Rundschreiben Nr.: 14/2013
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- Emma Friedrich
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1 Geschäftszahl: BMUKK /0080-I/4/2013 SachbearbeiterIn: Mag. Edwin Radnitzky Abteilung: I/4 Telefon/Fax: +43(1)/ / Ihr Zeichen: Antwortschreiben bitte unter Anführung der Geschäftszahl. Rundschreiben Nr.: 14/2013 "SQA - Schulqualität Allgemeinbildung: Richtlinien für das Schuljahr 2013/14" Rundschreiben Nr.: 14/2013 An alle Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien) Sachgebiet: Inhalt: Pädagogische Angelegenheiten SQA Schulqualität Allgemeinbildung Geltungsdauer: ab Rechtsgrundlage: 18 Bundes-Schulaufsichtsgesetz Die Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien) werden ersucht, das vorliegende Rundschreiben an die Landes- und Bezirksschulaufsicht sowie alle allgemein bildenden Schulen in ihrem Wirkungsbereich weiterzuleiten.
2 Seite 2 von 7 zu Geschäftszahl BMUKK /0080-I/4/2013 Richtlinien für das Schuljahr 2013/14 Die Richtlinien für das Schuljahr 2013/14 sind eine Fortschreibung der Eckpunkte 2012/13 mit geringfügigen Änderungen, die auf ersten Erkenntnissen aus dem SQA-Pilotjahr beruhen. Dabei ist es dem BMUKK ein Anliegen, die Kontinuität der Entwicklungsarbeit jener Schulen, die bereits mit SQA begonnen haben, zu gewährleisten. Gleichzeitig soll der Fokus insgesamt stärker auf das Lernen und Lehren in Verbindung mit aktuellen bildungspolitischen Vorhaben gerichtet werden. Die formelle Sprache und Darstellungsform dieses Rundschreibens ändert nichts an der Grundhaltung und Philosophie von SQA. Allgemeines Gesetzliche Grundlagen: SQA beruht auf dem 18 Bundes-Schulaufsichtsgesetz (Verbindlichkeit für Schulen ab ) und auf dem 56 Abs. 2 SchUG. Definition: SQA ist eine Initiative des BMUKK für pädagogische Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung im allgemein bildenden Schulwesen. SQA versteht sich als Grundhaltung, Methode und Werkzeug für die handelnden Personen auf allen Ebenen des Schulsystems, um die Qualität ihres Tuns und die Ergebnisse zu optimieren. Ziel von SQA ist es, durch pädagogische Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung zu bestmöglichen Lernbedingungen an allgemein bildenden Schulen beizutragen. Das eigenständige Lernen von Schülerinnen und Schülern, unterstützt durch wertschätzende, sachlich fundierte Begleitung von Lehrerinnen und Lehrern, soll zur weiteren Anhebung des Bildungsniveaus führen. Rahmenzielvorgabe der Sektion I des BMUKK für die Schuljahre 2012/13 (Pilotschulen) bis 2015/16 ist die Weiterentwicklung des Lernens und Lehrens an allgemein bildenden Schulen in Richtung Individualisierung und Kompetenzorientierung. Ansatzpunkt der Planungen aller Schulen sind die unterschiedlichen Ausgangslagen ihrer Schülerinnen und Schüler. Damit wird auch der Forderung nach bewusstem Umgang mit Diversität (Integration/Inklusion, Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit) Rechnung getragen. Leittexte des BMUKK zu Lernen, Unterrichts- und Schulqualität und Dialogische Führung finden sich auf der SQA-Website ( Terminologie/Begrifflichkeiten: Folgende Begriffe werden in der Innen- und Außenkommunikation des BMUKK durchgehend verwendet: o SQA Schulqualität Allgemeinbildung o Entwicklungsplan EP ( Bezirks-EP, Landes-EP, BMUKK-EP ) o Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräch BZG o dialogische Führung (s. auch Pkt. BZG) o SQA-Landeskoordinator/in, SQA-Schulkoordinator/in o EBIS Entwicklungsberatung in Schulen o SQA-online
