultur Dampfzentrale und Schlachthaus Theater programmieren koordiniert alle Formen an Bühnenkünsten auf ihren Bühnen, sie zeigen u.a. zeitgenössisches Theater, Tanz, Neue Musik und Performance. Sie geben Festivals und weiteren Veranstaltungen Gastrecht, z.b. im Bereich der Literatur. Sie offerieren und garantieren ein attraktives Programm auch von nationaler Ausstrahlung, mit guter Publikumsresonanz und unter Einbezug und Förderung der lokalen Szene. In den ersten 2 Jahren der Subventionsperiode werden mögliche künftige Kooperationsformen in Pilotprojekten ausprobiert und evaluiert. Die Ergebnisse fliessen in die Vertragsverhandlungen betr. die Vertragssituation für die zweiten 2 Jahre der Subventionsperiode ein. Kunsthalle und Tojo ergänzen Dampfzentrale und Schlachthaus bei der Ausgestaltung und Stärkung des Schwerpunktes zeitgenössische Kultur in den Institutionen. Schwerpunkt kulturelle Teilhabe/Partizipation Die kulturelle Teilhabe ist als Leistungsvorgabe in allen Leistungsverträgen verankert und wird jährlich nachgefragt. Über die Projekte der Institutionen und Freien Szene zur Erreichung und zum Einbezug neuer Publika in die eigenen Aktivitäten wird jährlich berichtet. Die stadtinternen Fördermittel, Zuständigkeiten und Ansprechpersonen im Bereich Kinder- und Jugendkultur sind definiert und kommuniziert. «Kulturelle Teilhabe» ist eine Begriffsbildung analog der «politischen Teilhabe». Der Begriff ist in der europäischen und internationalen Kulturpolitik etabliert. Kulturelle Teilhabe meint sowohl Kulturkompetenz als auch Mitgestaltung von möglichst vielen im Bereich Kultur. Im Unterschied zum Begriff «Vermittlung» wird ein wechselseitiger Prozess beschrieben. Schwerpunkt koordinierte Vielfalt Projektunterstützung für koordinierende Aktivitäten können alle nicht kommerziellen Kulturveranstalter und alle freischaffenden Künstlerinnen und Künstler beantragen. Spezielle Unterstützung sollen spartenübergreifende Projekte mehrerer Akteuren erhalten. Konzert Theater Bern bindet sich ein in den Dialog mit der lokalen Szene und mit den städtischen Institutionen. KTB beteiligt sich aktiv an gemeinsam kuratierten Veranstaltungen und Festivals. Kunstmuseum Bern und Zentrum Paul Klee, aber auch das Alpine Museum, das Museum für Kommunikation oder der PROGR verstehen sich als Teil der Berner Kulturszene und werden von den für die Kulturpolitik Verantwortlichen als solche bei übergreifenden Projekten und den Kommunikationsplattformen einbezogen. Die Zusammenarbeit mit externen Partnern ist gefestigt und, wo sinnvoll, schriftlich festgehalten. Die Begleitung und Erneuerung der tripartit finanzierten Leistungsverträge ist definiert und terminiert. Die Zusammenarbeit mit der Burgergemeinde wird im regelmässigen Austausch gepflegt. Der Leistungsvertrag mit dem Bundesamt für Kultur ist erneuert und inhaltlich geklärt. Für die direkte Förderung stehen mindestens gleich viel Mittel wie heute zur Verfügung. Für den regelmässigen und strukturierten Austausch zwischen den öffentlich subventionierten Kulturinstitutionen auf dem Platz Bern und den lokalen Kulturschaffenden sowie zwischen der für Kultur zuständigen Präsidialdirektion und der Berner Kulturszene bestehen definierte KommunikationsPlattformen. Eine von der Abteilung Kulturelles initiierte gemeinsame Kommunikationsplattform (z.b. ein «Kulturhearing») von öffentlich subventionierten Institutionen, Freier Szene und öffentlichen Kulturförderern wird mindestens einmal pro Jahr genutzt zum gegenseitigen Austausch und zur Behandlung von gemeinsam interessierenden Themen. Die Präsidialdirektion lädt die Kulturszene bzw. deren Vertretungen mindestens einmal pro Jahr zu einem Gespräch ein. Die Abteilung Kulturelles beteiligt sich aktiv am Prozess der Erarbeitung einer städtischen Kulturstrategie und engagiert sich für einen möglichst breiten Einbezug der Kulturschaffenden und der Kulturinstitutionen. Anliegen wie: bessere Möglichkeiten der Zwischennutzung, tiefere Mietzinse für kulturelle Nutzung in städtischen Liegenschaften, Servicestelle für Kulturschaffende betr. Raumnutzung, Projektunterstützung durch die Bewilligungsbehörde, mehr Plätze für die Plakatierung, Kultur-Veranstaltungskalender der Stadt Bern, Vergrösserung des Angebots an Ateliers u.a. werden in diesem Prozess prioritär behandelt und bestmöglich realisiert. Die Stadt definiert ihre Investitionspolitik gegenüber von ihr mitfinanzierten und von ihr nicht (mehr) subventionierten Institutionen und kann damit bei Investitionsprojekten auf eine Entscheidungsgrundlage zurückgreifen. Die Ressourcen der Abteilung Kulturelles sind verstärkt und den heutigen Anforderungen angepasst. Die geplanten Kommunikationsplattformen werden realisiert und gepflegt, innerhalb der Abteilung ist mehr spartenspezifisches und strukturübergreifendes Know-how vorhanden, neue Themen und Unterstützungsformen werden konzipiert, evaluiert und umgesetzt. Der Bestand der städtischen Kunstsammlung ist gesichtet und kategorisiert. Eine attraktive Auswahl des Bestandes steht mit Unterstützung des Intranets innerhalb der Verwaltung für die Ausleihe zur Verfügung. Dieses Angebot wird rege benutzt. Die städtischen Mittel für die direkte Förderung betragen insgesamt 15% der gesamten zur Verfügung stehenden Mittel. Sie sind im Finanzplan für 4 Jahre festgelegt. STÄDTISCHE KULTUR FÖRDERUNG Alle vier Jahre sind die Leistungsverträge mit den Kulturinstitutionen zu erneuern. Je nach Höhe der damit verbundenen Verpflichtungskredite liegt deren Genehmigung beim Gemeinderat, beim Stadtrat oder bei der Stimmbevölkerung. Die Abteilung Kulturelles hat für die Periode nicht nur eine Übersicht über die Subventionierung der verschiedenen Kulturinstitutionen erstellt, sondern in der Finanzplanung auch die Kredite zur direkten Förderung eingeschlossen. Ziel ist es, den Anteil der direkten Förderung zu erhöhen und die Mittel während der Subventionsperiode konstant zu halten. GEMEINSAM SUBVENTIONIERTE INSTITUTIONEN Der Regierungsrat des Kantons Bern hat am 14. Mai 2014 die Liste der gemeinsam von Stadt, Kanton und Regionsgemeinden zu finanzierenden Kulturinstitutionen beschlossen und gleichzeitig zustimmend Kenntnis genommen von punktuellen Subventionserhöhungen, die die zuständigen politisch Verantwortlichen vornehmen möchten. KONZERT THEATER BERN (KTB) Diese grösste Kulturinstitution im Kanton Bern wird heute mit 37,3 Millionen Franken pro Jahr subventioniert, der Anteil der Stadt beträgt 39 Prozent oder Franken. KOMPETENZEN KTB hat eine Erhöhung der Betriebsbeiträge um insgesamt 2 Millionen Franken pro Jahr beantragt. Ein Teil der beantragten Erhöhung wurde mit der grossen Lohndifferenz zwischen Angehörigen des Orchesters und jenen von Schauspiel- oder Opernensemble begründet. Ein zweiter Teil der Erhöhung soll für die künstlerische Innovation eingesetzt werden und damit die Möglichkeit schaffen, auch Risikobehaftetes oder nur schlecht Finanzierbares durchzuführen. Ein dritter Teil der Erhöhung schliesslich wurde damit begründet, Massnahmen zur Erhöhung der Partizipation oder der Teilhabe der Bevölkerung am kulturellen Geschehen zu ergreifen. Schlachthaus: Erbaut 1768/69. Seit 1914 Feuerwehrmagazin, später Requisitenraum des Stadttheaters Renovation zur Umnutzung für kulturelle Zwecke. Seit 1998 von einem Verein geführt und als Gastspielbetrieb für die freie Theaterszene genutzt. In die Kompetenz des Gemeinderats fällt die Genehmigung aller Leistungsverträge. Die zugehörigen Kreditverpflichtungen beschliesst für Berner Kammerorchester, Buskers Festival und Einsteinhaus der Gemeinderat; Camerata Bern, Theater an der Effingerstrasse, Kornhausforum, La Cappella, Dampfzentrale, Schlachthaus, Bee-Flat, Cinéville, Kino Lichtspiel, Kunsthalle Bern, Robert Walser Zentrum, auawirleben, Tojo Theater, Grosse Halle und IKuR der Stadtrat. Davon unterliegen die Kredite für Dampfzentrale, Schlachthaus und Kunsthalle dem fakultativen Referendum; Bernisches Historisches Museum und Konzert Theater Bern das Stadtberner Stimmvolk.

4 KULTUR STADT BERN 4 ÜBERBLICK ÜBER DIE VORGESEHENE ERHÖHUNG KTB Die Partner haben sich auf die Erhöhung der Subvention für Personalmassnahmen und künstlerisches Innovationspotenzial geeinigt und KTB zugesichert, seine Anstrengungen im Bereich Partizipation auf politischer Ebene zu unterstützen. Insgesamt ist eine Erhöhung von 2,725 Millionen Franken oder 1,83 Prozent in vier Jahren vorgesehen, also durchschnittlich Franken pro Jahr. Die nächste Subventionsperiode beginnt für KTB bereits am und endet am BERNISCHES HISTORISCHES MUSEUM (BHM) Das BHM ist eines der bedeutendsten kulturhistorischen Museen der Schweiz. Es wird je zu einem Drittel von der Burgergemeinde Bern, dem Kanton sowie der Stadt und den Regionsgemeinden finanziert. Der städtische Anteil beträgt 22 1/3 Prozent oder Franken. Insgesamt erhält das BHM von den vier Subventionsträgern Franken. Bereits für die Subventionsperiode verlangte das BHM eine deutlich grössere Erhöhung der Unterstützung als die damals gewährten 2,5 Prozent. Angesichts des Erweiterungsbaus KUBUS mit seinen zusätzlichen Ausstellungsflächen wurden zusätzliche Betriebskosten geltend gemacht. Dazu kamen Forderungen nach höherer Abgeltung für die Betreuung und Lagerung der Sammlung. Nach Ablehnung der anderen Subventionsgeber hat die Burgergemeinde ihren Beitrag für die Periode ausserhalb des Vertrags um Franken aufgestockt. Dieser Betrag soll nun bis auf Franken in die neue Subvention integriert werden, womit dem Antrag auf eine Subventionserhöhung von 1,075 Mio. Franken nur zu einem kleinen Teil gefolgt werden kann. Die dringende Lösung der unbefriedigenden Depotsituation sowie die in den nächsten Jahren anstehende Sanierung des Altbaus werden von den drei Stiftern Stadt, Kanton und Burgergemeinde Bern ausserhalb des Leistungsvertrags angegangen. CAMERATA BERN Künstlerisches Innovationspotenzial Die Camerata Bern wird heute von Stadt und Kanton mit Franken subventioniert. Sie hat eine Subventionserhöhung von Franken beantragt, die gewährt werden soll. Die Erhöhung dient insbesondere der Finanzierung der steigenden Mietpreise für Büro-, Übungs- und Konzertlokale sowie der steigenden Reisekosten. Die Camerata Bern wird von allen Partnern als ein hervorragendes Kammerorchester geschätzt, das nicht nur wichtiger Bestandteil des Berner Musikangebots ist, sondern mit seinen Ausland-Tourneen auch das Image der Kulturstadt Bern in die Welt hinaus trägt. Verbesserungen im personellen Bereich Total Erhöhungen Hj Hj DAS THEATER AN DER