3 Seite 3 von 7 zu Geschäftszahl BMUKK /0080-I/4/2013 Begriffe, die das BMUKK bewusst nicht verwendet, weil sie ein falsches Bild von der SQA- Philosophie vermitteln: Qualitätsbericht ; Formular, ausfüllen. Verantwortlichkeit auf Landesebene: Verantwortlich für die Steuerung und Koordinierung der SQA-Aktivitäten im Bundesland ist die Schulaufsicht, unterstützt von den SQA- Landeskoordinator/inn/en. Entwicklungspläne (EP) der Schulen Grundrhythmus: Um die Kontinuität der pädagogischen Arbeit an den Schulen zu unterstützen, gibt das BMUKK alle drei Jahre ein strategisches Rahmenziel für das allgemein bildende Schulwesen vor (s. o.). Mit Blick auf diese Rahmenzielvorgabe setzen sich die Schulen jährlich konkrete Ziele und planen Maßnahmen zur Umsetzung und Evaluierung; dies gilt für Thema 1 der Entwicklungspläne (s. u.). Dabei setzt jede Schule dort an, wo sie in ihrer Entwicklung gerade steht, und bezieht erfolgreiche laufende Aktivitäten in die Planungen mit ein. EP werden an den Schulen im Laufe des 2. Semesters für das jeweils folgende Schuljahr (fort-)geschrieben und spätestens nach Schulbeginn im Herbst an die Schulaufsicht übermittelt. In diesen Rhythmus werden sich alle allgemein bildenden Schulen im Laufe der kommenden Jahre einordnen; die zeitliche Staffelung orientiert sich in der Regel daran, wann die Schulleiter/innen ihren SQA-Workshop an der Pädagogischen Hochschule absolvieren wird das BMUKK neuerlich eine Rahmenzielvorgabe bekannt geben. Sie wird die derzeit geltende Vorgabe entweder um eine Periode verlängern oder zumindest so organisch fortschreiben, dass alle Schulen ihre begonnenen Entwicklungsvorhaben fortsetzen können. Inhalt: Jeder Entwicklungsplan enthält in der laufenden Periode zwei Themen. Diese Fokussierung soll es den Schulen ermöglichen, mit ihren Zielen und Maßnahmen in die Tiefe zu gehen, d. h. die Schüler/innen tatsächlich zu erreichen. Natürlich steht es jeder Schule frei, mehr als zwei Themen zu bearbeiten; von ihr verlangt werden darf dies aber nicht. o Thema 1 ist an die Rahmenzielvorgabe des BMUKK gebunden (s. o.). 1 Die Grundfragen bei Zielsetzungen, Maßnahmenplanung und Evaluierung lauten daher immer: Wie gestalten wir unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten Schule und Unterricht, damit sich das Lernen und Lehren im Sinne der Individualisierung und Kompetenzorientierung weiterentwickelt? Wie gestalten und begleiten wir die Lernprozesse der Schülerinnen und Schüler, um ihren unterschiedlichen Ausgangslagen gerecht zu werden, ihre Potenziale zu erkennen und deren Entfaltung optimal zu unterstützen? 1 Auf Landesebene kann eine Spezifizierung des Themas 1 erfolgen, wobei jedenfalls auf inhaltliche Kontinuität im Sinne der mehrjährigen Rahmenzielvorgabe zu achten ist.
4 Seite 4 von 7 zu Geschäftszahl BMUKK /0080-I/4/2013 Richtlinien für Schulen, die 2013/14 neu in SQA einsteigen: Im Rahmen der oben genannten Grundfragen ist die Auseinandersetzung mit folgenden Ressortschwerpunkten für alle Schulen verbindlich: 2 Volksschule Schuleingangsphase oder Bildungsstandards oder Übergänge zu weiterführenden Schulen Sekundarstufe I (AHS, Bildungsstandards HS, NMS) Sekundarstufe II (AHS) Neue Reifeprüfung PTS Weiterentwicklung der Individualisierung und Differenzierung (in Anlehnung an NMS) Sonderschulen und Individuelle Förderung/individuelle Förderpläne oder Integrationsstandorte Übergänge gestalten Richtlinien für Schulen, die bereits mit SQA begonnen haben (Pilotschulen u. a.): Die entsprechend den Eckpunkten 2012/13 bei Thema 1 gewählten Schwerpunktthemen können von den Schulen weiter bearbeitet werden. Da die oben genannten Schwerpunkte jedoch zentrale Bausteine auf dem Weg zur Kompetenzorientierung bzw. Individualisierung sind, sollen sie gegebenenfalls spätestens ab dem Schuljahr 2014/15 schrittweise in Thema 1 integriert werden. Integrieren meint, die wichtigsten Ziele und Maßnahmen zu diesen Schwerpunkten immer unter dem Dach der