EFFINGERSTRASSE Das Theater wird heute von Stadt und Kanton mit Franken subventioniert. Es erhält zusätzlich auf freiwilliger Basis rund Franken Beiträge diverser Regionsgemeinden. Das Theater hat eine Subventionserhöhung von Franken verlangt, die zur Hauptsache zur Finanzierung einer neuen Theaterleitung dienen soll, die die beiden Gründer ablöst. Diese arbeiten zu minimalen Entschädigungen. Die Subventionsgeber haben sich auf eine Erhöhung um total Franken geeinigt; dieser Betrag wird zur Hälfte die heutigen freiwilligen Beiträge einzelner Gemeinden ablösen, die voraussichtlich nicht mehr eingehen werden, und zur Hälfte einer besseren Entlöhnung der neuen Leitung dienen. Im Finanzplan erreicht die direkte Förderung einen Anteil von 12,7%. Werden allerdings sämtliche Ausgaben der Abteilung Kulturelles, auch für die Stadtgalerie im PROGR oder Kunst im öffentlichen Raum sowie die Mittel aus dem Bundesbeitrag für die direkte Förderung eingerechnet, beträgt der Anteil 15%. KORNHAUSFORUM Das Kornhausforum wird heute von Stadt und Kanton mit Franken subventioniert, davon trägt die Stadt Franken. Es hat eine Erhöhung um Franken verlangt, um vermehrt eigene Ausstellungen machen zu können. Die Subventionsgeber lehnten diese Forderung angesichts der aktuellen Finanzsituation ab. BUSKERS FESTIVAL, BERNER KAMMERORCHESTER UND LA CAPPELLA Drei weitere Institutionen deren Subven tion unverändert bleiben soll, werden künftig gemeinsam von Stadt, Kanton und Regionsgemeinden subventioniert. Das Strassenmusikfestival Buskers Bern erhält heute von der Stadt Franken. Das Berner Kammerorchester erhält heute von Stadt und Kanton Franken. La Cappella, die Berner Kleinkunstbühne, erhält heute von der Stadt Franken. KULTURINSTITUTIONEN DER REGION BeJazz in den Vidmarhallen in Köniz galt bisher als Institution der Stadt Bern und wurde mit Franken von der Stadt, Franken vom Kanton und Franken von der Standortgemeinde Köniz unterstützt. Neu ist BeJazz eine Institution von «mindestens regionaler Bedeutung» der Standortgemeinde Köniz; die Stadt wird entsprechend entlastet. Vorgesehen ist eine gleichbleibende Subventionshöhe von total Franken. Neu sollen auch das Reberhaus Bolligen mit Franken, die Mühle Hunziken mit Franken und der Kulturhof Köniz mit Franken gemeinsam finanziert werden. An diese insgesamt Franken tragen die Gemeinden, ohne jeweilige Standortgemeinde, 12 Prozent oder Franken bei. Der Anteil der Stadt für die Mitfinanzierung aller vier Institutionen beträgt rund Franken. GEMEINSAM MIT KANTON UND REGION FINANZIERTE INSTITUTIONEN : Das Tojo Theater in der Reitschule ist nicht nur ein Ort für qualitativ hochstehende Theaterproduktionen, es führt auch weitere viel Gesamtsubvention 2013 VON DER STADT SUBVENTIONIERTE INSTITUTIONEN Alle weiteren subventionierten Kulturinstitutionen in Bern werden künftig allein von der Stadt unterstützt. Es wird erwartet, dass auch der bisher geleistete Kantonsanteil von total Franken übernommen wird. DAMPFZENTRALE UND SCHLACHTHAUS Anteil Stadt bisher Die Dampfzentrale ist die grösste der städtischen Institutionen. Sie erhält heute insgesamt Franken Subvention, davon fliessen rund Franken an Immobilien Stadt Bern (ISB) für die Miete. Für vermehrte Ko-Produktionen auf nationaler und internationaler Ebene und die Stärkung des Bereichs Tanz hat sie eine Erhöhung von Franken beantragt. Die Konferenz der kantonalen Kulturbeauftragten (KBK) und die Städtekonferenz Kultur (SKK) haben gemeinsam eine Studie in Auftrag gegeben zur Abklärung der Notwendigkeit und Möglichkeit einer Verbesserung der Altersvorsorge für Kulturschaffende. Jetzt schon ist klar, dass jedes System einer Versicherung der 2. oder 3. Säule einer kantonalen rechtlichen Grundlage bedarf. Die Resultate der Studie werden im Sommer 2015 erwartet. Vorgesehene Erhöhung Gesamtsubvention ab 2016 Das Schlachthaus Theater erhält heute total Franken Unterstützung von Stadt und Kanton, davon fliessen rund Franken an ISB für die Miete. Das Schlachthaus hat eine Erhöhung um Franken beantragt, um die Gagen der Kunstschaffenden an die Vorgaben des Berufsverbands anzunähern und um die Werbung zu stärken. Im Rahmen des Schwerpunkts «Zeitgenössische Kultur» sollen die beiden Häuser enger zusammengebracht werden. In einer ersten Phase sollen Kooperationsprojekte ausprobiert werden. Dafür sind im Budget der Abteilung Kulturelles jährlich Franken reserviert, die mit Unterstützung der entsprechenden Kommissionen gesprochen werden sollen. Gestützt auf die Erkenntnisse dieser Experimentierphase soll für die Zeit ab 2018 die Kooperationsform oder die Form des Zusammenschlusses fixiert und die Subvention um Franken pro Jahr erhöht werden. Ziel ist es, in Bern ein starkes Modell für zeitgenössische Bühnenkunst zu schaffen und damit auch die lokale freie Szene zu stärken. TOJO THEATER Anteil Stadt neu Konzert Theater Bern 1 Bernisches Historisches Museum Berner Kammerorchester Camerata Bern Kornhaus forum La Cappella Buskers Bern DAS Theater an der Effingerstrasse Regionale Institutionen: BeJazz, Kulturhof Schloss Köniz, Reberhaus, Mühle Hunziken Total Konzert Theater Bern erhält eine gestaffelte Erhöhung, hier ist der Durchschnittswert angegeben. 2 Das BHM wird zudem von der Burgergemeinde Bern mitfinanziert.

5 5 KULTUR STADT BERN Dampfzentrale: 1904 erbaut als thermisches Kraftwerk der Stadt Bern Industriebrache durch die Denkmalpflege gerettet besetzt. Im gleichen Jahr Bewilligung des Versuchsbetriebs Kulturhallen Dampfzentrale. beachtete und meist ausverkaufte Veranstaltungen wie den «Lustigen Dienstag» durch, die ein heterogenes Publikum anziehen. Das Tojo wird heute mit Franken subventioniert und hat eine Erhöhung um Franken beantragt. Mit diesem Betrag sollen die Betriebskosten besser abgegolten und zehn zusätzliche Ko-Produktionen pro Jahr realisiert werden. Dieser Forderung soll zum Teil nachgekommen und die Arbeit des Tojo mit einer Erhöhung um Franken gewürdigt und gefördert werden. AUAWIRLEBEN Das Theaterfestival auawirleben wird mit insgesamt Franken subventioniert. Beantragt wurde eine Subventionserhöhung von Franken für die Erhöhung der Künstlergagen und die Ausweitung der Vermittlungsarbeit. Die Subvention wurde jedoch bereits für die laufende Periode deutlich erhöht, weshalb auch angesichts der finanziellen Situation der Stadt auf eine erneute Erhöhung verzichtet wird. EINSTEINHAUS UND ROBERT WALSER-ZENTRUM Die Beiträge an das Einsteinhaus, Franken, und das Robert Walser-Zentrum, Franken, sollen unverändert belassen werden. Neu wird der Vertrag mit der Robert Walser-Stiftung gleich wie die anderen Kulturverträge getaktet. KINO REX Das heutige Kino Kunstmuseum will Ende 2015 in das Kino Rex an der Schwanengasse ziehen und dort einerseits ein qualitativ gehobenes, aber kommerzielles Kino betreiben, andererseits in einem neu eingebauten Saal das heutige arthouse Kino weiterführen. Wenn das Vorhaben gelingt, kann die Stadt mit einer tragbaren Aufstockung der heutigen Subvention ein attraktives Kino-Haus an bester Lage gewinnen. Heute erhält das Kino Kunstmuseum insgesamt Franken Subvention, beantragt ist eine Erhöhung um Franken, die auch gewährt werden soll. LICHTSPIEL Das Kino Lichtspiel, das sich heute in der alten Ryff-Fabrik im Marzili befindet, erhält von der Stadt Franken und hat eine Subventionserhöhung von Franken geltend gemacht. Diese soll zur Finanzierung des deutlich höheren Mietzinses am neuen Standort dienen. Beantragt wird eine Erhöhung auf maximal Franken, ausschliesslich zur Begleichung des Mietzinses an Immobilien Stadt Bern. BEE FLAT Bee Flat, der Konzertveranstalter im PROGR, wird insgesamt mit Franken unterstützt und hat ein Gesuch auf Subventionserhöhung um Franken gestellt. Hier ist eine Erhöhung um Franken beabsichtigt, speziell um die Konzerte für junges Publikum zu unterstützen. KUNSTHALLE BERN Die Kunsthalle Bern ist ein international bedeutendes Haus für zeitgenössische Kunst, das auch eng mit dem Kunstmuseum Bern zusammenarbeitet. Die Subvention ist seit 2014 infolge Abzahlung eines Darlehens an die Stadt um Franken gekürzt wor den und beträgt noch Franken. Die Kunsthalle hat eine Erhöhung um Franken beantragt, die unter anderem für Unterhalt und Instandsetzung des vereinseigenen Gebäudes dienen soll. Vorgeschlagen wird, die Subvention um auf 1 Million Franken zu erhöhen. REITSCHULE (IKUR) UND GROSSE HALLE Der Gemeinderat berät die Leistungsverträge mit IKuR und Grosser Halle separat und beantragt dem Stadtrat die entsprechenden Verpflichtungskredite mit gesonderter Vorlage. Im Folgenden wird davon ausgegangen, dass die Leistungsverträge erneuert und die Subventionen unverändert in heutiger Höhe belassen werden. Die Grosse Halle erhält heute eine Subvention von Franken, wovon Franken für die Miete an ISB gehen und Franken für den Unterhalt eingesetzt werden. Die Grosse Halle plant ein Sanierungsprojekt im Umfang von 1,5 Millionen Franken, mit dem die Halle dank verbesserter Infrastruktur und einer Bodenisolation besser genutzt werden kann und die für Grossanlässe nötigen Sicherheitsanforderungen erfüllt werden. Zudem beantragt die Grosse Halle Franken, um den Betrieb zu professionalisieren. Vorgeschlagen wird, dass die Stadt die Sanierung auf eigene Kosten übernimmt. Ziel ist, dass die Grosse Halle ihre Räumlichkeiten besser vermieten und die Einnahmen steigern kann. Eine bessere Nutzung der Grossen Halle kann zur Erhöhung der Attraktivität und zur besseren Durchmischung der Schützenmatte beitragen. Die Reitschule/IKuR erhält heute eine Subvention von Franken; Franken werden direkt von der Abteilung Kulturelles an ISB für die Miete ausbezahlt, Franken gehen an die Betriebskosten, konkret die Nebenkosten. Als Kulturorte sind in der Reitschule neben dem Tojo Theater vor allem der Dachstock und das Kino von Bedeutung. Kulturförderung meint die Mitfinanzierung von professionellem Kulturschaffen das die Tradition als Basis respektiert, das Neues wagt, Auseinandersetzung provoziert, die Welt bewegen will, mit Risiko behaftet ist, in der Regel nicht kostendeckend geführt werden kann, mehr als blosse Unterhaltung ist.