Kompetenzorientierung und Individualisierung in den EP aufzunehmen. Erläuterung zur Bearbeitung der Ressortschwerpunkte: Da es sich vielfach um einschneidende Neuerungen im österreichischen Schulsystem handelt, ist es durchaus verständlich, wenn bei diesen Schwerpunkten an den Schulen zunächst Fragen der Organisation und der konkreten Umsetzung im Vordergrund stehen. Mittel- und langfristig geht es aber gerade auch bei diesen Themen um die Weiterentwicklung des Lernens und Lehrens in Richtung Individualisierung und Kompetenzorientierung. Die folgenden vertiefenden Leitfragen sollen bei der weiteren Entwicklungsarbeit zur Orientierung dienen: Volksschule Wie gestalten wir die Übergänge (Schuleingangsphase, Übergänge zu weiterführenden Schulen), damit die Schüler/innen bestmögliche Ausgangsbedingungen haben? Was können wir aus den BIST (Fokus: kompetenzorientiertes Lernen und Lehren) und den Überprüfungsergebnissen lernen, um unsere Schüler/innen in allen Jahrgängen und Unterrichtsgegenständen beim Erwerb umfassender Kompetenzen bestmöglich zu unterstützen? Sekundarstufe I (AHS, HS, NMS) Was können wir aus den BIST und den Ergebnissen ihrer Überprüfung lernen, um unsere Schüler/innen in allen Jahrgängen und Unterrichtsgegenständen beim Erwerb umfassender Kompetenzen bestmöglich zu unterstützen? Wie können wir pädagogische Diagnoseinstrumente, förderliche Leistungsbeurteilung, innere Differenzierung und Begabungsförderung im Unterricht einsetzen? 2 Bei Schulen mit angeschlossenen Schularten (z. B. NMS und PTS) ist bei Thema 1 mindestens eine schulartenspezifische Zielsetzung verbindlich (Beispiel: NMS 2 Ziele zu BIST und PTS 1 Ziel zu Individualisierung und Differenzierung; gemeinsam: 1 Ziel zu Förderliche Leistungsbeurteilung ).
5 Seite 5 von 7 zu Geschäftszahl BMUKK /0080-I/4/2013 Sekundarstufe II (AHS) Wie können wir im Zuge der gezielten Vorbereitungsmaßnahmen zur Reifeprüfung NEU die Kompetenzentwicklung beim einzelnen Schüler/bei der einzelnen Schülerin sicherstellen? Wie knüpfen wir dabei an die BIST und ihre Überprüfung an? Wie organisieren wir die dazu notwendigen Rahmenbedingungen an der Schule (Fortbildung, Teamarbeit der Lehrer/innen, Professionalisierung)? PTS Wie gestalten und begleiten wir die Lernprozesse der Schüler/innen, um ihre individuellen Neigungen und Fähigkeiten im Hinblick auf berufliche Perspektiven und Persönlichkeitsentwicklung optimal zu fördern? Wie können wir Formen der Differenzierung weiterentwickeln, um der Verschiedenheit der Schüler/innen bestmöglich zu entsprechen? Sonderschulen und Integrationsstandorte Welche individuellen Fördermaßnahmen (s. Individuelle Förderpläne ) setzen wir für den Kompetenzerwerb der Schüler/innen sowie für die Stärkung der pädagogisch-diagnostischen Kompetenz der Lehrer/innen und der Teamarbeit? Wie gestalten wir die Übergänge (Frühförderung, Schuleingangsphase, Wechsel von VS und HS/NMS in die Sonderschule und umgekehrt, Übertritt in die weiterführenden Schulen, Eintritt in das Berufsleben), damit die Schüler/innen die bestmöglichen Ausgangsbedingungen haben? Thema 2 steht gleichberechtigt neben Thema 1 und ist von jeder Schule nach ihren Interessen und Bedürfnissen frei zu wählen. Richtlinien für die Entwicklungspläne Einhaltung der vorgegebenen, verbindlichen Grundstruktur, zu der es orientierende Leitfragen gibt; nur so ist eine vergleichende Analyse durch die Schulaufsicht auf Bezirksebene möglich!) Erarbeitung als partizipativer Prozess auf möglichst breiter Basis unter Nutzung bereits bestehender Arbeitsstrukturen, wie z. B. Steuer-, Fach-, Arbeitsgruppen vereinbarte Spielregeln bzgl. Kommunikation und Entscheidungsfindung nicht delegierbare Letztverantwortung des Schulleiters/der Schulleiterin für EP (Erstellung, Ergebnis) Transparenz von Arbeitsprozessen und Verantwortlichkeiten möglichst breite, wirksame Information über das Ergebnis Dokumentation: EP werden an der Schule systematisch gesammelt Einsatz des/der SQA-Schulkoordinators/in nach vereinbartem Aufgabenprofil Kleinschulen: spezifische Regelungen sind noch in Arbeit und werden gesondert bekannt gegeben Sonderpädagogik: EP an Sonderschulen, die gleichzeitig SPZ sind, gilt nur für den Teil Sonderschule; Bezirks- und Landes-EP: Einbeziehung der SPZ-Leitungen