6 KULTUR STADT BERN 6 BEITRÄGE AN DIE ALLEIN VON DER STADT SUBVENTIONIERTEN HÄUSER AB 2016 Beitrag insgesamt Davon Anteil Stadt Vorgesehene Veränderung Beitrag Stadt ( ) Dampfzentrale Schlachthaus Tojo Theater auawirleben Kunsthalle Kino Rex Cinéville Lichtspiel Grosse Halle Reitschule Bee Flat Einsteinhaus R. Walser-Zentrum Puppenbühne Total Beweggrund IGNM Werkstatt impr Musik 6 Int. Jazzfestival durchschnittliche Anzahl der Veranstaltungen über die gesamte Subventionsperiode). Kulturinstitutionen mit einem Vierjahresvertrag sollen mindestens 20 Prozent ihrer Ausgaben selbst (ausserhalb der vertraglich vereinbarten Subvention der öffentlichen Hand) finanzieren, d.h. mit Tickets, Sponsoring, Projektbeiträgen Dritter etc. Diesen Kostendeckungsgrad erreichen heute fast alle Institutionen, viele übertreffen ihn deutlich. Die Vorgabe soll Anstoss sein, auch Veranstaltungen mit grosser Resonanz ins Programm aufzunehmen nicht zuletzt um neue Publikumskreise kennenzulernen und umgekehrt diese auf das ganze Programm der Institu tion neugierig zu machen. Die von den subventionierten Institutionen angestrebten und erbrachten kulturellen Leistungen sollen in regelmässigen Gesprächen gemeinsam mit den von den Subventionsgebern zusammengesetzten Evaluationsgruppen evaluiert, der Jahresbericht, die Rechnung etc. von den zuständigen Stellen kontrolliert werden. Das Wort Controlling im Kulturbereich ist missverständlich und soll nicht weiter verwendet werden. Bei den städtischen Institutionen Grosse Halle, Dampfzentrale, Schlachthaus und Kunsthalle soll die Abteilung Kulturelles auch künftig im Vorstand mitwirken, allerdings in Form eines Beisitzes ohne Stimmrecht. Dies dient dem schnellen Informationsfluss bei speziellen Vorkommnissen, macht aber auch die spezielle Rolle der Stadtverwaltung deutlich. Die Klärung von heutigen Fördermitteln und Zuständigkeiten im Bereich der Kultur für und von Kindern und Jugendlichen wird aktuell gemeinsam von Schulamt, Jugendamt und Abteilung Kulturelles vorgenommen. Erst nach dieser Standortbestimmung in die es auch die genauen Aufgaben der Erziehungsdirektion einzubeziehen gilt können weitergehende Forderungen und Konzepte formuliert werden. 3 Die Kunsthalle erhält seit 2014 noch Fr Subvention. 4 Werden dem Stadtrat separat zum Entscheid vorgelegt. 5 Kein Mehrjahresvertrag mehr ab Jahresvertrag seit 2012 VERTRÄGE, DIE NICHT ERNEUERT WERDEN BEWEGGRUND UND INTER- NATIONALE GESELLSCHAFT FÜR NEUE MUSIK, IGNM Die Vierjahresverträge mit BewegGrund, einem integrativen Tanzprojekt, und der IGNM sollen nicht erneuert, sondern in einen Jahresvertrag umgewandelt werden. Die Aktivitäten der beiden Organisationen sollen künftig im Rahmen der direkten Förderung unterstützt werden. PUPPENBÜHNE DEMENGA/ WIRTH Monika Demenga und Hans Wirth haben sich nach langjähriger Aktivität entschlossen, per Mitte 2016 den Betrieb aufzugeben. KULTURLEISTUNGEN MESSEN UND EVALUIEREN Kulturleistungen zu bemessen ist ein schwieriges Unterfangen. Es gibt keine Vorgaben, welchen Anteil am Steuerfranken oder an den Gesamtausgaben in Kultur fliessen soll. Vergleiche zwischen den Städten sind zwar vorhanden, aber mit vielen Vorbehalten versehen. Auch ein direkter Vergleich von Besucherzahl und Subventionshöhe macht keinen Sinn und ist kein Qualitätskriterium zur Bemessung von kultureller Leistung. Jeder Künstler, jede Künstlerin sucht das Publikum. Gerade das Innovative, Forschende findet häufig wenig Anklang was nichts über den Erfolg aussagt. Das von der Stadt mitfinanzierte Kulturangebot fliesst jedenfalls auf vielfache Weise wieder Es werden in Bern aber weiterhin Puppentheater-Produktionen zu sehen sein, sei es von einheimischen oder auswärtigen Gruppen. Solche Veranstaltungen können wie schon heute aus den Mitteln der direkten Förderung unterstützt werden. WERKSTATT IMPROVISIERTE MUSIK UND INTERNATIONA- LES JAZZFESTIVAL Diese beiden Institutionen haben seit 2012 keinen Mehrjahresvertrag mehr, erhalten aber Jahresbeiträge von bzw Franken. Ab 2016 sollen auch die bisher vom Kanton geleisteten bzw. nochmals Franken von der Stadt geleistet werden. zurück an die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt, der angrenzenden Gemeinden und des Kantons. Es erhöht nicht nur die Lebensqualität, sondern vermehrt auch die Beschäftigung und Wertschöpfung einer ganzen Region. Ein Vierjahresvertrag mit einer Kulturinstitution ist zuerst ein Vertrauensbeweis der öffentlichen Hand an diese Institution, gibt der Institution Sicherheit und die Möglichkeit, auch Risikobehaftetes auszuprobieren. Die quantitativen Vorgaben der Mehrjahresverträge