6 Seite 6 von 7 zu Geschäftszahl BMUKK /0080-I/4/2013 Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräche (BZG) zwischen Schulleitung und Schulaufsicht BZG sind wichtige aber nicht die einzigen Führungsinstrumente. In ihnen zeigt sich das Prinzip der dialogischen Führung besonders deutlich. Grundlage und Ausgangspunkt für das BZG zwischen Schulleitung und Schulaufsicht ist der jeweils aktuelle EP der Schule (Abfolge daher: 1. Schule erarbeitet EP, 2. BZG Schulleitung Schulaufsicht). Verbindlichkeit entsteht durch die getroffenen Vereinbarungen und ihre Verschriftlichung (nötigenfalls nach einer Überarbeitungsschleife), unterschrieben von beiden Gesprächspartner/inn/en (Weisungen sollen nur im äußersten Notfall erteilt werden). BZG finden zwischen allen Ebenen (Schulleiter/in [BSI ] LSI AL BMUKK SC BMUKK) grundsätzlich 1 x jährlich statt. Wo dies möglich ist, sollten BZG gebündelt nach Eintreffen der jeweiligen EP geführt werden; ansonsten verteilen sie sich über das (Schul-)Jahr. Wann immer sie auch stattfinden, sie orientieren sich jedenfalls am zuletzt übermittelten EP. Mengengerüst im APS-Bereich: BSI mit einer großen Anzahl von Schulen werden die BZG mit den Schulleiter/inne/n bis auf Weiteres voraussichtlich nur alle 2 3 Jahre führen können. Kleinschulen: spezifische Regelungen sind noch in Arbeit und werden gesondert bekannt gegeben. Sonderpädagogik: BZG an Sonderschulen, die gleichzeitig SPZ sind, gilt nur für den Teil Sonderschule; es wird von zuständigem/r BSI (bei Landessonderschulen je nach Zuständigkeit im jeweiligem Bundesland BSI bzw. LSI) geführt. Feedback, Evaluation, externe Daten Feedback und Evaluation sind wertvolle Grundlagen für die eigene (Entwicklungs-)Arbeit, weil sie eine zusätzliche (Außen-)Perspektive ins Spiel bringen. Besonders wirksam ist gut eingesetztes Individualfeedback es soll daher an jeder Schule stattfinden (in koordinierter Form, um Häufungen in einzelnen Klassen zu vermeiden). Feedback, Evaluation und der Umgang mit externen Daten erfordern höchste Sensibilität. Ein niederschwelliger Einstieg soll immer dort möglich sein, wo noch wenig Erfahrung gegeben ist. BIST-Rückmeldungen: Die Schulaufsicht kann bei Bedarf Einsicht in Detailergebnisse der Schule verlangen letztere von Vornherein einzufordern, wäre aus Sicht von SQA kontraproduktiv und nicht im Sinne von SQA! Unterstützungsmaßnahmen und Ressourcen des BMUKK SQA-Portal (u. a. Materialien zu EP, BZG; Leittexte ) EBIS-Entwicklungsberatung in Schulen SQA online
7 Seite 7 von 7 zu Geschäftszahl BMUKK /0080-I/4/2013 SQA-Führungskräfteworkshops, verpflichtend für alle LSI, BSI, Schulleiter/innen und (Schul-) Abteilungsleiter/innen der Sektion I SQA-Landes- und Schulkoordinator/inn/en (in jenen Schulen, die aktiv in SQA eingestiegen sind) Mit freundlichen Grüßen Wien, 21. Juni 2013 Für die Bundesministerin: SektChef Kurt Nekula, M.A. Elektronisch gefertigt
Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom B9-127/
Sonnensteinstraße 20 4040 Linz Direktionen der allgemein bildenden Pflichtschulen und der allgemein bildenden höheren Schulen in Oberösterreich Bearbeiter: Hr. Mag. Vormayr Tel: 0732 / 7071-2201 Fax: 0732
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