sind minim gehalten und garantieren lediglich, dass die Institution ihre Aktivität im vereinbarten Rahmen hält (z.b. DIREKTE FÖRDERUNG In der direkten Förderung wird die Abteilung von fünf Fachkommissionen unterstützt. Im Hinblick auf die Subventionsperiode soll die Höhe der Kommissionskredite überprüft und angepasst und soll die Zusammenarbeit zwischen Kommissionen und Abteilung hinterfragt und, wo nötig, neu geregelt werden. Die Mittel der direkten Förderung werden alljährlich vom Gemeinderat bzw. Parlament beraten und festgelegt. Allgemeine Sparvorgaben werden regelmässig bei der direkten Förderung vollzogen, sind doch die Subventionen an die Institutionen auf jeweils vier Jahre fixiert. Die Mittel der direkten Förderung haben in den letzten Jahren stetig abgenommen; sie sollen ab 2016 nicht nur wieder auf ein Niveau früherer Jahre angehoben und in einen untereinander vergleichbaren Rahmen gebracht werden, sie sollen auch in einer möglichst verbindlichen Finanzplanung festgehalten werden. Damit werden weder Kompetenzen von Stadtrat noch gar der Stimmbevölkerung geritzt; es geht um eine kulturpolitische Absichtserklärung des Gemeinderats zugunsten der direkten Förderung. Damit wird auch dem vom Stadtrat zum Ausdruck gebrachten Wunsch nachgekommen, die gesamten zur Verfügung stehenden Mittel der Kulturförderung zu 15 Prozent für die direkte Förderung einzusetzen nicht nur im ersten Jahr der Vierjahresperiode! ZUSAMMENSETZUNG DER KOMMISSIONEN Für die Mitwirkung in den städtischen Kulturförderungskommissionen ist die Stadt auf kompetente und engagierte Persönlichkeiten angewiesen, die bereit sind, für ein minimales Sitzungsgeld diese Arbeit zu leisten und sich auch der Kritik an ihrer Arbeit zu stellen. Es ist wichtig, dass die Kulturförderung vom starken Berner Netz der Kulturschaffenden profitiert. Unausweichlich ist dabei, dass auch Kommissionsmitglieder zu den Gesuchstellern gehören. Sie treten in diesem Fall in den Ausstand. Um der überregionalen Vernetzung der Kultur Rechnung zu tragen, soll in jeder Kommission mindestens eine Person Einsitz nehmen, die nicht der Berner Szene angehört. Zudem soll die seit Kurzem bestehende freiwillige Amtsdauerbeschränkung von acht Jahren im Stadtrecht festgeschrieben werden. KOMMISSIONSKREDITE Das Budget der Kunstkommission beträgt Franken, davon setzt sie Franken für Aktivitäten der Stadtgalerie ein. Um neue Initiativen der Kunstszene besser unterstützen zu können und den Ankaufskredit an die heutigen Gegebenheiten anzupassen, ist eine Erhöhung um auf Franken geplant ist. Das Budget der Literaturkommission beträgt Franken. Ausserhalb des Kommissionsbudgets finanziert die Abteilung aus den ausserordentlichen Mitteln alle zwei Jahre Franken für das biennale Literaturfestival. Die Kulturförderung im Bereich der Literatur muss unbedingt verstärkt werden und soll auch Teil des Schwerpunkts zeitgenössische Kultur sein. Das Budget soll um auf ebenfalls Franken erhöht werden. Die Musikkommission arbeitet mit Franken, ausserdem ist sie zuständig für Jahresverträge im Umfang von Franken 7. Integriert werden ab 2016 die bisherigen Subventionen von Stadt und Kanton an IGNM sowie der Kantonsanteil an WIM und das Internationale Jazzfestival. Die Musikkommission hat mit Abstand am meisten aller Gesuche um Projektbeiträge zu bewältigen und die Zahl ist in den letzten Jahren am stärksten angestiegen. Über 7 Wie WIM, Freitagsakademie, Swiss Jazzorchestra u.a. s. Tätigkeitsbericht

7 7 KULTUR STADT BERN 50 Prozent aller Kommissionsgesuche betreffen die Sparte Musik. Damit die einzelnen Projektbeiträge nicht immer kleiner werden und nicht nur Auftritte, sondern auch Interpretation und Komposition gefördert werden können, soll das Budget um erhöht werden und zusammen mit den Umlagen Franken betragen. Die Theater- und Tanzkommission verfügt über ein Budget von Franken, dazu kommen zwei Jahresverträge von zusammen Franken 8. Integriert wird die Subvention an BewegGrund. Um die Erhöhung der anderen Kommissionskredite mitzutragen und den Abstand zwischen dem Kredit für Theater und Tanz und den übrigen Sparten zu verkleinern, soll der Kredit auf Franken beschränkt, das heisst um Franken gekürzt werden. WEITERE KREDITE Der Filmkredit beträgt heute Franken, dazu kommt der Jahresvertrag mit der Zauberlaterne. Der Kredit wurde in den letzten Jahren nicht ausgeschöpft und soll bei Franken plafoniert werden. Dieser Betrag reicht aus, um die heutigen Veranstaltungen im Filmbereich zu unterstützen. Die Unterstützung an das Kurzfilmfestival Shnit ist in den letzten Jahren deutlich gesteigert worden; sie soll in der nächsten Periode auf dem heutigen Stand von Franken bleiben. Nachdem die Sparvorgaben der letzten Jahre praktisch ausschliesslich beim Kredit für ausserordentliche Beiträge umgesetzt wurden, soll dieses Budget wieder deutlich angehoben werden. Dies ermöglicht das kurzfristige Reagieren auf innovative Projekte in einem weiten kulturellen Umfeld, allenfalls auch aus dem Bereich der Kommissionen, wenn deren Budgets bereits aufgebraucht sind. Es ermöglicht auch weiterhin die Unterstützung von Infrastrukturerneuerungen wie in den letzten Jahren von Alpinem Museum, BeeFlat im PROGR, DAS Theater an der Effingerstrasse, Kino Rex oder von der Dauerausstellung im Museum für Kommunikation mit namhaften Beiträgen. 9 Der Kredit betrug im Jahr Franken und im Jahr 2014 waren noch Franken budgetiert. Ab 2016 sollen Franken zur Verfügung stehen. Die Kredite für Infrastruktur, Kulturaustausch und die Städtekonferenz Kultur dienen fast ausschliesslich der Finanzierung von auswärtigen Ateliers und von Stipendien an die Kunstschaffenden. Das Budget betrug im Jahr Franken. Seit 2014 nützt die Stadt zwei Ateliers in New York und es findet ein Künstleraustausch mit Linz statt, das Budget wurde auf Franken erhöht. Es soll ab Franken betragen, um Mietzinserhöhungen oder Währungsschwankungen auszugleichen. Die bisherige Unterstützung von Musikkorps wurde per 2014 neu geregelt. Heute werden einerseits Laienorchester mit mehrheitlich in 8 Junge Bühne Bern, Narrenpack, s. Tätigkeitsbericht 9 Alle Tätigkeitsberichte auch der früheren Jahre zu finden unter kultur Archiv Tojo: Reitschule erbaut Seit den 1980er-Jahren Besetzungen und Räumungen. Seit 1987 autonomes Kulturzentrum, zu dem das Tojo gehört. Gastspielhaus für die freie Theaterszene mit rund 150 Vorstellungen pro Saison. Bern wohnhaften Mitgliedern mit namhaften Beiträgen unterstützt, andererseits an Konzerte von Laienorchestern in Bern kleinere Beiträge gewährt. Daneben unterstützt die Musikkommission Konzerte von Laienformationen wie Chöre, wenn diese mit professionellen Kulturschaffenden, zum Beispiel Solistinnen, zusammenarbeiten. Das separate Budget für Laienorchester beträgt Franken und soll auf dieser Höhe belassen werden. Zusammen mit den Kommissionen wird geprüft werden, ob vermehrt Kommissionsgesuche über diesen Kredit finanziert werden können. Der Kredit für «Stadtentwicklung durch Kultur» ermöglicht die Mitfinanzierung von Projekten aus dem Bereich Stadtmarketing, Tourismus oder von grossen Events mit kulturellem Anteil. In letzter Zeit wurde neben vielen kleineren Beiträgen die Beschriftung von Gebäulichkeiten im Perimeter des UNESCO Weltkulturerbes finanziert oder ein Beitrag an die Vorpremiere des Films «Nachtzug nach Lissabon» in Bern geleistet. 10 Das Budget beträgt nach Kürzungen Die Beiträge sind im Tätigkeitsbericht zusammengefasst unter «Weitere Beiträge». Franken und soll wieder auf Franken angehoben werden. JAHRESVERTRÄGE Das Instrument der Jahresverträge, das seit 2010 erfolgreich eingesetzt wird, ermöglicht die Förderung von kleineren Kulturinstitutionen oder -formationen, die in langjähriger Tätigkeit Kulturarbeit von hoher Qualität geleistet haben und nicht mehr für jedes Projekt einzeln Antrag stellen müssen. Insgesamt bestehen 16 Jahresverträge, die mehrheitlich einer Kommission zugeordnet sind. Das Budget wurde den Kommissionsbudgets entnommen; bei Auflösung eines Jahresvertrags wird das Geld wieder in das entsprechende Kommissionsbudget integriert. Die Jahresverträge werden von der Abteilung verwaltet. Eine detaillierte Liste findet sich im Tätigkeitsbericht der Abteilung Kulturelles ( Das Budget soll bei Franken belassen werden; es funktioniert im Ausgleich mit den Kommissionsbudgets. NEUER KREDIT FÜR DIE NEUEN SCHWERPUNKTE Für die drei Schwerpunkte «Zeitgenössische Kultur», «Koordinierte Vielfalt» und «Kulturelle Teilhabe» ist ein Kredit vorgesehen, mit dem einzelne Projekte grosszügig unterstützt werden können. Budgetiert ist ein Betrag von Franken pro Jahr, der gemeinsam von Kommissionen und Abteilung verwaltet werden soll. Wer für welche Projekte Unterstützung erhalten kann, wird im Verlauf des Jahres 2015 gemeinsam von Kommissionen und Abteilung konzipiert und transparent in Merkblättern festgehalten werden. Hochbau Stadt Bern und Abteilung Kulturelles beabsichtigen, die Finanzierung von Kunst im öffentlichen Raum und Kunst-und-Bau-Projekten aus dem Hochbaubereich in einem einzigen Reglement zu regeln und die Prozesse zu koordinieren. Die zuständige Kommission soll vergrössert werden und in allen Jurys sollen Kunstschaffende beigezogen werden.

8 KULTUR STADT BERN 8 KREDITE DER DIREKTEN FÖRDERUNG 2015 SOWIE 2016 UND FOLGENDE 2015 Umlagen Erhöhung Neu Kunstkommission Literaturkommission Musikkommission Theater/Tanz Film Jahresverträge a.o. Beiträge Kulturaustausch Laienorchester Stadtentwicklung Kredit für Schwerpunkte Total Einmalige Kürzung 2015, die aus der Spezialfinanzierung kompensiert wird, nicht berücksichtigt. BUNDESMILLION Für die Jahre 2012 bis 2015 besteht eine Leistungsvereinbarung mit dem Bundesamt für Kultur über die Verwendung der sogenannten Bundesmillion. Diese betrug im Jahr Franken und fliesst zu rund zwei Drittel an Institutionen und zu rund einem Drittel an Projekte der direkten Förderung. Mit der alleinigen Subventionierung von Kunstmuseum Bern und Zentrum Paul Klee durch den Kanton entfiel auch der Beitrag an diese beiden Häuser. Seit 2014 erhalten Konzert Theater Bern Franken, Dampfzentrale Franken, Bernisches Historisches Museum Franken und Kunsthalle Franken. Die restlichen rund Franken fliessen in die Kredite der direkten Förderung. Das Bundesamt für Kultur wünscht, dass dieser Teil der Unterstützung künftig vermehrt in grosse Projekte fliesst und sichtbarer gemacht wird. Die Verhandlungen über eine Erneuerung der Vereinbarung beginnen im Winter 2014/15. Die Abteilung plant einen stärkeren Einbezug der Kommissionen bei der Kreditsprechung aus den Mitteln der Bundesmillion. Damit lassen sich besser Schwerpunkte setzen und es wird dem Anliegen des Bundesamtes auf bessere Sichtbarkeit der Verwendung nachgekommen. KUNST IM ÖFFENTLICHEN RAUM, KIÖR Die KiöR-Kommission arbeitet mit Beiträgen aus den Bereichen Tiefbau und Stadtgrün. Jeweils 1 Prozent der wertvermehrenden Bausumme wird in die entsprechende Spezialfinanzierung eingelegt. Die KiöR-Kommission initiiert selbst Projekte, lädt zu einem Wettbewerb ein und lässt eine eigens für das Projekt zusammengestellte Jury auswählen. In ihren strategischen Überlegungen hat sich die Kommission entschieden, ausschliesslich ephemere, also zeitlich beschränkte, virtuelle oder vergängliche Projekte zu realisieren. Noch im Jahr 2015 sollen die Förderung von Kunst im öffentlichen Raum und die Realisierung von Kunst-und- Bau-Projekten vereinheitlicht und in einem einzigen Reglement geregelt werden. KUNSTSAMMLUNG Die Kunstsammlung der Stadt Bern ist seit etwa den 30er-Jahren des letzten Jahrhunderts durch Ankäufe der Kunstkommission (früher: des Gemeinderats) und Fusion mit der Kunstsammlung des Schulamtes entstanden. Sie wird zur Zeit vollständig inventarisiert und soll künftig in besser geeigneten Räumlichkeiten untergebracht und für die Ausleihe an die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung besser zugänglich gemacht werden. ATELIERS Die Abteilung Kulturelles vermietet Ateliers an Kunstschaffende verschiedener Sparten. Diese befinden sich zum Teil in Liegenschaften der Stadt zu günstiger Miete, teils im PROGR mit Mietvergünstigung durch die Abteilung. Zudem verwaltet die Stadt die Liegenschaft am Falkenhöheweg im Besitz des «Schwob-Fonds». Ziel ist, diese Liegenschaft abzugeben und das Vermögen des Fonds künftig so einzusetzen, dass mehr Kunstschaffende von dieser Stiftung profitieren. ZUSAMMENARBEIT UND KOMMUNIKATION ZUSAMMENARBEIT MIT KANTON, REGIONAL- KONFERENZ UND BURGER- GEMEINDE BERN Mit der neuen Kulturförderung des Kantons sind viele Abläufe neu. Eine enge und partnerschaftliche Zusammenarbeit der drei Subventionsgeber ist unerlässlich, damit sich die Zusammenarbeit einspielen kann. Die Auswirkungen der neuen Regeln auf die Kulturinstitutionen und das Kulturgeschehen auf dem Platz Bern müssen sorgfältig beobachtet, evaluiert und die Erkenntnisse im Hinblick auf die Subventionsperiode rechtzeitig umgesetzt werden. Im Bereich der direkten Förderung muss eine Koordination mit dem Kanton erfolgen, damit sich die Kulturschaffenden auf transparente Verfahrensregeln abstützen können. Die Zusammenarbeit mit der Burgergemeinde Bern ist gut und wird sich im Zusammenhang mit den anstehenden Investitionsprojekten beim Bernischen Historischen Museum noch intensivieren. KOMMUNIKATION Die Berner Kulturszene hat das Bedürfnis angemeldet, sich regelmässig mit den Verantwortlichen der städtischen Kulturförderung auszutauschen. Deshalb soll mindestens einmal jährlich auf Einladung des Stadtpräsidenten ein Hearing über die Kulturförderung stattfinden. Zusätzlich soll mindestens einmal im Jahr ein noch zu definierendes Format für den Austausch der Kulturszene unter sich geschaffen werden. Beide Treffen sollen beitragen zum besseren Verständnis der Akteure untereinander und zur Diskussion und Entwicklung der Schwerpunkte der städtischen Kulturförderung. DAS Theater an der Effingerstrasse: Gebäude von 1950/51, mehrmals umgebaut. Als schützenswert inventarisiert Gründung «Atelier Theater» als kritisches Sprechtheater, ab 1970 mehr Kriminalstücke und Komödien subventioniert. Heutige Institution seit 1996, seit 2006 subventioniert.

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